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Hinweise für Bieter
Es hat sich gezeigt, dass es immer wieder zu Ausschlüssen von Angeboten auf Grund vermeidbarer Fehler kommt. Die Stadt Schönebeck (Elbe) hat ihnen daher ein paar Hinweise zusammengestellt, die Sie bei der Angebotsabgabe unbedingt berücksichtigen sollten!
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Bevor Sie Ihr Angebot erstellen, lesen Sie die Vergabeunterlagen bitte sorgfältig und vollständig durch. Bestehen Probleme, Zweifel oder Fragen zu den Vergabeunterlagen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns über die Vergabeplattform in Verbindung. Wir sind um unverzügliche Auskunftserteilung bemüht und müssen ggf. Kenntnisse, die sich aus der Anfrage ableiten, an alle anderen Bieter weiterreichen.
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Werden mit dem Angebot eigene Vertragskonditionen (z.B. AGB) eingereicht, so werden mit Unterschrift auf dem Angebotsschreiben die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen einschließlich der Vertragsbedingungen als alleinverbindlich anerkannt. Sofern die Ergänzungen des Bieters an den Vergabeunterlagen den Vorhaben des Auftraggebers widersprechen, sind sie unwirksam.
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Weitere Änderungen an den Vergabeunterlagen Ihrerseits führen zum Ausschluss des Angebotes. Streichen Sie somit keine Textpassagen oder ergänzen Sie nichts in den Vergabeunterlagen.
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Gehen Sie sicher, dass alle geforderten Preise eingetragen werden. Eventuelle (handschriftliche) Korrekturen Ihrer Eintragungen machen Sie bitte kenntlich (z.B. paraphieren), sodass die Änderungen zweifelsfrei sind.
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Auch wenn Sie kein Nebenangebot anbieten und keinen Preisnachlass gewähren, tragen Sie immer eine „0“ ein.
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Wenn Sie im Angebotsschreiben eine PQ-Nummer angegeben haben, brauchen Sie das FB VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nicht – auch nicht unausgefüllt/leer- wieder mit zurückschicken. Bei Eintragung einer PQ-Nummer brauchen Sie Ihrem Angebot auch keine entsprechenden Nachweise zur Eignung zusätzlich mit beizufügen.
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Bitte schicken Sie unbedingt immer die vollständig gekreuzte und ausgefüllte Bewerbererklärung mit zurück. Sind den Ausschreibungsunterlagen zusätzlich die Anlagen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Land-Sachsen-Anhalt (TVergVG LSA) beigefügt, so sind auch diese Anlagen auszufüllen.
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Auch wenn Sie keine Nachunternehmer einsetzen, schicken Sie bitte das entsprechende Formblatt „entwertet“ (z.B. quer durchgestrichen oder mit „trifft nicht zu“ gekennzeichnet)zurück.
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Achten Sie darauf, dass Sie ihr Angebot rechtzeitig zum angegebenen Termin auf die Vergabeplattform hochladen. Ihre Angebote können Sie bis zur Angebotseröffnung zurückziehen, nach der Angebotseröffnung gilt Ihr Angebot als bindend.
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Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur bis spätestens 7 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden können. Die Beantwortung erfordert einen verwaltungsinternen Abstimmungsprozess mit den mitwirkenden Beschaffungsstellen, der entsprechend zeitlichen Vorlauf benötigt. Zudem werden die Antworten allen Bietern zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass allen Teilnehmern/Bietern ausreichend Zeit bleibt, ggf. ihre Angebote anzupassen.