01 Leitfaden_LK-MSE_DAU.pdf

Beschaffung und Montage digitaler Alarmierungstechnik für den Rettungsdienst

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 15:42 (Europe/Berlin)

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Leitfaden (Bewerbungsbedingungen) Vergabe des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von Leistungen der Digitalen Alarmierung im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Verfahren

zur

Vergabe des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von Leistungen der Digitalen Alarmierung im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV

Vergabenummer: 10.71.590.4038-002

Leitfaden zum Verfahren –

einschließlich Bewerbungsbedingungen

  • zum Verbleib beim Interessenten/Bewerber/Bieter bestimmt -

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Leitfaden (Bewerbungsbedingungen) Vergabe des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von Leistungen der Digitalen Alarmierung im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Daten zum Verfahren/Übersicht .................................................................................... 4

2 Allgemeine Informationen und Gegenstand des Auswahlverfahrens .......................................... 6

2.1 Allgemeine Informationen zum Auftraggeber ....................................................................................... 6

2.2 Gegenstand des Verfahrens ................................................................................................................. 6

2.3 Vergabe- und Rechtsregime ................................................................................................................. 6

2.4 Verfahrensregime und allgemeine Verfahrensvorgaben ...................................................................... 7

2.5 Keine Losaufteilung, einheitliche Vergabe und Laufzeit ....................................................................... 8 2.5.1 Losaufteilung ................................................................................................................................ 8 2.5.2 Laufzeit ......................................................................................................................................... 9

2.6 Zeitplan ............................................................................................................................................... 10

3 Verfahrensbedingungen ................................................................................................................... 10

3.1 Abgabe der Teilnahmeanträge ........................................................................................................... 10

3.2 Teilnahmeanträge (Phase 1), weitere Formvorgaben ........................................................................ 11

3.3 Nebenangebote/Änderungsvorschläge/Varianten .............................................................................. 12

3.4 Mitteilung von Unklarheiten in den Verfahrensunterlagen, Aufklärungsgespräche, Kommunikation, Nachforderung .................................................................................................................................... 12

3.5 Eigenerklärungen zu etwaigen Verfehlungen ..................................................................................... 13

3.6 Bewerber-/Bietergemeinschaften ....................................................................................................... 13

3.7 Nachunternehmer ............................................................................................................................... 15

3.8 Änderung und Rücknahme von Teilnahmeanträgen oder Angeboten ............................................... 15

3.9 Vertraulichkeit und Datenschutz im Verfahren ................................................................................... 16

4 Eigenerklärungen und Eignungsnachweise im Teilnahmewettbewerb ...................................... 16

5 Auswahl der Bieter für Phase 2 des Verfahrens und Abschichtung ........................................... 19

5.1 Bewertungsmaßstäbe für die Auswahlkriterien .................................................................................. 19

5.2 Die einzelnen Auswahlkriterien ........................................................................................................... 20 5.2.1 Kriterium „Referenzen“ (70 %) ................................................................................................... 20 5.2.2 Kriterium „Personelle und wirtschaftliche Entwicklung“ (30 %) ................................................. 21

5.3 Ermittlung der Gesamtpunktzahl für alle Auswahlkriterien ................................................................. 21

6 Auswahlverfahren Phase 2 .............................................................................................................. 21

6.1 Angebotserstellung und -abgabe in Phase 2 ...................................................................................... 22

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6.2 Angebotsbestandteile ......................................................................................................................... 23

6.3 Weiterer Ablauf der Phase 2 ............................................................................................................... 23

7 Zuschlagskriterien ............................................................................................................................ 24

7.1 Zuschlagskriterium „Gesamtangebotspreis“ (50 %) ........................................................................... 24 7.1.1 Hinweise und anzubietende Entgelte ........................................................................................ 24 7.1.2 Entgeltbewertung ....................................................................................................................... 24

7.2 Bewertungsmaßstab für die weiteren Leistungskriterien .................................................................... 25

7.3 Leistungskriterien ................................................................................................................................ 27 7.3.1 Zuschlagskriterium „Projektrealisierungskonzept“ (35 %) ......................................................... 27 7.3.2 Zuschlagskriterium „Sicherheitskonzept“ (15 %) ....................................................................... 27

7.4 Ermittlung des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ................................................ 28

8 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe, sonstige Hinweise ............................................................. 28

8.1 Zuständige Vergabekammer ............................................................................................................... 28

8.2 Verfahrenshinweise/Rechtsbehelfsbelehrung .................................................................................... 29

9 Anlagen .............................................................................................................................................. 30

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1 Allgemeine Daten zum Verfahren/Übersicht1

Auftraggeber oder Rettungs- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dienstträger: Der Landrat vertreten durch den Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 17039 Wulkenzin/OT Neuendorf

Das Verfahren wird betreut durch:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Zentrale Vergabestelle Platanenstraße 43 17033 Neubrandenburg Deutschland

Rückfragen im Verfahren: über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vor- pommern https://evergabe-mv.de

Art des Verfahrens: Vergabe des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von Leis- tungen der Digitalen Alarmierung im Rettungsdienstbereich Land- kreis Mecklenburgische Seenplatte im Wege eines Verhandlungs- verfahrens mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb nach VgV

Nebenangebote/Varianten: Es werden keine Nebenangebote/Varianten zugelassen.

Art der Leistung: Dienstleistungsauftrag: CPV 32570000 – Kommunikationsanlage; Zusätzliche Einstufung: CPV 35110000 – Ausrüstung für Brandbe- kämpfung, Rettung und Sicherheit, CPV 35121700 – Alarmsys- teme, CPV 32270000 – Digitale Übertragungsgeräte; 72267100 – Wartung von Informationstechnologiesoftware; 45232330 – Errich- tung von Antennen, 45312300 – Installation von Antennen, 45311200 – Elektroinstallationsarbeiten

Frist zur Abgabe der Teilnah- 27.11.2026, 10.00 Uhr meanträge:

Abwicklung des Verfahrens Die Bekanntmachungen werden veröffentlicht über die Vergabe- und Abgabe: plattform Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern https://evergabe-mv.de, die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die verknüpfte Plattform von cosinex (elektronisch in Textform ge- mäß § 126b BGB)

Öffnung der Teilnahmean- 27.11.2026, im Anschluss an den Ablauf der Frist zur Abgabe der träge: Teilnahmeanträge Ort: Zentrale Vergabestelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Der Eröffnungstermin ist nicht öffentlich.

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Dokument und den sonstigen Verfahrensun- terlagen mit einheitlichen Geschlechtsbezeichnungen gearbeitet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche Personenbezeichnungen geschlechtsneutral verwendet werden und demzufolge für jede Ge- schlechtsform gleichermaßen gelten.

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Frist zur Abgabe der Erstan- Die verbindliche Frist wird in der Aufforderung zur Abgabe der Er- gebote in Phase 2: stangebote benannt werden; voraussichtlich: 01.02.2027

Ablauf der Bindefrist für das 18.05.2027 in Phase 2 abzugebende An- gebot:

Leistungsbeginn und Leis- Beginn: 01.05.2027, Grundlaufzeit für Systemservice vier Jahre ab tungszeitraum: Abnahme des Gesamtsystems und zwei Optionen für den Auftrag- geber zur Vertragsverlängerung (um jeweils drei Jahre)

Erstellung der Teilnahmean- Für die Erstellung der Teilnahmeanträge in Phase 1 sowie der An- träge und der Angebote: gebote in Phase 2 einschließlich der Erstellung von Entwürfen und Ausarbeitungen wird keine Vergütung gewährt. Die Teilnahmean- träge und die Angebote sind für den Auftraggeber kostenfrei.

Die Verfahrensunterlagen stehen auf https://evergabe-mv.de voll- ständig zum kostenfreien Download bereit.

Der vollständige Bekanntmachungstext ist im Supplement zum EU- Amtsblatt (https://ted.europa.eu), auf www.bund.de sowie in der Ausschreibungsdatenbank https://evergabe-mv.de veröffentlicht; auf den Internetseiten des Landkreises Mecklenburgische Seen- platte (Bekanntmachung der Zentralen Vergabestelle) findet sich ein entsprechender Link zur Vergabeplattform unter https://www.lk- mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Ausschreibungen/.

Eine Registrierung der Interessenten zum Abrufen der Unterlagen ist nicht erforderlich. Allerdings besteht die Möglichkeit einer freiwil- ligen und kostenfreien Registrierung über die Internetseite https://evergabe-mv.de für das Auswahlverfahren.

Bewerber/Bieter werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie für den Fall, dass sie sich nicht registrieren lassen, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen informieren müssen (Hol- schuld des Bewerbers/Bieters).

Die Einreichung eines Teilnahmeantrags und späterer Angebote ist nur nach Registrierung auf der Plattform möglich.

Weiterer Ablauf: Die Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die aus- gewählten Bewerber soll bis spätestens Ende der 51. Kalenderwo- che 2026 erfolgen. Die Angebotsfrist wird rund 6 Wochen betragen.

Gliederung der Verfahrensun- Die Unterlagen bestehen aus dem Anschreiben an die Bewerber (= terlagen: Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb) nebst allen zugehörigen Anlagen einschließlich dieses Leitfadens. In der Anlagenliste dieses Leitfadens in Ziffer 9 ist ebenfalls vermerkt, für welche Phase des Verfahrens (Phase 1; Teilnahmewettbewerb, Phase 2: Verhand- lungsverfahren) die Unterlagen jeweils relevant sind. Die Bereitstel- lung der Unterlagen für Phase 2 zu Beginn des Verfahrens erfolgt rein informatorisch. Das Prädiktionsrechnung für das Digitale Alar- mierungssystem wird erst mit der Angebotsaufforderung in Phase 2 den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Welche Unterla- gen dies konkret betrifft, ist ebenfalls in der Anlagenliste in Ziffer 9 vermerkt.

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2 Allgemeine Informationen und Gegenstand des Auswahlverfahrens

2.1 Allgemeine Informationen zum Auftraggeber

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist mit einer Fläche von rund 5.500 km² der flächenmäßig größte Landkreis Deutschlands und weist aufgrund seiner außergewöhnlichen naturräumlichen Struktur besondere Anforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb eines digitalen Alarmierungsnet- zes auf. Das Kreisgebiet ist geprägt durch die Landschaftsräume der Mecklenburgischen Seenplatte, der Mecklenburgischen Schweiz sowie ausgedehnte Wald-, Moor- und Gewässerflächen. Charakteris- tisch sind eine Vielzahl von Seen, darunter die Müritz, der Kölpinsee, der Tollensesee, der Malchiner See und der Kummerower See, die teilweise durch natürliche Wasserläufe oder künstliche Kanäle mit- einander verbunden sind. Große Teile des Kreisgebietes werden durch den Müritz-Nationalpark sowie weitere Natur- und Landschaftsschutzgebiete geprägt.

Der Landkreis ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 2 des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) vom 09.02.2015. Er plant, für die Orga- nisationsbereiche Öffentliches Feuerwehrwesen, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz das beste- hende digitale Alarmierungsnetz (im 2m-Band der BOS nach Technischer Richtlinie BOS „Geräte für die digitale Funkalarmierung“ nach POCSAG-Standard) für die Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben zu erneuern. Das erneuerte digitale Alarmierungsnetz wird weiterhin auf der bishe- rigen, gemäß BOS-Funkrichtlinie zugeteilten Frequenz im 2m-Band vom Auftraggeber selbst betrieben. Für einen ggf. erforderlichen Parallelbetrieb von neuer Technik und Bestandstechnik steht temporär eine weitere Frequenz zur Verfügung, um einen Probebetrieb der neuen Technik ohne Beeinträchtigung des Bestandsnetzes durchzuführen.

2.2 Gegenstand des Verfahrens

Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung und Montage neuer DAG- und DAU-Technik (also Di- gitaler Alarmgeber und Digitaler Umsetzer) an den 48 jeweiligen bereits bestehenden Standorten sowie der Neubau von 29 zusätzlichen DAU-Standorten. Die Infrastruktur der jeweiligen bereits bestehenden DAU-Standorte (Elektroinstallation, Blitzschutz, Antennentechnik) soll unverändert bestehen bleiben, soweit durch die neue DA-Technik nicht Änderungen erforderlich werden. Es geht also um eine bauliche sowie IT-seitige Erneuerung und Optimierung/Erweiterung des digitalen Alarmierungssystems. Darüber hinaus ist das Gesamtsystem für eine Laufzeit von vier Jahren ab Gesamtinbetriebnahme sowie zwei weiteren Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von jeweils drei Jahren zu betreiben, zu warten und zu pflegen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Ebenfalls umfasst sind Schulungen und das Projekt- management für den Gesamt-Roll-Out.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Dokument 13), dem Werkvertrag und dem EVB-IT Systemvertrag (Dokumente 11 und 12) sowie deren jeweiligen Anlagen.

2.3 Vergabe- und Rechtsregime

Es handelt sich in Anbetracht des Vertragsgegenstands daher um die Vergabe eines öffentlichen Auf- trags, der verschiedene Leistungen (s.o.: Bau-, Liefer- und Dienstleistungen) zum Gegenstand hat. Da- für sieht § 110 Abs. 1 GWB vor, dass solche öffentlichen Aufträge nach den Vorschriften vergeben wer- den, denen der Hauptgegenstand des Auftrags zuzuordnen ist. Bei der Bestimmung des Hauptgegen- stands in § 110 Abs. 1 GWB ist abzustellen auf die gegenständliche Bedeutung und die funktionale Zuordnung der verschiedenen Vertragselemente. Den Wertverhältnissen kann lediglich eine indizielle Bedeutung zukommen. Es ist also auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen abzustellen, die den Auftrag als solche prägen, und nicht auf die Verpflichtungen bloß untergeordneter oder ergänzender Art, die zwingend aus dem eigentlichen Gegenstand des Vertrags folgen; der jeweilige Wert der dabei

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erbrachten Einzelleistungen ist insoweit nur ein Kriterium unter anderen, die bei der Ermittlung des Hauptgegenstands zu berücksichtigen sind (Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Auflage 2024, § 110 GWB, Rn. 2 m.w.N.).

Da bereits zahlreiche Masten und Antennen im Rettungsdienstbereich vorhanden sind, geht der Auf- traggeber bei der Gesamtbetrachtung aller Leistungen davon aus, dass hier die Elemente der Liefer- und Dienstleistungen (Technik liefern, verbauen, betreiben, Schulungen durchführen etc.) den wesent- lichen Hauptgegenstand ausmachen, die Bau- und Installationsleistungen demgegenüber lediglich un- tergeordneter Natur sind. Damit handelt es sich letztlich um ein Vergabeverfahren nach VgV. Der Schwellenwert von derzeit 216.000 EUR ist nach der bisherigen Kostenschätzung weit überschritten.

Im Ergebnis führt der Auftraggeber daher ein Vergabeverfahren nach GWB und VgV durch. Ergänzend gelten die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vor- pommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023 nebst den zugehörigen Verordnungen.

2.4 Verfahrensregime und allgemeine Verfahrensvorgaben

Das Verfahren wird gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit voran- gegangenem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es handelt sich also um ein zweistufiges Verfahren, in dem in der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) die Teilnehmer ihre Eignung nachweisen müssen. Die am besten geeigneten Bewerber werden sodann für die zweite Stufe (Verhandlungsverfahren) zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert (vgl. unten Ziffer 5 des Leitfadens). Verweise ohne nähere An- gabe sind im folgenden Verweise auf diesen Leitfaden.

Wegen der Komplexität des Gesamtsystems wie auch wegen der Geheimhaltungsbedürftigkeit der Prä- diktionsrechnung, die nur den für Phase 2 des Verfahrens ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt werden soll, um die darin enthaltenen Informationen zu kritischer Infrastruktur so weit wie möglich zu schützen, hat der Landkreis von einem Offenen Verfahren Abstand genommen.

Vertraglich hat der Auftraggeber auf den am Markt bekannten EVB-IT Systemvertrag zurückgegriffen, mit dem der Großteil der Leistungen unproblematisch abgedeckt werden kann. Ergänzend dazu gilt ein Werkvertrag als Hauptvertrag i.V.m. §§ 631 ff. BGB, insbesondere §§ 650a ff. BGB.

Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich nicht gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Dieser Leitfaden enthält die Bewerbungsbedingungen und zeigt die zu beachtenden Formalitäten des Verfahrens sowie die Vorgaben der Auswertung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote auf. Der Leitfaden zur Erstellung der Teilnahmeanträge und der Angebote sowie die aufgeführten Anlagen sind zu beachten. Darüber hinaus haben die Bewerber bzw. Bieter unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen (vgl. Liste der Anlagen in Ziffer 9, mit Hinweis darauf, welche Unterlagen erst in Phase 2 relevant sind und welche erst in Phase 2 zur Verfügung gestellt werden). Evtl. fehlende Unterlagen sind unverzüglich bei der Zentralen Vergabestelle über die Vergabeplattform nachzufordern.

Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistungen bestimmen sich nach dem An- schreiben an die Bewerber, diesem Leitfaden, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots in Phase 2, der Leistungsbeschreibung, den Vertragsentwürfen sowie sämtlichen jeweiligen Anlagen.

Zur Abgabe des Teilnahmeantrags in Phase 1 des Verfahrens sind die als Anlage beigefügten Formu- lare bzw. die in Ziffer 4 dieses Leitfadens benannten weiteren Nachweise und Erklärungen einzu- reichen. Eine Auflistung aller einzureichenden bzw. zu verwendenden Unterlagen und Erklärungen ist im Anschreiben an die Interessenten und Bewerber sowie im Formular zum Teilnahmeantrag (Doku- ment 02) enthalten. Die eignungsbezogenen Angaben, Erklärungen und Nachweise sollen die Bewer- ber in der Reihenfolge und Gliederung des Anschreibens gekennzeichnet einreichen.

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Die in Phase 2 des Verfahrens mit den Erstangeboten einzureichenden Unterlagen werden in der An- gebotsaufforderung abschließend aufgelistet und sollen in der Reihenfolge und Gliederung des An- schreibens gekennzeichnet eingereicht werden. Die mit den finalen Angeboten einzureichenden Un- terlagen werden nach Abschluss der Verhandlungen mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe mitgeteilt. Änderungen oder Ergänzungen der Verfahrensunterlagen im Ergebnis der Verhandlungen werden mit der Aufforderung zur Abgabe von finalen Angeboten mitgeteilt werden. Mehr als eine Ver- handlungsrunde ist nicht geplant. Sollte sich herausstellen, dass dies dennoch notwendig wird, wird der Auftraggeber die Bieter entsprechend informieren.

Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten der Bewerber bzw. späteren Bieter wird auf Ziffer 8 verwiesen.

Die vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieses Verfahrens verwendet werden. Eine weiter- gehende anderweitige Nutzung – gleich welcher Art – ist an die Zustimmung des Auftraggebers gebun- den.

Klarstellend hebt der Auftraggeber hervor, dass die Begriffe „Bewerber“, „Bieter“, „Leistungserbringer“ und „Auftragnehmer“ jeweils dieselbe (juristische) Person bezeichnen. Mit „Auftraggeber“, „Vergabe- stelle“, „Eigenbetrieb (Rettung MSE)“ oder „(Rettungsdienst-)Träger“ ist der Landkreis Mecklenburgi- sche Seenplatte bzw. sein „Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seen- platte“ (kurz „RETTUNG MSE“) gemeint. Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte übernimmt die Abwicklung des Verfahrens.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Vergabeverfahrens entstehende Kosten für die Bieter nicht vom Auftraggeber erstattet werden.

2.5 Keine Losaufteilung, einheitliche Vergabe und Laufzeit

2.5.1 Losaufteilung Gemäß § 97a Abs. 1 und 2 GWB sind Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben; mehrere solcher Teil- oder Fachlose dürfen jedoch zu- sammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Für die Errichtung und den Betrieb des digitalen Alarmierungsnetzes wird von einer Aufteilung in Fach- oder Teillose nach dieser Vorschrift abgesehen, da zwingende technische und wirtschaftliche Gründe eine Gesamtvergabe erfordern. Gegenstand der Beschaffung ist nicht die Lieferung oder der Einbau bzw. Bau einzelner Komponenten, sondern die Bereitstellung eines hochverfügbaren, betriebsbereiten und dauerhaft funktionsfähigen Gesamtsystems aus Infrastruktur, Systemtechnik, Endgeräten, Krypto- verfahren sowie den erforderlichen Schnittstellen zu bestehenden BOS-Einsatzleit-, Kommunikations- und IT-Systemen. Für dieses Beschaffungsziel besteht auch ein eigener Markt. Die erfolgreiche Integra- tion sämtlicher Komponenten, die Sicherstellung eines störungsfreien Parallelmasterbetriebs sowie die Gewährleistung einer einheitlichen Verantwortung für Errichtung, Betrieb, Wartung, Service und Stö- rungsbeseitigung sind für die Funktionsfähigkeit des Systems von wesentlicher Bedeutung.

Eine Losaufteilung würde erhebliche technische Schnittstellenrisiken, erhöhte Abstimmungsaufwände, mögliche Zuständigkeits- und Haftungsstreitigkeiten im Fehlerfall sowie Verzögerungen bei der Wieder- herstellung der Betriebsbereitschaft verursachen. Da das Alarmierungsnetz Bestandteil der kritischen Infrastruktur ist und unmittelbar dem Schutz von Leib und Leben dient, sind eine eindeutige Verantwort- lichkeit, kurze Reaktionszeiten und eine durchgängige Systemverantwortung aus einer Hand zwingend erforderlich. Die Gesamtvergabe gewährleistet daher sowohl die technische Betriebssicherheit als auch die wirtschaftlich und organisatorisch effiziente Umsetzung des Beschaffungsvorhabens.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 11.11.2020 (15 Verg 6/20) in Abweichung vom Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.10.20219 (VII Verg 66/18) eine Fach- losaufteilung dergestalt im damaligen Verfahren gefordert hatte, dass die Montage der Antennenmasten mit damit verbundenen Blitzschutz- und Elektrikerarbeiten nicht von der notwendigen Gesamtbetrach-

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tung der sonstigen Systemkomponenten umfasst sei. Diese Leistungsbestandteile in die Gesamt- vergabe einzubeziehen, sei nicht erforderlich, um eine fehlerfreie Funktion des Alarmierungssystems sicherzustellen.

Diesem Argument kann sich der Auftraggeber allerdings nicht anschließen: Im konkreten Fall geht es darum, zu den bereits bestehenden 48 Antennen und Masten einschließlich Elektroanschlüssen etc. 29 ergänzende Antennen und Masten derart in einem Gesamt-Rollout zu errichten und in das Gesamtnetz aus DA-Gebern und DA-Umsetzern zu integrieren, dass innerhalb eines so kurzen Zeitrahmens wie möglich ein neues Gesamtnetz betriebsbereit ist. Auch während der mehrjährigen Betriebslaufzeit ist denkbar, dass sich durch technische Veränderungen weitere Veränderungen an den Antennen und Masten oder an der Systemtechnik ergeben, die ebenfalls aufeinander abzustimmen und auszuführen sind. Eine entsprechende Weiterentwicklung, die auch geänderte Standorte enthalten kann, ist aus- drücklich vorgesehen. Hier ist der einzige Ansprechpartner auch ein echter wirtschaftlicher Synergie- vorteil gegenüber mehreren Auftragnehmern, die auch bei einer Systemerweiterung ihre Aufgaben auf- einander abstimmen und koordinieren müssten, was wiederum zu einer Verteuerung des Systems führte. Vor allem aber hängen Mastgeometrie, Antennentraglast, Befestigungspunkte, Potentialaus- gleich, Netzwerk- und Datenleitungen u.ä. unmittelbar von den zu montierenden IT-Systemen ab.

Auch für den Fall einer Störung oder eines Ausfalls ist der Auftraggeber zwingend auf einen einheitlichen Ansprechpartner angewiesen, um die unverzügliche Fehlerbeseitigung sicherzustellen. Hier darf nicht erst eine Prüfung notwendig sein, ob ein Fehler in der IT-Technik, in der elektrischen Anbindung oder in der baulichen Verankerung etc. begründet ist.

In der Abwägung der Interessen ist der Auftraggeber daher mit dem OLG Düsseldorf zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Gesamtvergabe insbesondere aus technischen, aber auch wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Nur mit einer Gesamtvergabe sind sowohl die Erweiterung/Optimierung des Systems während der Erneuerung der vorhandenen Standorte, aber auch die später ggf. durchzuführende Wei- terentwicklung und insbesondere die unverzügliche und reibungslose Störungsbeseitigung zu gewähr- leisten, von der die Alarmierung der Einsatzkräfte im gesamten Kreisgebiet aus den Bereichen Ret- tungsdienst, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz abhängen.

Daher hat der Auftraggeber hier ausnahmsweise von der Möglichkeit der Gesamtvergabe gemäß § 97a Abs. 2 GWB Gebrauch gemacht.

2.5.2 Laufzeit Im Hinblick auf die Laufzeit für den Gesamtbereich „Systemservice“ im Sinne des EVB-IT Systemver- trages (vier Jahre ab Abnahme des Gesamtsystems plus zweimal drei Jahre, also insgesamt bis zu zehn Jahre) hat sich der Auftraggeber an AfA-Abschreibungsfristen für Anschaffungs- und Herstellungs- kosten langlebiger Wirtschaftsgüter orientiert und strebt daher grundsätzlich eine Vertragsdauer von zehn Jahren nach Abnahme an. Allerdings ist in Anbetracht der Schnelllebigkeit technischer Entwick- lungen und der Erfahrung mit Serviceleistungen des bisherigen Anbieters die Notwendigkeit für eine frühere Beendigung des Vertrages vorzusehen. Daher hat der Auftraggeber hier die Grundlaufzeit (vier Jahre) mit zwei Verlängerungsoptionen (jeweils drei Jahre) vorgesehen.

Da die Vertragslaufzeit außerhalb von Rahmenverträgen vergaberechtlich nicht vorgegeben ist (nur die Begrenzung an sich), ist dies auch vergaberechtlich zulässig.

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2.6 Zeitplan

Der Zeitplan für das Verfahren sieht folgendermaßen aus, wobei die Daten aus Phase 2 nur den bishe- rigen Planungsstand wiedergeben; die verbindliche Festlegung erfolgt mit der Aufforderung zur Ange- botsabgabe:

Veröffentlichung:27.10.2026
Bewerberfragen17.11.2026 (keine Ausschlussfrist)
Abgabe der Bewerbungen zum Teilnahmewettbe- werb27.11.2026, 10.00 Uhr (Ausschlussfrist)
Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote (ge- plant)18.12.2026
Bieterfragen (geplant)21.01.2027 (keine Ausschlussfrist)
Abgabe der Erstangebote (geplant)01.02.2027, 10.00 Uhr (Ausschlussfrist)
Verhandlungen mit den Bietern (geplant)In der 8./9. KW 2027 (ggf. in mehreren Run- den); konkrete Termine werden mit der Ange- botsaufforderung bekannt gegeben
Abgabe der finalen Angebote (geplant)25.03.2027, 10.00 Uhr (Ausschlussfrist)
Zuschlags- und Bindefrist (geplant)18.05.2027
Vertragsbeginn01.05.2027
Leistungsbeginn01.05.2027

3 Verfahrensbedingungen

Hier folgt die Darstellung der festgelegten Vergabebedingungen im Wesentlichen anhand der Vorgaben für die Phase 1 des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb); die Bedingungen gelten auch für die Phase 2 (Verhandlungsverfahren), soweit nicht ausdrücklich anders festgelegt oder inhaltlich vernünftigerweise nur auf Phase 1 anwendbar (weil es z.B. um die Unterlagen für den Teilnahmeantrag geht).

3.1 Abgabe der Teilnahmeanträge

Die Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen, und zwar über die Vergabeplattform Verga- bemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern https://evergabe-mv.de elektronisch in Textform ge- mäß § 126b BGB. Wegen der elektronischen Einreichung

− ist eine Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Sie wird ersetzt durch die elektronische Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB mit Nennung der Person des Erklärenden im Teilnahmeantrag.

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Bei der Abgabe der Teilnahmeanträge ist der Abgabetermin zwingend einzuhalten:

Abgabetermin:

Freitag, der 27.11.2026, 10.00 Uhr Ortszeit

Teilnahmeanträge, die nach dem Abgabetermin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Eingang des Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Auf- traggebers bzw. der Zentralen Vergabestelle; dies bedeutet bei der elektronischen Einreichung, dass der Upload auf der Vergabeplattform vor Ablauf der Abgabefrist abgeschlossen sein muss.

Bei technischen Problemen im Rahmen der Abgabe haben Bewerber sich vor Ablauf der Abga- befrist unverzüglich an die Zentrale Vergabestelle und auch an den Support der Vergabeplatt- form (https://support.cosinex.de/unternehmen) zu wenden. Eine Meldung nach Ablauf der Abga- befrist muss als verspätet zurückgewiesen werden.

3.2 Teilnahmeanträge (Phase 1), weitere Formvorgaben

Die Teilnahmeanträge sind in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Das gleiche gilt für den Schriftverkehr mit dem Auftraggeber oder der Zentralen Vergabestelle. Eingereichte Urkunden oder Dokumente, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, sind auch in deutscher Übersetzung vorzulegen.

Für die Teilnahmeanträge sind die von der Zentralen Vergabestelle gemäß § 41 Abs. 1 VgV elektronisch zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen zu verwenden. Insbesondere sind der beigefügte Teil- nahmeantrag (Dokument 02) sowie die übrigen Vordrucke und die Formblätter (Dokumente 04 bis 10) – bei den Dokumenten 08 bis 10 nur soweit sie erforderlich sind – für die geforderten Erklärungen mit dem Namen des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu versehen, vollständig auszufül- len und – wo dies ausdrücklich gefordert ist – an den vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Wegen elektronischer Einreichung über die Vergabeplattform ersetzt die Einreichung in Textform mit Nennung des Namens der einreichenden Person und der ordnungsgemäße Abschluss der Erklärung im Vordruck zum Teilnahmeantrag (bzw. später im Angebotsformblatt) gemäß § 126b BGB die Unterschrift. Soweit bei Bewerber-/Bietergemeinschaften oder für Nachunternehmer mehr als ein Formblatt benötigt wird, ist das jeweilige Formblatt mehrfach zu verwenden. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemein- schaft und für die Nachunternehmerverpflichtungserklärung (inkl. Eignungsleihe) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Die Teil- nahmeanträge müssen alle in den Verfahrensunterlagen geforderten Angaben und Erklärungen enthal- ten.

Teilnahmeanträge, die nicht ordnungsgemäß in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplatt- form eingereicht werden (über die Einreichungsfunktion, nicht die Nachrichtenfunktion), werden zwin- gend von der Wertung ausgeschlossen.

Änderungen und Ergänzungen an den Verfahrensunterlagen sind unzulässig und führen zum Aus- schluss der Teilnahmeanträge.

Wo für einzelne Teile des Teilnahmeantrags spezielle Anforderungen angegeben sind, sind diese zwin- gend einzuhalten. Abweichungen werden als Änderung der Verfahrensunterlagen gewertet und führen zum Ausschluss vom Verfahren.

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3.3 Nebenangebote/Änderungsvorschläge/Varianten

Der Auftraggeber wird keine Nebenangebote oder Varianten im Verfahren berücksichtigen. Der Auftrag- geber weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Änderungen der Verfahrensunterlagen grundsätz- lich unzulässig sind und zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrags bzw. späteren Angebots führen.

Da die Phase 2 dieses Verfahrens ein Verhandlungsverfahren ist, dürfen die in Phase 1 ausgewählten Bieter im Erstangebot in Phase 2 jedoch Änderungsvorschläge zu den Entwürfen des Werkvertrages, des EVB-IT Systemvertrages und des Vertrages zur Auftragsverarbeitung (Dokumente 11, 12 und 16), nicht aber zu den übrigen Verfahrensunterlagen, insbesondere nicht zu den Formblättern, unterbreiten. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz sollen die Änderungen in jedem Fall jedoch eindeutig durch Verwendung des Überarbeitungsmodus oder (sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein) sonst eindeutig gekennzeichnet werden. Nimmt ein Bieter an den Unterlagen Änderungen vor, ohne diese eindeutig zu kennzeichnen, kann er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Mit den finalen Angeboten nach der Verhandlungsrunde dürfen jedoch keine Änderungswünsche zu den Vertragsunterlagen mehr unterbreitet werden. Eventuell noch erforderliche Verhandlungen im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen sind vor Ablauf der Abgabefrist für die finalen Angebote zu beenden.

3.4 Mitteilung von Unklarheiten in den Verfahrensunterlagen, Aufklärungsgespräche, Kom- munikation, Nachforderung

Nach dem Herunterladen der elektronisch zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen hat der Be- werber diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sind die Verfahrensunterlagen unvollständig oder ent- halten sie nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen und Aufklärung zu verlangen. Unterlässt er dies, kann er sich später nicht mehr auf etwaige Unklarheiten in den Verfahrensunterlagen berufen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen werden allen Bewerbern über die Vergabeplattform bekanntgegeben.

Fragen zu den Verfahrensunterlagen werden im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung einheitlich beantwortet. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch den an- deren Interessenten noch rechtzeitig mitgeteilt werden können (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV), sol- len die Rückfragen spätestens zehn Kalendertage vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist, also bis zum 17.11.2026, bei dem Auftraggeber eingehen; diese Frist ist jedoch keine Ausschlussfrist.

Bewerber/Bieter müssen sich vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags und später ihrer Angebote über alle Bedingungen unterrichten, die für die Erstellung ihrer Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsunterlagen be- deutsam sind. Auskunftsersuchen oder Bewerber-/Bieteranfragen auch zu Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind ausschließlich als Nachricht über die Vergabeplattform mitzuteilen. Mündlich bzw. telefonisch gestellte Fragen zu den Unterlagen oder dem Gegenstand der Verfahrens- unterlagen werden nicht beantwortet; mündlich bzw. telefonisch erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsge- spräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlun- gen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt.

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 VgV vor, den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermit- teln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbe- wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für

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Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Ge- samtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollstän- dige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamt- schau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.

Fordert der Auftraggeber Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu übermitteln (maßgeblich ist die Festlegung in der Nachfor- derung).

Fordert der Auftraggeber Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bewerber diese (soweit in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt) dem Auftraggeber innerhalb von vier Arbeitstagen zu übermitteln (vgl. § 56 Abs. 4 VgV). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim Auftrag- geber. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bewerber erst nach Büroschluss, aber vor 24.00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des 4. Arbeitstags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsanfragen. Arbeitstage im Sinne der Verfahrensunterlagen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feier- tage.

Sollte ein Bewerber der Nachforderung nicht nachkommen oder Aufklärungsfragen nicht beantworten, wird der Teilnahmeantrag als unvollständig gewertet und von der Wertung ausgeschlossen.

Die Bewerber sind verpflichtet, von dem Auftraggeber oder der Zentralen Vergabestelle geforderte Emp- fangsbestätigungen unverzüglich nach Eingang des betreffenden Dokuments inhaltlich zutreffend und vollständig an die auffordernde Stelle zu übermitteln. Dies dient der Beschleunigung des Verfahrens. Bewerber, die dieser Pflicht schuldhaft wiederholt nicht nachkommen, begründen Zweifel an ihrer Zu- verlässigkeit, was ebenfalls zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.

3.5 Eigenerklärungen zu etwaigen Verfehlungen

Die Bewerber haben verbindliche Erklärungen zum Vorliegen ihrer Eignung abzugeben. Die geforderten Erklärungen folgen den Vorgaben aus §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV (vgl. unten Ziffer 4).

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs haben die Be- werber auf Aufforderung des Auftraggebers bzw. der Zentralen Vergabestelle über die Angaben im Teil- nahmeantrag zur persönlichen Lage hinaus auch weitergehende Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.2 Dies gilt insbesondere für Bewerber-/Bietergemeinschaften.

3.6 Bewerber-/Bietergemeinschaften

Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist zulässig. Von dem Begriff „Bietergemeinschaft“ in den Verfahrensunterlagen sind grundsätzlich auch Bewerbergemeinschaften in Phase 1 des Verfahrens erfasst. Da die Bildung schon mit dem Teilnahmeantrag erklärt werden muss, wird im Folgenden von der Bewerbergemeinschaft gesprochen.

2 Ein „verbundenes Unternehmen“ ist ein Unternehmen, auf das der Bieter unmittelbar oder mittelbar einen be- herrschenden Einfluss ausüben kann, das seinerseits einen beherrschenden Einfluss auf den Bieter ausüben kann oder das ebenso wie der Bieter dem beherrschenden Einfluss eines dritten Unternehmens unterliegt, sei es durch Eigentum, finanzielle Beteiligung oder sonstige Bestimmungen, die die Tätigkeit der Unternehmen regeln.

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Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben (Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft, Dokument 08), in der

  • die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall des Erhalts des Auftrags erklärt ist,
  • alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Ab- schluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
  • bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegen- über dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung der Verträge gesamtschuldnerisch haften.

Mit den entsprechenden Eigenerklärungen ist nachzuweisen, dass bei keinem Mitglied Ausschluss- gründe nach §§ 123, 124 GWB oder nach Russland-Sanktionen vorliegen. Dies geschieht durch Erklä- rung auf dem Formblatt zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (Dokument 08) bzw. durch Abgabe der Er- klärung zur Russland-Sanktionen für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Dokument 04). Die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft durch Einreichung der Erklärungen (Dokumente 05 und 06) nachzuweisen. Außerdem sind die Umsatzzahlen für das bevollmächtigte Mitglied im Teil- nahmeantrag (Dokument 02) aufzuführen, für die übrigen Mitglieder ist eine entsprechende Umsatzta- belle separat beizufügen.

Eine bestimmte Rechtsform wird hiermit nicht verlangt. Die finanzielle/wirtschaftliche sowie die fach- lich/technische Leistungsfähigkeit ist für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachzuweisen. Die Er- klärungen sind also jeweils von dem Mitglied vorzulegen, das die jeweilige Aufgabenerfüllung überneh- men soll.

Ergänzende Hinweise:

Unternehmen, die eine Bewerber-/Bietergemeinschaft eingehen, treffen eine Vereinbarung, die ggf. eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken kann und deswegen unter Umständen verboten ist. Dies deshalb, weil sich die an einer Bewerber-/Bieterge- meinschaft beteiligten Unternehmen verpflichten, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten. Das kann gegen die gesetzlichen Kartellverbote verstoßen (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2014 – VII-Verg 2/14 m.w.N.), was wiederum zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.

Nach dieser Rechtsprechung ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen nur zulässig, wenn die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Ver- hältnisse nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen. Daran fehlt es regelmäßig, wenn bereits jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für sich gesehen über die geforderten Kapazitäten verfügt, die ausgeschriebene Leistung alleine zu erbringen.

Der Auftraggeber weist außerdem darauf hin, dass Bewerber-/Bietergemeinschaften nur bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge in ihrer Zusammensetzung frei und ohne Einbeziehung der Auftraggeber umge- bildet werden können. Zwischen Abgabe der Teilnahmeanträge und Zuschlagserteilung (Vertrags- schluss) führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft in der Re- gel zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Teilnahmeantrags bzw. Angebots verbunden ist.

Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft dürfen bezogen auf denselben Auftrag grundsätzlich nicht zugleich als Einzelbieter am Verfahren teilnehmen. Etwas anderes gilt grundsätzlich nur dann, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander erstellt worden sind und folglich die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 23.12.2009, Rs. C-376/08).

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Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs, der bereits mit dem Wissen über Teile des Angebots eines Mitbieters bzw. dessen Grundlagen oder Kalkulationen vorliegen kann, führt zwingend zum Angebotsausschluss.

3.7 Nachunternehmer

Bedient sich der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Ausführung der im Leis- tungsumfang enthaltenen Leistungen anderer Unternehmen nach Maßgabe von § 36 VgV i.V.m. § 128 Abs. 1 GWB, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen (Teil-)Leistungen im Formblatt Verzeich- nis Nachunternehmerleistungen (Dokument 09) benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits fest- steht und im Teilnahmeantrag genannt werden soll, ist im unteren Bereich der Nachunternehmer zu benennen und er hat seine Bereitschaft zu erklären.

Bei Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV): Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemein- schaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten (wirtschaftlich/finanziell/technisch/berufli- cher Art) anderer Unternehmen zu bedienen, für die der eigene Betrieb nicht eingerichtet ist, muss er den Namen des Unternehmens und die von diesem Unternehmen überlassene Eignung im Formblatt Erklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe (Dokument 10) angeben und die entsprechende Verpflich- tungserklärung für die Eignungsleihe des jeweiligen Unternehmens im unteren Bereich des Formblatts Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe (Dokument 10) vorlegen. Es ist ausreichend, dieses Formblatt, vom anderen Unternehmen unterschrieben, als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original ist spä- testens im Auftragsfall mit der Auftragsbestätigung vorzulegen. Beizufügen sind außerdem die Erklä- rungen zu Russland-Sanktionen sowie zur Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn und der ILO-Kernarbeitsnormen (Dokumente 04 bis 06) für jedes verpflichtete Unternehmen.

Bei der Vergabe an Nachunternehmer dürfen dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mitt- lere Unternehmen angemessen zu beteiligen.

Klarstellend hebt der Auftraggeber hervor, dass die Begriffe Nachunternehmer, Unterauftragnehmer und Subunternehmer synonym verwendet werden. Nachunternehmer sind von Zulieferern und Vorlie- feranten zu unterscheiden, die grundsätzlich nicht angegeben werden müssen (außer bestimmte Her- stellerangaben sind in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ausdrücklich gefordert). Nachunternehmer im Sinne dieser Verfahrensunterlagen sind sämtliche Unternehmen, die – ohne mit dem Bewerber bzw. Bieter rechtlich identisch zu sein – konkrete Leistungsteile übernehmen. In diesem Sinne sind etwa auch konzernverbundene Unternehmen Nachunternehmer und müssen die hier gefor- derten Voraussetzungen erfüllen, soweit sie – ohne selbst Auftragnehmer oder Mitglied der bezuschlag- ten Bietergemeinschaft zu sein – Leistungsteile ausführen sollen oder zur Eignungsleihe herangezogen werden sollen.

3.8 Änderung und Rücknahme von Teilnahmeanträgen oder Angeboten

Beabsichtigt der Bewerber, einen Teilnahmeantrag, den er bereits abgegeben hat, zu ändern, so hat der Bewerber den geänderten Antrag bzw. die auszutauschenden Unterlagen innerhalb der Abgabefrist hochzuladen und damit auszutauschen. Es kann der gesamte Antrag erneuert werden oder nur einzelne Dokumente.

Beabsichtigt der Bewerber, die Rücknahme eines bereits abgegebenen Teilnahmeantrags zu erklären, so muss dies ebenfalls innerhalb der Abgabefrist in der Form erfolgen, die auch für die Teilnahmean- träge gefordert ist, also elektronisch in Textform über die Vergabeplattform (vgl. oben).

Die entsprechenden Vorgänge werden im System dokumentiert, müssen aber zwingend vor Ablauf der Abgabefrist erfolgen.

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Dieselben Regeln gelten für die Änderung oder Rücknahme von Angeboten, die ebenfalls nur vor Ablauf der jeweiligen Angebotsabgabefrist zulässig sind.

3.9 Vertraulichkeit und Datenschutz im Verfahren

Der Auftraggeber erhebt und verarbeitet die (personenbezogenen) Daten des Bewerbers bzw. Bieters zum Zweck der Durchführung des Verfahrens, im Falle der Zuschlagserteilung auch zur Vertragsdurch- führung und zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Rechte und Pflichten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Durchführung des Verfahrens, zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Rechte und Pflichten an die jeweils vom Auftragge- ber zur Unterstützung bzw. im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zusätzlich Beauftragten sowie im Rahmen von Prüfungen an die jeweiligen Prüfbehörden. Einzelheiten zu Kontaktdaten, Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, Empfänger und Kategorien personenbezogener Daten, zur Dauer der Speicherung, zu Betroffenenrechten, zum Widerruf eventueller Einwilligungen sowie zur Ver- pflichtung zur Bereitstellung der Daten und zu den Folgen einer Nichtbereitstellung im Verfahren selbst ergeben sich aus dem Hinweisblatt „00 LK MSE – Informationen zur Datenerhebung in Vergabeverfah- ren“.

Konkret hat der Auftraggeber die folgenden technischen und rechtlichen Berater mit der Begleitung dieses Verfahrens beauftragt, an die Daten im Rahmen der Verfahrens- und Vertragsdurchführung auch übermittelt werden:

IDH-consult Ingenieurgesellschaft mbH Profilstraße 6-8 58093 Hagen Tel.: +49 (0)2331/30691-0 https://idh-consult.de

Braun & Zwetkow Rechtsanwälte Martin-Luther-Ring 12 04109 Leipzig Tel.: +49 (0)341/2247980 https://www.braun-zwetkow.de

Bewerber-/Bieterfragen werden die Berater nicht beantworten; diese sind ausschließlich über die Verga- beplattform zu stellen.

Die Bewerber/Bieter haben ihrerseits sicherzustellen, dass sie persönlich Betroffene in ihrer Sphäre (insbesondere Mitarbeiter und Referenzgeber) über die Umstände der Datenverarbeitung in diesem Verfahren und – im Falle des Zuschlags – im Rahmen der Vertragsdurchführung sowie über deren Rechte als Betroffene umfassend informieren.

Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots erklärt der Bewerber/Bieter, diese Information zur Datenverarbeitung zur Kenntnis genommen zu haben. Dies schließt die Umsetzung in seiner Sphäre ein (z.B. durch Einholung von Einwilligungen, soweit dies erforderlich ist). 4 Eigenerklärungen und Eignungsnachweise im Teilnahmewettbewerb

Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der Verpflich- tungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung nach §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.

Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Krite- rien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mit- glied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend

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zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bieter- gemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Min- destlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen (vgl. oben Ziffer 3.6).

Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus sind das Dokument 10 (Verpflichtungserklä- rung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe) und die in Ziffer 3.7 genannten Eignungsnachweise vorzule- gen.

Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklä- rung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, die Originale ggf. nachzufordern.

Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.

Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vor- läufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen.

Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert (s. Hinweis in Ziffer 3.2 zu Sprachanforderungen); im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen:

a. Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten):

‒ Formblatt Teilnahmeantrag einschließlich Umsatzzahlen und Erklärungen zu Ausschlussgrün- den, ‒ Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (Formblatt), ‒ Eigenerklärung des Unternehmens nach TVgG M-V (Formblatt), ‒ Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt), ‒ Sofern benötigt: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formblatt), ‒ Sofern benötigt: Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (Formblatt), ‒ Sofern benötigt: Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formblatt).

b. Folgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die Befähi- gung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind als gesonderte Anlagen beizufügen (s. Anschrei- ben und Bekanntmachung); Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ord- nungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:

‒ Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, ‒ Aktueller Auszug aus dem Berufsregister (sofern einschlägig) oder aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bieterge- meinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregister- auszuges genügt ein Auszug von http://handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen.

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c. Folgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaft- liche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen (s. Anschreiben und Bekanntmachung); Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ord- nungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:

‒ Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäi- schen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle

Mindestanforderungen an die Deckungssummen:

Die Deckungssumme je Schadensfall muss ‒ mindestens 1 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ‒ mindestens 0,5 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ‒ mindestens 0,5 Mio. Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, mindestens zweifach maximiert, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen.

Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein sol- cher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schrift- liche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Ver- sicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten De- ckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemein- schaft insgesamt vorgelegt wird.

Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

d. Folgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anla- gen beizufügen (s. Anschreiben und Bekanntmachung); Dokumente werden hochgeladen, Unter- schriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:

‒ Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (Dokument 07).

Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewie- sener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderun- gen):

o Nachweis von mindestens 2 Referenzen über abgeschlossene Projekte aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. o Es handelt sich um Referenzen für die folgenden Leistungsgegenstände: • Errichtung/Ertüchtigung DA Systemtechnik (POCSAG-Standard, 2m-Band) • Errichtung/Ertüchtigung Antennentechnik und Mastbau • Elektroarbeiten zur Errichtung/Ertüchtigung der Technik • Langlaufende Pflege und Wartung des Gesamtsystems nach Abnahme o Die Abnahme des jeweiligen Gesamtsystems muss in den letzten fünf Jahren erfolgt sein. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang in Bezug auf die Anzahl neu errichteter und ertüchtigter DA-Systeme, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum für

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die Errichtung/Ertüchtigung und die Vertragslaufzeit für eine nachlaufende Pflege und War- tung, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfor- dern). Im Referenzformblatt kann eine Kurzbeschreibung des Projekts erfolgen.

Hinweis: Es müssen nicht alle o.g. Leistungsgegenstände in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt in jeweils mindestens zwei Referenzprojekten abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere oder alle Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll.

Wenn vorhanden, können Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig.

‒ Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Be- werber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Er- bringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (Eigenerklärung). Dabei ist auch zu benennen, ob beim Bewerber bereits Personen tätig sind, die einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Si- cherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) erfolgreich unterzogen wurden und ob diese Personen auch im hiesigen Projekt zum Einsatz kämen. Im Übrigen sind entsprechende Nachweise für das Projekt vor Aufnahme der Tätigkeit an den Standorten vorzulegen.

5 Auswahl der Bieter für Phase 2 des Verfahrens und Abschichtung

Der Dienstleistungsauftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV vergeben. In Phase 2 wird der Auftraggeber das Verfahren mit drei Bietern fortführen, sofern so viele Teilnahmeanträge von Bewerbern, form und fristgerecht und mit den notwendigen Eignungsnachweisen eingehen.

An die Vollständigkeitsprüfung der Teilnahmeanträge schließt sich daher die Auswahlprüfung zur Ab- schichtung (§ 51 VgV) an. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze von Wettbewerb, Gleichbe- handlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit hat der Auftraggeber die folgenden Auswahlkriterien festgelegt, anhand derer die Bieter, sollten mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vor- liegen, für die zweite Phase des Verfahrens ermittelt werden:

Nr.AuswahlkriterienGewich- tung Haupt- kriterienPunkteGewichtete Maximal- punktzahl
1.Referenzen70 %0 – 10700
2.Personelle und wirtschaftliche Entwicklung30 %0 – 10300
Summe der Hauptkriterien100 %1.000

5.1 Bewertungsmaßstäbe für die Auswahlkriterien

Die Bewertung der einzelnen Auswahlkriterien erfolgt in einem Kontinuum von 10 Punkten für die sehr gute Erfüllung eines Kriteriums bis zu 0 Punkten für die ungenügende Erfüllung eines Kriteriums (No- tenpunktzahl). Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

− Sehr gut – eine besonders hervorragende Erfüllung der Auswahlkriterien (9 – 10);

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− Gut – eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Erfüllung der Auswahlkri- terien (7 – 8); − Befriedigend – eine Erfüllung der Kriterien, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht (5 – 6); − Ausreichend – eine Erfüllung der Kriterien, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht (3 – 4); − Mangelhaft – eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Erfüllung der Kriterien (1 – 2); − Ungenügend – eine völlig unbrauchbare Erfüllung der geforderten Kriterien (0).

Da dem Auftraggeber ein transparentes Verfahren wichtig ist, wird um Aufklärungsfragen gebeten, wenn ein Punkt unklar sein sollte.

Die Ergebnisse der einzelnen Auswahlkriterien werden anhand der in der o.g. Tabelle vorgegebenen Gewichtung zu einer gewichteten Gesamtpunktzahl für den jeweiligen Bewerber verrechnet.

5.2 Die einzelnen Auswahlkriterien

Bei den einzelnen Auswahlkriterien wird der Auftraggeber sich bei der Bewertung der Teilnahmeanträge von den folgenden Überlegungen leiten lassen:

5.2.1 Kriterium „Referenzen“ (70 %)

Die vom Bewerber bereits durchgeführten Referenzprojekte erlauben dem Auftraggeber eine Bewer- tung der bisherigen Tätigkeit des Bewerbers in vergleichbaren Projekten als Basis der Prognose für die zu erwartende Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistungen zur Erneuerung und Optimierung/Er- weiterung von digitalen Alarmierungssystemen in allen ihren Facetten. Inhaltlich bewertet werden hier die gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden vorgelegten vollständigen Re- ferenzen.

Dabei werden die bisherigen Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf Umfang und Komplexität der Referenzen bewertet. Je ähnlicher die erbrachten Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung sind, desto höher wird die Bewertung sein. Entscheidend für die Bewertung ist, inwieweit die angegebenen Referenzen erkennen lassen, dass Erfahrungen bezogen auf die vorliegend zu vergebenden Leistun- gen bestehen, also mit der Errichtung/Ertüchtigung DA Systemtechnik (POCSAG-Standard, 2m-Band), der Errichtung/Ertüchtigung Antennentechnik und Mastbau, Elektroarbeiten zur Errichtung/Ertüchtigung der Technik sowie mit der langlaufenden Pflege und Wartung des Gesamtsystems nach Abnahme des Gesamtsystems.

Dabei gilt der Grundsatz: Je umfassender die angegebenen Erfahrungen die hier ausgeschriebenen Leistungen abdecken und je ähnlicher der Umfang der bereits erbrachten Referenzleistungen zum hier ausgeschriebenen Projekt, desto höher fällt die Bewertung aus. Die benannten Referenzprojekte wer- den in einer Gesamtschau betrachtet und bewertet.

Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die notwendigen Referenzen nicht zwingend durch einen Bewerber allein beigebracht werden müssen; es genügt auch, wenn beispielsweise die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft insgesamt die Referenzen beibringen können oder wenn ein Bewerber sich für die Referenzen per Eignungsleihe oder über die Verpflichtung eines Unterauftragnehmers auf ein drittes Unternehmen beruft. Diese dritten Unternehmen können demselben Konzernverbund ange- hören oder auch nicht. In diesem Falle müssen jedoch der Unterauftragnehmer die Leistung auch er- bringen bzw. der „Eignungsleiher“ auch bestätigen, dass die Mittel dem Bewerber im Zuschlagsfalle auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

Die erreichte Notenpunktzahl wird mit der Zahl 70 multipliziert, um die gewichtete Gesamtpunktzahl dieses Unterkriteriums zu erhalten.

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5.2.2 Kriterium „Personelle und wirtschaftliche Entwicklung“ (30 %)

Für das Unterkriterium „Personelle und wirtschaftliche Entwicklung“ werden die Angaben zu den Um- sätzen ebenso wie zur Personalstruktur und zu Angaben zu Sicherheitsüberprüfungen ausgewertet.

Dabei wird der Auftraggeber anhand der Umsatzzahlen (insbesondere im Vergleich zwischen Gesam- tumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen) und auch der Personalstruktur, aus der sich das für das Gesamtprojekt notwendige Personal ergeben sollte, bewerten, welchen Stellenwert diese Leistungen im Unternehmen einnehmen und wie nachhaltig sich dieser Unternehmensbereich in den letzten drei Jahren im Bereich Umsatz und Personal entwickelt hat. In der Gesamtschau werden diese Daten dergestalt bewertet, dass eine positive Umsatzentwicklung sowie höhere Umsatzanteile der ver- gleichbaren Leistungen an den Gesamtumsätzen höher bewertet werden. Ebenfalls wird die Entwick- lung und Verteilung des Personals auf die für das hiesige Projekt relevanten Bereiche betrachtet; auch hier gilt, je stärker die Personaldecke in den relevanten Bereichen ist und sich dort positiv entwickelt hat in den letzten drei Jahren, desto höher die Bewertung.

Es gilt hier der Grundsatz: Je zentraler die ausgeschriebenen Leistungen in den üblichen Geschäftstä- tigkeiten des Bewerbers verankert sind und je prognostisch positiver die personelle und wirtschaftliche Entwicklung ist, desto höher wird dies bewertet.

Die erreichte Notenpunktzahl wird mit der Zahl 30 multipliziert, um die gewichtete Gesamtpunktzahl dieses Unterkriteriums zu erhalten.

5.3 Ermittlung der Gesamtpunktzahl für alle Auswahlkriterien

Die jeweils gewichteten Gesamtpunktzahlen bei den einzelnen Hauptkriterien für die Auswahl werden am Ende der Bewertung für jeden Bewerber zusammengerechnet.

Die drei Bewerber mit den höchsten gewichteten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots in Phase 2 des Verfahrens; wenn drei oder weniger Teilnahmeanträge geeig- neter Bewerber vorliegen, werden alle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl und mehr als drei geeigneten Bewerbern entscheidet das Los (Losziehung im Vier-Augen-Prinzip).

6 Auswahlverfahren Phase 2

In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewer- bern weitergeführt, die nach den Vorgaben aus Ziffer 5 ausgewählt wurden. Diese erhalten die Auffor- derung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstan- gebote ab.

Die eingereichten Erstangebote wird der Auftraggeber ebenfalls auf Vollständigkeit prüfen und sodann mit den Bietern verhandeln. Über die schließlich abgegebenen finalen Angebote wird der Auftraggeber anhand der festgelegten Zuschlagskriterien entscheiden (vgl. Ziffer 7).

Die Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber soll bis 18.12.2026 erfolgen.

Anforderungen an die Bestandteile, die Form und die Abgabefrist für die Erstangebote sind bereits hier festgelegt; soweit sich notwendige Änderungen ergeben, werden diese mit der Aufforderung zur Ange- botsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt.

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Hier sei nochmals ausdrücklich auf die Regelung in Ziffer 3.3 hingewiesen, wonach Änderungsvor- schläge zu den Vertragsentwürfen (Dokumente 11, 12 und 16), nicht aber zu den übrigen Verfahrens- unterlagen, insbesondere nicht zu den Formblättern, ausdrücklich unterbreitet werden dürfen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz sollen diese Änderungen jedoch eindeutig durch Verwendung des Überarbeitungsmodus oder (sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein) sonst ein- deutig gekennzeichnet werden. Nimmt ein Bieter an diesen Unterlagen Änderungen vor, ohne diese eindeutig zu kennzeichnen, kann er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

6.1 Angebotserstellung und -abgabe in Phase 2

Die allgemeinen Verfahrenshinweise zu Sprache und Form der Teilnahmeanträge, der Mitteilung von Unklarheiten, zu Bietergemeinschaften und Nachunternehmern sowie zur Einlegung von Rechtsbehel- fen etc. gelten für die Erstellung und Abgabe der Angebote in Phase 2 entsprechend. Etwas anderes gilt nur, sofern die Regelungen der Natur der Sache nach nur für Teilnahmeanträge gelten können (z.B.: Vorlage der dortigen Formulare) oder in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, die der Auftrag- geber nach Abschluss der Phase 1 an die ausgewählten Bieter für Phase 2 versenden wird, ausdrück- lich abweichende Regelungen für die Angebote enthalten sind.

Die Angebote sind elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen (§ 53 Abs. 1 VgV), und zwar über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern https://evergabe-mv.de. Wegen der elektronischen Einreichung

− ist eine Unterschrift auf dem Angebot nicht erforderlich. Sie wird ersetzt durch die elektro- nische Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB mit Nennung der Person des Erklären- den im Angebot. Die internen Unterschriftenregelungen bei den Bietern sind jedoch zu be- achten!

Bei der Abgabe der Erstangebote ist der Abgabetermin zwingend einzuhalten.

Abgabetermin: voraussichtlich

Montag, der 01.02.2027, 10.00 Uhr Ortszeit

Der verbindliche Abgabetermin wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt wer- den.

Angebote, die nach dem Ablauf der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots im Verantwortungsbereich des Auftragge- bers; dies bedeutet bei der elektronischen Einreichung, dass der Upload auf der Vergabeplatt- form vor Ablauf der Angebotsabgabefrist abgeschlossen sein muss. Auf die Erläuterung in Ziffer 3.1 wird ausdrücklich hingewiesen.

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6.2 Angebotsbestandteile

Das Erstangebot hat die folgenden wesentlichen Bestandteile zu enthalten (eine vollständige Liste der einzureichenden Unterlagen wird abschließend in der Angebotsaufforderung enthalten sein):

  • Angebotsformblatt Erstangebot;
  • ausgefülltes und bepreistes Leistungsverzeichnis (vgl. vgl. Ausführungsbeschreibung [0023] in der Leistungsbeschreibung und unten Ziffer 7.1) nebst folgenden ergänzenden Unterlagen: o aussagekräftige technische Unterlagen (Produkt-Datenblätter, Abbildungen, etc.) für sämt- liche vom Bieter angebotenen Komponenten (vgl. Ausführungsbeschreibung [0017] in der Leistungsbeschreibung); o Benennung und Beschreibung der Servicestandorte für den Erfüllungsort ILS Mecklenbur- gische Seenplatte (vgl. Ausführungsbeschreibung [0029] und [0054] in der Leistungsbe- schreibung); o Lösungsdarstellung der technischen Realisierung der DAG-Parallelmaster-DAU Anbindung per DSL/VPN (vgl. Ausführungsbeschreibung [0039] in der Leistungsbeschreibung); o Nachweis der Zertifizierung aller angebotenen Systemkomponenten (vgl. Ausführungsbe- schreibung [0045] in der Leistungsbeschreibung); o Detaillierte Beschreibung des für die angebotene Lösung zur Parallelmasteransteuerung (mindestens zwei zweitgleich ins Netz einspeisende Master-DAU) notwendigen Synchroni- sationsverfahrens (vgl. Ausführungsbeschreibung [0046] in der Leistungsbeschreibung); o Angabe der Alarmierungsdauer in dem angebotenen Alarmierungssystem für die definierte Muster-Alarmierung und detaillierte Erläuterung der Berechnung (vgl. Ausführungsbe- schreibung [0046] in der Leistungsbeschreibung); o Nachvollziehbare Beschreibung der technischen Umsetzung sowie der Auswirkungen auf Netzkapazität, Alarmierungsdurchsatz und Redundanzverhalten (vgl. Pos. 6.1.1.002 der Leistungsbeschreibung); o ausführliche Spezifizierungen der hier angebotenen Leistungen / Komponenten auf geson- derten Blättern (vgl. Pos. 7.2.1.001 der Leistungsbeschreibung); o detaillierte Inhalte der Schulungsinhalte für die neue Technik (vgl. Pos. 8.1.4.001, 8.1.4.002, 8.1.4.003 der Leistungsbeschreibung);
  • ggf. Änderungsvorschläge zu den Vertragsdokumenten;
  • Projektrealisierungskonzept (vgl. unten Ziffer 7.3.1).
  • Sicherheitskonzept (vgl. unten Ziffer 7.3.2);

Es ist möglich, dass nach den Verhandlungen an der Leistungsbeschreibung oder der Liste der einzu- reichenden Unterlagen nochmals Konkretisierungen oder Änderungen vorgenommen werden müssen. Diese werden allen Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote einheitlich mitgeteilt wer- den.

6.3 Weiterer Ablauf der Phase 2

Der Auftraggeber wird nach der Angebotsöffnung zunächst eine formale Vollständigkeitsprüfung durch- führen. Diese Prüfung erschöpft sich in der Nachschau, ob die Angebote sämtliche geforderten Eigen- erklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber verweist nochmals darauf, dass er sich zwar die Nachforderung vorbehalten hat, die Bieter sich darauf aber nicht verlassen können und auch nicht alle Unterlagen nachgefordert werden können (vgl. § 56 VgV).

Es sei weiter nochmals darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber nicht nach § 17 Abs. 11 VgV vorbehält, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

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Der Auftraggeber wird anschließend über die Erstangebote mit den Bietern verhandeln und diese so- dann zur Abgabe finaler Angebote auffordern. Bieter, die trotz Verhandlung im Rahmen der gesetzten Frist kein finales Angebot abgeben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Zur Verhandlungsrunde werden alle Bieter aufgefordert, die ein wertungsfähiges Erstangebot abgege- ben haben. Auf Grundlage der finalen Angebote wird der Auftraggeber anhand der festgelegten Zu- schlagskriterien entscheiden.

Im Übrigen wird verwiesen auf den Zeitplan in Ziffer 2.6. Bei Bedarf wird dieser Zeitplan fortgeschrieben.

7 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt, gemäß § 58 VgV i.V.m. § 127 GWB. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze von Wettbewerb, Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit wurden folgende Zuschlagskriterien festgelegt:

Nr.ZuschlagskriterienGewich- tung KriterienPunkteGewich- tete Maximal- punktzahl
1.Gesamtangebotspreis50 %Formel500
2.Projektrealisierungskonzept35 %0 – 10350
3.Sicherheitskonzept15 %0 – 10150
Summe100 %1.000

Im Folgenden wird erläutert, nach welchen Maßstäben die festgelegten Zuschlagskriterien gewertet werden:

7.1 Zuschlagskriterium „Gesamtangebotspreis“ (50 %)

Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtangebotspreis“, welches mit 50 % in die Bewertung ein- fließt, sind die folgenden Vorgaben zu berücksichtigen:

7.1.1 Hinweise und anzubietende Entgelte

Die Bieter haben das Leistungsverzeichnis (Dokument 13) mit den Preisen nach den dortigen Vorga- ben auszufüllen und so die Gesamtpreise für die Leistungsbestandteile und auch den Gesamtangebots- preis zu ermitteln. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die im Leistungsverzeichnis angegebenen Kalkulationsvorgaben und Faktoren nicht als Garantie oder Zusage zu verstehen sind; vielmehr geht es darum, die Entgeltbestandteile vollständig in den Zuschlagskriterien abzubilden. Eine Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt spätestens mit der Schlussrechnung nach Aufmaß. Die Faktoren dürfen jedoch nicht verändert werden, damit vergleichbare Angebote entstehen.

Maßgeblich für die Bewertung im Rahmen der Zuschlagskriterien ist die am Ende ermittelte „Summe brutto“ (Gesamtangebotspreis).

7.1.2 Entgeltbewertung

Auf der letzten Wertungsstufe werden die Angebote nach einem Punktsystem bewertet. Hierbei können maximal 1.000 Punkte erzielt werden. Davon entfallen auf den „Gesamtangebotspreis“ maximal 500

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Punkte. Die auf das Kriterium „Gesamtangebotspreis“ entfallenden Punkte werden gemäß den nach- stehenden Erläuterungen ermittelt:

Es entfällt auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis die Maximalpunktzahl von 500 Punkten. Derjenige, der wertmäßig den doppelten Preis (und mehr) des Angebots mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis anbietet, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird prozentual ins Verhältnis gesetzt (li- neare Interpolation).

Es entfällt also auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis die Maximalpunktzahl von 500 Punkten. Bei allen anderen Angeboten wird von dieser Maximalpunktzahl (500 Punkte) eine Diffe- renzpunktzahl abgezogen (Punktabzug), die ihrer prozentualen Abweichung zum günstigsten Angebot entspricht. Folgende Berechnungsformeln werden angewandt:

Preis des zu wertenden Angebots [in EUR] * 100 Abweichung [in %] = - 100 Preis des günstigsten Angebots [in EUR]

500 Punkte * Abweichung [in %] Punktabzug [in Punkten] = 100

Punktzahl Preis zu wertendes Angebot = 500 Punkte – Punktabzug [in Punkten]

Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote im Hinblick auf die Entgelte bildet nach Auffassung des Auftraggebers die Wirtschaftlichkeitsunterschiede bezogen auf die Preise angemessen ab.

Beispiel (fiktiv):

Angebot XPreisbetrachtungPunktebe- trachtung
Wert [Euro]entspricht %Abweichung vom niedrigsten Bieter A in %in %Punkt- wert
Niedrigster Preis Angebot Bieter X1.200.0001000100500
Bieter X11.320.0001101090550
Bieter X21.440.0001202080400
Bieter X31.560.0001303070350
….........
Bieter Xn2.280.000190901050
Bieter Xn+12.400.00020010000

7.2 Bewertungsmaßstab für die weiteren Leistungskriterien

In den Zuschlagskriterien werden keine Eignungskriterien geprüft. Es werden die zu erwartende Qualität und Zielgerichtetheit bezogen auf die konkrete Leistungsausführung anhand der vorzulegenden Kon- zepte bewertet. Die Zuschlagskriterien können auch qualitative, umweltbezogene Belange oder Fragen von Verfügbarkeiten und der digitalen Souveränität umfassen (vgl. § 58 VgV). Im Rahmen der weiteren Leistungskriterien sind die folgenden Vorgaben zu berücksichtigen:

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Die Bewertung der einzelnen Konzepte erfolgt wiederum in einem Kontinuum von 10 Punkten für die sehr gute Erfüllung eines Kriteriums bis zu 0 Punkten für die ungenügende Erfüllung eines Kriteriums (Notenpunktzahl). Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

− Sehr gut – eine besonders hervorragende Erfüllung der Auswahlkriterien (9 – 10); − Gut – eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Erfüllung der Auswahlkri- terien (7 – 8); − Befriedigend – eine Erfüllung der Kriterien, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht (5 – 6); − Ausreichend – eine Erfüllung der Kriterien, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht (3 – 4); − Mangelhaft – eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Erfüllung der Kriterien (1 – 2); − Ungenügend – eine völlig unbrauchbare Erfüllung der geforderten Kriterien (0).

Die Ergebnisse der einzelnen Kriterien werden anhand der in der Tabelle in Ziffer 7 vorgegebenen Ge- wichtung zu einer gewichteten Gesamtpunktzahl für den jeweiligen Bieter verrechnet.

Für die Leistungskriterien werden bei den inhaltlichen Vorgaben im Hinblick auf die notwendige Trans- parenz in den folgenden Ziffern Fragen und Aspekte aufgelistet, die mindestens konzeptionell erarbeitet werden sollen. Für die Erreichung der einzelnen Notenpunkte gelten dabei folgende Zielerreichungs- grade:

− Wenn alle Fragestellungen und Aspekte im jeweiligen Konzept wenigstens kurz, aber zielführend abgehandelt sind, wird das Konzept als durchschnittlich und damit als befriedigend eingestuft (Ba- sisbewertung). − Wenn alle Fragestellungen und Aspekte im jeweiligen Konzept inhaltlich erschöpfend abgehandelt sind mit besonderen Schwerpunkten in den besonders hervorgehobenen Punkten, wird das Kon- zept als erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegend und damit als gut eingestuft. − Wenn darüber hinaus zusätzliche zielführende Aspekte und Ideen im jeweiligen Konzept erörtert werden, wird das Konzept als besonders hervorragend und damit sehr gut eingestuft. − Wenn von den aufgelisteten Fragestellungen und Aspekten im jeweiligen Konzept einzelne Punkte fehlen, wird das Konzept als trotz der Mängel noch den durchschnittlichen Anforderungen entspre- chend und damit als ausreichend eingestuft. − Wenn von den aufgelisteten Fragestellungen und Aspekten im jeweiligen Konzept mehrere Punkte fehlen, wird das Konzept wegen der erheblichen Mängel den Anforderungen nicht mehr entspre- chend und damit als mangelhaft eingestuft. − Wenn nicht zu erkennen ist, dass sich der Bieter mit den Fragestellungen und Aspekten im Einzel- nen auseinandergesetzt hat, wird das Konzept als völlig unbrauchbar und damit als ungenügend eingestuft.

Mit diesen Vorgaben sollen die Bieter ermitteln können, auf welche konkreten Leistungen der Auftrag- geber Wert legt und wie Angaben und angebotene Konzepte sowie Geräte insofern zueinander gewich- tet werden.

Das Überschreiten der vorgegebenen Seitenzahlen kann zu Punktabzügen führen. Das Abschreiben oder das Kopieren von bloßen Internetrecherchen, logische oder sonstige Sinnbrüche und vergleich- bare inhaltliche Unverständlichkeiten führen in jedem Fall zu Punktabzügen.

Die Ergebnisse werden anhand der bekanntgemachten Gewichtung zu einer gewichteten Gesamtpunkt- zahl für den Bieter verrechnet (s.o. Tabelle).

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7.3 Leistungskriterien

7.3.1 Zuschlagskriterium „Projektrealisierungskonzept“ (35 %)

Die Ausführungen zum „Projektrealisierungskonzept“ werden anhand der folgenden Fragen und Ge- sichtspunkte nach dem in Ziffer 7.2 erläuterten Bewertungssystem einschließlich Zielerreichungsgraden bewertet und erhalten eine konkrete Bewertung. Diese Bewertung geht anhand der bekanntgemachten Gewichtung mit 35 % als „gewichtete Punktzahl“ in die Gesamtbewertung des Angebots ein (konkrete Notenpunktzahl multipliziert mit Gewichtungswert ergibt gewichtete Punktzahl).

Die Ausführungen sollen einen Umfang von 6 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.

Die Ausführungen werden anhand der folgenden Fragestellungen und Gesichtspunkte gewertet:

− Die Bieter haben in diesem Konzept ihre Herangehensweise zur Projektrealisierung mit Projekt- Rollout-Plan (als plausibler Zeit- und Meilensteinplan) detailliert zu beschreiben. − Dem Auftraggeber ist besonders wichtig die Erläuterung, ob die Bieter die Projektrealisierung ge- mäß Variante A – paralleler Aufbau der neuen Technik zum Bestandssystem („Parallelaufbau“) oder gemäß Variante B – sukzessiver Austausch der DAU unter Beibehaltung der zentralen Systemtech- nik („sukzessiver Austausch“) durchführen wollen. − Die Bieter müssen detailliert ihre Herangehensweise darlegen, wie sie die jeweiligen von ihnen er- kannten auftretenden technischen und organisatorischen Herausforderungen der von ihnen ge- wählten Projektrealisierungsvariante bewältigen werden, um insbesondere den laufenden Betrieb des bisherigen digitalen Alarmierungsnetzes während der Projektumsetzung möglichst nicht zu be- einträchtigen, was dem Auftraggeber besonders wichtig ist. − Darüber hinaus müssen schwerpunktmäßig die folgenden Themengebiete behandelt werden: o Darstellung des geplanten Mitarbeitereinsatzes in Bezug auf die Projektrealisierung o Anzahl der Teams, die gleichzeitig die Arbeiten an den Standorten durchführen werden inkl. deren technische Ausstattung o Maßnahmen zur Einhaltung des vorgegebenen Rahmenterminplans (Dokument 15) o Beschaffungsstrategie für die zu liefernden Komponenten o Zahlungsplan unter Beachtung der Vorgaben aus § 4 des Werkvertrags − Wichtig ist dem Auftraggeber zudem die klare Kommunikation, welche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zu welchem Zeitpunkt erledigt sein müssen, damit ein plausibler und abgestimmter Zeitplan eingehalten werden kann.

Generell gilt: Je umfassender die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter ein umfassendes Projektrealisierungskonzept hat, das einen zügigen und reibungslosen Gesamtaufbau erwarten lässt und realistische Zahlungspläne aufweist, desto besser die Bewertung.

7.3.2 Zuschlagskriterium „Sicherheitskonzept“ (15 %)

Die Ausführungen zum „Sicherheitskonzept“ werden anhand der folgenden Fragen und Gesichtspunkte nach dem in Ziffer 7.2 erläuterten Bewertungssystem einschließlich Zielerreichungsgraden bewertet und erhalten eine konkrete Bewertung. Diese Bewertung geht anhand der bekanntgemachten Gewich- tung mit 15 % als „gewichtete Punktzahl“ in die Gesamtbewertung des Angebots ein (konkrete Noten- punktzahl multipliziert mit Gewichtungswert ergibt gewichtete Punktzahl).

Die Ausführungen sollen einen Umfang von 6 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.

Die Ausführungen werden anhand der folgenden Fragestellungen und Gesichtspunkte gewertet:

− Die Bieter haben in ihrem Konzept ihre Lösung und ihre Herangehensweise für den sicheren Betrieb aller im DA-Netzwerk betriebenen Komponenten in Bezug auf Cyber-Sicherheit detailliert zu be- schreiben. Besonders wichtig ist dem Auftraggeber, dass sichergestellt ist, dass aufgrund der Netz- werkstrukturen oder Kopplungen zu anderen Netzwerken die Verwundbarkeit durch Cyberangriffe

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verringert wird und keine unberechtigten Nutzer über das DA-Netzwerk in die IT-Infrastruktur des AG gelangen können. − Ferner haben die Bieter in diesem Konzept ihre Lösung und ihre Herangehensweise für die Reali- sierung eines Remote-Servicezugangs inkl. Zugangssicherung mittels eines Token-Zugangssys- tems detailliert zu beschreiben. − Dem Auftraggeber ist besonders wichtig, dass die Bieter erläutern, wie sie die Betriebsbereitschaft „24h/7d“ an 365 Tagen im Jahr für das gesamt DA-System sicherstellen werden. − Die Bieter haben zu erläutern, wie sie die Datensicherung und die Systemwiederherstellung orga- nisieren werden, so dass ein reibungsloser Systembetrieb auch bei Auftreten von Systemstörungen gewährleistet ist; besonders wichtig ist dem Auftraggeber hierbei, dass die technischen und organi- satorischen Maßnahmen ein effektives Monitoring sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hin- sicht erkennen lassen und dass Maßnahmen erkennbar werden, wie die im EVB-IT Systemvertrag geforderten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten eingehalten werden.

Generell gilt: Je umfassender die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter ein umfassendes Sicherheitskonzept, das einen dauerhaften reibungslosen Betrieb des Gesamtsystems erwarten lässt, desto besser die Bewertung.

7.4 Ermittlung des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis

Die jeweils gewichteten Gesamtpunktzahlen bei den einzelnen Zuschlagskriterien werden am Ende der Bewertung für jeden Bieter, dessen Angebot nicht ausgeschlossen werden musste, zusammengerech- net. Den Zuschlag wird der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhalten. Sollten zwei oder mehr Bieter dieselbe Gesamtpunktzahl erhalten, ist der höhere Punktwert beim Projektrealisie- rungskonzept dieser Bestbieter entscheidend. Bei ebenfalls gleichem Gesamtangebotspreis und glei- cher Punktzahl im Projektrealisierungskonzept entscheidet zwischen den Bestbietern ein Losentscheid (durchgeführt im Vieraugenprinzip).

8 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe, sonstige Hinweise

Folgende Hinweise zum Verfahren werden noch gegeben:

8.1 Zuständige Vergabekammer Die zuständige Vergabekammer ist:

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin

Telefon: +49 (0) 385 588 15164 Telefax: +49 (0) 385 588 485 15817 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/

Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags sowie später ihrer Ange- bote, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch die Vergabestelle. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Un- terlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB).

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8.2 Verfahrenshinweise/Rechtsbehelfsbelehrung Bewerber und Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spä- testens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Ange- bote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektroni- schem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Informa- tion durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Verga- bekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt wer- den, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Ver- tragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt- machung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

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9 Anlagen (mit Hinweis auf Verfahrensphasen, für die die Anlagen relevant sind und in denen sie zur Ver- fügung gestellt werden)

DokumentRelevant fürBereit- gestellt in Phase 2
Phase 1Phase 2
000 Aufforderung-zur-Abgabe_von_Teilnahmeanträgen_LK-MSE_DAU✓
00 LK MSE - Informationen zur Datenerhebung in Vergabeverfahren✓✓
00 Elektronische_Auftragsvergabe_Informationen_für_Bieter_Unter- nehmen✓✓
00 LK MSE - Informationen zum Einsatz elektronischer Mittel✓✓
01 Leitfaden_LK_MSE_DAU (inkl. Bewerbungsbedingungen)✓✓
02 Teilnahmeantrag_LK-MSE_DAU✓
03 Katalog Ausschlussgründe✓
04 Eigenerklärung_RU-Sanktionen_Vergabe✓
05 Erklärung_des Unternehmens nach TVgG M-V✓
06 Eigenerklärung_ILO-Kernarbeitsnormen✓
07 Formblatt_Referenzen✓
08 Erklärung_Bietergemeinschaft✓
09 Verzeichnis_Nachunternehmerleistungen✓
10 Erklärung_Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe✓
11 Werkvertrag✓
12 EVB-IT-Systemvertrag✓
13 Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis_LK-MSE_DAU✓
14 Prädiktionsrechnung für das Digitale Alarmierungssystem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, nebst Anhang✓✓
14-1 DA MSE – Funkausbreitungsberechnung (pdf)✓✓
14-2 DA MSE – Funkausbreitungsberechnung (kmz)✓✓
15 Rahmenterminplan✓
16 Vertrag zur Auftragsverarbeitung✓
17 Formular Störungsmeldung✓
18 Formular Leistungsnachweis✓
19 Formular Änderungsverfahren✓
20 Verpflichtungen_nach_TVgG M-V✓
21 EVB-IT-System_AGB✓
22 VOL/B✓
Bekanntmachung✓✓

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