Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

B01_2026-232 DMB_LB_Betrieb_Lose 1-3_06102026.pdf

Besucherservice, Hausmeisterdienst und Unterhaltsreinigung für das Deutsche Museum Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 15:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

1

Leistungsbeschreibung

Museumsbetrieb Deutsches Museum Bonn

Los 1: Shop- und Objektleitung

Los 2: Techniker / Hausmeister

Los 3: Unterhaltsreinigung

Stand : 06. Oktober 2026

[Seite 2]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

2

  1. Vorbemerkungen 1.1. Allgemeines Das Deutsche Museum Bonn – im Folgenden „DMB“ genannt – ist eine Zweigstelle des „Deutschen Museums von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)“ – im Folgenden „DM“ bzw. „AG“ genannt. Das DM hat seinen Sitz in München und ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Das DM verfolgt den Zweck, die historische Entwicklung der Naturwissenschaft, der Technik und der Industrie zu erforschen, deren Wechselwirkung und kulturelle Bedeutung zu zeigen, und ihre wichtigsten Stufen durch belehrende und anregende Darstellungen zu veranschaulichen und zu dokumentieren. Das DMB wurde 1995 im so genannten Wissenschaftszentrum Bonn (Vermieter) eröffnet und erstreckt sich über zwei Untergeschosse des Gebäudekomplexes, das noch weitere Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung unter seinem Dach hat. Das DMB weist inzwischen nahezu 1.800 m² auf und hat sich zwischen 2020 und 2025 zum zentralen Forum für Künstliche Intelligenz in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Das Museum hat derzeit neun hauptamtlich Beschäftigte und dreizehn weitere, zeitlich befristete Mitarbeiter. Die Besucherzahl beträgt ca. 60.000 – 70.000 pro Jahr. Die maximale Tagesbesucherzahl (erreicht vor allem am Wochenende) ca. 2.500 Personen pro Tag an Großveranstaltungen und ansonsten bei durchschnittlich ca. 250 Personen pro Tag. Darunter sind viele Kinder, Jugendliche und Familien. Das DM sucht Auftragnehmer (im Folgenden „AN“), der für den Zeitraum ab

01.01.2027 bis zum 31.12.2030

folgende Aufgaben ausführt:

Los 1: Shop- und Objektleitung Los 2: Techniker / Hausmeister Los 3: Unterhaltsreinigung

A. Für alle Lose geltende allgemeine Vorgaben

Alle Maßnahmen sollen maßgeblich nachfolgende Ziele verwirklichen:

● Optimierung des Besucherservices im DMB ● Steigerung der Besucherbindung und des Bekanntheitsgrades des DMB ● Steigerung des Bekanntheitsgrades der Marken des Deutschen Museums ● Pflege und Aufwertung des Images des DMB ● Generierung zusätzliche Einnahmen für das DMB

[Seite 3]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

3 1.2. Grundrisspläne

Abbildung: Grundriss 1. Untergeschoss

[Seite 4]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

4

Abbildung: Grundriss 2. Untergeschoss

1.3. Öffnungszeiten im Regelbetrieb Das DMB hat täglich, außer • an Montagen (Ausnahmen: Oster- und Pfingstmontag und gesetzliche Feiertage, die auf einen Montag fallen) von Dienstag bis Freitag und Sonntag sowie Feiertagen von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Samstag von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.

[Seite 5]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

5 1.4. Besucherzahlen ● Besucherzahlen 2025: 60.000 ● Besucherzahlen 2023 – 2024 im Durchschnitt: ca. 57.600

1.5. Objektbesichtigung Im Rahmen des Verfahrens ist vor Abgabe des Angebots durch jeden Bieter, gleich für welches Los, eine Objektbesichtigung vor Ort in Bonn vorzunehmen. Jeder Bieter erhält einen Einzeltermin. Dazu sollten ca. zwei Stunden eingeplant werden. Termine sind über die Vergabeplattform zu vereinbaren unter Mitteilung der für den Bieter relevanten Lose. Die Anfrage zur Terminvereinbarung ist bis zum 28.10.2026 möglich. Die Besichtigungstermine sind bis zum 02.11.2026 vorgesehen. Besichtigungstermin finden innerhalb der Öffnungszeiten des Museums statt. Angebote ohne die erfolgte Besichtigung können nicht gewertet werden. Eine Bestätigung (Anlage Nachweis Objektbesichtigung) wird beim Termin vor Ort gegengezeichnet und ist vom Auftragnehmer zu unterzeichnen. Der Nachweis ist in dem Angebot anzugeben.

  1. Leistung, Pflichten des AN, allgemeine Anforderungen 2.1. Überblick der Leistung Der Betrieb des DMB erfordert verschiedene Dienstleistungen und ist eng mit der dortigen Leitung bzw. Betriebsleitung (AG) abzustimmen. Es wird erwartet, dass die einzelnen Betriebsabläufe effektiv und dennoch besucherorientiert vonstattengehen. Dies beinhaltet sowohl Organisatorisches wie den Einlass und die Kasse, den Techniker bzw. Hausmeister und die Reinigung als auch den Besucherservice wie Museumsshop, Besucherbetreuung (“Museotainment”). Zum Konzept des AG als Forum für Künstliche Intelligenz gehören die Organisation und Durchführung von Sonderveranstaltungen. Zudem pflegt der AG viele Kooperationen mit Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen (Universitäten, Schulen etc.). Bei Sonderveranstaltungen während und außerhalb der Öffnungszeiten kommt es in der Regel zu zusätzlichen Bedarf an Kassen-, Einlasspersonal und Besucherbetreuung. Pro Jahr finden ca. 40 Veranstaltungen (Dauer: ca. 2-4 Stunden) statt, an denen insbesondere bezüglich Los 1 zusätzliches Personal erforderlich ist, sowie ca. drei Großveranstaltungen.

2.2. Vorliegen eines Betriebsübergangs Die Leistungen werden bislang von einer Fremdfirma erbracht. Ohne Präjudiz und höchst vorsorglich wird daher auf die Möglichkeit des Vorliegens des § 613a BGB (Betriebsübergang) hingewiesen. Das bislang tätige Personal ist teilweise seit dem 1. November 1995 (Eröffnung 3. November 1995) vor Ort tätig und wird nach dem Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW bezahlt.

Genauer:

a.) Lohntarifvertrag für Sicherheitsleistungen in NRW: Aufsicht: Objektschutz I

[Seite 6]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

6 Kasse: Empfangsdienst II

b.) Gehaltstarifvertrag für Sicherheitsleistungen in NRW: Shop- und Objektleitung: Gehaltsgruppe V Hausmeister/Technik: Gehaltsgruppe III

AnzahlTätigkeitBetriebszugehörigkeitaktuelle Vergütung (ca. brutto)
Los 1:
1Shop- und ObjektleitungSeit 11/1995Auf Anfrage
1Kasse/EinlassSeit 09/2011Auf Anfrage
1Kasse/EinlassSeit 01/2017Auf Anfrage
1Kasse/EinlassSeit 06/2009Auf Anfrage
1Kasse/EinlassSeit 09/2025Auf Anfrage
1BesucherbetreuungSeit 01/2022Auf Anfrage
1BesucherbetreuungSeit 01/2022Auf Anfrage
1BesucherbetreuungSeit 06/2017Auf Anfrage
1BesucherbetreuungSeit 05/2022Auf Anfrage
1BesucherbetreuungSeit 04/2024Auf Anfrage
1BesucherbetreuungSeit 05/2025Auf Anfrage
1BesucherbetreuungSeit 06/2026Auf Anfrage
Los 2:
1Hausmeister/TechnikerSeit 08/2025Auf Anfrage

Los 3: Die Reinigung wird derzeit von einem Sub-Unternehmer (regionales Reinigungsunternehmen) geleistet.

2.3. Lohngleitklausel für alle Lose Für die Vergütung gelten die Vertragsbedingungen Lohngleitklausel (Formblatt L 224), die diesen Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt sind. Danach sind die Stundenverrechnungssätze und die Pauschalsätze bei einer Änderung der maßgeblichen Lohnkosten anzupassen; die Anpassung wirkt zugunsten und zulasten beider Vertragsparteien. Der der Klausel zugrunde zu legende Lohnkostenanteil ergibt sich aus den im Preisblatt gesondert auszuweisenden Positionen »Tariflohn« und »Lohngebundene Kosten« im Verhältnis zum Stundenverrechnungssatz oder aus der Angabe “Lohnkostenanteil”. Eine Anpassung kann frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach jeweils frühestens zwölf Monate nach der letzten Anpassung verlangt werden; sie ist in Textform unter Nachweis der Änderung geltend zu machen. Der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise einfordern.

[Seite 7]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

7

2.4. Pflichten des AN 2.4.1. Schriftliche Arbeitsverträge / Einhaltung des AEntG Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen. Der AG hat das Recht, sich vom AN jederzeit einen Nachweis vorlegen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass er der Sozialversicherung nachkommt. Es ist alles zu vermeiden, was dem Ansehen des AG schaden könnte. Der AN ist für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) verantwortlich.

2.4.2. Einweisung / Einarbeitung Ein Einsatz von Personal ohne zuvor erfolgte Einweisung im nachstehend genannten Umfang ist nicht gestattet. Der AN hat jeden Beschäftigten, den er bei dem AG einzusetzen beabsichtigt, vor Arbeitsantritt intensiv einzuarbeiten. In diesem Zeitraum erfolgen vor Einsatz des jeweiligen Beschäftigten Einweisungen und Schulungen auf die Örtlichkeiten, Gegebenheiten und Systeme vor Ort durch den Objektleiter des AN. Die Zeiten der Einarbeitung dürfen dem AG nicht in Rechnung gestellt werden, die Einarbeitung erfolgt also auf Kosten des AN.

2.4.3. Unterweisung in Unfallverhütung, Arbeitsschutz etc. Der AN hat seine Beschäftigten vor Arbeitsantritt zu den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Gewerbes sowie den am Einsatzort geltenden Bestimmungen über Brandschutzordnung, Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Arbeitszeiten, der Hausordnung, u.a. zwingend vor Aufnahme des Dienstes zu unterweisen und mit Unterschrift der Beschäftigten nachzuweisen. Der Nachweis ist dem AG spätestens innerhalb einer Woche nach Dienstantritt des betreffenden Mitarbeiters vorzulegen. Die Mitarbeiterunterweisung durch den AN ist jährlich mind. einmal zu wiederholen.

2.4.4. Krankheiten Arbeitskräfte, die an einer Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz (z.B. ansteckender Borkenflechte, Tuberkulose, Keuchhusten, Krätze, Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Covid 19) erkrankt sind, dürfen nicht eingesetzt werden, bis nach dem schriftlich nachzuweisenden Urteil des behandelnden Arztes oder eines Gesundheitsamtes eine Weiterausbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt entsprechendes.

[Seite 8]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

8 2.4.5. Arbeitskleidung Der AN stellt ein ordentliches Erscheinungsbild sicher, zum Beispiel dass die Arbeitskleidung der Aufgabenstellung des AG gerecht wird, d.h. sauber, unzerknittert, unbeschädigt, museumstauglich (lange Hose, Rock). Schwarze bzw. orangene Polo-Shirts und graue bzw. orangene Jacken mit der Aufschrift „Deutsches Museum Bonn“ bzw. »Mission KI« werden vom AG gestellt.

