01_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe_und_Bewerbungsbedingungen_V2.pdf

Beschaffung von Netzwerkkomponenten für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 16:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabeunterlagen

für das Vergabeverfahren

„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage: „Aufforderung zur Angebotsabgabe und

Bewerbungsbedingungen“

Seite1von10

[Seite 2]

Vergabeverfahren:„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage„Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Allgemeine Hinweise

Die Vergabeunterlagen können unter der Internetadresse www.deutsche-evergabe.de un- entgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.

Eine Registrierung der Bieter zum Abrufen der Unterlagen ist nicht erforderlich. Die vom Auf- traggeber verwendete Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ bietet allerdings die Möglich- keit einer freiwilligen Registrierung an.

Registrierte Unternehmen erhalten systemseitige Mitteilungen, wenn zusätzliche Vergabe- unterlagen oder Antworten auf Bieterfragen auf der Vergabeplattform zum Abruf bereitgestellt werden, sofern und solange das jeweilige Unternehmen noch am Vergabeverfahren beteiligt ist. Diese freiwillige Mitteilung befreit die Bieter nicht von ihrer Verpflichtung, die jeweils aktuellen Bekanntmachungen des Auftraggebers im Internet einzusehen und sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren.

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Ver- wendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Be- zeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Eine verkürzt angewendete Sprach- form hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

  1. Vorbemerkungen

Mit den vorliegenden Bewerbungsbedingungen erhalten die Bieter die Informationen über das Vergabeverfahren „Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“ der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH.

Die Bieter habendiese Bewerbungsbedingungen sorgfältig zu lesen und im Rahmen des Vergabeverfahrens unbedingt zu beachten. Ein Nichtbeachten kann unter Umständen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

1.1. Auftraggeber und Vergabestelle

Auftraggeber ist dieUniversitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Geschäftsbereichsleitung IT (AKAD), Standort Gießen Klinikstraße 23 35392 Gießen

Telefon: +49 641 985 40166 Mobil: +49 173 1878689 E-Mail: jens.lotz@uk-gm.de Website: http://www.ukgm.de

Mit der rechtlichen und formalen Vorbereitung und Begleitung als Vergabe- und Kontaktstelle ist die Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB betraut. Hiervon unberührt werden sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren von dem Auftraggeber in eigener Verantwortung getroffen. Die benannten Sachverständigen bereiten dieseEntscheidungen lediglich vor.

Seite2von10

[Seite 3]

Vergabeverfahren:„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage„Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB

Rechtsanwältin Anne Müller Friedrichstraße 185-190 DE-10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 206419-0 Telefax: +49 (0)30 206490-92 E-Mail: it-beschaffung@leinemann-partner.de

1.2. Auftragsgegenstand

Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen Netzwerkkomponenten beschafft werden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die Unterlagen „14_Leistungsbeschreibung“ und „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“ zuberücksichtigen.

1.3. Verzeichnis der Vergabeunterlagen

Die durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ bereitgestellten Vergabeunterlagen bestehen bei Einleitung des Verfahrens aus:

  • 01_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe_und_Bewerbungsbedingungen
  • 02_Angebotsvordruck (Vertragsanlage 2)
  • 03_Bietergemeinschaftserklärung
  • 04_Erklärung_zur_Eignung
  • 05_Referenzen
  • 06_Unterauftragnehmererklärung
  • 07_Verpflichtungserklärung
  • 08_Erklärung_zu_Ausschlussgründen
  • 09_Erklärung_zu_Datenschutz_und_Verschwiegenheit (Vertragsanlage 3)
  • 10_EVB-IT_Rahmenvereinbarung
  • 11_EVB-IT_Kaufvertrag_AGB
  • 12_EVB-Instandhaltungs-AGB
  • 13_EVB-IT-Dienstleistungs-AGB
  • 14_Leistungsbeschreibung
  • 15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt (Vertragsanlage 1)
  • 16_Hinweise_zur_Datenverarbeitung
  • 17_Eigenerklärung_Russland-Sanktionen (Vertragsanlage4)

Die Bieter sind verpflichtetzu kontrollieren, ob ihnen ein vollständiger und lesbarer Satz der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die erzeugte Gesamtsummenabfrage durch die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ automatisch erfolgt. Wertungsrelevant sind jedoch allein die Preisangaben in der Unterlage „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“.

Sind Bieter der Auffassung, dass die Vergabeunterlagen Lücken, Unklarheiten, Widersprüche und/oder Fehler enthalten, haben sie den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen.

Seite3von10

[Seite 4]

Vergabeverfahren:„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage„Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

1.4. Verfahrensart

Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in ihrer aktuell gültigen Fassung.

Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach §15 VgV durchgeführt.

1.5. Kommunikation während des Vergabeverfahrens

Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“.

Folglich sind sämtliche Anfragen und Auskünfte über diese Nachrichtenfunktion an die oben genannten Vertreter der Vergabestelle zu richten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Anfragen oder Auskünfte sowie Anfragen oder Auskünfte per E-Mail oder per Brief nicht bearbeitet werden.

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens 2.1. Auftragsbekanntmachung

Das Vergabeverfahren beginnt mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“. Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen ergänzen die Angaben des Auftraggebers in der Auftragsbekanntmachung. Auf die dort getätigten Ausführungen wird vollumfänglich Bezug genommen.

2.2. Bieterfragen

Bieterfragen sollen bis spätestens zum

19.09.2025, 24:00Uhr,MEZ

über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform

„Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de)

an die Vertreter der Vergabestelle gestellt werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der genannten Frist gestellte Bieterfragen nicht zu berücksichtigen. Der Auftraggeber wird fristgerecht eingegangene Bieterfragen beantworten und die Antworten über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ anonym für alle Bieter bereitstellen. Auch die Fragestellung selbst wird durch den Auftraggeber veröffentlicht. Es wird daher gebeten, die Bieterfragen derart zu formulieren, dass sie keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers zulassen.

Seite4von10

[Seite 5]

Vergabeverfahren:„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage„Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

2.3. Angebotsfrist

Das Angebot ist spätestens bis zu dem folgenden Termin in Textform über die Vergabeplattform einzureichen (Ende derAngebotsfrist):

26.09.2025; 14:00 Uhr, MEZ

Die Bieter sind für die fristgemäße Einreichung ihrer Angebote selbst verantwortlich. Eine verspätete Einreichung des Angebots führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, es sei denn, der betreffende Bieter hat die Fristversäumung nicht zu vertreten.

Nähere Informationen zur Angebotsabgabe sind Ziffer 3 der vorliegenden Unterlage zu entnehmen.

2.4. Aufklärung und Nachforderung

Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf im vergaberechtlich zulässigen UmfangAufklärungsgespräche über den Angebotsinhalt zu führen. Sie behält sich außerdem vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Angaben und Unterlagen aller Art nachzufordern.

Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Angaben und Unterlagen nicht nachgefordert werden dürfen (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Falle das betreffende Angebot ausgeschlossen werden muss.

2.5. Zuschlag/ Vertragsschluss

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot (vgl. Ziffer 4.2.). Mit Zuschlagserteilung wird der Vertrag abgeschlossen.

Die Bieter sind bis zum 31.10.2025, 24:00 Uhr, MEZ an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).

Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden über die Ablehnung ihrer Angebote und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß § 134 GWB und §62 VgV informiert.

  1. Einzelheiten zur Angebotsabgabe

3.1. Aufteilung der Leistung in Lose

Es erfolgt keineAufteilung der Leistung in Lose.

3.2. Leistungsbeschreibung und Preisblatt

Hinweis:Bei der Unterlage„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“handelt es sich um eine selbstrechnende Excel-Tabelle, die nur in bestimmten, blau markierten Feldern ausgefüllt werden soll/ kann. Die anderen Felder sind elektronisch gesperrt.

Seite5von10

[Seite 6]

Vergabeverfahren:„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage„Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Die Bieter reichen mit ihrem Angebot die vollständig ausgefüllte Unterlage „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“ ein. Die dortigen Eintragungen der Bieter gelten im Auftragsfall verbindlich.

3.3. Angebotsabgabe

Das Angebot ist vollständig in deutscher Sprache einzureichen.

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch inTextform einzureichen über die

Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“

(https://www.deutsche-evergabe.de)

Eine postalische Einreichung ist nicht zugelassen.

Gemäß § 11 Abs.3 VgV muss der Auftraggeber den Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen über die in einem solchen Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren. Diese Informationen stehen auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche- evergabe.de/home/supplier) bereit.

Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Vergabeplattform mit dem dort bereitgestellten Angebotsassistenten zu erfolgen. Der Angebotsassistent verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elektronische Übersendung an die Angebotsstelle. Erst nach Ablauf der Angebotsfrist wird das Angebot von der Angebotsstelle an die Vergabestelle übergeben.

Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, insbesondere um Bieterfragen einzureichen, Antworten auf von Bietern eingereichte Bieterfragen und weitere etwaige Informationen zu erhalten sowie das Angebot einzureichen, ist es notwendig, dass die Bieter sich auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ registrieren. Nähere Informationen erhalten die Bieter unter https://www.deutsche-evergabe.de/home/supplier.

Bei technischen Fragen zur NutzungderVergabeplattformwenden sich die Bieter bitte direkt an den IT-Support unter https://www.deutsche-evergabe.de > Kontakt > Technische Unterstützung > Zum Portal für Unternehmen > Kontakt.

3.4. Checkliste einzureichender Unterlagen

Die nachfolgende Checkliste enthält eine Übersicht, welche Unterlagen bei der Angebotsabgabe zwingend einzureichen sind.

Die Nichtvorlage der zwingend einzureichenden Unterlagen kann – vorbehaltlich einer etwaigen Nachforderung – zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung durch den Auftraggeber.

Seite6von10

[Seite 7]

Vergabeverfahren:„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage„Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Lfd. Nr.UnterlageZwingend einzureichenZusätzlich
einzureichen,
sofernzu-
treffend
01Aufforderung_zur_Angebotsabgabe_und_Be- werbungsbedingungen☐☐
02Angebotsvordruck☒☐
03Bietergemeinschaftserklärung☐☒
04Erklärung_zur_Eignung☒☐
05Referenzen☒☐
06Unterauftragnehmererklärung☐☒
07Verpflichtungserklärung☐☒
08Erklärung_zu_Ausschlussgründen☒☐
09Erklärung_zu_Datenschutz_und_Verschwie- genheit☒☐
10EVB-IT_Rahmenvereinbarung☐☐
11EVB-IT_Kaufvertrag-AGB☐☐
12EVB-Instandhaltungs-AGB☐☐
13EVB-IT-Dienstleistungs-AGB☐☐
14Leistungsbeschreibung☐☐
15Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt☒☐
16Hinweise_zur_Datenverarbeitung☐☐
17Eigenerklärung_Russland-Sanktionen☒☐

3.5. Nebenangebote / Änderungen an den Vergabeunterlagen

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Die Bieter sind gehalten, die von dem Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen für die Abgabe ihres Angebots zu verwenden. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Vergabeunterlagen sindunzulässigund führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Änderungen der Bieter an den eigenen Eintragungen sind zweifelsfrei kenntlich zu machen und müssen eindeutig sein.

Eigene Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Bieter werden nicht anerkannt und dürfen nicht in das Angebot einbezogen werden. Ein Verweis der Bieter auf solche Bedingungen oder die Geltendmachung bei Angebotsabgabe kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren führen.

3.6. Aufwandsentschädigung

Die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am vorliegenden Vergabeverfahren werden nicht vergütet.

3.7. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe

Interessierte Unternehmen können am Vergabeverfahren auch als Bietergemeinschaft teilnehmen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft werden im

Seite7von10

[Seite 8]

Vergabeverfahren:„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage„Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Auftragsfalle gemeinschaftlich Auftragnehmer. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen und eine gesamtschuldnerische Haftung für die Auftragserbringung übernehmen. Hierfür ist die Unterlage „03_Bietergemeinschaftserklärung“einzureichen.

Eine beabsichtigte Vergabe von Teilleistungen an etwaige Unterauftragnehmer ist dem Auftraggeber mit Einreichung des Angebots anzuzeigen. Hierfür ist die Unterlage „06_Unterauftragnehmererklärung“einzureichen.

Interessierte Unternehmen können im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, sofern sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Hierfür ist die Unterlage „07_Verpflichtungserklärung“ vom eignungsleihenden Unternehmen ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Eignungsleihe ist mit dem Angebot auch bereits die Unterlage „08_Erklärung_zu_Ausschlussgründen“ausgefüllt einzureichen. Die Unterlage „04_Erklärung_zur_Eignung“ ist vom eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.

  1. Prüfung abgegebener Angebote

Zur Auswahl des Vertragspartners wird zunächst die Eignung der Bieter anhand der unterZiffer 4.1.beschriebenen Vorgaben festgestellt. Bieter, die ihre Eignung nicht nachweisen können, sind vom weiteren Verfahren auszuschließen. Im Anschluss an die Eignungsprüfung wird nach den unter Ziffer4.2. beschriebenen Kriterien das wirtschaftlichste Angebot ermittelt, auf das der Zuschlag erfolgt.

4.1. Eignungskriterien

Der Auftrag darf nur an geeignete Bieter vergeben werden. Geeignet sind Bieter, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.

Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

Zum Nachweis der Eignung sind die Unterlagen „04_Erklärung_zur_Eignung“ und „05_Referenzen“ von jedem Bieter ausgefüllt einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in dem sich die Bietergemeinschaft auf die Eignung des betroffenen Mitglieds beruft. Bei einer „Eignungsleihe“ sind diese Unterlagen von jedem eignungsleihenden

Seite8von10

[Seite 9]

Vergabeverfahren:„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage„Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.

Die Unterlage„08_Erklärung_zu_Ausschlussgründen“ist durch jedes einzelne Unternehmen, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als eignungsleihendes Unternehmen am Vergabeverfahren teilnimmt, ausgefüllt einzureichen.

Die Unterlage „03_Bietergemeinschaftserklärung“ ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt einzureichen. Die Unterlage „06_Unterauftragnehmererklärung“ ist bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern ausgefüllt einzureichen. Die Unterlage „07_Verpflichtungserklärung“ ist durch jedes eignungsleihende Unternehmen ausgefüllt einzureichen.

4.2. Zuschlagskriterien

Zur Auswahl des Vertragspartners wird nach den folgend beschriebenen Kriterien das wirtschaftlichste Angebot ermittelt, auf das im Anschluss der Zuschlag erfolgt:

EinzigesZuschlagskriterium ist der Preis.

  1. Ergänzende Bemerkungen

5.1. Vertrauliche Angaben und Geheimhaltung

Dem Bieter obliegt es selbst, diejenigen Teile des Angebots, die ein Betriebs-oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.

Mit Einreichung des Angebots verpflichten sich alleBeteiligten, die im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden. Jeder Bieter hat über die ihm bei der Erstellung der Angebotsunterlagen bekannt gewordenen Informationen und Kenntnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens.

Von jedem Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und bei „Eignungsleihe“ von jedem eignungsleihenden Unternehmen, ist die Unterlage „09_Erklärung_zu_Datenschutz_und_Verschwiegenheit“auszufüllen und ein- zureichen.

5.2. Datenschutz

Die Bieter sind im Hinblick auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten durch sie an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und Dritte und deren Verarbeitung für die Zwecke des

Seite9von10

[Seite 10]

Vergabeverfahren:„Beschaffung Netzwerkkomponenten Extreme Networks“

Unterlage„Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information durch den Auftraggeber erfolgt nicht.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich bei der Durchführung des Vergabe- verfahrens externer Dienstleister (Betreiber der Vergabeplattform, Rechtsanwaltskanzlei) bedient und ggf. die an den Auftraggeber übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese externen Dienstleister zur Verarbeitung ausschließlich für den Zweck des Vergabeverfahrens weitergibt.

In diesem Zusammenhang wird auf die Unterlage „16_Hinweise_zur_Daten- verarbeitung“ hingewiesen.

5.3. Bedenken zur Ausführung

Vor Abgabe des Angebots hat sich der Bieter über alle Bedingungen und Einzelheiten des Vergabeverfahrens, der Vergabeunterlagen sowie der geforderten Leistungen eigenverantwortlich und ausführlich zu informieren.

Mit der Abgabe eines Angebots bestätigt der Bieter, dass er alle Bedingungen des Auftrags kennt und erfüllt. Eventuelle Bedenken und Unklarheiten des Bieters bezüglich derAuslegung der Vergabeunterlagen undderspäteren Ausführung der Leistung muss der Bieter vor Angebotsabgabe klären.

5.4. Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen dürfen nur für die Erstellung des Angebots durch den Bieter verwendet werden.

** Ende der Bewerber-und Bieterbedingungen**

Seite10von10

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung