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Beschichtungsarbeiten für die Sanierung der Tiefgarage Parkhaus Nord am Rathaus Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 12:04 (Europe/Berlin)

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Leitfaden

für die Vergabe

von Bauleistungen

- Beschichtungsarbeiten -

Baumaßnahmen

139-335/336/352 RSD - Rathaus Sanierung und Parkhaus Nord

(Tiefgarage) Am Porscheplatz 1 in 45127 Essen

für die Stadt Essen vertreten durch die

GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH

Die in dem Leitfaden genannten Termine

sind nicht verbindlich und geben lediglich den

ungefähren Zeitplan an. Zudem wird die GVE die

Ausschreibungsunterlagen während des Vergabeverfahrens innerhalb

der vergaberechtlichen Grenzen ggf. anpassen und präzisieren.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung .................................................................................................................. 3

1.1 Ausganglage / Ziele .................................................................................................... 3

1.2 Erbetene Angebote .................................................................................................... 4

1.3 Ablauf des Vergabeverfahrens ................................................................................... 4

  1. Bewerbungsbedingungen .......................................................................................... 5

2.1 Grundlagen des Verfahrens ....................................................................................... 5

2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote ............................................................................... 7

2.3 Ausführungsbedingungen .......................................................................................... 8

2.4 Bietergemeinschaften ................................................................................................ 8

2.5 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ..................................................... 8

2.6 Nebenangebote .......................................................................................................... 9

2.7 Formblätter zur Preisermittlung / Urkalkulation ....................................................... 9

2.8 Mögliche Ortsbesichtigung ...................................................................................... 10

2.9 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen .................................................................. 10

2.10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ............................................................. 11

2.11 Gesamtlos und Auftragsvolumen ............................................................................. 12

2.12 Nachunternehmer .................................................................................................... 12

2.13 Angebotsfrist und Terminplan ................................................................................. 12

2.14 Kosten und Entschädigung ....................................................................................... 13

2.15 Geheimhaltung ......................................................................................................... 13

2.16 Vorbehalt der Aufhebung......................................................................................... 14

2.17 Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen ...................................................... 14

2.18 Vergabekammer ....................................................................................................... 15

  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien ................................................................. 16

3.1 Wertungssystem ...................................................................................................... 16

3.2 Zuschlagskriterien für den Abschluss des Vertrages ................................................ 16

Anlagen .................................................................................................................................. 17

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  1. Einführung

1.1 Ausganglage / Ziele

Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ist eine hundertprozentige

Tochtergesellschaft der Stadt Essen. Seit über 35 Jahren übernimmt die GVE umfassende

Dienstleistungen im Immobiliensektor für die Stadt Essen.

Die GVE vertritt in diesem Vergabeverfahren die Stadt Essen und führt für die Stadt

Essen das Vergabeverfahren durch. Die Verträge wird die Stadt Essen, vertreten durch

die GVE, schließen. Die GVE ist Geschäftsbesorgerin der Stadt Essen.

Die GVE leistet technische, kaufmännische und infrastrukturelle Dienste im Rahmen der

kommunalen Immobilienwirtschaft. Um die städtischen Immobilien ganzheitlich,

strategisch und lebenszyklusbezogen zu errichten und funktionsfähig zu erhalten,

müssen die Gebäude kontinuierlich an die wechselnden Bedürfnisse angepasst werden.

Dabei wird durch langfristig prozessorientiertes und nachhaltiges Handeln der Ertrag

gesteigert und die Qualität gesichert, um Werte zu erhalten und Betriebs- und

Bewirtschaftungskosten dauerhaft zu senken. Die stadteigenen Immobilien gliedern sich

u.a. in Kindertagesstätten und Schulen, Verwaltungsgebäude und Kultureinrichtungen.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Beschichtungsarbeiten.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der/m Leistungsbeschreibung/-verzeichnis (Anlage 1)

mit seinen Anlagen.

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1.2 Erbetene Angebote

Die bestmögliche Umsetzung des vorstehend beschriebenen Vorhabens sowie die damit

verfolgten Ziele setzen voraus, dass die Angebote die Mindestanforderungen erfüllen,

die in diesem Leitfaden festgelegt sind. Die Angebote müssen zwingend alle Vorgaben

dieses Leitfadens mit seinen Anlagen erfüllen.

Ausgehend von diesem Leitfaden, den in dem Leitfaden beschriebenen Gegebenheiten

und Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen müssen die Angebote

der Bieter insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen Unterlagen,

Nachweise und Erklärungen enthalten. Für ggf. mögliche Nachforderungen gelten die

Vorgaben unter Ziffer 2.2.

Für die abschließende Angebotswertung benennt Kapitel 3 die Zuschlagskriterien mit

den Grundsätzen zur Wertung der Angebote.

1.3 Ablauf des Vergabeverfahrens

Die GVE führt ein offenes Verfahren nach § 3 Nr.1 EU VOB/A durch.

Die Bieter haben für die Erstellung ihres Angebotes die Anforderungen dieses Leitfadens

an die Angebote zugrunde zu legen und das dem Leitfaden beigefügte

Leistungsverzeichnis (Anlage 1) zu bepreisen.

Die Bieter dürfen bis zum 20.10.2026, 10:00 Uhr die abgefragten Angebote elektronisch

einreichen. Die GVE wird die Angebote prüfen und die wertbaren Angebote nach den in

Kapitel 3 genannten Zuschlagskriterien werten. Nach Auswertung der Angebote

informiert die GVE – vorbehaltlich einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des

Vergabeverfahrens – die Bieter gemäß § 134 GWB über die geplante Zuschlagserteilung

und erteilt nach Ablauf der Vorabinformationsfrist den Zuschlag.

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  1. Bewerbungsbedingungen

2.1 Grundlagen des Verfahrens

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bieter teilweise mit den Vorschriften des Vergaberechts

nicht oder nicht hinreichend vertraut sind und deshalb eine Vielzahl von Formfehlern

begehen. Dies führt aufgrund des anzuwendenden Grundsatzes der Chancengleichheit

in der Regel zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes aus formalen Gründen. In diesem

Leitfaden werden daher die wesentlichen Anforderungen an die Angebote der Bieter

ausführlich erläutert. Zusätzlich gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen,

insbesondere des GWB und der EU VOB/A.

Bitte lesen Sie daher diese Bedingungen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie diese

vollständig bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten

ergeben, nutzen Sie bitte Ihr Fragerecht.

Neben diesem Leitfaden erhalten die Bieter folgende Unterlagen als weitere

Vertragsbestandteile:

• Leistungsbeschreibung/-verzeichnis (PDF und GAEB-Datei) (Anlage 1)

• Angebotsformular (Anlage 2)

• Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3)

• Bewerbungsbedingungen (BWB) für die Vergabe von Bauleistungen der Stadt Essen

(Anlage 4)

• Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der Stadt Essen für die Ausführung von

Bauleistungen (Anlage 5)

• Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Bauleistungen

(Anlage 6)

• Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Einhaltung des Tariftreue- und

Vergabegesetzes NRW (Anlage 7)

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• Ergänzung des Angebotes mit Vertragsstrafenregelung für Verstöße gegen die

gesetzlichen Vorschriften über die Leiharbeit (Anlage 8)

• Formblatt VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage 9)

• Preisermittlungen bzw. Aufgliederung Einheitspreise `Formblätter 221, 222 u. 223´

(Anlage 10)

• Bürgschaftsurkunden `Formblätter VHB 423, L087 u. L088´ (Anlage 11)

Die GVE vergibt den Auftrag im Rahmen eines offenen Verfahrens auf der Grundlage von

§ 3 Nr.1 EU VOB/A, dieser/s Bewerbungsbedingungen / Leitfadens und der weiteren

genannten Anlagen. Das TVgG-NRW ist anwendbar. Zudem wird die GVE für den Bieter,

dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, gemäß § 21 Abs. 4 Mindestlohngesetz

eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen, soweit dies einschlägig ist.

Die Bieter dürfen bis zum 20.10.2026, 10:00 Uhr ihre auf dem Leitfaden samt Anlagen

basierenden Angebote elektronisch über den dafür vorgesehenen Bereich des

Vergabemarktplatzes unter:

http://www.vergabe.metropoleruhr.de

einreichen.

Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen

Bereich „Abgabe“ einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum

Submissionstermin. Andere Übertragungen der Angebote, wie z. B. als Nachricht im

Kommunikationsbereich oder per E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum

Ausschluss.

Die Kommunikation zum Verfahren, z. B. bei Bieterfragen und deren Beantwortung,

erfolgt ausnahmslos über den Vergabemarktplatz

http://www.vergabe.metropoleruhr.de, Bereich Kommunikation der Vergabe-akte.

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2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote

Die Angebote müssen sich auf sämtlichen anzubietenden Leistungen erstrecken sowie

die in diesem Leitfaden geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig

enthalten.

Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das unterschriebene Angebot elektronisch in

Textform gemäß § 126b BGB abzugeben. Hierbei muss eine lesbare Erklärung vorliegen,

in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch

Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist.

Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in

dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes

vorgenommen werden (Containersignatur).

Für die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung gilt § 16a EU

VOB/A.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Alle Preise sind in EUR und ohne Umsatzsteuer anzugeben.

Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in

deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht

werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten

Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen. Dies gilt auch für

Prospekte, Dokumentationen und Handbücher.

Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des Bieters

beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedingungen bei, führt dies in

der Regel zum Ausschluss des Angebotes vom Verfahren.

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Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot mindestens einzureichen:

  1. Vollständig ausgefüllte/s Leistungsbeschreibung/-verzeichnis als PDF-Datei, optional zusätzlich als GAEB Datei wünschenswert gemäß Anlage 1

  2. ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular gemäß Anlage 2

  3. vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung samt Nachweisen bzw. Referenzen gemäß Anlage 3

  4. unterschriebene Ergänzung des Angebotes mit Vertragsstrafenregelung für Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Leiharbeit gemäß Anlage 8

2.3 Ausführungsbedingungen

Der Auftragnehmer muss die Vorgaben des TVgG-NRW erfüllen. Dazu enthält der

Leitfaden eine entsprechende Regelung, Anlage 7.

2.4 Bietergemeinschaften

Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Nur wenn sich bereits

zur Angebotsabgabe eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet hat, ist die Teilnahme

einer Bietergemeinschaft zulässig. Sehen Sie hierzu das Formular der Anlage 3.

2.5 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten

Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bis

zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.

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2.6 Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig. Jeder Bieter darf nur ein einziges

Hauptangebot einreichen.

2.7 Formblätter zur Preisermittlung / Urkalkulation

Der Auftraggeber wird von den Bietern, deren Angebote nach der Wertung auf den

ersten Rängen liegen, die ausgefüllten Formblätter 221 „Preisermittlung bei

Zuschlagskalkulation“ bzw. 222 „Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme“

nachfordern sowie beim Bestbieter für wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen

(Positionen), zusätzlich das Formblatt 223 „Aufgliederung der Einheitspreise“.

Im Rahmen der Auftragsvergabe wird der Bestbieter ab einem Netto-Auftragswert von

100.000€ mit Zuschlagserteilung, die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag

beim Auftraggeber einreichen.

Dieser bleibt verschlossen und wird nur bei strittigen Themen vom Auftraggeber nach

vorheriger rechtzeitiger Verständigung, das heißt 1 Woche vorher, des Auftragnehmers

–welcher auf Wunsch bei der Öffnung anwesend sein kann- geöffnet. In der

Urkalkulation müssen folgende Teilkosten getrennt ausgewiesen sein:

• Einzelkosten

• Baustellengemeinkosten

• Allg. Geschäftskosten

• Wagnis und Gewinn

(Sehen Sie hierzu auch die Ziffer "Preise und Preisermittlungen" in den "ZUSÄTZLICHEN

VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen")

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2.8 Mögliche Ortsbesichtigung

Ein Besichtigungstermin des Objekts ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines

Angebotes. Soweit ein Bieter das Objekt besichtigen möchte, muss er dies vorher über

die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin

vereinbart werden kann.

Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens bis zum 07.10.2026 statt, damit

gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform

beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die

begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter zu

gewährleisten.

2.9 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen

Enthält der Leitfaden und/oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und

zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler

oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der

Bieter die GVE unverzüglich, spätestens jedoch vor der Angebotsabgabe, schriftlich

darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - gleichgültig zu

welchem Zeitpunkt - Fehler in dem jeweiligen Leitfaden oder in der Abwicklung des

Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.

Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige

Tatsache nicht oder nicht rechtzeitig, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder

die Verstöße im Rahmen der Vorgaben des § 160 Abs. 3 GWB nicht berufen. Nicht

aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen

und in sein Angebot einzukalkulieren.

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Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zum 08.10.2026, 12:00

Uhr über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.

Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und

Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen

Vergabeplattform veröffentlichen.

Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt voraussichtlich bis

zum 09.10.2026, 12:00 Uhr. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und

Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden

Anforderungen im Angebot zu berücksichtigen.

2.10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an

einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als

unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige

Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder

Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger

Entgelte, Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere

Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von

Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB

zulässig sind. Solchen

Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen

beauftragt oder für sie tätig sind.

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2.11 Gesamtlos und Auftragsvolumen

Der Auftrag ist in der Vergabe nicht in Losen aufgeteilt und wird in einer Gesamtvergabe

beauftragt.

