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Leitfaden
für die Vergabe
von Bauleistungen
- Beschichtungsarbeiten -
Baumaßnahmen
139-335/336/352 RSD - Rathaus Sanierung und Parkhaus Nord
(Tiefgarage) Am Porscheplatz 1 in 45127 Essen
für die Stadt Essen vertreten durch die
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH
Die in dem Leitfaden genannten Termine
sind nicht verbindlich und geben lediglich den
ungefähren Zeitplan an. Zudem wird die GVE die
Ausschreibungsunterlagen während des Vergabeverfahrens innerhalb
der vergaberechtlichen Grenzen ggf. anpassen und präzisieren.
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Inhaltsverzeichnis
- Einführung .................................................................................................................. 3
1.1 Ausganglage / Ziele .................................................................................................... 3
1.2 Erbetene Angebote .................................................................................................... 4
1.3 Ablauf des Vergabeverfahrens ................................................................................... 4
- Bewerbungsbedingungen .......................................................................................... 5
2.1 Grundlagen des Verfahrens ....................................................................................... 5
2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote ............................................................................... 7
2.3 Ausführungsbedingungen .......................................................................................... 8
2.4 Bietergemeinschaften ................................................................................................ 8
2.5 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ..................................................... 8
2.6 Nebenangebote .......................................................................................................... 9
2.7 Formblätter zur Preisermittlung / Urkalkulation ....................................................... 9
2.8 Mögliche Ortsbesichtigung ...................................................................................... 10
2.9 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen .................................................................. 10
2.10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ............................................................. 11
2.11 Gesamtlos und Auftragsvolumen ............................................................................. 12
2.12 Nachunternehmer .................................................................................................... 12
2.13 Angebotsfrist und Terminplan ................................................................................. 12
2.14 Kosten und Entschädigung ....................................................................................... 13
2.15 Geheimhaltung ......................................................................................................... 13
2.16 Vorbehalt der Aufhebung......................................................................................... 14
2.17 Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen ...................................................... 14
2.18 Vergabekammer ....................................................................................................... 15
- Wertungssystem und Zuschlagskriterien ................................................................. 16
3.1 Wertungssystem ...................................................................................................... 16
3.2 Zuschlagskriterien für den Abschluss des Vertrages ................................................ 16
Anlagen .................................................................................................................................. 17
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- Einführung
1.1 Ausganglage / Ziele
Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ist eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Stadt Essen. Seit über 35 Jahren übernimmt die GVE umfassende
Dienstleistungen im Immobiliensektor für die Stadt Essen.
Die GVE vertritt in diesem Vergabeverfahren die Stadt Essen und führt für die Stadt
Essen das Vergabeverfahren durch. Die Verträge wird die Stadt Essen, vertreten durch
die GVE, schließen. Die GVE ist Geschäftsbesorgerin der Stadt Essen.
Die GVE leistet technische, kaufmännische und infrastrukturelle Dienste im Rahmen der
kommunalen Immobilienwirtschaft. Um die städtischen Immobilien ganzheitlich,
strategisch und lebenszyklusbezogen zu errichten und funktionsfähig zu erhalten,
müssen die Gebäude kontinuierlich an die wechselnden Bedürfnisse angepasst werden.
Dabei wird durch langfristig prozessorientiertes und nachhaltiges Handeln der Ertrag
gesteigert und die Qualität gesichert, um Werte zu erhalten und Betriebs- und
Bewirtschaftungskosten dauerhaft zu senken. Die stadteigenen Immobilien gliedern sich
u.a. in Kindertagesstätten und Schulen, Verwaltungsgebäude und Kultureinrichtungen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Beschichtungsarbeiten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der/m Leistungsbeschreibung/-verzeichnis (Anlage 1)
mit seinen Anlagen.
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1.2 Erbetene Angebote
Die bestmögliche Umsetzung des vorstehend beschriebenen Vorhabens sowie die damit
verfolgten Ziele setzen voraus, dass die Angebote die Mindestanforderungen erfüllen,
die in diesem Leitfaden festgelegt sind. Die Angebote müssen zwingend alle Vorgaben
dieses Leitfadens mit seinen Anlagen erfüllen.
Ausgehend von diesem Leitfaden, den in dem Leitfaden beschriebenen Gegebenheiten
und Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen müssen die Angebote
der Bieter insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen Unterlagen,
Nachweise und Erklärungen enthalten. Für ggf. mögliche Nachforderungen gelten die
Vorgaben unter Ziffer 2.2.
Für die abschließende Angebotswertung benennt Kapitel 3 die Zuschlagskriterien mit
den Grundsätzen zur Wertung der Angebote.
1.3 Ablauf des Vergabeverfahrens
Die GVE führt ein offenes Verfahren nach § 3 Nr.1 EU VOB/A durch.
Die Bieter haben für die Erstellung ihres Angebotes die Anforderungen dieses Leitfadens
an die Angebote zugrunde zu legen und das dem Leitfaden beigefügte
Leistungsverzeichnis (Anlage 1) zu bepreisen.
Die Bieter dürfen bis zum 20.10.2026, 10:00 Uhr die abgefragten Angebote elektronisch
einreichen. Die GVE wird die Angebote prüfen und die wertbaren Angebote nach den in
Kapitel 3 genannten Zuschlagskriterien werten. Nach Auswertung der Angebote
informiert die GVE – vorbehaltlich einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des
Vergabeverfahrens – die Bieter gemäß § 134 GWB über die geplante Zuschlagserteilung
und erteilt nach Ablauf der Vorabinformationsfrist den Zuschlag.
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- Bewerbungsbedingungen
2.1 Grundlagen des Verfahrens
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bieter teilweise mit den Vorschriften des Vergaberechts
nicht oder nicht hinreichend vertraut sind und deshalb eine Vielzahl von Formfehlern
begehen. Dies führt aufgrund des anzuwendenden Grundsatzes der Chancengleichheit
in der Regel zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes aus formalen Gründen. In diesem
Leitfaden werden daher die wesentlichen Anforderungen an die Angebote der Bieter
ausführlich erläutert. Zusätzlich gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen,
insbesondere des GWB und der EU VOB/A.
Bitte lesen Sie daher diese Bedingungen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie diese
vollständig bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten
ergeben, nutzen Sie bitte Ihr Fragerecht.
Neben diesem Leitfaden erhalten die Bieter folgende Unterlagen als weitere
Vertragsbestandteile:
• Leistungsbeschreibung/-verzeichnis (PDF und GAEB-Datei) (Anlage 1)
• Angebotsformular (Anlage 2)
• Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3)
• Bewerbungsbedingungen (BWB) für die Vergabe von Bauleistungen der Stadt Essen
(Anlage 4)
• Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der Stadt Essen für die Ausführung von
Bauleistungen (Anlage 5)
• Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Bauleistungen
(Anlage 6)
• Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Einhaltung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes NRW (Anlage 7)
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• Ergänzung des Angebotes mit Vertragsstrafenregelung für Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorschriften über die Leiharbeit (Anlage 8)
• Formblatt VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage 9)
• Preisermittlungen bzw. Aufgliederung Einheitspreise `Formblätter 221, 222 u. 223´
(Anlage 10)
• Bürgschaftsurkunden `Formblätter VHB 423, L087 u. L088´ (Anlage 11)
Die GVE vergibt den Auftrag im Rahmen eines offenen Verfahrens auf der Grundlage von
§ 3 Nr.1 EU VOB/A, dieser/s Bewerbungsbedingungen / Leitfadens und der weiteren
genannten Anlagen. Das TVgG-NRW ist anwendbar. Zudem wird die GVE für den Bieter,
dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, gemäß § 21 Abs. 4 Mindestlohngesetz
eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen, soweit dies einschlägig ist.
Die Bieter dürfen bis zum 20.10.2026, 10:00 Uhr ihre auf dem Leitfaden samt Anlagen
basierenden Angebote elektronisch über den dafür vorgesehenen Bereich des
Vergabemarktplatzes unter:
http://www.vergabe.metropoleruhr.de
einreichen.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen
Bereich „Abgabe“ einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum
Submissionstermin. Andere Übertragungen der Angebote, wie z. B. als Nachricht im
Kommunikationsbereich oder per E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum
Ausschluss.
Die Kommunikation zum Verfahren, z. B. bei Bieterfragen und deren Beantwortung,
erfolgt ausnahmslos über den Vergabemarktplatz
http://www.vergabe.metropoleruhr.de, Bereich Kommunikation der Vergabe-akte.
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2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote
Die Angebote müssen sich auf sämtlichen anzubietenden Leistungen erstrecken sowie
die in diesem Leitfaden geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig
enthalten.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das unterschriebene Angebot elektronisch in
Textform gemäß § 126b BGB abzugeben. Hierbei muss eine lesbare Erklärung vorliegen,
in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch
Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist.
Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in
dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes
vorgenommen werden (Containersignatur).
Für die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung gilt § 16a EU
VOB/A.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Preise sind in EUR und ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in
deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht
werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten
Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen. Dies gilt auch für
Prospekte, Dokumentationen und Handbücher.
Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des Bieters
beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedingungen bei, führt dies in
der Regel zum Ausschluss des Angebotes vom Verfahren.
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Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot mindestens einzureichen:
-
Vollständig ausgefüllte/s Leistungsbeschreibung/-verzeichnis als PDF-Datei, optional zusätzlich als GAEB Datei wünschenswert gemäß Anlage 1
-
ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular gemäß Anlage 2
-
vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung samt Nachweisen bzw. Referenzen gemäß Anlage 3
-
unterschriebene Ergänzung des Angebotes mit Vertragsstrafenregelung für Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Leiharbeit gemäß Anlage 8
2.3 Ausführungsbedingungen
Der Auftragnehmer muss die Vorgaben des TVgG-NRW erfüllen. Dazu enthält der
Leitfaden eine entsprechende Regelung, Anlage 7.
2.4 Bietergemeinschaften
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Nur wenn sich bereits
zur Angebotsabgabe eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet hat, ist die Teilnahme
einer Bietergemeinschaft zulässig. Sehen Sie hierzu das Formular der Anlage 3.
2.5 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten
Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bis
zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
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2.6 Nebenangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig. Jeder Bieter darf nur ein einziges
Hauptangebot einreichen.
2.7 Formblätter zur Preisermittlung / Urkalkulation
Der Auftraggeber wird von den Bietern, deren Angebote nach der Wertung auf den
ersten Rängen liegen, die ausgefüllten Formblätter 221 „Preisermittlung bei
Zuschlagskalkulation“ bzw. 222 „Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme“
nachfordern sowie beim Bestbieter für wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen
(Positionen), zusätzlich das Formblatt 223 „Aufgliederung der Einheitspreise“.
Im Rahmen der Auftragsvergabe wird der Bestbieter ab einem Netto-Auftragswert von
100.000€ mit Zuschlagserteilung, die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag
beim Auftraggeber einreichen.
Dieser bleibt verschlossen und wird nur bei strittigen Themen vom Auftraggeber nach
vorheriger rechtzeitiger Verständigung, das heißt 1 Woche vorher, des Auftragnehmers
–welcher auf Wunsch bei der Öffnung anwesend sein kann- geöffnet. In der
Urkalkulation müssen folgende Teilkosten getrennt ausgewiesen sein:
• Einzelkosten
• Baustellengemeinkosten
• Allg. Geschäftskosten
• Wagnis und Gewinn
(Sehen Sie hierzu auch die Ziffer "Preise und Preisermittlungen" in den "ZUSÄTZLICHEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen")
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2.8 Mögliche Ortsbesichtigung
Ein Besichtigungstermin des Objekts ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines
Angebotes. Soweit ein Bieter das Objekt besichtigen möchte, muss er dies vorher über
die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin
vereinbart werden kann.
Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens bis zum 07.10.2026 statt, damit
gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform
beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die
begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter zu
gewährleisten.
2.9 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen
Enthält der Leitfaden und/oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler
oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der
Bieter die GVE unverzüglich, spätestens jedoch vor der Angebotsabgabe, schriftlich
darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - gleichgültig zu
welchem Zeitpunkt - Fehler in dem jeweiligen Leitfaden oder in der Abwicklung des
Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige
Tatsache nicht oder nicht rechtzeitig, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder
die Verstöße im Rahmen der Vorgaben des § 160 Abs. 3 GWB nicht berufen. Nicht
aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen
und in sein Angebot einzukalkulieren.
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Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zum 08.10.2026, 12:00
Uhr über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und
Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen
Vergabeplattform veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt voraussichtlich bis
zum 09.10.2026, 12:00 Uhr. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und
Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden
Anforderungen im Angebot zu berücksichtigen.
2.10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger
Entgelte, Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere
Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von
Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB
zulässig sind. Solchen
Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen
beauftragt oder für sie tätig sind.
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2.11 Gesamtlos und Auftragsvolumen
Der Auftrag ist in der Vergabe nicht in Losen aufgeteilt und wird in einer Gesamtvergabe
beauftragt.
2.12 Nachunternehmer
Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Beauftragt ein Bieter
Nachunternehmer, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die
ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages.
Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, hat er mit
Abgabe des Angebotes zu erklären, welche Leistungen auf Nachunternehmer
übertragen werden. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel,
Kapazitäten) der / des anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er dieses
Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärung(en) der
Nachunternehmer vorzulegen. Hierfür ist das Formblatt VHB 233 und das Formular der
Anlage 3 zu verwenden.
2.13 Angebotsfrist und Terminplan
Die Angebotsfrist endet am 20.10.2026, 10:00 Uhr.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
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Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter
einzurichten haben:
| Verfahrensschritt | Zeitpunkt/Zeitraum |
|---|---|
| Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen | 08.10.2026, 12:00 Uhr |
| Angebotsfrist / Angebotsöffnung | 20.10.2026, 10:00 Uhr |
| Abschluss Angebotsauswertung / Versand Vor- information | 19.11.2026 |
| Voraussichtliche Zuschlagserteilung mit Vertrags- schluss | 30.11.2026 |
| Plangemäßer frühester Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf | 01.12.2026 |
2.14 Kosten und Entschädigung
Die Bieter erhalten keine Entschädigung oder Kostenerstattung für die Teilnahme am
Vergabeverfahren.
Für den Fall, dass das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufgehoben wird, sind –
soweit rechtlich zulässig – Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen.
2.15 Geheimhaltung
Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur
Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung der GVE nicht für andere Zwecke
verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle
vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,
insbesondere für Nachunternehmer.
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2.16 Vorbehalt der Aufhebung
Die GVE behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aus wichtigem Grund
aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn kein
wirtschaftliches Angebot eingeht oder wenn die Gremien der GVE bzw. die Stadt Essen
der Auftragsvergabe nicht zustimmen.
2.17 Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen
Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines
Nachprüfungsverfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich
ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote erteilen lassen (vgl.
§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur
Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB). Nach
§ 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Akten oder
Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in
Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter haben ihre Geschäftsgeheimnisse
bereits im Angebot zu kennzeichnen, ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung
über die zu schützenden Informationen und Unterlagen mit Seitenangabe.
Fehlt eine deutliche Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur
Einsichtnahme im Sinne von § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
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2.18 Vergabekammer
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die:
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Telefon: +49 2514111604 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
-
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in dem Leitfaden benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
-
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
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- Wertungssystem und Zuschlagskriterien
3.1 Wertungssystem
Die GVE wird die fristgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren
prüfen.
Dazu wird die GVE zunächst die grundsätzliche Eignung der Bewerber anhand ihrer
eingereichten Anlage 3 Eigenerklärung zur Eignung prüfen. Bewerber, die mit ihrem
Angebot nicht die erforderliche Eignung nachweisen, indem sie insbesondere gegen die
gekennzeichneten Ausschlusskriterien verstoßen, wird die GVE im weiteren Verfahren
nicht berücksichtigen. Die Angebote werden formal geprüft, d.h. sie werden auf
Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus dem Leitfaden
untersucht. Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben
aus dem Leitfaden, wird es regelmäßig ausgeschlossen.
Zudem wird die GVE die Angemessenheit der Preise feststellen. Die wirtschaftliche
Auswertung erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien.
3.2 Zuschlagskriterien für den Abschluss des Vertrages
Die GVE wird für die Zuschlagsentscheidung alle wertbaren Angebote anhand der
nachbenannten Zuschlagskriterien auswerten. Bei identischen Angebotssummen
entscheidet das Los.
Einziges Kriterium für die Zuschlagserteilung ist der Preis, der sich in der Bewertung zu
100% aus dem relevanten Gesamtpreis ergibt.
Der für die Wertung relevante Gesamtpreis in € netto ergibt sich aus der Anlage 1 ‚
Leistungsbeschreibung/-verzeichnis
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Anlagen
Anlage 1 Leistungsbeschreibung/-verzeichnis
Anlage 2 Angebotsformular
Anlage 3 Eigenerklärung zur Eignung
Anlage 4 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen der Stadt Essen
Anlage 5 Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Essen für die Ausführung von Bauleistungen
Anlage 6 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Anlage 7 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
Anlage 8 Ergänzung des Angebotes mit Vertragsstrafenregelung für Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Leiharbeit
Anlage 9 Formblatt VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Anlage 10 Formblätter VHB 221/222/223
Anlage 11 Bürgschaftsurkunden `Formblätter VHB 423, L087 u. L088´
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