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Vergabeunterlagen
für das
Öffentliche Ausschreibungsverfahren
„N-ÖA/2026-155_Erweiterung Forschungscluster“
Auftraggeber:
Friedrich-Schiller-Universität Jena Abteilung Einkauf Vergabestelle Leutragraben 1 07743 Jena
Anlage 1
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Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort ............................................................................................................................. 3 2 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen .................................................................. 4 2.1 Art und Umfang der Ausschreibung ....................................................................... 4 2.1.1 Allgemeine Beschreibung ................................................................................... 4 2.1.2 Ausschreibungsverfahren ................................................................................... 4 2.1.3 Vertragsart ........................................................................................................... 4 2.1.4 Vergabe als ein Los ............................................................................................. 4 2.1.5 Nebenangebot ..................................................................................................... 4 2.2 Termine .................................................................................................................... 4 2.3 Zuschlagskriterien ................................................................................................... 4 2.4 Kommunikation ....................................................................................................... 5 2.5 Bieterfragen/Aufklärungsverlangen ....................................................................... 5 2.6 Angebotsänderungen .............................................................................................. 5 2.7 Angebotsabgabe ..................................................................................................... 5 2.8 Form und Inhalt des Angebotes ............................................................................. 5 2.8.1 Erklärungen des Auftragnehmers ...................................................................... 6 2.9 Verpflichtende Erklärungen und Nachweise gemäß dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) .................................................................... 7 2.10 Ausschlusskriterien ................................................................................................. 7 2.11 Zuschlagserteilende Stelle/Auftraggeber .............................................................. 7 3 Auftragsabwicklung ......................................................................................................... 8 3.1 Vertragsvorgaben .................................................................................................... 8 3.2 Bestellauftrag .......................................................................................................... 8 3.3 Leistungen des Auftragnehmers ............................................................................ 8 3.4 Erfüllungsort/ Ansprechpartner .............................................................................. 8 3.5 Liefertermin/Lieferung ............................................................................................ 9 3.6 Lieferschein ............................................................................................................. 9 3.7 Lieferfrist .................................................................................................................. 9 3.8 Lieferfristüberschreitungen/Vertragsstrafe .......................................................... 9 3.9 Gefahrentragung ...................................................................................................... 9 3.10 Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung .................................................... 9 4 Sonstige Regelungen ..................................................................................................... 10 4.1 Subunternehmer .................................................................................................... 10 4.2 Bietergemeinschaften, Eignungsleihe.................................................................. 10 4.3 Verschwiegenheit .................................................................................................. 11 4.4 Preisabsprachen .................................................................................................... 11 4.5 Gerichtsstand......................................................................................................... 12 4.6 Deeskalationsmanagement .................................................................................. 12 5 Schlussbestimmung ...................................................................................................... 12
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1 Vorwort
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verbindet: Menschen und Ideen, Wissenschaft und Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschung. Verwurzelt im Herzen Deutschlands und vernetzt in alle Welt, prägt sie den Charakter Jenas als zukunftsorientierte und weltoffene Stadt.
Thüringens einzige Volluniversität kann auf über 450 Jahre Tradition „gelebter Universität“ zurückblicken und bietet mehr als 200 Studiengänge und -fächer. Fest verwurzelt in der eigenen Tradition stellt sie sich immer wieder den jeweils aktuellen Herausforderungen in Forschung und Lehre, um Antworten zu finden und Zukunftschancen zu eröffnen. Denn die Inhalte der Lehre sind stets an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet. Ziel ist es, die Studierenden bei der Entwicklung methodisch geschulter Eigenständigkeit, einer kritischen Urteilskompetenz und breiten berufsqualifizierenden Fähigkeiten zu unterstützen.
Forschung ist an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein dynamisches Feld, dessen leitendes Prinzip seit jeher in der Interdisziplinarität liegt. Die Universität bündelt ihre Spitzenforschung in drei Profillinien:
- Light – Optik und Photonik, Innovative Materialien und Technologien, Energiespeicher
- Life – Mikrobiologie, Infektions- und Sepsisforschung, Biodiversität und Bio-Geo- Interaktionen, Alternsforschung
- Liberty – Sozialer Wandel, Aufklärung, Romantik und Zeitgeschichte
Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Forschungsgruppen und andere Projekte in koordinierten Programmen und über alle Fächer hinweg bilden das Rückgrat der Profillinien. Hohe Qualitätsstandards in der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind in Jena selbstverständlich, der Nachwuchsförderung gilt das besondere Augenmerk der Universität. Ihre Graduierten-Akademie setzt bundesweit anerkannte Maßstäbe.
