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Heftung 1_0107-26.pdf

Beseitigung von Ölspuren und Schadstoffen auf Bundes- und Landesstraßen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 11:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Vergabestelle V Tehrügrainbgeesrte Lllaen desamt für Bau und Verkehr Ref. 44, Region Ost Ort: Datum: O r t Gera Datum: 28.09.2026 H a in s t ra ß e 1 9 Tel.: 0 7 5 4 5 G e ra Fax: T e l. : +49 361 57-41810 Fax: +49 361 57-4181423 E-Mail: E -M a il : poststelle44@tlbv.thueringen.de Az.-Nr.: T L B V , P o s tf ac h 11 6 2, 07501 Gera Az-Nr.: 152-0107/26-D-Ö-44

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung mit

Teilnahmewettbewerb

Beschränkte Ausschreibung ohne

Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 2 0 . 1 0 .2 0 2 6 Uhrzeit: 1 3 : 3 0

Bindefrist endet am: 1 8 . 1 1 .2 0 2 6

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Bezeichnung der Leistung:

33277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
152-0107Ölspurbeseitigung Saale-Orla-Kreis 2027-2028

Anlagen:

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

HVA L-StB Bewerbungsbedingungen

HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien mit Anlage

Vorzulegende Unterlagen

Information Datenschutz

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

Leistungsbeschreibung

HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen

HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen

HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen

B 111 E TH Aufforderung zur Angebotsabgabe Vordruck 04-17 1

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C ) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

HVA L-StB Angebotsschreiben

Leistungsbeschreibung – Kurzfassung –

HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung

HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen

HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft

E i g n u n g s le ih e w ir t sc h a f tl ic h e u n d f in a nzielle Leistungsfähigkeit

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:

siehe 3.2

s ie h e I n h a lt s v e rz e ic h n i s A n l a g e n f ü r B ietereintragungen

1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung

d e r B u n d e s re p u b l ik D e u ts c h l a n d u n d d e s F r e is t a a te s T h ü ri n g e n ,

e n d v e rt re t e n d u r c h d a s T h ü ri n g e r L a n d e s a m t f ü r B a u u n d V e r k e h r, R e f. 4 4 , R e g io n O s t, H a in s t ra ß e 1 9 , 0 7 5 4 5 G e ra zu vergeben.

2 Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt:

Elektronisch über die Vergabeplattform

In Textform unter nachstehender Anschrift:

Stelle: Telefon: Fax: Straße: E-Mail: PLZ/Ort:

3 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen:

3.1 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen

genannten – mit dem Angebot einzureichen:

Siehe Vordruck Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzulegen“)

s ie h e B e ka n n t m a c h u n g

3.2 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen

genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

Siehe Vordruck Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vorzulegen“)

s ie h e B e ka n n t m a c h u n g

B 111 E TH Aufforderung zur Angebotsabgabe Vordruck 04-17 2

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3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in beigefügtem

Vordruck HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten

Zuschlagskriterien:

Siehe Vordruck Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“)

si e h e B e ka n n t m a c h u n g

4 Losweise Vergabe:

Nein

Ja, Angebote sind möglich

nur für ein Los

für ein oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die

an einen Bieter vergeben werden können:

Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht

5.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen)

für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Leistungsbereiche

mit Ausnahme nachfolgend genannter Leistungsbereiche

unter folgenden weiteren Bedingungen:

Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten, sind nicht zugelassen.

B 111 E TH Aufforderung zur Angebotsabgabe Vordruck 04-17 3

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Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt:

Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Ausführungsbeschreibung Abschnitt 1.3 erfüllen.

6 Angebotswertung:

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote gemäß § 43 UVgO

Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter

Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen

Nachlasses ohne Bedingungen.

Weiterhin werden berücksichtigt:

Preis und weitere Zuschlagskriterien gemäß Anlage Vordruck HVA L-StB Gewichtung der

Zuschlagskriterien

Soll der Zuschlag auf ein Angebot eines Bieters erteilt werden, welcher in mindestens einem weiteren Vergabeverfahren des Auftraggebers mit seinem dort abgegebenen Angebot den Zuschlag erhalten soll, allerdings tatsächlich nur die ordnungsgemäße Leistungserbringung eines Auftrages nachvollziehbar belegen kann, entscheidet der Auftraggeber darüber, welcher Auftrag an ihn erteilt wird. Grundsätzlich ist hierbei der kleinstmögliche finanzielle Schaden für den Auftraggeber entscheidend.

7 Angebote können abgegeben werden:

schriftlich, elektronisch in Textform,

elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, elektronisch mit qualifizierter Signatur.

8 Angebotsabgabe

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle davon

umgehend zu unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung).

Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterschreiben und mit den

Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Ablauf der Angebotsfrist an die folgende

Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

siehe Briefkopf

Stelle:

Straße:

PLZ/Ort:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …:“

B 111 E TH Aufforderung zur Angebotsabgabe Vordruck 04-17 4

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zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die

Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu

versehen.

Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die

Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann

Name:

Straße:

PLZ/Ort:

10 Hinweis:

  • Bitte mit Angebot tatsächlich nur die Unterlagen gemäß Vordruck „Vorzulegende Unterlagen“ Abschnitt

1 und 2 einreichen.

  • Konzessionsvertrag / Öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an UVgO

MMiti tf rfreeuunnddlilcichheenn G Grrüüßßeenn Im Auftrag Im Auftrag

.........................................................................................

gez. Stephan Saalfeld R e g i o n a l l e (itUenrterschrift) Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig

B 111 E TH Aufforderung zur Angebotsabgabe Vordruck 04-17 5

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Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von Leistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: April 2017

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge u nterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)“.

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen..

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

HVA L-StB Bewerbungsbedingungen 04-17 6

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6 Bietergemeinschaften

6 .1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmern zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm im Falle der Eignungsleihe die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist mit der „Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe“ abzugeben.

Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Eignung (Öffentliche Ausschreibung, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb)

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
  • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Bei Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

9 Bevorzugte Bewerber

Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.

Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.

HVA L-StB Bewerbungsbedingungen 04-17 7

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Bezeichnung der Leistung:

33277075-06 Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028

152-0107 Ölspurbeseitigung Saale-Orla-Kreis 2027-2028 (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Vorzulegende Unterlagen

Abschnitt 1: Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter

Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert) HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/ Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen) HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1

Unternehmensbezogene Unterlagen

HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine Präqualifizierung vorhanden bzw. die Präqualifizierung nicht einschlägig ist bzw. benötigte Angaben/Erklärungen nicht in der Präqualifizierungsdatenbank enthalten sind) alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (auszufüllen im Fbl. HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. von anderen Unternehmen, Seite 1) Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (auszufüllen im Fbl. HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. von anderen Unternehmen, Seite 2)

Leistungsbezogene Unterlagen

Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen (entweder selbsterstelltes KPV oder LPV des AG) Bieter-/Produktangaben in folgenden Positionen:

Sonstige Unterlagen (z.B. Erfüllung von Mindestanforderungen, (z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise))

Abschnitt 2: Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“

B E TH Vorzulegende Unterlagen Lieferleistungen 10-25 8

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Abschnitt 3: Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter

  • HVA L-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
  • HVA L-StB Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe

Unternehmensbezogene Unterlagen

Bestätigungen der Eigenerklärungen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
  • Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
  • Gewerbeanmeldung, Berufs- und Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
  • Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung

zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen Zur Höhe des Umsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen geforderter Mindestumsatz: .0................................ € geforderter Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages: .0................................ € Bilanzen des Unternehmens Nachweis Beruf- oder Betriebshaftpflichtversicherung, geforderte Deckung im Einzelfall geforderte Höhe für Person en-, Sa c h - u n d Vermögensschäden ..5....0..0..0....0..0..0.................. € geforderte Höhe für Sachschäden): .................................. € geforderte Höhe für Vermögensschäden: .................................. € Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren Studien- bzw. sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen Nachweis der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (bspw.: ) Nachweis über Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem (bspw.: ) Nachweise über Umweltmanagementmaßnahmen während Auftragsausführung (bspw.: ) Geräteverzeichnis + Nachweise durch Fotodokumentation oder schriftliche Zusicherung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Reinigungsmaschine zur Verfügung steht Echtheitsnachweis über Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS nach RSA 21) Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zum Baumpfleger bei anerkannten Fachinstitut Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung für die Eigenüberwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern (DIN 1999-100) Nachweis über Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ADR-Bescheinigung für das zum Einsatz kommende Personal Sammelentsorgungsnachweis gemäß § 9 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) für Abfallschlüssel: 17 05 03, 15 02 02, 16 10 01 Nachweis Umwelthaftpflichtversicherung, geforderte Deckung im Einzelfall 5.000.000 geforderte Höhe für Perso nen-, S a c h - u nd Vermögensschäden .................................. € geforderte Höhe für Sachschäden: .................................. € geforderte Höhe für Vermögensschäden: .................................. €

B E TH Vorzulegende Unterlagen Lieferleistungen 10-25 9

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„Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für: (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“

Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.

Leistungsbezogene Unterlagen

Baustoffverzeichnis Produktdatenblätter benannter Fabrikate (bei Bedarf) Produktbeschreibung für tauende Streustoffe Salz und Sole nach den TL- Streu Betriebsdatenerfassung WD-Fahrzeuge Standortliste Servicestationen Technische Parameter Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes P r ü f ze u g n i s d e s / d e r z u v e r w e n d e n d e n Ö lb i n d e m i tt e l a n e r k a n n te s E ig n u n g s z e r ti fik t d e r e i n g e s e tz t e n R e i n ig u n g s m a sc h i n e ( N a m e , T y p e n b e z e ic h n u n g ) Abgabe der Vordrucke gemäß jeweiliges Abfallverzeichnis Sonstige Unterlagen

Preisermittlungsunterlagen im Rahmen der Preisprüfung* Formblatt Aufgliederung der Einheitspreise Formblatt zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen oder Formblatt zur Kalkulation über die Endsumme Urkalkulation (vollständig oder Auszüge)

  • weitere dezidierte Aufgliederungen von Preisen

*Über die Abforderung entscheidet der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung.

B E TH Vorzulegende Unterlagen Lieferleistungen 10-25 10

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B ezeichnung der Leistung:

33277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
152-0107Ölspurbeseitigung Saale-Orla-Kreis 2027-2028

(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Information Datenschutz

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Schutz Ihrer Personen bezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlicher: PräPsridäseindte ndte dse Ts LTBLVBV, H, Heerrr rR Ripipppeell

Telefon:

E-Mail-Adresse: posptosstetslltee@lle@tlbtvlb.tvh.tuheureirninggeenn.d.dee

Internet-Adresse: httphstt:p//sb:a//bua-vue-vrekrekherh.trh.tuhueerirninggeenn..ddee//wwiirr

Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) unter:

Verantwortlicher: FraFur aDu. DJä. Jcäkcekl el

Telefon: 036013/6517/-5471-43153455495 9

E-Mail-Adresse: bDSbDBS@Bt@lbtvlb.tvh.utheureinrignegenn.d.dee

Internet-Adresse: httphstt:p//sb:a//bua-vue-vrekrekherh.trh.tuhueerirninggeenn..ddee//wwiirr//ddaatteennsscchhutuztz

  1. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse und IP). Wir speichern Personen bezogene Daten z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebungen, Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen welche Sie z.B. über Webformulare oder per E-Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabeverfahren).

B E TH Information Datenschutz 03-23 11

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3 . Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welchen Gesetzes (Zweck der Verarbeitung)?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und e, Abs. 3 DSGVO und des TThhüürriinnggeerr DDaatetennscshcuhtuztgzegseestzetz ((TThhüürrDDSSGG)) wie folgt:

a ) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung für Behörden und andere staatliche Organisationen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach den konkreten Produkten (z.B. Bedarfserhebung, Abfragen und Analysen unter Behördenkunden künftig auch u. U. mittels des Bedarfserhebungstools; Durchführung von Vergabeverfahren zur Durchführung von vorvertraglichen und vertraglichen Maßnahmen, und der Abwicklung von Rahmenvereinbarungen im Rahmen des E-Procurements). Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen entnehmen.

b) Wahrung berechtigter Interessen

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben, insbesondere zur:

  • Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache,
  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
  • Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, für Zutrittskontrollen,
  • Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.

c) Aufgrund Ihrer Einwilligung

Die Zusendung unseres Newsletters über Neuerungen bei der e-Vergabe oder Informationen über zukünftige Vergaben in von Ihnen ausgesuchten Produktbereichen beruht auf Ihrer Einwilligung.

d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben

Zudem unterliegen wir als öffentlicher Auftraggeber rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnungen, Wettbewerbsregistergesetz, Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Identitätsprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.

  1. Wer bekommt Ihre Daten?

Ihre Daten bekommen nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse durch ihre Beteiligung darlegen können. So bekommen insbesondere bei Beschaffungen nur Personen bei dem Bedarfsträger und der Vergabestelle Angebote zur Kenntnis. Außerdem können zuständige Datenschutzbeauftragte, Vorgesetzte, Qualitätsmanager, Innenrevisoren, Nachprüfstellen, Vergabekammern, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe in erforderlichem Umfang Einblick in Ihre Daten bekommen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesem Zweck Daten erhalten. Soweit Ihre Daten im

B E TH Information Datenschutz 03-23 12

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R ahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird auch der A uftragsverarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.

5 . Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.

6 . Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:  Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms.  Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung.  Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

  1. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

b) Recht auf Berichtigung

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

c) Recht auf Löschung

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.

e) Recht auf Widerspruch

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

B E TH Information Datenschutz 03-23 13

[Seite 14]

f ) Recht auf Unterrichtung

Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wurden, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wurde.

g ) Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

h) Recht auf Widerruf

Es besteht ein Recht eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, wird davon nicht berührt.

i) Recht auf Beschwerde

Es besteht ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

  1. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Verträge mit Ihnen zu schließen oder diese auszuführen. Sollten Sie uns notwendige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

  1. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir elektronische Unterstützung, aber grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie - sofern es gesetzlich vorgegeben ist - hierüber gesondert informieren.

  1. Änderung des Zwecks der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in Fällen von Teilnahmewettbewerben bei der Vergabe von Dienstleistungen von Beraterteams, Dozenten und Coaching ein. Wenn der Zweck der Verarbeitung der Daten durch uns geändert werden soll, werden Sie vorher darüber informiert.

B E TH Information Datenschutz 03-23 14

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B ezeichnung der Leistung:

3 3 2 7 7 0 75-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
1 5 2 - 0 1 07Ö ls p u r beseitigung Saale-Orla-Kreis 2027-2028

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertiger Art“, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Leistungsbeschreibung

(bleibt beim Bieter)

Inhalt

Seite/Blatt

Ausführungsbeschreibung 1 6 - 4 9

Leistungsverzeichnis

Langtext-Verzeichnis 5 0 - 6 6

Kurztext-/Preis-Verzeichnis

Langtext-/Preis-Verzeichnis

Sonstige Anlagen

siehe Inhaltsverzeichnis 6 7

AbrechnungseinheitenBesondere Kennzeichen
Psch Pauschal h Stunde d Tag Wo Woche Mt Monat a Jahr kg Kilogramm t Tonne cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeterl Liter St Stück km Kilometer ha Hektar kwh Kilowattstunde mh Meter x Stunde md Meter x Tage mWo Meter x Wochen mMt Meter x Monat ma Meter x Jahr m2d Quadratmeter x Tage m2Wo Quadratmeter x Wochen m2Mt Quadratmeter x MonateM3d Kubikmeter x Tage M3Wo Kubikmeter x Wochen M3Mt Kubikmeter x Monate Sth Stück x Stunden Std Stück x Tage StWo Stück x Wochen StMo Stück x Monate td Tonne x Tag tMt Tonne x MonatG Grundposition W Wahlposition

B 141 E TH Leistungsbeschreibung Deckblatt Vordruck_L 04-17 15

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Hainstr.1 9·07545Gera
Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE :1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla-K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
LEISTUNGSBESCHREIBUNG zur Ausschreibung

LEISTUNGSBESCHREIBUNG zur Ausschreibung

Beseitigung von Öl,Benzin und anderen Schadstoffen sowie
kontaminierten Erdstoffen nach Unfällen und Havarien auf
Verkehrsflächen der Bundes-und Landesstraßen und angrenzenden,
der Straßenbauverwaltung gehörenden Bereichen im Rahmen der
Gefahrenabwehr im Landkreis
  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 . A uszuführende Leistung

Der Auftraggeber(A G)b eabsichtigt Verunreinigungen auf Verkehrsflächen
im Zuständigkeitsbereich des Landkreises(LK)
fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen
Vorgaben reinigen zu lassen.Es handelt sich um begrenzte
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und deren Seitenbereiche,die z .B.
bei technischen Defekten,U nfällen,H avarien oder sonstigen Ereignissen,
durch freigesetzte Öle,Kraftstoffe wie Benzin und Diesel oder
Betriebsmittel für Fahrzeuge(Ölverunreinigungen)oder deren Ladegut /
weitere Gefahrenstoffe verursacht werden.

weitere Gefahrenstoffe verursacht werden.

Die vom Auftragnehmer ( A N ) z u erbringende Leistung besteht im Wesentlichen in der unverzüglichen Wiederherstellung der gefahrlosen

Nutzbarkeit der verunreinigten Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich
des Auftraggebers.Z udem sind Umweltgefährdungen in den Seitenbereichen
bzw.B anketten,insbesondere durch Auskoffern der betroffenen Flächen zu
beseitigen.In der Regel sind die Ausbaustellen durch den AN wieder zu
verfüllen.

verfüllen.

Der AN hält die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Technik mit
Gerätschaften und Materialien sowie Fachpersonal vor und stellt es zur
Beseitigung der Verunreinigung bedarfsgerecht bereit.Das umfasst auch
die Aufnahme,L agerung und Entsorgung der Stoffe gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen.

Bestimmungen .

Die Arbeiten sind möglichst unter Aufrechterhaltung des Verkehrs
durchzuführen.V erkehrsbehinderungen sind nach Abstimmung mit dem AG auf
ein Mindestmaß zu beschränken.D er AN darf auf keinen Fall ohne
Absicherung mit den Arbeiten beginnen.S ind Einsatzdienste der Polizei
und der Feuerwehr vor Ort tätig,ist den Anweisungen des Einsatzleiters
Folge zu leisten.

Folge zu leisten .

Der AN haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die auf unsachgemäße Arbeitsweise oder auf mangelnde Absicherung der

Gefahrenstelle während der Tätigkeit vor Ort zurück zu führen sind.
Ferner haftet er für Schäden,die nach der Beseitigung der
Ölverunreinigungen entstehen,
zurück zu führen sind.
Der AN stellt den AG insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.D er AN ist
entsprechend haftpflichtversichert.D as umfasst eine Betriebs-und
Umwelthaftpflichtversicherung für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum,
in deren Geltungsrahmen Personen-und Sachschaden(Deckungssumme in mind.5
Mio.i m Einzelfall)sowie Vermögensschäden abgedeckt sind.Der
Versicherungsschutz schließt auch den Transport und eine etwaige
Zwischenlagerung der aufgenommenen Stoffe ein.
ng

ng

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LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
Eine Angabe für eine bestimmte Anzahl von Einsätzen,Z eitaufwand,O rt,
Ausmaß oder notwendige Maßnahmen kann wegen der ständig wechselnden
egeUnfall-und Pannenentwicklung nicht gemacht werden.Die im
Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind aus den Auftragsmengetunn der
letzten Ausschreibungsperiode abgeleitet,dienew8n jedoch nur der
rechnerischen Vergleichbarÿkeit der Angebote.

rechnerischen Vergleichbarÿkeit der Angebote.

Der Abruf der Leistungen erfolgt nach Bedarf über Einzelbeauftraguragng.
Der vorliegende Vertrag begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf
Abruf einer bestimmten Jahresmenge sowie auf bestimmte Einzelleistungen.
Es besteht insofern keine Verpflichtung des Auftraggebers,alle
Leistungen zu beauftragen.

Leistungen zu beauftragen .

Leistungen,die nicht in die Leistungspositionen eingeordnet werden
können,sind mit dem AG abzustimmen,preislich zu vereinbaren und
gesondert in Rechnung zu stellen.

gesondert in Rechnung zu stellen.

1.2 . A usgeführte Leistungen und Vorarbeiten

In Ausnahmefällen können bereits Erstmaßnahmen im Rahmen der
Gefahrenabwehr(z.B.Ausbringen von Ölbinder)durch die Feuerwehren
erbracht worden sein.

erbracht worden sein .

1.3 . M indestanforderungen für Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  1. Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung

2.1 . L age

Leistungsort sind die Bundes - und Landesstraßen außerhalb der Ortslagen .

2.2 . E rreichbarkeit

Entfällt .

2.3 . V er - u nd Entsorgungsmöglichkeiten

Anschlussmöglichkeiten an Ver-u nd Entsorgungsleitungen werden vom AG
nicht zur Verfügung gestellt.

nicht zur Verfügung gestellt .

2.4 . L ager- und Arbeitsplätze

Lager- und Arbeitsplätze werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.Sie
sind vom AN zu beschaffen und ihre Nutzung entsprechend zu vereinbaren.

sind vom AN zu beschaffen und ihre Nutzung entsprechend zu vereinbaren.

  1. Angaben zur Ausführung

3.1 . V erkehrssicherung im Bereich Aufbau- / Liefer- bzw. Leistungsstelle

Transportfahrzeuge dürfen maximal das zulässige Gesamtgewicht
entsprechend §3 4StVZO aufweisen.E ntsprechende Kontrollen behält sich
der Auftraggeber vor.B ei Feststellung der Überschreitung des zulässigen
Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt eine Anzeige an die
Zentrale Busgeldstelle(ZBS) .

Zentrale Busgeldstelle ( ZBS) .

Der AN übernimmt die Absicherung der Gefahrenstelle/Einsatzstelle auf
Bundes-und Landesstraßen und damit die Verkehrssicherungspflicht bis zur
Abnahme der Leistungen in eigen€er Verantwortung und haftet in diesem
Rahmen gegenüber Dritten.D ie Absicherung ist auch dann zu
gewährleisten,w enn sich durch den Abzug vorheriger Einsatzkräfte

gewährleisten, w enn sich durch den Abzug vorheriger Einsatzkräfte

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(P olizei,F euerwehr)oder Mittel(Beschilderung)e ine veränderte
Verkehrssituation ergibt.D er AN hat den Einsatzort in einem
r Averkehrssicheren Zustand zu verlassen.Das heißt,i n Fällen,in denen
sich infolge des Einsatzes Gefahrenstellen ergeben(z.B.d urch Ausbau
kontaminierten Erdreiches im Bankettbereich ohne anschließendes
Verfüllne en)b zw.v erbleiben,s ind diese vor dem Verlassen des
Einsatzortes ordnungsgemäß abzusichern.

Einsatzortes ordnungsgemäß abzusichern .

Die Absicherung einer Arbeitsstelle erfolgt nach den Richtlinien für

verkehrsrechtliche Sichürerung von Arbeitsstellen an Straßen(R SA2 1 )
eitunter Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A5 .2.
AAFerner sind die Straßengeÿsetze(F StrG und ThürStrG),die
Straßenverkehrsordnung(StVO),d as MVAS bzw.d ie allgemein gültige
MVAverkehrsrechtliche Anordnung zu beachten.
Bei unübersichtlichen Stellen(K uppen/K rümmen)i st nach Aufforderung
durch den AG ein Warnposten einzusetzen.Es wird davon ausgegangen, das
eine maximale Einsatzzeit von drei Stunden auftreten kann.Die Vorgaben
für die Warnkleidung und das Verhalten des Warnpostens sind nach RSA21,
Punkt6Warnposten,auszuführen.

Punkt 6 Warnposten, auszuführen.

Zur fachgerechten Ausführung der Arbeitsstellen-u nd
Gefahrstellenabsicherung muss mindestens einer der vor Ort tätigen
Mitarbeiter des AN nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für
erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung(M VAS9 9nach RSA21)
ausgebildet sein.

ausgebildet sein .

Die allgemein gültige verkehrsrechtliche Anordnung für Arbeitsstellen im Straßenbau ist jährlich durch den AN eigenständig im Regionalbereich Ost FB 44.3 neu zu beantragen .

Bei Gefahr im Verzug bestimmt die Polizei nach §4 4Abs.2Satz4und 5
StVO die vorläufigen Maßnahmen und Mittel zur Sicherung und Lenkung des
Verkehrs.D ie Bestimmungen der Polizei sind in diesem Fall zu
dokumentieren.D ie Dokumentation ist der Anordnungsbehörde über den
Gebietsbereich zu übergeben.

Gebietsbereich zu übergeben.

Die Einrichtung bzw.Beräumung der Einsatzstelle sowie die Verkehrssicherung
erfolgen entsprechend der dafür im Leistungsverzeichnis vorgesehenen
Leistungspositionen.Die daraus anzuwendendenm odifiziertenRegelpläne sind den
Sonstigen Anlagen zu entnehmen.B etreffend Regelplan C I/5gilt zu beachten,
dass hinsichtlich der Schaltung der mobilen Lichtsignalanlage(LSA Typ C)d ie
Festlegung der Freigabezeit am Einsatzort durch den AG/D iensthabenden der
Straßenbauverwaltung zu erfolgen hat.

Straßenbauverwaltung zu erfolgen hat.

Die Ausführung der Leistungen und der damit verbundenen Verkehrssicherung setzt
die Beschaffung bzw.Vorhaltung der entsprechenden Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen für die unterschiedlichen Regelpläne voraus.

Verkehrseinrichtungen für die unterschiedlichen Regelpläne voraus.

3.2 . A blauf der Leistungserbringung

3.2.1. Beauftragung der Leistung

Die Verunreinigungen treten i.d.R.nach technischen Defekten,Unfällen
oder vergleichbaren Ereignissen auf und müssen umgehend beseitigt
werden.Daher hat der AN sicherzustellen,dass er unverzüglich zu allen
Zeiten,spätestens aber90Minuten nach telefonischer Benachrichtigung
an jedem beliebigen Einsatzort im Landkreis mit den Arbeiten beginnen
kann.E insätze können rund um die Uhr an allen Kalendertagen anfallen.

kann . E insätze können rund um die Uhr an allen Kalendertagen anfallen .

Der Abruf der Leistungen erfolgt durch den regional zuständigen

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Gebietsbereich.Alle Informationen,d ie der AN von der
Rettungsleitstelle des jeweiligen Landkreises erhält,haben

R aeutstsucnhglsileeßiltiscthe lilnef odremsa tjievweeni lCihgaerna kLtaenrd kurnedi ssetse lelrehnä lkte,i n hea bBeenauftragung dar .

Die Entscheidung,i n welcher Form bzw.w elchem Umfang die Leistung zu
erbringen ist(z.B.maschinelle Nassreinigung oder Einsatz von
Ölbindemitteln bei Kleinflächen),ergibt sich aus dem jeweiligen
Ereignis bzw.d em jeweiligen Einsatzort(Bundes-u nd Landesstraßen) und
wird im Regelfall durch den AG(D iensthabender der Straßenbauverwaltung)
vor Ort festgelegt.

vor Ort festgelegt.

Der AN verpflichtet sich eine für die Alarmierung zu benutzende zentrale
Ruf- und FAX-N ummer mit24-h Dienstbereitschaft einzurichten und dem AG
bekannt zu geben.D iese Rufnummern werden im Alarmierungsplan der
Rettungsleitstelle hinterlegt.E ntsprechende Bereitschaftspläne sind dem
AG bis zum20.d es Vormonates vorzulegen.Der AN gewährleistet
telefonische Erreichbarkeit und Dienstbereitschaft rund um die Uhr an
allen Werk-,S onn-u nd Feiertagen des Jahres.Eine Unterbrechung der
Dienst-und Einsatzbereitschaft wegen z.B.t echnischer Defekte ist dem
AG und der Rettungsleitstelle unverzüglich mitzuteilen.

AG und der Rettungsleitstelle unverzüglich mitzuteilen .

Während des Einsatzes hat der AN ein Mobiltelefon mitzufuhren,damit er
einerseits für den AG erreichbar ist und sich andererseits,im Falle
einer weiteren Beauftragung,abstimmen kann.D iese Mobiltelefonnummer
ist dem AG als auch der Rettungsleitstelle des Landkreises bekannt zu
geben.

geben.

3.2.2. Durchführung der Leistung

Hinsichtlich der Vorgehensweise wird zunächst zwischen unaufschiebbaren
Erstmaßnahmen und Folgemaßnahmen unterschieden.W ie unter Punkt1.2
beschrieben,
reinen Gefahrenabwehr,f alls notwendig,a uch durch die örtlich
zuständigen Feuerwehren erbracht werden.Ist dies nicht der Fall,h at
der AN nach der Absicherung der Gefahren- /Unfallstelle auch die
notwendigen Erstmaßnahmen( ="allgemeine Maßnahmen" ),w ie bspw.
Kanaleinlaufe durch Abdecken schützen,
Bereiche absperren,Verhinderung der Ausbreitung durch Walle(a us
Ölbindemitteln),etc.z u erbringen.

Ölbindemitteln) , etc . z u erbringen .

n

h

Nach den Erstmaßnahmen werden die"e igentlichen"
(="Folgemaßnahmen")der Ölspurbeseitigung an der verschmutzten
Verkehrsfläche durchgeführt.Wie unter3 .2.1beschrieben,kann die
Ölspurbeseitigung-je nach den Anforderungen und entsprechend der
Vorgabe im Einzelfall-durch den
Einsatz von Ölbindemitteln( ="Trockenreinigung")o der/
eine maschinelle Ölspurbeseitigung( ="Nassreinigung")erfolgen.

eine maschinelle Ölspurbeseitigung ( =" Nassreinigung ") erfolgen.

Maschinelle Nassreinigung :

Bei Straßen von hoher Verkehrsbedeutung sowie größeren Verkehrsflächen
hat die Reinigung mittels maschineller Nassreinigung zu erfolgen.D eren
Anwendung bedarf einer unmittelbaren Absaugung oder Wiederaufnahme des
Reinigungsgemisches.Hierbei wird i.d.R.mithilfe von handgeführten
oder selbstfahrenden Reinigungsmaschinen bzw.geräten Wasser oder ein
Wasser-Tensid-G emisch mittels Schrubb-o der Hochdruck-Technik auf die
Verunreinigung aufgebracht.
Die Verunreinigung und das aufgebrachte Gemisch sind
daraufhin umgehend per Saug-oder Vakuumverfahren wieder aufzunehmen

daraufhin umgehend per Saug- oder Vakuumverfahren wieder aufzunehmen

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 1 9

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(v gl.R egelwerk DWA-M7 15,S tand Dezember2017).
Diese Reinigungsmethode kann nur mit Spezialfahrzeugen bzw.geräten
durchgeführt werden.Diese haben den Anforderungen aus Punkt3 .3.2zu
entsprechen.F ür den Einsatz der maschinellen Nassreinigung ist
beispielhaft folgender Ablauf üblich:

beispielhaft folgender Ablauf üblich:

  1. U nfallstelle nach RSA 21 absichern.
2.R einigung der Fahrbahn(g gf.T ensid vorsprühen,außer bei nassen
Verkehrsflächen)und Aufnahme des Wasser-Öl-(T ensid-)
Gemisches.A usreichende Einwirkzeit des Reinigungsgemisches sollte
gewährleistet sein,um die jeweiligen Verunreinigungen sicher zu
emulgieren und aufzunehmen.Kein Abfließen der Tensidlösung in
ungesicherte Bereiche!

ungesicherte Bereiche !

3.G gf.manuelle Nachreinigung an unzugänglichen Stellen oder Öllachen
unter Aufnahme des Wasser-Ö l-(Tensid- )Gemisches Falls notwendig,s ind
die Schritte2und3zu wiederholen.

die Schritte 2 und 3 zu wiederholen.

  1. F alls notwendig , s ind die Schritte 2 – 3 zu wiederholen.
5.T ransport und fachgerechte Entsorgung des
Wasser-Öl- (Tensid-)G emisches.Sollten zusätzlich Ölbindemittel
eingesetzt worden sein,sind diese kontaminierten Ölbindemittel
entsprechend der Schritte3und4der vorgenannten Methode zu
behandeln. *

behandeln. *

  • v gl. Regelwerk DWA - M 7 15, Stand Dezember 2017

Manuelle Reinigung:

Zum Bewahren eines sauberen Erscheinungsbildes gehört das Aufsammeln von
Wrackteilen im unbefestigten Bereich der Unfallstelle(Bankett und
Gräben) .G robe Teile sind hierbei nach Abfallart getrennt ein zu sammeln
und zu laden.K leineteile wie Splitter usw.s ind durch kehren mit
geeignetem Werkzeug/H ilfsmitteln aufzunehmen und zu laden.

geeignetem Werkzeug / H ilfsmitteln aufzunehmen und zu laden .

Die Zwischenlagerung der Müllbeutel/ -behälter darf aus Gründen der
Verkehrssicherheit nicht im Bereich der Bankette und Gräben erfolgen .

Verkehrssicherheit nicht im Bereich der Bankette und Gräben erfolgen .

Einsatz von Bindemitteln :

Bei der Reinigung kleinerer Verkehrsflachen oder bei niedrigen
Temperaturen,w enn eine maschinelle Nassreinigung nicht angewendet
werden kann,e rfolgt der Einsatz von Ölbindemitteln.
Anforderungen von Punkt3.3.1entsprechen.Bei dieser Methode wird das
geeignete Ölbindemittel auf die verschmutzte Verkehrsfläche aufgebracht,
mechanisch eingearbeitet und als Öl-B indemittel-G emisch
wieder aufgenommen.Dies kann mit mechanischer Unterstützung erfolgen
(b spw.Einsatz Streugerät od.Kehrmaschine).F ür den Einsatz von
Ölbindemitteln ist beispielhaft folgender Ablauf üblich:

Ölbindemitteln ist beispielhaft folgender Ablauf üblich :

  1. U nfallstelle nach aktueller RSA absichern
2.Ö lbindemittel in dünner,g leichmäßiger Schicht auf die ölverunreinigte
Fläche aufbringen.D abei Staubbildung vermeiden.A usbringen aus Sacken
oder mittels Streugeräten.F ür eine ausreichende Einwirkzeit ist zu
sorgen.

sorgen.

3.M echanisches Einarbeiten des Ölbindemittels in die Ölschicht zur
Verbesserung und Beschleunigung des Aufsaugvorganges.

Verbesserung und Beschleunigung des Aufsaugvorganges.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 2 0

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4.Z usammenkehren des kontaminierten Ölbindemittels.D ieses ist auf
keinen Fall auf der Straße oder dem Straßenrand zu belassen!

keinen Fall auf der Straße oder dem Straßenrand zu belassen !

  1. F alls notwendig , s ind die Schritte 2 bis 4 zu wiederholen .
6.K ontaminierte Ölbindemittel in verschließbare UN-zugelassene
Behälter(g gf.m it Druckausgleich)v erfüllen,transportieren und
fachgerecht entsorgen.

fachgerecht entsorgen .

7.G gf.Nachreinigung der Verkehrsfläche mit Wasser unter Zusatz eines
geeigneten Reinigungsmittels.Aufnahme des Öl-Wasser- (Reinigungsmittel- )
Gemisches,Transport und fachgerechte Entsorgung(vgl.Regelwerk DWA -M715,
Stand Dezember2 017) .

Stand Dezember 2 017) .

Verunreinigung Erdreich

Sofern sich die Verunreinigung im Seitenbereich der Straße(z.B.
Bankett,B öschung,u sw. )befindet bzw.f ortsetzt,so hat der AN in
Abstimmung mit dem AG und der Umweltbehörde das verunreinigte Erdreich
auszubauen,aufzunehmen und diesen(g efährlichen)Abfall entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften zu transportieren und fachgerecht zu
entsorgen.Die Ausbaustelle ist entsprechend dem Ursprungszustand wieder
herzustellen.

herzustellen .

Im Rahmen der Erdreichsanierung ist eine ingenieurtechnische/
analytische Begleitung zur Nachweisführung durch den AN über die
qualitative und quantitative Beseitigung von verunreinigten Böden
notwendig.Die Kosten hierfür sind separat nachzuweisen.W erden
Regenrückhaltebecken oder ähnliches durch freigesetzte Gefahrstoffe mit
verunreinigt,s o ist hinsichtlich der Beseitigung die Abstimmung mit dem
AG bzw.den zuständigen Behörden vorab erforderlich.

AG bzw. den zuständigen Behörden vorab erforderlich .

Alle vorgefundenen sowie die zur Reinigung eingesetzten Stoffe(z.B
Reinigungs-und Bindemittel usw. ),d ie bei der Fahrbahnreinigung
entstandenen Emulsionen sowie das verunreinigte Erdreich im
Seitenbereich der Straße(z.B.B ankette,Böschung,usw.)s ind
fachgerecht aufzunehmen,zu transportieren und zu entsorgen(s iehe3.6
Abfälle).

Abfälle ).

3.2.3. Abnahme und Verkehrsfreigabe der Leistung

Nach Beendigung der Reinigungsleistung obliegt die Abnahme und
Verkehrsfreigabe ausschließlich dem AG(D iensthabender der
Straßenbauverwaltung).W esentliche Punkte dazu werden in der
Abnahmeniederschrift(s iehe Sonstige Anlagen)festgehalten.Die
Abnahmeniederschrift dient entsprechend3 .4als zahlungsbegründende Unterlage.

Abnahmeniederschrift dient entsprechend 3 .4 als zahlungsbegründende Unterlage .

Dritte,wie die Feuerwehr oder der AN,s ind zur Freigabe der gereinigten
Verkehrsfläche nicht berechtigt.

Verkehrsfläche nicht berechtigt.

Subsidiar ist die Freigabe auch durch die Polizei in Abstimmung mit dem
AG möglich(vgl.§4 4Abs.2Satz2StVO i.V.m.§3PAG) .

AG möglich ( vgl. § 4 4 Abs . 2 Satz 2 StVO i . V . m. § 3 PAG) .

3.2.4. Dokumentation und Statistik der erbrachten Leistung

3.2.4.1 . D okumentation

Zur Beweissicherung sind die erbrachten Leistungen für jeden Einsatz zu
dokumentieren.H ierzu sind vom AN ein Aufmaßblatt in2-facher

d Aouksufmeernttiigeurnegn .s oHw iieer zeui ns iSncdh avdoemn sApNr oetionk oAlulf meanßtbslpartetc hienn d2 -d fearc hSeornstigen Anlagen am Einsatzort zu erstellen und vom AG /D iensthabenden der Straßenbauverwaltung

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 2 1

[Seite 22]

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zeitnah gegenzeichnen zu lassen.

zeitnah gegenzeichnen zu lassen.

Ebenso hat der AN eine aussagekräftige Fotodokumentation entsprechend
Leistungsverzeichnis anzufertigen.

Leistungsverzeichnis anzufertigen .

Die drei vorgenannten Dokumente dienen als zahlungsbegründende Unterlagen und sind dem AG spätestens mit der Rechnung zu übergeben .

Leistungen,die durch den AG/Diensthabenden der Straßenbauverwaltung
nicht im Aufmaßblatt gegengezeichnet wurden oder nicht durch
entsprechende Belege(W iegescheine,E ntsorgungsnachweise)nachgewiesen
sind,w erden nicht anerkannt.

sind , w erden nicht anerkannt .

3.2.4.2 . S tatistik

Die erbrachten Leistungen für Schadensereignisse bekannter und
unbekannter Verursacher sind dem AG in Form einer quartalsweisen
Übersicht unter Aufführung aller Einsatze entsprechend Anlage6der
sonstigen Anlagen zum5.Werktag des Folgequartals digital
(E xcel-Format)z u übergeben.

(E xcel- Format) z u übergeben.

Das dabei zu verwendende Formblatt Quartalsmeldung(s iehe Sonstige Anlagen)
stellt der AG dem AN nach Zuschlagserteilung als Excel-Datei zur Verfügung.

stellt der AG dem AN nach Zuschlagserteilung als Excel - Datei zur Verfügung.

3.3 . S toffe und Teile

3.3.1. Ölbindemittel

Für die Reinigung der ölverschmutzten Verkehrsflächen sind entsprechend
der Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe(LTwS-Nr.27)nur
besonders geeignete und geprüfte Ölbinder vom Typ III mit der
Zusatzbezeichnung"R"z u verwenden.

Zusatzbezeichnung " R " z u verwenden .

3.3.2. Reinigungsmaschine

Die zur maschinellen Nassreinigung eingesetzte Reinigungsmaschine hat in
der Lage zu sein,
abschüssiger Fahrbahn sowie bei straßentypischen Unebenheiten wie
Spurrillen und Reparaturstellen sicher zu arbeiten,u m ein Entweichen
der Spüllösung auszuschließen.

der Spüllösung auszuschließen .

Zudem hat die Reinigungsmaschine in der Lage sein,dass bei der
Reinigung entstandene Wasser-Öl- (Tensid) -Gemisch nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik aufzunehmen.

anerkannten Regeln der Technik aufzunehmen .

Um bei Temperaturen um den Gefrierpunkt(winterliche Bedingungen)
überfrierende Nasse bzw.Eisbildung durch das"Nassreinigungsverfahren"
zu vermeiden,s ind gerätetechnische Maßnahmen und eine gesonderte
Nachbehandlung(auftauende oder abstumpfende Mittel)e rforderlich,
sofern überhaupt ein entsprechender Einsatz erfolgen sollte(v gl.R egelwerk DWA-
M7 15,Stand Dezember2 017) .

M 7 15, Stand Dezember 2 017) .

Nach der Reinigung durch die eingesetzte Reinigungsmaschine muss die

Griffigkeit der Verkehrsfläche bzw.d es Fahrbahnbelages mindestens80%
des Ausgangswertes ausweisen.

des Ausgangswertes ausweisen .

Ein entsprechend anerkanntes Eignungszertifikat der eingesetzten
Reinigungsmaschine(n)i st auf gesondertes Verlangen beizubringen.

Reinigungsmaschine( n ) i st auf gesondertes Verlangen beizubringen .

Sollte der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über eine
entsprechende Reinigungsmaschine verfügen,so hat er mit dem Angebot
schriftlich ausdrücklich zu versichern,d ass ihm im Falle des Zuschlags

schriftlich ausdrücklich zu versichern , d ass ihm im Falle des Zuschlags

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eine entsprechende Reinigungsmaschine zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns
zur Verfügung stehen wird.I m Falle des Zuschlags ist der geforderte
Nachweis dann unverzüglich nachzuholen.

Nachweis dann unverzüglich nachzuholen .

3.4 . A ngaben zur Abrechnung - Elektronische Rechnungslegung

Die Rechnungslegung hat in der Regel spätestens zwei Wochen nach Einsatz
getrennt nach Straßenbaulastträger(B und,Land)z u erfolgen.

getrennt nach Straßenbaulastträger ( B und, Land ) z u erfolgen .

