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1702_BB_LW_Anl. 2_Eigenerklärung zur Umsetzung der SanktionsVO_V1.0.docx

Beschaffung von Displays mit Zubehör sowie Dual-Ständerwerk

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 09:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeplattform.bwi.de

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Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung

Hinweis: Bietergemeinschaften: Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Name des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft

Die nachfolgende Erklärung gebe/ n ich/ wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):

Der/ die Bieter gehört/ gehören nicht zu den - in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

      1. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters, die Ansässigkeit oder die Niederlassung des Bieters in Russland,
      2. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
      3. durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/ oder b zutrifft.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.

  1. Es wird bestätigt, dass der Bieter (und die Unternehmen, die Mitglieder eines Konsortiums sind, oder deren Unterauftragnehmer), nicht Gegenstand von EU-Sanktionen ist, wie beispielsweise denen, gegen die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, und sich auch nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle der aufgeführten Personen befindet. Das Kriterium, dass bei der Beurteilung zu berücksichtigen ist, ob eine juristische Person oder Organisation im Eigentum einer anderen Person oder Organisation steht, ist der Besitz von mehr als 50% der Eigentumsrechte an einer Organisation oder eine Mehrheitsbeteiligung an dieser.
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