Hinzu kommen die im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern geförderten Exzellenzcluster „Balance of the Microverse“ und „Imaginamics“. Mit diesen beiden Exzellenzcluster steht die Universität Jena nun an der Spitze der deutschen Forschungslandschaft und bewirbt sich ab Herbst 2025 um den Titel „Exzellenzuniversität“.
Diese Erfolge basieren ganz entscheidend auf exzellenter Einzel- und Teamforschung und dem traditionell forschungs-, innovations- und kooperationsfreundlichen Klima in Universität, Stadt und Umland. Die Universität, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen und Kultureinrichtungen bilden ein eng verflochtenes Netzwerk, das seinerseits in große internationale Verbünde integriert ist.
In Rankings bescheinigen die Jenaer Studierenden ihrer Universität daher immer wieder gute Studienbedingungen.
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2 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
2.1 Art und Umfang der Ausschreibung
2.1.1 Allgemeine Beschreibung Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gilt als staatlicher Auftraggeber. Als öffentliche Einrichtung verfährt der Auftraggeber beim Kauf von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vergaberecht – im vorliegenden Fall nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) in Verbindung mit der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO).
2.1.2 Ausschreibungsverfahren Die Ausschreibung wird im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung gemäß dem Thüringer Vergabegesetz in Verbindung mit § 9 UVgO durchgeführt.
2.1.3 Vertragsart Erwartet wird ein Angebot für einen Vertrag über die Beschaffung von drei (3) Servern.
2.1.4 Vergabe als ein Los Die Ausschreibung wird als Gesamtheit vergeben und nicht in Lose aufgeteilt. Gegen eine Losaufteilung spricht, dass die Leistung unteilbar als Gesamtleistung zu erbringen ist.
Der Zuschlag über das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung wird an einen Lieferanten vergeben, der als Generalunternehmer die in der Ausschreibung geforderten Leistungen zu erbringen hat. Hierzu wird falls erforderlich eine Individualzusatzvereinbarung geschlossen. Die Leistungen umfassen sowohl die Lieferung frei Verwendungsstelle und die erforderlichen Gewährleistungen.
2.1.5 Nebenangebot Nebenangebote sind ausgeschlossen.
2.2 Termine
Folgender Terminplan ist vorgesehen: Angebotsfrist: 16.10.2026, 10:00 Uhr Zuschlags- / Bindefrist: 30.10.2026 Ausführung: höchstens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung
Vor Ablauf der Zuschlagfrist werden die nicht berücksichtigten Bieter über die erfolgte Zuschlagserteilung unterrichtet bzw. über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert. Die Zustellung erfolgt elektronisch.
2.3 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird nach § 43 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden ausschließlich die nachfolgenden Kriterien angesetzt:
(1) Anschaffungspreis (netto; ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten, wie z.B. Skonto) * /max. 100 %
- Hierbei gilt, dass der beste (günstigste) Preis die maximale Prozentzahl erhält. Das 1,5fache des besten Preises entspricht 0%. Alle weiteren Angebote
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werden entsprechend Ihrer Abweichungen linear interpoliert. Der geringste erreichbare Wert ist 0%.
2.4 Kommunikation
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere das Stellen von Bieterfragen und spätere Nachforderungen erfolgt ausschließlich im jeweiligen Verfahren über die e- Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/) – Rubrik „Nachrichten“. Bei neuen Nachrichten erhalten Sie unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter „Nachrichten“ und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
2.5 Bieterfragen/Aufklärungsverlangen
Bieterfragen sowie Aufklärungs- und Auskunftsverlangen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung werden ebenfalls über die e-Vergabeplattform beantwortet und damit zeitgleich allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich erteilt die Vergabestelle Auskünfte über die Vergabeunterlagen bis spätestens vier Tage vor Fristablauf. Daher ist ein Auskunftsersuchen spätestens sechs Tage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
2.6 Angebotsänderungen
Berichtigungen und Änderungen zu den eingereichten Angeboten sowie die Zurück- ziehung eines Angebotes sind bis zum Abgabetermin möglich und haben ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu erfolgen.
