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20260930_Leistungsbeschreibung_Accutrans_Version_02.pdf

Beschaffung von Accutrans-Abformmitteln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 17:01 (Europe/Berlin)

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Landespolizeidirektion

Direktion 3 – Dienstleistungen-

LPD 311 Wirtschaftsdienst

Am Tannenwald 2

66459 Kirkel

öffentliche Ausschreibung

LPD-2026-0009

- Leistungsbeschreibung -

Rahmenvertrag zur Lieferung von Abformmittel

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LPD-2026-0009 Beschaffung von Abformmittel mit Zubehör öffentliche Ausschreibung

Inhalt

  1. Allgemeiner Teil ........................................................................................................................ 4

1.1 Ausschreibungsgegenstand / Auftraggeber / Ansprechpartner zur Leistungsbeschreibung ................................................................................. 4

1.2 Laufzeit des Rahmenvertrages .......................................................................... 4

1.3 Vergabeunterlagen............................................................................................ 4

1.4 Fragen zum Vergabeverfahren / Ergänzung der Anforderungen ......................... 5

1.5 Ausschlusskriterien .......................................................................................... 5

1.6 Zwingende Verwendung der Vordrucke / Ergänzende Angaben des Bieters / Form des Angebotes ...................................................................................... 5

1.7 Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen .......................................... 6

1.8 Ergänzungen, Zurückziehen des Angebotes ...................................................... 6

1.9 Sprache ............................................................................................................ 6

1.10 Preise ............................................................................................................. 6

1.11 Angebotsfrist .................................................................................................. 7

1.12 Zuschlags- und Bindefrist ............................................................................... 7

1.13 Eignung des Bieters ........................................................................................ 7

1.14 Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................ 8

1.15 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots .................................................... 8

1.16 Vertragsschluss, Beurkundung / Vertragsänderung ........................................ 8

1.17 Zuschlag / Vertragsbestandteile ..................................................................... 9

1.18 Datenschutz .................................................................................................... 9

1.19 Gewährleistungsausschluss Vergabeunterlagen ............................................. 9

1.20 Ausschluss von Entschädigungsansprüchen ................................................... 9

2 Technischer Teil ....................................................................................................................... 10

2.1 Ausschreibungsgegenstand ............................................................................ 10

2.2 Leistungsumfang ............................................................................................ 10

2.3 Leistungsbereich ............................................................................................ 11

2.4 Abrufberechtigte Stellen ................................................................................. 11

2.4.1 Saarland .............................................................................................................. 11

2.4.2 Baden-Württemberg .......................................................................................... 11

2.4.3 Rheinland-Pfalz .................................................................................................. 11

2.4.4 Hessen ................................................................................................................. 12

2.5 Abnahmemengen ............................................................................................ 12

3 Besondere Vertragsdurchführungsregelungen .................................................................. 13

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3.1 Werbeverbot ................................................................................................... 13

3.2 Auftragsabwicklung ........................................................................................ 13

3.3 Rechnungsstellung ......................................................................................... 13

3.3.1 Saarland .............................................................................................................. 13

3.3.2 Baden-Württemberg .......................................................................................... 13

3.3.3 Hessen ................................................................................................................. 13

3.3.4 Rheinland-Pfalz .................................................................................................. 14

3.3.5 Teilrechnungen .................................................................................................. 14

3.3.6 Umsatzsteuer ...................................................................................................... 14

3.3.7 Zahlung ............................................................................................................... 14

3.3.8 Skonto .................................................................................................................. 14

3.3.9 Abtreten von Forderungen ................................................................................ 14

Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1 Erklärung DSGVO Datenschutzinformation

Anlage 2 Teil 8B Erklärung keine Kinderarbeit

Anlage 3 Eigenerklärung-VO-2022-833

Anlage 4 Informationsblatt_HCC_elektronischer Rechnungsversand

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1. Allgemeiner Teil

Vorbemerkung

Der Auftraggeber beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschriebenen Leistungen nach Maßgabe folgender Bedingungen zu vergeben.

Bitte lesen Sie die Unterlagen sorgfältig durch, um Fehler bei der Erstellung und Abgabe des Angebotes zu vermeiden. Fehler können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen! Achten Sie bitte besonders auf Anforderungen und Fristen.

Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für das Erstellen des Angebotes verwendet werden.

