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(Bürge)
Bürgschaft zur Sicherung von Mängelansprüchen
Die _____________________________________________________________
- nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt –
hat gegenüber _____________________________________________________________
- nachstehend Auftraggeber (AG) genannt –
für das Projekt _____________________________________________________________
nach der Bestell-Nr. _______________________ vom ____________
eine Bürgschaft zur Sicherung von Mängelansprüchen in Höhe von
_______________________________________________ EUR zu stellen.
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir hiermit unwiderruflich und unbedingt gegenüber dem AG die selbstschuldnerische, auf erstes Anfordern zahlbare, unbefristete Bürgschaft bis zu einem Betrag in Höhe von
_________________________________________________________ EUR
(in Worten): _________________________________________________________ EUR
für
die Erfüllung aller Mängelansprüche des AG aus dem o. g. Vertrag sowie aus allen Nachträgen einschließ- lich sämtlicher mit Mängeln zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche, insoweit je- doch nur wegen der vom AG erstmals nach Abnahme gerügten Mängel und/oder Mängelsymptome, ins- besondere • Ansprüche auf Mängelbeseitigung, • Ansprüche auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung, • Ansprüche auf Kostenerstattung für Ersatzvornahmen, • Schadensersatzansprüche, • Minderungsansprüche, • Rücktritts- und Rückabwicklungsansprüche, • Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden, • Ansprüche auf Erstattung von Gutachter-, Prüf-, Feststellungs-, Gerichts- und Rechtsverfolgungs- kosten, • Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Nachbesserungsverpflichtungen, • Ansprüche wegen Verjährungshemmung oder Anerkenntnis von Mängeln.
die erstmals nach Abnahme vom AG geforderte Rückzahlung eventueller Überzahlungen des AG an den AN einschließlich Zinsen, mit der Maßgabe, dass wir aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können.
Auf die Einreden der Aufrechnung und der Vorausklage gemäß § 770 Abs. 2 und § 771 BGB wird verzich- tet. Hinsichtlich des Rechts aus § 770 Abs. 2 (Einrede der Aufrechenbarkeit) gilt dies nicht, sofern die Ge- genforderung des Auftragnehmers zum Anspruch des AG in einem Gegenseitigkeitsverhältnis nach § 320 Abs. 1 BGB steht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung des Bürg- schaftsbetrages ist ausgeschlossen. Soweit Grundlage des Vertrages, richtet sich die Bürgschaft nach § 17 der VOB/B.
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Umfang der Bürgschaft
Die Bürgschaft erstreckt sich auf sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers aus der gesetzlichen so- wie vertraglich vereinbarten Mängelhaftung einschließlich aller Neben-, Zins- und Schadensersatzansprü- che. Die Bürgschaft umfasst auch solche Ansprüche, die erst nach Abnahme bekannt werden oder deren Ursache bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gesetzt wurde.
Die Haftung des Bürgen bleibt auch dann bestehen, wenn: • der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, • über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird, • der Auftragnehmer aufgelöst oder liquidiert wird, • einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein sollten.
Anforderung der Bürgschaftszahlung
Die Inanspruchnahme des Bürgen erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers, dass Ansprüche aus der Gewährleistung gegen den Auftragnehmer bestehen.
Der Bürge verpflichtet sich, auf erste schriftliche Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Zahlung zu leisten, ohne die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche zu prüfen.
Der Bürge ist nicht berechtigt, Einwendungen oder Einreden aus dem zugrunde liegenden Bauvertrag gel- tend zu machen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Ansprüche aus der Bürgschaft verjähren nach Ablauf von fünf Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden.
Unsere Verpflichtungen aus dieser Bürgschaft erlöschen mit Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde an uns. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationa- len Privatrechts.
Gerichtsstand ist Hannover.
__________________, ______________________ ___________________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift, die den Unterzeichnenden erkennen lässt)
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Regelung zur Einreichung von Bürgschaften
Die Bürgschaft (Originaldokument) ist ausschließlich an die folgende Adresse zu senden:
enercity AG Abteilung Einkauf - Bürgschaften Glockseeplatz 1 30169 Hannover Deutschland
Alternativ kann die Bürgschaftserklärung in mindestens Textform digital an die nachstehende Mailadresse gesendet werden (z.B. unterschriebener Scan, geschütztes PFD-Dokument etc.). Eine Erklärung als ver- änderliches Word-Dokument o.ä. ist nicht zulässig.
buergschaft-einkauf@enercity.de
Bitte stellen Sie sicher, dass die Bürgschaft alle vertraglich vereinbarten Inhalte sowie die korrekten Anga- ben zum Begünstigten enthält.
Anforderungen an den Bürgen
1 Zulässige Bürgen
Die Sicherheit ist durch eine Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Versicherungsunternehmens zu stellen, das
• in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirt- schaftsraums zugelassen ist,
• zur Übernahme von Bürgschaften bzw. Garantien berechtigt ist, und
• einer staatlichen Finanzaufsicht unterliegt.
Gleichwertige Institute mit entsprechender Zulassung und Aufsicht sind zugelassen.
2 Nachweis der Zulassung
Der Auftraggeber ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis über
• die Zulassung des Instituts,
• die Befugnis zur Übernahme von Bürgschaften/Garantien sowie
• die bestehende staatliche Finanzaufsicht zu verlangen. Als geeigneter Nachweis gilt insbesondere eine Bestätigung der zuständigen Aufsichtsbe- hörde des Herkunftsstaates oder ein gleichwertiger Nachweis.
3 Bonitätsanforderungen
Das Institut muss über eine ausreichende Bonität verfügen.
Der Auftraggeber kann hierfür ein anerkanntes Rating (Investment Grade) oder einen gleichwertigen Boni- tätsnachweis verlangen.
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