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Beschaffung KHZG – Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hardware, EK-IT-2025-101
Klarstellungen 2, Stand: 12. März 2025
| Lfd | Datum | Frage | Antwort/Klarstellung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | |||||
| 1 | 1 | 27.02.2025 | -- | Folgende Anforderung ist bei der Angebotserstellung zwingend zu beachten: Es dürfen ausschließlich Geräte angeboten und geliefert werden, die für den deutschsprachigen Raum vorgesehen sind und über eine deutsche Tastatur mit deutschem Tastaturlayout verfügen, sowie Netzteile mit Steckern für Deutschland. Hiervon abweichende Angebotsinhalte werden bei der Angebotswertung unberücksichtigt und führen zum Angebotsausschluss. | |
| 2 | 03.03.2025 | Es werden 3 Referenzprojekte abgefragt, aber aufgrund des Datenschutzes dürfen wir die Daten unserer Kunden nicht weitergeben, gibt es dafür eine Lösung? | Die anonymisierte Nennung der Referenzen ist vorläufig zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Zweifeln an den Referenzen eine Prüfung vorzunehmen. Es ist in diesem Fall Sache der Bieter, die Referenzen glaubhaft zu machen. Sollten Zweifel der Auftraggeberin nicht vollständig ausgeräumt werden können, behält sich die Auftraggeberin vor, die Referenzen als unzureichend abzulehnen. Der jeweilige Bieter kann dann mangels Eignung nicht weiter am Wettbewerb teilnehmen. | ||
| 3 | 04.03.2025 | EVB-IT Vertag Teil B 4.2: Die Kriegsereignisse in der Ukraine und die wirtschaftliche Lage in Europa so auch in der Bundesrepublik Deutschland führen zu erheblichen Konsequenzen auf die Weltwirtschaft, die sich unter anderem in kriegsbedingten Lieferengpässen und einer kaum vorhersehbaren Inflation in bereits erheblicher Höhe zeigen. Bei einer Preisbindung über einen Zeitraum von mehreren Monaten wäre es den Bietern daher nicht möglich, eine Preiskalkulation ohne Risikoaufschläge für Preiskategorie 3 zu erstellen. Können wir vor diesem Hintergrund annehmen, dass eine Preisanpassung entsprechend der Kostensteigerungen aufgrund von | Bieter dürfen für die nicht wertungsrelevante Preiskategorie 3 eine Preisindexierung anbieten, die sich im üblichen Rahmen bewegen muss. Eine Preisanpassung darf alle 6 Monate ab dem Zuschlagszeitpunkt vorgenommen werden. Es wird angeregt, dass Bieter sich am Verbraucherpreisindex für Desktop-PCs zu orientieren. In jedem Fall sind alle Faktoren für |
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Klarstellungen 2, Stand: 12. März 2025
| Preiserhöhungen z.B. der Hersteller, Lizenzgeber, Personalkosten, Energieversorger und Telekommunikationsdienstleister bis zur tatsächlichen Selbstkostensteigerung vereinbart werden kann? | eine Preisindexierung transparent im Angebot offenzulegen. | ||
|---|---|---|---|
| 4 | 04.03.2025 | In Anlage A. Verfahrensinformation ist der Prozessor des Mini-PCs unvollständig definiert. Gehen wir Recht in der Annahme, dass der Prozessor (Core i5, 13500T - 1.6 GHz) aus dem Leistungsverzeichnis gewünscht wird? | Es wird eine angepasste Liste der Mindestanforderungen zu Verfügung gestellt. Bieter entnehmen dieser alle nötigen Informationen. |
| 5 | 04.03.2025 | C.+Leistungsverzeichnis und A.Verfahrensinformation: Gibt es Mindestanforderungen an die Prozessoren der Notebooks oder können Sie den Namen des gewünschten Prozessors nennen? U5 ist hier die Bezeichnung der Prozessorfamilie und ist daher nicht auf einen bestimmten Prozessor zugeschrieben. | Es wird eine angepasste Liste der Mindestanforderungen zu Verfügung gestellt. Bieter entnehmen dieser alle nötigen Informationen. |
| 6 | 04.03.2025 | C.+Leistungsverzeichnis und A.Verfahrensinformation: Bitte spezifizieren Sie die Mindestanforderungen an den zu erfüllenden Standard für DisplayPort und HDMI-Anschlüsse und die gewünschte Anzahl jeweils. | Es wird eine angepasste Liste der Mindestanforderungen zu Verfügung gestellt. Bieter entnehmen dieser alle nötigen Informationen. |
| 7 | 04.03.2025 | C.+Leistungsverzeichnis und A.Verfahrensinformation: Bitte spezifizieren Sie die Mindestanforderungen an die USB-Anschlüsse, insbesondere auf den USB-Standard (z.B USB-C , USB-A 3.2 etc.) und die gewünschte Anzahl je Standard. | Es wird eine angepasste Liste der Mindestanforderungen zu Verfügung gestellt. Bieter entnehmen dieser alle nötigen Informationen. |
| 8 | 04.03.2025 | A.Verfahrensinformation 2.1:Gehen wir Recht in der Annahme, dass mit einer „darüberhinausgehenden Verlängerung“ eine weitere Verlängerung von 12 Monaten gemeint ist und damit die Vertragslaufzeit auf maximal 60 Monate begrenzt wird? | Die Rahmenvereinbarung wird für 36 Monate ausgeschrieben. Die vorbehaltene 12-monatige Verlängerung ergibt eine Maximaldauer von 48 Monaten. |
| 9 | 04.03.2025 | A.Verfahrensinformation 2.4: Bitte definieren Sie den zeitlichen Ablauf zum Abruf der gesicherten Abnahmemengen der Preiskategorie 1. | Der Abruf aus der Preiskategorie 1 erfolgt nach Zuschlag unverzüglich innerhalb von voraussichtlich 14 Tagen. Geplant ist ein zügigerer Abruf, da die Mengen intern bereits alle Freigaben haben. Es kann bei der Konzernstruktur aber nicht |
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Klarstellungen 2, Stand: 12. März 2025
| garantiert werden, dass der Abruf an einem bestimmten Tag erfolgt. | |||
|---|---|---|---|
| 10 | 04.03.2025 | A.Verfahrensinformation 2.5: Gehen wir Recht in der Annahme, dass der Hinweis auf den Abruf sich nur auf die Preiskategorie 2 bezieht und die Mengen aus Preiskategorie 1 davon unberührt bleiben? | Ja, die Annahme ist zutreffend. Preiskategorie 1 wird unverzüglich abgerufen. Preisangaben in Preiskategorie 2 sind für 90 Tage verbindlich. Ab Zuschlag kann aus dieser Preiskategorie 2 innerhalb von 90 Tagen ab Zuschlag zu dem angebotenen Preis abgerufen werden. Preiskategorie 3 ist für den Zeitraum nach Ablauf der 90 Tage anzubieten. |
| 11 | 04.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 5.1.1: Um das für die Auftraggeberin wirtschaftlichste Angebot abgeben zu können, möchten wir Prozesse automatisieren und in diesem Zuge eine Webshop-Oberfläche zur Verfügung stellen. Gehen wir Recht in der Annahme, dass ein Webshop das hier geforderte Standardbestellformular für alle Preiskategorien abbilden kann? | Der Abruf erfolgt per E-Mail nach Zuschlag von der jeweiligen Auftraggeberin. |
| 12 | 04.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 8: Bitte definieren Sie die Unverzüglichkeit in Werktagen in Bezug auf die Lieferfristen, um ein einheitliches Verständnis zu schaffen. | - Preiskategorie 1 (zugesicherte Menge): Lieferung innerhalb von max. 8 Werktagen nach Auftragserteilung. - Preiskategorie 2: Lieferung innerhalb von 15 Werktagen nach Auftragserteilung. |
| 13 | 04.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 8: Die Avisierung von Lieferangaben mit Tag und Uhrzeit bedingen die Lieferung durch Speditionen, welche erhebliche Mehrkosten verursachen. Der Auftragnehmer sieht folgenden Prozess vor: Mit Verlassen des Lagers des Auftragnehmers wird automatisiert ein Lieferschein generiert, der via Mail dem Besteller der Auftraggeberin | - Anlieferung ab 10 Geräten pro Anlieferort sollten mind. 3 Tage vorher mit der Auftraggeberin abgestimmt werden. Diese erfolgt nach Bestellung. Der Auftragnehmer hat konstruktiv an dem reibungslosen Ablauf mitzuwirken. |
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| zugestellt wird. Dieser avisiert eine Zustellung in den nächsten 1-3 Werktagen (bundesweit, ausgenommen Inseln). Gehen wir Recht in der Annahme, dass damit die allgemeinen Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen erfüllt sind? | - Pflicht des Auftragnehmers: Gewährleistung 1 Jahr, vollständige und mangelfreie Lieferung sowie alle sonstigen üblichen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten. | ||
|---|---|---|---|
| 14 | 04.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 8: Die Menge, das Nutzungsende, ein Rücknahmeprozess, die Datenlöschung sind in diesem Abschnitt nicht definiert und verursachen nicht zu vernachlässigende Kosten. Der Auftragnehmer schlägt vor, eine optionale Position ins Preisblatt und Leistungsverzeichnis aufzunehmen und in diesem die Leistungen und Mengen näher zu definieren. (Beispiel: Insbesondere für die Wiedervermarktung sind Nutzungsdauer, Zustand und Ausstattung des Gerätes inkl. Festplatte wichtig für eine Kalkulation) | Rücknahme ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. |
| 15 | 04.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 15: Hier ist im Dokument von einer Ergänzung die Rede. Werden hier noch Unterlagen nachgereicht? | Der Hinweis kann ignoriert werden. Es wird keine Ergänzung erfolgen, da der Auftragnehmer keinerlei Dienstleistungen in der IT-Umgebung der Auftraggeberinnen erbringt. Zusätzlich IT-Sicherheitsanforderungen über die bereits bekannten werden nicht mehr ergänzt. |
| 16 | 05.03.2025 | In Ihren Unterlagen finden sich Begrifflichkeiten wie “zusichern”, "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher". Bezüglich dieser Begrifflichkeiten ist unklar, ob hiermit eine Verpflichtung oder eine Garantie gefordert wird. Daher bitten wir um Bestätigung, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. | 1 Jahr Gewährleistung ist gefordert. |
| 17 | 05.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung Nachunternehmer: Gehen wir recht in der Annahme, dass mit dem AUFTRAGNEHMER gemäß §§ 15 AktG ff. verbundene Unternehmen nicht als Nachunternehmer gemäß | Die Auftraggeberin sieht keine Veranlassung, konzernverbundene Unternehmen im Rahmen dieser Ausschreibung als Dritte/Nachunternehmer |
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| Ihren Ausschreibungsunterlagen angesehen werden und somit für deren Einsatz keine vorherige schriftliche Zustimmung Ihrerseits erforderlich ist? | zu kategorisieren. Die Leistungspflichten treffen den bezuschlagten Bieter. Dieser trägt die volle Verantwortung für die ausschreibungsgerechte Erbringung der Lieferleistungen. Die Auftraggeberin wird sich an dieses Unternehmen halten. Sollte das jeweilige Unternehmensgeflecht außerhalb der üblichen und transparenten Strukturen liegen, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieter aufgrund einer negativen Vertragserfüllungsprognose aus dem Wettbewerb auszuschließen. | ||
|---|---|---|---|
| 18 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag 11: Gehen wir Recht in der Annahme, dass eine Regelung des Erfüllungsortes insofern möglich ist, dass dieser jede Auftragnehmer Niederlassung und im Falle des Versendungskaufs jede Niederlassung des Herstellers und/oder des Lieferanten ist? | Nein, Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des bestellenden Auftraggebers. Es heißt offensichtlich nicht Abholung. Die Risiken bei Versand und Lieferung verteilen sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Es ist kein Grund ersichtlich oder akzeptabel, die Risiken hier einseitig auf die Auftraggeberin umzulegen. |
| 19 | 05.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 9: Kann folgende Regelung ergänzt werden?: Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vereinbarte Vergütung entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Preis-erhöhungen der Hersteller, Lizenzgeber, Energieversorger und Telekommunikationsdienstleister bis zur tatsächlichen Selbstkostensteigerung zu erhöhen. Sollte die Änderung zu einer Erhöhung von mehr als 20 % der für die von der Erhöhung betroffenen Leistung vereinbarten Vergütung führen, so steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Mitteilung der Preisänderung den Vertrag schriftlich zum Monatsende zu kündigen. | Preiskategorie 2 ist für 90 Tage zu garantieren. Es ist Unternehmen mit Erfahrung am Markt möglich, Preise für diesen Zeitraum wirtschaftlich vernünftig zu kalkulieren. Im Übrigen ist eine Preisanpassung in der Preiskategorie 3 nach 90 Tagen möglich, siehe oben. |
| 20 | 05.03.2025 | EVB-IT Kauf AGB: Die vorgesehenen Vertragsstrafen führen bei Verwirklichung zu zusätzlichen Kosten, die als Risikoaufschlag in der Preisfindung zu berücksichtigen sind; d. h. diese führen zu | Die Vertragsstrafenregelungen werden gestrichen. Bieter berücksichtigen dieses Entgegenkommen |
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| vermeidbar höheren Preisen. Im Interesse eines möglichst angemessenen und realistischen Preises ist ein pauschalierter Schadensersatz statt einer Vertragsstrafe ausreichend. Kann hier die Vertragsstrafe in einen pauschalierten Schadensersatz geändert werden? | bei ihrer Preisgestaltung. Sonstige Ansprüche aus dem Vertrag bleiben unberührt. | ||
|---|---|---|---|
| 21 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag 9: Kann folgende Regelung ergänzt werden? “Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und sämtliche Rechte an den Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung hierfür vor. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, erhält der Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Leistungsgegenstände nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, räumlich und inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte an den Leistungsgegenständen für interne Zwecke des Auftraggebers und seiner verbundenen Unternehmen, soweit für die Durchführung des Vertrages erforderlich (z. B. für weitere agile Entwicklungen, Test-, Prüf- und Schulungszwecke inkl. vorläufiger Nutzung in produktiver Umgebung) ohne das Recht zur kommerziellen Nutzung.” | Ein Eigentumsvorbehalt ist sachlich gerechtfertigt und wird akzeptiert. Die kommerzielle Nutzung wird nicht ausgeschlossen. Bei kommerzieller Nutzung muss ggf. Wertersatz geleistet werden. Es gibt ausreichend zivilrechtliche Mechanismen für eine solche Situation. |
| 22 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag Mitwirkungspflichten: Der Vertrag regelt nicht ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bei Nichterbringung, nur teilweiser oder nicht vollständiger Erbringung der Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers entsprechend von seiner Leistungsverpflichtung und gegebenenfalls verbindlichen Leistungsterminen frei wird. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass Folgendes gilt?: Erbringt der Auftraggeber eine Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so verlängern sich verbindlich vereinbarte Termine und Leistungsfristen des Auftragnehmers entsprechend und auf Seiten des Auftragnehmers tritt kein Verzug ein und ggf. vereinbarte Verfügbarkeiten (Service-Level-Agreement) mit der Folge von Vertragsstrafen sind ausgesetzt. Aufwendungen, Kosten, Nachteile und Schäden, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers resultieren, gehen zu Lasten | Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug. Ein Erfordernis für darüberhinausgehende Regelungen ist nicht erkennbar. |
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| des Auftraggebers. Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten. | |||
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| 23 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag 8: Ihre Unterlagen enthalten keine gesonderten Regelungen zur Gewährleistungsfrist. Somit finden die gesetzlichen Regelungen Anwendungen. Die Hersteller gewähren jedoch keine diesen entsprechenden Fristen, sondern maximal eine Frist von höchstens einem Jahr. Die Gewährleistungsfrist von einem Jahr ist im B2B branchenüblich und entspricht der gängigen Praxis. Um ein leistungsstarkes und wirtschaftliches Angebot unterbreiten zu können, wird eine Basis benötigt, die das gesamte vertragliche Paket berücksichtig. Gehen wir vor diesem Hintergrund Recht in der Annahme, dass eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung bzw. Abnahme geregelt werden kann? | 1 Jahr Gewährleistung ist mindestens anzubieten. |
| 24 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag 8: Kann vereinbart werden, dass sofern der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der vereinbarten Frist durchführt oder ohne Angabe eines Grunds die Abnahme verweigert, oder wenn der Auftraggeber mit der kommerziellen Nutzung des Werks (einschließlich der Nutzung im produktiven Umfeld) beginnt, das Werk zu dem Zeitpunkt als abgenommen gilt, zu dem der Auftraggeber die Abnahme wie oben beschrieben hätte bestätigen müssen? | Es gelten die Vorschriften über den Annahmeverzug und – soweit anwendbar – die handelsrechtlichen Vorschriften für Kaufleute in Bezug auf die Lieferbestätigung. |
| 25 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag 8: Kann folgendes ergänzt werden? Im Rahmen der Nutzung der Produkte leistet Auftragnehmer ausschließlich in dem Maße und Umfang und in der Zeit Gewähr, wie der jeweilige Hersteller und/oder Lieferant nach seinen jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen Gewähr leistet. | Der Lieferant trägt die Verantwortung, die mit seiner Position im Vertragsverhältnis einhergeht. Die Mindestanforderungen an die Gewährleistung betragen 12 Monate. Davon nachteilig abweichende Absprachen zwischen Hersteller und Reseller sind nicht Sache der Auftraggeberin. |
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Klarstellungen 2, Stand: 12. März 2025
| 26 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag 8: Kann folgendes ergänzt werden? Nacherfüllungsansprüche bestehen insbesondere bei solchen Mängeln nicht, die durch eine Veränderung der Liefer- und/oder Leistungsprodukte, unsachgemäße Nutzung, natürlichen Verschleiß, Versagen der Komponenten der Systemumgebung, Bedienungsfehler, Nachbesserung/ Änderungen des Kunden oder Dritter, durch unzureichende Wartung, durch Produkte Dritter oder Installation und/oder durch Gebrauch der Liefer- und Leistungsgegenstände entgegen den Hersteller-Richtlinien, entstehen. | Folgende Anpassung ist für Auftraggeberin akzeptabel: Nacherfüllungsansprüche bestehen insbesondere bei solchen Mängeln nicht, die durch eine Veränderung der Liefer- und/oder Leistungsprodukte, unsachgemäße Nutzung, natürlichen Verschleiß, Versagen der Komponenten der Systemumgebung, Bedienungsfehler, Nachbesserung/ Änderungen des Kunden oder Dritter, durch unzureichende Wartung, durch Produkte Dritter oder Installation und/oder durch Gebrauch der Liefer- und Leistungsgegenstände entgegen den Hersteller-Richtlinien, entstehen. |
|---|---|---|---|
| 27 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag 8: Kann folgendes vereinbart werden: Standard-Software Dritter wird - sofern nichts Abweichendes vereinbart ist - in der jeweils aktuell verfügbaren Fassung geliefert. Hierfür geltende Mängelhaftungsansprüche der jeweiligen Hersteller oder Distributoren, die aus den hierfür geltenden Lizenzbestimmungen resultieren, akzeptiert der Auftraggeber in Abweichung zu diesen AGB. Auftragnehmer übernimmt für Standard-Software Dritter keine über die Lizenzbestimmungen hinausgehende Haftung. | Betriebsystem Win11pro ist als Lizenz gefordert. Keine Vorinstallation. Ergänzung an der Stelle: „deutschsprachig“, siehe auch Seite Mindestanforderung. Ansonsten kann der Text zum Haftungsausschluss für Software Dritter so übernommen werden. |
| 28 | 05.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 14: Kann die Haftung für typische und vorhersehbare Schäden und Aufwendung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Nettojahresauftragswert des jeweils verletzten Einzelauftrages begrenzt werden? Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. | Die Haftung kann in Bezug auf die Liefergegenstände auf den Nettoauftragswert des Einzelauftrags begrenzt werden. Es ist nicht ersichtlich, warum bei sonstigen Vertragspflichtverletzungen eine solche Haftungsbegrenzung angemessen sein sollte. Es gelten insoweit die gesetzlichen Haftungsregelungen, wenn der EVB-IT Vertrag keine besonderen Regelungen enthält. |
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Klarstellungen 2, Stand: 12. März 2025
| 29 | 05.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 14: Gehen wir Recht in der Annahme, dass der kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge pro Kalenderjahr nicht über 5 Mio EUR liegen wird? | Ja. |
|---|---|---|---|
| 30 | 05.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 8.3: Gehen wir Recht in der Annahme, dass die in Ihren Unterlagen enthaltene Haftung nur dann zum Tragen kommt, wenn die Nichteinhaltung schuldhaft erfolgte? Die Vergabeunterlagen enthalten keine der üblichen konkreten Bedingungen für die Freistellung (unverzügliche schriftliche Information, gegenseitige Unterstützung, keine Anerkenntnis der Ansprüche ohne vorherige Zustimmung des Freistellungsverpflichteten etc.) und auch keine der üblichen Ausnahmen von der Freistellung. Gehen wir recht in der Annahme, dass diesbezüglich die im Verkehr üblichen Ergänzungen in den Vertrag aufgenommen und vereinbart werden können? | Es gelten die im Vertrag genannten Haftungsregeln und ansonsten die gesetzlichen Vorschriften. |
| 31 | 05.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung Geheimhaltung: Kann folgende Klausel ergänzt werden: Verbundene Unternehmen der Auftragnehmer gemäß §§ 15 ff AktG sind nicht Dritte im Sinn dieser Klausel. Kann die Vereinbarung so geändert werden, dass die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung beidseitig also auch für den Auftraggeber gelten und insbesondere die Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers umfassen? | 1. Gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen sind keine „Dritten“. 2. Geheimhaltung gegenüber AN ist kein Problem. |
| 32 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag 1: Gehen wir Recht in der Annahme, dass bei Abkündigungen von Produkten durch die Hersteller anstelle der bestellten Produkten Nachfolgemodelle zu entsprechend neuen Preisen angeboten werden, sofern diese hinsichtlich der Funktionalität und Qualität vergleichbar sind und die vom Kunden geforderten Spezifikationen erfüllen? Der Auftragnehmer wird in einem solchen Fall dem Kunden den Preis für das Nachfolgemodell rechtzeitig bekannt geben. | Die Preise sind für 90 Tage verbindlich (Preiskategorie 2). Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme aus Preiskategorie 2 (oder 3). Wird die Herstellung der ausgeschriebenen Geräte vor Abnahme eingestellt, erfolgt keine Abnahme möglicherweise vergleichbarerer Fabrikate. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, andere oder möglicherweise vergleichbare zu liefern. |
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Klarstellungen 2, Stand: 12. März 2025
| 33 | 05.03.2025 | EVB-IT Kaufvertrag 11: Dem Auftragnehmer ist es als Reseller nicht möglich, die Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung) der Hersteller-Hardware zu wählen; dieses Recht steht dem Hersteller zu. Kann hier Ziffer die Standardregel des 7.4 AGB vereinbart werden? | Die Wahl der Nacherfüllung wird dem Auftragnehmer eingeräumt. Die jeweilige Auftraggeberin besteht nicht auf dieses Recht. Es wird klargestellt, dass der Auftragnehmer der Ansprechpartner für die jeweilige Auftraggeberin und die Abwicklung ist. |
|---|---|---|---|
| 34 | 05.03.2025 | EVB-IT Kauf AGB 5.1: Gehen wir recht in der Annahme, dass Liefertermine nur verbindlich sind, wenn diese vom Hersteller / Vorlieferanten bestätigt werden? | Die Auftraggeberinnen gehen davon aus, dass nur leistungsfähige Bieter sich um den Auftrag bewerben. Etwaige Lieferschwierigkeiten gehen zu Lasten der Bieter. Die Lieferzeiten sind einzuhalten, siehe oben: maximal 10 Tage nach Einzelabruf. |
| 35 | 05.03.2025 | EVB-IT Kauf AGB 5: Die Vertragsstrafen beziehen sich nicht nur auf den anteiligen Wert der verzögerten Leistung, sondern auf den Gesamtauftragswert. Dies benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen. Kann die Klausel dahingehend geändert werden, dass sich die Höhe der Vertragsstrafe nur auf den Auftragswert der verzögerten Leistung bezieht? | Die Vertragsstrafen werden gestrichen. Die Haftung wird in Bezug auf die Liefergegenstände auf den Nettoauftragswert des Einzelauftrags begrenzt. Für sonstige Vertragspflichtverletzungen gilt das gesetzliche Haftungsregime, wenn der EVB-IT Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält. |
| 36 | 05.03.2025 | EVB-IT Kauf AGB 10.4: Kann folgende Klausel ergänzt werden: Verbundene Unternehmen der Auftragnehmer gemäß §§ 15 ff AktG sind nicht Dritte im Sinn dieser Klausel | Gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen sind keine „Dritten“. |
| 37 | 05.03.2025 | EVB-IT Kauf AGB 10.4: Gehen wir Recht in der Annahme, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit für die Dauer der Vertragsbeziehung gilt? Soweit diese Annahme nicht korrekt ist gehen wir Recht in der Annahme, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit für die Dauer von 5 Jahren nach Vertragsende gilt? | Vertrauliche Daten verlieren ihre Vertraulichkeit grundsätzlich nicht durch Zeitablauf. Je nach konkret betroffenem Datum ist die Vertraulichkeit dauerhaft zu gewährleisten. |
| 38 | 05.03.2025 | EVB-IT Rahmenvereinbarung 4: Was ist konkret mit einer Hauszutrittsoption gemeint und welche Leistungen und/oder Pflichten sollen für den Auftragnehmer gelten? | Weitere AGAPLESION Einrichtungen können zu den Preiskategorien entsprechend zusätzlich zu den genannten Mengen beziehen. |
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Klarstellungen 2, Stand: 12. März 2025 39 05.03.2025 EVB-IT Kaufvertrag 4.3: Gehen wir Recht dass hier 12% und nicht Die Formulierung ist korrekt. Mehr als 1% mindestens aber 12 Artikel gemeint sind? 12 Geräte !! Bsp. MiniPC = 1154 (1% = 11,5 mindest 12) Bsp. NB Pos2 = 348 (1% = 3,4 mindest aber 12)
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