Abrechnungsgrundlage sind die im Leistungsverzeichnis angegebenen
Positionen und Einheitspreise.A lle Preise sind in EURO,B ruchteile in
vollen Cent anzugeben.D ie Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt
pro Beauftragung/S chadens-bzw.Ereignisfall.A llen Rechnungen sin
folgende zahlungsbegründende Unterlagen beizulegen:

folgende zahlungsbegründende Unterlagen beizulegen :

a)Abnahmeniederschrift lt.Anlage
b)Schadensprotokoll lt.Anlage
c)Aufmaßblatt lt.A nlage
d)Bilddokumentation(a ussagekräftige Farbfotos,d ie den Umfang der
Verunreinigung belegen siehe Leistungsverzeichnis)
e)Entsorgungsnachweise(Übernahme-b zw.Begleitscheine)
f)Wiegescheine
g)Abfallliste

g) Abfallliste

Alle Rechnungen inklusive der vorgenannten zahlungsbegründenden Unterlagen sind
dem AG zur rechnerischen und sachlichen Prüfung vorzulegen.Hierbei sind die
Rechnungen als elektronische Rechnungen im nationalen Standard X-
die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes,d er Länder und Kommunen
(O ZG-RE )u nter https://x rechnung-bdr.de/einzureichen(siehe auch Weitere
Besondere Vertragsbedingungen).

Besondere Vertragsbedingungen ).

Nach erfolgter Prüfung durch den AG(Regionalbereich Ost)werden bei
bekanntem Verursacher die Rechnungen mit den zahlungsbegründenden
Unterlagen dem AN zurückgesendet.Dieser stellt die Unterlagen der
zuständigen Haftpflichtversicherung bzw.dem Verursacher/K fz-H alter zu
(v gl.P unkt1Vergütung der Besonderen Vertragsbedingungen-G lobalzession) .
Rechnungen mit unbekannten Verursachern verbleiben beim AG(Regionalbereich Ost)
zur weiteren Bearbeitung und Anweisung.

zur weiteren Bearbeitung und Anweisung .

Hinweise zur Abrechnung der Positionen aus dem Leistungsverzeichnis

Einsatzstelle einrichten und räumen einschließlich An-und Abfahrt-
unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge,Geräte und
Personal-s owie Verkehrssicherung werden pauschal nach"Stück"
Einsatz abgerechnet.
Für die Geltendmachung der jeweiligen Nacht-s owie
Sonn-u nd Feiertagspositionen ist die Uhrzeit der Alarmierung durch den
Diensthabenden der Straßenbauverwaltung maßgebend.
Die Leistung wird nach tatsächlich verunreinigter Fläche(m²)b zw.tatsächlich
verunreinigter Strecke(m)a bgerechnet.

verunreinigter Strecke ( m ) a bgerechnet .

3.5 . P rüfungen

Entfällt .

3.6 . A bfälle

Der Auftragnehmer wird im Havariefall gemäß Definition §3Abs.8,9
KrWG Abfallerzeuger durch Behandlung und Abfallbesitzer durch Übernahme
der tatsächlichen Sachherrschaft.Mit dem Beginn des Einsatzes zur
Havarieentsorgung geht mithin die tatsächliche Sachherrschaft für di

Havarieentsorgung geht mithin die tatsächliche Sachherrschaft für die

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anfallenden Abfälle,die mit der Havarieentsorgung in Verbindung stehen,
im Sinne des KrWG an den Auftragnehmer über.
Damit gilt die für den Havariefall in Thüringen übliche Verfahrensweise der
Abfallentsorgung.

Abfallentsorgung .

gefährliche Abfälle:

Abfallmengen≤2 0t/a und Anfallstelle
Die Entsorgung erfolgt i.d.R.ü ber einen dem AG vorliegenden und für
die entsprechende Abfallart gültigen Sammelentsorgungsnachweis.Als
Inhaber des Sammelentsorgungsnachweises ist der AN sowohl Erzeuger als
auch Beförderer und Entsorger.D er Sammelentsorgungsnachweis ist dem AG
in Kopie auf gesondertes Verlangen vorzulegen.Nach Havariebeseitigung
(E insammlung des Abfalls)e rhält der Auftraggeber eine Kopie des
Übernahmescheines,a uf dem die genaue Anfallstelle anzugeben ist.

Übernahmescheines , a uf dem die genaue Anfallstelle anzugeben ist .

Fallen gefährliche Abfalle bis max.2t jährlich an einer Anfallstelle
an,entfällt die Nachweispflicht.Der AN kann alternativ zur v.g.
Verfahrensweise die Abfalle ohne Sammelentsorgungsnachweis direkt einem
Entsorger übergeben und erhält von diesem einen Übernahmeschein.
Unabhängig davon ist die Entsorgung immer auch über einen
Einzelentsorgungsnachweis möglich.

Einzelentsorgungsnachweis möglich .

Abfallmengen>2 0t
Der AN übernimmt die Pflichten der Nachweisführung
des AG,führt den Einzelentsorgungsnachweis und übernimmt den Transport
zur entsprechenden Entsorgungsanlage,sofern der Abfall an der
Unfallstelle für den Zeitraum der Deklaration und der Festlegung des
Entsorgers zwischengelagert werden kann.Ist dies nicht möglich,e rfolgt
der Abtransport des Abfalls im Rahmen des Havarieentsorgungsverfahrens
mittels Begleitschein und vorläufiger Entsorgungsnachweisnummer
(E NR00000000)z u einer dem AG mitzuteilenden Sicherstellungfläche
(Z wischenlager oder vorgesehener Entsorger).D ort erfolgt die
Deklaration des Abfalls und im Ergebnis dessen die Erstellung des
endgültigen Entsorgungsnachweises.

endgültigen Entsorgungsnachweises .

Der AN übernimmt die Pflichten des AG zur Verwertung oder Beseitigun
der Abfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen,insbesondere
abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik und führt
die von ihm zu erbringenden Nachweise.
Der AN gestattet dem AG,den sichergestellten gefährlichen Abfall jederzeit auf
seinen Zustand überprüfen zu lassen.Bei dringenden Ermittlungsarbeiten(Gefahr
im Verzug)ist den zuständigen Mitarbeitern des AG bzw.den Einsatzleitern
der Feuerwehr jederzeit Auskunft zu geben.

der Feuerwehr jederzeit Auskunft zu geben .

Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer
ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen,Bestätigungen
Belege usw.sind elektronisch entsprechend der Verordnung über die
Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfallen(N achwV)b zw.d em eANV
zu führen.Sie sind dem AG zeitnah elektronisch im XML-F ormat und auf
Verlangen in Kopie(Papierform)z u übergeben.

Verlangen in Kopie ( Papierform ) z u übergeben.

Nicht gefährliche Abfälle :

Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist der Nachweis der
durchgeführten Entsorgung mit Hilfe des Formblattes"A bfallliste"
(A nlage8)zu erbringen.Der AN erfasst darin die nicht gefährlichen
Abfälle tabellarisch und lässt den Entsorger die Annahme durch
Unterschrift bestätigen.

Unterschrift bestätigen.

Die Abfallliste ist dem AG gemeinsam mit den Wiegescheinen zu übergeben .

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3.7.H omogenbereiche

3.7 . H omogenbereiche

Für die ehemaligen Bodenklassen3 -5 und 6-7nach DIN 1 8300alt sind
die Empfehlungen für den kleinen Erdbau nach DIN 18300GK 1
berücksichtigen( siehe nachfolgende Tabellen) :

berücksichtigen ( siehe nachfolgende Tabellen) :

Homogenbereich Lockergestein : ERD - L ( ehemals Bodenklasse 3 bis 5 )

Eigenschaften / Homogenbereich Lockergestein 1)

Kennwerte ( fein - , g emischt - u nd grobkörnige Böden sowie organogene

und organische Bodenarten)
Massenanteil Steine0bis1 00 %
Massenanteil Blöcke0bis≤3 0%
Massenanteil große Blöcke0 %
Blöcke
Konsistenzweich bis halbfest2)
Plastizitätgering( leicht)bis ausgeprägt plastisch
Lagerungsdichtesehr locker bis dicht
BodengruppSW,S I, S E, GW,G I, GE,S U, ST,GU,GT,S U *,S T *,GU *,

GT* , O H , O K, UL, U M , UA, T L, T M , O U , T A , OT , ( HN )

1) -D as Auftreten von Blocken mit einem Massenanteil von >30%,e ine
partiell feste Konsistenz bzw.s ehr dichte Lagerung ist nicht
auszuschließen.

auszuschließen.

2) -F ür die Bodengruppe HN( Torf ) sind auch feste Konsistenzen nicht
auszuschließen.

auszuschließen.

Homogenbereich Festgestein: ERD- F (e hemals Bodenklasse 6 und 7 )

Eigenschaften / Homogenbereich Festgestein

Kennwerte Benennung von Fels 1)

(zersetzter bis unverwitterter Fels)
Magmatisches Gestein,Metamorphes Gestein,

Sedimentgestein

VerwitterungStufe0 5( frisch bis zersetzt)
Veränderung , Veränderlichkeitnicht veränderlich bis stark veränderlich
Veränderlichkei
Trennflächenrichtung2)-
Trennflächenabstand Schichtflächen : Kluftflächen:< 6 bis > 2 .000 mm ( fein laminiert bis sehr dick ) < 2 0 bis > 2 .000 mm ( außerordentlich engständig bis sehr weitständig )
sehr weitständig

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Gesteinskörperform

säulenförmig

1) -M agmatisches Gestein(z.B.G ranit,B asalt,P orphyrit,Diabas)
-M etamorphes Gestein(z.B.T onschiefer,M armor,G neis,
Glimmerschiefer,Q uarzit)
-S edimentgestein(z.B.S chluffstein,Tonstein,Sandstein,
Mergelstein,K alkstein,Kieselgestein,
Grauwacke,Konglomerate,Salzgestein,Anhydrit,G ips)
2) -l ediglich über in situ Messung bestimmbar/g gf.
erforderlich

erforderlich

  1. Ausführungsunterlagen

4.1 . V om Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Entfällt .

4.2.V om Auftragnehmer zu erstellende bzw.zu beschaffende
Ausführungsunterlage

Ausführungsunterlagen

Entfällt .

5.Z usätzliche Technische Vertragsbedingungen,die
Vertragsbestandteil werden

5.1 E inrichtung und Sicherung der Baustelle

Fernmeldeanlagen/T elekommunikationsanlagen
Der AN hat,auch wenn der Ausschreibungsplan keine Fernmeldeanlagen aufweist,

D veorr ABNe ghiantn, d aeurc hA rwbeenint edne ri mA uEsrsdcbherreeiibcuhn gbsepil adne rk efiünre dFaesr nLmeeiltduenagnslnaegtezn zauusftwäenidsitg ,e n

Netzagentur der Deutschen Telekom AG festzustellen,o b und wo in der Nähe der
Arbeitsstelle Fernmeldeanlagen liegen.

Arbeitsstelle Fernmeldeanlagen liegen .

Verordnungen , E mpfehlungen

ASR A5 .2

Einführung des ARS Nr .0 6/2021„H andlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR
A5 .2und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum
Straßenverkehr(Ausgabe2020)des BMVI vom03.02.2021durch das TMIL vom
09.03.2021(Ausgabe2020)

09.03.2021 ( Ausgabe 2020 )

Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

aßen

(R SA2 1 )
ARS24/2021-R ichtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen(R SA2 1)m it Einführungsschreiben des TMIL vom
02.06.2022

02.06.2022

Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG )

Baustellenverordnung (B austellV)

Arbeitsstättenverordnung (A rbStättV)

Betriebssicherheitsverordnung (B etrSichV)

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DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten

DIN EN ISO 20471 Hochsichtbare Warnbekleidung Prüfverfahren und Anforderungen

ZTV-SA 97
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen,A usgabe1 997,berichtigter
Nachdruck0 6/01

Nachdruck 0 6/01

TL-Leitbaken9 7
Technische Lieferbedingungen für Leit-u nd Warnbaken

Technische Lieferbedingungen für Leit - u nd Warnbaken

TL-Absperrschranken97
Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken

Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken

TL-Absperrtafeln97
Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln

Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln

TL-Aufstellvorrichtungen97
Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und
Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen

Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen

TL-Leitelemente97
Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente

Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente

Einführung des ARS0 4/2023„Technische Liefer-u nd Prüfbedingungen für
Sichtzeichen(T LP Sichtzeichen),Ausgabe2023“vom BMDV am27.02.2023durch TMIL
am15.06.2023

am 15.06.2023

TLP-Warnschwellen2 014
Technische Liefer-u nd Prüfbedingungen für transportable Warnschwellen

Technische Liefer - u nd Prüfbedingungen für transportable Warnschwellen

TL-Leitkegel9 4
Technische Lieferbedingungen für Leitkegel

Technische Lieferbedingungen für Leitkegel

TL-Warnleuchten90
Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten i.V.mit ARS10/1998
Ergänzungsprüfungen gemäß TL für Warnleuchten

Ergänzungsprüfungen gemäß TL für Warnleuchten

Einführung ARS2 3/2022„Änderungen der Prüfungen im Bereich Arbeitsstellen“des
BMDV vom1 4.12.2022durch das TMIL am18.01.2023

BMDV vom 1 4.12.2022 durch das TMIL am 18.01.2023

StVO
Straßenverkehrs-Ordnung,mit Katalog der Verkehrszeichen,aktuelle Fassung

Straßenverkehrs- Ordnung, mit Katalog der Verkehrszeichen , aktuelle Fassung

VwV-StVO-A llg.
Verwaltungs-Vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung,a ktuelle Fassung

Verwaltungs - Vorschrift zur Straßenverkehrs - Ordnung , a ktuelle Fassung

StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-O rdnung,a ktuelle Fassung

Straßenverkehrs- Zulassungs- O rdnung , a ktuelle Fassung

VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

GefstoffV
Gefahrstoff-Verordnung

Gefahrstoff - Verordnung

GGVS Gefahrgutverordnung Straße

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MVAS9 9
Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen

5.2 Fachbereich Straßenbautechnik / Qualitätssicherung

Gültige Regelwerke der FGSV(u.a. )f ür Bauverträge im Freistaat Thüringen
01/2026

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien ( ZTV )

ZTV E- S tB1 7(F GSV Nr.5 99)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
(A RS1 7/2017vom26.09.2017)
In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom2 8.06.2018

In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 2 8.06.2018

ZTV SoB- StB20,(FGSV Nr.6 98)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für den Bau von Schichten
ohne Bindemittel im Straßenbau,(ARS23/2020vom1 8.11.2020)
In Verbindung mit Einführungsschreiben TMIL vom1 6.06.2021

In Verbindung mit Einführungsschreiben TMIL vom 1 6.06.2021

ZTV Ew-StB25(F GSV Nr.598)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für den Bau von
Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau,(ARS/1 4/2025vom26.06.2025)
In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMDI vom2 9.09.2025

In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMDI vom 2 9.09.2025

.

ZTV Asphalt-StB07/13(F GSV Nr.7 99)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für den Bau von
Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt,(ARS14/2013vom19.12.2013)einschl
ARS08/2019vom18.06.2019(Durchführung von Prüfungen an Straßenbau -u nd
Polymermodifizierten Bitumen)

Polymermodifizierten Bitumen )

ZTV Beton-S tB0 7(F GSV Nr.8 99)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für den Bau von Tragschichten
mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton(A RS1 2/2008vom
11.06.08 )e inschl.:
ARS6/2002vom2 6.06.02(Bauweise Betondecke auf Schottertragschicht ,e s gelten
nur die Anforderungen an den Deckenbeton)
ARS27/2012vom21.12.12(K orrekturen)
ARS04/2013vom22.01.13(V ermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in
Folge Alkali-K ieselsäure-Reaktion(A KR))

Folge Alkali -K ieselsäure - Reaktion (A KR ))

ZTV BEA- StB09/13(F GSV Nr.798)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für die bauliche Erhaltung
von Verkehrsflächenbefestigungen-A sphaltbauweisen
(A RS5 /2014vom18.03.2014)

(A RS 5 /2014 vom 18.03.2014)

ZTV BEB- StB15(FGSV Nr.898)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für die Bauliche Erhaltung
von Verkehrsflächenbefestigungen-B etonbauweisen
(A RS0 7/2015vom17.04.15)

(A RS 0 7/2015 vom 17.04.15 )

ZTV Pflaster-S tB20(FGSV Nr.699)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien zur Herstellung von
Verkehrsflächen mit Pflasterdecken,P lattenbelägen sowie von Einfassungen
(A RS0 6/2020vom10.07.2020)

(A RS 0 6/2020 vom 10.07.2020)

ZTV A- S tB 1 2 (F GSV Nr . 9 76)

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in

ragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in

Verkehrsflächen
(A RS0 4/2012vom04.04.12)

(A RS 0 4/2012 vom 04.04.12 )

ZTV Fug- StB15(FGSV Nr.897/1)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für Fugen in Verkehrsflächen
(A RS1 1/2016vom11.04.16)u nd
Anpassung der Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Fugen in Verkehrsflächen,A usgabe2015(Z TV Fug-S tB1 5),(ARS Nr.1 1/2024vom
03.04.2024)

03.04.2024)

ZTV - LW 16, Ausgabe 2 016 ( FGSV Nr. 675 )

Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für die Befestigung
ländlicher Wege

ländlicher Wege

ZTV La-StB18(F GSV Nr.224)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für Landschaftsbauarbeiten im
Straßenbau
(A RS1 5/2019vom19.08.19)

(A RS 1 5/2019 vom 19.08.19 )

ZTV Lsw22(FGSV Nr.258)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für die Ausführung von
Lärmschutzwänden an Straßen
(A RS2 2/2022vom02.11.22)

(A RS 2 2/2022 vom 02.11.22 )

ZTV ING,(F GSV Nr.7 82)
Zusätzl.T echn.Vertragsbedingungen u.R ichtlinien für Ingenieurbauwerke mit
Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Ingenieurbauten(ZTV-ING),A usgabe2 025/02(A RS2 0/2025vom10.10.2025)

für Ingenieurbauten ( ZTV - ING ) , A usgabe 2 025/02 (A RS 2 0/2025 vom 10.10.2025)

Rundverfügungen(RV),E rgänzende Festlegungen aus Dienstanweisungen (DA)des
TLBV
als Besondere Technische Vertragsbedingungen

zur Verwendung weicher Bindemittel

Ergänzende Festlegungen aus DA1 3/2017-33/3
in Asphalttragschichtmischgut

in Asphalttragschichtmischgut

RV 16/02 , P flasterbauweise für Kreisverkehrsflächen

Ergänzende Festlegungen aus DA0 1/07-3.3/1zu Naturgestein für Trockenmauern,
zur Böschungsabstützung,Hang-u nd Dammsicherung

zur Böschungsabstützung, Hang - u nd Dammsicherung

Schließen von Rissen in Asphaltdeckschichten gem. DA 2 3/07-3.3/4

Ergänzende Festlegungen aus DA0 1/2016-33/1zur Bewertung des Schichtenverbundes
im Straßenbau

im Straßenbau

Ergänzende Festlegungen aus DA0 2/2016-33/2zur Bemessung und Bewertung der
Griffigkeit

Griffigkeit

Ergänzende Festlegungen aus DA1 3/2016-33/4zur Bewertung des
Hohlraumgehaltes von Walzasphaltdeckschichten

Hohlraumgehaltes von Walzasphaltdeckschichten

Ergänzende Festlegungen zu Mischgutproduktion und-einbau auf Bundesfern-u nd
Landesstraßen aus
DA13/09-33/8

DA 13/09-33/8

Festlegungen zum Aufhellen von Asphaltdeckschichten gem . D A 07/2011-33/4

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Ergänzende Festlegung des Frost-T ausalz-W iderstandes von Beton bei
Fahrbahndecken und für Ingenieurbauwerke gem.DA0 1/12-33/1

Fahrbahndecken und für Ingenieurbauwerke gem. DA 0 1/12-33/1

Regelungen zur Entnahme von Bohrkernen/Proben aus Verkehrsflächenbefestigungen
in Asphaltbauweisen für Kontrollprüfungen gem.DA14/2017-33/4

in Asphaltbauweisen für Kontrollprüfungen gem. DA 14/2017-33/4

Ergänzende Festlegungen aus DA2 1/12-33/6zur Messung und Bewertung der Ebenheit
von Schichten aus Asphalt

von Schichten aus Asphalt

Erlasse des TMDI / T MIL / T MBLM / TMBLV

Erlass des TMIL zur Einführung des ARS0 3/2022vom26.09.2024,Nachweis von
Lösemitteln in Reparaturasphalt

Lösemitteln in Reparaturasphalt

Einführung des ARS1 4/2013„Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt “,Ausgabe
2007/Fassung2 013(Z TV Asphalt-S tB0 7/13)für den Bereich der Bundesfern-u nd
Landesstraßen durch das TMBLV vom24.Oktober2 014

Landesstraßen durch das TMBLV vom 24. Oktober 2 014

Erlass zur Einführung von Richtlinien für Straßen im Geschäftsbereich des
Thüringer Ministeriums für Bau,L andesentwicklung und Medien vom2 8.01.2009
-T L Beton-StB0 7,Z TV Beton-StB07(ARS12/2008vom1 1.06.08,ARS13/2008vom
17.06.08)
Erlass des Jahres2 014zur Einführung von Richtlinien für Straßen im
Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau,L andesentwicklung und
Verkehr vom03.06.2014

Verkehr vom 03.06.2014

Einführung Rundschreiben Straßenbau Maßnahmen zur Steigerung der
Asphalteinbauqualität des BMVI vom1 3.12.2016für den Bereich der Bundesfern-
und Landesstraßen durch das TMIL vom16.02.2017

und Landesstraßen durch das TMIL vom 16.02.2017

Einführung des ARS1 6/2015„Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen
mit teer-p echtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen“des BMVI vom
11.09.2015(mit Festlegungen zu Landesstraßen)durch das TMIL vom2 4.03.2017

11.09.2015 ( mit Festlegungen zu Landesstraßen) durch das TMIL vom 2 4.03.2017

Einführung des ARS Nr.0 5/2019„A nwendung und Ausschreibung von Kompakten
Asphaltbefestigungen“d es BMVI vom0 3.05.2019durch das TMIL vom2 0.02.2020

Asphaltbefestigungen “ d es BMVI vom 0 3.05.2019 durch das TMIL vom 2 0.02.2020

Einführung des ARS Nr.0 6/2020„Z usätzl.Techn.V ertragsbedingungen u.
Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken,
Plattenbelägen sowie von Einfassungen“d es BMVI vom1 0.07.2020durch das TMIL
vom10.09.2020

vom 10.09.2020

Einführung des ARS Nr.1 3/2025„E insatz und Erprobung von temperaturabgesenktem
Asphalt bei der Herstellung von Verkehrsflächen“d es BMV vom2 .6.2025durch das
TMDI vom6 .8.2025

TMDI vom 6 .8.2025

Technische Lieferbedingungen(TL)einschl.Güteüberwachung(TLG)s owie
Prüfvorschriften(T P)

Erdbau / G rundbau / Geokunststoffe

TL Geok E- S tB 1 9 (F GSV Nr . 5 49 )

Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues
(A RS 12/2019vom01.08.19)
In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom0 3.12.2019

In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 0 3.12.2019

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 0

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Hainstr.1 9·07545Gera
Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla- Kreis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
TP BF- S tB(FGSV Nr.591)
Technische Prüfvorschrift für Boden und Fels im Straßenbau

Technische Prüfvorschrift für Boden und Fels im Straßenbau

TL BuB E-S tB2 0/23(FGSV Nr.597)
Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe im Erdbau des
Straßenbaus
(A RS1 3/2023vom28.06.2023)
In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom2 7.07.2023

In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 2 7.07.2023

TL Gab- StB16/23(F GSV Nr.5 54)
Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau
(A RS1 1/2023vom07.062 023)
In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom2 7.07.2023

In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 2 7.07.2023

Gesteinskörnungen / Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel

TL Gestein-StB0 4,F assung2 023(FGSV Nr.613)
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau
(A RS1 7/2023vom03.07.23),einschließlich Einführungserlass des TMIL vom
19.09.2023

19.09.2023

TP Gestein-StB(FGSV Nr.610)
Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau

Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau

TL SoB- StB20(F GSV Nr.697)
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
ARS24/2020vom18.11.2020),einschließlich Einführungserlass des TMIL vom
16.06.2021)

16.06.2021)

TL G SoB-S tB2 0,Fassung2023(F GSV Nr.6 96)
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau,Teil:G üteüberwachung
(A RS1 6/2023vom30.06.2023),einschließlich Einführungserlass des TMIL vom
14.09.2023

14.09.2023

Asphalt / b auliche Unterhaltung und Erhaltung

TL Asphalt-StB0 7/13(F GSV Nr.7 97)
Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von
Verkehrsflächenbefestigungen
(A RS1 2/2013vom19.12.2013)einschl.
ARS08/2019vom18.06.2019(Durchführung von Prüfungen an Straßenbau-u nd
Polymermodifizierten Bitumen)

Polymermodifizierten Bitumen )

TP Asphalt-StB(FGSV Nr.756)
Technische Prüfvorschriften für Asphalt im Straßenbau

Technische Prüfvorschriften für Asphalt im Straßenbau

TL Bitumen-StB2 5(F GSV Nr.794)
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige
Polymermodifizierte Bitumen,Ausgabe2025
(A RS2 5/2024vom03.12.2024)

(A RS 2 5/2024 vom 03.12.2024)

TL BE- S tB1 5(F GSV Nr.7 93)
Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen
(A RS1 7/2015vom12.10.15)

(A RS 1 7/2015 vom 12.10.15 )

TL VBit - StB 22 ( FGDV Nr. 727 ) Technische Lieferbedingungen für gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen (A RS Nr . 0 6/2023 )

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 1

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TL AG- S tB0 9(F GSV Nr.7 49)
Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat
(A RS1 3/2009vom03.08.09)

(A RS 1 3/2009 vom 03.08.09 )

TL Sbit -StB15(FGSV Nr.785)
Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitung auf
Bitumenbasis,A usgabe2 015
(A RS2 3/2015vom14.12.15)

(A RS 2 3/2015 vom 14.12.15 )

TL LW1 6(F GSV Nr.6 76)
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen,B austoffe,Baustoffgemische
und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege,A usgabe2 016

und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege , A usgabe 2 016

TL G DSK-S tB1 5(FGSV Nr.7 90/1)
Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von
Verkehrsflächenbefestigungen
Teil:G üteüberwachung,T eil:Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in
Kaltbauweise
(A RS1 8/2016)
TL G OB -StB15(FGSV Nr.790/2)
Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von
Verkehrsflächenbefestigungen
Teil:G üteüberwachung,T eil:Ausführung von Oberflächenbehandlungen
(A RS1 6/2016)
TL G DSH-V-StB1 5(F GSV Nr.790/3)
Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von
Verkehrsflächenbefestigungen
Teil:G üteüberwachung,T eil:Ausführung von Ausführung von Dünnen
Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung(ARS17/2016)

Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung ( ARS 17/2016)

Beton / hydr . g eb Schichten

TL Beton-S tB0 7(FGSV Nr.8 91)
Techn. Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten
mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton
(A RS1 3/2008vom17.06.08,e inschl.:ARS28/2012vom2 1.12.12und Korrekturen-
Stand0 3/2016,A RS0 4/22vom21.02.2022)

Stand 0 3/2016, A RS 0 4/22 vom 21.02.2022)

TP Beton-S tB1 0(FGSV Nr.8 92)
Techn. Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und
Fahrbahndecken aus Beton

Fahrbahndecken aus Beton

TP B-S tB(F GSV Nr.8 93)
Technische Prüfvorschriften für Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen

Technische Prüfvorschriften für Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen

TL NBM- StB09(F GSV Nr.814)
Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-N achbehandlungsmittel
(A RS1 0/2009vom21.07.09,e inschl.:ARS05/2022vom2 1.02.2022)

(A RS 1 0/2009 vom 21.07.09 , e inschl .: ARS 05/2022 vom 2 1.02.2022 )

TL BEB StB15(F GSV Nr.895)
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche
Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen-B etonbauweisen
(A RS8 /2015vom17.04.15)

(A RS 8 /2015 vom 17.04.15 )

Sonstiges / Allgemeines

TL Pflaster - StB 06/15 (F GSV Nr . 6 43)

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 2

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LV:215_0 6Ölspur im Landkreis Saale-O rla
Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken,
Plattenbelägen und Einfassungen
(A RS2 2/2006vom29.08.06)

(A RS 2 2/2006 vom 29.08.06 )

TL Fug- StB 24 (F GSV Nr. 897/2 ) Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen (A RS 1 0/2024 vom 02.04.24 )

TP Fug-StB24(F GSV Nr.897/3)
Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen

Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen

TL BSWF96(FGSV Nr.362)
Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-F ertigteile

Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand- F ertigteile

TP D-S tB1 2(F GSV Nr.7 74)
Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im
Straßenbau
(A RS2 4/2012vom29.11.2012)

(A RS 2 4/2012 vom 29.11.2012)

TP Griff -S tB(S KM) (FGSV Nr.408/1)
Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau,
Teil:S eitenkraftmessverfahren,A usgabe2 008
(A RS2 /2008vom01.04.2008,einschl.:A RS1 3/2020vom2 2.07.2020)
TP Griff -S tB(S RT) (FGSV Nr.408/2)
Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen
im Straßenbau;Teil:M essverfahren SRT,Ausgabe 2021
(A RS2 0/2021vom17.08.2021)

(A RS 2 0/2021 vom 17.08.2021)

TP Eben- Berührende Messungen(FGSV Nr.4 04/1)
Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in
Längs-und Querrichtung,
Teil:B erührende Messungen,Ausgabe2 017
(A RS1 7/2018vom15.11.2018,ARS13/2020vom2 9.05.2020)

(A RS 1 7/2018 vom 15.11.2018, ARS 13/2020 vom 2 9.05.2020 )

TP Eben Berührungslose Messungen für den Bauvertrag(FGSBV Nr.404/3)
Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in
Längs-und Querrichtung Teil:Berührungslose Messungen für den Bauvertrag
Teil:B erührungslose Messungen für den Bauvertrag,Ausgabe2025
(A RS0 4/2025vom11.02.2025,ARS05/2025vom1 1.02.2025)

(A RS 0 4/2025 vom 11.02.2025, ARS 05/2025 vom 1 1.02.2025 )

TP Textur-S tB(Z TM)20(FGSV Nr.405/1)
Technische Prüfvorschriften für Texturmessungen im Verkehrswegebau,
Teil:Z irkulares Texturmessverfahren(ZTM),A usgabe2 020
(A RS2 1/2020vom02.02.2021)

(A RS 2 1/2020 vom 02.02.2021)

TP Oberflächenbild-S tB2 0(F GSV Nr.4 34/1)
Technische Prüfvorschriften für die Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche)
mit schnellfahrenden Messsystemen,
Teil:B ildaufnahme-und Auswertetechnik,Ausgabe2 020(ARS22/2020vom
02.02.2021)

02.02.2021)

Normen

Es gelten die DIN und DIN EN-Normen im Bauvertrag mit deren jeweils dem neuesten
Stand entsprechenden Bestimmungen.
Die in den vorgenannten ZTV,TL/TP und Richtlinien erfassten Normen werden
nicht gesondert aufgeführt,sind jedoch Vertragsbestandteil.

nicht gesondert aufgeführt, sind jedoch Vertragsbestandteil .

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 3

[Seite 34]

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Richtlinien

RStO 12/24(FGSV Nr.499)
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
Ausgabe2012/F assung2024
ARS Nr.02/2024vom30.01.2024
in Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom1 7.05.2024

in Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 1 7.05.2024

RDO Asphalt09/24Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung
des Oberbaus von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise
ARS Nr.03/2024vom30.01.2024

ARS Nr. 03/2024 vom 30.01.2024

RuA-StB23(FGSV Nr.642)
Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen
Ersatzbaustoffen im Straßenbau,A usgabe2 023
ARS15/2023vom29.06.2023

ARS 15/2023 vom 29.06.2023

REwS 21(F GSV Nr.5 39)
Richtlinien für die Entwässerung von Straßen,Ausgabe2021,
ARS06/2022vom04.03.2022
In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom0 9.06.2022

In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 0 9.06.2022

RAP Stra1 5(F GSV Nr.9 16)
Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und
Baustoffgemische im Straßenbau(A RS5 /2016vom06.03.2016)

Baustoffgemische im Straßenbau ( A RS 5 /2016 vom 06.03.2016)

RiStWag2016(F GSV Nr.5 14)
Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten,
Ausgabe2016,(A RS1 5/2016vom1 9.07.16)
In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom0 7.02.2017

In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 0 7.02.2017

Ausgabe

Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten,
1993(F GSV Nr.5 48)
(A RS 6/1996vom06.02.96)

(A RS 6 /1996 vom 06.02.96 )

RLW
Richtlinien für den ländlichen Wegebau1 999,A usgabe2 005

Richtlinien für den ländlichen Wegebau 1 999 , A usgabe 2 005

RuVA-StB0 1,A usgabe2001/F assung2005(F GSV Nr.7 95)
Erlass des TMIL zur Einführung der RuVA-S tB0 1,A usgabe2001/F assung2005-
Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit
teer-/
Straßenbau,Ausgabe2001-v om18.11.2015(ARS40/2001vom01.11.01, ARS29/2004
vom15.12.04)

vom 15.12.04 )

Merkblätter / H inweise

Merkblätter sind nur dann im Bauvertrag zu vereinbaren,wenn keine höherwertigen
Richtlinien oder Vertragsbedingungen existieren bzw.w esentliche Aussagen des
Merkblattes vereinbart werden sollen.

Merkblattes vereinbart werden sollen.

Erdbau / G rundbau / Geokunststoffe

M

Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau-
GUB, Ausgabe2 018(F GSV Nr.511)

GUB , A usgabe 2 018 (F GSV Nr. 511)

Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau
Ergänzungen für den Um-und Ausbau von Straßen-M GUB UA,Ausgabe2018(FGSV
Nr.512 )

Nr. 512 )

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 4

[Seite 35]

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Merkblatt über das Bauen mit und im Fels, Ausgabe 2015 ( FGSV 5 32 )

GSV

Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund,Ausgabe2010(
Nr.542 )

Nr. 542 )

Hinweise zum Straßenbau in Erdfallgebieten , A usgabe 2 010 ( FGSV Nr. 561)

Merkblatt für die Verhütung von Frostschäden an Straßen,A usgabe2 013 (FGSV Nr.
545 )

545 )

Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau,
Ausgabe2003(F GSV Nr.5 16)

Ausgabe 2003 (F GSV Nr . 5 16)

Merkblatt für die gebirgsschonende Ausführung von Spreng-und Abtragsarbeiten an
Felsböschungen,
Ausgabe1984(F GSV Nr.5 37)

Ausgabe 1984 (F GSV Nr . 5 37)

Merkblatt über Bodenbehandlungen mit Bindemitteln, Ausgabe 2021 (F GSV Nr . 5 51 )

Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke M Hifü Bau,Ausgabe
2017(F GSV Nr.5 26)

2017 (F GSV Nr. 5 26)

Merkblatt über flächendeckende dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung
im Erdbau,Ausgabe2 014(FGSV Nr.547)

im Erdbau, Ausgabe 2 014 ( FGSV Nr. 547 )

Merkblatt über ergänzende geotechnische und geophysikalische Mess-und
Erkundungsverfahren im Verkehrswegebau-M GeoMess,A usgabe2025(F GSV558)

Erkundungsverfahren im Verkehrswegebau - M GeoMess , A usgabe 2025 (F GSV 558)

Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues-M
Geok E,Ausgabe2016(F GSV Nr.5 35)

Geok E, Ausgabe 2016 (F GSV Nr . 5 35 )

Merkblatt über Stütz-u nd Lärmschutzkonstruktionen aus Betonelementen ,
Blockschichtungen und Gabionen,A usgabe2 014(FGSV Nr.555)

Blockschichtungen und Gabionen , A usgabe 2 014 ( FGSV Nr. 555 )

Merkblatt für Raumgitterkonstruktionen , A usgabe 2 016 ( FGSV Nr. 540)

Merkblatt für die Verwendung von EPS-Hartschaumstoffen beim Bau von
Straßendämmen,A usgabe2 012
(F GSV5 50)

(F GSV 5 50)

Merkblatt über die Verwendung von Boden ohne und mit Fremdbestandteilen im
Straßenbau M BomF,Ausgabe2015(FGSV Nr.565)

Straßenbau M BomF, Ausgabe 2015 ( FGSV Nr . 565 )

Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen,Ausgabe1991
(F GSV2 29)

(F GSV 2 29)

Merkblatt für die Herstellung,B emessung und Qualitätssicherung von
Stabilisierungssäulen zur Untergrundverbesserung,Teil1:CSV-V erfahren,Ausgabe
2002,D eutsche Gesellschaft für Geotechnik(D GGT)

2002 , D eutsche Gesellschaft für Geotechnik (D GGT)

EBGEO,Empfehlungen für den Entwurf und die Berechnung von Erdkörpern mit
Bewehrungen aus Geokunststoffen,Ausgabe2010,DGGT

Bewehrungen aus Geokunststoffen, Ausgabe 2010, DGGT

Empfehlungen für den Bau und die Sicherung von Böschungen, Ausgabe 1962 , DGGT

Empfehlungen für die Anlage und die Ausbildung von Bermen, DGGT

Empfehlungen zum Einsatz von Mess-u nd Überwachungssystemen für Hänge ,
Böschungen und Stützbauwerke,Ausgabe1996,D GGT

Böschungen und Stützbauwerke , Ausgabe 1996 , D GGT

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 5

[Seite 36]

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Hainstr .1 9·07545Gera
Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla- Kreis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
EA Pfähle,Empfehlungen des Arbeitskreises„P fähle“,A usgabe2 012,DGGT

EA Pfähle, Empfehlungen des Arbeitskreises „P fähle “ , A usgabe 2 012, DGGT

Empfehlungen zum Erkennen und Erfassen von Rutschungen , Ausgabe 1997 , D GGT

Merkblatt über Entwurfs-und Berechnungsgrundlagen für Gründungen und
Stahlpfosten von Lärmschutzwänden und Überflughilfen an Straßen(M-EBGS-Lsw) -
Fassung2018(F GSV Nr.5 52)

Fassung 2018 (F GSV Nr . 5 52)

Gesteinskörnungen / Schichten ohne Bindemittel

Merkblatt für Schichten ohne Bindemittel - M SoB, Ausgabe 2020 ( FGSV Nr . 633 )

Merkblatt über den Einsatz von rezyklierten Baustoffen im Erd-und Straßenbau
Ausgabe2019
-M RC,Ausgabe2019(F GSV Nr.6 16/3)
  • M RC, Ausgabe 2019 (F GSV Nr . 6 16/3)
Merkblatt über die Verwendung von Hausmüllverbrennungsasche im Straßenbau-M
HMVA,A usgabe2 014(FGSV Nr.638)

HMVA , A usgabe 2 014 ( FGSV Nr. 638)

Merkblatt für die Verfestigung von MVA mit hydraulischen Bindemitteln,Ausgabe
1992(F GSV Nr.5 46)

1992 (F GSV Nr. 5 46)

Merkblatt über die Verwendung von Eisenhüttenschlacken im Straßenbau ,A usgabe
2013(F GSV Nr.6 34)

2013 (F GSV Nr. 6 34)

Merkblatt für selbsterhärtende Tragschichten im Straßenbau,Aufgabe 2023(F GSV
Nr.630 )

Nr. 630 )

Asphalt / b auliche Unterhaltung und Erhaltung

AP QSA Arbeitspapier zur Qualitätssicherung bei der Herstellung von
Asphaltschichten
Ausgabe Februar2024(F GSV Nr.7 12)

Ausgabe Februar 2024 (F GSV Nr . 7 12 )

Hinweise zur Erzielung eines anforderungsgerechten Schichtenverbundes bei
Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt-H SVA,Ausgabe2017(FGSV Nr.731)

Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt - H SVA, Ausgabe 2017 ( FGSV Nr . 731 )

Leitfaden zur Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt-
Hinweise zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Ebenheit H VAE,Ausgabe
2019(F GSV Nr.7 35)

2019 (F GSV Nr. 7 35)

Hinweise für die Planung und Ausführung von alternativen Asphaltbinderschichten
-H Al ABi,Ausgabe2015(F GSV Nr.737)
  • H Al ABi, Ausgabe 2015 (F GSV Nr . 737 )
Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt-M WA,Ausgabe2013(FGSV Nr.
754 )

754 )

Merkblatt für die Konzeption und die Erstprüfung von Asphaltmischgut für den Bau
von Verkehrsflächenbefestigungen-M KEP,Ausgabe2012(FGSV-N r.7 51 )

von Verkehrsflächenbefestigungen - M KEP, Ausgabe 2012 ( FGSV -N r . 7 51 )

Merkblatt für das Verdichten von Asphalt - M VA , A usgabe 2 005 ( FGSV Nr. 730)

Merkblatt für den Bau griffiger Asphaltdeckschichten-M BgA,A usgabe2 004(FGSV
Nr.758 )

Nr. 758 )

Merkblatt zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von Asphaltdeckschichten
-M OOA ,A usgabe2010(F GSV Nr.7 68)
  • M OOA , A usgabe 2010 (F GSV Nr . 7 68 )
Merkblatt für den Bau Kompakter Asphaltbefestigungen-MKA,Ausgabe 2011(F GSV
Nr.762 )

Nr. 762 )

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 6

[Seite 37]

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Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla- Kreis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
Merkblatt für die Temperaturabsenkung von Asphalt-M TA,Ausgabe2021(FGSV
Nr.766 )

Nr. 766 )

Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen
Straßenausbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ,A usgabe
2002(F GSV Nr.8 26)

2002 (F GSV Nr. 8 26)

Merkblatt für die Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und von
Asphaltgranulat in bitumengebundenen Tragschichten durch Kaltaufbereitung in
Mischanlagen-M VB-K,A usgabe2007(F GSV Nr.7 55)

Mischanlagen - M VB- K , A usgabe 2007 (F GSV Nr . 7 55)

Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenoberbau-M KRC,Ausgabe2005
(F GSV Nr.6 36)

(F GSV Nr . 6 36)

Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen mit
teer-/p echtypischen Bestandteilen-H FA,Ausgabe2010(FGSV Nr.7 69 )

teer -/p echtypischen Bestandteilen - H FA, Ausgabe 2010 ( FGSV Nr . 7 69 )

Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen an Verkehrsflächen aus Asphalt,
Ausgabe2002(F GSV Nr.7 63)

Ausgabe 2002 (F GSV Nr . 7 63)

Merkblatt für das Rückformen von Asphaltschichten-M RF,A usgabe2 002(FGSV Nr.
786/1)

786/1)

Hinweise für das Schließen und die Sanierung von Rissen sowie schadhaften Nähten
und Anschlüssen in
Verkehrsflächen aus Asphalt-H SR,A usgabe2 003(FGSV Nr.777)

Verkehrsflächen aus Asphalt - H SR , A usgabe 2 003 ( FGSV Nr. 777)

Arbeitspapier Nr.2 7/2,Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige
Bindemittel-
Schnellverfahren,A usgabe2 000(F GSV AP2 7/2)

Schnellverfahren , A usgabe 2 000 (F GSV AP 2 7/2)

Arbeitspapier Nr.2 7/3,Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige
Bindemittel-
Quantitative Bestimmung,Ausgabe2004(F GSV AP27/3)

Quantitative Bestimmung, Ausgabe 2004 (F GSV AP 27/3 )

Merkblatt über Asphaltbauweisen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen-M A-U wS,A usgabe2 016(FGSV Nr.760)

Stoffen - M A- U wS , A usgabe 2 016 ( FGSV Nr. 760)

Hinweise für Reparaturasphalt zur Schadstellenbeseitigung-H RepA, Ausgabe2019
(F GSV Nr.7 32)

(F GSV Nr . 7 32)

Beton / hydr . g eb . S chichten

Merkblatt über den Einsatz rezyklierten Betons aus AKR-geschädigten Betondecken
im Straßenbau,A usgabe2 021(FGSV Nr.816)

im Straßenbau, A usgabe 2 021 ( FGSV Nr. 816 )

Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton,Ausgabe2 023
(F GSV Nr.8 18)

(F GSV Nr . 8 18)

Merkblatt für die Herstellung von Oberflächentexturen auf Verkehrsflächen aus
Beton
-M OB,Ausgabe2024(F GSV Nr.8 29)
  • M OB, Ausgabe 2024 (F GSV Nr . 8 29 )
Merkblatt für die Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton-MEB,A usgabe2009
(F GSV Nr.8 23)

(F GSV Nr . 8 23)

Merkblatt für die Anwendung von Vliesstoffen unter Fahrbahndecken aus Beton-M
VuB , Ausgabe2 010(F GSV830)

VuB , A usgabe 2 010 (F GSV 830)

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 7

[Seite 38]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Ost
Hainstr .1 9·07545Gera
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Arbeitsanleitung zur Prüfung von Vliesstoffen für den Einbau unter
Fahrbahndecken aus Beton-A LP VuB,A usgabe2 010(FGSV831)

Fahrbahndecken aus Beton - A LP VuB , A usgabe 2 010 ( FGSV 831 )

Sonstiges / Allgemeines

Merkblatt über umweltrelevante Untersuchungen im Straßenbau M URU, Ausgabe2024
(F GSV5 60)

(F GSV 5 60)

Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in
ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen-M FP1,A usgabe2 024
Teil 1-R egelbauweise(ungeb.A usführung) (F GSV Nr.6 18/1)

Teil 1 - R egelbauweise ( ungeb . A usführung ) (F GSV Nr . 6 18/1 )

Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken oder
Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen M BEP,Ausgabe
2022(F GSV Nr.6 20

2022 (F GSV Nr. 6 20

Merkblatt für Lärmarme Pflasterbauweise - M LP , A usgabe 2019 (F GSV Nr . 621)

Merkblatt für den Bau von Busverkehrsflächen,Ausgabe2000(FGSV Nr.949)
(R undschreiben vom2 9.03.01)

(R undschreiben vom 2 9.03.01)

Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren , A usgabe 2 006 ( FGSV 242 )

M VV -Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen,Ausgabe2 013(FGSV Nr.
947)

947 )

Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von
Lebensräumen an Straßen M AQ,A usgabe2 022inkl.Korrektur April2 023(FGSV
261)

261 )

Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser im Straßenraum,A usgabe2 002
(F GSV9 50)

(F GSV 9 50)

Empfehlungen zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten,Ausgabe2 006(FGSV
232)

232 )

Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe-MB Griff,Ausgabe
2012(F GSV401)

2012 (F GSV 401)

AP Trag - A rbeitspapiere Tragfähigkeit , A usgabe August 2023 (F GSV- Nr . 433)

5.3 Fachbereich Brücken- und Ingenieurbau

Regelwerke und Technische Baubestimmungen

Für die Ausführung der Baumaßnahme gelten die ZTV ING(einschließlich der
Hinweise zur ZTV ING soweit sie für das Vorhaben vertraglichen Charakter
besitzen)i n der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
vertraglich vereinbart. (Die jeweils gültige Fassung ist im Internet unter
www.Verkehrsblatt.d eabrufbar) .
Die in den Abschnitten der ZTV ING und des Anhanges zur ZTV ING genannten Normen
und technischen Regelwerke werden entsprechend der für dieses Bauvorhaben
notwendigen technischen Spezifikationen(Anhang TS VOB A)ebenfalls
Vertragsbestandteil.Eine Auswahl wird ausdrücklich nicht getroffen,da die
Fachkompetenz des Bieters für die für das Bauvorhaben notwendigen anzuwendenden
technischen Spezifikationen vorausgesetzt wird.
Die jeweils gültigen Normenwerke sind in der Bekanntmachung des Thüringer
Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Einführung von
technischen Regeln als Baubestimmungen verzeichnet(v eröffentlicht im Thüringer
Staatsanzeiger) .

Staatsanzeiger) .

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 8

[Seite 39]

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Die Bemessung und Konstruktion im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgt nach den
bauaufsichtlich eingeführten Eurocodes.D iese sind Vertragsbestandteil in der
jeweils in den Ausschreibungsunterlagen genannten Fassung.Technische
Baubestimmungen entsprechend Pkt.5.1.1
Zusammenhang mit der Konformität der nachfolgend genannten Grundlagen der
Standsicherheitsberechnungen anzuwenden.

Standsicherheitsberechnungen anzuwenden.

z. Z t . g elten :

DIN Fachbericht100Beton(A usgabe2 010)
Die Betonsortenbezeichnungen im DIN Fachbericht1 00(A usgabe2 010)sind in die
seitens des Bieters im Auftragsfall zu erstellender Ausführungspläne zu
übernehmen.

übernehmen.

NATO -S tandardisierungsübereinkommen, STANAG 2 021 ( A usgabe 2 006)

Einwirkungs-u nd Bemessungsnormen gem.A RS22/2012sowie Anlagen1,2 ,3,4,
4.1 , 5u .6

2

Eurocode0Grundlagen der TragwerksplanungD IN EN1990:2010-12
DIN EN1 990/N A:
DIN EN
1990/NA/ A1 :2012-08

1990 /N A / A1 :2012-08

Eurocode1Einwirkungen Verkehrslasten auf BrückenD IN EN1991-2:2010-12
DIN EN
1991-2/NA:2 010-12,

1991-2/ NA: 2 010-12 ,

Eurocode2Bemessung und Konstruktion von BetonbrückenD IN EN1992-2:2010-12
DIN EN
1992-2/NA:2 013-04,

1992-2/ NA: 2 013-04 ,

Eurocode3Bemessung und Konstruktion von StahlbrückenD IN EN1993-2:2010-12
DIN EN
1993-2/NA:2 010-08

1993-2/ NA: 2 010-08

Eurocode4Bemessung und Konstruktion von StahlverbundbrückenDIN EN
1994-2:2010-12
DIN EN
1994-2/NA:2 010-12,

1994-2/ NA: 2 010-12 ,

BMVI - Richtzeichnungen und Richtlinien für Brücken und andere Ingenieurbauwerke

Vertragsbestandteil sind die Richtzeichnungen für Ingenieurbauten(RiZ-ING) und
die Richtlinie für den Entwurf,d ie konstruktive Ausbildung und Ausstattung von
Ingenieurbauten(RE-ING)des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur(B MVI)in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Ausgabe .
Die aktuellen Richtzeichnungen sind über den Verkehrsblattverlag(w ww .b mvi.d e)
zu beziehen.D ie jeweils anzuwendenden Richtzeichnungen sind in den
Vertragsunterlagen näher bezeichnet.Sie gelten damit auch für die Bearbeitung
der Ausführungsunterlagen durch den AN als vereinbart.
Bei Abweichungen vom Vertrag sind die gültigen Richtzeichnungen Stand der
Technik und damit Vertragsgrundlage.

Technik und damit Vertragsgrundlage.

Graffitischutz

Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme bzw.Verkehrsfreigabe dafür zu sorgen,
dass alle Flächen graffiti frei übergeben werden.
Auf Antrag kann er dabei temporäre Schutzsysteme einsetzen,welche in der Liste

Auf Antrag kann er dabei temporäre Schutzsysteme einsetzen , welche in der Liste

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 3 9

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der geprüften Stoffe bei der BASt(B undesanstalt für Straßenwesen;www.bast.d e)
aufgeführt sind.Diese Schutzmaßnahmen werden nicht besonders vergütet und sind
in die betreffende PositionBetondes zu schützenden Bauteiles einzurechnen.

in die betreffende Position Beton des zu schützenden Bauteiles einzurechnen .

Beton, Anforderungen an die Gesteinskörnungen

Es gilt die jeweils aktuelle Liste der güteüberwachten,in Thüringen beurteilten
Hersteller von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßen-und
Ingenieurbau;andere Gesteinskörnungen dürfen nur nach entsprechendem
Gleichwertigkeitsnachweis des Auftragnehmers eingesetzt werden.

Gleichwertigkeitsnachweis des Auftragnehmers eingesetzt werden.

Bauwerksdokumentation

Zur Erstellung der Dokumentationsunterlagen sind die Regelungen im„ Handbuch der
Bauwerksdokumentation“d er Straßenbauverwaltung Thüringen verbindlich
anzuwenden.
Das „ Handbuch der Bauwerksdokumentation“beinhaltet notwendige
vertragliche Regelungen,d ie als zusätzliche technische
Vertragsbedingungen im Sinne von §1Nr.2(3)VOB/B-DIN1961zu verstehen
sind.Diese Festlegung ist im Bauvertrag für Neubaumaßnahmen bzw.
Maßnahmen zur Erhaltung zusätzlich zu vereinbaren.

Maßnahmen zur Erhaltung zusätzlich zu vereinbaren .

Das aktuelle Handbuch der Bauwerksdokumentation kann im Internet unter
https :// b au-verkehr.thueringen.de/bau/ingenieurbau/bauwerksdokumentationals PDF
Datei abgerufen werden.

Datei abgerufen werden.

5.4 Fachbereich Landschaftsbau

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien

für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau ( ZTV La- S tB) , Ausgabe 2018 ( FGSV -N r .: 224 )

für Erdarbeiten im Straßenbau (Z TV E- StB) ; Ausgabe 2017 (F GSV- N r .: 599)

für Baumpflege ( ZTV Baumpflege ), Ausgabe 2017 ( FLL )

für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern ( ZTV - Großbaumverpflanzung ) , A usgabe 2 005 ( FLL)

Richtlinien , M erkblätter und Empfehlungen

Richtlinien für die Anlage von Straßen ( R AS )

Teil :L andschaftsgestaltung
Abschnitt3:L ebendverbau(R AS LG3) ,Ausgabe 1983(F GSV-Nr.:2 93/3)

Abschnitt 3 : L ebendverbau ( R AS LG 3) , Ausgabe 1983 (F GSV -N r .: 2 93/3 )

Teil :L andschaftsgestaltung
Abschnitt4:S chutz von Bäumen,V egetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen(R AS LP4),Ausgabe2004(F GSV-N r .:2 93/4)

Baumaßnahmen ( R AS LP 4) , Ausgabe 2004 (F GSV -N r .: 2 93/4 )

Richtlinien für die Entwässerung von Straßen ( REwS 21, Ausgabe 2021 ( FGSV Nr . 539 )

Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau ( ELA) , Ausgabe 2013 (F GSV- N r .:2 932)

Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (R iStWag ) A usgabe 2 016 ( FGSV - Nr. : 514 )

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 0

[Seite 41]

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Regel- S aatgut-M ischungen(R SM),j eweils aktuellste Fassung(FLL)

Regel- S aatgut- M ischungen (R SM ) , j eweils aktuellste Fassung ( FLL )

Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut , A usgabe 2 014 ( FLL)

Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (G ütebestimmungen ) ( TL - Baumschulpflanzen ), Ausgabe 2020 ( FLL )

Gütebestimmungen für Stauden , Ausgabe 2015 (F LL )

Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen, Ausgabe 1991 (F GSV- N r .: 2 29)

Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen , A usgabe 1 994 ( FGSV - Nr. : 235 )

Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, Ausgabe 2 006 ( FGSV - Nr. : 232 )

Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle , A usgabe 2 013 ( FGSV - Nr. : 939 )

Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

aßen

(R SA2 1
ARS24/2021-R ichtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen(R SA2 1)m it Einführungsschreiben des TMIL vom
02.06.2022(FGSV-N r.:3 70)

(

Merkblatt Alleen (M A - StB ) , A usgabe 1 992

Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 Planung , P flanzarbeiten , P flege , Ausgabe 2015 (F LL)

Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2 Standortvorbereitungen für

Em

Neupflanzungen,Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung,Bauweisen und
Substrate,Ausgabe2 010(FLL)

Substrate, Ausgabe 2 010 ( FLL )

5.5 Fachbereich Betrieb und Verkehr

Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen,FGSV-N r.:9 64,
Ausgabe2023

Ausgabe 2023

Maßnahmenpapier M3:Richtlinie zur Erhebung des Anlagebestandes der
Bundesfernstraßen(R iAnBu),2013

Bundesfernstraßen ( R iAnBu ), 2013

Maßnahmenkatalog MK1:U msetzung der Steuerung des Straßenbetriebsdienstes in
den Ländern,A usgabe2006

den Ländern , A usgabe 2006

Merkblatt für die Kontrolle,Wartung und Pflege von Straßentunneln( MKWPT),
FGSV-N r.:4 19,
Ausgabe2015

Ausgabe 2015

Arbeitspapier Betrieb von Radverkehrsanlagen(AP BeRad),F GSV3 90/4,Ausgabe
2021

2021

Merkblatt Winterdienst auf Straßen , F GSV 38416 , A usgabe 2025

Merkblatt für Planung,B au und Betrieb von Taumittel-S prühanlagen,FGSV-Nr. :
38413,Ausgabe2 009

38413, Ausgabe 2 009

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 1

[Seite 42]

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DIN/EN15518Straßen-Wetter-Informationssysteme(4Teile),DIN/EN1 5518,FGSV
15518,
Ausgabe2011

Ausgabe 2011

DIN/EN16811Winterdienstausrüstung Enteisungsmittel(3Teile),F GSV1 6811,
Ausgabe2016

Ausgabe 2016

Hinweise für die Beschaffung von tauenden und abstumpfenden Streustoffen
für den Straßenwinterdienst(H BeStreu),F GSV379,Ausgabe2017

für den Straßenwinterdienst (H BeStreu )

Hinweise für die Beschaffung und den Betrieb von Soleanlagen für den
Winterdienst(S SolA),F GSV-N r.:3 84162,A usgabe2 022

Winterdienst ( S SolA) , F GSV- N r .: 3 84162 , A usgabe 2 022

Hinweise für Lagerung und Beladung von tauenden Streustoffen für den
Winterdienst(H La Streu),F GSV-N r.:384182,A usgabe2 020

Winterdienst ( H La Streu ) , F GSV- N r .: 384182 , A usgabe 2 020

Arbeitspapier Hinweise zur Herstellung und Lagerung von Tausalzlösungen für den
Winterdienst,F GSV-N r.:384162,A usgabe2 015

Winterdienst , F GSV- N r .: 384162 , A usgabe 2 015

Leitfaden für die Dimensionierung von Tausalzlagern,F GSV-Nr.:384164,Ausgabe
2019

2019

Hinweise für Planung,E inrichtung und Betrieb von Straßenzustands-und Wetter-
Informations-S ystemen(H PEB SWIS),F GSV-Nr.:38411,A usgabe2 019

Informations -S ystemen ( H PEB SWIS ) , F GSV- Nr .: 38411 , A usgabe 2 019

Arbeitspapier Temperaturgesteuerte Streustoffdosierung,FGSV-N r.:3 84181,
Ausgabe2025

Ausgabe 2025

Arbeitspapier Aufbau und Betrieb von Winterdienstzentralen,FGSV-N r.:4 12,
Ausgabe2007

Ausgabe 2007

Praktische Empfehlungen für ein effektives Räumen und Streuen im
Straßenwinterdienst(Tabelle mit Erläuterungen),F GSV-Nr.:38416T,Ausgabe2 024

Straßenwinterdienst ( Tabelle mit Erläuterungen ) , F GSV- Nr .: 38416 T, Ausgabe 2 024

Winterdienst auf Straßen mit Asphaltdeckschichten aus Offenporigem Asphalt(AP
WD OPA),F GSV-N r.:3 8419,A usgabe2022

WD OPA) , F GSV- N r .: 3 8419 , A usgabe 2022

Winterdienst für den Radverkehr, VKU, Ausgabe 2021

Automatische Datenerfassung im Winterdienst , V KU, Ausgabe 2001

Schulung für den Winterdienst , V KU , A usgabe 2 005

Öffentlichkeitsarbeit im Winterdienst , V KU , A usgabe 2 007

Maßnahmenkatalog M7:M anagement der Fahrzeug-und Geräteausstattung für den
Straßenbetriebsdienst,A usgabe2 013

Straßenbetriebsdienst , A usgabe 2 013

Merkblatt für Winterdienstfahrzeuge(Kennzeichnung von Winterdienst- Fahrzeugen),
FGSV-Nr.:3 84163,A usgabe1 996

FGSV -N r .: 3 84163 , A usgabe 1 996

Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten im Straßenbetriebsdienst , A usgabe 2013

Europäische Normen für Fahrzeuge und Geräte des Straßenbetriebs

Eu nbetriebs

DIN EN15431:A ntriebe und Schnittstellen(2008)
DIN EN15436:M ähgeräte(2009)
DIN EN15597:S treumaschinen(2020)
DIN EN15583:S chneepflüge(2009)
DIN EN15906:S chneeräummaschinen(2 012)

DIN EN 15906 : S chneeräummaschinen (2 012)

Hinweise für Beschaffung und Einsatz von Fahrzeugen und Geräten im

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 2

[Seite 43]

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Straßenbetriebsdienst(H BeFG),

St

Teil1:Schnittstellen Fahrzeug Gerät,F GSV-N r.:337/8Ausgabe2017
Teil2:Schneepflüge,F GSV-N r.:3 37/9,A usgabe2020
Teil3:Streumaschinen,FGSV-Nr. :390337/10Ausgabe2 022

Teil 3 : Streumaschinen, FGSV - Nr. : 390337/10 Ausgabe 2 022

Merkblatt für die Grünpflege an Straßen, FGSV- Nr. : 390/1 , Ausgabe 2 025

Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen , F GSV- Nr. : 235 , Ausgabe 1994

Baumkontrollrichtlinien, FLL , Ausgabe 2020

Merkblatt für die Reinigung von Straßen, FGSV- Nr. : 390/2 , Ausgabe 2 020

Ausgabe

Hinweise zur Abfallentsorgung im Straßenbetriebsdienst,FGSV-N r.:4 14 ,
2015

2015

Merkblatt Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen DWA -M 715, Ausgabe 2017

Arbeitspapier Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen,F GSV-N r.:
390/3,Ausgabe2 019

390/3, Ausgabe 2 019

Hinweise zur Kontrolle und Wartung von Entwässerungseinrichtungen an Straßen
außerhalb geschlossener Ortslagen(H KWES),F GSV-N r.:38441,A usgabe2018

außerhalb geschlossener Ortslagen (H KWES ) , F GSV- N r .: 38441 , A usgabe 2018

DIN30707-2Maschinen für den Winterdienst-T eil2:A nforderungen an
Winterdienstfahrzeuge mit Schneepflügen;Ausgabe2003-10

Winterdienstfahrzeuge mit Schneepflügen ; Ausgabe 2003-10

DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten ; Ausgabe 1990-03

DIN EN17106-1Maschinen für den Straßenbetriebsdienst-S icherheit-T eil1:
Grundlegende Sicherheitsanforderungen;Deutsche Fassung EN17106-1:2021;Ausgabe
2022-04

2022-04

DIN EN15144Winterdienstausrüstung-Terminologie-B egriffe zum Winterdienst;
Ausgabe2007-09

Ausgabe 2007-09

DIN EN15430-1Winterdienst-und Straßenbetriebsdienstausstattung-
Datenerfassung und-übertragung-Teil1:Datenerfassung im Fahrzeug;Ausgabe
2025-03

2025-03

DIN EN15431Winterdienst-u nd Straßenbetriebsdienstausstattung-A ntrieb und
Steuerung Anforderungen an Austauschbarkeit und Leistung,Ausgabe2 008-05

Steuerung Anforderungen an Austauschbarkeit und Leistung , Ausgabe 2 008-05

DIN EN15432-1Winterdienst-und Straßenbetriebsdienstausstattung-
Frontanbauausstattungen-T eil1;Feste Frontanbauplatten,Ausgabe2011-10

Frontanbauausstattungen - T eil 1 ; Feste Frontanbauplatten, Ausgabe 2011-10

DIN EN15432-2Winterdienst-und Straßenbetriebsdienstausstattung-
Frontangebaute Maschinen-T eil2;Austauschbarkeit an Hubsystemen,Ausgabe
2013-07

2013-07

DIN EN15518-1Winterdienstausrüstung-S traßenzustands-u nd
Wetterinformationssysteme-Teil1:A llgemeine Definitionen und Komponenten,
Ausgabe2011-04

Ausgabe 2011-04

Beobachtung und

DIN EN15518-2Winterdienstausrüstung-S traßenzustands-u nd
Wetterinformationssysteme-Teil2:S traßenwetter-
Vorhersage,Ausgabe2011-04

Vorhersage, Ausgabe 2011-04

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 3

[Seite 44]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Ost
Hainstr .1 9·07545Gera
Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla-Kreis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
DIN EN15518-3Winterdienstausrüstung-S traßenzustands-u nd
Wetterinformationssysteme-Teil3:A nforderungen an gemessene Werte der
stationären Anlagen,Ausgabe2024-02

stationären Anlagen, Ausgabe 2024-02

DIN EN15518-4Winterdienstausrüstung-S traßenzustands-u nd
Wetterinformationssysteme-Teil4:P rüfverfahren bei stationären Einrichtungen ;
Ausgabe2024-12

Ausgabe 2024-12

DIN EN15583-1Winterdienstausrüstung-S chneepflüge-Teil1:
Produktbeschreibung und Anforderungen;Ausgabe2009-09

Produktbeschreibung und Anforderungen ; Ausgabe 2009-09

DIN EN15583-2Winterdienstausrüstung-S chneepflüge-Teil2:Prüfkriterien und
deren Anforderungen;Ausgabe2012-05

deren Anforderungen ; Ausgabe 2012-05

DIN EN15597-1Winterdienstausrüstung Streumaschinen Teil1:A llgemeine
Anforderungen und Angaben für Streumaschinen;Ausgabe2020

Anforderungen und Angaben für Streumaschinen ; Ausgabe 2020

DIN EN15597-2:2012-04Winterdienstausrüstung-S treumaschinen-T eil2:
Anforderungen an die Streustoffverteilung und deren Prüfung;Ausgabe2020

Anforderungen an die Streustoffverteilung und deren Prüfung ; Ausgabe 2020

DIN EN15906Winterdienstausrüstung-Schneeräummaschinen mit rotierenden
Werkzeugen-S pezifikation und Räumleistung;Ausgabe2012

Werkzeugen - S pezifikation und Räumleistung ; Ausgabe 2012

DIN EN16811-1Winterdienstausrüstung-E nteisungsmittel-Teil1:
Natriumchlorid-Anforderungen und Prüfmethoden,A usgabe2 016

Natriumchlorid - Anforderungen und Prüfmethoden , A usgabe 2 016

nd

DIN EN1 6811-2Winterdienstausrüstung-E nteisungsmittel-Teil2:C alcium-
Magnesiumchlorid-A nforderungen und Prüfverfahren,A usgabe2016

Magnesiumchlorid - A nforderungen und Prüfverfahren , A usgabe 2016

DIN EN16811-3Winterdienstausrüstung-E nteisungsmittel-Teil3:Andere feste
und flüssige Enteisungsmittel-A nforderungen und Prüfverfahren,A usgabe2016

und flüssige Enteisungsmittel - A nforderungen und Prüfverfahren , A usgabe 2016

DIN EN17443Winterdienstausrüstung-Soleerzeuger-A nforderungen und
Prüfverfahren,A usgabe2 021

Prüfverfahren, A usgabe 2 021

DIN SPEC1 108-1Dienstleistungen in der Abfall-u nd Wertstofflogistik,
Straßenreinigung und im Winterdienst-T eil1:Begriffe,A usgabe2 016

Straßenreinigung und im Winterdienst - T eil 1 : Begriffe , A usgabe 2 016

DIN SPEC1 108-2Dienstleistungen in der Abfall-u nd Wertstofflogistik,
Straßenreinigung und im Winterdienst-T eil2:Anforderungen an den Betrieb und
das Personal,A usgabe2 016

das Personal , A usgabe 2 016

DIN SPEC1 108-5Dienstleistungen in der Abfall-u nd Wertstofflogistik,
Straßenreinigung und im Winterdienst-T eil5:Winterdienst,A usgabe2020

Straßenreinigung und im Winterdienst - T eil 5 : Winterdienst , A usgabe 2020

Verkehrszeichen

RWB200
Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen,Ausgabe
2000

2000

Einführung des ARS1 5/2024„Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf
Autobahnen,Ausgabe2023“d es BMDV vom1 9.06.2024R ichtlinien für die wegweisende
Beschilderung auf Autobahnen,Ausgabe2023

Beschilderung auf Autobahnen , Ausgabe 2023

RTB200
Richtlinien für Touristische Beschilderung Ausgabe2008

Richtlinien für Touristische Beschilderung Ausgabe 2008

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 4

[Seite 45]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Ost
Hainstr.1 9·07545Gera
Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE :1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla- Kreis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen-R UB2 021
ARS19/2021-R ichtlinien für Umleitungsbeschilderungen(R UB),Ausgabe2021
mit Einführungsschreiben des TMIL vom13.05.2022

mit Einführungsschreiben des TMIL vom 13.05.2022

ARS02/2022Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen
mit Einführungsschreiben TMIL am20.04.2022

mit Einführungsschreiben TMIL am 20.04.2022

TLP-VZ Technische Liefer-u nd Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen,
Ausgabe2011
Katalog der Verkehrszeichen,Ausgabe1992

Katalog der Verkehrszeichen, Ausgabe 1992

ZTV-VZ Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale
Verkehrszeichen,Ausgabe2011

Verkehrszeichen, Ausgabe 2011

IVZ-Norm2 007
Industrienorm für Aufstellvorrichtungen von Verkehrszeichen nach DIN EN
12899-1 /TL-VZ

12899-1 / TL- VZ

DIN6171,T eil1
Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen-Farben und Farbgrenzen bei Beleuchtung mit
Tageslicht,
Ausgabe2011-11

Ausgabe 2011-11

DIN1451,T eil2
„S chrift für den Straßenverkehr“für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

„S chrift für den Straßenverkehr“ für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

DIN67520,
Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung,Lichttechnische
Mindestanforderungen an Reflexstoffe,
Ausgabe2 008-11
DIN1076
Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen,Ü berwachung und Prüfung,
Ausgabe1999-1 1

Ausgabe 1999 - 1 1

DIN EN ISO9000
Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme-G rundlagen und Begriffe,
2015- 11

2015 - 11

DIN EN ISO9001
Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme-A nforderungen,2015

Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - A nforderungen, 2015

DIN EN ISO9004
Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme-L eitfaden zur
Leistungsverbesserung,2 015

Leistungsverbesserung , 2 015

DIN EN ISO9011
Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme-L eitfaden für Audits von
Qualitätsmanagement-und/oder Umweltmanagementsystemen,aktuelle Fassung

Qualitätsmanagement- und / oder Umweltmanagementsystemen , aktuelle Fassung

DIN50976
Korrosionsschutz,F euerverzinken von Einzelteilen(Stückverzinken),Anforderung
und Prüfung,
Ausgabe1989

Ausgabe 1989

Gütebestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen e.V.
(R AL-Gütezeichen)

(R AL -G ütezeichen )

M LV - Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 5

[Seite 46]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Ost
Hainstr .1 9·07545Gera
Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE :1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla-Kreis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen,Ausgabe2 011

vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 2 011

Bestimmungen des BMVBS über die Freigabe und die Kennzeichnung der zur Verwendung auf Verkehrszeichen zugelassenen Reflexfolien

Markierung

RMS
Richtlinien für die Markierung von Straßen Teil1-Ausgabe1993;Teil2-Ausgabe
1980

1980

VFM-T(A )
Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von
Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen,A llgemeiner Teil

Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen , A llgemeiner Teil

VTM-T(B )
Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von
Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen,B aulicher Teil

Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen , B aulicher Teil

ZTV M
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf
Straßen
Ausgabe2013

Ausgabe 2013

023

TL M 23-T echnische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien,Ausgabe
ARS26/2003mit Einführungsschreiben TMIL am1 5.02.2024

ARS 26/2003 mit Einführungsschreiben TMIL am 1 5.02.2024

TP M 2024Technische Prüfbedingungen für Markierungssysteme,A usgabe2 024
ARS09/2024mit Einführungsschreiben TMIL am1 4.05.2024

ARS 09/2024 mit Einführungsschreiben TMIL am 1 4.05.2024

Einführung des ARS2 2/2024„Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Markierung auf Straßen(Z TV M13)Änderungen bei der
Anerkennung von Schulungsstellen“vom BMDV am14.11.2024durch das TMIL am
28.11.2024

28.11.2024

DIN EN12802
Mustergleichheitsprüfungen

Mustergleichheitsprüfungen

DIN EN1423Straßenmarkierungsmaterialien,N achstreumittel Markierungsperlen,
Glasperlen,Griffigkeitsmittel und Nachstreugebinde

Glasperlen, Griffigkeitsmittel und Nachstreugebinde

DIN EN1424
Straßenmarkierungsmaterialien,P remixglasperlen

Straßenmarkierungsmaterialien , P remixglasperlen

DIN EN1436
Straßenmarkierungsmaterialien Anforderungen an Markierungen auf Straßen

Straßenmarkierungsmaterialien Anforderungen an Markierungen auf Straßen

DIN EN1790
Straßenmarkierungsmaterialien-V orgefertigte Markierungen

Straßenmarkierungsmaterialien - V orgefertigte Markierungen

DIN EN1824
Straßenmarkierungsmaterialien,F eldprüfungen

Straßenmarkierungsmaterialien , F eldprüfungen

DIN EN1871
Straßenmarkierungsmaterialien Markierungsfarben,Kaltplastikmassen und
Heißplastikmassen Physikalische Eigenschaften

Heißplastikmassen Physikalische Eigenschaften

DIN EN12802
Straßenmarkierungsmaterialien-L aborverfahren für die Identifikation

Straßenmarkierungsmaterialien - L aborverfahren für die Identifikation

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 6

[Seite 47]

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LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
DIN EN V1 3459-1
Straßenmarkierungsmaterialien,Q ualitätskontrolle Teil1:Probenahme an
rückgestellter Produktion und Prüfung

rückgestellter Produktion und Prüfung

DIN EN V1 3459-2
Straßenmarkierungsmaterialien,Q ualitätskontrolle Teil2:Anleitung für die
Aufstellung von Qualitätsplänen für die Applikation

Aufstellung von Qualitätsplänen für die Applikation

nforderungen in der

DIN EN V1 3459-3
Straßenmarkierungsmaterialien,Q ualitätskontrolle Teil3:

S Ptrraaxßiesn markierungsmaterialien , Q ualitätskontrolle Teil 3 : Anforderungen in der

DIN EN 1463-1
Straßenmarkierungsmaterialien-M arkierungsknöpfe-T eil1:Anforderungen im
Neuzustand

Neuzustand

DIN EN 1463-2
Straßenmarkierungsmaterialien,r etroreflektierende Markierungsknöpfe,T eil2:
Feldprüfungen

Feldprüfungen

DIN EN 13197
Straßenmarkierungsmaterialien-V erschleißsimulator

Straßenmarkierungsmaterialien - V erschleißsimulator

DIN30710
Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten

Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten

Merkblatt für Agglomeratmarkierungen, Ausgabe 2020

Passive Schutzeinrichtungen

RPS2009
Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme,
Ausgabe2009

Ausgabe 2009

RiStWag

Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten,
Ausgabe2002

Ausgabe 2002

ZTV - FRS1 3/F assung2 017
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-
Rückhaltesysteme,
Ausgabe2013/F assung2 017

Ausgabe 2013 / F assung 2 017

ARS27/2023-A nforderungen an die Art und den Umfang der Reparatur von
Fahrzeug-R ückhaltesystemen aus Stahl und Beton
mit Einführungsschreiben TMIL am04.03.2024

mit Einführungsschreiben TMIL am 04.03.2024

Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit für Betonschutzwände in
Ortbetonbauweise
Vergleichsverfahren BSW Ortbeton(VGVF BSW O2 013),A usgabe2013

Vergleichsverfahren BSW Ortbeton ( VGVF BSW O 2 013) , A usgabe 2013

TL Transportable Schutzeinrichtungen97
Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen,Ausgabe1997
in Verbindung mit ARS0 8/2016Streichung der„planungsrelevanten Breite“

in Verbindung mit ARS 0 8/2016 Streichung der „ planungsrelevanten Breite “

TL- SP9 9
Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken an Bundesfernstraßen,
Ausgabe1999

Ausgabe 1999

TL- BSWF 9 6

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 7

[Seite 48]

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Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwände-Fertigteile,A usgabe1996

Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwände- Fertigteile , A usgabe 1996

TLP ÜK2017
Technische Liefer-u nd Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur
Verbindung von Schutzeinrichtungen

Verbindung von Schutzeinrichtungen

ZTVE-S tB1 7
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im
Straßenbau

Straßenbau

DIN EN1317-1bis-5
Rückhaltesysteme an Straßen,aktuelle Fassung

Rückhaltesysteme an Straßen, aktuelle Fassung

ktuelle

DIN EN12767
Passive Sicherheit von Tragkonstruktionen für die Straßenausstattung,
Fassung

Fassung

tand

Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme,aktuelle Version06/
07/2020

07/2020

Leitfaden für Sonderlösungen zum Baum-u nd Objektschutz an Landstraßen,1.
Aktualisierung,BASt Stand1 1/2020

Aktualisierung, BASt Stand 1 1/2020

Steckbriefe für Sonderlösungen zum Baum-und Objektschutz an Landstraßen,1.
Aktualisierung,BASt Stand1 1/2020

Aktualisierung, BASt Stand 1 1/2020

Sonderlösungen von Schutzeinrichtungen in Einmündungsbereichen,BASt Stand
03/2020

03/2020

Lichtsignalanlagen Verkehrsbeeinflussung

RiLSA2 015
Richtlinien für Lichtsignalanlagen Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr -

Richtlinien für Lichtsignalanlagen Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr -

DIN32981
Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßenverkehrs-Signalanlagen(S VA ),Ausgabe
November2 002

November 2 002

DIN67527
Anforderungen an ortsfeste Signalleuchten im Straßenverkehr;Ausgabe Februar
2017

2017

DIN EN50556(V DE0 832-100)
Straßenverkehr-S ignalanlagen,Ausgabe März2019

Straßenverkehr- S ignalanlagen , Ausgabe März 2019

DIN EN50293(V DE0 832-200)
Straßenverkehrs-Signalanlagen Elektromagnetische Verträglichkeit,Ausgabe
Februar2013

Februar 2013

DIN VDE0100-600
Erstprüfung von elektrischen Anlagen,6.Ü berarbeitung(2020)

Erstprüfung von elektrischen Anlagen, 6. Ü berarbeitung ( 2020 )

DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen

TL für transportable LSA,A usgabe2023und ZTV und Richtlinien für transportable
LSA2023
ARS07/2024mit Einführungsschreiben TMIL am2 4.04.2024

ARS 07/2024 mit Einführungsschreiben TMIL am 2 4.04.2024

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 8

[Seite 49]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Ost
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VE :1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla- Kreis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
Merkblätter über Detektoren für den Straßenverkehr,A usgabe1991

Merkblätter über Detektoren für den Straßenverkehr , A usgabe 1991

ZTV-LZA -TH
Zusätzliche Technische Vorschriften für Lichtzeichenanlagen im Bereich der
Thüringer Straßenbauverwaltung,S tand August2 009

Thüringer Straßenbauverwaltung , S tand August 2 009

Verkehrsbeeinflussungsanlagen

DIN VDE0100-600
Erstprüfung von elektrischen Anlagen,6.Ü berarbeitung(2020)

Erstprüfung von elektrischen Anlagen, 6. Ü berarbeitung ( 2020 )

DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen

DIN VDE 0832-400 (T eil 4 00: Verkehrsbeeinflussungsanlagen)

RiLSA ( Abschnitt zu Fahrstreifensignalisierungen)

OCIT (O pen Communication Interface for Road Traffic Control Systems;Standard
zur Kommunikation zwischen zentralen Verkehrssteuerungs-u nd
Verkehrslenkungssystemen)

Verkehrslenkungssystemen )

Hinweise für umsetzbare Stauwarnanlagen ( HUS) , BASt , B ergisch Gladbach 1999b

RWVZ
Richtlinien für Wechselverkehrszeichen an Bundesfernstraßen,A usgabe1997

Richtlinien für Wechselverkehrszeichen an Bundesfernstraßen , A usgabe 1997

RWVA Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesstraßen, Ausgabe 1997

ARS09/2022-D ynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen(dWiSta)
Hinweise für die einheitliche Gestaltung und Anwendung an Bundesfernstraßen,
Ausgabe2022(d WiSta-Hinweise2022)
Mit Einführungsschreiben TMIL am20.05.2022

Mit Einführungsschreiben TMIL am 20.05.2022

RABT
Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln, Ausgabe2006

Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln, Ausgabe 2006

EABT-80/100die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer
Planungsgeschwindigkeit von80km/h oder100km/h,Ausgabe2019

Planungsgeschwindigkeit von 80 km / h oder 100 km /h , Ausgabe 2019

TLS2012
Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen,A usgabe2012

Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen , A usgabe 2012

Merkblatt:Eignungsprüfung von Verkehrserfassungsgeräten über
Induktionsschleifen laut TLS

Induktionsschleifen laut TLS

,

MARZ
Merkblatt für die Ausstattung von Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen
Ausgabe2018

Ausgabe 2018

Anforderungen an Markierungsleuchtknöpfe ( MLK) , A usgabe 2001

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 4 9

[Seite 50]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Ost
Hainstr .1 9·07545Gera

Inhaltsverzeichnis

Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla-K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
TitelB ezeichnungS eite
00.Beseitigung von Oel ,B enzin. ... ...............................................................................................51
00.00.E insatzstelle einrichten und räumen........................................................................................51
00.01.V erkehrssicherung ...................................................................................................................53
00.02.M anuelle Reinigung Verkehrsfläche und
unbefestigter Bereich...............................................................................................................57
00.03.M aschinelle Nassreinigung......................................................................................................58
00.04.S onstige Arbeiten.....................................................................................................................59
00.05.E rdarbeiten............................................................................................................................... 60
00.06.S ammelentsorgung. .................................................................................................................60
00.07.S ammelentsorgung nicht gefährlicher
Abfall. .......................................................................................................................................62
00.08.F otodokumentation/ Statistik..................................................................................................... 63
Z usammenstellung................................................................................................................... 65

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 5 0

[Seite 51]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr- Region Ost
Hainstr .1 9·07545 Gera

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale- Orla- K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-Orla
OZStL - NrM engeAEEP in EURGB in EUR
  1. Beseitigung von Oel, Benzin ...
Hinweis zur OZ00.00.
Heinweis zur OZ0 0.00
Alle erforderlichen Aufwendungen, die für die

Bearbeitung von Rechnungen auch gegenüber Dritten entstehen sowie Kosten für Nachforderungen, Dokumentationen und Präzisierungen gegenüber Schadensverursacher oder deren Schadensregulierer , sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

00.00. E insatzstelle einrichten und räumen

00.00.0001.-- -- -- -- -- -- -- --TA15,00St. ...........,.............., . .
Arbeitseinsatz Werktag6-18Uh
Einsatzstelle einrichten und nach Einsatzende komplett

beräumen mit der gesamten zur Leistungserbringung

l .

erforderlichen Technik einschließlich Persona
Die Position beinhaltet die An-u . A
Fahrzeuge,G eräte,Werkzeuge und

sonstigen Betriebsmittel sowie des Personals zur bzw .

rt

von der Einsatzstelle,Einsatzstelle einrichten, A uf-
u. A bladen von Geräten und Material, Umsetzung vor O
bei Bedarf auch mehrfach) , E insatzstelle räumen sowi
die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft

Ebenso erfolgt über diese Position die Vergütung der

rte gilt

Kosten für Vorhalten und Unterhalten d
Technik sowie der Rufbereitschaft
Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das
Einrichten u.
Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind,

diese Position für alle Leistungen sämtlicher

s)

er

Abschnitte des Leistungsverzeichnisse
Zufahrt zur Einsatzstelle '
Die Abrechnung der Position erfolgt je geleistetem
Einsatz.
Der Einsatz erfolgt an Werktagen( montags bis samsta
m Zeitraum von0 6:00Uhr bis1 8:00 U
Beginn des Einsatzes unverzüglich, s pätestens aber 9 0
Minuten nach Alarmierung durch den Diensthabenden d
Straßenbauverwaltung
Maßgebend für die Geltendmachung dieser Position ist
die Uhrzeit der Alarmierung durch den Diensthabenden
der Straßenbauverwaltung.
00.00.0002.-- -- -- -- -- -- -- --TA5,00St. ...........,. ............., ..
Arbeitseinsatz Werkt /Nacht 18-6Uhr
Einsatzstelle einrichten und nach Einsatzende komplett

beräumen mit der gesamten zur Leistungserbringung erforderlichen Technik einschließlich Personal . ...F orts. 0 0.00.0002.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 5 1

[Seite 52]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr -Region Os
Hainstr .1 9·07545 Ger

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale- Orla- K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.00.0002.Fo
Die Position beinhaltet die An-u.Abfahrt der
Fahrzeuge,G eräte,W erkzeuge und

sonstigen Betriebsmittel sowie des Personals zur bzw .

rt

von der Einsatzstelle, E insatzstelle einrichten, A uf-
u. A bladen von Geräten und Material,U msetzung vor O
( bei Bedarf auch mehrfach),E insatzstelle räumen sowi
die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaf
Zudem sind die Zuschläge für die Ausführung aller
Arbeiten des Abschnittes 00 . "Beseitigung von Oel ,
Benzin. .."a n Werktagen nachts im Zeitraum18:00
06:00Uhr einzurechnen

Ebenso erfolgt über diese Position die Vergütung der

rte gilt

Kosten für Vorhalten, U nterhalten de
Technik sowie die Rufbereitschaft
Soweit nicht für bestimmte Leistungen für da
Einrichten u.
Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind,

diese Position für alle Leistungen sämtlicher

n

er

Abschnitte des Leistungsverzeichnisses
Zufahrt zur Einsatzstelle
Die Abrechnung der Position erfolgt je geleistetem
Einsatz
Der Einsatz erfolgt an Werktagen nachts im Zeitraum v
18:00Uhr bis0 6:00Uhr
Beginn des Einsatzes unverzüglich,spätestens aber 9 0
Minuten nach Alarmierung durch den Diensthabenden
Straßenbauverwaltung .
Maßgebend für die Geltendmachung dieser Position ist
die Uhrzeit der Alarmierung durch den Diensthabenden
der Straßenbauverwaltung.
00.00.0003.-- -- -- -- -- -- -- --TA5,00St. ...........,. ............., ..
A rbeitseinsatz Sonn -/Feiertage
Einsatzstelle einrichten und nach Einsatzende komplett

beräumen mit der gesamten zur Leistungserbringung

l .

erforderlichen Technik einschließlich Persona
Die Position beinhaltet die An-u.Abfahrt der
Fahrzeuge,G eräte,W erkzeuge und

sonstigen Betriebsmittel sowie des Personals zur bzw .

rt

von der Einsatzstelle, E insatzstelle einrichten, A uf-
u. A bladen von Geräten und Material,U msetzung vor O
( bei Bedarf auch mehrfach),E insatzstelle räumen sowi
die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaf
Zudem sind die Zuschläge für die Ausführung aller
Arbeiten des Abschnittes 00 . "Beseitigung von Oel ,
Benzin. .."a n Sonn- /Feiertagen im Zeitraum 00:00
24:00Uhr einzurechnen

Ebenso erfolgt über diese Position die Vergütung der

Kosten für Vorhalten, U nterhalten de
Technik sowie der Rufbereitschaft

...F orts. 0 0.00.0003.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 5 2

[Seite 53]

t

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr -Region O
Hainstr .1 9·07545Gera

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla- K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale- O rla
OZS tL -NrMengeA EEP in EURGB in EUR
00.00.0003.Forts
Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das
Einrichten u.B eräumen der Einsatzstelle gesonderte
Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gil
diese Position für alle Leistungen sämtliche
Abschnitte des Leistungsverzeichnisses
Zufahrt zur Einsatzstelle 'n ach Wahl des AN

Die Abrechnung der Position erfolgt je geleistetem Einsatz. Der Einsatz erfolgt an Sonntagen und gesetzlichen

Feiertagen im Zeitraum von 0 0:00Uhr bis 24:00Uhr.
Beginn des Einsatzes unverzüglich, s pätestens aber
Minuten nach Alarmierung durch den Diensthabenden der
Straßenbauverwaltung .
Maßgebend für die Geltendmachung dieser Position i
die Uhrzeit der Alarmierung durch den Diensthabende
der Straßenbauverwaltun
00.00.0004.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h............,. ............. ,. .
W artezeiten

Wartezeiten zwischen Eintreffen am Einsatzort und verzögertem Beginn der Reinigung infolge von nicht durch den AN zu beeinflussenden Bedingungen wie

le

Unfallaufnahme oder Bergungsarbeiten(= Einsatzstel
war noch nicht zur Reinigung freigegeben).V ergütet
wird jede begonnene halbe Stunde. Es sind sämtliche
Ausfallkosten der vor Ort befindlichen Technik
( Maschinen,Geräte,e tc .)
einzurechnen
Abrechnung/Nachweis erfolgt über Aufmaß .

