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Beschaffung von iPads mit Zubehör und Dienstleistungen für Schulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 22:08 (Europe/Berlin)

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Vertrag Beschaffung von Apple-Tablets – Märkischer Kreis

Vertrag

Zwischen

Märkischer Kreis Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid

  • im Folgenden „Auftraggeber" genannt –

und

dem Zuschlagsbieter

  • im Folgenden „Auftragnehmer" genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen:

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Vertrag Beschaffung von Apple-Tablets – Märkischer Kreis

Präambel

Der Auftraggeber hat ein Vergabeverfahren für die Lieferung von 465 Tablets des Herstellers Apple nebst Zubehör sowie die betriebsfertige Installation und der Versand an den Märkischen Kreis durchgeführt, in dem der Auftragnehmer den Zuschlag erhält. Grundlage dieses Vertrages sind daher auch die von dem Auftragnehmer im Vergabeverfahren im Zusammenhang übergebenen Erklärungen und Nachweise sowie seine in diesem Vergabeverfahren festgestellte Eignung. Für den Auftraggeber ist das Fortbestehen dieser Eignung und eine gewissenhafte, zuverlässige und fachgerechte Erbringung der Leistungen von wesentlicher Bedeutung. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes:

§ 1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer. Die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

§ 2. Vertragsbestandteile

Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über Leistungen, insbesondere für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen sowie für Verträge über die Lieferung der oder zu erzeugende bewegliche Sachen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht.

Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:

a) Dieser Vertrag einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen in Textform b) Antworten auf Bieterfragen (gehen der ursprünglichen Leistungsbeschreibung vor, da sie Klarstellungen enthalten) c) Die Vergabeunterlagen mit Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und Preisblatt (Anlage 2) in der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Fassung d) Die EVB-IT Kauf-AGB in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung (Anlage 3) e) Der Kriterienkatalog mit eingereichten Projektkonzept des Auftragnehmers (Anlage 4) f) Die geforderten Ausführungen des Bieters zu den Vergabeunterlagen g) Das Angebotsblatt (Anlage 5) des Auftragnehmers in der mit dem Angebot eingereichten Fassung (verbindliche Produktangaben und Bietererklärung) h) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil B (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003, soweit Regelungsgegenstände nicht bereits durch die vorstehenden Vertragsbestandteile geregelt sind. Soweit Regelungsgegenstände bereits durch die vorstehenden Vertragsbestandteile, insbesondere diesen Vertrag und die EVB-IT Kauf- AGB, geregelt sind, entfaltet die VOL/B insoweit keine eigenständige praktische Regelungswirkung.

Mit Einreichung der Angebote erklärt sich der Bieter mit den Vertragsunterlagen vorbehaltlos einverstanden. Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird den Bietern keine Entschädigung gewährt.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten

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Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den oben aufgelisteten EVB-IT Kauf AGBs widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Kauf AGBs zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

§ 3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen vollständig gemäß Anlage 1:

• Lieferung von 465 fabrikneuen Tablets (Apple iPad Air 13” M4 oder Nachfolger, 128 GB, EDU)

• Lieferung von 376 elektronischen Stiften passend zum Tablet und zur Schutzhülle

• Lieferung von 465 Schutzhüllen mit Smart Connector-Tastatur

• Lieferung von 465 Displayschutzgläsern (9H) inkl. Aufbringung

• Betriebsfertige Installation aller Geräte gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung, Kap. 5

• Registrierung aller Geräte im Apple School Manager des Auftraggebers

• Schulscharf gebündelte Verpackung und Versand an zentrale Adresse des Auftraggebers

• Erstellung der elektronischen Lieferscheine je Schule (.xlsx)

§ 4. Leistungszeitraum und Termine

Abschluss Gesamtprojekt: Spätestens 12 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung.

Die Lieferung hat nach telefonischer Avisierung und Terminabsprache als Gesamtlieferung zu erfolgen. Teillieferungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Kommt der Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, gemäß den EVB-IT Kauf-AGB sowie den Vorschriften des BGB vorzugehen.

§ 5. Vergütung und Rechnungsstellung

Die Vergütung richtet sich nach dem vom Auftragnehmer im Preisblatt (Anlage 2) angebotenen Festpreis. Die Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt. und umfassen sämtliche Leistungen gemäß Anlage 1 inkl. Montage, Installation, Verpackung und Versand frei Verwendungsstelle.

Rechnungen sind separat je Standort auszustellen (10 Rechnungen) und enthalten je die Seriennummern der gelieferten Geräte.

Rechnungsadresse: Märkischer Kreis, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid.

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber elektronisch per Mail einzureichen. Grundlage der Preisberechnung sind die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preise (Preisblatt zur Ausschreibung).

a) Es sind ausschließlich fabrikneue Geräte der aktuellen Generation zugelassen.

b) Rechnungslegung und Fälligkeit ergeben sich aus den Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf gemäß den EVB-IT Kauf-AGBs.

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c) Die angebotenen Preise verstehen sich einschließlich Service, Verpackung, Versand, Entladen und Lieferung frei Verwendungsstelle. Durch die gültigen Preise in Euro sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, ggf. durch die Einfuhr nach Deutschland anfallende Kosten oder Abgaben sowie sonstige Kosten und Belastungen abgegolten.

d) Eine Haftungsbegrenzung erfolgt gemäß den EVB-IT Kauf-AGBs, eine unbeschränkte Haftung erfolgt nicht.

§ 6. Abnahme

Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber nach vollständiger Lieferung und Prüfung der elektronischen Lieferscheine. Der Auftraggeber prüft die Lieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang. Festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber keine Mängel innerhalb dieser Frist anzeigt oder die Lieferung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Abnahmefiktion ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 7. Unterauftragnehmer

Der Einsatz von Unterauftragnehmern – sofern diese nicht bereits im Rahmen des diesem Vertrag vorgeschalteten Ausschreibungsverfahrens eingeführt bzw. angemeldet worden sind – ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Voraussetzung für die Zustimmung des Auftraggebers ist insbesondere, dass der Unterauftragnehmer bzw. dessen Mitarbeiter alle in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Eignungsanforderungen erfüllt/erfüllen. Dies hat der Auftragnehmer im Rahmen des Verfahrens zur Aufnahme eines neuen Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftragnehmer nachzuweisen.

§ 8. Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:

• Nachweisliche Nichterfüllung wesentlicher Anforderungen gemäß Anlage 1

• Schuldhafte Verletzung der Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten

• Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder nachgewiesene Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers

Im Fall einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Kündigung hat er dem Auftraggeber alle unmittelbar entstandenen Schäden zu ersetzen.

§ 9. Antikorruptionsklausel

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die für den Auftraggeber mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihm nahestehenden Personen, wozu insbesondere Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) in der gültigen Fassung zählen, Geschenke oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder mit seinem Wissen und Willen für ihn tätig sind.

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§ 10. Lieferung, Verpackungen, Lieferbedingungen

a) Lieferung kostenfrei frei Verwendungsstelle nach telefonischer Avisierung an: Märkischer Kreis – Digitalisierung und IT (FD 13), Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid.

Das bedeutet, dass die Lieferung so in die Sphäre des Bezugsberechtigten gelangt, dass sie vor Zugriffen Dritter geschützt ist.

b) Liefertermine und Abweichungen sind unverzüglich schriftlich per E-Mail mitzuteilen.

c) Die Lieferung hat ausschließlich in den Geschäftszeiten, Montag - Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, zu erfolgen.

d) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß VerpackV § 7 „Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen, die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen“, die Umverpackungen kostenfrei am Ort der tatsächlichen Übergabe abzuholen.

e) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen der Liefergegenstände, soweit diese nach ihrer Art oder ihrem Verwendungszweck einer Genehmigungspflicht unterliegen, zu beachten.

§ 11. Datensicherheit /gesetzliche Vorschriften / Standards

a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle einschlägigen Datenschutzvorschriften einzuhalten, insbesondere DSGVO und BDSG. Da zum Zeitpunkt der Installation keine personenbezogenen Daten auf den Geräten vorhanden sind, ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO nicht erforderlich. Leistungen sind ausschließlich im Gebiet der EU zu erbringen.

Alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Erbringung der Leistungen alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu gehören insbesondere auch die Regelungen zum Gesundheitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz.

c) Bei elektrotechnischen Erzeugnissen erklärt der Auftragnehmer durch Annahme des Auftrages ausdrücklich, dass die zu liefernden Erzeugnisse den am Tag der Lieferung gültigen VDE-Bestimmungen oder vergleichbaren europäischen Bestimmungen entsprechen, erforderlichenfalls vorschriftsmäßig funkentstört sind und dass hochfrequent arbeitende Geräte von der dafür zuständigen Stelle genehmigt worden sind.

d) Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden, die dadurch entstehen, dass die gelieferten Gegenstände nicht die vorgenannten Vorschriften erfüllen. Die Haftung besteht auch nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist fort. Für diesen Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer, die gelieferten Gegenstände unverzüglich kostenlos entsprechend den vorgenannten Erfordernissen umzuarbeiten oder umarbeiten zu lassen. Ist eine Umarbeitung der Gegenstände nicht möglich, sind entsprechende Ersatzgeräte zu liefern.

§ 12. Änderungen und Abreden zum Vertrag

Änderungen und Ergänzungen, die Aufhebung und Kündigung des Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 BGB unter Ausschluss der elektronischen Form.

Änderungen des Vertragsgegenstands oder des Vertragswertes, die nach § 132 GWB eine

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wesentliche Änderung darstellen, bedürfen eines neuen Vergabeverfahrens. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 13. EVB-IT Kauf-AGB

Im Übrigen gelten die EVB-IT Kauf-AGB in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung (Anlage 3). Abweichende Regelungen dieses Vertrages haben Vorrang.

§ 14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien der Gerichtsstand des Auftraggebers sofern nicht durch zwingendes Recht ein anderer Gerichtsstand vorgegeben ist.

§ 15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind jedoch verpflichtet, die betreffenden Bestimmungen unverzüglich durch eine ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt entsprechende Bestimmung zu ersetzen.

Die Unterschrift des Auftraggebers wird durch das Zuschlagsschreiben ersetzt.

Die Unterschrift des Auftragnehmers wird durch die Signatur im Angebotsschreiben ersetzt.

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