Beschaffung von Immunglobulin-Arzneimitteln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
179.020.000 SEK
Lose
2
Erfüllungsregion
Schweden
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Antiinfektiva zur systemischen Anwendung (33651000)
  • Immunsera und Immunglobuline (33651500)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
755746-2026
Verfahrensnummer
55b4bba8-45cd-4763-a875-6b591cd0a439

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Region Östergötland beschafft Immunglobuline für die südöstliche Gesundheitsregion in Schweden. Die Ausschreibung umfasst zwei Arzneimittelgruppen mit den ATC-Codes J06BA02 und J06BB01; der geschätzte Auftragswert beträgt 179,02 Millionen schwedische Kronen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Upphandlingen avser immunglobuliner (ATC-kod J06BA02 och J06BB01) för Sydöstra sjukvårdsregionen.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · J06BB01

    Upphandlingen avser immunglobuliner (ATC-kod J06BA02 och J06BB01) för Sydöstra sjukvårdsregionen.

  • LOT-0002 · J06BA02

    Upphandlingen avser immunglobuliner (ATC-kod J06BA02 och J06BB01) för Sydöstra sjukvårdsregionen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · J06BB01

Lägst pris.

LOT-0002 · J06BA02

Lägst pris.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.