Beseitigung von Schadstellen auf drei Kreisstraßen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 11.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Emsland
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25955686
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 11 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Emsland lässt Schadstellen auf den Kreisstraßen 202, 232 und 237 beseitigen. Angaben zu Umfang, Ausführungszeitraum oder genauer Lage der Arbeiten sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Beseitigung von Schadstellen auf den Kreisstraßen 202, 232 und 237
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beseitigung von Schadstellen auf den Kreisstraßen 202, 232 und 237
Beseitigung von Schadstellen auf den Kreisstraßen 202, 232 und 237
Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
11 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026| Sonstiges | 53 KB | |
| Sonstiges | 126 KB | |
| Sonstiges | 279 KB | |
| Formular | 226 KB | |
| Sonstiges | 481 KB | |
| Anschreiben | 327 KB | |
| Sonstiges | 287 KB | |
| Vertragsbedingungen | 207 KB | |
| Sonstiges | 390 KB | |
| Sonstiges | 454 KB | |
| Sonstiges | 615 KB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25955686
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.