Beschaffung von Arzneimitteln für das Projekt CHIP-AML22

Status
Offen
Angebotsfrist
04.12.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
130.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Lettland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Arzneimittel (33600000)
  • Antiinfektiva zur systemischen Anwendung, Impfstoffe, Antineoplastika und Immunmodulatoren (33650000)
  • Immunsera und Immunglobuline (33651500)
Bekanntmachung
eis.gov.lv
Bekanntmachungsnummer
756819-2026
Verfahrensnummer
6141b991-5eac-4fb7-8397-d18c9a750542

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bērnu klīniskā universitātes slimnīca, ein staatliches Kinderklinikum in Riga, Lettland, beschafft Arzneimittel für das Projekt CHIP-AML22. Der geschätzte Auftragswert beträgt 130.000 Euro; die angegebene Laufzeit beträgt 1.080 Tage. Angebote können bis zum 4. Dezember 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Medikamentu iegāde CHIP-AML22 projekta realizācijai

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Medikamentu iegāde CHIP-AML22 projekta realizācijai130.000 EUR

    Medikamentu iegāde CHIP-AML22 projekta realizācijai

    Frist: 04.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Medikamentu iegāde CHIP-AML22 projekta realizācijai

Zemākā cena
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.