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Anlage 5 beachten und die Verkehrssicherungspflicht Regeln für Fremdfirmen einzuhalten. Umweltschutz / Abfallentsorgung / Arbeitsschutz Damit der Bereich Facility Management und Bau des • Die Einleitung von Abwässern in die Kanalisation ist entsprechenden Objektes den Überblick über die Medienabschaltung nur nach Absprache mit der TSL gestattet. Anwesenheit von betriebsfremden Personen auf dem Müssen für die Auftragsausführung Medien wie Gas, Wasser, • Bei Verunreinigung des Erdreiches ist unverzüglich Gelände behält, haben sich Fremdfirmen arbeitstäglich Elektrizität, Wärme, Kälte, Druckluft, Technische Gase oder die TSL zu informieren. anzumelden, sich auszuweisen und den Beginn und das Komponenten von betriebstechnischen Anlagen oder • Die beauftragte Firma ist für die ordnungsgemäße Ende Ihres Aufenthaltes vermerken zu lassen. Wie dies zu Verkehrswege abgeschaltet / gesperrt / verändert / Trennung und Entsorgung der Abfallstoffe selbst erfolgen hat, ist mit dem in der Bestellung benannten beeinflusst werden, so ist dies mit der TSL rechtzeitig verantwortlich und hat dieses der TSL Ansprechpartner abzustimmen. abzustimmen. nachzuweisen. • Die Entsorgungseinrichtungen der Objekte dürfen nicht genutzt werden. Allgemeine Anweisungen / Verhaltensregeln • Bei Feuer, Explosionen usw. ist sofort die Abschaltung von Brandmeldelinien / Erlaubnisschein für • Den besonderen Gegebenheiten des Feuerwehr über Feuermelder oder Telefon 112 zu Arbeiten, die Brände verursachen können. Krankenhausbetriebes (z.B. Ruhezeiten: benachrichtigen. Im Anschluss ist unmittelbar die Mittagsruhe von 13:00-15:00 Uhr sowie Abend-und In allen Objekten gelten zusätzliche Anforderungen bei Heiß-, TSL zu informieren. Nachtstunden von 20:00-06:00 Uhr) ist Rechnung Löt-, Schneid- und Trennarbeiten als auch bei Arbeiten, bei • Rauchen ist nur auf den gekennzeichneten Flächen zu tragen. denen mit einer Staubentwicklung zu rechnen ist. (Raucherinseln) gestattet. • Nur Innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit ist der • Sicherstellung über die Abschaltung von • Feuerwehrstellflächen, Versorgungswege, Flucht- Aufenthalt auf dem Gelände und in den Gebäuden Brandmeldelinien im direkten Umfeld. Anmeldungen und Rettungswege sind ständig freizuhalten. erlaubt. dazu sind rechtzeitig bei der TSL schriftlich • Die Lärmimmissionsgrenzwerte gemäß BImmschG • Beim Aufenthalt in Räumen oder an Anlagen, die anzuzeigen. sind zwingend einzuhalten. Abweichungen sind im nicht zum unmittelbaren Arbeitsbereich gehören, ist • Genannte Arbeiten sind nur mit gültigem Vorfeld durch die TSL freigeben zu lassen. vorab die Zustimmung der Technischen Erlaubnisschein durchzuführen. Dieser ist bei der Standortleitung (TSL) erforderlich. TSL erhältlich. Vor Beginn der Arbeiten in Bereichen und Stationen hat • Auf dem Gelände gilt die StVO, die besondere • Sollten die Arbeiten über den angegebenen eine Anmeldung beim dort ansässigen oder Beschilderung ist zu beachten. Zeitraum hinaus andauern, muss die TSL informiert pflegerischen Personal zu erfolgen. • Firmenfahrzeuge dürfen mit Genehmigung durch die werden und alle hierzu erforderlichen Maßnahmen TSL auf den zugewiesenen Parkflächen zum Be- sind abzustimmen. und Entladen abgestellt werden (maximal 45 Fehlalarme, deren Ursache die Nichteinhaltung gängiger Minuten Parkzeit auf dem Gelände). Danach Vorschriften, bzw. der hier aufgeführten Verfahrensweise ist, werden kostenpflichtige Parkgebühren erhoben. Es gehen zu Lasten der beauftragten Firma. besteht die Möglichkeit eine Dauerparkkarte in Höhe von 35 EUR monatlich (Stand 2020 – zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 20,00 EUR) zu erwerben oder zum Besuchertarif von maximal 18 Schlüsselausgabe EUR/Tag zu parken. Die Vorgaben der Die für die Ausführung des Auftrages benötigten Schlüssel Parkraumordnung sind zwingend zu beachten! werden durch die TSL ausgegeben. Der Empfang ist zu quittieren. Die Schlüssel sind am abgestimmten Ort • Grundsätzlich sind bei allen Arbeiten die UVV’en grundsätzlich arbeitstäglich abzuholen und zurückzugeben. und der jeweils aktuelle Stand der Technik zu (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
gültig ab 25.05.2021 (Version 3)