2.4.6. Legitimation Das Personal des AN hat ein Namensschild (Name und Firmenname) in Brusthöhe sichtbar zu tragen. Auf Verlangen muss das Personal sich ausweisen können.

2.4.7. Vertraulichkeitserklärung Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und übergibt eine Vertraulichkeitserklärung ab. Der AN und das von ihm eingesetzte Personal dürfen keinen unbefugten Einblick in Unterlagen, wie z.B. Schriftstücke, Akten, elektronische Dateien u.s.w., die sich in den Räumen des AG befinden, nehmen. Schränke, Schubladen, u.ä. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über alle Vorgänge und Einrichtungen, die dem Personal während seiner Tätigkeit in den Räumen des AG bekannt werden, ist strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann - auch gegenüber Mitarbeitern - zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages bzw. der individuellen Arbeitsverträge bestehen. Der AN hat das Personal auf Verschwiegenheit zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Erklärung zu verlangen. Die unterschriebenen Erklärungen (Anlage 5) sind dem AG spätestens bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Personaleinsatzes vorzulegen.

2.4.8. Kontrollmöglichkeit der in Rechnung gestellten Arbeitszeiten Zur Kontrolle des AG hinsichtlich der durch den AN in Rechnung gestellten Zeiten ist jeder Beschäftigte des AN bei Dienstantritt und bei Dienstbeendigung durch Eintragung in vom AG vorgegebenen und bei diesen ausliegenden Anwesenheitslisten zu erfassen. Pausen (Mittagspause, Raucherpause) sind separat in den Listen zu dokumentieren. Diese werden vom AG nicht vergütet.

2.4.9. Kontrolle der Arbeitsausführung Die vollständige Arbeitsausführung des eingesetzten Personals wird durch den AN kontinuierlich überwacht, die Ergebnisse werden aufgezeichnet und ausgewertet. Die Überwachung erfolgt unter anderem durch regelmäßige, unangekündigte Kontrollen des AN; dem AG werden die Aufzeichnungen und Auswertungen in den Jour fixen mit dem AG dargelegt. Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung der Leistungen beziehen, oder sonstige Unregelmäßigkeiten teilt der AG kurzfristig nach Feststellung dem AN zwecks umgehender Abhilfe mit.

2.4.10. Jour-Fixe

[Seite 9]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

9 Für einen reibungslosen Betriebsablauf ist es erforderlich, dass ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen AG und AN stattfindet. Der Abstand dieser turnusmäßigen Besprechungstermine erfolgt für Los 1 wöchentlich im Umfang von ca. 60 Minuten. Für Los 2 und 3 werden die Termine nach Bedarf vereinbart. In der Regel wöchentlich für Los 2 und monatlich für Los 3. 2.4.11. Ausgehändigte Arbeitsmittel des AG Die an den AN gegen Unterschrift ausgehändigten Schlüssel, Transponder, u.ä. sind durch den AN stets so sicher zu verwahren, dass eine unbefugte Benutzung, ein Diebstahl bzw. ein Verlust im Allgemeinen oder vergleichbare Umstände vollständig ausgeschlossen werden können. Alle Schlüssel, Transponder, u.ä. sind nach Zusperren des DMB in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verwahren. Nur der Schlüssel zu dieser Vorrichtung darf von der befugten Person vom Gelände des AG entfernt werden. Ansonsten dürfen die ausgehändigten Arbeitsmittel das Gelände des AG nicht verlassen und sind nach Ablauf des Vertrages unverzüglich und vollständig dem AG auszuhändigen. Der AN haftet für Verlust und Schäden.

2.4.12. Ausrüstung Alle vom AG zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände etc. (wie z.B. Schlüssel, Drehstühle etc.) sind pfleglich zu behandeln. Erkennbare Mängel und Schäden sind unverzüglich dem AG per E-Mail an die Museumsleitung vor Ort zu melden. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an vom AN oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der AN hat den AG von derartigen Ansprüchen freizustellen.

2.5. Allgemeine Anforderungen an das eingesetzte Personal Der AN hat zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen und zu entlohnen. Er verpflichtet sich, nur fachkundiges und zuverlässiges Personal unter Beachtung aller gesetzlichen und vertraglich zugesicherten Anforderungen und Vorschriften einzusetzen, dass geistig sowie körperlich für die jeweilige Aufgabe geeignet ist..

Der AN hat hinsichtlich des einzusetzenden Personals folgende Nachweise zu erbringen:

• eintragsfreies einfaches Führungszeugnis und • sofern gesetzlich vorgeschrieben: Besitz einer gültigen Aufenthalts- / Arbeitserlaubnis, welche der AN vorzulegen hat. Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen. Der AG kann Personal bei wichtigem Grund (insbesondere bei Nichtvorliegen der geforderten Qualifikation) ablehnen, vor allem dann, wenn das Führungszeugnis nicht eintragsfrei ist. Der AN ist verpflichtet, abgelehnte Mitarbeiter nicht in den Räumlichkeiten des AG einzusetzen. Eine geringe Fluktuation des eingesetzten Personals einschließlich der Objektleitung ist durch den AN anzustreben.

2.6. Personaleinsatzplanung durch AN

[Seite 10]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

10 2.6.1. Regelbetrieb Die Dienstpläne über das einzusetzende Personal des AN sind dem AG als elektronische Listen monatlich im Voraus (spätestens zum 20. des Vormonats) zur Verfügung zu stellen. Aus den Dienstplänen muss hervorgehen: Name, Arbeitsbereich, Arbeitsbeginn / -ende. Die Dienstpläne sind durch den AN immer aktuell zu halten und bei jedweder Änderung umgehend zu aktualisieren und dem AG in aktualisierter Form zukommen zu lassen. Die Besucherprognose für den Regelbetrieb samt Faschings-, Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien wird dem AN zur Verfügung gestellt. (Anlage: Besucherprognose 2027 )

2.6.2. Sonderveranstaltungen Zusätzlich zum Regelbetrieb finden unregelmäßig, während und außerhalb des Regelbetriebs, Sonderveranstaltungen statt. Geschätzt werden pro Jahr: – 3 Großveranstaltungen am Wochenende (à ca. 3 x 8 Stunden): 2 Tage Museumsmeilenfest (Sa/So), 1 Tag Lesefest (So) – 20 Eigenveranstaltungen (à ca. 4 Stunden) – 20 Fremdveranstaltungen (à ca. 4 Stunden)

B. Einzelne Lose 3. LOS 1: Shop- und Objektleitung Los 1 umfasst den Betrieb des Besucherservice des Zweigmuseums Bonn sowie des Museumsshops. Dies umfasst die Bereiche Shop, Kasse und Einlass, Besucherbetreuung und Shop- und Objektleitung. Diese Aufgaben sind in der praktischen Ausführung aufgrund der Eigenart der Aufgaben sowie des Eingangsbereichs des Museums nicht vollständig inhaltlich und insbesondere personell voneinander separierbar. 3.1. Allgemeines 3.1.1. Öffnungszeiten Der AG kann die Öffnungszeiten des Museums ändern. Die an die Öffnungszeiten angepassten regelmäßigen Arbeitszeiten des Personals sind in diesem Fall entsprechend anzupassen. Die Änderungen dürfen die Öffnungs- und Schließzeiten maximal um 2 Stunden nach hinten oder vorne verschieben. Die tägliche Gesamtöffnungszeit darf sich hierbei grundsätzlich ändern, solange es weiterhin einen Ruhetag gibt. 3.1.2. Personaleinsatz Aufgrund der saison- und insbesondere wetterbedingten Schwankungen des Besucheraufkommens, kommt es zu von den jeweiligen Regelzeiten abweichenden Personalbedarf. Die Notwendigkeit dieser Anpassungen wird spätestens eine Woche vorher in den wöchentlichen Jour Fixes mitgeteilt. 3.1.3. Sonderveranstaltungen Bei Sonderveranstaltungen ist regelmäßig ein erhöhter Personaleinsatz erforderlich. Dieser wird dem AN durch den AG wie folgt mitgeteilt: Bei Veranstaltungen, die einen vergleichsweise großen Personalbedarf (5 – 15 Personen) haben, erfolgt

[Seite 11]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

11 ein Vorlauf mit mindestens 30 Kalendertagen. Bei Veranstaltungen mit geringem Personalbedarf (1 – 4 Personen) erfolgt ein Vorlauf mit mindestens 7 Kalendertagen. Der zusätzliche Personaleinsatz wird stundenweise vergütet. 3.1.4. Einarbeitung Teilweise ist zusätzlich zur Einweisung nach 2.3.2 eine Einarbeitung des vom AN eingesetzten Personals in die besonderen Gegebenheiten des Objekts sowie die Ausstellungsinhalte nötig. Diese Einarbeitung wird durch den AG bereitgestellt. Der bei dem Personal des AN nötiger Zeiteinsatz wird durch den AG nicht zusätzlich vergütet. Die jeweils nötige Einarbeitungszeit wird bei der jeweiligen Stelle genannt. Die Einarbeitungszeit gilt pro durch den AN eingesetzte Arbeitskraft. 3.1.5. Schulungen Auf Anforderung und in Absprache mit dem AG sind die Mitarbeiter des AN zur Qualitätsverbesserung und in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) zu schulen. Der AG organisiert die Schulungen und übernimmt auch die Kosten, sofern sie nicht durch Dritte, wie die Berufsgenossenschaften, oder aus Fördermitteln übernommen werden. 3.1.6. Unternehmensbezogene Eignungskriterien: Der AG muss folgendes Eignungskriterium erfüllen: Innerhalb der letzten 10 Jahre min. 5 Jahre Erfahrung in der Betreuung von mindestens zwei der folgenden drei Leistungsbereiche in vergleichbaren Rahmen mit Personalverantwortung: ● Bereich 1: Shop Eigenverantwortlicher Betrieb einer Verkaufsfläche/eines Shops (Sortimentsbetreuung, Warenwirtschaft, Inventur, Kassensysteme) in einer Kultur-, Bildungs-, Freizeit- oder Veranstaltungseinrichtung. ● Bereich 2: Kassen-, Einlassdienst

Durchführung von Kassen- und Einlassdiensten mit Bargeldabwicklung, Tagesabschlüssen, Abrechnung von Eintrittsgeldern und Ticketkontrolle mit hoher Frequenz (mind. 30.000 Besucher/Jahr).

● Bereich 3: Besucherbetreuung / Museotainment

Durchführung von Publikumsbetreuung, Aufsichtsdiensten, Auskunftserteilung, Führungen oder interaktiven Vermittlungskonzepten im Umfeld von Museen, Ausstellungen, Bildungseinrichtungen oder Messen.

Zur Klarstellung: Bezüglich zwei der drei Bereiche müssen jeweils 5 Jahre Erfahrung vorliegen. Diese kann jedoch auch parallel in einem Projekt gesammelt werden.

