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Leistungsbeschreibung
Qualifizierte Signaturkarten nach der eIDAS Verordnung der EU
Az. B 25.30 - 0742/26/VV : 1
Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren
Beschaffungsamt des BMI
Anschrift Beschaffungsamt des BMI
Referat B 25 Brühler Straße 3 53119 Bonn
Ausgabedatum 23.09.2026
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 25.07.2024
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Inhaltsverzeichnis
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Allgemeines ............................................................................................................................... 3
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Leistungsanforderungen ........................................................................................................... 3
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Abnahme ................................................................................................................................... 4
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1. Allgemeines
Das Beschaffungsamt des BMI führt Vergabeverfahren über das IT-System der e- Vergabeplattform durch. Für die Abwicklung des internen Vergabeprozesses über dieses IT- System ist die Verwendung einer qualifizierten Signaturkarte nach der eIDAS Verordnung der EU- Voraussetzung.
Es wird daher der Bedarf eines Kontingents von bis zu 800 Stück qualifizierten Signaturkarten nach der eIDAS Verordnung der EU ausgeschrieben. Der Abruf erfolgt über die einzelnen Mitarbeiter des Beschaffungsamtes. Der Abrufzeitraum beläuft sich in einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2030, ohne Abnahmeverpflichtung sowie der Option der 2-maligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr inkl. jeweils 200 Stück qualifizierter Signaturkarten.
2. Leistungsanforderungen
Rahmenvereinbarung über qualifizierte Signaturkarten nach der eIDAS Verordnung der EU mit folgendem Umfang:
Kontingent bis zu 800 Stück qualifizierte Signaturkarten
Option ohne Abnahmeverpflichtung (Laufzeit für den Abruf: 01.01.2026 – 31.12.2030)
Option ohne Abnahmeverpflichtung: Verlängerung der Abruf-Laufzeit
Verlängerung der Laufzeit bis zu 2x um jeweils ein Jahr Kontingent jeweils bis zu 200 Stück qualifizierte Signaturkarten (Laufzeiten für den Abruf: 01.01.2031 – 31.12.2031 und 01.01.2032 – 31.12.2032)
Voraussetzung für den Einsatz an der e-Vergabe ist eine „qualifizierte Signaturkarte nach der eIDAS Verordnung der EU“
Die qualifizierte Signaturkarte nach der eIDAS Verordnung der EU muss eine PUK/PIN
Die Gültigkeit der Zertifikate muss als Mindestkriterium 2 Jahre betragen.
Die Nutzer der qualifizierten Signaturzertifikate müssen eindeutig dem Amt und der Abteilung durch Attribute zugeordnet werden können.
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3. Abnahme
Voraussetzung für die Zahlung der Rechnung sind funktionierende Signaturkarten.
Signaturkarten, die bei Lieferung durch unser Fachreferat nicht registriert / freigeschaltet werden können, (defekte Signaturkarten) sind kostenfrei zu ersetzen.
(Signaturkarten, deren PIN wiederholt falsch eingegeben wurde, sind hier nicht gemeint).
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