G. EVB-IT Rahmenvereinbarung inkl. EVB-IT Kaufvertrag.docx

Beschaffung von HP-Mini-PCs und HP-Notebooks/Laptops

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 19:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Teil A Allgemeine Regelungen 4

1 Gegenstand 4

2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung 4

3 Gemeinsame und Einzelvertretungsbefugnis bei mehreren Auftraggebern 5

4 Hauszutritts- und Beschaffungsoptionen 5

5 Einzelaufträge 6

6 Geschätztes Auftragsvolumen 6

7 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme 6

8 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen 7

9 Vergütung der Leistungen 7

10 Preisanpassungen 8

11 Rechnungen 8

12 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) 9

13 Haftpflichtversicherung 9

14 Haftungsregelungen 9

15 IT-Sicherheit 10

16 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen 10

17 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte 11

18 Textform 11

19 Anwendbares Recht, Gerichtstand 12

Teil B: Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf) 13

1 Geltung der AGB 13

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 13

3 Gegenstände 13

4 Produktstabilität 13

5 Lieferung der Hardware 14

6 Vergütung 14

7 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 15

8 Mängelhaftung (Gewährleistung) 15

9 Garantien 15

10 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 15

11 Erfüllungs- und Lieferort 16

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Hardware

Vertragsparteien

Vergabestelle

AGACareIT gGmbH

Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____

Jeweilige Auftraggeber

  • AGAPLESION ELISABETHENSTIFT gGmbH Landgraf-Georg-Straße 100, 64287 Darmstadt;
  • AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL gGmbH Hainstr. 35, 42109 Wuppertal;
  • AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG gGmbH Zum Schaumburger Klinikum 1, 31683 Obernkirchen;
  • AGAPLESION Klinikum Hagen gGmbH Grünstraße 35, 58095 Hagen;
  • AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg gGmbH Hohe Weide 17, 20259 Hamburg;
  • AGAPLESION Logistikzentrum GmbH Herbäcker 17, 63179 Obertshausen;
  • AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS HEIDELBERG gGmbH Rohrbacher Straße 149, 69126 Heidelberg;
  • AGAPLESION BETHANIEN DIAKONIE RHEIN-NECKAR gGmbH Rohrbacher Straße 149, 69126 Heidelberg;
  • AGAPLESION Krankenhaus Neu Bethlehem gGmbH Humboldtallee 8, 37073 Göttingen;
  • AGAPLESION BETHESDA KLINIK ULM gGmbH Zollernring 26, 89073 Ulm;
  • AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG gGmbH Elise-Averdieck-Str. 17, 27356 Rotenburg;
  • AGAPLESION Medizinisches Versorgungszentrum Bad Pyrmont Maulbeerallee 4, 31812 Bad Pyrmont;
  • AGAPLESION Wohnen & Pflegen Holzminden gGmbH Robert-Koch-Straße 11, 31812 Bad Pyrmont;
  • AGAPLESION Ev. Bathildiskrankenhaus Bad Pyrmont gGmbH Maulbeerallee 4, 31812 Bad Pyrmont;
  • AGAPLESION Reinigung Süd GmbH Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt;
  • AGAPLESION Reinigung Nord GmbH Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt;
  • AGAPLESION CATERING GmbH Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt;
  • AGAPLESION Medizinisches Versorgungszentrum gGmbH Wilhelm-Epstein-Str. 4, 60431 Frankfurt;
  • AGAPLESION Frankfurter Diakonie Kliniken gGmbH Wilhelm-Epstein-Str. 4, 60431 Frankfurt;
  • AGAPLESION MARKUS DIAKONIE gGmbH Usinger Straße 9, 60389 Frankfurt;
  • AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft mbH Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt; und
  • AGAPLESION gAG Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt.

Auftragnehmer

_____

_____

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

Teil A Allgemeine Regelungen

Gegenstand

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen:

Die jeweilige Auftraggeberin plant die Beschaffung diverser Hardware.

 _____

Bestandteile der Rahmenvereinbarung

Es gelten als Vertragsbestandteile:

dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:

Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung
Anlage Nr.BezeichnungDatum / VersionAnzahl Seiten
1234
1Vergabeunterlagentba
2Bezuschlagte Angebotsunterlagen des Auftragnehmers aus dem Vergabeverfahrentba

Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.

für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:

[x]EVB-IT Kauf-AGBKauf von Hardware

Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung

sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwk.de zur Einsichtnahme bereit.

Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmen­vereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen.

Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden.

Gemeinsame und Einzelvertretungsbefugnis bei mehreren Auftraggebern

Mehrere Auftraggeber sind im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung nur gemeinsam vertretungsbefugt, z. B., um über Änderungen der Rahmenvereinbarung und deren Beendigung zu entscheiden.

Soweit sich nicht aus dieser Rahmenvereinbarung etwas anderes ergibt, sind alle Auftraggeber jedoch jeweils allein befugt, Einzelaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen, zu beenden und ggf. zu ändern.

Abweichend von Satz 1 gelten im Zusammenhang mit dieser Rahmenvereinbarung bis auf Widerruf folgende abweichende Vertretungsbefugnisse:

[ ] Die AGACareIT gGmbH

ist befugt, im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung auch die anderen Auftraggeber zu vertreten.

Hauszutritts- und Beschaffungsoptionen

Im Rahmen dieser Vereinbarung werden Optionen festgehalten und vereinbart. Konkret betrifft dies

[x] eine Hauszutrittsoption, und

[x] die Option der weiteren Beschaffung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Beschaffungsgegenstände.

Beide Optionen sind jeweils für sich und auch in Verbindung miteinander nutzbar. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung der jeweiligen Auftraggeberin zum vollständigen oder teilweisen Abruf aus der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die Optionen nicht besteht.

Einzelaufträge

Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind.

Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.

Abrufe und Bestätigung

Der Einzelauftrag erfolgt

[x] mit dem Standardbestellformular der jeweiligen Auftraggeberin.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen

[x] einer Woche

[ ]  Kalendertagen

wie folgt zu bestätigen:

[ ] wie in Anlage Nr. _____ vorgesehen

[ ] in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen: _____

[x] in Textform an: Kontakt mit der abrufenden Auftraggeberin aufgrund ihrer Bestellung.

Geschätztes Auftragsvolumen

Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge)

[ ] ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen

Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme

Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung.

[x] Die Mindestabnahme ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Einzelauftrag genannten Produkte zu liefern. Die Lieferung erfolgt an den Sitz des Bezugsberechtigten wie in den Vergabeunterlagen aufgeführt, soweit im Bestellformular als Einzelabruf keine anderen Informationen enthalten sind.

Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher, den Erfordernissen des Liefergegenstandes und der Versandart angemessener Verpackung und wird nicht gesondert vergütet.

[ ] Die Lieferung von Hardware und anderen Gegenständen erfolgt wie folgt: _____ _____

[ ] Die Lieferung von Software* erfolgt

[ ] durch Download

[ ] wie folgt _____

[x] Die Lieferung muss unverzüglich nach Bestellung der jeweiligen Auftraggeberin erfolgen.

[x] Der Bezugsberechtigte ist rechtzeitig, mindestens aber _3____ Arbeitstage vor Lieferung, unter Angabe der Uhrzeit von der geplanten Lieferung zu benachrichtigen.

[x] Erkennt der Auftragnehmer, dass er eine Lieferfrist nicht einhalten kann, so hat er dem Bezugsberechtigten die Gründe für die Verzögerung unverzüglich in Textform mitzuteilen. Etwaige Ansprüche des Bezugsberechtigten aus der nicht fristgemäßen Lieferung bleiben unberührt.

[x] Allen Lieferungen sind Lieferscheine beizufügen, die die Bestellnummer, das Bestelldatum sowie die Artikel­nummer so ausweisen, dass eine Zuordnung der gelieferten Produkte unmissverständlich möglich ist.

[x] Teillieferungen sind ausgeschlossen, soweit im Einzelauftrag nichts anders vereinbart.

Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.

Unabhängig davon hat die Entsorgung bzw. das Recycling jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespeicherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen.

[ ]

Vergütung der Leistungen

Grundsätzliches

Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (Preisblatt).

Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten.

Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Preisbindungsfrist für Optionale Leistungen

Gemäß Anlage Nr. _____ und Teil A Ziffer 4 dieser Rahmenvereinbarung wird eine Option für weitere Beschaffungsleistungen vereinbart. Der Auftragnehmer bindet sich an die in Anlage Nr. _____ von ihm festgehaltenen Preise für diese Option für einen Zeitraum von 90 Tagen nach Zuschlagserteilung.

Vergütung nach Aufwand

Soweit in Anlage Nr. 1 eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes

Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

[x] Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht.

Fälligkeit und Zahlungsfristen

Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.

Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten vorlegt.

Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB-IT Dienstleistungs-AGB.

Preisanpassungen

Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen.

Rechnungen

[x] Die Rechnung ist nach den Vorgaben der folgenden E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen

[x] E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV

[ ] _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes]

Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder _____ gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.

[x] Rechnungen sind an folgende Stelle zu richten: Jeweilige Rechnungseingangsadresse des Bezugsberechtigen/der Auftraggeberin gem. Vergabeunterlagen.

[x] Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigen abgerechnet.

Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d)

[x] Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:

Ansprechpartner bei der jeweiligen Auftraggeberin werden mit Einzelabruf mitgeteilt.

Haftpflichtversicherung

[x] Der Auftragnehmer weist spätestens bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.

[ ] Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens _____ mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen: Gem. Mindestanforderungen an die Eignung im Vergabeverfahren.

Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

Haftungsregelungen

Haftung des Auftragnehmers

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigen aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zu Grunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zu Grunde gelegt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.

Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer etwas anderes vereinbart ist.

IT-Sicherheit

Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.

[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt

[ ]  am _____;

[x]  mit Zuschlag;

[ ]  mit Zuschlag, jedoch frühestens am _____;

sie endet

[ ]  am _____.

[x]  mit Ablauf von 36Monaten.

Verlängerungen der Rahmenvereinbarung

[ ] Die Rahmenvereinbarung wird nicht verlängert.

Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen.

Ende/Kündigung von Einzelaufträgen

Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Außerordentliche Kündigung/Rücktritt

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmen­vereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären.
  • Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen.
  • Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.
  • Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht.
  • Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.

· _____.

Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.

Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte

Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.

Textform

Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.

Anwendbares Recht, Gerichtstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.

Teil B: Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf)

Geltung der AGB

Für Einzelaufträge über den Kauf von Hardware gelten die EVB-IT Kauf AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

Sofern vorinstallierte* Betriebssystemsoftware Gegenstand des Kaufes ist, gelten zusätzlich die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung)

Übersicht über die vereinbarten Leistungen

[x] Kauf von Hardware

[x] im Originalzustand des Herstellers

[ ] und Aufstellung*

[ ] sonstige Leistungen _____

Gegenstände

Der Auftragnehmer verkauft der Auftraggeberin nach ihrem Abruf/ihrer Bestellung auf Hardware (wie im Leistungsverzeichnis aufgeführt) und liefert diese an die jeweilige Adresse der Auftraggeberin.

Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen vorinstallierten* Betriebssystemsoftware in der folgenden Rangfolge:

  • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen, die der Auftragnehmer angeboten hat. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Produktstabilität

Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Art und Qualität der Produkte während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Der Auftragnehmer wird sich gegenüber etwaigen Vorlieferanten und Unterauftragnehmern entsprechend absichern.

Wechsel auf Wunsch des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Produktwechsel vorzuschlagen. Der Auftraggeber wird seine Einwilligung erklären, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:

[x] das vereinbarte Produkt wird vom jeweiligen Hersteller nicht mehr hergestellt, [x] es wurden mindestens die Funktions- und Leistungsgleichwertigkeit (insbesondere hinsichtlich Kompatibilität, Performance, Leistungsstärke und Qualität) des Ersatzprodukts durch die Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Messprotokolle, Datenblätter) nachgewiesen, [x] der Preis erhöht sich durch den Produktwechsel nicht, [x] das neue Produkt stammt von demselben Hersteller wie das bisherige Produkt, [ ] das neue Produkt erfüllt die weiteren Anforderungen aus Anlage Nr. _____, [x] gleichzeitig mit der Ankündigung ist auf Kosten des Auftragnehmers die Bereitstellung eines Musterexemplars des neuen Modells für eine Teststellung erfolgt und die Tests des Auftraggebers haben ergeben, dass das Produkt die vorgenannten Anforderungen erfüllt.

Produktwechsel auf Wunsch des Auftraggebers

[ ] Der Auftraggeber hat Anspruch auf Produktwechsel zur Anpassung der Produkte an den technischen Fortschritt.

Der Auftragnehmer kann nur dann, insoweit und in dem Umfang eine Anpassung der Vergütung verlangen, als er nachweist, dass sein Einkaufspreis in Bezug auf das neue Produkt höher ist als für das auszuwechselnde. Dabei ist höchstens ein marktüblicher Einkaufspreis maßgeblich. In diesem Fall erfolgt der Produktwechsel nur, wenn der Auftraggeber der Vergütungserhöhung zustimmt.

[x] Der Auftraggeber kann einen Produktwechsel fordern, wenn

[x] bei mehr als 1 %, mindestens aber 12 der bereits abgerufenen Produkte Mängel aufgetreten sind.

[x] bei mehr als 1 %, mindestens aber 12 der bereits abgerufenen Produkte Lieferverzug aufgetreten ist.

Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, ein alternatives Produkt zu liefern, damit die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt und die Funktions- und Leistungsgleichwertigkeit (insbesondere hinsichtlich Kompatibilität, Performance, Leistungsstärke und Qualität) gewahrt wird. Dies hat der Auftragnehmer durch Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Messprotokolle, Datenblätter) nachzuweisen. Ein Anspruch auf Erhöhung der Vergütung besteht nicht.

Lieferung der Hardware

[x] Lieferanschrift und Lieferzeitpunkt ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. Die jeweilige Auftraggeberin und der Auftragnehmer können überdies individuelle Vereinbarungen treffen.

Vergütung

Kaufpreis

Der jeweilige Kaufpreis ergibt sich

[x] gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und den Angebotsunterlagen des Auftragnehmers (Preisblatt)

[ ] aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.

Fälligkeit und Zahlung

[x] Die Fälligkeit und Zahlungsfrist ergeben sich aus Teil A, alternativ aus den Angebotsunterlagen des Auftragnehmers. Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nur wirksam, wenn sie marktüblich sind.

Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale

[x] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren* auf.

Mängelhaftung (Gewährleistung)

[ ] Abweichend von Ziffer 7.4 EVB-IT Kauf-AGB hat der Auftraggeber die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung) für die Hardware gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, E-Mail oder Anlage Nr. _____

[ ] Im Rahmen der Mängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

[ ] Für Mängelmeldungen und Reaktions-/ und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung gelten die Regelungen, die im Modul Instandhaltung vereinbart sind.

Garantien

Auftragnehmergarantien

[ ]  Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der vereinbarten Mängelhaftung (Gewährleistung)

[ ] die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie). [ ] die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Garantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Garantie). [ ] Für die Haftung bei der Verletzung von Garantieversprechen gelten die jeweils einschlägigen Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB, Ziffer 16 EVB-IT Instandhaltungs-AGB bzw. Ziffer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in den dort genannten Fällen.

Herstellergarantien

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der aus Anlage Nr. _____ ersichtlichen Hardware die dort genannten Garantien übernimmt.

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Teil A bzw. Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.

[ ] Die Parteien treffen abweichend von bzw. ergänzend zu Teil A Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

[x] Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

Erfüllungs- und Lieferort

[ ] Der Erfüllungsort ergibt sich für jede Aufraggeberin aus den Vergabeunterlagen.

_______________________________ Datum, Auftraggeber_______________________________ Datum, Auftragnehmer

Begriffsbestimmungen

AuftragswertDer Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist.
BezugsberechtigterDer Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages.
NebenkostenAufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind.
ReaktionszeitZeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeit­raum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Ser­vicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*.
RemoteserviceLeistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet.
StörungBeeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag.
SystemkomponenteTeil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*.
TicketsystemEin Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts.
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