Dies ist im Angebot nachzuweisen durch Referenz, die mindestens folgende Informationen enthält: ● Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer/E-Mail für Rückfragen) ● Leistungszeitraum ● Genaue Angabe, welche der drei Leistungsbereiche (Shop, Kasse/Einlass, Besucherbetreuung) abgedeckt wurden

[Seite 12]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

12 ● Beschreibung der Aufgaben in den abgedeckten Leistungsbereichen

3.2. Shop Der AN verpflichtet sich, den bestehenden Shops im DMB als Mieter bzw. Betreiber zu übernehmen. Der AN übernimmt den Museumsshop in dem Zustand, in dem er sich zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung im Rahmen des Vergabeverfahrens befindet (ohne “Sortiment”). Ganz generell übernimmt der AN die Betreiberverantwortung, das heißt, ihm obliegt die Pflicht zur Einhaltung von Fluchtwegen, der Ersthilfe und des Sicherstellens des Brandschutzes und allen anderen Aspekten eines rechtssicheren Betriebs.

3.2.1. Grundriss und Fotos

Abbildung: Grundriss von Shop- und Eingangsbereich (grauer Boden) sowie KI:Lounge (Welcome, bunter Boden)

[Seite 13]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

13

[Seite 14]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

14

Fotos Shop und Verkaufstresen (Counter)

[Seite 15]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

15

Blick vom Eingang auf Counter (Ticketverkauf und derzeit gleichzeitig Shop-Kasse)

[Seite 16]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

16

Blick auf die genutzter Regalflächen und Möbel

[Seite 17]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

17

Blick vom Counter in Richtung KI:Lounge (Welcome)

3.2.2. Übersicht: Fläche, autarker Betrieb, Umsatz ● Verkaufsfläche: ○ ca. 60 qm ● Fläche Lagerräume: ○ 5 qm Keller ● Café: ○ – ● Autarker Betrieb möglich: ○ – ● Ungefähre Größenordnung des Umsatzes im Durchschnitt 2023 – 2025: ○ ca. 25.000 € 3.2.3. Betrieb Der Fokus des DMB liegt auf „Forschung und Technik in Deutschland nach 1945“ und derzeit auf Künstliche Intelligenz (KI) unter dem Motto »Mission KI – erleben.verstehen.mitgestalten«. Das DMB ist betriebstechnisch insoweit besonders, als dass der Shop und der Eingangs- bzw. „Welcome“-Bereich eine Einheit bilden. Der nutzbare Bereich ist im Eingangsbereich gelegen, mit direktem Zugang von dort, ist aber nicht in sich abgeschlossen und kann demnach nicht autark betrieben werden. Der Verkaufsraum ist ca. 60 m² groß. Die Toiletten und der Aufenthalts- und Pausenraum für

[Seite 18]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

18 Mitarbeiter dürfen mitgenutzt werden. Aufgrund der sehr beengten Raumsituation besteht im Counterbereich wenig Platz für das Aufstellen von zwei getrennten Kassen. Hier muss eine enge Abstimmung / Lösung mit dem Museumsbetrieb (3.3. - 3.5.) durch den AN gefunden werden. In der Vergangenheit wurden die Eintrittsgelder des Museums und die Einnahmen aus Verkäufen des Shops von einem einheitlichen Betreiber in einer Kasse vereinnahmt. Dies ist mit einer kombinierten Kasse möglich. Es bietet sich an, den Museumsbetrieb und den Shop unter einheitliche Personalverantwortung zu stellen. Es bietet sich insbesondere an, pragmatische Absprachen hinsichtlich des Personaleinsatzes zu treffen und das Kassenpersonal (3.4.) auch mit folgenden Aufgaben mitzubetrauen: ● Verkauf der Waren des Shops ● Kassenschluss Shop ● Auspacken, Auszeichnen und Einräumen der Waren und Retouren von beschädigter Ware ● tägliches Aufräumen und Sortieren der Waren des Shops ● tägliches Reinigen des Kassen-Counters und der Regale ● Inventur Lagerflächen sind nicht vorhanden, jedoch darf der AN ca. 10 Regalmeter des DMB im Keller (5 qm) nutzen. Durch ein Warenwirtschaftssystem bestand bisher auch hierfür keine weitergehende Notwendigkeit, da nach aktuellem Bedarf bestellt, ausgeräumt, geliefert und verkauft wurde.

3.2.3.1. Technische Anlagen: Der AN hat alle selbst eingebrachten technischen Anlagen selbstständig zu warten. (Dem AG sind die Nachweise einer erfolgten Wartung unverzüglich zu Verfügungs zu stellen) Das DMB stellt keine Geräte zum Betrieb des Shops. Die Telefonanschlüsse zwischen dem DMB und dem derzeitigen Betreiber sind aktuell nicht getrennt, d.h. es gibt keine eigene Telefonnummer für den Shop. Der zukünftige AN hat für das Kassensystem einen eigenen Internetanschluss einzurichten (Router) und mit den Versorgungsunternehmen direkt abzuschließen.

Technische Anlagen des derzeitigen Betreibers sind derzeit : • Kassenrechner (Laptop) für das Warenwirtschaftssystem • Drucker • Beleg-Drucker • EC-Cash-Gerät • Internet-Anschluss (für Standleitung auch nachts für das Warenwirtschaftssystem).

Alle hauseigenen Anlagen wie Lüftung, Stromverteiler, Brandschutz usw. werden vom Wissenschaftszentrum Bonn gewartet. Dieses trägt die Verantwortung als Vermieter des DMB.

3.2.3.2. Müllentsorgung Dem AN wird eine Stellfläche für Mülltonnen zur Verfügung gestellt. Diese Stellfläche wird auch vom

[Seite 19]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

19 DMB für den Müll genutzt; es handelt sich also um eine gemeinsam genutzte Fläche. Der AN hat eine Pauschale zu zahlen. 3.2.3.3. Strom- und Wasserversorgung Die Strom- und Wasserversorgung wird durch den AG organisiert. Der AN hat eine Pauschale zu zahlen. 3.2.3.4. Reinigung Die Reinigung der Flächen des Museumsshops wird gesondert ausgeschrieben (Los 3). Von dem AN für Los 1 ist jedoch die Reinigung des Kassen-Counters, der Shop-Regale sowie der Auslagen zu übernehmen sowie das das Bewahren einer grundlegenden Ordnung und Sauberkeit währende den Öffnungszeiten des Shops.

3.2.4. Verkaufssortiment und Gestaltung des Verkaufsraums 3.2.4.1. Verkaufssortiment Die Verkaufsräume sind auch Serviceeinrichtungen für aktuelle, ehemalige und potentielle Besucher des DM und sollen gleichzeitig dessen Bildungsarbeit fördern und unterstützen. Die Verkaufsräume und das angebotene Produktsortiment sollen den Namen des DM fördern. Das Gesamtangebot muss mit dem Anspruch, Image und Auftritt des DM, insb. der Zweigstelle Bonn übereinstimmen. Der AN muss einen deutlichen und besonders kundenwirksamen Teil der einzurichtenden Gesamtverkaufsfläche des Ladens für die Veröffentlichungen und Schriften des DM nutzen. Der AN hat ferner, unter anderem, in seinem Sortiment

  • geeignete naturwissenschaftliche und technische Bücher, Schriften, Postkarten, Plakate etc.;
  • soweit noch verkäuflich geeignete digitale Aufzeichnungsmedien wie Blu-ray Discs, DVDs, CD-ROMs, CDs;
  • geeignete Bausätze, Spielwaren, Lehrmaterialien sowie
  • Geschenk-, Souvenir-, und dazugehörende Serviceartikel (z. B. Batterien, Filme o. ä.) zum Kauf anzubieten. Der AG darf insbesondere auch Produkte anbieten und verkaufen, die von den Museumsshops der anderen Zweigstellen - im Rahmen derer vertraglichen Befugnisse - angeboten werden. Es besteht jedoch keine Pflicht dieser Anbieter dem AN diese Produkte oder die dazu nötigen Rechte zur Verfügung zu stellen. Der AN hat sich insoweit selbständig mit den anderen Anbietern in Verbindung zu setzen und zu verhandeln. Der AN hat insbesondere keinen Anspruch gegen den AG, dass im die Vermarktung dieser Produkte ermöglicht wird. Verkauf von DM Schriften / Verlagspublikationen / Artikel:
  • Der AN hat die lieferbaren DM-Schriften, DM-Bücher und vom DM selbst produzierten Artikel anzubieten und geeignet zu bewerben. Es sind dabei die verfügbaren Schriften / Verlagspublikationen und Artikel des DM, die dem Standort thematisch nahe stehen, auszustellen /zum Kauf anzubieten. Sofern der AN die DM-Schriften, DM-Bücher und DM-Artikel direkt vom DM bezieht, wendet er sich hierzu an die Registratur des DM.

[Seite 20]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

20

3.2.4.2. Gestaltung des Verkaufsraum Die bestmögliche Gestaltung der Geschäftsräume ist eine der zentralen Voraussetzungen für die Attraktivität des Objektes. Der AN ist deshalb verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gestaltung der Mieträume des Gesamtobjekts entspricht. Hierbei hat der AN zu berücksichtigen, dass die Geschäftsräume und damit auch der Shopbereich Teil der innenarchitektonischen Gesamtkonzeption des Zweigmuseums Bonn sind. Der AN muss dieses beachten und bei möglichen Anpassungen der bisherigen Ausgestaltung berücksichtigen. Bei der Gestaltung der Einrichtung ist neben dem obigen Gesamtkonzept zu beachten, dass dieses im Einklang stehen muss mit: · dem Markenbild des DM, · den spezifischen Gegebenheiten des Zweigmuseums Bonn, insbesondere dessen Architektur, · der inhaltlichen Ausrichtung des Zweigmuseums Bonn bzgl. des Themas „KI“. Folgende bisherige Shop-Einrichtung gehört dem DM und muss weiterverwendet werden: • Für Bücher: ca. 32 Meter in Regalen zzgl. 5 Meter Präsentationsflächen • Für Postkarten: ca. 14 Meter Präsentationsflächen

Größere Änderungen (Eingriff in die Substanz der Gebäudes/vom AG gestellte Einrichtung, Aufstellen/Anbringen von Möbeln) sind mit dem AG abzustimmen.

3.2.5. Sonderveranstaltungen Das DMB veranstaltet selbst regelmäßig Veranstaltungen oder führt Fremdveranstaltungen durch. Bis auf die ca. 3 Großveranstaltungen im Jahr, die tagsüber sind, finden die Events abends nach den Öffnungszeiten statt. Selten gibt es auch montags kürzere Veranstaltungen. In der Regel haben die Gäste auch Interesse an den Shopartikeln. Daher sollte der Shop und Kasse an diesen Abenden möglichst geöffnet sein.

3.2.6. Preisgestaltung 3.2.6.1. Miete Das Mietverhältnis ist als Umsatzmiete ausgestaltet. Die Höhe der Umsatzbeteiligung ist vom AN im Preisblatt anzugeben. Es ist eine Mindestmiete von 100,00 EUR pro Monat zu zahlen.

3.2.6.2. Nebenkosten Für die Nebenkosten fallen folgende Pauschalen an:

[Seite 21]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

21

21

Versorgung mitDirektAbrechnung mittels UnterzählerPauschal in €
Strom€ 60,- / Monat
Wasser€ 15,- / Monat
Fernwärme/Heizung Gas€ 50,- / Monat der Heizperiode (Oktober-April)
Abfall€ 20,- / Monat
Telefon

Die Höhe der Pauschale wird jährlich nach dem vom Statistischen Bundesamt für Deutschland ermittelte Verbraucherpreisindex (Basis 2027 = 100) angepasst.

3.3. Shop- und Objektleitung in Personalunion 3.3.1. Regelbetrieb 3.3.1.1. Allgemein Der AN sorgt für eine Shopleitung vor Ort, die idealerweise in Personalunion auch für die anderweitigen Mitarbeitenden des Los 1 verantwortlich ist. Dies ist u.a. der Tatsache geschuldet, dass Eingang/Foyer, Museumskasse und Shop räumlich und bezüglich der Aufgaben eng miteinander verbunden sind. Der AN hat für das Objekt des AG eine Shop- und Objektleiterin / einen Shop- und Objektleiter namentlich zu benennen, die/der Anwesenheitspflicht vor Ort hat und mit dem AG (Museums- bzw. Betriebsleitung DMB) zusammenarbeitet. Der AG behält sich in begründeten Fällen (z.B. Nichtmelden der Ausfälle, Unangekündigte Änderungen im Personaleinsatz, Nichterfüllung von Aufgaben gemäß Leistungsbeschreibung) vor, den Austausch der Shop-/Objektleitung vom AN einzufordern. Einarbeitungszeit: ca. 160 Stunden

3.3.1.2. Aufgaben Die Aufgaben der Shop- und Objektleitung umfassen insbesondere: • Shop-Leitung und Dienst im Shop und Kassenbereich: Kasse/Abrechnungen, Monatsabschlüsse, Bearbeitung Lieferscheine und Kunden-Rechnungen, Durchführung Inventur, Artikelauswahl, Inszenierung der Waren im Shop • Objektleitung: Dienstaufsicht über die vom AN eingesetzten Beschäftigten, Führung der Stundenzettel, Personalabrechnung, Kontrolle und Einhaltung der objektbezogenen Dienstanweisungen und der Vorgaben des AG

[Seite 22]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

22 3.3.1.3. Personelle Eignungskriterium Die Shop- und Objektleitung des AN verfügt über folgende spezifische Qualifikation: • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Funktion der Shop- und Objektleitung mit einem Personaleinsatz von min. 10 Personen in einem Museum, einer technischen Ausstellung oder eines anderen technischen Freizeitangebot mit Besuchershop (Nachweis durch Referenzen). • Fachkundige Sprachkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C1 des Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens (GER) für die Einstufung von Sprachkenntnissen) – Nachweise auf Anforderung. • Grundlegende Kenntnisse der englischen Sprache (Niveau A2 des Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens (GER) für die Einstufung von Sprachkenntnissen) – Nachweise auf Anforderung. Die Anforderung der Sprachkenntnisse an das eingesetzte Personal ist nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Liegt die geforderte Anforderung nicht vor, so steht dem AG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

3.3.1.4. Personalbedarf und Arbeitszeit Für diese Aufgabe wird eine Stelle mit 10 Stunden pro Woche angesetzt. Die Erfüllung der Aufgaben muss Dienstag oder Donnerstag von 10:00 bis 13:00 Uhr und Mittwoch von 9:30 bis 17:00 Uhr Uhr gewährleistet sein. In dieser Zeit hat die Shop- und Objektleitung vor Ort zu sein. Die Abrechnung erfolgt nach einer monatlichen Pauschale.

Objekt: DMB + Shop
TagObjektleitungEinsatzzeitArbeitszeit
Mindestbesetzung (Di oder Do)1 Person10:00 Uhr13:00 Uhr3 Stunden
Mindestbesetzung (Mi)1 Person09:30 Uhr17:00 Uhr7 Stunden (ohne Pause)

Das Besucheraufkommen hängt stark von der Saison und insbesondere vom Wetter ab. Der kann AG daher pro Woche bis zu 5 Stunden Mehr- oder Minderarbeit anordnen, sofern sich die Gesamtarbeitszeit pro Quartal nicht ändert. Dies ist durch den AG mindestens ein Woche im Voraus anzukündigen Die detaillierte Dienstplanfestlegung erfolgt im wöchentlichen Jour Fixe.

3.3.2. Sonderveranstaltungen 3.3.2.1. Aufgaben Zusätzlich zu den Aufgaben aus dem Regelbetrieb (s. 3.3.1.2) hat der AN (Objektleitung) folgende Aufgaben im Rahmen von Sonderveranstaltungen zu erfüllen:

[Seite 23]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

23 Gesamtplanung, Organisation und Koordination sowie Durchführung des Beitrags des Museums zum Rheinischen Lesefest (in der Regel das große Abschlussfest): Kontaktaufnahme mit den Autoren, die durch den Veranstalter, die Bundesstadt Bonn, vermittelt und finanziert werden, Konzeption zu einem bestimmten Thema, das zum Programm des Museums passt, Erstellung eines Drehbuches, Kontaktaufnahme zur Motto-Figur Käptn’ Book, Zusammenarbeit mit Bildung & Vermittlung.

3.3.2.2. Personalbedarf und Arbeitszeit Zusätzlich zum Regelbetrieb muss die Shop- und Objektleitung während der Großveranstaltung des AG, wie zum Beispiel dem Lesefest, anwesend sein. Ansonsten nach Bedarf und Absprache. Die Anwesenheit bei Sonderveranstaltung wird stundenweise gesondert vergütet.

3.4. Kasse und Einlass 3.4.1. Regelbetrieb 3.4.1.1. Allgemein Der AN gewährleistet die Organisation und Abwicklung des Kassen- und Einlassdienstes für das DM, Zweigstelle Bonn, einschließlich der Gestellung des Kassen- und Einlasspersonals (in Personalunion und zusammen mit dem Shop). Dies umfasst diverse Dienstleistungen während der Öffnungszeiten. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse (begrenzte Größe des gesamten Eingangsbereichs) gibt es nur einen Tresen mit einem kleinen Innenraum (ca. 2,5 qm), in dem nur eine Person arbeiten kann. Der AN sorgt für die Gestellung, Instandhaltung und Wartung der gesamten technischen Ausstattung des Kassenbereiches:, Kassenladen, Bon-Drucker, EC-Cash-Gerät, Scanner, Internetanschluss. Etwaige Kosten sind im Angebot mit einzukalkulieren. An diesem Tresen muss auch die Shopkasse eingerichtet werden (3.2). Aus Platzgründen ist nur ein Kassenterminal möglich. Daher bietet es sich an, hier ein gemeinsames Kassensystem einzurichten.

Einarbeitungszeit: ca. 40 Stunden

3.4.1.2. Wechselgeld Das Kassenpersonal wird vom AN mit ausreichend Wechselgeld (ca. 400 Euro Tageskasse) ausgestattet. Erfahrungswerte für ausreichende Wechselgeldbestände werden dem AN bei Dienstantritt mitgeteilt. Die Infrastruktur (Geldkassetten, Kassenladen für die Aufbewahrung des Wechselgeldes über Nacht) zum Vorhalten von ausreichend Wechselgeld wird dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.

3.4.1.3. Bargeld Be- und Entsorgung Die Bargeld Be- und Entsorgung wird grundsätzlich vom AN eigenverantwortlich organisiert. Aus Sicherheitsgründen dürfen maximal 4.000 € über Nacht in den Räumlichkeiten zwischengelagert werden. Der AN haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung und letztlich für den Schaden bzw. Verlust der Beträge.

[Seite 24]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

24 3.4.1.4. Abrechnung und Einzahlung Die Abrechnung durch den AN erfolgt monatlich im Folgemonat und ist durch eine entsprechende Aufstellung der Kosten nachzuweisen.

3.4.1.5. Aufgaben des Kassen- und Einlasspersonals • Tägliche Kassenöffnung und -verschluss, inklusive der Überprüfung des Arbeitsbereiches und der Arbeitsmittelbestände. • Tägliche Übernahme aller Informationen über das Tagesprogramm, Erteilung von Auskünften an den Besucher (Preise, Programme, Wegführung) • Abwicklung sämtlicher Kassengeschäfte, insbesondere Entgegennahme der Zahlungsmittel (Bargeld, Voucher, Kartenzahlung) und Herausgabe von Eintrittskarten und Wechselgeld • Eintrittskartenverkauf unter Beachtung der Sonderrabatte und Ermäßigungen (z.B. Schüler, Studenten, Partner Kooperationen des AG, Gruppen, Familien) nach Vorgabe des AGs; inzwischen auch Online-Ticketing • Einnahme der Führungsgebühren für angemeldete Gruppen • Tagesabrechnung der Einnahmen nach Vorgabe des AG und ordnungsgemäße Entsorgung der Einnahmen durch Einzahlung auf ein angegebenes Konto des AN, denn der AN nimmt die Eintrittsgelder und Führungsgebühren im Namen des AG ein. Ausnahme sind die Einnahmen aus dem Online-Ticketing, die direkt an den AG gehen.

• Vorbereitung der Monatsabschlüsse und monatliche Abrechnung mit dem AG. Die detaillierten Angaben zur Bemessungsgrundlage sind jeweils bis spätestens zum 20. des folgenden Monats in der Finanzverwaltung des DM und in Kopie an die Museumsleitung in Bonn einzureichen • Nachbestellung von Wechselgeld und Bestückung und Verwahrung der Wechselgeldkassetten • Kontrolle und Entwertung der Eintrittskarten • Digitale Erfassung jedes einzelnen Besuchers über das Kassensystem für die Besucherstatistik (z.B. Besuchergruppen aus Kooperationen der AG, Mitglieder, freier Eintritt, Kinder unter 6 Jahren). • Erteilung von Auskünften zur Lage von Räumlichkeiten (z.B. unbewachte, aber abschließbare Schülergarderobe, Schließfächer, WC, Wickelräume, Ausstellungsbereiche, Gastronomie im Wissenschaftszentrum, Cafés in der näheren Umgebung, Parkmöglichkeiten, ÖPNV) • Telefondienst während der Öffnungszeiten mit der Museumsdurchwahl (innerhalb der übergeordneten Telefonanlage des Wissenschaftszentrums); • Beseitigung von Unordnung und lose aufliegenden Verschmutzungen im Eingangs-Besucherbereich • Reinigung des Kassen-Counters und der Shop-Regale sowie Auslagen • Nach Museumsschließung Zustandskontrolle des Handscanners, Sicherstellung der nächtlichen Aufladung aller Handscanner, regelmäßiger Zustandsbericht • Besucherauskunft (Preise, Öffnungszeiten, Programm, aktuelle Angebote), Besucherberatung (welche Programme eignen sich für welches Alter bzw. Klassenstufe, welcher Tarif eignet sich am besten für die Gruppe, welche Rabatt-Karten gelten im Deutschen Museum Bonn), Bedienung der

[Seite 25]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

25 Telefonzentrale, Information der Besucher über Mitgliedschaften im Deutschen Museum sowie im Förderverein • Kenntnisse über das Museum, seine Geschichte und Geschicke sowie seine Sammlung und Sonderausstellungen, um Besucher zu informieren. • Obligatorisch ist das Tragen von Dienst-Polo-Shirts und -Jacken. 3.4.1.6. Qualifikation • Mindestens Realschulabschluss mit kaufmännischer Ausbildung oder Abitur (Nachweis auf Anforderung) • Mindestens mehrjährige Erfahrung im Umgang mit elektronischen Kassensystem, bargeldlosem Bezahlvorgängen und Bargeld-Abrechnungen. (Nachweis auf Anforderung). • Fachkundige Sprachkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C1 des Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens (GER) für die Einstufung von Sprachkenntnissen) – Nachweise auf Anforderung. • Grundlegende Kenntnisse der englischen Sprache (Niveau A2 des Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens (GER) für die Einstufung von Sprachkenntnissen) – Nachweise auf Anforderung. Die Anforderung an das eingesetzte Personal ist nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Liegt die geforderte Anforderung nicht vor, so steht dem AG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. 3.4.1.7. Personalbedarf und Arbeitszeit Die Erfüllung der Aufgaben muss durchgängig von Dienstag bis Freitag und Sonntag von 9.30 bis 17.15 Uhr und am Samstag von 11.30 bis 17.15 Uhr gewährleistet sein . Die Kasse muss immer besetzt sein. Daher ist der Dienstplan von der Betriebsleitung des DMB so zu gestalten, dass die Kassenkraft während ihrer Pausenzeit durch einen gleichwertig geschulten Mitarbeiter (möglich auch aus dem Aufsichtsdienst) ersetzt werden kann. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass hier 1 bis 2 Personen pro Tag für die Kasse erforderlich sind, je nach Attraktivität des Programms und der saisonalen Voraussetzungen.

Objekt: DMB
TagKassen-/Einlasspers onalEinsatzzeitArbeitszeiten
Mindestbesetzung (Di-Fr)1 Person9:30 Uhr17:15 UhrJe 7,25 Stunden
Mindestbesetzung, (Sa)1 Person11:30 Uhr17:15 Uhr5,75 Stunden
Mindestbesetzung, (So, Feiertag, Schulferien in NRW)2 Personen9:30 Uhr17:15 UhrJe 7,25 Stunden

[Seite 26]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

26 Das Besucheraufkommen hängt stark von der Saison und insbesondere vom Wetter ab. Das Ende der Arbeitszeiten kann nach Absprache mit dem AG verkürzt oder verlängert werden. Zudem kann der AG einen zusätzlichen oder reduzierten Personalbedarf sowie verkürzte oder verlängerte Arbeitszeiten fordern. Dies ist durch den AG mindestens ein Woche im Voraus anzukündigen Die detaillierte Dienstplanfestlegung erfolgt im wöchentlichen Jour Fixe. Die Abrechnung erfolgt nach angefallenen Stunden entsprechend dem Personaleinsatz. Für Personaleinsatz an Sonntagen darf der AN den 1,5-fachen Stundensatz berechnen und für Personaleinsatz an Feiertagen den 2-fachen Stundensatz.

3.4.2. Sonderveranstaltungen 3.4.2.1. Aufgaben des Kassen- und Einlasspersonals Zusätzlich zu den Aufgaben aus dem Regelbetrieb (s. 3.4.1) hat der AN folgende Aufgaben zu erfüllen: • bei kostenpflichtigen Sonderveranstaltungen: Abwicklung sämtlicher Kassengeschäfte, insbesondere Entgegennahme der Zahlungsmittel (Bargeld, Voucher, Kartenzahlung) und Herausgabe von Eintrittskarten und Wechselgeld • Einnahme der Führungsgebühren für angemeldete Gruppen • Kontrolle und Entwertung der Eintrittskarten

3.4.2.2. Personalbedarf und Arbeitszeit Der Personalbedarf und die Arbeitszeit bei Sonderveranstaltungen richten sich nach den jeweiligen Anforderungen. Bei Sonderveranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten richtet sich die Einsatzzeit nach den speziellen Anforderungen des Museums bzw. Dritter. Erfahrungsgemäß fallen 160 Stunden für Sonderveranstaltungen (Montag bis Freitag), bei den Großveranstaltungen am Wochenende nochmals 8 bzw. 16 Stunden an.

3.5. Besucherbetreuung (“Museotainment”) 3.5.1. Regelbetrieb 3.5.1.1. Allgemein Der AN gewährleistet die Organisation und Abwicklung der Besucherbetreuung (“Museotainment”) einschließlich der Gestellung des dafür erforderlichen Personals (aufgrund der Größe des Museums in Personalunion). Dieser umfasst diverse Dienstleistungen während der Öffnungszeiten. Im DMB finden pro Jahr etwa 400 dialogische Rundgänge (à 15 min), so genannte KI:ckstarts für Schulklassen und Privatgruppen statt. Dabei handelt es sich sowohl um Leistungen für gebuchte, geschlossene Gruppen als auch um freie Angebote an den Wochenenden, die auch von Einzelbesuchern nach Bedarf in Anspruch genommen werden können. Einarbeitungszeit: bis zu 160 Stunden (Inhalte für Führungen)

3.5.1.2. Aufgaben

[Seite 27]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

27 • Aufsicht und Bewachung des Museums sowohl der Objekte als auch der Besucherinnen und Besucher während der Öffnungszeiten. • Scharf- und Unscharfstellen der Einbruchmelde-Anlage und damit Sicherung des Museums von Dienstag bis Sonntag. • Zusperren der Haupteingangstür für den Besucherverkehr von Dienstag bis Sonntag. Aufsperren der Haupteingangstür von Samstag bis Sonntag. • Ein- und Ausschalten der Stromverteilung, der Klimaanlage und ggfs. der Außenbeleuchtung, soweit diese nicht durch die Zeitschaltuhr geregelt ist, nach Schließung des Museums. • Ein- und Ausschalten der Museumsgeräte soweit dies nicht zentral geregelt ist: Computer, Monitore, Beamer etc. • Besucherorientierung: erwartet wird der höfliche, freundliche und hilfsbereite Umgang mit den Besucherinnen und Besucher, auch bei erhöhtem Besucheraufkommen • Besucherinformation und –begleitung, Erteilung von Auskünften an den Besucher (Programme, Wegeführung). Bei Museumsschließung noch anwesende Besucher höflich zum Verlassen des Museums auffordern. • Hilfestellung bei Menschen mit Behinderung (Organisation und Begleitung von und zu den Fahrstühlen des Wissenschaftszentrums, demnächst zu den Plattformliften des AG außen und innen) • Regelmäßiges Aufräumen der interaktiven Museumsbereiche • Schadensfeststellung und Weitermeldung an die Betriebsleitung • Ordnungs- und Sicherheitsfunktion im gesamten Besucherbereich (Sicherstellung der Einhaltung der Haus- und Brandschutzordnung, Hinweis, dass Essen und Trinken verboten sind) • Einarbeitung in die Ausstellung (fundierte Kenntnis der Exponate wird nach Einweisung durch AG vorausgesetzt), ständige Weiterbildung • Regelmäßige Ansprache der Besucher und Bereitschaft zu spontanen, kostenfreien Kurzführungen (»KIckStarts«, ca. 15 Minuten) • Führungen in deutscher und englischer Sprache nach festen Terminen und nach Bedarf auf Anfrage Dritter (auch außerhalb der Öffnungszeit) • Durchführung von Fremd- und Eigenveranstaltungen des Museums, z.B. durch Bedienung der museumseigenen Tonanlage, Anschluss von Computern an den museumseigenen Beamer und Bedienung des Computers sowie die Übernahme von Führungen • Mitorganisation von Veranstaltungen Dritter wie Empfänge, Seminare, Tagungen etc., auf Abruf

3.5.1.3. Anforderungen an die Weiterbildung durch das Personal Vor Ausführungstermin ist das eingesetzte Personal vom AG entsprechend zu schulen, damit es das neue Thema einfach und spannend an ein breites Publikum, aber auch an Experten vermitteln kann. Auch die Bedienung der wechselnden Technik des Museums erfordert eine ständige Weiterbildung. Vorausgesetzt wird zudem, dass sie sich mit großem Engagement und weitgehend selbstständig in neue Exponate einarbeiten.

[Seite 28]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

28

3.5.1.4. Qualifikation • Studium mit technischer oder historischer Ausrichtung (Nachweis auf Anforderung). • pädagogische Erfahrungen (z.B. Lehramtsabsolventen bzw. pensionierte Lehrer) (Nachweis auf Anforderung) • Fachkundige Sprachkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C1 des Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens (GER) für die Einstufung von Sprachkenntnissen) – Nachweise auf Anforderung. • Grundlegende Kenntnisse der englischen und französischen Sprache (Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für die Einstufung von Sprachkenntnissen) – Nachweise auf Anforderung. Die Anforderung an das eingesetzte Personal ist nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Liegt die geforderte Anforderung nicht vor, so steht dem AG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

3.5.1.5. Personalbedarf und Arbeitszeit Die Erfüllung der Aufgaben muss durchgängig von Dienstag bis Freitag von 9.30 bis 17.15 Uhr und am Samstag von 11.45 bis 17.15 Uhr sowie am Sonntag von 9:45 bis 17:15 gewährleistet sein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass hier der Einsatz von 2 Personen pro Tag angemessen ist. Ein zusätzlicher oder reduzierter Personalbedarf kann vom AG gefordert werden, die detaillierte Dienstplanfestlegung erfolgt im wöchentlichen Jour-Fix.

Objekt: DMB
TagAufsichts- und FührungspersonalEinsatzzeitArbeitszeit
Mindestbesetzung (Di-Fr)2 Personen9:30 Uhr17:15 UhrJe 7,25 Stunden
Mindestbesetzung, (Sa)2 Personen11:45 Uhr17:15 Uhr5,5 Stunden
Mindestbesetzung, (So, Feiertag) Schulferien NRW)2 Personen9:45 Uhr17:15 UhrJe 7 Stunden

Das Besucheraufkommen hängt stark von der Saison und insbesondere vom Wetter ab. Das Ende der Arbeitszeiten kann nach Absprache mit dem AG verkürzt oder verlängert werden. Zudem kann der AG einen zusätzlichen oder reduzierten Personalbedarf sowie verkürzte oder verlängerte Arbeitszeiten fordern. Dies ist durch den AG mindestens ein Woche im Voraus anzukündigen Die detaillierte Dienstplanfestlegung erfolgt im wöchentlichen Jour Fixe. Die Abrechnung erfolgt nach exakt angefallenen Stunden entsprechend dem Personaleinsatz. Für

[Seite 29]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

29 Personaleinsatz an Sonntagen darf der AN den 1,5-fachen Stundensatz berechnen und für Personaleinsatz an Feiertagen den 2-fachen Stundensatz.

3.6. Sonderveranstaltungen 3.6.1. Aufgaben Zusätzlich zu den Aufgaben aus dem Regelbetrieb (s. 3.5.1) hat der AN folgende Aufgaben zu erfüllen: • zusätzliche Bewachung (Aufsicht) bei Sonderveranstaltungen während der Schließzeiten (sowohl des Museums als auch von Fremdveranstaltungen) • nach Bedarf dialogischer Rundgang in deutscher, englischer und französischer Sprache durch die Ausstellung • Unterstützung bei Eigen- und Fremdveranstaltungen des Museums, z.B. durch Bedienung der museumseigenen Tonanlage, Anschluss von Computern an den museumseigenen Beamer und Bedienung des Computers • Unterstützung von Veranstaltungen Dritter wie Empfänge, Seminare, Tagungen etc., auf Abruf • Durchführung von Experimentier-Stationen bei Sonderveranstaltungen im Museum • Übernahme von Außeneinsätzen ein- bis zweimal im Jahr (Beispielsweise an Schulen)

3.6.2. Personalbedarf und Arbeitszeit Der Personalbedarf und die Arbeitszeit bei Sonderveranstaltungen richten sich nach den jeweiligen Anforderungen. Bei Sonderveranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten richtet sich die Einsatzzeit nach den speziellen Anforderungen des Museums bzw. Dritter. Geschätzte Stundenzahl bei Veranstaltungen von Montag bis Freitag: 160 zuzüglich 6 Stunden samstags und 16 Stunden sonntags. Die geschätzte Zahl der Sondereinsätze beträgt ca. 100 pro Jahr.

  1. Los 2: Techniker / Hausmeister 4.1 Regelbetrieb 4.1.1 Allgemein Der AN sorgt für die Organisation und Abwicklung des Hausmeisterdienstes einschließlich der Gestellung des Hausmeisters. Er kümmert sich darum, dass sich das Museum in einem einwandfreien technischen Zustand befindet und auch das Mobiliar für die Gäste benutzbar ist. Er kennt sich mit der Technik des Museums aus und wartet diese regelmäßig bzw. installiert sie neu. Defektes wird von ihm fachkundig handwerklich repariert bzw. ersetzt. Der AG stellt einen kleinen Raum zur Verfügung, welche der AN zur Erbringung seiner Leistungen nutzen kann. Der AN stellt die zur Erbringung der Dienstleistung notwendige Arbeitskleidung sowie das übliche Hand- und Elektrowerkzeug (z.B. Akkuschrauber, Bohrmaschine, Messgeräte etc.). Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien (z.B. Toner, Leuchtmittel, Holz für Aufbauten) sowie eventuell notwendige Spezialmaschinen werden nach vorheriger Absprache vom AG gestellt oder dem AN separat vergütet.

4.1.2 Aufgaben

[Seite 30]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

30 Das Aufgabenprofil des Hausmeisters/Technikers sieht insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: • Funktionskontrolle aller technischen Geräte wie Telefon, Drucker (Austausch der Patronen/Toner), Ausstellungstechnik (Computer, Monitore), LED-Lampen, Beamer, Beleuchtung, Demonstrationen / Hands-On etc. • Schadensfeststellung und Weitermeldung an Leitung und Betriebsleitung • Einarbeitung in die Museumsexponate durch AG, was ihre Behandlung und Pflege betreffen; • Regelmäßige Reinigung der Großexponate • Programmierung und Reparatur der Zeitschaltuhr für die Außenbeleuchtung • Funktionskontrolle der museums eigenen Fahnenmasten und regelmäßiges Wechseln der Fahnen, Beachflags und weiterer Werbemittel • Unterstützung der Planung und Ausführung der museumseigenen Aufbauten in der Ausstellung (Ausstellungssystem, Vitrinen, Beleuchtung, Medien), handwerkliche Umsetzung von Sonderwünschen des oder der Kuratoren • Funktions- und Sichtprüfung der Exponate / Demonstrationen (i.d.R. Prototypen / Spezialanfertigungen) und Kontrolle ihrer Technik • Übernahme aller anfallenden Instandhaltungsarbeiten / Reparaturen im Museum (z.B. Reparaturen von Möbeln) und zudem Transportaufgaben von Material zwischen Büro und Museum) • Auf- und Abbau der Veranstaltungstechnik (Tonanlage, Beleuchtung, Beamer, Leinwand etc.) und des Mobiliars (Tische, Stühle, Rednerpult, Stehtische etc.) und weiterer Elemente (Werbemittel: Banner, Fahnen etc.) für Museums- und Fremdveranstaltungen bei Bedarf • Aufbau und Bedienung der museumseigenen LED-Lichtanlage mit zentralem Steuerungsboard, Programmierung verschiedener Lichtsituationen • Bedienung der Entfeuchtungsanlage im Bürokeller • Entfernung der anfallenden Shop-Abfälle, z.B. Kartonagen

Die vorgenannte Aufgabenaufzählung ist beispielhaft, stellt jedoch den Schwerpunkt der Tätigkeit dar. Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der vereinbarten 20 Wochenstunden alle weiteren, typischerweise anfallenden Hausmeister- und Technikertätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebs, die in Art und Schwierigkeitsgrad den genannten Aufgaben entsprechen. Ausdrücklich ausgenommen sind Arbeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern (Meisterzwang), gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z.B. DGUV V3) oder tiefgreifende Eingriffe in die haustechnischen Anlagen (Elektro-, Sanitär-, Heizungstechnik), die speziellen Fachfirmen vorbehalten sind.

4.1.3 Personalbedarf und Arbeitszeit Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr (20 Stunden pro Woche). Die Abrechnung erfolgt nach einer monatlichen Pauschale für diese 20 Stunden.

Objekt: DMB

[Seite 31]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

31

TagTechniker / HausmeisterEinsatzzeitArbeitszeit
Mindestbesetzung (Mo-Fr)1 Person8:00 Uhr12:00 Uhr20 Stunden

4.2 Sonderveranstaltungen Zusätzlich zu den Aufgaben aus dem Regelbetrieb (s. 4.1.2) hat der AN folgende Aufgaben zu erfüllen: • Auf- und Abbau der museumseigenen LED-Lichtanlage mit zentralem Steuerungsboard, Programmierung verschiedener Lichtsituationen, Lichtcheck • Auf- und Abbau von Veranstaltungstechnik: Beamer, Leinwand, etc. • Auf- und Abbau von Mobiliar (Tische, Stühle, Rednerpult, Stehtische etc.) • Ebenso Auf- und Abbau weiterer Elemente (Werbemittel: Banner, Fahnen etc.) für Museums- und Fremdveranstaltungen Die vorgenannte Aufzählung der Aufgaben bei Sonderveranstaltungen ist beispielhaft und nicht abschließend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der abgerufenen Stunden alle weiteren handwerklichen, technischen und logistischen Unterstützungstätigkeiten zu erbringen, die für die Vorbereitung, die reibungslose Durchführung und die Nachbereitung der jeweiligen Veranstaltung typischerweise erforderlich sind (inklusive kurzfristiger Anpassungen vor Ort). Voraussetzung ist, dass diese zusätzlichen Aufgaben dem Qualifikations- und Berufsbild des eingesetzten Hausmeisters/Veranstaltungstechnikers entsprechen und keine Beauftragung spezialisierter Fachbetriebe (z.B. für Starkstromanschlüsse oder sicherheitsrelevante Rigging-Arbeiten) erfordern.

Der Personalbedarf und die Arbeitszeit bei Sonderausstellungen und -veranstaltungen richten sich nach den jeweiligen Anforderungen. Die Einsatzzeiten liegen außerhalb der oben genannten Einsatzzeiten und können auch Nachts, am Wochenende oder Feiertags liegen. Für die preisliche Wertung der Angebote im Vergabeverfahren wird ein fiktives Kontingent von 20 Stunden zwischen Montag und Freitag sowie 2 Stunden samstags und 4 Stunden sonntags pro Jahr zugrunde gelegt (dies entspricht erfahrungsgemäß dem tatsächlichen Abruf). Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Es besteht kein Anspruch auf Abruf. Der maximale Abruf ergibt sich aus dem Preisblatt.

4.3 Zusätzliche Leistungen auf Abruf (Bedarfsleistungen)

Neben den vereinbarten Zeiten des Regelbetriebs (vgl. 4.1.2) und den Sonderveranstaltungen (vgl. 4.2) behält sich der Auftraggeber vor, bei punktuell erhöhtem Arbeitsaufkommen oder unvorhergesehenem Bedarf zusätzliche Einsatzstunden des Technikers/Hausmeisters abzurufen.

Der inhaltliche Rahmen dieser Bedarfsleistungen knüpft an das allgemeine Aufgabenprofil des Regelbetriebs und der Sonderveranstaltungen an. Er umfasst alle typischerweise anfallenden handwerklichen, technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebs oder zur Unterstützung der Ausstellungsorganisation flexibel erforderlich werden.

[Seite 32]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

32 Der Abruf dieser Leistungen erfolgt anlassbezogen in Textform mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Werktagen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der angebotenen Stundenverrechnungssätze. Für die preisliche Wertung der Angebote im Vergabeverfahren wird ein fiktives Kontingent von 10 Stunden pro Jahr zugrunde gelegt (dies entspricht erfahrungsgemäß dem tatsächlichen Abruf). Ein rechtlicher Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf dieses Kontingents besteht nicht; vergütet werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten und dokumentierten Stunden. Der maximale Abruf ergibt sich aus dem Preisblatt.

4.4 Qualifikation-Eigungskriterium

Unternehmensbezogene Qualifikation: • 5 Jahre Tätigkeit als Hausmeisterservice (auch als Teilleistung) für Gewerbefläche mit mindestens 1.500 qm (Nachweis durch Eigenerklärung) • Nachweis eines Referenzobjektes aus den letzten 5 Jahren über eine durchgängige Tätigkeit über mindestens 3 Jahre im Bereich Gewerbefläche mit mindestens 1.500 qm

Qualifikation des einzusetzenden Personals: • Der Techniker / Hausmeister benötigt mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Hausmeister oder in vergleichbarer Tätigkeit (Veranstaltungstechniker/ Elektriker etc.) mit einem ähnlichen Aufgabenprofil wie in 4.1.2 beschrieben.

Der Techniker / Hausmeister muss geeignet sein mindestens die oben genannten Tätigkeiten nach kurzer Einarbeitungszeit durchzuführen. Das notwendige technische Verständnis wird vorausgesetzt. Liegt die nötige Eignung nicht vor, so kann der Auftraggeber den Austausch der eingesetzten Person verlangen. Kann die Person nicht ausgetauscht werden, so steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

  1. Los 3: Unterhaltsreinigung 5.1 Allgemeines 5.1.1 Flächen und Arbeitsmittel Der AN sorgt für die Organisation und Abwicklung des Reinigungsdienstes einschließlich der Gestellung des Reinigungspersonals. Er gewährleistet einen einwandfreien gereinigten Zustand des Museums (ca. 1.800 qm Ausstellungsfläche, 60 qm Toiletten, 90 qm Eingang/Kasse/Shop/Garderobe) trotz hohen Besucheraufkommens in der Regel außerhalb der Öffnungszeiten, am Wochenende auch einmal am Tag während der Öffnungszeiten. Die Definitionen der Leistungsarten befinden sich in Anhang 9. Die Abrechnung erfolgt über eine Monatspauschale pauschal. Für alle abgefragten Leistungen sind sämtliche Materialen, Maschinen und Geräte, sämtliche Anfahrts- und Wegekosten, sowie alle weiteren Nebenkosten einzukalkulieren! Der AG stellt selbst zur Verfügung:
  • Handtuchpapier

[Seite 33]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

33

  • Toilettenpapier
  • Seife
  • Desinfektionsmittel.

Ein kleines Lager für Reinigungsmittel wird zur Verfügung gestellt.

5.1.1.1 Objektleitung

Die Objektleitung fungiert als zentrale Steuerungsinstanz und ist das direkte Bindeglied zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie trägt die vollumfängliche operative Verantwortung für die vertragskonforme, reibungslose und qualitativ hochwertige Umsetzung der Reinigungsleistungen. Um sicherzustellen, dass Personal, Material und Prozesse jederzeit optimal ineinander greifen und die vereinbarten Qualitätsstandards ausnahmslos erfüllt werden, obliegen der Objektleitung insbesondere die in 5.1.2.1 definierten Aufgaben. Die Objektleitung muss nur, soweit es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, am Objekt sein (mindestens einmal im Monat).

5.1.1.2 Tageskraft

Durchführung der Regelreinigung (Pauschalleistung)

● Aufgabenumfang: Die Tageskräfte sind für die Durchführung der turnusmäßigen üblichen Aufgaben gemäß Abschnitt 5.1.2.2 verantwortlich. ● Einsatzzeitraum: Diese Arbeiten sind grundsätzlich während der festgelegten Pflichtzeiten (Abschnitt 5.1.5.3) zu erbringen. ● Personalbemessung und Kapazität: Der Arbeitsumfang ist erfahrungsgemäß so kalkuliert, dass er von einer Tageskraft innerhalb der Pflichtzeiten erbracht werden kann. Sollte die Kapazität einer einzelnen Kraft im Einzelfall nicht ausreichen, hat der Auftragnehmer (AN) eigenverantwortlich nachzubessern – wahlweise durch den Einsatz einer weiteren Tageskraft oder durch die Erbringung der Leistungen außerhalb der Pflichtzeiten (jedoch innerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten nach Abschnitt 5.1.5.2). Dies hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Pauschalvergütung. ● Vollständige Auslastung der Pflichtzeiten: Ist die Tageskraft vor Ablauf der Pflichtzeit mit den Regelarbeiten fertig, hat die Objektleitung des AN unverzüglich weitere bedarfsgerechte Reinigungsarbeiten zuzuweisen. Dieses Anweisungsrecht steht ergänzend auch dem Auftraggeber (AG) zu.

Sonderaufgaben und Sonderveranstaltungen (Regieleistungen)

● Sonderaufgaben (Abschnitt 5.2): Der AG kann außerhalb der üblichen Aufgaben (5.1.2.2) und außerhalb der Pflichtzeiten Sonderaufgaben anordnen. Die Ausführung muss innerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten (Abschnitt 5.1.5.2) erfolgen. ● Sonderveranstaltungen: Für Veranstaltungen außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten kann der AG gesonderte Reinigungsleistungen anweisen. ● Vergütung: Sonderaufgaben sowie Reinigungen im Rahmen von Sonderveranstaltungen sind nicht Bestandteil der Pauschalvergütung; sie werden gesondert auf Stundenbasis abgerechnet.

[Seite 34]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

34

5.1.2 Aufgaben

5.1.2.1 Objektleitung:

Personalmanagement, Führung & Weisungsbefugnis

● Personalverantwortung & Weisungsbefugnis: Volle Verantwortungsgewalt (Einstellung, Schulungen, disziplinarische Maßnahmen) sowie fachliche und disziplinarische Weisungsbefugnis gegenüber dem Personal des AN vor Ort. ● Mitarbeiterbetreuung & Equipment: Umfassende Mitarbeiterbetreuung der vor Ort eingesetzten Mitarbeiter für sämtliche Belange (u. a. Bereitstellung und Kontrolle des Equipments für die allgemeine Dienstausführung). ● Aufgabenerteilung & Sensibilisierung: Tägliche/regelmäßige Aufgabenerteilung, Instruierung und kontinuierliche Sensibilisierung der Mitarbeiter (z. B. bezüglich Hygiene, Objektbesonderheiten und Kundenzufriedenheit). ● Dienst- und Einsatzplanung: Erstellung, Führung und laufende Anpassung der Dienstpläne inkl. Urlaubs- und Ausfallplanung zur Sicherstellung der Soll-Besetzung. ● On- und Offboarding: Vollständige Abwicklung des On- und Offboardings von Mitarbeitern inkl. Rechtevergabe und Rechteentzug (Schlüssel, Passierscheine, Systemrechte). ● Zuarbeit zur Unterhaltsreinigung: Aktive Zuarbeit und Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der vertraglichen Aufgaben der Unterhaltsreinigung bei Engpässen oder besonderen Lagen. ● Vertretungskonzept & Erreichbarkeit: Verbindliche Benennung einer qualifizierten Vertretung bei Abwesenheit der Objektleitung (Urlaub/Krankheit) sowie Sicherstellung einer garantierten Erreichbarkeit und angemessene Reaktionszeit während der üblichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag.

Schnittstelle & Kommunikation

● Single Point of Contact / Key Account Manager: Funktion als zentraler, direkter Ansprechpartner und Single Point of Contact für den AG in allen vertraglichen, organisatorischen und betrieblichen Fragen. ● Regelmäßige Objektbesuche: mindestens monatlicher Besuch des Objektes mit strukturierter Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme an Abstimmungsgesprächen mit dem AG. ● Abwicklung Sonderveranstaltungen nach 5.2: Entgegennahme, kaufmännische und organisatorische Abstimmung, Angebotserstellung, Organisation, Buchung und Überwachung von Sonderdienstleistungen.

Qualitäts-, Prozess- und Ablaufmanagement

● Prozesskoordination: Vollständige Koordination und Abwicklung sämtlicher operationaler Abläufe im Objekt. ● Sicherstellung der Reinigungsqualität: Kontinuierliche Überwachung der vereinbarten Qualitätsstandards und unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bei Abweichungen.

[Seite 35]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

35 ● Quick Checks: Durchführung von unangekündigten Quick Checks mindestens einmal im Monat. ● Prüfungen nach Standard: Durchführung und Protokollierung gemeinsamer Qualitätsprüfungen nach DIN EN 13549 oder objektbezogenem Bewertungssystem. ● Beschwerdemanagement: Systematisches Beschwerdemanagement inkl. Ursachenanalyse und Behebung, sofern Abweichungen von den vorgegebenen Qualitätskriterien eintreten. ● Dienstanweisungen & Strategie: Erstellung, Einhaltung (Controlling) und kontinuierliche Weiterentwicklung von Dienstanweisungen, Reinigungsplänen und künftigen Betreuungsstrategien.

Arbeitssicherheit, Gefahrstoff- & Abfallrecht

● Rechtliche Compliance: Striktes Einhalten und Durchsetzen aller Vorgaben aus dem Abfallrecht, Gefahrstoffrecht , Arbeitsschutzgesetz sowie den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. ● Produktsicherheits- & Dosierkontrolle: Bereitstellung und Aushang von Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblättern am Objekt; Überwachung der korrekten Chemiedosierung. ● Schutzausrüstung (PSA): Verpflichtende Bereitstellung und Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausrüstung durch die Mitarbeiter falls erforderlich.

Material-, Maschinen- & Zutrittsverwaltung

● Lager- und Materiallogistik: Eigenverantwortliche Bestandsaufnahme, Lagerhaltung und Nachbestellung aller benötigten Reinigungschemikalien und Verbrauchsmaterialien. ● Maschinenprüfung (DGUV V3): Bereitstellung, Wartung und fristgerechte Sicherheitsprüfung aller eingesetzten Reinigungsmaschinen und elektrischen Geräte. ● Schlüssel- & Access-Management: Lückenlose Verwaltung, Verwahrung und Protokollierung aller überlassenen Schlüssel, Transponder und Objekt-Ausweise; unverzügliche Verlustmeldung an den AG.

Dokumentation, Berichtswesen & Abrechnung

● Berichts- und Meldewesen: Lückenlose Durchführung und Qualitätssicherung im Berichts- und Meldewesen (u. a. Dokumentation von besonderen Vorkommnissen, Beschwerden, Ergebnissen der Reinigungskontrollen und Mängeln an der Gebäudesubstanz). ● Abwicklung der Rechnungsstellung: Vorbereitung, Prüfung und kaufmännische Abwicklung der Rechnungsstellung (inkl. Nachweise für Sonderleistungen und Stundennachweise). ● Schadensmeldung: Sofortige Dokumentation (inkl. Fotos) und Meldung von Sach- oder Personenschäden an den AG sowie Mitwirkung bei der Abwicklung mit den Versicherungen.

5.1.2.2 Tageskraft:

Übliche Aufgaben während der Pflichtzeiten: (Täglich bedeutet: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag) • Tägliche Unterhaltsreinigung der Toiletten-Räume (Damen und Herren): insbesondere: Desinfektion der Toiletten und Waschbecken, feuchtes Wischen der Böden, Leerung der Mülleimer, Bestücken mit neuen Müllbeuteln, Nachfüllen von Klopapier und Abtrockentüchern, Nachfüllen der Seifenspender

[Seite 36]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

36 • Tägliches Saugen des Teppich-Bodens im Shop und Eingangsbereich • Einmal wöchentlich (montags) zweistufiges Nasswischen des Bodens in der »KI:Lounge«. • Einmal wöchentlich (montags) Reinigung der Projektfläche im Kinder- und Familienbereich »KI:osk«, im »KI:Atelier« und im »KI:Kabinett«. • Tägliches Saugen des Teppichbodens im Museum (1. und 2. Untergeschoss) • Zweimal im Jahr: Reinigung der groben Sauberlaufzone vor dem Museum • Tägliche Leerung aller Mülleimer im und vor dem Museum und Bestückung mit neuen Müllbeuteln • Glasreinigung alle 2 Wochen: Eingangstür, Vitrinen, Brüstung der Galerie und der Treppe. Die Fensterfront im Museum wird außen ca. 4 Mail/Jahr vom Vermieter gereinigt, in diesem Rhythmus soll der AN auch die Fensterfront innen reinigen. • regelmäßige Sonderreinigung und Pflege der Holz-Freitreppe im Museum ein- bis zweimal im Jahr nach Pflegeanleitung • wöchentliches Entfernen von Spinnweben mithilfe eines Trockensauger oder Staubwedel • Täglich bei Bedarf: Bestückung der Sanitärbereiche mit Verbrauchs- und Hygieneartikeln wie z. B. Toilettenpapier, Papierhandtücher, WC-Bürste, Seife, Duft- und Desinfektionsspray, Hygienebeutel sowie deren geeigneten Spendersysteme. Die Beschaffung der Verbrauchs- und Hygieneartikel erfolgt durch der AG. • Täglich: Beseitigung von groben Verschmutzungen • Treten kleine Renovierungsarbeiten, interne Umzüge oder kleine Instandsetzungen auf, sind die erforderlichen Reinigungsarbeiten im Rahmen der üblichen Aufgaben zu leisten. • Samstags und Sonntags: grobe, sichtbare Verschmutzungen entfernen und Unterhaltsreinigung der Toiletten-Räume

Sonstige Aufgaben: Werden die üblichen Aufgaben schneller als die vorgegebenen Pflichtzeiten erfüllt, kann der Auftraggeber andere Reinigungsaufgaben innerhalb der Pflichtzeit anweisen. Der Auftraggeber kann bestimmen, dass durch ihn bestimmte übliche Aufgaben nicht durchgeführt werden, d.h. für den angegebenen Turnus ausgesetzt werden und stattdessen während der Pflichtzeiten andere Reinigungsleistungen durchgeführt werden sollen. Die Pflicht zur Erbringung der ausgesetzten üblichen Arbeiten entfällt dann für diesen Turnus. Werden übliche Arbeiten nicht während den Pflichtzeiten erbracht, sind sie während der Arbeitszeiten zu erbringen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.

5.1.3 Qualitätsstandards Die folgenden allgemeinen Bestimmungen gelten bei der Erbringung der Reinigungsdienstleistungen. Der AN ist gehalten, ein hohes Maß an Sauberkeit innerhalb und im Bereich der Eingangsbereiche der Gebäude nach Maßgabe der definierten Ziele und Anforderungen zu erzielen. Er hat alle Bereiche derart fachgerecht zu reinigen, dass sich diese jederzeit in einem für die jeweilige Nutzung angemessenen sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz Rechnung tragenden Zustand befinden. Die Räume erscheinen stets

[Seite 37]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

37 sauber und ordentlich. Bei Reinigungsdienstleistungen sind sowohl die oberflächlichen wie auch die in den Aufbau eingedrungenen Verunreinigungen an Räumlichkeiten sowie Inventar materialschonend und gründlich zu entfernen. Dies hat unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte zu erfolgen. Die Reinigungsmethoden und eingesetzten Maschinen bzw. Geräte sind vom AN so zu wählen, dass ein optimaler Reinigungserfolg gewährleistet wird. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass der Nutzer keiner Gefahr oder Behinderung durch Reinigungsdienstleistungen ausgesetzt ist. Der AN hat sicherzustellen, dass Reinigungsmittel oder andere chemische Zusätze, die nicht ohne Neutralisierung dem Abwasser zugeführt werden dürfen, tatsächlich neutralisiert werden bevor eine Zuführung erfolgt. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, gehen ebenso zu seinen Lasten, wie die Auferlegung von Bußgeldern. Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel sowie die eingesetzten Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Umweltfreundliche Reinigungsmittel, die mit dem EU Ecolabel gekennzeichnet sind - sind bevorzugt einzusetzen. Für die Durchführung gelten die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks. Im Zuge der Leistungserbringung ist besonders zu beachten: · Leitern o. ä. sind grundsätzlich nicht gegen Glas, sondern nur an den Profilrahmen (saubere Puffer!) anzulehnen. · Das Reinigungswasser ist ausreichend oft zu wechseln und nur in den vom Museum vorgeschrieben Ausgüssen zu entsorgen. · Die Medienstationen des Museums sind von der Reinigung ausgeschlossen und dürfen keinesfalls feucht gereinigt werden. · Es dürfen nur unbeschädigte Hilfswerkzeuge benutzt werden. · Findet die Reinigungsmannschaft Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese dem AG vom Ansprechpartner des AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.1.4 Ausführung • Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Vorgabe und Verfahren) und dem Leistungsverzeichnis zu erbringen. • Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen, z. B. Kehrsaugmaschinen, darf nur entsprechend geschultes und unterwiesenes Personal eingesetzt werden. Alle Oberflächen müssen nach dem Stand der Technik schonend gereinigt werden: Böden: ➢ Grobe Sauberlaufzone im Außenbereich

[Seite 38]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

38 ➢ Feine Sauberlaufzone im Innenbereich ➢ gefliester Boden in den WCs ➢ Teppichboden (»Kugelgarn«) ➢ Fotoboden (PVC) ➢ Holztreppe Oberflächen: ➢ Fliesen ➢ Glas an Brüstungen, Fensterfronten innen und Liften ➢ Edelstahl ➢ Chrom ➢ Holz (Buche und Birke) ➢ Kunststoff ➢ Keramik ➢ mit Kunststoff beschichtetes Holz ➢ Filz • Die Unterhaltsreinigung der Reinigungsflächen für die verschiedenen Raumgruppen erfolgt entsprechend der Turnusvorgabe im Leistungsverzeichnis. • Seitens des AG gibt es eine sortenreine Entsorgung der getrennten Abfälle in den jeweils dafür vorgesehenen Behältern. • Das vorhandene System der Mülltrennung (Papier, Wertstoffe, und Restmüll) ist vom AN einzuhalten. Die getrennten Abfälle sind arbeitstäglich in die dafür vorgesehenen und bereitgestellten zentralen Behälter im Müllraum/Container in der TG des Vermieters zu entsorgen. • Die Entsorgung der Abfälle erfolgt durch das Wissenschaftszentrum als Vermieter. • Der AN ist für die Durchführung der Reinigungsarbeiten verantwortlich. • Nach Durchführung der Arbeiten zur Unterhaltsreinigung ist der AN verpflichtet, einen Kontrollrundgang zu absolvieren. Während des Kontrollrundgangs wird geprüft, ob die Arbeiten vollständig, sachgerecht und gründlich ausgeführt worden sind. • Bei Mängeln in der Ausführung der Unterhaltsreinigung ist eine sofortige Nachbesserung in die Wege zu leiten. • Mobiliaroberflächen sind im Intervall dann zu reinigen, wenn sie leergeräumt bzw. frei zugänglich sind.

• Die Oberflächenreinigung ist mit getrennten Reinigungsutensilien durchzuführen. Die Trennung erfolgt nach Reinigungsbereichen (Toilette, übrige Sanitärausstattung, Nutzflächen, Teeküchen). Es ist darauf zu achten, dass folgende Trennung eingehalten wird: a.) Toilette, Urinale b.) Übrige Sanitäre Einrichtungen und Ausstattung, wie z. B. Waschbecken, Ablagen c.) Einrichtung und Ausstattung bei Nutzflächen • Reinigungstextilien (z. B. Wischbezüge, Tücher, Schwämme) müssen unter hygienischen Gesichtspunkten aufbereitet werden. Die Wischbezüge und Reinigungstücher müssen regelmäßig gewaschen und mindestens arbeitstäglich gewechselt werden. Augenscheinlich verschmutzte Textilien dürfen nicht eingesetzt werden. • Die Staubsauger müssen mit Mikrofiltern ausgestattet sein. Mikrofilter und Staubsaugerbeutel

[Seite 39]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

39 müssen regelmäßig gereinigt bzw. ausgetauscht werden.

5.1.5 Personalbedarf und Arbeitszeit der Tageskraft

5.1.5.1 Personalbedarf In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass für die anforderungsgerechte Leistung ca. 1 Person pro halben Tag (entsprechend dem in 5.1.5.3 definierten Pflichtfenster) erforderlich ist. Die tatsächliche Anzahl der benötigten Kräfte kann hiervon jedoch abweichen. Geschuldet ist die Reinigungsleistung wie oben beschrieben. Die Angabe stellt nur einen Erfahrungswert dar.

5.1.5.2 Arbeitszeiten Die Reinigung kann zu folgenden Zeiten erfolgen:

Objekt: DMB
TagZeitfenster zur möglichen Reinigung
Montag8:00 Uhr13.00 Uhr
Dienstag10:00 Uhr17:00 Uhr
Mittwoch - Freitag8:00 Uhr17:00 Uhr
Samsatag12:00 Uhr17:00 Uhr
Sonn- und Feiertag10:00 Uhr17:00 Uhr

Das Zeitfenster kann jederzeit durch den AG angepasst werden. Das Zeitfenster orientiert sich im Grundsatz an den Öffnungszeiten des DMB und somit an dem Zugang zum Gebäude.

5.1.5.3 Pflichtzeiten Während des folgenden Zeitfenster muss mindestens eine Tageskraft tätig sein:

Objekt: DMB
TagReinigungspersonalZeitfenster

[Seite 40]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

40

40

Mindestbesetzung (Mo)1 Person8:00 Uhr13.00 Uhr
Mindestbesetzung (Mi bis Fr)1 Person8:00 Uhr10:00 Uhr
Mindestbesetzung (Sa)1 Person12:00 Uhr13:00 Uhr
Mindestbesetzung, (So, Feiertag)1 Person13:00 Uhr14:00 Uhr

5.2 Sonderaufgaben außerhalb der Pflichtzeiten (Sonderreinigung)

Der AG kann Sonderreinigungen außerhalb der Pflichtzeiten anweisen. Die Anweisung erfolgt gegenüber der Objektleitung. Sonderreinigungen können alle Aufgaben sein, welche üblicherweise durch Reinigungsdienstleister angeboten werden und die billigerweise von der Tageskraft eingefordert werden können. Die Beauftragung erfolgt mit angemessenem Vorlauf. Die Ausführung erfolgt während der Arbeitszeiten und außerhalb der Pflichtzeiten. Die Abrechung erfolgt auf Stundenbasis nach den Maßgaben der Sonderveranstaltungen.

5.3 Sonderveranstaltungen Zusätzlich zu den Aufgaben aus dem Regelbetrieb hat der AN folgende Aufgaben zu erfüllen: Nach Abendveranstaltungen oder allgemeinen Sonderveranstaltungen sowie vor und nach Sonderausstellungen während und außerhalb der Öffnungszeiten kann es zu zusätzlichem Reinigungsbedarf kommen, vor allem der beiden Toiletten-Anlagen und des Eingangsbereichs, je nach Größe der Veranstaltung auch die gesamte Ausstellungsfläche im Museum (es gibt keinen eigenen Bereich für Veranstaltungen, sondern die Veranstaltungen finden mitten im Museum statt). Der Personalbedarf und die Arbeitszeit richten sich nach den jeweiligen Anforderungen. Erfahrungsgemäß sind das 25 Stunden zwischen Montag und Freitag und jeweils 2 Stunden samstags und sonntags pro Jahr. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.

5.4 Qualifikation– Eignungskriterium

[Seite 41]

Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: RuV-11000-2026-232

41 5.4.1 Unternehmensbezogenen Qualifikation:

Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Mindestanforderungen:

● Reinigung von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit Publikumsverkehr (z. B. Museen, Ausstellungsflächen, Theater, Bibliotheken oder vergleichbare öffentliche Liegenschaften). ● Mindestfläche des Referenzobjekts: mindestens 1.500 m² Reinigungsfläche. ● Nachweispflicht: Angaben zu Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner/Kontaktdaten für Rückfragen), Leistungszeitraum, Flächengröße und Ausführungsort .

Nachweis erfolgt bei Angebotsabgabe durch das Einreichen des Referenzblatts. Nachweise der dortigen Angaben können gesondert gefordert werden.

5.4.2 Qualifikation des einzusetzenden Personals:

5.4.2.1 Qualifikation der Objektleitung:

Nachweis der fachlichen Eignung der namentlich benannten Objektleitung durch mindestens eine der folgenden Qualifikationen:

• Meister/in im Gebäudereiniger-Handwerk, oder • Staatlich geprüfte/r Reinigungs- und Hygienetechniker/in, oder • Objektleiter/in Gebäudereinigung mit mindestens 5 Jahren nachweisbarer Berufserfahrung in der Objektleitung von öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Nachweis erfolgt bei Angebotsabgabe durch das Einreichen des Referenzblatts. Nachweise der dortigen Angaben können gesondert gefordert werden.

5.4.2.2 Qualifikation Tageskräfte:

Nachweis der fachlichen Eignung der Tageskräfte durch mindestens eine der folgenden Qualifikationen:

• Ausbildung als Raumpflegerin / Raumpfleger oder gleichwertig oder • 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung und • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und die Verständigung mit Mitarbeitern des AG muss gewährleistet sein.

Die Anforderung für die eingesetzten Tageskräfte ist nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Liegt die geforderte Anforderung nicht vor, so steht dem AG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung