[Seite 1]
Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege)
Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
zwischen Stadtverwaltung Görlitz, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 045.0131.26/2026
"Auftraggeber"
und _____
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
"Auftragnehmer"
1 Leistungsumfang
Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung | Menge | EXP ¹ | Liefertermin | Einzelpreis | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| und -beschreibung, | ||||||
| Produkt-Nr.(inklusive Lizenzart | ||||||
| und Version) | ||||||
| 1 | Exchange Server Standard (SKU: 312-02257) | 1 | entspr. Angabe im LV | entspr. Angabe im LV | entspr. Angabe im LV | |
| 2 | SQL Server Standard 2Core LicSA (SKU: 7NQ-00292) | 18 | “ | “ | “ | |
| 3 | Windows E3 USL (10 Enterprise) (SKU: AAA- 10787) | 1069 | “ | “ | “ | |
| 4 | Windows Remote Desktop Services - User CAL - SA | 571 | “ | “ | “ | |
| 5 | Windows Remote Desktop Services - User CAL - LicSA | 370 | “ | “ | “ | |
| 6 | Core CAL (SKU: W06-00445) | 1069 | “ | “ | “ |
Überlassungsvergütung (Summe der Gesamtpreise) entspr. Angabe im Leistungsverzeichnis
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US, EU, DT = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Staates |
Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: ⚫ Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____,
Version 3.0.0 vom 01.03.2026 Seite 1 von 4
[Seite 2]
Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege)
⚫ Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), ⚫ die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. ☐ Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt statt 12 Monate _____ Monate. ☒ Die Standardsoftware* wird wie folgt geliefert: Download.
2 Vertragsbestandteile
Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. 1,2 sowie die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) definiert.
3 Sonstige Vereinbarungen
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Burkhardt Amtsleiterin Hauptverwaltung
Datum, Name Datum, Name
Version 3.0.0 vom 01.03.2026 Seite 2 von 4
[Seite 3]
Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege)
Anlage 1:
Besondere Vertragsbedingungen:
-
Der Auftragnehmer übernimmt die Rolle eines Handelspartners. Zu seinen Aufgaben zählen der Abschluss eines Microsoft Enteprise
Version 3.0.0 vom 01.03.2026 Seite 3 von 4 Agreements zum Bezug von Microsoft Volumenlizenzen und weiteren Microsoft Lizen- zen, sowie die damit verbundene Software-Assurance.
Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich nach Auftragserteilung, entsprechend Ihrer Angabe im EVB-IT Über- lassungsvertrag sowie in konkreter Absprache mit der Auftraggeberin
Die Vertragslautzeit beträgt für das Microsoft Enterprise Agreement 36 Monate, beginnend ab dem 01.02.2027.
-
Die Anzahl der Lizenzen muss dabei m Rahmen der Vertragslaufzeit über ein True-Up einmal im Jahr an- gepasst werden können. Dazu muss jeweils einmal jährlich vom Auftragnehmer eine separate Rechnung gestellt werden, welche dem EA-Vertrag zugeordnet werden kann. Es sind alle anfallenden Nebenkosten in die Angebotspreise einzurechnen.
-
Die Lizenzanzahl muss im Rahmen der Vertragslaufzeit über ein True-Up einmal im Jahr angepasst wer- den können.
-
Weitere Aufgaben des Auftragnehmers in der Rolle des Handelspartners sind: • Übernahme einer Partnerfunktion entsprechend des BMI Enterprise Agreement, • Vertragsverwaltung und Unterstützung bei der Jahresmeldung (True-Up), • Beratung zum Lizenzeinsatzmanagement und –optimierung, • Information bei Änderungen der Lizenzbedingungen und neuer Microsoft-Produkte, • Unterstützung bei der Nutzung von Software-Assurance Leistungen
[Seite 4]
Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege)
Anlage 2:
Rechnungsstellung
Die Zahlung erfolgt für den EA-Vertrag durch drei jährliche Raten. Dazu muss jeweils einmal jährlich vom Auftragnehmer eine separate Rechnung gestellt werden, welche dem EA-Vertrag zugeordnet werden kann. Es sind alle anfallenden Nebenkosten in die Angebotspreise einzurechnen. Die Zahlung der Lizenzen außerhalb des EA-Vertrages sowie der Dienstleistungen erfolgt nach Erbringung der Leistung, 30 Tage nach Rechnungsstellung.
Die Rechnungsanschrift des Auftraggebers lautet wie folgt:
Stadtverwaltung Görlitz Zentraler Rechnungseingang Hauptverwaltung/ SG IT Untermarkt 6-8 02826 Görlitz
Elektronische Rechnungslegung an folgende Email: e-rechnung@goerlitz.de
Version 3.0.0 vom 01.03.2026 Seite 4 von 4