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Vergabeverfahren: Beschaffung FibreChannel Switches Vergabenummer: 036_BLGG_01-2026-0012
Anlage 1 - Leistungsbeschreibung und Angebotsbedingungen
Beschaffung von 4 Fibre-Channel-Switches für die SAN-Infrastruktur, inkl. mind. 3 Jahre Herstellergarantie/-support (9x5, NBD) Ersatz für alte Bestandsgeräte
- Gegenstand der Ausschreibung
Die Auftraggeberin betreibt eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation. Sie beabsichtigt den Austausch von Netzwerkkomponente ihrer IT-Infrastruktur. Es werden 4 (vier) Fibre-Channel- Switches benötigt, welche die vorhandenen Altgeräte ersetzen sollen.
- Leistungsumfang
Lieferung und Lizenzierung von 4 Fibre Channel Switches mit folgenden Mindestanforderungen:
Hardware • Fibre-Channel-Switch im Rack-Format (max. 1 Höheneinheit), mit mind. 24 physisch be- stückten und lizenzierten Fibre-Channel-Ports • FC-Portgeschwindigkeit von mindestens 64 Gbit/s je Port mit automatischer Geschwin- digkeitsauswahl (Auto-Negotiation) und Abwärtskompatibilität zu mindestens 32 Gbit/s und 16 Gbit/s Fibre Channel • Nicht-blockierende (Non-Blocking) Switching-Architektur, die den gleichzeitigen Betrieb aller Ports mit einer Geschwindigkeit von mindestens 64 Gbit/s je Port im Vollduplex- Betrieb ohne interne Überbuchung (Oversubscription) ermöglicht • maximale Fabric-Latenz 460 ns • Fibre-Channel-Ports mit einer Portgeschwindigkeit von jeweils mindestens 64 Gbit/s. Alle Ports müssen gleichzeitig mit der jeweils maximal unterstützten Geschwindigkeit betrie- ben werden können • je Switch mind. 1 Port als Inter-Switch-Link (ISL)-Trunk gebäudeübergreifend nutzbar, Anbindung über Single-Mode-Fiber • je Switch mind. 1x 64-Gbit/s-FC-SFP+-Transceiver, Single-Mode, Reichweite mind. 10 km • je Switch mind. 23x 64-Gbit/s-FC-SFP+-Transceiver, Multi-Mode • je Switch zwei redundante, hotplug-fähige Netzteile mit port-seitig ausblasender Luftfüh- rung (port-side exhaust); je Netzteil ein Anschlusskabel C13-C14, Länge mind. 1,5 m • inkl. Rail-Kit zur Rackmontage • Sämtliche SFP+-Transceiver müssen vom Hersteller des jeweiligen Switches zertifiziert und für den Betrieb in diesem Switch-Modell freigegeben sein. Nicht durch den Switch- Hersteller zertifizierte bzw. freigegebene Transceiver (z. B. kompatible Drittanbieter-Mo- dule) sind nicht zulässig.
Software/Lizenzierung (je Switch, nicht switch-übergreifend poolbar) • Voller Fabric-Switching-Betrieb mit nativer E-Port-Unterstützung und der Möglich- keit zur Einbindung in eine Fibre-Channel-Fabric. Der Betrieb darf nicht auf einen reinen Access-Gateway-/NPV-Modus beschränkt sein.
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• Access-Gateway-/N-Port-Virtualization-(NPV)-Betrieb muss optional konfigurier- bar sein. • Erweiterte Zonierungsfunktionen, mindestens Port- und WWN-basierte Zonierung einschließlich redundanter bzw. persistent gespeicherter Zonierungsdatenbank. • Fabric-Services, einschließlich mindestens Name Server, Fabric-Shortest-Path-First- (FSPF)-Routing und dynamischer Lastverteilung über ISLs. • Adaptive Networking-Funktionen, einschließlich Quality of Service (QoS), Ingress- Ratenbegrenzung und Traffic-Isolation-Zoning bzw. einer technisch gleichwertigen Funk- tion. • Erweiterte Diagnose- und Monitoring-Funktionen, einschließlich portbasierter Verbindungs-/Loopback-Diagnose, ISL- und Transceiver-Diagnose sowie Performance- Monitoring mit Ereignis-/Alarmfunktion. • Firmware- und Software-Updates für alle für den bestimmungsgemäßen Betrieb er- forderlichen Komponenten und Funktionen müssen für die gesamte Vertrags-/Garantie- laufzeit ohne zusätzliche Lizenzkosten zur Verfügung stehen.
Garantie/Support • mind. 3 Jahre Herstellergarantie bzw. -support, Servicezeit 9x5, Reaktionszeit Next Busi- ness Day (NBD), inkl. Software-/Firmware-Updates
Leitprodukt und Gleichwertigkeit Die vorstehende Leistungsbeschreibung orientiert sich am Fibre-Channel-Switch Broadcom/Bro- cade G720 oder gleichwertigen Produkten. Die Nennung dient ausschließlich der eindeutigen und nachvollziehbaren Beschreibung des Leis- tungsgegenstands (§ 31 Abs. 6 VgV). Produkte anderer Hersteller sind zugelassen, sofern sie die vorstehend genannten Mindestanforderungen an Hardware, Performance, Software-/Lizenzum- fang sowie Garantie/Support vollständig erfüllen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Nachweise Mit dem Angebot sind je angebotenem Produkt vorzulegen: • aktuelles Hersteller-Datenblatt • Nachweis der Lizenz-/Feature-Ausstattung gemäß vorstehender Anforderung • Nachweis der Garantie-/Supportbedingungen (Herstellererklärung oder Vertragsauszug)
- Technische Mindestanforderungen
Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar und sind als Ausschlusskrite- rien zu werten. Eine Übererfüllung einzelner Parameter ist zulässig und stellt keinen Verstoß dar. • Sämtliche Hard- und Software ist mit dem neuesten vom Hersteller freigegebenen Firm- ware-/Softwarestand zu liefern. • Es dürfen ausschließlich Komponenten angeboten werden, die sich nicht im Status "End of Life" oder "End of Sale" befinden. • Es dürfen keine Komponenten in Testphase (Beta) angeboten werden.
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• Es sind ausschließlich Original-Herstellerteile zulässig. Um Produktfälschungen auszu- schließen, weist die Auftraggeberin darauf hin, dass sämtliche Seriennummern der gelie- ferten Komponenten dem Hersteller zur Überprüfung vorgelegt werden. Bei negativem Prüfergebnis ist der Auftragnehmer verpflichtet, die betreffenden Produkte kostenneutral durch nachgewiesene Originalprodukte zu ersetzen. • Soweit Geräte für unterschiedliche Märkte in differenter Form gebaut werden, sind Ge- räte für den europäischen Markt anzubieten, welche eine Zulassung für den Betrieb in Deutschland besitzen (CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung). • Es darf ausschließlich fabrikneue, unbenutzte Hardware und Software angeboten werden. Gebrauchte, refurbished oder generalüberholte Ware ist ausgeschlossen.
- Lieferbedingungen
Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Lieferung der Komponenten. Einbau, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme erfolgen durch die Auftraggeberin in eigener Regie. Der Auf- tragnehmer erbringt folgende Nebenleistungen zur Lieferung:
• Lieferung frei Haus an die angegebene Lieferanschrift, vollständig verpackt und transport- gesichert • Vollständige Lieferscheine und Packungslisten je Lieferposition • Seriennummernliste aller gelieferten Komponenten in schriftlicher Form • Bereitstellung aller Herstellerdokumentationen, Datenblätter und Lizenzunterlagen • Für alle gelieferten Komponenten erfolgt die Rücknahme bzw. fachgerechte Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer nach Absprache mit der Auftraggeberin
- Lieferung, Installation und Gewährleistung
• Lieferort: Berufsförderungswerk Leipzig gemeinnützige GmbH Georg-Schumann-Straße 148 04159 Leipzig • Lieferfrist: 4 Wochen nach Auftragserteilung • Lieferung frei Haus, vollständig und in einem Zug (keine Teillieferungen ohne ausdrückli- che Zustimmung) • Liefertermin und Lieferzeit an die jeweilige Lieferadresse sind vorab telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter abzustimmen. Kontaktdaten werden bei der Beauftragung über- mittelt • Gewährleistung: Mindestens 3 Jahre Herstellergarantie und Support; Angabe des genauen Garantieumfangs im Angebot erforderlich
- Ausschreibungs- und Angebotsbedingungen
a. Allgemeine Bedingungen Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Regelungen der VgV. Es gelten die zusätzlichen Vertrags- bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Auftraggeberin.
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Änderungen am Leistungsverzeichnis sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Ange- bots. Die Produktbeschreibungen im Angebot müssen alle technischen und gestalterischen Daten enthalten, die eine zweifelsfreie Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Eignung für den Ver- wendungszweck ermöglichen. Nebenangebote sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich erlaubt.
b. EVB-IT-Kaufvertrag Über die zu liefernden Komponenten wird zwischen Auftraggeberin und erfolgreichem Bieter ein EVB-IT-Kaufvertrag geschlossen, welcher den Vergabeunterlagen beiliegt. Dieser ist vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe an den gelb markierten Stellen zu ergänzen. Bitte in den EVB-IT-Kaufvertrag nur Nettopreise eintragen! Danach ist der Vertrag zu unterschrei- ben und 2-fach zurückzusenden. Im Falle des Zuschlags wir die Auftraggeberin den Vertrag gegenzeichnen und 1 Exemplar an den erfolgreichen Bieter zurücksenden.
c. Angebotsunterlagen Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, ergeben sich aus der Ausschreibungsbe- kanntmachung.
- Sonstige Hinweise
• Rückfragen zur Ausschreibung sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform einzureichen. • Mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich. • In die Angebotspreise sind sämtliche entstehenden Kosten und Aufwendungen, insbe- sondere Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Entsorgungskosten einzukal- kulieren. Zusätzliche Kosten, welche sich beispielsweise aus beigefügten Angebotsun- terlagen oder sonstigen Anlagen zum Angebot ergeben, werden nicht Teil des Ange- botes und nicht berücksichtigt. • Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote, die unvollständige Unterlagen enthal- ten, vom Verfahren auszuschließen. • Kosten, die dem Bieter durch die Angebotserstellung entstehen, werden nicht erstat- tet. • Rechnungen für die Leistungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege an rech- nungen@bfw-leipzig.de zu übermitteln.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir die vorstehenden Ausschreibungsbedingungen zur Kenntnis genommen haben. Ich erkläre/wir erklären weiterhin, dass dem vorliegenden Angebot eventuell beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht Bestandteil meines/unseres Angebots sind und im Falle des Vertragsschlusses keine Wirksamkeit entfalten sollen.
Ort, Datum Bearbeiter(in) Unternehmen
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