Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

TEK_01a_VB_Alle_Beschilderung.pdf

Beschaffung von Beschilderung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabenummer: TEK2606036Anlage 1a Vertragsbedingungen
CPV: 44423400-5Rahmenvertrag BeschilderungSeite 1 / 8

Inhalt

1 Allgemeine Vertragsbedingungen ............................................................................................. 2 1.1 Vertragsinhalt ........................................................................................................................ 2

2 Zusätzliche Vertragsbedingungen ............................................................................................. 3 2.1 Leistungsinhalt und Mengen ............................................................................................... 3

2.2 Vergütung/Zahlung ............................................................................................................... 3

2.3 Laufzeit ................................................................................................................................... 5

2.4 Versicherungsschutz des AN .............................................................................................. 6

2.5 Ansprechpartner ................................................................................................................... 6

2.6 Beendigungsmanagement und Einarbeitungs- und Informationspflicht bei Vertragsende ..................................................................................................................................... 6

2.7 Sonstige Bestimmungen ...................................................................................................... 7

[Seite 2]

Vergabenummer: TEK2606036Anlage 1a Vertragsbedingungen
CPV: 44423400-5Rahmenvertrag BeschilderungSeite 2 / 8

1 Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1 Vertragsinhalt

(1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die nachfolgenden

Vertragsbedingungen in nachstehender Reihenfolge, die zugleich Rangfolge ist

bestimmt:

• Zusätzliche Vertragsbedingungen (Teil 2 dieses Formulars)

• die Leistungsbeschreibung einschließlich der folgenden Anlagen o TEK_04_Preisspiegel_TEK2606036 o TEK_05_Fremdfirmenrichtlinie_V3 o 2026_07_16 Vivantes CD-Handbuch-Beschilderung_NG

• Allgemeine Einkaufsbedingungen der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit

GmbH

• die besonderen Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Frauenförderung

(Anlage TEK2606036_Erklärung Frauenförderung) und

• die besonderen Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Tariftreue,

Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage

TEK2606036_Besondere Vertragsbedingungen BerlAVG)

• die Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von

Benachteiligungen (Teil A) (Anlage TEK2606036_Besondere

Vertragsbedingungen BerlAVG)

• die Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen

nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) (Anlage

260827_Besondere Vertragsbedingungen BerlAVG)

• Angebot des Auftragnehmers

• die „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B).

(2) Soweit eine Partei im Auftrag der anderen personenbezogene Daten verarbeitet,

schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art.

28 DSGVO nach dem Muster des Auftraggebers ab.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (Liefer-, Zahlungs- und

Geschäftsbedingungen) finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftraggeber hat

ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

[Seite 3]

Vergabenummer: TEK2606036Anlage 1a Vertragsbedingungen
CPV: 44423400-5Rahmenvertrag BeschilderungSeite 3 / 8

2 Zusätzliche Vertragsbedingungen

2.1 Leistungsinhalt und Mengen

Der AN schuldet die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen festgelegten

Leistungen.

2.2 Vergütung/Zahlung

(1) Der AN erhält für seine vertraglich geschuldeten Leistungen die in

TEK_04_Preisspiegel_TEK2606036 definierten Preise. Erbringt der AN

darüberhinausgehende Leistungen, hat er nur dann einen Anspruch auf Vergütung,

wenn eine dahingehende Beauftragung zu Grunde liegt. Nebenleistungen,

Aufwendungen sowie Zeitaufwand werden nur gesondert vergütet, wenn dies

ausdrücklich vereinbart ist.

Die Vergütungen sind Nettovergütungen, denen die Mehrwertsteuer in jeweils

geltender gesetzlicher Höhe hinzugerechnet wird.

Wird das Vertragsverhältnis aus Gründen beendet, die vom AN zu vertreten sind,

sind nur die bis dahin erbrachten, mangelfreien, in sich abgeschlossenen und

nachgewiesenen Einzelleistungen des AN zu vergüten, dies jedoch nur insoweit

sämtliche etwaigen Schadensersatzforderungen des AG vollständig ausgeglichen

wurden.

(2) Leistungen werden auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen. Umfang, EP

und Qualität sind umfassend im TEK_04_Preisspiegel_TEK2606036 definiert. Bei der

Vergütung handelt es sich um einen Gesamtpreis, der sich aus den Positionen für die

verschiedenen Leistungspakete und Leistungen zusammensetzt.

Für alle verbrauchsabhängigen Leistungen wird der Gesamtpreis anhand des

tatsächlichen Verbrauchs auf Basis einer Abrechnung des AN vergütet.

Mit dem Gesamtpreis sind abgegolten:

  • die Leistungen nach Abschnitt A inkl. aller benötigter Klein- und Ersatzteile,

  • die Kosten für Hilfsmittel, Hilfsstoffe und Kleinteile, die Kosten für die entsprechend

den gesetzlichen Bestimmungen

vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen,

Abfällen und Verpackungen,

  • alle sich aus den Leistungen nach Abschnitt A ergebenden Nebenkosten, z.B.

Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder,

[Seite 4]

Vergabenummer: TEK2606036Anlage 1a Vertragsbedingungen
CPV: 44423400-5Rahmenvertrag BeschilderungSeite 4 / 8

Überstunden

sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.

(3) Sonderleistungen sind hinsichtlich Umfangs und Qualität definiert, allerdings erfolgt

ein bedarfsorientierter Abruf.

Sonderleistungen bis zu 5.000 Euro (netto) je Einzelfall können durch den Mitarbeiter

des AG gemäß Abschnitt B Ziffer 5 abgerufen werden, soweit die Einheitspreise für

die jeweilige Leistung in TEK_04_Preisspiegel_TEK2606036 festgelegt sind. Alle

anderen Leistungen bedürfen der Einzelbeauftragung.

Die Sonderleistungen werden nur dann vergütet, wenn ein Auftrag eines unter

Abschnitt B Ziffer 5 benannten Ansprechpartners vorliegt.

Die Vergütung erfolgt gegen (Abnahme)-Nachweis und nach Rechnungsstellung

durch den AN anhand der in TEK_04_Preisspiegel_TEK2606036 vereinbarten

Preise.

Bei der Abrechnung nach Zeit und Aufwand werden nur solche Arbeitszeiten

vergütet, die auf detaillierten Tätigkeitsbelegen (Minimalforderung: Name, Art der

Leistung, Tag, Anzahl der Stunden) nachgewiesen und vom einem Mitarbeiter des

AG gemäß Abschnitt B Ziffer 5 oder einer vom AG benannten Person

gegengezeichnet sind. Reisezeiten, die aufgrund von Fahrten von Mitarbeitern des

AN zwischen deren Dienst- oder Wohnsitz und dem im Vertrag benannten Einsatzort

anfallen, gelten nicht als Arbeitszeiten.

(4) Zusatzleistungen: Die Zahlung erfolgt hier, sofern bei der Beauftragung nichts

anderes bestimmt ist, in Abrechnung des Monats, in dem die Leistungserbringung

abgeschlossen wurde. Die Montagezeiten, An- und Abfahrtszeiten, Reise- und

Übernachtungskosten sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Eine

gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Im Einzelfall können AG und AN eine gesonderte

Vereinbarung vornehmen.

(5) Die prüffähige Rechnung muss den während der Vertragslaufzeit jeweils geltenden

gesetzlichen Formvorschriften (zum Beispiel § 14 Umsatzsteuergesetz) entsprechen

und mindestens folgende Angaben enthalten:

a. Leistungsstelle (Standort, Fachbereich),

b. Kostenstelle,

c. Leistungsnachweise,

d. Rechnungsadresse.

(6) Verzögert sich die Bearbeitung der Rechnung durch den Auftraggeber im Rahmen

seines gewöhnlichen Geschäftsablaufs, weil die vorbezeichneten Anforderungen an

[Seite 5]

Vergabenummer: TEK2606036Anlage 1a Vertragsbedingungen
CPV: 44423400-5Rahmenvertrag BeschilderungSeite 5 / 8

die Rechnung nicht erfüllt sind, insbesondere eine oder mehrere der vereinbarten

Angaben in der Rechnung fehlen oder nicht korrekt sind, so verlängert sich die in

Absatz 2 genannte Zahlungsfrist um den Zeitraum der Verzögerung.

(7) Eine Erhöhung der Vergütung nach diesem Vertrag ist bis zum 31.12.2027

ausgeschlossen (Preisbindung).

(8) Nach Ablauf der Preisbindung i. S. v. Abs. 9 kann jede der Vertragsparteien einmal

jährlich eine Preisanpassung verlangen. Dabei gilt Folgendes:

Maßgeblich für Preisanpassungen ist der vom Statistisches Bundesamt

veröffentlichte Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte. Bezugsbasis ist der zum

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexwert. Die

anpassungsberechtigte Partei hat die Indexveränderung schriftlich nachzuweisen.

Verändert sich der maßgebliche Index um mehr als 5 % gegenüber dem Basiswert,

so sind beide Vertragsparteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der

vereinbarten Preise zu verlangen.

Die Preisanpassung erfolgt nach folgender Formel:

Neuer Preis = Alter Preis × (Neuer Indexstand / Basisindexstand)

Die Anpassung erfolgt ausschließlich in dem prozentualen Umfang der

nachgewiesenen Indexveränderung.

Preisanpassungen aufgrund tariflicher Lohnerhöhungen und gesetzlichen

Änderungen der lohngebundenen Kosten beim AN sind dem AG schriftlich

anzuzeigen und nachzuweisen. Preisreduzierende Entwicklungen sind ggf.

gegenzurechnen. AG und AN erzielen darüber eine Verständigung.

Die Preisanpassung tritt 4 Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung in Kraft.

2.3 Laufzeit

(1) Dieser Vertrag beginnt zum 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren

(Festlaufzeit).

Er endet damit mit Ablauf des 31.12.2028.

(2) Der AG erhält ein zweimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von einem

weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit. Dieses Optionsrecht wird automatisch

gezogen insofern der Auftraggeber nicht schriftlich spätestens 3 Monate vor Ablauf

der Festlaufzeit den Vertrag gegenüber dem AN kündigt.

[Seite 6]

Vergabenummer: TEK2606036Anlage 1a Vertragsbedingungen
CPV: 44423400-5Rahmenvertrag BeschilderungSeite 6 / 8

2.4 Versicherungsschutz des AN

(1) Der AN hat ausreichende Versicherungen zur Deckung seiner Haftung aus dieser

Beauftragung und im Zusammenhang mit der Erbringung der geschuldeten

Leistungen, insbesondere gegen alle Haftpflicht- und Unfallschäden abzuschließen

und aufrechtzuerhalten.

(2) Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:

EUR 1.000.000 für Personen und Sachschäden (inkl. Leitungs- und Bearbeitungsschäden) EUR 1.000.000 für Vermögensschäden

Die Deckungssummen sind 2-fach jahresmaximiert.

2.5 Ansprechpartner

Der AG benennt für den Auftrag folgende Ansprechpartner:

• Kaufmännische Ansprechpartner sind

Saskia Hübner +49 30 130 115136

• Fachliche Ansprechpartner sind die Technischen Leitungen der einzelnen Standorte

sowie Ihre Stellvertreter, die in der Anlage TEK_04_Preisspiegel_TEK2606036

aufgeführt sind.

2.6 Beendigungsmanagement und Einarbeitungs- und

Informationspflicht bei Vertragsende

(1) Der AN hat auch nach Vertragsbeendigung bzw. Beendigung einzelner

Komponenten/Mengen oder Leistungspakete zu marktüblichen Konditionen

Nachfolgepersonal in ausreichendem Umfang einzuweisen, gleichgültig ob es sich

hierbei um Mitarbeiter des AG oder eines Dritten handelt. Ferner ist er verpflichtet,

seine Leistungen für eine mit dem AG vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch für

2 Monate zu den vereinbarten Konditionen weiter zu erbringen und dabei

gegebenenfalls ein Nachfolgeunternehmen in die Leistungsprozesse einzuweisen, so

dass eine reibungslose und störungsfreie Übergabe bzw. Wechsel des AN

gewährleistet ist. Hierbei hat er seine Erfahrungen und sein gesammeltes Know-how

in Bezug auf die Objekte und deren Besonderheiten an den Nachfolgedienstleister

weiterzugeben und das dafür bisher eingesetzte Personal einzusetzen. Der AG

[Seite 7]

Vergabenummer: TEK2606036Anlage 1a Vertragsbedingungen
CPV: 44423400-5Rahmenvertrag BeschilderungSeite 7 / 8

erklärt rechtzeitig vor Vertragsende bzw. Ende einzelner Leistungskomponenten

schriftlich, ob er und für welchen Zeitraum sowie in welchem Umfang er von diesem

Recht Gebrauch machen wird. Als rechtzeitig in diesem Sinne gilt eine Erklärung bis

3 Monate vor Vertragsbeendigung bzw. Beendigung einzelner Komponenten/Mengen

oder Leistungspakete bzw. bei kürzerer Kündigungsfrist mit dem Zeitpunkt der

Kündigung. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung erfolgt die Erklärung

ebenfalls mit der Kündigung.

(2) Erbringt der AN seine Leistung im Beendigungsfalle nicht bis zum Ende der

Vertragslaufzeit bzw. bis zum Ende der mit dem AG vereinbarten Laufzeit und muss

der AG daraufhin dem nachfolgenden Dienstleister eine zusätzliche Vergütung für die

vorzeitige Leistungsaufnahme bzw. aufwändigere Einarbeitung zahlen, so stellt der

AN den AG in Höhe der aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung bzw. der nicht

erbrachten nachvertraglichen Leistungserbringung dem AG entstehenden

marktüblichen Kosten frei.

(3) Hat der AG an Mitarbeiter des AN Hausausweise, Zutrittsmittel oder sonstige

Ausweise ausgegeben, so sind diese sämtlich bei Vertragsbeendigung

zurückzugeben.

(4) Der AN ist verpflichtet, gesammelte Daten, Auswertungen, Statistiken u.a., die er im

Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen gesammelt hat bzw. ihm

zugänglich waren und er im Rahmen seiner Leistungserbringung verwendet hat, dem

AG auf Anforderung in einem mit dem AG abgestimmten Datenformat, komplett zu

übergeben.

2.7 Sonstige Bestimmungen

(1) Dieser Vertrag sowie alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem

unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller

internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere unter

Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss des deutschen

Kollisionsrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund dieses

Vertrages ist Berlin, Deutschland.

(3) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages und seiner Anlagen

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder

Aufhebung dieser Schriftformklausel.

[Seite 8]

Vergabenummer: TEK2606036Anlage 1a Vertragsbedingungen
CPV: 44423400-5Rahmenvertrag BeschilderungSeite 8 / 8

(4) Falls irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam

werden sollte, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Teils der

Bestimmung und der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder

werden, so sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen

durch andere, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die im wirtschaftlichen Erfolg

den unwirksamen Bestimmungen so nahekommen, dass vernünftigerweise

anzunehmen ist, die Vertragsparteien hätten den Vertrag auch mit dieser

Bestimmung geschlossen. Dies gilt analog für etwaige Regelungslücken.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung