ANLAGE Compliance Fremdkraefte.pdf

Beschaffung von Workspace ONE OSS-Lizenzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.10.2026, 20:41 (Europe/Berlin)

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Anlage

– Compliance Fremdkräfte –

Präambel Die vom Auftragnehmer für die Erbringung einer Leistung eingesetzten Personen dürfen nicht in die allgemeine betriebliche Organisation eingebunden sein. Die für die Tätigkeit dieser Per- son geltenden Verhaltensregeln sind in dieser Anlage festgelegt und vom Auftragnehmer zu beachten. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Der Auftragnehmer hat die rechtlichen gel- tenden Rahmenbedingungen im eigenen Interesse umfassend zu beachten.

1 E-Mail-Adresse Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, können einen E-Mail- Account nur zugewiesen bekommen, wenn ein E-Mail-Account der Dataport zwingend erfor- derlich ist, um die in der Leistungsbeschreibung geschuldete Dienstleistung zu erbringen. Die Signatur der E-Mail-Adresse muss den Hinweis „Extern“ Person, enthalten (siehe Anhang) und damit den Status eines Auftragnehmers zu erkennen geben.

2 Zugriff auf IT-Systeme (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, erhalten Zugriff auf IT-Systeme von Dataport nur und auch nur in dem Umfang, in dem es zwingend er- forderlich, die in der Leistungsbeschreibung geschuldete Dienstleistung zu erbringen. (2) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, dürfen keinen ge- nerellen Zugriff auf das Dataportal haben. Ein Zugriff ist nur und auch nur in dem Umfang zulässig, in dem es zwingend erforderlich ist, die in der Leistungsbeschreibung geschul- dete Dienstleistung zu erbringen.

3 Arbeits- und Betriebsmittel (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, werden von Data- port keine Betriebsmittel zur Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt (z.B. Notebook, Smartphone, Software). (2) Ausnahmen sind nur und auch nur in dem Umfang zulässig, in dem es zwingend erfor- derlich ist, die in der Leistungsbeschreibung geschuldete Dienstleistung zu erbringen. (3) Ausnahmen können auch aus zwingenden Gründen der IT-Sicherheit und hier insbeson- dere der Überwachung der Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen begründet sein.

4 Interne Verzeichnisse und Verteiler Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, werden nicht in den allgemeinen internen Verzeichnissen von Dataport (z.B. Telefon-, E-Mail-Verzeichnisse, Ar- beitspläne, Outlook-Kalender, Organigramme, E-Mail-Verteiler) geführt.

5 Zutritt zu Dataporträumlichkeiten und -flächen (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, haben keine Zu- trittsrechte / -pflichten zu Räumlichkeiten von Dataport. (2) Ausnahmen sind nur und auch nur in dem Umfang zulässig, in dem es zwingend erfor- derlich ist, die die in der Leistungsbeschreibung geschuldete Dienstleistung zu erbringen.

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Anlage Compliance Fremdkräfte

(3) Soweit Ausnahmen nach Abs. 2 zulässig sind, sind gesonderte und auf die Dienstleistung begrenzte Zutrittsberechtigungen auszustellen.

6 Visitenkarten Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, erhalten keine Visiten- karten von Dataport.

7 Weisungen (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, erhalten keine arbeitsrechtlichen Weisungen von Dataport. Sie sind nicht Arbeitnehmer von Dataport. (2) Die Pflichten der Personen nach Abs. 1 ergeben sich aus der dem Auftrag zugrunde lie- genden Leistungsbeschreibung. (3) Zulässig sind auftragsbezogene Hinweise zur Konkretisierung der geschuldeten Leistung, soweit diese Leistung abstrakt bereits in der Leistungsbeschreibung beschrieben ist, und zur Durchführung des konkreten jeweiligen Auftrags.

8 Dienst- und Urlaubsplanung (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, sind nicht Gegen- stand des Urlaubsplans der Leistungseinheit, für die sie Leistungen erbringen. (2) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, sind nicht als Ab- wesenheits- oder als Vakanzvertretung eines Beschäftigten von Dataport einzusetzen. (3) Soweit die Dienstleistung die Leistungserbringung von Dataport absichert, ist die vom Auftragnehmer angekündigte Abwesenheit der Personen, die er zur Erbringung der Leis- tung einsetzt, Gegenstand der Dienstplanung von Dataport.

9 Ansprechperson In der Leistungsbeschreibung wird die jeweilige Ansprechperson einschließlich ihrer Vertre- tung von beiden Seiten (Auftragnehmer und Dataport) benannt. Die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und Dataport hat ausschließlich über diese Ansprechpersonen bzw. ihre Vertretung zu erfolgen.

10 Schulungen und Einweisungen (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, nehmen nicht an allgemeinen Schulungen teil, die für die Beschäftigten von Dataport angeboten werden (2) Personen, die der Auftragnehmer zu Erbringung der Leistung einsetzt, sind in die konkrete Aufgabe durch den Auftragnehmer einzuweisen, damit sie ihre geschuldete Leistung er- bringen können. Soweit es in diesem Zusammenhang die Kenntnis Dataportspezifischer Regelungen und Werkzeuge erforderlich ist, sind diese Personen einzuweisen und dürfen ggf. insoweit auch an derartigen Schulungen teilnehmen.

11 Erfassung von Einsatzzeiten (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, haben ihre Leis- tungszeiten für Zwecke der Qualitäts- und Leistungskontrolle durch Leistungsnachweise zu dokumentieren. Die Dokumentation hat getrennt von der für die Beschäftigten zu erfol- gen. (2) Die Leistungserfassung der Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, hat getrennt von der Leistungserfassung der Beschäftigten zu erfolgen.

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Anlage Compliance Fremdkräfte

12 Krankheit und sonstige Abwesenheit (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, geben gegenüber Dataport keine Krankmeldungen und /oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab. (2) In jeglichem Fall der unvorhergesehenen Abwesenheit einer Person, die der Auftragneh- mer zur Erbringung der Leistung einsetzt, erfolgt die Abwesenheitsmeldung über den Auf- tragnehmer an die Ansprechperson bzw. ihre Vertretung.

13 Interne Meetings und Besprechungen (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, nehmen nicht an allgemeinen internen Besprechungen teil. (2) Die Teilnahme an Besprechungen ist nur und auch nur in dem Umfang zulässig, die in einem konkreten Auftragsbezug stehen. Solche Besprechungen werden von Dataport nicht einseitig festgelegt, sondern sind ausschließlich nach Vereinbarung mit der An- sprechperson des Auftragnehmers zu terminieren.

14 Leistungsmängel (1) Leistungsmängeln sind der vom Auftragnehmer benannten Ansprechperson mitzuteilen. (2) Personalgespräche mit den vom Auftragnehmer eingesetzten Personen sind unzulässig.

15 Keine Personalentwicklung (1) Personalentwicklungsgespräche mit der vom Auftragnehmer beauftragten Person sind unzulässig. (2) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, erhalten keine Arbeitszeugnisse.

16 Keine Vergünstigungen (1) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, erhalten keine Vergünstigungen wie bspw. in den Kantinen, die den Beschäftigten von Dataport vorbe- halten sind. (2) Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, nehmen nicht an Gemeinschaftsveranstaltungen wie bspw. Betriebsfesten, Weihnachtsfeiern etc. teil.

17 Anhang E-Mail-Signatur Die Personen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung einsetzt, haben ihre eMails folgendermaßen zu signieren.

Name (Extern)

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