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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
Maßnahme: Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen sowie Hard- und Software für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Thallwitz hier: Teil 1 - Beschaffung einer Tragkraftspritze
Ausführungsbeginn: Oktober/ November 2026
Angebotsabgabe: 15.10.2026/ 11:00 Uhr
Abgabeort: Gemeindeverwaltung Thallwitz
04808 Thallwitz, Dorfplatz 5
Submission: 15.10.2026 / 11:00 Uhr
Bindefrist: 06.11.2026
Lieferfrist/Rechnungslegung: 18.12.2026
Auftraggeber: Gemeindeverwaltung Thallwitz, Dorfplatz 5, 04808 Thallwitz
Bieter: …………………………………………………………………….
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Hauptangebot vor der Prüfung
Angebotssumme netto ……………………………… ……………………………….
Angebotssumme abzgl. Nachlass…………………% ……………………………….
zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer .......................................
Angebotssumme brutto………………………………. ……………………………….
Nebenangebot (falls) vorhanden:
Angebotssumme brutto……………………………… ………………………………….
Der beiliegende Langtext wird als verbindlich anerkannt.
………………………,den……………… ……………………………………………
rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Dieses Blatt ist komplett ausgefüllt vor das Angebot zu heften!
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Inhaltsverzeichnis
1 Aufforderung zur Angebotsabgabe…………………………………………………………....3 2 Vorzulegende Nachweise und Unterlagen ....................................................................... 4 3 Angaben des Bieters…………………………………………………………………………….5
4 Allgemeines…………………………………………………………………………………….…5
5 Vorbemerkung zur Beschaffung…………………………………………………………….….6
6 Zuschlagskriterien ........................................................................................................... 7
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1 Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Gemeinde Thallwitz bittet um Abgabe eines Angebotes im Rahmen der o.g. Ausschreibung. Die Vergabe erfolgt nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL). Die als Anlagen beigefügten Unterlagen sind Bestandteil des Vergabeverfahrens. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag (versehen mit Firmennamen, Anschrift und dem Vermerk „Ausschreibung - nicht öffnen“) an die Vergabestelle zu senden oder dort abzugeben, bis spätestens:
Donnerstag, den 15.10.2026, 11:00 Uhr
Vergabestelle:
Gemeindeverwaltung Thallwitz Dorfplatz 5 04808 Thallwitz
Verspätet eingegangene Angebote sind gemäß § 25 Nr. 1 (1) Buchstabe 3 VOL/A von der Wertung ausgeschlossen. Das Risiko der fristgerechten Zustellung bleibt beim Bieter.
Zum Eröffnungstermin sind Bieter nicht zugelassen (§ 14 Abs. 2 VOL/A).
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann der Bieter sein Angebot schriftlich oder per Telefax berichtigen, ändern oder zurückziehen.
Die Zuschlagsfrist (§ 18 VOL/A) beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet am
Freitag, den 06.11.2026, 11:30 Uhr
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist keine Auftragserteilung erfolgt ist, konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Die Beschaffung ist nicht in Lose geteilt.
Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind zugelassen. Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, oder ist die Einhaltung der genannten Normen und Richtlinien nicht möglich, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an:
Gemeindeverwaltung Thallwitz
Frau Bettina Ferl
Tel. 03425 99 99 160
E-Mail: bettina.ferl@gemeinde-thallwitz.de
2 Vorzulegende Nachweise und Unterlagen
Mit dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis sind folgende Dokumente abzugeben:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Detaillierte Beschreibung der angebotenen Leistung
Unternehmensdarstellung
Die Auszüge/Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
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3 Angaben des Bieters
Mitglied der Berufsgenossenschaft ……………….……………….
Die Mitgliedschaft besteht seit ………….. unter der Mitgliedsnummer: ………………….
Betriebshaftpflichtversicherung:
Versicherungsgesellschaft: ……………….…………………..……….
Versicherungssumme bei Personenschäden: ………………….
Versicherungssumme bei Sachschäden: ………………….
Handelsregister-Nr.: ……………….……………….
Umsatzsteuer-ID: ……………….……………….
Ansprechpartner
Name: ……………….……………….
Telefon: ……………….……………….
E-Mail: ……………….……………….
Lieferzeit: …….. Kalenderwochen nach Auftragserteilung
4 ALLGEMEINES
- Für die Freiwillige Feuerwehr Röcknitz-Zwochau der Gemeinde Thallwitz soll eine Tragkraftspritze beschafft werden. Die Gemeinde Thallwitz hat für diese Beschaffung einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim Landkreis Leipzig gestellt. Die Vergabe des Auftrags erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Bewilligung der Anteilsfinanzierung durch den Zuwendungsgeber.
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Zusätzlich zu der dargestellten Anforderung kann der Anbieter zur einzelnen Position einen Alternativvorschlag ausarbeiten. Damit verbundene Abweichungen der Leistungsdaten oder dergleichen sind ausführlich gesondert darzustellen.
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Werden in der Leistungsbeschreibung Produkte bestimmter Hersteller/ bestimmte Fabrikate gefordert und sind diese mit dem Hinweis „oder vergleichbar/ gleichwertiges Fabrikat“ gekennzeichnet, so muss bei der Wahl von Produkten anderer Hersteller bzw. anderer Fabrikate die Vergleichbarkeit durch den Bieter im Angebot nachgewiesen werden.
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Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.
5 Vorbemerkung zur Beschaffung
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Ausführliche technische Unterlagen (Produktbeschreibungen) und Prospektmaterial sind in deutscher Sprache dem Angebot beizufügen.
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Angebotspreise sind Festpreise für den Lieferzeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten, z.B. Liefer- und Aufbaukosten.
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Die Angebote sind ausschließlich auf den beigefügten Formularen der Leistungsbeschreibung abzugeben. Nebenangebote können mit Mehr-/ Minderpreisangaben auf separaten Angebotsblättern abgegeben werden.
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Die Zahlungs- und Auftragsbedingungen der Gemeinde Thallwitz werden anerkannt. Bei Schlechtlieferung kann der Auftraggeber für den Zeitraum der Nachbesserung einen angemessenen Teil des Kaufpreises einbehalten.
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Die Vorbemerkungen und die techn. Leistungsbeschreibung sind bei Auftragserteilung verbindlicher Bestandteil des Auftrages und müssen durch rechtsverbindliche Unterschrift anerkannt werden.
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Für alle Auftragspositionen ist vom Auftragnehmer ein verbindlicher Liefertermin (Datum des Tages/ Monat/ Jahr) zu nennen. Kommt der Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag der Verspätung 0,1% höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme an den Auftraggeber als Konventionalstrafe zu zahlen. Der ggfls. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des entsprechenden Auftragnehmers in Abzug gebracht.
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6 Zuschlagskriterien
Die Wahl des Angebotes erfolgt nach dem Bestbieterprinzip. Bei der Auslotung des wirtschaftlich günstigsten Gebotes erfolgt die Bewertung in nachfolgender Wertigkeit:
- 50 % Preis
- 25 % Qualität/ Nutzen
- 25 % Lieferzeit
Der niedrigste Angebotspreis wird mit der max. möglichen Punktezahl bewertet. Für je 1% Erhöhung gegenüber dem Niedrigstpreis erfolgt ein Punkteabzug im Ausmaß von 1/25 der max. Punkteanzahl bis zum Punktestand 0.
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