2.7 Angebotsabgabe
Die Frist zur Einreichung der Angebote endet am 16.10.2026 um 10:00 Uhr.
Anträge/Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/) mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web eingereicht werden, und zwar • in Textform nach § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder • mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und ist termingerecht einzureichen.
In Papierform eingereichte Angebote können nicht gewertet werden. Angebote, die verspätet eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen!
Die Öffnung, Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind hierbei nicht zugelassen.
2.8 Form und Inhalt des Angebotes
Das Angebot muss alle in den hier festgelegten und in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) enthaltenen Anforderungen vollständig abdecken. Es hat folgendes zu umfassen: • Ein ausgefülltes Preisblatt (siehe Anlage 2) • Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung/en / technische Datenblätter, die die exakten/eindeutigen Spezifikationen des zum Angebot gebrachten Systems abbilden.
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• Alle in der Ziffer 2.8.1 geforderten Erklärung und Nachweise. Sämtliche Eigenerklärungen müssen an den hierfür vorgesehenen Stellen ausgefüllt sein.
Für die Auswertung der Angebote sind die Unterlagen in Textform maßgebend. Das in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) unter Ziffer 2 aufgeführte Preisblatt ist auszufüllen. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Im Angebot sind Einzelpreise netto in EURO (EUR) pro Position auszuweisen sowie ein Gesamtwertungspreis.
Anderslautende Geschäfts-/Liefer- oder Zahlungsbedingungen sind dem Angebot nicht beizufügen. Es gelten ausschließlich die den Unterlagen beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (Anlage 3).
Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie als Anlage (Beiblätter) dem Angebot beifügen. Sie dürfen jedoch nur kommentierenden Charakter haben, müssen zweifelsfrei erkennbar sein und dürfen den Vergabeunterlagen inhaltlich nicht widersprechen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, bei unvollständig dokumentierten Angeboten, aus denen sich die in Anlage 2 geforderten Mindestanforderungen nicht eindeutig entnehmen lassen, die notwendigen Informationen bzw. zusichernden schriftlichen Erklärungen, vom Bieter abzufordern. Einen Anspruch hierauf hat der Bieter aber nicht.
Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. verbleiben, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung beim ausschreibenden Unternehmen.
2.8.1 Erklärungen des Auftragnehmers Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nachweise des Anbieters erforderlich.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
• Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 4); Anmerkung zu den Referenzen: gefordert sind 3 Referenzen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen). • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 5) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 6) • Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist
Im Auftragsfall gelten die Regelungen der Fremdfirmenerklärung, diese ist nach Zuschlagserteilung vom bezuschlagtem Bieter mit dem benannten Ansprechpartner des Standortes abzustimmen: • Fremdfirmenerklärung (Anlage 7).
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter behördliche/beglaubigte Originalbescheinigung abzufordern, welche die inhalt-
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lichen Aussagen der Eigenerklärungen nachweislich belegen und dokumentieren. Falschangaben in den abgeforderten Eigenerklärungen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
2.9 Verpflichtende Erklärungen und Nachweise gemäß dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG)
Der Bewerber erklärt, dass Ihm und seinem Unternehmen die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und insbesondere die folgenden daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen eingehalten werden:
- Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG.
- Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.
- Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.
- Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG.
- Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
- Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer.
- Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten hinweise.
Das entsprechende Formular ist als Anlage 6 dieser Ausschreibung beigefügt. Es ist zu beachten, dass die Friedrich-Schiller-Universität Jena als staatlicher Auftraggeber fungiert.
Die Wertung eines Angebotes kann nur erfolgen, wenn die Eigenerklärung vorliegt.
2.10 Ausschlusskriterien
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß den Kriterien von § 42 UVgO. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten technischen Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt auch bei fehlender Mitwirkung des Bieters zur Aufklärung des Angebotsinhaltes. Auf Kapitel 2.8.1 dieser Vergabeunterlagen wird zusätzlich hingewiesen.
2.11 Zuschlagserteilende Stelle/Auftraggeber
Zuschlagerteilende Stelle sowie auch Auftraggeber ist die Friedrich-Schiller-Universität Jena.
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Ansprechpartner: Frau Keinert Email: vergabestelle@uni-jena.de
3 Auftragsabwicklung
3.1 Vertragsvorgaben
Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, wird im Falle der Annahme Folgendes Vertragsbestandteil:
• die in diesen Unterlagen beschriebenen Anforderungen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung des Angebots, • die Ergänzungen aufgrund der Anfragen bezüglich der Ausschreibung, insbesondere Bieterinformationen • die jeweils nach dem neuesten Stand herausgegebenen ”Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)“ (Anlage 3) sowie die VOL/B.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen und Ergänzungen an den nachfolgend aufgeführten Vertragsregelungen nicht zulässig sind.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen.
3.2 Bestellauftrag
Die Bestellung erfolgt seitens des Auftraggebers von zentraler Stelle.
3.3 Leistungen des Auftragnehmers
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Installation (Lieferung) in Absprache mit dem Ansprechpartner der Lieferadresse erforderlich sind. Diese umfassen neben den Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2):
• Abstimmung des Liefertermins und der Fremdfirmenerklärung (Anlage 7) mit Warenempfänger • Termingerechte und kostenfreie Lieferung und Installation/Inbetriebnahme nach Bestellauftrag sowie eine gewährleistungserforderliche Einweisung • Kostenfreie Mitnahme und ökologische und ökonomische Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien • Benennung eines zentralen Ansprechpartners für alle Angelegenheiten
Außer in den bereits hier erwähnten Vertragsbedingungen werden folgende Leistungen nicht gesondert vergütet, sondern sind von der Leistung mit umfasst:
• Zusätzliche Frachtkosten, die durch Eilzustellung von Komponenten entstehen.
3.4 Erfüllungsort/ Ansprechpartner
Erfüllungsort für den Auftraggeber ist Jena bzw. der vorgegebene Aufstellungsort: Friedrich-Schiller-Universität Jena Institut für Mathematik und Informatik Inselplatz 5 07743 Jena
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Spätestens mit Zuschlag erhält der Auftragnehmer die genaue Adresse des Standortes, an den die Komponenten auszuliefern und aufzubauen sind, sowie die Ansprechpartner des Standortes mit Telefonnummern und Email-Adresse.
3.5 Liefertermin/Lieferung
Nach der Bestellung vereinbart der Auftragnehmer den genauen Liefertermin mit dem Ansprechpartner des Standortes und informiert den Auftraggeber hinsichtlich des Liefertermins.
Mit Zuschlagserteilung kommt die Fremdfirmenerklärung gemäß Geltungsbereich dieser Anlage zur Anwendung und gilt als vereinbart (Anlage 7). Der Auftragnehmer stimmt sich dazu mit dem benannten Ansprechpartner des Standortes ab.
Die Lieferungen haben als eine Lieferung an die Lieferadresse zu erfolgen. Teillieferungen sind nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich.
3.6 Lieferschein
Der Lieferschein wird erst nach mängelfreier Abnahme der kompletten Lieferung vom Ansprechpartner vor Ort oder dessen Stellvertreter unterzeichnet (bestätigt die erfolgreiche Auslieferung) und ist Basis für die Erstellung der Rechnung.
3.7 Lieferfrist
Die Lieferfrist der abgerufenen Komponenten beträgt maximal 2 Wochen. Fristbeginn für die Berechnung der Lieferfrist ist der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird und der Bestellauftrag beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für das Fristende ist der Tag maßgebend, an dem die abgerufenen Komponenten vollständig funktionsbereit geliefert und aufgestellt übergeben werden.
3.8 Lieferfristüberschreitungen/Vertragsstrafe
Sollte die Lieferfrist um eine Woche oder mehr überschritten werden, so behält sich der Auftraggeber vor, vom Vertrag vorzeitig zurückzutreten. Schadensersatzforderungen seitens des Auftragnehmers sind aus diesem Grund nicht zulässig.
3.9 Gefahrentragung
Der Gefahrenübergang für die gelieferten Komponenten an den Auftraggeber erfolgt mit mängelfreier Abnahme und der Gegenzeichnung des Lieferscheines durch den Auftraggeber vor Ort. Der Garantie- bzw. Gewährleistungszeitraum beginnt ebenfalls mit mängelfreier Abnahme. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Streik und Aussperrung entstehen.
3.10 Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
Die Beschaffung der Komponenten wird mittels Zahlung nach Rechnung (Kauf) abgewickelt. Es gelten folgende Bestimmungen:
Für die Rechnung an den Auftraggeber sind die unterschriebenen Lieferscheine beizufügen.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet. Abschlagszahlungen für gelieferte Komponenten können in Abstimmung mit dem Auftraggeber eingereicht werden.
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4 Sonstige Regelungen
4.1 Subunternehmer
Der Auftragnehmer stellt für die Abwicklung des Auftrages zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber einen zentralen Ansprechpartner zur Verfügung.
Der Auftragnehmer kann für die Erfüllung des Auftrages grundsätzlich Subunternehmer einschalten, wobei die Anzahl möglichst gering zu halten ist (maximal 3).
Erfüllt ein Subunternehmer seine Aufgaben nicht zufriedenstellend, so ist der Subunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers auszutauschen. Der Auftragnehmer hat dann dafür zu sorgen, dass sämtliche Garantieleistungen vom Auftragnehmer selbst oder einem neuen Subunternehmer zu leisten sind.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der beauftragte Subunternehmer Arbeiten nicht an Dritte vergibt. AGB der Subunternehmer gelten nicht im Rahmen der zu treffenden Vereinbarung.
Der Auftragnehmer hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmen übertragen will. Der Auftragnehmer haftet hier für die Qualität der Arbeitsleistung des Subunternehmers.
4.2 Bietergemeinschaften, Eignungsleihe
Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bieter hat zu erklären, ob er sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbieter abgibt. Eine BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet, • dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Ver-treter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“), • dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und • dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften Grundsätzlich schließt eine BG die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllt. Ein Ausschluss von Angeboten ist geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt. Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die BG bereits mit dem Angebot aufzuklären, ob • es sich bei den Mitgliedern der BG um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen; und • die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und erst
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der Zusammenschluss zu einer BG sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
Eine BG hat die unter Kapitel 2.8.1 geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Zusätzlich hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die unterschriebenen Eigenerklärungen gemäß der Kapitel 2.8.1 der Ausschreibungsunterlagen dem Angebot beizufügen.
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
Bitte beachten Sie: Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, führt dies zum Ausschluss beider Angebote.
Beabsichtigt der Bieter die Eignungsleihe im Sinne von § 34 UVgO zu nutzen, ist dies im Angebot durch entsprechende Erklärung dazulegen.
4.3 Verschwiegenheit
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden und sind als vertraulich zu behandeln. Alle beim Bieter mit dieser Ausschreibung befassten Mitarbeiter müssen zur vertraulichen Behandlung veranlasst werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Beide Geschäftsparteien verpflichten sich, Geschäftsdaten des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen einzusetzen. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Bestimmung der Datenschutzgesetze verpflichtet.
4.4 Preisabsprachen
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er fünf v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über
• die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, • die zu fordernden Preise, • Bindungen sonstiger Entgelte, • Gewinnaufschläge, • Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, • Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, sowie sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen, • Zahlung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, • Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
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sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
4.5 Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Partner ist Jena.
4.6 Deeskalationsmanagement
Die Parteien werden stets versuchen, eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten gütlich und im Sinne kooperativer Zusammenarbeit zu regeln. Zu diesem Zweck kann jede Partei ein Treffen der Hauptverantwortlichen verlangen.
5 Schlussbestimmung
Dieser Vertrag enthält sämtliche Absprachen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabsprachen und Zusicherungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf die Schriftform.
Machen die Parteien von Rechten aus diesem Vertrag im Einzelfall nicht Gebrauch bedeutet dies kein Verzicht für die Zukunft.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. An Stelle der un- wirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichsten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
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