Z wischensumme 00.00. . ..........., . .

00.01. V erkehrssicherung

00.01.0001.-- -- -- -- -- -- -- --TA2 0,00St. ..........., .............., . .
V S kürz . Dauer durchf .CII /1 -3
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dau
betriebsfertig aufbauen , vorhalten, kontrolle ,w arten,
instand setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehe
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
Nach RSA, Regelplan ' CII/ 3 modifiziert gem.Anlage 7
Für'k urzzeitig stationäre Arbeisstelle '
Gesamtdauer der Verkehrsführung'B is zur Beseitigun
der Kontamination bzw. A
Bei Tageslich
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des A
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen
Gebührenfrei

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 5 3

[Seite 54]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Ost
Hainstr .1 9·07545

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale- Orla- K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale- Orla
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0002.-- -- -- -- -- -- -- --TA2,00St. ...........,. ............., ..
V S kürz .Dauer durchf .CII /
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen ,vorhalten, k ontrolle,w arten
instand setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehend
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach RSA,R egelplan CII/ 4
Für'k urzzeitig stationäre Arbeisstelle '
Gesamtdauer der Verkehrsführung '
der Kontamination bzw.
Bei Tageslicht

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Gebührenfrei .

00.01.0003.-- -- -- -- -- -- -- --TA2,00St. ...........,. ............., ..
V S kürz .Dauer durchf .CII /
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen ,vorhalten, k ontrolle,w arten
instand setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehend
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach RSA,R egelplan ' CII/ 5modifiziert gem.Anlage 7 .2'
Für'k urzzeitig stationäre Arbeisstelle '
Gesamtdauer der Verkehrsführung '
der Kontamination bzw.
Bei Tageslicht

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Gebührenfrei .

00.01.0004.-- -- -- -- -- -- -- --TA2,00St. ...........,. ............., ..
V S kürz .Dauer durchf .CII /
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen ,vorhalten, k ontrolle,w arten
instand setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehend
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach RSA,R egelplan CII/ 6
Für'k urzzeitig stationäre Arbeisstelle '
Gesamtdauer der Verkehrsführung '
der Kontamination bzw.
Bei Tageslicht

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Gebührenfrei .

00.01.0005.-- -- -- -- -- -- -- --2,00St. ...........,. ............., ..
V S läng.Dauer aufbauen CI/ 4
Verkehrssicherung längerer Dauer einschließlich V
kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen(Absperrgeräte
Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen)
aufbauen. V orhalten,Wartung,K ontrolle,Instandse

...F orts. 0 0.01.0005.

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VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale- Orla- K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-Orla
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0005.Forts. ...
zung,B etreiben und Abbauen werden gesondert vergüt
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle .
Nach RSA, Regelplan CI/4
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen
Gebührenfre
00.01.0006.-- -- -- -- -- -- -- --2,00d............,. .............,. .
V S läng.D auer vorhalten CI/
Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten,w arten, in
stand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrss
cherungsmaßnahmen durchführen.
Nach RSA, Regelplan CI/4
00.01.0007.-- -- -- -- -- -- -- --2,00St. ...........,. ............., ..
V S läng.D auer abbauen CI/ 4

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen längerer Dauer

abbauen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen.
Nach RSA, Regelplan CI/4
00.01.0008.-- -- -- -- -- -- -- --2,00St. ...........,. ............., ..
V S läng. Dauer aufbauen CI/
Verkehrssicherung längerer Dauer einschließlich mobile
Lichtsignalanlage(L SA Typ C bzw.T yp D
verkehrsabhängige Steuerung) ,V er -
kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen( Absperrgerät
Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen )b etriebsfertig Instandset-
aufbauen. V orhalten, Wartung, K ontrolle,
zung,B etreiben und Abbauen werden gesondert vergüt
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle .
Nach RSA, Regelplan CI/5
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen
Gebührenfre
00.01.0009.-- -- -- -- -- -- -- --2,00d............,. .............,. .
V S läng.D auer vorhalten CI/
Verkehrssicherung längerer Dauer einschließlich mobile
Lichtsignalanlage vorhalten, warten,in-
stand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrss
cherungsmaßnahmen durchführen.
Nach RSA, Regelplan CI/5
00.01.0010.-- -- -- -- -- -- -- --2,00St. ...........,. ............., ..
V S läng.D auer abbauen CI/ 5

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen längerer Dauer ...F orts. 0 0.01.0010.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 5 5

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VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla- K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale- Orla
OZS tL -NrMengeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0010.Forts

n

einschließlich mobiler Lichtsignalanlage ab-
bauen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
durchführen.
Nach RSA,Regelplan CI
00.01.0011.-- -- -- -- -- -- -- --TA1,00St. ...........,. ............., ..
V S kürz . D auer durchf.D3 /1
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen ,vorhalten,k ontrolle ,w arten
instand setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehend
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach RSA,Regelplan ' DIII/ 1l (links )modifiziert ge
Anlage7 .3'
Für 'k urzzeitig stationäre Arbeisstelle
Gesamtdauer der Verkehrsführung 'B
der Kontamination bzw.
Bei Tageslic

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Gebührenfrei .

00.01.0012.-- -- -- -- -- -- -- --TA1,00St. ...........,. ............., ..
V S kürz . D auer durchf.D3 /1
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen ,vorhalten,k ontrolle ,w arten
instand setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehend
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach RSA,Regelplan ' DIII/ 1r (r echts
gem.A nlage7.4'
Für 'k urzzeitig stationäre Arbeisstelle
Gesamtdauer der Verkehrsführung 'B
der Kontamination bzw.
Bei Tageslic

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Gebührenfrei .

00.01.0013.-- -- -- -- -- -- -- --TA1,00St. ...........,. ............., ..
V S kürz . D auer durchf.D3 /2
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen ,vorhalten,k ontrolle ,w arten
instand setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehend
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach RSA,Regelplan DIII/ 2
Für 'k urzzeitig stationäre Arbeisstelle
Gesamtdauer der Verkehrsführung 'B
der Kontamination bzw.
Bei Tageslic

...F orts. 0 0.01.0013.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 5 6

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Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Os
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Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ölspurbeseitigung Saale- Orla-K reis2027-2028
LV:215_06 Ölspur im Landkreis Saale-Orla
OZS tL- NrMengeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0013.Forts.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Gebührenfrei .

00.01.0014.-- -- -- -- -- -- -- --2,00St. ...........,. ............. , ..
V S Warnposten bei kürz .Dauer dur ..
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme be
Verkehrssicherung kürzerer Dauer durchführen
Einsatz eines Warnposten nach Aufforderung des AG in

Ergänzung zu den Regelplänen

CII /1-3
Gesamtdauer des Einsatzes:bis 3Stunden .
00.01.0015.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ...........,. ............. , ..
V erkehrszeichen 1 01mit ZZ1007-30
Verkehrszeichen1 01 mit ZZ1007-30 zur Gefahrenabwehr
Ölspur aufbauen, u nterhalten und abbauen bis die Gefahr
beseitigt ist.D ie Abrechnung erfolgt pro
Ölspureinsatz und pro Tag.

Z wischensumme 00.01. . ..........., . .

erkehrsfläche und

00.02.
unbefestigter Bereich
00.02.0001.-- -- -- -- -- -- -- --800,00m2. ...........,. ............. ,. .
R einigung mit Ölbindemittel auf .
Reinigung der Verkehrsfläche mit Ölbindemittel .
Ölbindemittel liefern und fachgerecht auf der
verunreinigten Verkehrsfläche aufbringen, nach der
Einwirkzeit wieder aufnehmen und entsorge
Fläche=K notenpunkte,N ebenanlagen,
Kreuzungsbereiche,Parkplätze, u nförmige Flächen,u . ä
Einzelflächen und Kleinflächen wo eine machinelle
Reinigung technisch nicht möglich oder nich
wirtschaftlich ist.
Verwendung Ölbindemittel Typ III R entsprechend
LtwS - Nr .2 7.
Abfallschlüssel =1 50 20 2
Entsorgung wird gesondert vergütet
Abrechnung nach Aufmaß der tatsächlich verunreinigte
Fläche.
00.02.0002.-- -- -- -- -- -- -- --500,00m2. ...........,. ............. ,. .
R einigung Unfallstelle im unbefe
Manuelle Reinigung der Unfallstelle
Verkehrsfläche und unbefestigter Bereich de
Unfallstelle von Wrackteilen reinige
Nicht gefährlicher Abfal

...F orts. 0 0.02.0002.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 5 7

[Seite 58]

Region Ost

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
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Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ölspurbeseitigung Saale-Orla- K reis2027-2028
LV:215_0 6Ölspur im Landkreis Saale-O r
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.02.0002.Forts
AVV: 17 0 40 7Metal
AVV: 17 0 20 3Kunststoffe
AVV: 17 0 20 2Glas
AVV: 20 0 30 3Straßenkehrricht

Grobe Teile im Bereich der Unfallstelle einsammeln und

laden .
Kleinteile wie Splitter usw .durch kehren oder mit
Hilfe anderer Geräte/Werkzeuge aufnehmen und laden.

Abrechnung nach Aufmaß der tatsächlich verunreinigten Fläche. Entsorgung wird gesondert vergütet . Aufgenomme Abfälle sind entprechend AVV zu entsorgen .

Z wischensumme 00.02. . ..........., . .

00.03. M aschinelle Nassreinigung

00.03.0001.-- -- -- -- -- -- -- --3.000,00m. ...........,. ............., . .
M aschinelle Reinigung Strecke Bre. .
Maschinelle Nassreinigung durchführen
Strecke bis0,50
Aufgenommene Verunreinigung einschließlich verwendet
Materialien fachgerecht entsorgen.
Einzelstrecken verschiedener Längen
Abfallschlüssel=1 61 00 1
Entsorgung wird gesondert vergütet .

Abrechnung nach Aufmaß der tatsächlich verunreinigten Fläche.

00.03.0002.-- -- -- -- -- -- -- --4.500,00m. ...........,. ............., . .
M aschinelle Reinigung Strecke Bre. .
Maschinelle Nassreinigung durchführen
Strecke über0,50m bis1 ,00m maximale Breite der
Verunreinigung .
Aufgenommene Verunreinigung einschließlich verwendet
Materialien fachgerecht entsorgen.
Einzelstrecken verschiedener Längen
Abfallschlüssel=1 61 00 1
Entsorgung wird gesondert vergütet .

Abrechnung nach Aufmaß der tatsächlich verunreinigten Fläche.

00.03.0003.-- -- -- -- -- -- -- --2.000,00m. ...........,. ............., . .
M aschinelle Reinigung Strecke Bre. .
Maschinelle Nassreinigung durchführen
Strecke über1,00m bis1 ,50m maximale Breite der

...F orts. 0 0.03.0003.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 5 8

[Seite 59]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Ost
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Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
VE:1 52-0107Ölspurbeseitigung Saale-Orla-Kreis2027-2028
LV:215_0 6Ölspur im Landkreis Saale- O rla
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.03.0003.Forts
Verunreinigung .
Aufgenommene Verunreinigung einschließlich verwendeter
Materialien fachgerecht entsorgen.
Einzelstrecken verschiedener Längen.
Abfallschlüssel=1 61 00 1 *

Entsorgung wird gesondert vergütet . Abrechnung nach Aufmaß der tatsächlich verunreinigten Fläche.

00.03.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1.000,00m. ...........,. ............., . .
M aschinelle Reinigung Strecke Bre
Maschinelle Nassreinigung durchführe
Strecke über1,50m bis2 ,50 m maximale Breite der
Verunreinigung .
Aufgenommene Verunreinigung einschließlich verwendeter
Materialien fachgerecht entsorgen.
Einzelstrecken verschiedener Längen
Abfallschlüssel=1 61 00 1 *

Entsorgung wird gesondert vergütet . Abrechnung nach Aufmaß der tatsächlich verunreinigten Fläche.

Z wischensumme 00.03. . ..........., . .

00.04. S onstige Arbeiten

00.04.0001.-- -- -- -- -- -- -- --5 0,00m............, ... ..........., . .
Ö lsperre herstellen
Ölsperre liefern,herstellen,v orhalten,u nterhalten ,
aufnehmen und fachgerecht entsorge

Ausbreiten einer fließenden ölhaltigen Flüssigkeit

verhindern
Abfallschlüssel=1 50 20 2 *

Entsorgung wird gesondert vergütet .

00.04.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00St. ...........,. ............., . .
E inbauteile abdecken
Einbauteile wie Straßenabläufe,S chächte u.ä.durch
Abdecken mit geeigneten Materialien vor dem Einlaufen
einer fließenden ölhaltigen Flüssigkeit schützen
Verunreinigte Abdeckungen säubern.
Material wieder entfernen und fachgerecht entsorgen
Abgerechnet wird je Stück geschütztes Bauteil.
Abfallschlüssel=1 50 20 2 *

Entsorgung wird gesondert vergütet .

Z wischensumme 00.04. . ..........., . .

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 5 9

[Seite 60]

t

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr -Region Os
Hainstr .1 9·07545Gera

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Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale- Orla-K reis2027-2028
LV:215_06Ö lspur im Landkreis Saale- O rla
OZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR

00.05. E rdarbeiten

00.05.0001.17.806/219.91.00.00TA10,00m3. ...........,. ............. ,. .
B oden lös.m. g efährl. I nhaltsstoff .
Boden bzw

Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen des AG

fi -

aus Abtragsbereichen lösen und laden. Entsorgen wird
gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach Abtragspro
len.
Homogenbereich ' L ockergestein ERD -L '

Profilgerecht lösen.

00.05.0002.-- -- -- -- -- -- -- -- TA1 2,00t. ..........., .............., . .
M aterial in Baugrube einbauen , . .
Material liefern,i n Baugrube einbauen und verdichten.
Material=
Baugrube 'Nebenanlagen von Bunde
und Landesstraßen nach Havarie oder Unfall '

Material für Einbau in Wasserschutzzonen geeignet.

'

Verdichten' l agenweis
Abgerechnet 'w ird nach Wiegeschein
00.05.0003.-- -- -- -- -- -- -- -- TA3,00t. ..........., . ............. , ..
M aterial in Baugrube einbauen , . .
Material liefern,i n Baugrube einbauen und verdichten.
Material=Oberbode
Baugrube 'Nebenanlagen von Bunde
und Landesstraßen nach Havarie oder Unfall '

Material für Einbau in Wasserschutzzonen geeignet.

'

Verdichten' l agenweis
Abgerechnet 'w ird nach Wiegeschein

Z wischensumme 00.05. . ..........., . .

00.06. S ammelentsorgung

00.06.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1 5,00t. ...........,. ............., . .
S chadstoffhaltiger Boden

Gefährlichen Abfall laden und über Sammelentsorgungsnachweis entsorgen. Kein Wiedereinbau. Material ist schadstoffhaltig ; Schadstoffgehalte ober- halb der Grenzwerte für gefährlichen Abfall. Angabe der Anfallstelle auf Übernahmeschein . Entsorgung über gültigen Sammelentsorgungsnachweis gem .

le

Nachweisverordnung
AN bzw.e in von ihm benannter Dritter tritt als Sammle
auf und führt den Sammelentsorgungsnachweis
einschließlich Begleitpapiere
Übergabe per Übernahmeschein. M enge pro Abfallstel

...F orts. 0 0.06.0001.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 6 0

[Seite 61]

t

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr -Region Os
Hainstr .1 9·07545Gera

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Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale- Orla- K reis2027-2028
LV:215_06Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
OZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.06.0001.Forts

nd

maximal2 0 Tonnen.Netzknotenbezug der Anfallstelle
zugehörige Abfallmenge ermitteln
Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein

V :

Abfallschlüsselnummer u.Abfallbezeichnung n.
170 5 0 3* B oden und Steine ,die gefährliche Stoffe
enthalten
00.06.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1.600,00k g. ...........,. ............., . .
Ö lbindemittel
Gefährlichen Abfall laden und übe
Sammelentsorgungsnachweis entsorgen.
Kein Wiedereinbau.
Material ist schadstoffhaltig;
halb der Grenzwerte für gefährlichen Abfa
Angabe der Anfallstelle auf Übernahmeschein .
Entsorgung über gültigen Sammelentsorgungsnachweis gem .
Nachweisverordnung
AN bzw.e in von ihm benannter Dritter tritt als Sammle
auf und führt den Sammelentsorgungsnachweis
einschließlich Begleitpapiere
Übergabe per Übernahmeschein.M enge pro Abfallstel
maximal2 0 Tonnen.Netzknotenbezug der Anfallstelle
zugehörige Abfallmenge ermitteln
Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein

VV : lich ie

Abfallschlüsselnummer u.Abfallbezeichnung n.
150 2 0 2* A ufsaug -u. F iltermaterialien ( ei
Ölfilter a. n . g .),W ischtücher und Schutzkleidung,
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind .
00.06.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1 5,00t. ...........,. ............., . .
Ö l-W asser - Chemie-Emulsion
Gefährlichen Abfall laden und übe
Sammelentsorgungsnachweis entsorgen.
Kein Wiedereinbau.
Material ist schadstoffhaltig;
halb der Grenzwerte für gefährlichen Abfa
Angabe der Anfallstelle auf Übernahmeschein .
Entsorgung über gültigen Sammelentsorgungsnachweis gem .
Nachweisverordnung
AN bzw.e in von ihm benannter Dritter tritt als Sammle
auf und führt den Sammelentsorgungsnachweis
einschließlich Begleitpapiere
Übergabe per Übernahmeschein.M enge pro Abfallstel
maximal2 0 Tonnen.Netzknotenbezug der Anfallstelle
zugehörige Abfallmenge ermitteln
Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein

...F orts. 0 0.06.0003.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 6 1

[Seite 62]

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VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale- Orla- K reis2027-2028
LV:215_06Ö lspur im Landkreis Saale- O rla
OZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.06.0003.Forts.

V :

Abfallschlüsselnummer u.Abfallbezeichnung n.
161 0 0 1* w ässrige flüssige Abfälle,d ie gefährlich
Stoffe enthalten
00.06.0004.-- -- -- -- -- -- -- --2 5,00kg............, ... ..........., . .
Ö lsperr
Gefährlichen Abfall laden und übe
Sammelentsorgungsnachweis entsorgen.
Kein Wiedereinbau.
Material ist schadstoffhaltig;
halb der Grenzwerte für gefährlichen Abfa
Angabe der Anfallstelle auf Übernahmeschein .
Entsorgung über gültigen Sammelentsorgungsnachweis gem .
Nachweisverordnung.
AN bzw.e in von ihm benannter Dritter tritt als Sammle
auf und führt den Sammelentsorgungsnachweis
einschließlich Begleitpapiere
Übergabe per Übernahmeschein.M enge pro Abfallste
maximal 2 0 Tonnen.Netzknotenbezug der Anfallstelle
zugehörige Abfallmenge ermitteln
Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein
Abfallschlüsselnummer u.Abfallbezeichnung n.
150 2 0 2* A ufsaug -u .F iltermaterialien ( einschließlich
Ölfilter a. n . g .),W ischtücher und Schutzkleidung, d
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind .

Z wischensumme 00.06. . ..........., . .

00.07. S ammelentsorgung nicht gefährlicher Abfall

00.07.0001.-- -- -- -- -- -- -- --100,00kg............, ... ..........., . .
M etall
Nicht gefährlicher Abfall-
Nicht gefährlichen Abfall aus der Baustelle laden ,
fördern und entsorgen.Abgerechnet wird nach
Wiegescheinen.
Abfall 1 70407gemischte Metalle
Abfall . Einer Verwertung oder Entsorgung durch den A
zuführen. Gebühren der Abfallentsorgung sind
einzurechenen.N achweise nach Unterlagen des AG führen
00.07.0002.-- -- -- -- -- -- -- --100,00kg............, ... ..........., . .
K unstst
Nicht gefährlicher Abfall-Kunststoffe
Nicht gefährlichen Abfall aus der Baustelle laden ,
fördern und entsorgen.Abgerechnet wird nach

...F orts. 0 0.07.0002.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 6 2

[Seite 63]

t

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr -Region Os
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VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale- Orla- K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale
OZS tL -Nr MengeA EEP in EURGB in EUR
00.07.0002.Forts. ...

ren.

Wiegescheinen
Abfall1 70203Kunststoffe,
Einer Verwertung oder Entsorgung durch den AN zufüh

Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechenen. Nachweise nach Unterlagen des AG führen.

00.07.0003.-- -- -- -- -- -- -- --100,00kg............, ... ..........., . .
G las
Nicht gefährlicher Abfall-Glas

Nicht gefährlichen Abfall aus der Baustelle laden ,

iner

fördern und entsorgen.Abgerechnet wird nach
Wiegescheinen
Abfall1 70202Glas,nicht gefährlicher Abfall

Verwertung oder Entsorgung durch den AN zuführen. Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechenen. Nachweise nach Unterlagen des AG führen.

00.07.0004.-- -- -- -- -- -- -- --5 0,00kg............, ... ..........., . .
S traßenkehricht
Nicht gefährlicher Abfall-Straßenkehricht

Nicht gefährlichen Abfall aus der Baustelle laden ,

hren.

fördern und entsorgen.Abgerechnet wird nach
Wiegescheinen
Abfall2 00303Straßenkehricht,
Abfall .Einer Verwertung oder Entsorgung durch den A
zuführen.Gebühren der Abfallentsorgung sind
einzurechenen. N achweise nach Unterlagen des AG fü

Z wischensumme 00.07. . ..........., . .

00.08. F otodokumentation/ S tatistik

00.08.0001.-- -- -- -- -- -- -- --2 5,00St. ...........,. ............., . .
F otodokumentation
Beweissicherung mittels Fotodokumentation
Jeder Einsatz ist zu dokumentieren .
Vor Beginn der Arbeiten vom Einsatzort mind .5
aussagekräftige Fotos fertigen.
Umfang der zu erbringenden Leistung muss eindeutig
erkennbar sein
Lage und Abmessungen der Verunreinigung müssen d
hervorgehen.
Nach Abschluss der Arbeiten mind.3
Fotos fertigen.
Fotodokumentation Verkehrssicherung,m ind.2Fotos
denen die Art und Anzahl der eingesetzten Absicherun
ersichtlich wird
Bei Verunreinigungen mit größerem Ausmaß ist die An

...F orts. 0 0.08.0001.

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 6 3

[Seite 64]

egion Ost

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr -
Hainstr .1 9·07545Gera

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale- Orla- K reis2027-2028
LV:215_06Ö lspur im Landkreis Saale- O rla
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.08.0001.Forts. ...
der Fotos entsprechend zu erhöhe
Farbfotos ,Größe mind. 9x13cm,
Aufnahmedaten( u .a .D atum-u. Uhrzeitstempel ) sow
- ort und Blickrichtung .
Der Ausdruck ist mit den anderen zahlungsbegründende
Unterlagen einreichen

Abrechnung je Einsatz ein Stück Dokumentation .

00.08.0002.-- -- -- -- -- -- -- --8,00S t. ...........,. ............. , ..
Q uartalsweise Schadensstatisti
Führen einer Schadensstatistik gem.A nlage 6
Diese ist zum5.W erktag des Folgequartals dem AG
Papierform und als Datei im Excel- Format zu übergeben .
00.08.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ...........,. ............. , ..
A bfallliste für nicht gefährliche. .

Leistung umfasst die Führung der Abfallliste für alle

n t

nicht gefährlichen Abfälle
der Havarie -o d.U nfallstelle verbleiben und bei dene
die Führung der Abfallliste nicht ausdrücklich erwähn
ist
Die Abfallliste ist dem Auftraggeber bis spätestesten
zur Rechnung als Excel -Tabelle ( Dateiformat .xls) z u
übergeben
Pauschale gilt für alle Leistungen dieses
Leistungsverzeichnisses .

Z wischensumme 00.08. . ..........., . .

Z wischensumme 00. ............, . .

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 6 4

[Seite 65]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Ost
Hainstr .1 9·07545Gera

Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung

Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla-K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
OZGB in EUR

LV 2 15_ 0 6

  1. Beseitigung von Oel, Benzin ...

00.00. E insatzstelle einrichten und räumen . ........... , ..

00.01. V erkehrssicherung ............, . .

00.02.M anuelle Reinigung Verkehrsfläche und
unbefestigter Bereich............, . .

00.03. M aschinelle Nassreinigung . ..........., . .

00.04. S onstige Arbeiten . ..........., . .

00.05. E rdarbeiten . ........... , ..

00.06. S ammelentsorgung ............ ,. .

00.07.S ammelentsorgung nicht gefährlicher
Abfall............, . .

00.08. F otodokumentation / Statistik ............, . .

S umme 00. . ..........., . .

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 6 5

[Seite 66]

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Ost
Hainstr .1 9·07545Gera

Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung

Projekt:3 3277075-06Ölspurbeseitigung SOK2027-2028
VE:1 52-0107Ö lspurbeseitigung Saale-Orla-K reis2027-2028
LV:215_0 6Ö lspur im Landkreis Saale-O rla
OZGB in EUR

LV 2 15_ 0 6

  1. Beseitigung von Oel , B enzin . .. . ..........., . .

Zusammenstellung des Angebotes

S umme der Abschnitte ( netto) ............, . .

A ngebotssumme ( netto) ............ ,. .

  • 1 9,00 v. H . U msatzsteuer ( MwSt ) ............, . .

A ngebotssumme ( brutto ) . ..........., . .

Das LV besteht aus den Seiten 16 bis 66

Druckdatum: 1 8.09.2026 Seite : 6 6

[Seite 67]

B ezeichnung der Leistung:

33277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
1 5 2 - 0 1 07Ölspurbeseitigung Saale-Orla-Kreis 2027-2028

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Sonstige Anlagen

Inhalt :

Abfallliste

G emäß separatem Verzeichnis in Ordner "Sonstige Anlagen"

Gemäß weiterem separaten Verzeichnis

B E TH Sonstige Anlagen - L 09-25 67

[Seite 68]

B ezeichnung der Leistung:

33277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
152-0107Ölspurbeseitigung Saale-Orla-Kreis 2027-2028

(wie Aufforderung bzw. EU‐Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Abfallliste

Nachweis der Verwertung oder Beseitigung für nicht gefährliche Abfälle (nicht zu verwechseln mit dem Register, das nur der Entsorger führen muss)

Menge Anfallstelle AVV- Bezeichnung in Name / Un- Abgabe- Schlüssel des Abfalls [t] terschrift des datum Entsorgers

Die Tabelle ist mit der Schlussrechnung dem AG zu übergeben.

B E TH Abfallliste 11-19 68

[Seite 69]

Bezeichnung der Leistung

3 3 2 7 7 0 75-06 Ö ls p u r beseitigung SOK 2027-2028

1 5 2 - 0 1 07 Ö ls p u r beseitigung Saale-Orla-Kreis 2027-2028

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung

Besondere Bedingungen:

B e i b e k a n n te n V e r u rs a c h e r n v o n S c h a d e n s e re i g n is s e n e r fo l g t d ie V e rg ü t u n g d e s A N d u rc h A b t re t u n g des Schadensersatzanspruches des AG gegen den Verursacher/Kfz-Halter an Erfüllung statt an den AN. Der AG übernimmt keine Haftung für den Bestand oder die Durchsetzbarkeit der Forderungen (siehe S o n s t ig e A n la g e A b tr e tu n g s v e r tr ä g e ( G l o b a lz e s s io n ) ). B e i u n b e k l a n n te n V e r u rs a c h e r n e r fo l g t d ie Vergütung des AN durch den AG. 2 Ausführungsfristen

2.1 Beginn der Ausführung

Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum)

Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am 0 1 . 0 1 .2 0 2 7 , Spätestens am (Datum)

Hinweis:

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:

Spätestens Werktage nach

Einzelfristen für

2.2.1 = spätestens Werktage nach

2.2.2 = spätestens Werktage nach

2.2.3 = spätestens Werktage nach

2.2.4 = spätestens Werktage nach

2.2.5 = spätestens Werktage nach

2.3 Vollendung der Leistung nach Datum Spätestens am 3 1 .1 2 . 2 0 2 8 (Datum) Einzelfristen für

2.3.1 = spätestens (Datum)

2.3.2 = spätestens (Datum)

2.3.3 = spätestens (Datum)

2.3.4 = spätestens (Datum)

2.3.5 = spätestens (Datum)

B 131 E TH Besondere Vertragsbedingungen Vordruck 04-17 69

[Seite 70]

3 Abnahme

Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja Nein

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen

für Beginn Vollendung Einzelfrist

der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine

Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht

genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5% der Abrechnungssumme in

objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständigen

Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5% der sich aus dem

Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme (bei Einzelfristen auf max. 5% der Abrech-

nungssumme in objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatzsteuer) der zugehörigen Leistung; im Falle der

vollständigen Nichterfüllung der Leistung 5% der Netto-Auftragssumme der zugehörigen Leistung).

Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der

Teil der Abrechnungssumme in objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatzsteuer), der den bis zu diesem

Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden

Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern

für = Jahre

für = Jahre

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach

einzureichen; davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen fach,

– Teilschlussrechnungen fach,

– Schlussrechnung fach,

– Unterlagen fach.

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:

D ie R e c h n u n g s le g u n g h a t g e tr e n n t n a c h B u n d e s - u n d L a n d e s s tr a ß e n je E re i g n is z u e rf o lg e n .

7 Sicherheitsleistungen

Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:

Ja Nein

B 131 E TH Besondere Vertragsbedingungen Vordruck 04-17 70

[Seite 71]

B ezeichnung der Leistung:

33277075-06Ölspurbeseitigung SOK 2027-2028
1 5 2 - 0 1 07Ö ls p u r beseitigung Saale-Orla-Kreis 2027-2028

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

1 Steuerabzug

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

2 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Erfurt.

3 Abfälle

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). Dazu hat er die für sein(e) Gewerk(e) vertraglich vereinbarten Richtlinien, Merkblätter und technische Regelwerke zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, entstandene Abfälle ordnungsgemäß und schadlos entsprechend den Angaben in den Abfallverzeichnissen zu entsorgen. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Für den Transport der Abfälle sind die Pflichten nach §§ 53, 54 KrWG zu beachten. Die Anzeige bzw. die Beförderungserlaubnis ist zum vom AG vorbestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Für gefährliche Abfälle ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu führen. Das eANV besteht aus dem Vorabnachweis (Entsorgungsnachweis) und dem Verbleibnachweis (Begleitscheine). Alle am Verfahren Beteiligte (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) müssen in der Lage sein, das Verfahren durchzuführen. Dazu gehören u.a. die Registrierung bei der zentralen Koordinierungsstelle des Bundes (ZKS) und die Nutzung einer entsprechenden Datenverarbeitung. Auf Verlangen sind die Bestätigungen der Registrierung vorzulegen. Zusätzliche Untersuchungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG und in seiner Anwesenheit (bzw. der seines Bevollmächtigten) erfolgen.

4 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen sind als elektronische Rechnungen im nationalen Standard X-Rechnung über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes, der Länder und Kommunen (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de/ einzureichen.

Der elektronische Datensatz muss mindestens alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UstG enthalten. Nachstehende spezifische Rechnungsinformationen sind, sofern durch den Auftraggeber mitgeteilt, in folgenden, fest definierten Feldern im XML-Datensatz der elektronischen Rechnung (BT-Felder) zu erfassen:

Feld BT-11 Projektnummer Feld BT-12 Vertragsnummer / BD-Vertragsnummer Feld BT-13 Bestellnummer (Geschäftszeichen) Feld BT-14 Auftragsnummer / Nr. der Einzelabrufe bei Rahmenverträgen Feld BT-17 Vergabenummer

Die Angabe des Leistungsortes soll in den Feldern BT-75, BT-77, BT-78 erfolgen.

Eine andere Übermittlung dieser Informationen wird nicht akzeptiert. Elektronische Rechnungen, die nicht dieser Struktur entsprechen, werden ohne weitergehende Prüfung zurückgewiesen.

Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnunge n und andere Belege (rechnungsbegründende Unterlagen) sind als Anlage in die B 1 3e2le Ekt rToHn isWcehiete Rree cBhensuonngd eerinez Vuebretrttaegns.bedingungen Vordruck 04-17 71

[Seite 72]

5 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, wie es Art 32 Abs. 4 DSGVO von ihm verlangt, alle Personen, die er für diesen Auftrag einsetzt, schriftlich auf das Datengeheimnis gemäß § 49 ThürDSG zu verpflich- ten. Das bedeutet, über alle im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit bekannt werdenden personenbezoge- nen Daten sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt strengstes Stillschwei- gen zu bewahren, sie nicht zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn auf Weisung und im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke. Verstöße gegen § 49 DSGVO werden nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO, § 42 BDSG, § 202a, b StGB bestraft (www.gesetze-im-internet.de).

B 132 E TH Weitere Besondere Vertragsbedingungen Vordruck 04-17 72

[Seite 73]

HVA L-StB Anhang ZVB(VOL)-StB

Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen

für die Ausführung von Leistungen

im Straßen- und Brückenbau

Ausgabe April 2017

(ZVB(VOL)-StB 2017)

Inhaltsverzeichnis

1 Preise

2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)

3 Ausführung der Leistungen (§ 4)

4 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)

5 Sprache

6 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)

7 Abrechnung (§ 15)

8 Nachweis der Massen (§ 15)

9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)

10 Bürgschaft (§ 18)

Vorbemerkung

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistun-

gen (VOL/B).

B HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen 04-17 73

[Seite 74]

HVA L-StB Anhang ZVB(VOL)-StB

1 Preise 4.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragneh- mern übertragen sind, weiter vergeben 1 .1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, werden, ist dies dem Auftraggeber vor der auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag beabsichtigten Übertragung in Textform be- einer Ordnungszahl (Position) nicht dem kannt zu geben; die Nummern 4.1 und 4.2 Ergebnis der Multiplikation von Mengenan- gelten entsprechend. satz und Einheitspreis entspricht. 5 Sprache 1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförde- Alle Unterlagen und Äußerungen des Auf- rung bis zur Anlieferungs- oder Annahme- tragnehmers müssen in deutscher Sprache stelle und Abladen, wenn in der Leistungs- abgefasst sein. Fremdsprachliche Äuße- beschreibung nichts anderes angegeben rungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, ist. sonstige Unterlagen von Behörden und Pri- vaten) sind mit deutscher Übersetzung ein- 1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergü- zureichen. tungen sind durch den Preis für die Leis- tung abgegolten. 6 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)

2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getrof- In den Vergabeunterlagen genannte techni- fen hat, die eine unzulässige Wettbewerbs- sche Regelwerke sind Ergänzende Ver- beschränkung darstellt, hat er 15 %der Ab- tragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c. rechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in 3 Ausführung der Leistungen (§ 4) anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder 3.1 Der Auftragnehmer hat alle für die Ver- bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder kehrssicherung im Bereich der Leistungs- gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, erbringung und ihrer Nebenanlagen (z. B. insbesondere solche aus § 8 Nr. 2, bleiben Lagerplätze, Arbeitsplätze, Zufahrtswege) unberührt. erforderlichen Maßnahmen unter seiner Verantwortung durchzuführen. Er hat dabei 7 Abrechnung (§ 15) Anweisungen des Auftraggebers zu beach- ten und unterliegt bei Leistungserbringung 7.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als im Bereich von Verkehrsanlagen auch den Abschlags-, Teilschluss- oder Schluss- verkehrsrechtlichen Vorschriften. rechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend 3.2 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanwei- zu nummerieren. sungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringen- 7.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert den Leistung beizufügen. aller bisherigen Leistungen nach den Ord- nungszahlen (Positionen) des Leistungs- 3.3 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen verzeichnisses aufzuführen und mit Netto- über die Leistung nur mit vorheriger schrift- preisen anzuzeigen. Der Umsatzsteuerbe- licher Zustimmung des Auftraggebers vor- trag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, nehmen.. der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeit- 4 Unterauftragnehmer (andere Unterneh- punkt des Bewirkens der Leistung, gilt. mer) (§ 4 Nr. 4) Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der 4.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an bei Fristablauf maßgebende Steuersatz. Unterauftragnehmer übertragen, die geeig- net im Sinne der §§ 122 und 128 GWB 7.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert sind. aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem 4.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtig- Ausweis der darin enthaltenen Umsatz- ten Übertragung Art und Umfang der Leis- steuerbeträge anzugeben. tungen sowie Name und Anschrift des hier für vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.

B HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen 04-17 74

[Seite 75]

HVA L-StB Anhang ZVB(VOL)-StB

8 Nachweis der Massen (§ 15) kontinuierlich über den Zeitraum der Liefe- rungen, bei 10 % der Lieferungen Kontroll- 8 .1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach wägungen durchführen zu lassen. Massen im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so sind die Massen durch Vor- 8.3 Wird bei einer Kontrollwägung eine Unter- lage der Wiegescheine einer geeichten schreitung von mehr als 1 % festgestellt, er- Waage mit Druckwerk (in der Regel Fahr- folgt ein entsprechender Abzug bei den zeugwaage) laufend nachzuweisen. letzten zehn Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung Die Wiegescheine müssen die folgenden nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägun- Angaben aufgedruckt enthalten: gen werden dem Auftragnehmer nicht ver- – Lieferwerk, gütet. Andere Kontrollwägungen werden – Name des Empfängers, vom Auftraggeber vergütet. – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegescheins, Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen – Datum und Uhrzeit der Wägung, alle unmittelbar (Transportkosten, Wiege- – Taramasse (T), kein gespeicherter mitt- gebühren usw.) und mittelbar (Wertminde- lerer Tarawert (PT), rung der Ladung, Einfluss auf den Baustel- – Bruttomasse (B), lenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung – Nettomasse (N), entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kos- – Kennzeichnung des Fahrzeugs (be- ten für die Beaufsichtigung der Kontrollwä- triebseigene Bezeichnung/amtliches gung durch den Beauftragten des Auftrag- Kennzeichen), gebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung Einzelnen nachzuweisen. an der Verwendungsstelle vom Auftrag- nehmer abzuzeichnen und unverzüglich in Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. För- doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber derband-Waagen erfolgt bei einer Unter- zu übergeben. schreitung von mehr als 1 % ein entspre- chender Abzug bei allen Lieferungen seit Die Originale der Wiegescheine erhält der der letzten Kontrollwägung, soweit nicht Auftraggeber, die bestätigten Durchschrif- insgesamt eine geringere Abweichung ten erhält der Auftragnehmer. nachgewiesen wird. Die Kosten für diese Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum An- Kontrollwägung trägt der Auftragnehmer. haften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wieder- Kosten für Kontrollwägungen ohne Bean- aufbereitete (Recycling-) Stoffe, kann der standungen tragen der Auftragnehmer und Nachweis der Masse durch Wiegescheine Auftraggeber je zur Hälfte. von geeichten Schaufellader- bzw. Förder- band-Waagen erfolgen. 9 Leistungen nach Stundenverrechnungs- sätzen (§ 16) Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. För- derband-Waagen gelten zusätzlich folgen- 9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach de Bedingungen: Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich – Der Wiegeschein muss eine Erklärung Stundennachweise einzureichen. Die müs- enthalten, dass es sich um eine geeich- sen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 te Waage handelt. – das Datum, – Anstelle des Ausdruckes von Tara- und – die Bezeichnung der Leistungsstelle, Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse – die genaue Bezeichnung des Ausfüh- des Ladegutes sowie zusätzlich bei rungsortes innerhalb der Leistungsstelle, Schaufellader-Waagen die Anzahl der – die Art der Leistung, geladenen Schaufeln (Ladevorgänge). – die Namen der Arbeitskräfte und deren – Die Wiegescheine sind vom Bedie- Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, nungspersonal der Schaufellader- bzw. – die geleisteten Arbeitsstunden je Ar- Förderband-Waagen zu unterschreiben. beitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feier- 8.2 Der Auftraggeber kann stichprobenartig die tagsarbeit, sowie nach im Verrech- Masse einzelner Lieferungen durch Nach- nungssatz nicht enthaltenen Er- wiegen des beladenen und leeren Fahr- schwernissen und ggf. zeugs nachprüfen (Kontrollwägung). – die Gerätekenngrößen Wird die Masse des Ladegutes durch enthalten. Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt,

B HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen 04-17 75

[Seite 76]

HVA L-StB Anhang ZVB(VOL)-StB

Rechnungen für Leistungen nach Stunden- 10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungs- verrechnungssätzen müssen entsprechend bürgschaft wird zurückgegeben, wenn die aufgegliedert werden.. Vorauszahlung auf fällige Zahlungen ange- rechnet worden ist. 9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrech- nungssätzen mit anderen Leistungen ver- bunden, so sind keine getrennten Rech- nungen aufzustellen.

10 Bürgschaften (§ 18)

10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.

10.2 Die Bürgschaft ist von einem

  • in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgen- de Erklärung des Bürgen:

  • „Der Bürge übernimmt für den Auftrag- nehmer die selbstschuldnerische Bürg- schaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsur- kunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertra- ges getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auf- tragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zu Pro- zessvertretung des Auftraggebers zu- ständigen Stelle“.

10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.

10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungs- bürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.

B HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen 04-17 76

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