Soweit Personen und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur in der männlichen Form in diesem Dokument wie auch in den Anlagen verwendet werden, gelten diese gleichermaßen für Frauen.

Im Falle der Beteiligung von Nachunternehmern gelten diese Bestimmungen entspre- chend.

1.1 Ausschreibungsgegenstand / Auftraggeber / Ansprechpartner zur Leistungsbe- schreibung

Das Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS), dieses vertreten durch die Landespolizeidirektion Saarland, LPD 311 Wirtschaftsdienst, Am Tannenwald 2, 66459 Kirkel, beabsichtigt das nachfolgend aufgelistete Abformmittel und Zubehör des Herstellers Coltène/Whaledent AG in 9450 Altstätten (Schweiz) zu be- schaffen. Die Leistungserbringung erfolgt für die Polizei der Bundesländer Saarland, Ba- den-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die konkret ausgeschriebene Leistung finden Sie unter Punkt 2.1 der Leistungsbeschreibung. Die Besonderen Vertragsbedin- gungen und die VOL/B in ihrer jeweils gültigen Fassung sind Vertragsbestandteil

Die für die Vergabe maßgeblichen Bedingungen und Leistungen werden nachfolgend de- tailliert beschrieben.

1.2 Laufzeit des Rahmenvertrages

Der Rahmenvertrag wird zunächst über eine Laufzeit von 24 Monaten beginnend ab dem

  1. November 2026 abgeschlossen und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag mit einer Frist von 12 Wochen vor Ablauf des
  2. Vertragsmonates um ein Jahr verlängern, sofern zwischen den Vertragsparteien Einig- keit über die Preisanpassung besteht. Details hierzu sind unter Punkt 1.9 der Leistungsbe- schreibung zu entnehmen.

1.3 Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen werden allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern elekt- ronisch und unentgeltlich auf der Vergabeplattform des Saarlandes (vergabe.saarland) zur Verfügung gestellt. Hierfür ist eine Registrierung des Bieters auf der genannten Plattform erforderlich.

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Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle geforderten Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot eingereicht werden.

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufor- dern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen.

1.4 Fragen zum Vergabeverfahren / Ergänzung der Anforderungen

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion im Bietercockpit einzureichen. Der Bieter erhält keine Eingangsbestätigung auf seine Fragen. Anderweitig gestellte Fragen werden nicht beantwortet.

Die Vergabestelle behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, mit denen die Bieter sachdienliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen erbitten.

Werden zusätzliche sachdienliche Auskünfte oder wichtige Aufklärungen erteilt, werden diese zusammen mit den Bieterfragen allen Bietern, bis spätestens 2.Oktober 2026 als zusätzliche Auskunft zu den Vergabeunterlagen übermittelt. Die Identität der Fragesteller wird nicht preisgegeben.

Enthalten die dem Bieter übergebenen Unterlagen Unklarheiten, die sich nicht – insbe- sondere nicht durch Fragen und Auskünfte – aufklären lassen, so hat der Bieter diese Un- klarheiten als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukal- kulieren. Die Bieter sind verpflichtet, bei Fragen oder Unklarheiten zu dem Vergabeverfah- ren oder den Vergabeunterlagen Fragen gemäß dem oben beschriebenen Verfahren zu stellen.

Es besteht zudem die Möglichkeit Dateianhänge bis zu einer Größe von 50 MB beizufügen. Diese müssen, sofern nichts Anderes ausdrücklich zugelassen ist, im PDF/A-Dateiformat vorliegen und dürfen keine Multimediaelemente (z.B. eingebettete Audio- oder Videoele- mente) enthalten. Des Weiteren muss der Inhalt der Dateianhänge auf einem handelsübli- chen DIN A4 oder DIN A3- Drucker lesbar ausdruckbar sein.

Es dürfen keine Dateianhänge mit Einschränkungen wie beispielsweise Passworteingabe zum Öffnen, Kopieren oder Drucken versehen werden.

1.5 Ausschlusskriterien

Anforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren Bewertungsverfahren führen, sind als Ausschlusskriterien (A) gekennzeichnet.

1.6 Zwingende Verwendung der Vordrucke / Ergänzende Angaben des Bieters / Form des Angebotes

Für das Angebot sind die vorgesehenen Vordrucke zu verwenden (A). Keinesfalls dürfen im Preisblatt zusätzliche Eintragungen abweichend von den geforderten Preisen oder Preisbestandteilen gemacht werden (A). Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positi- onen sind vollständig (inkl. Optionen) auszufüllen. (A).

Das Angebot ist digital über das Bietercockpit einzureichen. Ausführliche Informationen zur digitalen Angebotsabgabe sowie zu Systemvoraussetzungen sind auf der Startseite

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der Vergabeplattform (vergabe.saarland) unter „Service“ zu finden. Hier besteht die Mög- lichkeit, sich das „Handbuch AI BIETERCOCKPIT“ herunterzuladen.

Das Angebotsschreiben ist elektronisch in Textform zu zeichnen oder mit fortgeschrittener Signatur zu versehen.

1.7 Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen

Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und bewirken den Ausschluss des Angebots (A).

Es ist zudem nicht zulässig im Rahmen des Angebotes auf die Anwendung eigener Ge- schäftsbedingungen zu verweisen oder diese dem Angebot beizulegen. In solchen Fällen liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen vor, was zu einem Ausschluss des Angebotes führt.

1.8 Ergänzungen, Zurückziehen des Angebotes

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot digital geändert oder zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ende der Bindefrist an sein Angebot gebunden.

1.9 Sprache

Sämtliche Angebotsbestandteile sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch. Soweit die Verwendung von fremdspra- chigen Fachbegriffen/Textpassagen/Dokumenten unvermeidbar ist, ist deren Gebrauch erlaubt. Schriftstücken, die in einer fremden Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlichen bestellten oder beeidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Bei der Auslegung ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Wortlaut verbindlich.

1.10 Preise

Die anzugebenden Preise beinhalten auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Verpackung, Aufladen, Beförderung zu den Anlieferstellen, das Abladen, Spesen, Über- nachtungs- und Fahrtkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebüh- ren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, gesetzliche Abgaben etc.), auch Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Eine Geltendmachung weiterer Kosten ist nicht möglich.

Es gelten die Endpreise aus dem Angebot des jeweiligen Auftragnehmers. Bei den zugrun- de gelegten Endpreisen handelt es sich um verbindliche „Preise für marktgängige Leistun- gen“ entsprechend der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträ- gen (BAnz. 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 08.12.2010 (BGBl. I 1864)).

Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtli- chen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

Eine Preisanpassung ist bis zum Ablauf des 24. Vertragsmonates nicht möglich. Im Falle einer Vertragsverlängerung durch den Auftragnehmer (siehe Punkt 1.2 der Leistungsbe- schreibung) ist der Auftragnehmer berechtigt, die von ihm im Leistungsverzeichnis einge- tragenen Preise um maximal 3% zu erhöhen oder nach eigenem Ermessen zu senken.

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Eine gewünschte Preisanpassung ist dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer spätes- tens sieben Tage nach Mitteilung einer gewünschten Verlängerung des Rahmenvertrages in Textform darzustellen. Ist eine Einigung über die Preisanpassung nicht möglich, endet dieser Rahmenvertrag mit Ablauf des 24. Vertragsmonates.

1.11 Angebotsfrist

Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist, (siehe Aufforderung zur Abgabe des An- gebots), eingegangen sein (A).

Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs.1 Nr. 1, UVgO). Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständig- keit seines Angebots.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Angebotsfrist zu verlängern, wenn der Verfahrens- verlauf dies sachlich erfordert.

1.12 Zuschlags- und Bindefrist

Mit Abgabe des Angebots binden sich die Bieter an das von Ihnen eingereichte verbindli- che Angebot und sind hieran bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Aufforderung zur Abga- be des Angebots) unwiderruflich und unbedingt gebunden.

Die Vergabestelle behält sich vor, im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Bietern, die Bindefrist zu verlängern, wenn der Verfahrensverlauf dies sachlich erfordert.

1.13 Eignung des Bieters

Der Zuschlag wird nur an geeignete Bieter erteilt. Geeignet ist, wer über die für die Erbrin- gung des Auftrages erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue verfügt. Hierzu bitte die folgenden Eigenerklärungen unterschrieben vorle- gen:

  • 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung
  • Verpflichtungserklae- rung_Tariftreue_und_Mindestentlohnung_Bau_Liefer_Dienstleistung_STTG
  • Anlage 1_Erklaerung_DSGVO_LPP
  • Anlage 2_Teil_8B_Erklaerung_keine_Kinderarbeit
  • Anlage 3_Eigenerklaerung-VO-2022-833

Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem beteiligten Unternehmen vorzu- legen.

Die Anforderungen an den Auftragnehmer unter Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung sind zusätzlich zu beachten.

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1.14 Prüfung und Wertung der Angebote

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach §§ 41 ff. UVgO.

Stellt sich bei der Angebotsprüfung/-wertung heraus, dass eine als Ausschlusskriterium (A-Kriterium) festgelegte Anforderung / Leistungsmerkmal nicht erfüllt ist, wird das An- gebot zwingend ausgeschlossen. Angebote, die auch nur eine als A-Kriterium geforderte Anforderung / Leistungsmerkmal nicht vollständig erfüllen, kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.

Eine Gewichtung oder Bewertung findet bei A-Kriterien nicht statt. A-Kriterien sind mit "Ja" bzw. "Nein" zu beantworten; bedingte Antworten („Ja, aber …“) sind nicht zulässig.

Auf Angebote, bei denen auch nach entsprechender Aufklärung/Überprüfung bei dem Bie- ter durch die Vergabestelle der Preis ungewöhnlich niedrig bzw. hoch im Verhältnis zur angebotenen Leistung ist oder deren Preise in einem offenbaren Missverhältnis zu der Leistung stehen, wird der Zuschlag nicht erteilt (§ 44, UVgO).

1.15 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe der nachstehenden Be- rechnung. Als Zuschlagskriterium gilt ausschließlich der Warenwertungspreis.

Hierzu werden die jeweiligen Angebotspreise (netto) mit dem dazugehörigen Gesamtbe- darf (Spalte „Summe“ unter Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung) multipliziert. Im An- schluss werden die einzelnen Multiplikationsergebnisse addiert. Das so gewonnene Er- gebnis ist der Warenwirtschaftspreis.

Voraussetzung hierfür ist Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung genannten Aus- schlusskriterien.

Für den Fall, dass nach Anwendung der vorgenannten Schritte kein wirtschaftliches An- gebot ermittelt werden kann, gelten die Bestimmungen der Nr. 8 und 9 der „Verwaltungs- vorschrift öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“. Entspre- chende Eigenerklärungen werden im Bedarfsfall nachgefordert.

Eine Anwendung vorgenannter Regelung erfolgt nicht, wenn eines der gleichwertigen An- gebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. In diesem Fall entscheidet das Los.

Hinweis: Etwaig angebotenes Skonto wird bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt.

1.16 Vertragsschluss, Beurkundung / Vertragsänderung

Der Vertrag kommt mit Eingang des Zuschlagsschreibens beim Auftragnehmer zustande, eine besondere Beurkundung ist nicht vorgesehen.

Außerdem gelten § 2 VOL/B (Änderung der Leistung) und § 132 GWB (Auftragsänderun- gen während der Vertragslaufzeit).

Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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1.17 Zuschlag / Vertragsbestandteile

Mit Zuschlag werden
(cid:120) die Leistungsbeschreibung mit allen technischen Unterlagen
(cid:120) die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen sowie das ausge-
füllte Leistungsverzeichnis
(cid:120) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bestandteil des Vertrages.

1.18 Datenschutz

Der Auftragnehmer hat das Saarländische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 24. März 1993 (SDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2008 (Amts- blatt S. 293), zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Saarländischen Verfassungs- schutzG und anderer G vom 18.4.2018 (Amtsbl. I S. 332) sowie das Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) zuletzt geändert durch Art. 12 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU vom 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) zu kennen und zu beachten.

1.19 Gewährleistungsausschluss Vergabeunterlagen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Vergabestelle und die Auftraggeber übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unter- lagen erkennbare Fehler. Die Bieter haben die Informationen der Vergabestelle entspre- chend zu überprüfen und ggf. die Korrektur zu beantragen. Die Bieter haben etwaige Risi- ken aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben in ihre Angebotskalkulation einzube- ziehen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.

1.20 Ausschluss von Entschädigungsansprüchen

Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und Erstattungsan- sprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushäl- terischen Gründen (z.B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen der Auftraggeber das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Be- darfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchfüh- rung dieses Beschaffungsvorhabens. Ein Kontrahierungszwang für die Auftraggeber be- steht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. auf die Vergabe zu verzichten.

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2 Technischer Teil

2.1 Ausschreibungsgegenstand

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Abformmittel und Zubehör des Her- stellers Coltène/Whaledent AG in 9450 Altstätten (Schweiz). Alternative Produkte und Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2.2 Leistungsumfang

Die in den Spalten „jährlicher Bedarf“ genannten Zahlen sind Schätzungen. Die jährlich garantierte Mindestabnahmemenge beträgt 80% der jeweiligen Schätzung. Die abrufen- den Stellen behalten sich vor, bis zu 50% über den geschätzten Bedarf im Jahr abzurufen. Jede abrufende Stelle kann bis zu sechs Abrufe in einem Kalenderjahr vornehmen.

Die Einzelabrufe werden zu den im Angebot des Auftragnehmers genannten Konditionen abgeschlossen und Bedürfen der Textform.

Die Auslieferung erfolgt dezentral. Aktuell sind in Baden-Württemberg ein Lieferort, in Rheinland-Pfalz sieben Lieferorte, in Hessen 8 Lieferorte und im Saarland ein Lieferort zu bedienen.

Abformmittel:

ArtikelGeschätzte jährliche Abnahmemenge in Kartuschen
BWHessenRPSLSumme
AccuTrans AB Refill (braun) 75 ml Kartusche40024024785972
AccuTrans ICE Single (braun) 75 ml Kartusche3601009644600
AccuTrans AB Refill (weiß) 75 ml Kartusche12510816159
AccuTrans AB Refill (schwarz) 75 ml Kartusche00000
AccuTrans AB Refill (transparent) 75 ml Kartusche00000

Zubehör:

ArtikelGeschätzte jährliche Abnahmemenge in Kartuschen
BWHessenRPSLSumme
Dispenser 75 ml 1 Stück pro Verpackung141124352
Mixing Tips universal 40 Stück pro Verpackung1000540154
Mixing Tips pink-rosa 40 Stück pro Verpackung0501015

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Mixing Tips gelb 40 Stück pro Verpackung0500151
Application Tips gelb 100 Stück pro Verpackung0437050
Spreader Tips 8 mm 100 Stück pro Verpackung0331741
Spreader Tips 25 mm 100 Stück pro Verpackung05128

Hinweis: Etwaige Verpackungs-, Versand- oder sonstige Nebenkosten sind einzupreisen.

2.3 Leistungsbereich

Die zu vereinbarenden Leistungen sind für die Polizei der Bundesländer Saarland, Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen zu erbringen.

2.4 Abrufberechtigte Stellen

Die abrufberechtigten Stellen und Ansprechpartner für die Kooperationspartner (Vertrags- partner) sind:

2.4.1 Saarland Landespolizeidirektion Saarland LPD 311 – Wirtschaftsdienst Am Tannenwald 2 D – 66459 Kirkel

2.4.2 Baden-Württemberg Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) Christian Godglück Technischer Einkauf Dornierstraße 19 D – 71254 Ditzingen

2.4.3 Rheinland-Pfalz

  1. Polizeipräsidium Westpfalz SB 23 Birkenstr. 107 67677 Enkenbach-Alsenborn

  2. Polizeipräsidium Trier SB 23 Kürenzer Str. 3 54292 Trier

  3. Polizeipräsidium Rheinpfalz SB 23 Wittelsbachstr. 3 67061 Ludwigshafen

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  1. Polizeipräsidium Mainz SB 23 Valenciaplatz 2-4 55118 Mainz

