L 1312 EU Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb.pdf

Beschaffung und Leasing von EDV-Geräten inklusive IT-Services

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 09:20 (Europe/Berlin)

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L 1312 EU (VgV - Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb)

Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Leistungen Fassung September 2018 Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unver- züglich die Vergabestelle vor dem Ablauf der Teilnahmefrist in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte dar- über zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Teilnahmeantrag / Interessensbestätigung 3.1 Der Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

3.2 Für den Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

3.3 Der Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung ist zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. Ein(e) nicht fristgerecht / formgerecht eingereichte(r) Teil- nahmeantrag / Interessensbestätigung wird ausgeschlossen.

3.4 Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Anga- ben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag / die Interes- sensbestätigung ausgeschlossen.

3.5 Soweit Bescheinigungen verlangt werden haben ausländische Bewerber eine gleichwertige Be- scheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

4 Bewerbergemeinschaften 4.1 Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag / ihrer Interessensbestätigung eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben 4.2 Angebote von Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen.

5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmern zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er in seinem Teilnahmeantrag die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeit- punkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Un- ternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflich- tungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä- higkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden haf- ten; die Haftungserklärung ist mit der „Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe“ abzu- geben.

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Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das ent- sprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

6 Eignung Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
  • oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Beim Einsatz von anderen Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Ver- langen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise.

Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer bzw. anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

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