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Abtretungsvertrag – Landesstraßen
- Globalzession -
zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
diese vertreten durch den Freistaat Thüringen,
dieser vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr,
dieses vertreten durch die Referatsleitung 44, Herr Stephan Saalfeld,
Hainstraße 19
07545 Gera
- Altgläubiger/Zedent -
und
Firma
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- Neugläubiger/Zessionar -
wird folgender Vertrag zur Übertragung von Forderungen geschlossen:
Auf der Grundlage der Ausschreibung „Beseitigung von Öl, Benzin und anderen Schadstoffen
sowie kontaminierten Erdstoffen nach Unfällen und Havarien auf Verkehrsflächen der Bundes-
und Landesstraßen und angrenzenden, der Straßenbauverwaltung gehörenden Bereichen im
Rahmen der Gefahrenabwehr im Saale-Orla-Kreis 2027/2028" gemäß Zuschlagsschreiben
vom ………….. tritt der Zedent alle seine zivilrechtlichen Ansprüche, die aus der Beseitigung
der o. g. Verunreinigungen auf Landesstraßen für diesen Vertragszeitraum gegenüber den
Verursachern/Fahrzeughaltern entstehen, an den Zessionar ab.
Der Zedent informiert den Zessionar über die Person des Verursachers/Fahrzeughalters im
Rahmen jedes Einzelauftrags.
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Mit Abschluss dieses Vertrages tritt der Neugläubiger/Zessionar an die Stelle des bisherigen
Gläubigers/Zedenten, § 398 Satz 2 BGB.
Die Vertragsparteien vereinbaren für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag Erfurt als örtlich
zuständiges Gericht.
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erkennt der Neugläubiger/Zessionar diese
Vertragsbedingungen an und erklärt seine ausdrückliche Annahme.
Jede Vertragspartei erhält eine mit Originalunterschriften versehene Vertragsurkunde.
- Altgläubiger/Zedent - - Neugläubiger/Zessionar -
Ort/ Datum Ort/ Datum
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Firma