  2. Polizeipräsidium Koblenz Polizeiwerkstätten SB 23 Ernst-Sachs-Str. 8 56070 Koblenz

  3. LKA RP Dezernat 12 Valenciaplatz 1-7 55118 Mainz

  4. Polizeipräsidium Einsatz, Log u. Tech. Abt. BuL, SG SL 3 Dekan-Laist-Str. 7 55129 Mainz

2.4.4 Hessen

  1. Hessisches Landeskriminalamt Hölderlinstr. 1-5 D – 65187 Wiesbaden

  2. Polizeipräsidium Westhessen Konrad-Adenauer-Ring 51 D – 65187 Wiesbaden

  3. Polizeipräsidium Mittelhessen Ferniestraße 8 D – 35394 Gießen

  4. Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 D – 34117 Kassel

  5. Polizeipräsidium Osthessen Severingstr. 1-7 D – 36041 Fulda

  6. Polizeipräsidium Südhessen Klappacher Str. 145 D – 64285 Darmstadt

  7. Polizeipräsidium Südosthessen Geleitstr. 124 D – 63067 Offenbach a. M.

  8. Polizeipräsidium Frankfurt a. M., Adickesallee 70 D – 60322 Frankfurt a. M.

2.5 Abnahmemengen

Die Kooperationspartner haben einen geschätzten jährlichen Bedarf von insgesamt 2095 Stück der o. g. Abformmittel.

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Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage garantiert der Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrages die Abnahme von 80% der unter Punkt 2.2 genannten jährlichen Bedarfe je Bundesland. Ein über die vorgenannten Mindestabnahmemengen hinausge- hender Bedarf kann nicht garantiert werden.

Der Auftragnehmer sichert zu, die von ihm angebotenen Abformmittel über die vorgese- hene Laufzeit des Rahmenvertrages zu den vereinbarten vertraglichen Bedingungen zu liefern.

Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer pro Jahr einen Mehrbedarf je Bundesland von bis zu 50% der genannten jährlichen Bedarfe zu den gleichen vertraglichen Bedingun- gen zur Verfügung zu stellen. Eine Erhöhung der Mindestabnahmemengen erfolgt hier- durch jedoch nicht.

3 Besondere Vertragsdurchführungsregelungen

3.1 Werbeverbot

Werbung unter Bezugnahme auf die Zusammenarbeit mit der Polizei ist ohne vorherige Rücksprache und ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Aufgrund der Kenntnisse, die der AN aus der Abwicklung dieses Vertrages bzw. einzelner Aufträge erlangt, darf er Geschäfte in Ansehung der konkreten Vertragsgegenstände nicht besorgen (Werbe- und Vermittlungsverbot).

3.2 Auftragsabwicklung

Zuständige Stelle für die Auftragsabwicklung ist die jeweilige abrufende Stelle.

3.3 Rechnungsstellung

Zu jedem Abruf ist eine gesonderte Rechnung an die, von der abrufenden Stelle genannte Rechnungsadresse zu erstellen.

3.3.1 Saarland Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch gemäß den Vorgaben des Auf- traggebers. Einzelheiten zur elektronischen Rechnungsstellung sind auf der Internetseite der Landespolizeidirektion unter https://www.saarland.de/polizei/DE/service/erechnung/erechnung abrufbar.

3.3.2 Baden-Württemberg Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentra- len Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informatio- nen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss da- zu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden For- mat erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Leitweg-ID: 08-A7874-02 aufweisen.

Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbrin- gung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

3.3.3 Hessen Siehe Anlage 6 –Informationsblatt_HCC_elektronischer Rechnungsversand

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3.3.4 Rheinland-Pfalz Die Rechnungsstellung an die Polizei Rheinland-Pfalz kann sowohl auf elektronischem sowie auf postalischem Wege an die unter Punk t 2.4.3 genannten Adressen erfolgen. Die E-Mailadresse für den elektronischen Rechnungsversand wird bei den einzelnen Abrufen durch die jeweilige Abrufstelle mitgeteilt.

3.3.5 Teilrechnungen Sind Teilleistungen zu einem Auftrag (z. B. verschiedene Lieferzeiten vereinbart, darf für jede Teilleistung eine gesonderte Rechnung eingereicht werden. Bei Teilrechnungen auf- grund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Menge ersichtlich sein. Die letz- te Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.

3.3.6 Umsatzsteuer Die Rechnungen sind gem. § 14 UStG mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Netto- preise) aufzustellen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem für die abgerechneten Leistungen geltenden Steuersatz zu kennzeichnen.

3.3.7 Zahlung Die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises wird frühestens 30 Kalendertage nach Zugang bei der jeweiligen Abrufstelle, jedoch nicht vor der erfolgten Warenlieferung, fällig.

3.3.8 Skonto Die Frist für den Abzug von Skonto beginnt frühestens mit Erhalt der Rechnung, jedoch nicht vor dem Eingang der Warenlieferung.

3.3.9 Abtreten von Forderungen Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden.

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