2.12 Nachunternehmer

Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Beauftragt ein Bieter

Nachunternehmer, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die

ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages.

Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, hat er mit

Abgabe des Angebotes zu erklären, welche Leistungen auf Nachunternehmer

übertragen werden. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel,

Kapazitäten) der / des anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er dieses

Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärung(en) der

Nachunternehmer vorzulegen. Hierfür ist das Formblatt VHB 233 und das Formular der

Anlage 3 zu verwenden.

2.13 Angebotsfrist und Terminplan

Die Angebotsfrist endet am 20.10.2026, 10:00 Uhr.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.

Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

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Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter

einzurichten haben:

VerfahrensschrittZeitpunkt/Zeitraum
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen08.10.2026, 12:00 Uhr
Angebotsfrist / Angebotsöffnung20.10.2026, 10:00 Uhr
Abschluss Angebotsauswertung / Versand Vor- information19.11.2026
Voraussichtliche Zuschlagserteilung mit Vertrags- schluss30.11.2026
Plangemäßer frühester Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf01.12.2026

2.14 Kosten und Entschädigung

Die Bieter erhalten keine Entschädigung oder Kostenerstattung für die Teilnahme am

Vergabeverfahren.

Für den Fall, dass das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufgehoben wird, sind –

soweit rechtlich zulässig – Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen.

2.15 Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur

Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung der GVE nicht für andere Zwecke

verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle

vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,

insbesondere für Nachunternehmer.

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2.16 Vorbehalt der Aufhebung

Die GVE behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aus wichtigem Grund

aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn kein

wirtschaftliches Angebot eingeht oder wenn die Gremien der GVE bzw. die Stadt Essen

der Auftragsvergabe nicht zustimmen.

2.17 Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen

Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines

Nachprüfungsverfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich

ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote erteilen lassen (vgl.

§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,

soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur

Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB). Nach

§ 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Akten oder

Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in

Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter haben ihre Geschäftsgeheimnisse

bereits im Angebot zu kennzeichnen, ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung

über die zu schützenden Informationen und Unterlagen mit Seitenangabe.

Fehlt eine deutliche Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur

Einsichtnahme im Sinne von § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

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2.18 Vergabekammer

Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die:

Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9

48147 Münster

Telefon: +49 2514111604 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Fax: +49 2514112165

Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen

Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:

Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit

  1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in dem Leitfaden benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,

  4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

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  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien

3.1 Wertungssystem

Die GVE wird die fristgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren

prüfen.

Dazu wird die GVE zunächst die grundsätzliche Eignung der Bewerber anhand ihrer

eingereichten Anlage 3 Eigenerklärung zur Eignung prüfen. Bewerber, die mit ihrem

Angebot nicht die erforderliche Eignung nachweisen, indem sie insbesondere gegen die

gekennzeichneten Ausschlusskriterien verstoßen, wird die GVE im weiteren Verfahren

nicht berücksichtigen. Die Angebote werden formal geprüft, d.h. sie werden auf

Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus dem Leitfaden

untersucht. Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben

aus dem Leitfaden, wird es regelmäßig ausgeschlossen.

Zudem wird die GVE die Angemessenheit der Preise feststellen. Die wirtschaftliche

Auswertung erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien.

3.2 Zuschlagskriterien für den Abschluss des Vertrages

Die GVE wird für die Zuschlagsentscheidung alle wertbaren Angebote anhand der

nachbenannten Zuschlagskriterien auswerten. Bei identischen Angebotssummen

entscheidet das Los.

Einziges Kriterium für die Zuschlagserteilung ist der Preis, der sich in der Bewertung zu

100% aus dem relevanten Gesamtpreis ergibt.

Der für die Wertung relevante Gesamtpreis in € netto ergibt sich aus der Anlage 1 ‚

Leistungsbeschreibung/-verzeichnis

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Anlagen

Anlage 1 Leistungsbeschreibung/-verzeichnis

Anlage 2 Angebotsformular

Anlage 3 Eigenerklärung zur Eignung

Anlage 4 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen der Stadt Essen

Anlage 5 Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Essen für die Ausführung von Bauleistungen

Anlage 6 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

Anlage 7 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW

Anlage 8 Ergänzung des Angebotes mit Vertragsstrafenregelung für Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Leiharbeit

Anlage 9 Formblatt VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Anlage 10 Formblätter VHB 221/222/223

Anlage 11 Bürgschaftsurkunden `Formblätter VHB 423, L087 u. L088´

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