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TEK2606036_Angebotsbedingungen_V4.pdf

Beschaffung von Beschilderung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Anschreiben und Angebotsbedingungen

Dieses Formular ist zum Verbleib beim Bieter bestimmt. Es ist nicht mit dem Angebot zurückzusenden.

A. AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

Hiermit werden interessierte Unternehmen aufgefordert, ein Angebot für die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen abzugeben.

  1. Auftraggeber

Es ist beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der/s nachstehend genannten Auftraggeber/s zu vergeben:

Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72 13407 Berlin

Kliniken/Pflegeinrichtungen
Klinikum im Friedrichshain (KFH)
Klinikum Kaulsdorf (KHD)
Klinikum am Urban (KAU)
Klinikum Neukölln (KNK)
Klinikum Spandau (KSP)
Auguste-Viktoria-Klinikum (AVK)
Wenckebach Klinikum (WBK)
Ida-Wolf-Krankenhaus (IWK)
Humboldt-Klinikum (HUK)
Unternehmensbereiche
Vivantes Netzwerk für Gesundheit (inkl. der verbundenen Untern.)

Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin Olbendorfer Weg 70 13403 Berlin

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Forum für Senioren GmbH Alt-Wittenau 90 13437 Berlin

Forum für Senioren: Pflegeheime
Haus Teichstrasse
Haus Sommerstrasse
Haus John F. Kennedy
Haus Jungfernheide
Haus Seebrücke
Haus Ernst-Hoppe
Haus Dr. Herrmann-Kantorowicz
Haus Wilmersdorf
Haus Leonore
Haus Louise Schroeder
Ida-Wolff Haus
Haus Weidenweg
Haus Jahreszeiten
Haus Franckepark
Haus Britz
Haus Rhinstraße
Haus Danziger Straße
Haus Kaulsdorf
Haus St. Richard
Haus Lentzeallee

Weitere…

– nachfolgend als AG bezeichnet –

Das Vergabeverfahren wird für den/die obenstehenden Auftraggeber durchgeführt von:

Vivantes Service GmbH Geschäftsbereich Beschaffung Aroser Allee 72 13407 Berlin

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Die verfahrensgegenständlichen Leistungen werden von den oben genannten AG zu folgenden Teilen beauftragt:

LosUnternehmensbereiche
1Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72 13407 Berlin
1KMV (Krankenhaus des Maßregelvollzugs) Olbendorfer Weg 70 13403 Berlin
1Forum für Senioren GmbH Alt-Wittenau 90 13437 Berlin
  1. Verfahren

Vergabenummer TEK2606036

Art der Vergabe

Nationales Verfahren

Öffentliche Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb

EU Verfahren
X

Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

den elektronische Angebote akzeptiert

ohne elektronische Signatur (Textform).

mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel.

mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel.

X
X

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Nebenangebote:

sind zugelassen.

sind nur nachfolgend genannte Bereiche zugelassen

sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.

X sind nicht zugelassen.

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.

unter www.dtvp.de

Aufteilung in Lose: Nein

Ja – Angebote sind möglich:

für ein oder mehrere nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten nur für ein Los. Lose werden

Fristen:

Ablauf der Angebotsfrist: 13.11.2026 09:00 Uhr

Eröffnungstermin: 13.11.2026 09:01 Uhr

Ablauf der Bindefrist/Zuschlagsfrist: 15.12.2026

Frist für Bieterfragen: 8 Tage vor Ablauf Angebotsfrist

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  1. Leistung / Auftragsgegenstand / CPV

CPV Code

44423400-5

Zweck des Auftrags

Rahmenvertrag Beschilderung

Zeitraum der Ausführung:

Beginn der Ausführung: 01.01.2027

Dauer der Leistung: 24 Monate

1.Verlängerungsoption: 01.01.2029 – 31.12.2029

2.Verlängerungsoption: 01.01.2030 – 31.12.2030

Fertigstellung der Leistung bis: 31.12.2030

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B. Angebotsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

1 Sachdienliche Auskünfte ............................................................................................................. 7

2 Objektbesichtigung ...................................................................................................................... 7

3 Vergabeunterlagen ...................................................................................................................... 8

4 Angebotsabgabe ......................................................................................................................... 9

5 Endgültiger Leistungsausfall ...................................................................................................... 10

6 Angebotswertung ....................................................................................................................... 10

7 Zuschlagskriterien ..................................................................................................................... 11

8 Arbeits- und Bietergemeinschaften ........................................................................................... 13

9 Nachunternehmer ...................................................................................................................... 14

10 Eignungsleihe ............................................................................................................................ 14

11 Vertraulichkeit und Datenschutz ................................................................................................ 15

12 Nachprüfungsstelle im EU-Verfahren ........................................................................................ 18

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1 Sachdienliche Auskünfte

1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und ausschließlich elektronisch, über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Eine (fern-)mündliche, schriftliche, per Telefax oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist nicht gestattet.

1.2 Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.

2 Objektbesichtigung

nein ja

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3 Vergabeunterlagen

3.1 Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots werden die nachfolgend aufgeführten Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind als bzw. mit dem Angebot einzureichen.

AnlageVergabeunterlagenJA/NEIN
Anlage 1AVBJA
Anlage 2LeistungsbeschreibungJA
Anlage 4PreisspiegelJA
Anlage 5FremdfirmenrichtlinieJAJA
Anlage 7EigenerklärungenJAJA
Anlage 8bEigenerklärung zu Ausschlussgruenden & EignungJA
Anlage 9NachunternehmerlisteJA
Anlage 10BietergemeinschaftJA
Anlage 11Haftpflichtversicherungspolice des ANJA
Anlage 12AngebotsschreibenJA
Anlage 14Besondere Vertragsbedingungen BerlAVGJA
Anlage 15Erklärung FrauenförderungJA
Anlage 16Erklärung zu Ausschlussgründen und UnternehmensangabenJA

3.2 Der Bieter hat die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen.

3.3 Der Bieter bestätigt, dass er bei Abgabe seines Angebots sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt und überprüft hat und sich von deren Vollständigkeit überzeugt hat und alles Notwendige unternommen hat, um offenkundig fehlende Informationen vom Auftraggeber zu bekommen.

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3.4 Der Bieter/Auftragnehmer bestätigt mit der Angebotsabgabe, dass er Kenntnis von der Parksituation auf den Geländen der Vivantes Standorte hat und mit seinen Fahrzeugen maximal 45 Minuten frei parken kann. Danach werden kostenpflichtige Parkgebühren erhoben. Der Bieter/Auftragnehmer hat die Möglichkeit eine Dauerparkkarte in Höhe von 35 EUR monatlich (stand 2020 – zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 20,00 EUR) zu erwerben oder zum Besuchertarif von maximal 18 EUR/Tag zu parken.

4 Angebotsabgabe

4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

4.2 Das Angebot und weitere Erklärungen auf ggf. geforderten Anlagen bedürfen der Textform, d. h. das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal - „DTVP“) unter

https://www.dtvp.de/

an den Auftraggeber zu übermitteln. Auf anderem Weg übermittelte Angebote (z. B. Fax, E-Mail etc.) sind nicht zugelassen. Das Angebot ist rechtzeitig, d. h. vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber via DTVP einzureichen. Es darf unter keinem Vorbehalt stehen und muss komplett – inkl. aller Anlagen und Erklärungen – eingereicht werden. Es sind die von der Vergabestelle auf DTVP eingestellten Unterlagen zu verwenden.

4.3 Das Angebot und die einzusendenden Unterlagen und Erklärungen müssen eindeutig durch Angabe des Unternehmens gekennzeichnet und an der vorgegebenen Stelle (oder an mehreren) unterschrieben sein. Der Name der Unterzeichnerin/des Unterzeichners muss erkennbar sein, z.B. Name in Druckbuchstaben unter der Unterschrift. Nicht ordnungsgemäß an vorgegebener Stelle unterschriebene Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden.

4.4 Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Der Bieter trägt grundsätzlich das Risiko des rechtzeitigen Eingangs. Für den rechtzeitigen Zugang ist somit allein der Bieter verantwortlich. Verspätet eingegangene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.

4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Unvollständige oder fehlerhafte Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden.

4.6 Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden. Nachträgliche Berichtigungen bzw. Änderungen oder die Angebotsrücknahme sind in gleicher Weise wie das abgegebene Angebot zu behandeln und zuzustellen. Eine fehlerhafte Eintragung ist durchzustreichen und die richtige Eintragung oberhalb oder daneben zu ergänzen. Der Bieter muss die Änderungen durch sein Handzeichen kenntlich machen.

4.7 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen.

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4.8 Nebenangebote sind nicht zugelassen.

4.9 Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebotes ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal. Für Fragen steht der Bietersupport unter Tel. 0900-1- 267463 oder unter https://www.dtvp.de/kontakt zur Verfügung.

5 Endgültiger Leistungsausfall

Für den Fall, dass der den Zuschlag erhaltende AN vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder Liquidation endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Vergabeergebnisses bis Wertungsplatz 5 anzutragen.

6 Angebotswertung

6.1 Prüfung auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit

In einem ersten Schritt wird geprüft, ob das Angebot vollständig sowie fachlich und rechnerisch richtig ist und ob gegebenenfalls Unterlagen vom Bieter nachgefordert werden.

6.2 Formale Angebotswertung

In diesem Schritt wird geprüft, ob das Angebot aus formellen Gründen ausgeschlossen werden muss (z.B. nicht form- oder fristgerecht eingegangene Angebote, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten).

6.3 Eignungsprüfung

Hier wird geprüft, ob die für den gegenständlichen Auftrag geforderte Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter gegeben ist und ob kein (zwingender oder fakultativer) Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB vorliegt. Bieter, welche die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung nicht besitzen, werden bei der objektiven und nichtdiskriminierenden Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nicht weiter berücksichtigt.

6.4 Ungewöhnlich niedrige Angebote

Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Der Auftraggeber prüft die Zusammensetzung des Angebotes und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen. Kann der Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf das Angebot ablehnen.

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6.5 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

In die engere Auswahl kommen nur solche Angebote, die eine einwandfreie Leistungserbringung und Qualität erwarten lassen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die bekanntgegebenen Zuschlagskriterien angewendet. Dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, wird der Zuschlag erteilt.

7 Zuschlagskriterien

Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):

Der Zuschlag wird an ein oder Mehrer Bieter erteilt, deren Angebote als die wirtschaftlichstem gelten. Die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote bestimmt sich nach dem besten Preis- Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht.

Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden (800 Punkte Preis und 200 Punkte Qualität). Der Zuschlag wird an alle geeigneten Bieter erteilt, die mindestens 600 Punkte erreicht haben.

7.1 Zuschlagskriterium „Preis“

Grundlage des Zuschlagskriteriums „Preis“ ist der vom Bieter im Preisspiegel angegebene „Gesamtpreis“. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 800 Punkten festgelegt. 800 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.

Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtpreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.

Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.

Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisspiegel anzugeben.

7.2 Zuschlagskriterium „Qualität“

Grundlage der „qualitativen Zuschlagskriterien“ ist das vom Bieter mit dem Angebot eingereichte Konzept. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 200 Punkten festgelegt. 200 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Aussagekraft und der größten Übereinstimmung zu den qualitativen Zuschlagskriterien.

Mit dem Angebot ist ein Qualitätskonzept zur Darstellung der vorgesehenen Projektdokumentation einzureichen.

Das Qualitätskonzept darf einen Umfang von maximal 6 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Anlagen, die ausschließlich als Nachweis oder Muster dienen, können hiervon ausgenommen werden, sofern dies ausdrücklich kenntlich gemacht wird.

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Im Qualitätskonzept ist insbesondere folgende Fragestellung zu beantworten:

Gibt es eine Projektdokumentation zur fortlaufenden Gewährleistung der Art und Qualität der Beauftragungen?

Der Bieter hat die vorgesehene Projektdokumentation konkret darzustellen und zu beschreiben. Dabei soll insbesondere erläutert werden:

• wie die einzelnen Beauftragungen dokumentiert werden,

• welche Informationen und Unterlagen Bestandteil der Projektdokumentation sind,

• wie die beauftragte Art und Qualität der Beschilderung nachvollziehbar festgehalten werden,

• wie Änderungen, Ergänzungen und Nachbeschilderungen dokumentiert werden,

• wie die Aktualität und Vollständigkeit der Dokumentation sichergestellt werden,

• wie die Dokumentation fortlaufend gepflegt und aktualisiert wird und

• wie der Auftraggeber die Dokumentation einsehen und für die Qualitätssicherung nutzen kann.

Die Darstellung soll konkret, nachvollziehbar und auf die ausgeschriebene Leistung bezogen sein. Allgemeine Unternehmensdarstellungen oder reine Produktbeschreibungen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Die Bewertung des Qualitätskonzepts erfolgt mit 0, 2, 4 oder 6 Punkten, wobei 6 Punkte die höchste Qualitätsstufe darstellen.

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8 Arbeits- und Bietergemeinschaften

8.1 Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, haben im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und den bevollmächtigten Vertreter (das federführende Unternehmen) für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.

8.2 Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern verbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass das federführende Unternehmen als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gesamtschuldnerisch haftet, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.

8.3 Die Eignungsnachweise und entsprechenden Erklärungen sind von allen Gemeinschaftsmitgliedern vorzulegen.

8.4 Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nicht gleichzeitig als einzelne Bieter am Vergabeverfahren teilnehmen.

9 Nachunternehmer

9.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf gesondertes Verlangen des AG die vorgesehenen Nachunternehmer mit Firmenbezeichnung, Anschrift, Rechtsform sowie Anzahl der Arbeitskräfte und Referenzen benennen.

9.2 Auf gesondertes Verlangen des AG hat der AN von jedem Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 9 vorzulegen.

9.3 Der Bieter hat auf Verlangen des AG die Vereinbarung/en zwischen ihm und den jeweils an der Auftragserfüllung beteiligten Nachunternehmern zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtung der Nachunternehmer auf die einzuhaltenden vertraglichen Verpflichtungen vorzulegen. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.

10 Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so muss er in seinem Angebot (vgl. Anlage 9)

• die Unternehmen mit

o Namen,

o Anschrift und

o Ansprechpartner benennen,

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• das Eignungskriterium benennen, für das er die Kapazitäten der anderen Unternehmen in Anspruch nimmt sowie

• nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.

11 Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Die Vergabeunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen bzw. sachdienlichen Auskünfte sind vom Bieter auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Bieter bekannt werden.

11.2 Diese Verpflichtung gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt und auch gegenüber den mit dem Bieter verbundenen Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaften) oder Unterauftragnehmern.

11.3 Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter auch gegenüber den Medien, bis zur Zuschlagserteilung keine Informationen über den Umstand seiner Beteiligung, den Stand oder sonstige Umstände des Vergabeverfahrens zu erteilen. Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht kann für den Bieter zu nachteiligen Rechtsfolgen führen.

11.4 Der Auftraggeber wird den vertraulichen Charakter aller den Bieter und seine Unterlagen betreffenden Angaben gegenüber Dritten wahren. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebotes einverstanden, dass seine Angebotsdaten für interne und/oder statistische Zwecke des Auftraggebers verwendet werden. Ist ein Bieter mit dieser Datenverwendung nicht einverstanden, so hat er dies in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot ausdrücklich zu untersagen. Eine Untersagung hat keinerlei Auswirkungen auf die Beteiligung oder Beurteilung des jeweiligen Angebots im Vergabeverfahren.

11.5 Mit den folgenden Informationen wird ein Überblick über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die Rechte des Betroffenen aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) gegeben. Für die Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten ist:

Datenschutzbeauftragter, E-Mail: datenschutzbeauftragter@vivantes.de

11.6 Die personenbezogenen Daten werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen verarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Prüfung der Eignung der Bewerber/Bieter sowie der Prüfung der Angebote. Aufgabe des Auftraggebers ist es nach § 122 Abs. 1 GWB zu prüfen, ob die Unternehmen, die sich um den Auftrag bemühen geeignet sind. Zum Zwecke der Eignungsprüfung ist es daher zulässig, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Der Auftraggeber hat sich nach den §§ 123 ff. GWB davon zu überzeugen, dass vor allem keine Ausschlussgründe vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.

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Die im Einzelnen verfolgten Zwecke sind:

• Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere:

o Bereitstellen von Vergabeunterlagen

o Beantwortung von Bieterfragen

o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschluss-gründen

o Abfrage und Überprüfung der Eignung

o Erfüllung vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen

• Pflege einer Adressdatenbank/Bieterkartei

• Dokumenten- und Vertragsmanagement

• Vertragsabwicklung

• Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen

• Führen sachdienlicher Kommunikation

11.7 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c (rechtliche Verpflichtung) und Buchst. e (Aufgabe im öffentlichen Interesse) DS-GVO i.V.m. §§ 122 bis 124 GWB.

11.8 Die personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – an folgende Stellen übermittelt, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder eine Einwilligung vorliegt:

• Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. § 150a GewO (i.V.m. § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz);

• Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen;

• Sachbearbeiter zur sachdienlichen Kommunikation;

• Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 134 Abs. 1 GWB). Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;

• Jedem Bewerber und jedem Bieter, dem die Entscheidung über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mitgeteilt wird (§ 62 Abs. 1 Satz 1 VgV);

• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 Nr.3 VgV stellen bzw. gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 3 SektVO bzw. gemäß § 46 Abs.1 UVgO (§ 19 Abs.1 VOL/A) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters;

• An das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens (§ 39 Abs. 1 VgV, § 38 Abs. 1 SektVO). Hierbei werden auch Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht;

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• Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer) im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB);

• Oberlandesgericht für das Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 171 GWB.

11.9 Es ist nicht geplant, die personenbezogenen Daten der Bewerber/Bieter an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

11.10 Die Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gemäß § 8 Abs.4 VgV, § 8 Abs. 3 SektVO sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zugangs. Unterlagen, deren Archivwürdigkeit verneint worden ist, werden in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet.

11.11 Die DS-GVO gewährt betroffenen Personen verschiedene Rechte, die im Nachfolgenden kurz aufgeführt sind. Nähere Informationen sind den Art. 15 bis 18 und 20 sowie 21 DS-GVO zu entnehmen.

• Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO: Der Betroffene hat einen Anspruch darauf, dass ihm die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten die verarbeitet werden sowie die Dauer der Verarbeitung, mitgeteilt werden. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auf die etwaigen Empfänger von Daten und auf die Frage, ob diese Empfänger möglicherweise in Drittländern ansässig sind.

• Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO: Sollten die personenbezogene Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sein, kann Berichtigung oder Vervollständigung verlangt werden.

• Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Art. 17, 18 DS-GVO: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann der Betroffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass so lange nicht gelöscht werden muss, als im Rahmen des Art. 6 Abs.1 DS- GVO der Verantwortliche eine Rechtsgrundlage für sich in Anspruch nehmen kann.

• Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO: Wenn der Betroffene in die Datenverarbeitung eingewilligt hat oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

• Recht auf Widerspruch, Art. 21 DS-GVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings muss dem nur nachkommen werden, wenn an der Verarbeitung kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

• Widerruf der Einwilligung: Erfolgt die Verarbeitung der Daten der betroffenen Person auf-grund einer Einwilligung, hat sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

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11.12 Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

11.13 Widerrufsrecht bei Einwilligung (im Falle des Art. 6 Abs.1 Buchst. a oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DS-GVO): Wenn in die Verarbeitung mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt wurde, kann die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

11.14 Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219, Besuchereingang: Puttkamerstr. 16 – 18 (5. Etage) 10969 Berlin Tel.: 030 13889-0 Fax: 030 2155050 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

11.15 Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.

12 Nachprüfungsstelle im EU-Verfahren

Zuständige Nachprüfungsbehörde für behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die:

Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613

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