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Überblick über die vereinbarten Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:
Technical Engineering
Beschreibung Projekt / Vorhaben
Zielsetzung
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Rahmenbedingungen
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Endtermin des Projekts / Vorhabens
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Beschreibung der Leistungen/ Laufzeit und Kündigung
Art und Umfang
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgendem Leistungsplan:
Supportleistungen für VIPs
[ ] Eigenständige Betreuung namentlich benannter Kunden/ Anwender
[ ] Installation, Konfiguration und Test der Kunden Devices in dem jeweiligen Netzwerkumfeld
[ ] Qualifizierte Aufnahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen der namentlich benannten Kunden/ Anwender
[ ] Systematische Suche nach Lösungsmöglichkeiten mit dem Fokus der Wiederherstellung eines funktionsfähigen Zustands, auch mittels Workarounds
[ ] Dokumentation der Aktivitäten im Trouble-Ticket-System
[ ] Qualifizierte Weiterleitung der Störungsmeldung an nachgelagerte Supportlevel oder Hersteller
[ ] Rücksprache und Information der Kunden/ Anwender
[ ] Koordinieren der Aktivitäten im Rahmen der Störungsbehebung
[ ] Verteilen von Software
[ ] Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Anwenders
Beratungsleistungen
Die Beratungsleistung für das in Nummer 2 beschriebene Projekt/Vorhaben soll für folgenden Technologieschwerpunkt in von Dataport gemanagten Rechenzentrumsinfrastrukturen erbracht werden:
[x] Datensicherung
[ ] Speicher
[x] Konfigurationsmanagement
[x] Überwachung/ Alarmierung
[x] Patch- und Releasemanagement
[x] Netzwerk
[x] Datenbanken und/ oder Webserver
[x] Virtualisierung
[x] Server/ Computer
[x] Container
[x] Identity and Access Management
[ ] Software Designed Datacenter
[x] CI/CD
[x] Automation
Sie umfasst:
[x] Konzepterstellung
[x] Sizing der Lösung
[x] Einführungsplanung und Umsetzungsplanung
[ ] Eigenständige Umsetzung/ Realisierung/ Inbetriebnahme (Installation/Konfiguration der jeweiligen Lösung)
[ ] Herstellen eines übergabefähigen Zustands in den Betrieb
[x] Erstellen der Dokumentation für die Betriebsübergabe, z.B. Installations- und Testhandbücher
[ ] Nachweis der Lieferung der im Lösungskonzept vereinbarten Kennzahlen zu Verfügbarkeit, Performance und der Sicherheit
[x] Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen für eine Sicherheitsfreigabe nach BSI Grundschutz
Infrastrukturplanung neue Fachapplikationen
[ ] Beratung bei der Neueinführung von in Nummer 2 des Leistungsschein definierten Fachanwendungen/Verfahren in die von Dataport gemanagten Rechenzentrumsinfrastrukturen
[ ] Technische Beratung bei der Einführung
[ ] technologische Einführungsberatung
[ ] Erstellung des Sollkonzeptes
[ ] Herstellung der Betriebsbereitschaft
[ ] Planung und Begleitung der Infrastrukturbereitstellung
[ ] Planung und Begleitung der Verfahrensinstallation
[ ] das notwendige Controlling und Risikomanagement
[ ] Moderation technischer Workshops
Installationsarbeiten bei in Nummer 2 des Leistungsscheins definierten neuen Fachanwendungen oder (Major) Releasewechseln bei Fachanwendungen
[ ] Installation von Fachanwendungen in von Dataport gemanagten Rechenzentrumsinfrastrukturen
[ ] Einrichtung, Test und Abnahmebegleitung der ausgeführten architekturkonformen Installation, Konfiguration und Überwachung der Applikationen
[ ] Betreuung der zu der bestimmten Applikation gehörenden Middleware- Komponenten und Datenbanksysteme während der Neuinstallation oder dem Releasewechsel
[ ] Einführungsbegleitung bis die vertraglich zugesicherten Kennzahlen zu Betriebsstabilität erreicht werden
[ ] Support bei Softwareproblemen während der Phase „Einführung“ und/ oder „(Major) Releasewechsel“
[ ] Beratung des Kunden bezüglich technischer Aspekte und Fragestellungen
[ ] Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten ggf. Erstellen der Listen technischer Schulden
[ ] Vorbereitung der Betriebsübergabe
[ ] Beratung bei der Durchführung von (Major) Releasewechseln an Fachanwendungen
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen eigenverantwortlich und selbständig. Bei der inhaltlichen Durchführung seiner Tätigkeit ist der Auftragnehmer Weisungen des Auftraggebers nicht unterworfen. Nicht als Weisungen im vorstehenden Sinne gelten die auftragsbezogenen Vorgaben, die zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung und Einhaltung der projektbezogenen Zeitvorgaben erforderlich sind. Im Fall einer Schlechtleistung einer vom Auftragnehmer eingesetzten Person kann diese vom Auftraggeber zurückgewiesen werden.
Eine weitergehende Konkretisierung der zu erbringenden Leistung durch den Auftraggeber ist zulässig, soweit die jeweiligen Leistungsinhalte bereits in abstrakter Form in der Leistungsbeschreibung genannt sind, und erfolgt über die in der Definitionsphase konkret zu benennenden Ansprechpartner. Ein Austausch oder eine Ergänzung des Leistungsgegenstandes ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Vertragsänderung oder -ergänzung zwischen den Parteien vereinbart wird. Das Recht zu einer einseitigen Zuweisung anderer oder zusätzlicher Aufgaben steht weder dem Auftraggeber noch dem Auftragnehmer zu.
Der Auftragnehmer darf für den Auftraggeber keine verbindlichen Erklärungen abgeben und entgegennehmen oder diesen vertreten. Der Auftragnehmer darf daher auch keine Weisungen gegenüber Mitarbeitern des Auftraggebers erteilen, die allein dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber dieser Mitarbeiter zustehen. Entsprechendes gilt für etwaige Mitarbeiter eines Kunden des Auftraggebers.
Kommunikation/ Beauftragungsweg
[ ] Die Kommunikation zwischen den Parteien und die Konkretisierung der einzelnen unter Ziffer 3.1 beschriebenen Leistungen erfolgt über ein Ticketsystem, die ausschließlich Tickets aus den unter Ziffer 3.1 beschriebenen Bereichen enthält. Dem Auftragnehmer steht es frei, die Bearbeitung von nicht diesem Leistungsbereich unterfallenden Tickets abzulehnen.
[x] Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich über vorab benannte Ansprechpartner („Brückenkopf“).
Szenario 1:
Die Kommunikation erfolgt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Gemäß Anlage Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Gemäß Anlage Ansprechpartner
Szenario 2:
Es erfolgt keine Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, daher wird hier der Ansprechpartner des Dataport-Kunden benannt.
Ansprechpartner des Dataport-Kunden (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail)
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Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
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[ ] Es wird eine strukturierte Projektmanagementmethode (wie z.B. Prince 2, GPM) angewendet.
Leistungszeitraum
Die Leistungen gemäß Ziffer 3.1 werden in der Zeit vom Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. bis Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. erbracht.
Leistungsort
Die Leistungen gemäß Ziffer 3.1 werden grundsätzlich remote erbracht. Eine Leistungserbringung vor Ort erfolgt nur, wenn dies zwingend erforderlich sein sollte und nur nach Vereinbarung.
Betriebsmittel
Hardware
[ ] Aus IT-Sicherheitsgründen wird ein – durch Dataport verwaltetes - Notebook zur Verfügung gestellt.
[ ] Aus IT-Sicherheitsgründen wird ein – durch den Dataport-Kunden verwaltetes - Notebook zur Verfügung gestellt.
[ ] Aus IT-Sicherheitsgründen wurde bereits Hardware – durch Dataport/Dataport-Kunde verwaltet - zur Verfügung gestellt.
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Software
Aufzuführen ist lediglich projektspezifische Software, die nicht im Standardwarenkorb enthalten ist und dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird.
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Vergütung
Vergütung nach Aufwand
Sofern im Bestelldokument eine Vergütung nach Aufwand aufgeführt wird, werden die Leistungen gemäß Ziffer 3.1 mit einer Obergrenze vergütet. Die Abrechnungsmodalitäten sind der zugehörigen Beauftragung zu entnehmen.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.