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Beschaffung von Elektro-Linienbussen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 13:10 (Europe/Berlin)

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Divan Reisen GmbH 281/26 (1) - Beschaffung von Elektro-Linienbussen D.0_Vertragsentwurf

Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO

Kaufvertrag

zwischen der

Divan-Reisen GmbH Zur Kupferhütte 15, 47053 Duisburg vertreten durch den Geschäftsführer Ibrahim Ugur

(nachfolgend „Auftraggeber“)

und

[wird durch Zuschlag bestimmt]

(nachfolgend „Auftragnehmer“)

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber fünf 12-Meter Solo Niederflur Elektrobusse und fünf 18-Meter Gelenk Niederflur Elektrobusse nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage C.1).

(2) Die Fahrzeuge sind bei Übergabe Neufahrzeuge. Seit ihrer Erstzulassung darf höchstens ein Jahr vergangen sein, und ihre Laufleistung darf höchstens 25.000 km betragen.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zur Übergabe des letzten Fahrzeugs durch einseitige Erklärung in Textform bis zu 5 Reserveräder je Fahrzeugtyp (Positionen 3 und 4 des Preisblatts) zu den dort angebotenen Einheitspreisen abzurufen. Eine Pflicht zum Abruf besteht nicht.

§ 2 Vertragsbestandteile und Vertragsschluss

Bestandteile dieses Vertrages sind, bei Widersprüchen in der nachfolgenden Rangfolge:

a) dieser Vertrag, b) die Leistungsbeschreibung (Anlage C.1), c) der letzte Stand des Bieterfragen- und Bieterantwortenkatalogs, d) das Preisblatt (Anlage D.2), e) das Angebot des Auftragnehmers vom [Datum] einschließlich des Angebotsschreibens (Anlage D.1), f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

§ 3 Lieferzeit, Lieferort, Herstellerprüfung und Übergabe

(1) Der Auftragnehmer liefert alle Fahrzeuge in vollständig betriebsbereitem Zustand frei Zur Kupferhütte 15, 47053 Duisburg.

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Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO

(2) Die Lieferung ist innerhalb der im Angebotsschreiben (Anlage D.1) angegebenen Lieferzeit zu erbringen, spätestens jedoch 78 Wochen nach Zuschlagserteilung.

(3) Vor dem Versand führt der Auftragnehmer je Fahrzeugtyp eine Herstellerprüfung (Factory Acceptance Test) im Beisein des Auftraggebers durch (Anlage C.1 Nr. 2.1 und 2.11). Er teilt den Termin mindestens zwei Wochen vorher in Textform mit. Das Ergebnis wird protokolliert.

(4) Jedes Fahrzeug wird am Lieferort nach gemeinsamer Prüfung übergeben. Über die Übergabe wird ein von beiden Parteien unterzeichnetes Protokoll erstellt. § 377 HGB gilt mit der Maßgabe, dass eine Mängelrüge rechtzeitig ist, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von zehn Werktagen nach der Übergabe und bei verborgenen Mängeln innerhalb von zehn Werktagen nach ihrer Entdeckung erfolgt.

§ 4 Kaufpreis und Rechnungsstellung

(1) Der Kaufpreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage D.2). Er umfasst alle Leistungen nach diesem Vertrag einschließlich der Lieferung frei Lieferort.

(2) Jede Rechnung muss das Förderkennzeichen 03TB4098E enthalten.

(3) Der Kaufpreis ist für jedes Fahrzeug nach dessen Übergabe, für abgerufene Reserveräder nach deren Lieferung, jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig.

§ 5 Vertragsstrafe

(1) Überschreitet der Auftragnehmer die Lieferzeit nach § 3 Abs. 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, zahlt er für jede vollendete Woche der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 Prozent des Nettopreises der nicht rechtzeitig gelieferten Fahrzeuge.

(2) Die Vertragsstrafe ist auf insgesamt 5 Prozent des Nettoauftragswerts begrenzt.

§ 6 Garantien

(1) Der Auftragnehmer übernimmt für jedes Fahrzeug eine Garantie im Sinne des § 443 BGB dafür, dass die Batterie nach 8 Betriebsjahren oder 800.000 km, je nachdem was zuerst eintritt, mindestens 80 % der Nennkapazität aufweist (Anlage C.1 Nr. 2.3 und 2.11), und dass der Korrosionsschutz nach Anlage C.1 Nr. 2.6 und 2.14 für mindestens 10 Jahre besteht. Die Garantiefristen beginnen mit der Übergabe des jeweiligen Fahrzeugs.

(2) Im Garantiefall stellt der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten den garantierten Zustand her, insbesondere durch Instandsetzung oder Austausch der betroffenen Bauteile.

§ 7 Pflichten aus der Förderung

(1) Die Beschaffung wird vom Bundesministerium für Verkehr gefördert (Förderkennzeichen 03TB4098E). Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anforderung die Unterlagen und

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Auskünfte zur Verfügung, die dieser zur Erfüllung seiner Nachweis-, Berichts- und Prüfpflichten gegenüber dem Zuwendungsgeber benötigt, insbesondere die Stammdaten der Fahrzeuge.

(2) Der Auftragnehmer gewährt dem Zuwendungsgeber und den für die Prüfung der Zuwendung zuständigen Stellen auf Verlangen Einsicht in die auftragsbezogenen Unterlagen.

(3) Der Auftragnehmer bringt vor der Übergabe die vom Auftraggeber vorgegebenen Förderhinweise (Logos) an den Fahrzeugen an.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Gerichtsstand ist Duisburg.

Anlagen

• Anlage C.1: Leistungsbeschreibung (Lastenheft) • Anlage D.1: Angebotsschreiben des Auftragnehmers • Anlage D.2: Preisblatt • Letzter Stand des Bieterfragen- und Bieterantwortenkatalogs

Auftraggeber:

Ort, Datum: __________________________

Unterschrift: __________________________

Auftragnehmer:

Ort, Datum: __________________________

Unterschrift: __________________________

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