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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite1von45
Teil A Allgemeine Regelungen...................................................................................................................3 1 Gegenstand....................................................................................................................................3 2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung..........................................................................................3 3 Einzelaufträge.................................................................................................................................5 4 Geschätztes Auftragsvolumen........................................................................................................6 5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme.......................................................................................6 6 Höchstvolumen...............................................................................................................................7 7 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen.......................................8 8 Berichtswesen (Reporting)...........................................................................................................10 9 Vergütung der Leistungen............................................................................................................10 10 Preisanpassungen....................................................................................................................12 11 Rechnungen.............................................................................................................................15 12 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d)...............................................................................16 13 Zentrale Hotline*.......................................................................................................................16 14 Remoteservice*........................................................................................................................18 15 Haftpflichtversicherung.............................................................................................................18 16 Haftungsregelungen.................................................................................................................19 17 IT-Sicherheit.............................................................................................................................20 18 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz............................................................20 19 Vertraulichkeit und Datenschutz...............................................................................................20 20 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen..........................20 21 Zurückbehaltungs-und Leistungsverweigerungsrechte...........................................................22 22 Textform....................................................................................................................................22 23 Anwendbares Recht, Gerichtstand...........................................................................................22 24 Sonstige Vereinbarungen.........................................................................................................23 Teil B: Kauf von Hardware (EVB-ITKauf)................................................................................................24 1 Geltung der AGB..........................................................................................................................24 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen.................................................................................24 3 Gegenstände................................................................................................................................24 4 Produktstabilität............................................................................................................................24 5 Regelungen zur Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware bzw. Aufstellung der Hardware..25 6 Vergütung.....................................................................................................................................26 7 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale......................................................................26 8 Mängelhaftung (Gewährleistung).................................................................................................26 9 Garantien......................................................................................................................................26 10 Regelung entfällt..................................................................Fehler!Textmarke nicht definiert.
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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite2von45 11 Abweichende Vertragsstrafenregelungen................................................................................27 12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit...........................................................................27 13 Erfüllungs-und Lieferort...........................................................................................................27 14 Entsorgung derHardware durch den Auftragnehmer..............................................................27 15 Sonstige Vereinbarungen.........................................................................................................27 TeilC: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung).......................................................37 1 Geltung der AGB..........................................................................................................................37 2 Überblick über die Leistungen......................................................................................................37 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung................................................................37 4 Vergütung.....................................................................................................................................38 5 Service-und Reaktionszeiten*.....................................................................................................39 6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz.....................................40 7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers....................................................................................41 8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen................................42 9 Quellcode*....................................................................................................................................42 10 Regelung entfällt..................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert. 11 Vertragsstrafen.........................................................................................................................42 12 Weitere Regelungen.................................................................................................................43 13 Interessenkonflikt......................................................................................................................43 14 Pflichten nach Vertragsende....................................................................................................43 15 Sonstige Vereinbarungen.........................................................................................................43
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite3von45
Rahmenvereinbarung überdie Beschaffung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Extreme Networks
Vertragsparteien Auftraggeber: RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:
Auftragnehmer: Bieter gemäß Zuschlag
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:
Teil A AllgemeineRegelungen
-
Gegenstand Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen: Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen Netzwerkkomponenten beschafft werden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Anlage 1 „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“ und der Anlage 2 „14_Leistungsbeschreibung“.
-
Bestandteile der Rahmenvereinbarung Es gelten als Vertragsbestandteile:
2.1dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in derhier aufgeführten Rangfolge: Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung
| Anlage | Bezeichnung | Datum / | Anzahl |
|---|---|---|---|
| Nr. | Version | Seiten | |
| 1 | 15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt |
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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite4von45
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum / | Anzahl |
|---|---|---|---|
| Version | Seiten | ||
| 2 | 14_Leistungsbeschreibung | ||
| 3 | Angebot des Auftragnehmers (Soweit dieses nicht in Widerspruch zu den Vertragsunterlagen steht) | ||
| 4 | 09_Erklärung_zu_Datenschutz_und_Verschwiegenheit | ||
| 5 | 17_Eigenerklärung_Russland-Sanktionen |
Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge:2.2 fürdie jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:
| Auswahl | AGB | Erläuterung |
|---|---|---|
| EVB-IT Kauf-AGB | Kauf von Hardware | |
| EVB-IT Instandhaltungs-AGB | Instandhaltung von Hardware | |
| EVB-IT Überlassung Typ A-AGB | Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Kauf) | |
| EVB-IT Überlassung Typ B-AGB | Zeitweise Überlassung von Standardsoftware | |
| EVB-IT Pflege S-AGB | Pflege von Standardsoftware | |
| EVB-IT System-AGB | Erstellung von Gesamtsystemen, ggf. einschließlich Systemservice | |
| EVB-IT Systemlieferungs-AGB | Lieferung von Systemen, ggf. einschließlich Systemservice | |
| EVB-IT Erstellungs-AGB | Erstellung bzw. Anpassung von Software | |
| EVB-IT Service-AGB | Systemserviceleistungen | |
| EVB-IT Cloud-AGB | Cloudleistungen | |
| EVB-IT Dienstleistungs-AGB | Dienstleistungen |
Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite5von45 sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z.B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich_____. sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch dieEVB-ITAGBgenannt) stehen unterhttp://www.cio.bund.deund die VOL/B unterhttp://www.bmwe.bund.dezur Einsichtnahme bereit. Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmenvereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von §305BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen. Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden. Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.
- Einzelaufträge Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind. Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.
3.1Abrufe und Bestätigung
3.1.1.Der Einzelauftrag erfolgt mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr.. mittels elektronischem Bestellsystemder Auftraggeberingemäß Anlage Nr.und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen. mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgersund wie nachfolgend beschrieben: Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt nach Abstimmung der folgenden Punkte:(z.B. Termine, konkretisierter Leistungsumfang). nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses gemäß Anlage Nr._____.
3.1.2Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche Kalendertagen wie folgt zu bestätigen: wie in Anlage Nr._____vorgesehen
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite6von45 in folgendem Internetportal (z.B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen:_____ in Textformelektronisch via E-Mailan:Einkauf.IT@uk-gm.de
Hinweis:Vor der Bestätigung ist, soweit vereinbart, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob durch den Einzelauftrag Höchstvolumina überschritten werden. Siehe auch Abschnitt "Höchstvolumen"[8].
-
GeschätztesAuftragsvolumen Das geschätzte Auftragsvolumen, d.h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge) ergibt sich aus:_____ [z.B. Anlage oder Bekanntmachung] ergibt sich aus Anlage Nr.. beträgt_____Euro (netto). beträgt[z.B. Personentage oder Lizenzen]. ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung) Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit: Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. wie folgt:_____.
-
Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung. Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr._____. Die Mindestabnahme beträgt_____Euro (netto). Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung).
5.1 Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite7von45 Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. gemäß Anlage Nr._____. Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.
- Höchstvolumen Das Höchstvolumen, d.h. der Höchstwert oder die Höchstmenge ergibt sich aus_____ [z.B. Bekanntmachung] ergibt sich ausAnlage Nr. 1(15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt). beträgt_____Euro (netto) (Höchstwert).
6.1 Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. gemäß Anlage Nr._____
6.2 Mitteilungspflicht des Auftragnehmers Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen. Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse:_____
6.3 Folgen des Erreichens von Höchstvolumina Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.
Unabhängig davon
hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten vonmaximal_____Monaten zu kündigen.
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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite8von45 Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind. endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten von maximal_____Monaten zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
- Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Einzelauftrag genannten Produkte zu liefern. Die Lieferung erfolgt an den Sitz des Bezugsberechtigten, soweit im Einzelauftrag oder in Anlage Nr.nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher, den Erfordernissen des Liefergegenstandes und der Versandart angemessener Verpackung und wird nicht gesondert vergütet. Die konkrete Lieferadresse ergibt sich aus der Seite3dieses Vertrages dem Einzelauftrag. Die Lieferung von Hardware und anderen Gegenständen erfolgt wie folgt (hier auch Regelungen zu Anlieferung, ggf. Incoterms etc.): Die Lieferung von Software* erfolgt durch Download wie folgt_____ Die Lieferung muss spätestens_____Wochen nach Erteilung des Einzelauftrags, in der in Anlage Nr._____vereinbarten Form zu den Geschäftszeiten des Bezugsberechtigten erfolgen, soweit nichts anderes im Einzelauftrag vereinbart ist, wobei eine kürzere Frist einvernehmlich zu vereinbaren ist. Der Bezugsberechtigte ist rechtzeitig, mindestens aber _____Arbeitstage vor Lieferung, unter Angabe der Uhrzeit von der geplanten Lieferung zu benachrichtigen. Erkennt der Auftragnehmer, dass er eine Lieferfrist nicht einhalten kann, so hat er dem Bezugsberechtigten die Gründe für die Verzögerung unverzüglich in Textform mitzuteilen. Etwaige Ansprüche des Bezugsberechtigten aus der nicht fristgemäßen Lieferung bleiben unberührt. Allen Lieferungen sind Lieferscheine beizufügen, die die Bestellnummer, das Bestelldatum sowie die Artikelnummer so ausweisen, dass eine Zuordnung der gelieferten Produkte unmissverständlich möglich ist. Teillieferungen sind ausgeschlossen, soweit im Einzelauftrag oder in Anlage Nr._____nichts anders vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Regelungen zu umweltbezogenen und sozialen Aspekten sowie zur Nachhaltigkeit gemäß Anlage Nr._____einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite9von45 gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen erfolgt gemäß Anlage Nr. [z.B. Vergütung für die Entsorgung und weitere Regelungen] Die Entsorgung bzw. das Recycling der Hardware erfolgt gemäß Anlage Nr.[z.B. Vergütung für die Entsorgung und weitere Regelungen] Unabhängig davon hat die Entsorgung bzw. das Recycling jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespeicherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen.
- Höchstvolumen Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge, ergibt sich aus _____ [z. B. Bekanntmachung] ergibt sich aus Anlage Nr.1„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“. beträgt _____ Euro (netto) (Höchstwert).
8.1 Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. gemäß Anlage Nr. _____
8.2 Mitteilungspflicht des Auftragnehmers Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen. Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____
8.3 Folgen des Erreichens von Höchstvolumina Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.
Unabhängig davon
hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten von maximal _____ Monaten
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite10von45 zu kündigen. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind. endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten von maximal _____ Monaten
zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.7Berichtswesen (Reporting) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn 100% des geschätzten Auftragsvolumens 100% des Höchstvolumens 75% des geschätzten Auftragsvolumens 75% des Höchstvolumens % des geschätzten Auftragsvolumens % des Höchstvolumens erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:. Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: Soweit Höchstvolumina zu 75% erreicht sind und sich abzeichnet, dass die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung kumuliert dazu führen werden, dass vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Höchstvolumina ausgeschöpft sein werden, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse:_____ Art und Umfang der besonderen Mitteilungspflichten des Auftragnehmers zum Ausschöpfungsgrad ergeben sich aus Anlage Nr._____.
- Vergütung der Leistungen
9.1 Grundsätzliches Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. 1„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung[im Standard gemäß Nummer 14] vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist. Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite11von45 Die angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise. zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweiteineUmsatzsteuerpflicht besteht.
9.2 Vergütung nach Aufwand
Soweit inAnlage Nr.1„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieserRahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes:8.2.1Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht. Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu Zeiten gemäß AnlageNr. 1„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“erbracht.
9.3 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr.1„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“. Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr.1„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“. Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr.. Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr..
9.4 Fälligkeit und Zahlungsfristen Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____vorlegt. Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr.einzuhalten ist. Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen:. Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB- IT Dienstleistungs-AGB.
Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig: monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum_____ des laufenden Jahres. gemäß Anlage Nr._____.
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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite12von45 Abweichend gilt: Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern_____Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen. Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr._____.
- Preisanpassungen Die vereinbarte Vergütung giltfür die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbartist.
10.1 Preisanpassungsklausel mit Index Die nachfolgende Regelung gilt für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen:[hier z.B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile:_____ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile:_____ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile:_____ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile:_____ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile_____ Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile:_____ Index für_____(Jahr:= 100) für folgende Leistungsbestandteile: seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %] Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite13von45 Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich[im Standard gemäß Nummer 25.2]verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.
10.2 Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten Die nachfolgende Regelung gilt für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen:[hier z.B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigenErhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals_____Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden. Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung % gegenüber dem vorher geltenden Preis. Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich[im Standard gemäß Nummer 25.2]verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden. Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr._____geregelt.
10.3 Preisanpassungen anhand von Preislisten
10.3.1 Preiserhöhungen anhand von Preislisten Die nachfolgende Regelung gilt für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen:_____[hier z.B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der bei Mitteilung des Erhöhungsverlangens aktuellen Preisliste _____[konkrete Bezeichnung + Quelle, z.B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____% höher ist, als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, kann der Auftragnehmer den aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlenden Preis im gleichen Verhältnis erhöhen. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preiserhöhung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gestiegen ist. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 24 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 24 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung
Version 1.0.1 vom 13.05.2025
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite14von45 angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens mit der Ankündigung die geänderten Preislisten zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf 3% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt. Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf_____% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt. Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich[im Standard gemäß Nummer 25.2]verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr._____.
10.3.2 Preissenkungen anhand von Preislisten Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt,Preissenkungen vorzunehmen. Im Übrigen ergeben sich Preissenkungen wie folgt: Die nachfolgende Regelung gilt für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen:[hier z.B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste[konkrete Bezeichnung + Quelle, z.B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als_____% niedriger ist als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, senkt sich der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis im gleichen Verhältnis. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preissenkung gültigen Preisliste um den obengenannten Prozentsatz gesunken ist. Die Preissenkung gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so rechtzeitig in Textform auf die jeweiligen Preissenkungen hinzuweisen und dem Auftraggeber geänderte Preislisten so rechtzeitig zugänglich zu machen, dass der Auftraggeber die entsprechende Preissenkung geltend machen kann. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preissenkung nur auf den Preis des
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite15von45 Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr._____. Das Recht des Auftraggebers auf Preissenkungen ist in Anlage Nr._____geregelt.
10.3.3 Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten Die nachfolgende Regelung gilt für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen:_____[hier z.B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Die Vergütung erfolgt auf Basis der in Anlage Nr._____referenzierten, mindestens für alle Geschäftskunden in Deutschland geltenden Preisliste(n) in deren jeweils gültigem Stand, auf die der/die in Anlage Nr.angegebene(n) Rabatt(e) ein Rabatt in Höhe von% angewandt wird. Preiserhöhungen gegenüber dem bei Angebotsabgabe geltenden Stand gelten abweichend davon nur, wenn der jeweilige neue Stand der Preislisten, aus denen sich die Erhöhung ergibt, dem Auftraggeber vorliegt. Die Preisanpassung erfolgt maximal einmal monatlich zum Monatsbeginn und gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge. Die Anpassung erfolgt nicht monatlich, sondern maximal einmal pro mit Wirkung zum. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils die aktuellen und auf Anforderung auch alle früheren Stände der Preisliste(n) in elektronisch auswertbarer Form in einem marktüblichen Austauschformat (z.B. als XLS, CSV oder XML-Dateien) zur Verfügung stellen.
- Rechnungen Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen E-Rechnungsverordnung des Bundes-ERechV _____[z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift] Dabei ist folgende Leitweg-ID_____zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr._____.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite16von45 Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr. Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Rechnungen sind an folgende Stellevia E-Mailelektronischzurichten:Empfänger: Zentrale.Rechnungsbearbeitung@uk-gm.de; Cc: GBIT_Rechnungen.gi@uk-gm.de Adressat:Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Geschäftsbereich IT (AKAD),Standort Gießen, Klinikstraße 23, 35392 Gießen. Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigen abgerechnet. Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr._____.
- Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeberist:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |
|---|---|---|---|---|
| Jens Lotz | Geschäftsbereichsleitung IT (AKAD) | Standort Gießen | Telefon: +4964198540166 Mobil: +491731878689 | jens.lotz@ukgm.de |
Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:
Name Rolle/Leistungsbereich Organisationseinheit Telefonnummer E-Mail
Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich ausderUnterlage „02_Angebotsvordruck“.
- Zentrale Hotline*
13.1 Gegenstand der Hotline Gegenstand der Hotline ist die Aufnahme von Störungs-und Mängelmeldungen per Telefon. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* bzw. den gemeldeten Mangel durch telefonische Anleitung noch während des Telefonats beseitigen. Ist diesin zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung zur Störungs-bzw. Mangelbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleiten. Ist keine Beseitigung vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Bezugsberechtigten ein Angebot zur Beseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen. Die Störungs-bzw. Mangelbeseitigung gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Remoteservice* Ist die Nutzung eines Ticketsystems* vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung nebst erläuternden Informationen in dieses einzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Meldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht. Gegenstand der Hotline ist die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Produkte und Leistungen. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die Fragen telefonisch noch während des Telefonats beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite17von45 verpflichtet, die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail an den Bezugsberechtigten zu übermitteln. Die Beantwortung der Fragen gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Erläuterung per Remoteservice*. Der Gegenstand der Hotline ergibt sich ergänzend aus Anlage Nr. 1 „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“. Gegenstand und Umfang der Hotline (z.B. 1st Level Support und eine Abgrenzung zu weiteren Supportleveln wie 2nd und 3rd-Level-Support) ergeben sich aus Anlage Nr._____.
13.2 Zeiten und Sprache der Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine Hotline in deutscher Sprache(Niveau C2)zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| MontagbisSonntag | 0 Uhrbis24 Uhr |
| An Sonntagen | 0Uhrbis24Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | 0Uhrbis24Uhr |
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hotline personell und technisch so auszustatten, dass innerhalb der o.g. Zeiten ihre ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat dabei das zu erwartende Aufkommen an Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen zuberücksichtigen und die Möglichkeit paralleler telefonischer Fragen bzw. Störungsmeldungen sicherzustellen. Kann die Beseitigung einer Störung* bzw. die Beantwortung komplexer Anwenderfragen nicht durchgängig von demselben Mitarbeitenden des Auftragnehmers bis zum erfolgreichen Abschluss betreut werden, ist der Vorgang und dessen Bearbeitungsfortschritt so zu protokollieren, dass durch den Mitarbeitendenwechsel kein wesentlicher Zeitverlust entsteht.
Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Telekommunikationskosten selbst. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Hotline über Mehrwertdienste-,Mobilfunkrufnummern, Auslandsrufnummern oder andere Rufnummern anzubieten, die gegenüber dem Inlandsfestnetztarif Zusatzkosten verursachen. Zu folgenden Zeiten kann die Hotline statt in deutscher auch in englischer Sprache angeboten werden:_____. Die Hotlinekannistauchzudemin englischer Sprache angeboten werdenanzubieten.
13.3 Personelle Besetzung der Hotline Der Auftragnehmer darf für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung der vertraglichen Leistungen beantwortet werden können (Fachhotline). das so qualifiziert ist, dass auch komplexere Störungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr. 1"15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“qualifiziert ist.
13.4 Nutzer der Hotline Es besteht keine Einschränkung, welcher Personenkreis die Hotline in Anspruch nehmen darf. Es sind lediglich geschulte Nutzende berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite18von45 Es ist lediglich der in Anlage Nr._____aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber verfügt über einen User-Helpdesk, der die Fragen und Meldungen der Nutzenden entgegennimmt und versucht, diese zu klären. Erfolgt durch den User-Helpdesk keine Klärung, kann dieser die Hotline in Anspruch nehmen. Näheres ist in Anlage Nr. _____geregelt.
13.5 Anrufbearbeitung Die Nutzung von automatisierten Sprachdialogsystemen (Interactive Voice Response Systemen, IVR) ist nur zur Entgegennahme und einer ersten Zuordnung von Anrufen zulässig, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist: Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen. Der Auftragnehmer ist nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird, nicht mehr als_____Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden, der menschliche Kontakt spätestens auf der _____. Ebene erfolgt, der menschliche Kontakt spätestens nach_____Minuten erfolgt.
13.6 Sonstiges Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr._____.
-
Remoteservice* Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr._____die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*. Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr._____erbringen.
-
Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens_____mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen: Vermögensschäden_____Euro Sachschäden _____Euro Personenschäden_____Euro Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicherMängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite19von45 16. Haftungsregelungen
16.1 Haftung des Auftragnehmers In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens-und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigen aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zu Grunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswertmehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zu Grunde gelegt Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen. Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nichtin nachfolgender Nummer[im Standard Nummer:16.2]etwas anderes vereinbart ist.
16.2 Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung desAuftragnehmers"[im Standard Nummer:16.1]abweichende Haftungsregelungen
16.2.1 Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer:15.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf 5% des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge. _____Euro 5.000.000 Euro
16.2.2 Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers"[im Standard Nummer: 15.1]ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag. An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf5% desAuftragswerts* des Einzelauftrags. An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf_____Euro.
16.2.3 Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers"[im Standard Nummer:15.1] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen. Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn.
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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite20von45 Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr._____.
16.3 Haftung des Auftraggebers Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: . Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage.
-
IT-Sicherheit Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugs-berechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr._____zu beachten.
-
Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich der Geheimschutzbetreuung durch die jeweils zuständige Stelle zu unterstellen. die Regelungen der Bezugsberechtigten zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten:
-
Vertraulichkeit und Datenschutz Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. 4„09_Erklärung_zu_Datenschutz_und_Verschwiegenheit“. Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigen verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes: die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____. Details sind in Anlage Nr.geregelt. Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr.. Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten. Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr..
-
Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen
20.1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am_____;
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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite21von45 mit Zuschlag; mit Zuschlag, jedoch frühestens am_____; sie endet am_____. mit Ablauf von48Monaten. Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina"[im Standard:Nummer9.3]vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.
20.2 Verlängerungen der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung verlängert sich al jeweils um12Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von3Monaten zuihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach48Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung[im Standard: Nummer9.3]vorzeitig endete. Der Auftraggeber ist berechtigt, die RahmenvereinbarungzweiMal umzwölfMonate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens_____Monate vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.
20.3 Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von_____Monaten zum_____ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des_____[z.B. zweiten Vertragsjahres]; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung[im Standard: Nummer25.2]verlängert hat. _____. Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“[im Standard: Nummer 9.3]vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen derentsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.
20.4 Ende/Kündigung von Einzelaufträgen Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Endeder Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt. . Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage
20.5 Außerordentliche Kündigung/Rücktritt Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmen-vereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1oder2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite22von45 Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: ● Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären. ● Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen. ● Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer-bzw. Leistungszeiträume oder-zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● _____ Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.
-
Zurückbehaltungs-und Leistungsverweigerungsrechte Zurückbehaltungs-und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet diezugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.
-
Textform Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.
-
Anwendbares Recht, Gerichtstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite23von45 24. Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:. Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr..
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite24von45
Teil B Kauf von Hardware (EVB-IT-Kauf)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über den Kauf von Hardware gelten die EVB-IT Kauf AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung). Sofern vorinstallierte* Betriebssystemsoftware Gegenstand des Kaufes ist, gelten zusätzlich die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung)
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen Kauf von Hardware inklusive vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und Aufstellung* sonstige Leistungen_____
3 Gegenstände Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber auf dessen Auftrag hin Hardware, ggf. einschließlich weiterer Leistungen, z.B. vorinstallierter* Betriebssystemsoftware, Aufstellung etc. gemäß Anlage Nr.1 „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“und AnlageNr.2 „14_Leistungsbeschreibung“. Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen vorinstallierten* Betriebssystemsoftware in der folgenden Rangfolge: ● Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr., ● Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr.. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
3.1Produktstabilität Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Art und Qualität der Produkte während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Der Auftragnehmer wird sich gegenüber etwaigen Vorlieferanten und Unterauftragnehmern entsprechend absichern. Hinsichtlich Art und Qualität müssen für die Dauer des VertragesdieProdukte mit den ggf. in einer Teststellung überlassenen und vom Auftraggeber als erfüllungstauglich befundenen Produkten identisch sein, die in Anlage Nr._____vereinbarten Komponenten (konkrete Bauelemente, wie z.B. bestimmte Speicher, Prozessoren, Hardwareschnittstellen, Fabrikate) aufweisen, in folgenden Komponenten _____identisch sein.
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EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite25von45 3.2Produktwechsel auf Wunsch des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Produktwechsel vorzuschlagen. Der Auftraggeber wird seine Einwilligung erklären, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: das vereinbarte Produkt wird vom jeweiligen Hersteller nicht mehr hergestellt, es wurden mindestens die Funktions-und Leistungsgleichwertigkeit (insbesondere hinsichtlich Kompatibilität, Performance, Leistungsstärke und Qualität) des Ersatzprodukts durch die Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Messprotokolle, Datenblätter) nachgewiesen, der Preis erhöht sich durch den Produktwechsel nicht, das neue Produkt stammt von demselben Hersteller wie das bisherige Produkt, das neue Produkt erfüllt die weiteren Anforderungen aus Anlage Nr., gleichzeitig mit der Ankündigung ist auf Kosten des Auftragnehmers die Bereitstellung eines Musterexemplars des neuen Modells für eine Teststellung erfolgt und die Tests des Auftraggebers haben ergeben, dass das Produkt die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.. Der Auftraggeber ist in keinem Fall verpflichtet, in mehr als_____ Produktwechsel pro Vertragsjahr einzuwilligen. Der Auftraggeber ist in keinem Fall verpflichtet, mehr als_____ Vorschläge für Produktwechsel pro Vertragsjahr zu prüfen und ggf. einzuwilligen.
3.3Produktwechsel auf Wunsch des Auftraggebers Der Auftraggeber hat Anspruch auf Produktwechsel zur Anpassung der Produkte an den technischen Fortschritt. Der Auftragnehmer kann nur dann, insoweit und in dem Umfang eine Anpassung der Vergütung verlangen, als er nachweist, dass sein Einkaufspreis in Bezug auf das neue Produkt höher ist als für das auszuwechselnde. Dabei ist höchstens ein marktüblicher Einkaufspreis maßgeblich. In diesem Fall erfolgt der Produktwechsel nur, wenn der Auftraggeber der Vergütungserhöhung zustimmt. Der Auftraggeber kann einen Produktwechsel fordern, wenn bei mehr als_____%, mindestensaber_____der bereits abgerufenen Produkte Mängel aufgetreten sind. bei mehr als_____%, mindestens aber_____der bereits abgerufenen Produkte Lieferverzug aufgetreten ist.
Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, ein alternatives Produkt zu liefern, damit die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt und die Funktions-und Leistungsgleichwertigkeit (insbesondere hinsichtlich Kompatibilität, Performance, Leistungsstärke und Qualität) gewahrt wird. Dies hat der Auftragnehmer durch Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Messprotokolle, Datenblätter) nachzuweisen. Ein Anspruch auf Erhöhung der Vergütung besteht nicht.
3.4Regelungen zur Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware bzw. Aufstellung der Hardware Vereinbarungen zur Vorinstallation* der Betriebssystemsoftware ergeben sich aus Anlage Nr.1 „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“und aus Anlage Nr. 2 „14_Leistungsbeschreibung“.
Version 1.0.1 vom 13.05.2025
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite26von45 Vereinbarungen zur Aufstellung der Hardware* ergeben sich aus Anlage Nr. _____
4 Vergütung
4.1Kaufpreis Derjeweilige Kaufpreis ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen". aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr._____.
4.2 Fälligkeit und Zahlung Die Fälligkeit und Zahlungsfrist ergeben sich aus Teil A. Die Vergütung für den Kauf ist abweichend von Teil A fällig_____Tage nach_____. und ist abweichend von Teil A nicht 30 Tage sondern_____Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
5Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Nutzungssperren* auf:. Näheres siehe Anlage Nr.. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmalenichtauf:. Näheres siehe Anlage Nr..
6Mängelhaftung (Gewährleistung) Abweichend von Ziffer 7.4 EVB-IT Kauf-AGBhat der Auftraggeber die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung) für die Hardware gemäß Anlage Nr.. Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf- AGB gemäß Anlage Nr.. Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, E-Mail oder Anlage Nr._____ Im Rahmen derMängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr._____vereinbart. Für Mängelmeldungen und Reaktions-/ und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung gelten die Regelungen, die im Modul Instandhaltung vereinbart sind.
7 Garantien 7.1 Auftragnehmergarantien Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der vereinbarten Mängelhaftung (Gewährleistung) die in Anlage Nr._____aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie). die in Anlage Nr._____aufgeführten Garantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Garantie).
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite27von45 Für die Haftung bei der Verletzung von Garantieversprechen gelten die jeweils einschlägigen Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB, Ziffer 16 EVB-IT Instandhaltungs- AGB bzw. Ziffer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in den dort genannten Fällen.
7.2Herstellergarantien Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der aus Anlage Nr._____ersichtlichen Hardware die dort genannten Garantien übernimmt.
8 Abweichende Vertragsstrafenregelungen Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Kauf-AGB wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr._____vereinbart. Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.4 der EVB-IT Kauf-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von_____Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
9Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Teil A bzw. Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr.. Die Parteien treffen abweichend von bzw. ergänzend zu Teil A Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr.. Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
10 Erfüllungs-und Lieferort Erfüllungsort istBad Neustadt a. d. Saale. Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist_____.
11 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer Soweit der Auftraggeber gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Kauf-AGB die Entsorgung wünscht, erfolgt diese gemäß Anlage Nr.durch (Mehrfachauswahl möglich) Beseitigung Verwertung einschl. Recycling, Wiederverwendung. die Entsorgung der dort genannten Hardware erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr.. Die Entsorgung der Hardware gemäß Anlage Nr._____erfolgt nicht durch den Auftragnehmer.
12 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:_____ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr._____.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite28von45 TeilCInstandhaltung von Hardware (EVB-IT-Instandhaltung)
1 Geltung der AGB
Für Einzelaufträge über Instandhaltungsleistungen gelten die EVB-IT-Instandhaltungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) Hotline Sonstige Instandhaltungsleistungen
3 Beschreibung der Hardware, die Gegenstand der Instandhaltungsleistungen ist Der Auftragnehmer erbringt nach Einzelauftrag einzelne oder alle der in Nummer 2 genannten Instandhaltungsleistungen für die in Anlage Nr.1„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“und in Anlage Nr. 2 „14_Leistungsbeschreibung“genannte Hardware.
4Beginn / Dauer / Kündigung der Instandhaltungsleistungen
4.1Beginn / Dauer der Instandhaltungsleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit dem Tag nach der Lieferung der jeweiligen Hardware im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt zu dem/n in Anlage Nr._____vereinbarten Zeitpunkt(en) jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von_____Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von48Monaten für den/die in Anlage Nr._____vereinbarten Zeitraum/Zeiträume für den/die im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume die vereinbarten Instandhaltungsleistungen zu erbringen.
4.2 Kündigung von Einzelaufträgen über Instandhaltungsleistungen Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist_____ Monat(e) zum Ablauf eines_____(z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist_____ Monat(e) zum Ablauf des_____Vertragsjahres seit Lieferung aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite29von45 Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung eines Einzelauftrages berechtigt. Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Hardware) aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart. Der Auftraggeber hat das Recht, mit Wirkung zum Ende der Rahmenvereinbarung, einzelne oder alle Einzelaufträge zu kündigen. Ziffer 17.2 EVB-ITInstandhaltungs-AGBSatz 2 gilt entsprechend.
5Vergütung
5.1Vergütung für dieInstandhaltungsleistungen Die Vergütung für die vereinbarten Instandhaltungsleistungen ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend aus den Regelungen dieses Moduls. Soweit ein Pauschalfestpreis für Instandhaltungsleistungen vereinbart ist, ist dieser die Instandhaltungspauschale im Sinne dieses Moduls.
5.2 Vergütung für Ersatzgegenstände* Bei Vergütung nach Aufwand werden Ersatzgegenstände* (Ersatzhardware*, Ersatzteile*, Verschleißteile* und Verbrauchsmaterialien*) gemäß Anlage Nr.1„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“vergütet. Abweichend von den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird vereinbart, dass der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) nicht die in Anlage_____genannten Kosten für die dort ausgewiesenen Ersatzgegenstände* enthält.
5.3Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung für die Instandhaltungsleistungen ist abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs- AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum_____ des laufenden Jahres. einmalig zum_____. gemäß Anlage Nr._____.
Die Vergütung für die Instandhaltungsleistungen ist abweichend von Ziffer 10.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht 30 Tage, sondern _____Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
6Servicezeiten* für die Instandhaltungsleistungen
| Tage | Störungsbeseitigung | Hotline | Ggf.sonstige |
|---|---|---|---|
| Instandhaltungsleistungen | |||
| Montag bis Sonntag | 0bis 24 Uhr | 0bis 24 Uhr | 0bis 24 Uhr |
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite30von45 7Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen Abweichend von Ziffer 1.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf die Hardware gemäß Anlage Nr._____auch solche Instandhaltungsleistungen zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen und für die der Herstellerdiesen Support nicht mehr anbietet.
7.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
7.1.1Leistungsumfang Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Hardware der in Anlage Nr. 1 „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“und Anlage Nr. 2 „14_Leistungsbeschreibung“genannten Hardware zu beseitigen. Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB zur Übernahme neuer Hardware oder Hardwareteile im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr._____.
7.1.2 Kenntniserlangung von Störungen*
7.1.2.1 Störungsmeldung durch den Auftraggeber Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Siehe Unterlage„02_Angebotsvordruck“
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| Postanschrift: | |
| Telefon: | |
| E-Mail: | |
| Web-Adresse des Ticketsystems |
wie folgt: auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr._____. mit Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt._____zur Verfügung gestellt wird. formlos.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite31von45
7.1.2.2 Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen* Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems_____(Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr._____ genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr._____genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.
7.2 Reaktions-und Wiederherstellungszeiten* Es werden folgende Reaktions-und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
| Störungsklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in |
|---|---|---|
| Stunden | ||
| Betriebsverhindernder Mangel | 1 | 4 |
| Betriebsbehindernder Mangel | 4 | 8 |
| Leichter Mangel | 24 | 72 |
Reaktions-und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 5 des Vertrages oder Ziffer 5.1EVB-IT Instandhaltungs- AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reak- tionszeit* mit Beginn der nächstenServicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 6.1.2.2 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions-und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen_____ auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*, d.h. an allen Tagen rund um die Uhr. auch innerhalb der folgenden Zeiten:_____ gemäß dieser Anlage _____ Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wie folgt definiert:_____ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____für die dort abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
7.3 Vergütung Die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist nicht in der Vergütung für die Hardware Instandhaltungsleistungengemäß Nummer 4.1enthalten., sondern erfolgt nachAnlage Nr._____.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite32von45 7.4 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)
7.4.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu bestimmten Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft gemäß Anlage Nr.. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vollumfänglichen Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen* der Hardware zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.1. oder Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für folgende Hardware_____oder für die in Anlage Nr.aufgeführte Hardware angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen* zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.. Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB zur Übernahme neuer Hardware oder Hardwareteile im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer ist zur Feststellung des aktuellen Zustandes der Hardware (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems(Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr._____genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr._____genannten Umfang selbst Kenntnis vom aktuellen Zustand der Hardware zu verschaffen.
7.2.2. Vergütung Die Vergütung für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ist nicht in der Vergütung für die Instandhaltungsleistungen gemäß Nummer 4.1 enthalten, sondern erfolgtnach AnlageNr. _____.
7.3 Hotline
7.3.1 Umfang der Leistungen Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.4 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB zu den in Nummer6vereinbarten Servicezeiten*. Abweichend von Ziffer 2.4.3 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr._____qualifiziert ist. Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Hardware beantwortet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen. Abweichend von Ziffer 2.4.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist lediglich der in Anlage Nr._____aufgeführtePersonenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Abweichend von Ziffer 2.4.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten_____in englischer Sprache. Die Hotline kann auch in englischer Sprache angeboten werden.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite33von45 Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen. Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird; nicht mehr als_____(Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der_____(z.B. zweiten) Ebene erfolgt; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach_____(Anzahl) Minuten erfolgt.
Abweichend von Ziffer 2.4.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über_____ anzubieten (z.B. Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer). Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr._____.
7.3.2Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die HotlineistindenKostenfür dieHardwareent- halten. Die Vergütung für die Hotline erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls. mit einer Obergrenze in Höhe von_____ Euro pro_____(z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt_____Euro.
7.4 Sonstige Instandhaltungsleistungen Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr.konkret beschriebenen sonstigen Instandhaltungsleistungen. Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Instandhaltungsleistungen; die Vergütung für die sonstigen Instandhaltungsleistungen ist in der Instandhaltungspauschale* enthalten. Die gesonderte monatliche Pauschale für die sonstigen Instandhaltungsleistungen beträgt. Die Vergütung für die sonstigen Instandhaltungsleistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Anlage Nr.1der Rahmenvereinbarung und Zuschlagstabelle dieses Moduls. mit einer Obergrenze in Höhevon_____pro_____(z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt_____Euro.
7.5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
7.5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr.1.
7.5.2Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr._____. Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle:
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite34von45
| Lfd. Nr. | Bezeich- nung der Kategorie | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungs- sätze gemäß Anlage Nr.1Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr.1Samstag von bis | Zuschläge | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr.1Sonn-und Feiertage von bis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Prozent auf die | in Prozent | |||||
| Vergütungssätze | auf die | |||||
| gemäß Anlage | Vergütungs- | |||||
| Nr.1Montag bis | sätze | |||||
| Freitag | gemäß | |||||
| (Arbeitstage) | Anlage | |||||
| außerhalb der | Nr.1Sonn- | |||||
| zuschlagsfreien | und | |||||
| Zeiten | Feiertage | |||||
| von | ||||||
| bis |
7.5.3Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | Zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von_____bis_____Uhr |
| Freitag | von_____bis_____Uhr |
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr._____.
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 10.2.4 Satz 2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 10.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr._____ .
7.5.4Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten: Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.. Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr..
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite35von45 Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr._____vereinbart.
7.6 Abnahme Regelungen zur Abnahme für die Leistungen ergeben sich aus Anlage Nr._____.
7.7 Mängelhaftung (Gewährleistung) Es gilt Ziffer 13.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach-und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach-und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr.. Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.2 EVB- IT Instandhaltungs-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr._____.
7.8 Vertragsstrafen
7.8.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten* Ziffer 11.2 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
Leistungsart Überschreitung um …. Vertragsstrafe
insgesamt proVertragsjahr jedoch maximal_____
Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
7.8.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten* Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
Leistungsart Überschreitung um …. Vertragsstrafe
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal_____
Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr._____.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite36von45 7.8.3 Sonstige Vertragsstrafen Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von_____Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
7.9 Weitere Regelungen
7.9.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüber- | Sonstige Anforderungen, |
|---|---|---|---|---|
| prüfung | z.B. weitere | |||
| Ü 1, 2 oder 31 | Sicherheitsanforderungen |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Adibew Aeuicfghaebnedn v goenm Zäifßfe Ar 9n.la1g EeV NBr-.IT_ _In_s_t_annduhr aPlteurnsgosn-aAl GeiBn zisuts deetzre Anu, fwtrealgcnheehsm beerr enitic ihstt ,v seicrphf laicuhfgtertu, nfüdr des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1 „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“ und Anlage Nr. 2 „14_Leistungsbeschreibung“.
7.9.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr._____zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr._____zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr.zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten:
7.9.3 Nutzungssperre/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Nutzungssperren auf:. Näheres siehe Anlage Nr.. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmalenichtauf:. Näheres siehe Anlage Nr..
7.9.4 Erfüllungsort Erfüllungsort istGießen.
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Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite37von45
TeilDErbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT-Dienstleistung)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über Dienstleistungen gelten die EVB-IT Dienstleistungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Überblick über die Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber auf Basis von Einzelaufträgen folgende Dienstleistungen: Beratung Projektleitungsunterstützung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit Unterstützung bei Planungsleistungen Unterstützung bei Softwareentwicklung Hotline sonstige Dienstleistungen
2.1Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung2.1.1Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus demEinzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt_____(Stunden/Tage). Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in_____(siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
2.1.2Abweichende Kündigungsregelung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist für einen Einzelauftrag1Monat(e) zum Ablauf einesKalendervierteljahr(z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit des Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr._____ vereinbart.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite38von45 1 Vergütung
1.1 Vergütung nach Aufwand Soweit für den Einzelauftrag eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist, gelten die Regelungen gemäß Teil A,Abschnitt "Vergütung der Leistungen"und abweichend bzw. ergänzend die Regelungen dieses Moduls. die Tagessätze und ggf. weitere Konditionen, z.B. Obergrenzen, ergeben sich dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr._____.
1.1.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr._____.
1.1.2 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr._____. Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd. | Bezeichnung der Kategorie | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr.1Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr.1Samstag von bis | Zuschläge in | Zuschläge in |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Prozent auf die | Prozent auf die | Prozent auf die | |||
| Vergütungssätze | Vergütungssätze | Vergütungssätze | ||||
| gemäß Anlage | gemäß Anlage | gemäß Anlage | ||||
| Nr.1Montag bis | Nr.1Sonn-und | Nr.1Sonn-und | ||||
| Freitag | Feiertage | Feiertage | ||||
| (Arbeitstage) | ||||||
| von | von | |||||
| außerhalb der | ||||||
| zuschlagsfreien | bis | bis | ||||
| Zeiten |
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von_____bis_____Uhr |
| Freitag | von_____bis_____Uhr |
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr._____
1.1.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.1 „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt".
1.1.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite39von45 Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.1„15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“.
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.1 „15_Leistungsverzeichnis_und_Preisblatt“.
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr.
1.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt_____. gemäß Anlage Nr._____.
1.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr._____vereinbart.
1.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Soweit eine Vergütung zum Pauschalfestpreis vereinbart ist, ergibt sich diese gemäß Teil A,Abschnitt "Vergütung der Leistungen". aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr._____.
2 Service-und Reaktionszeiten*
2.1 Servicezeiten* Für die Leistungen gemäß Anlage Nr._____werden folgende Servicezeiten* vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| bis | von_____bis_____Uhr |
| AnSonntagen | von_____bis_____Uhr |
| An Feiertagen | von_____bis_____Uhr |
Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite40von45 4.2Reaktionszeiten* Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____werden folgende Reaktionszeiten* vereinbart:
| Leistung gemäß Anlage Nr. | Anlass/Problemkategorie | Reaktionszeit* |
|---|---|---|
| in Stunden |
Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr._____festgelegt. Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
3 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz Der Auftragnehmer ist in seiner Personaldisposition grundsätzlich frei, hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches qualifiziert ist, wie aus Anlage Nr._____ersichtlich. hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches folgende Anforderungen erfüllt:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 31 | Sonstige Anforderungen, |
|---|---|---|---|---|
| z.B. weitere | ||||
| Sicherheitsanforderungen |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes, je nachdem welches Gesetz für den jeweiligen Bezugsberechtigten anwendbar ist,hier auch angeben, wenn Überprüfung auf vorbeugenden personellen Sabotageschutz begrenzt ist. |
hat jedoch für die Leistungserbringung stets das Personal einzusetzen, dessen Personalprofile im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Leistungserbringung durch ihn vorgelegt wurden. aus Anlage Nr. _____ersichtlich sind,
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite41von45 Der Auftragnehmer darf benanntes Personal austauschen; dazu bedarf es derEinwilligungdes Auftraggebers. Der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z.B. weil eine benannte Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschsist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Austausch einer oder mehrerer für die Leistungserbringung eingesetzter Personen des Auftragnehmers zu verlangen, wenn diese den Anforderungen nicht gerecht werden oder sonst ein wichtiger Grund in der Personoder ihrem Verhalten vorliegt oder sonst durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Dem Auftragnehmer stehen in diesem Fall keine Ansprüche, z.B. auf Schadensersatz, Verdienstausfall oder Sonstiges, gegen den Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer darf das im Rahmen eines Einzelauftrags eingesetzte Personal austauschen, dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers / des Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber / der Bezugsberechtigte wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austauschzwingend notwendig ist, z. B. weil eine Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt.Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftragnehmer übernimmt die durch den Personalaustausch entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Einarbeitungsaufwände. Dieser Aufwand ist dem Auftraggeber auf Aufforderung in Leistungsnachweisen separat auszuweisen. Nach Möglichkeit arbeiten ausscheidende Personen des Auftragnehmers neue Personen ein. Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die folgenden Bezugsberechtigten ausgeübt:. Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die Bezugsberechtigten selbst ausgeübt. Weitere Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr..
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr._____nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
4 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart:_____ Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr.
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5 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungs-rechte vereinbart: Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr.geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr..
6 Quellcode* Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern:. wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt:. wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* nicht täglich,sondern_____(z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
7 Vertragsstrafen Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die im jeweiligen Einzelauftrag nach Nummer 3.1 vereinbarten Leistungstermine. Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für die in Anlage Nr.genannten Leistungen die dort genannten Vertragsstrafen vereinbart. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB- IT Dienstleistungs-AGB. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr.. Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von_____Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von_____Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
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8 Weitere Regelungen
8.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr._____zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr._____zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr.zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten:. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim-haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr.eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr..
8.2 Teleservice* (Remoteservice) Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr.erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen:(Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr._____genügen.
1.1 Dokumentations-und Berichtspflichten Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen in Anlage Nr.nicht in deutscher, sondern in Sprache. Weitere Dokumentations-und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr._____.
2 Interessenkonflikt Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr._____.
3 Pflichten nach Vertragsende Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr._____.
4 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:_____ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr._____.
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Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum,Auftraggeber Datum, Auftragnehmer
Begriffsbestimmungen
| Auftragswert | Der Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist. |
|---|---|
| Bezugsberechtigter | Der Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages. |
| Nebenkosten | Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind. |
| Reaktionszeit | Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs-bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Servicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*. |
| Remoteservice | Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet. |
| Störung | Beeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zurvorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag. |
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| Systemkomponente | Teil des Gesamtsystems*, z.B. Hard-oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*. |
|---|---|
| Ticketsystem | Ein Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts. |
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