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Maßnahme: Beschaffung und das Leasing von EDV-Geräten Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen
Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen
Maßnahme: Rahmenvertrag über die Beschaffung und das Leasing von EDV-Geräten
Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Inhalt: Los 1: Beschaffung von EDV-Geräten Los 2: IT-Leasing
Ausschreibende Stelle: Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1 – 3 88045 Friedrichshafen
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Inhaltsverzeichnis
- Gegenstand des Vergabeverfahrens 4
1.1. Leistungsinhalt Los 1 4
1.1.1. Konzept für mobile Arbeitsplätze beim Landratsamt Bodenseekreis 5
1.1.2. Umfang der Rahmenvereinbarung 6
1.2. Leistungsinhalt Los 2: IT-Leasing 6
1.3. Leistungszeitraum 7
1.4. Weitere Informationen 7
- Formale Angaben zum Verfahren 8
2.1. Art des Verfahrens 8
2.2. Teilnahmeberechtigung 8
2.3. Bewerbergemeinschaften 8
2.4. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer 8
2.5. Ablauf des Verfahrens 9
2.6. Aufteilung in Lose und Nebenangebote 10
2.7. Angebotswertung für die Angebotsphase (Stufe 2) 11
- Formale Vorgaben zum Teilnahmewettbewerb (Phase 1) 17
3.1. Form und Frist der Teilnahmeanträge 17
3.2. Inhalte der Teilnahmeanträge, Bewerberauswahl 17
3.2.1. Nachweis der Eignung 17
3.2.2. Präqualifizierung 17
3.2.3. Mindestanforderungen an die Eignung 18
3.2.4. Auswahl der Bewerber 18
- Weitere Rahmenbedingungen des Verfahrens 20
4.1. Einverständnis der Bewerber 20
4.2. Fragen zum Verfahren 20
4.3. Änderung und Aufhebung des Verfahrens 20
4.4. Nachforderung von Unterlagen 21
4.5. Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren 21
4.6. Vertraulichkeit 21
4.7. Vordrucke, Formblätter, Kurzfassungen 22
4.8. Veröffentlichung von Vergabeunterlagen 23
4.9. Eignung 23
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4.10. Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen 24
4.11. Tariftreue und Mindestlohn 24
- Vergabekammer 24
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- Gegenstand des Vergabeverfahrens
Gegenstand dieses Vertrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von EDV-Geräten und damit verbundene Leistungen sowie eines Rahmenvertrages für IT-Leasing.
1.1. Leistungsinhalt Los 1
Der Bodenseekreis beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung im Leasingmodell für die Dauer von 48 Monaten inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services.
Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von nachfolgender EDV-Ausstattung:
▪ 115 Stück Personalcomputer in unterschiedlichen Leistungsklassen ▪ 1.335 Stück Mobile Clients in unterschiedlichen Leistungsklassen
▪ 1.500 Tastatur und Maus
▪ 1.840 Monitore in unterschiedlichen Leistungsklassen ▪ sowie die dazugehörigen Dienstleistungen,
Der Auftragnehmer hat den Abbau der Altgeräte in den Räumlichkeiten des Landratsamtes sowie die Lieferung und Montage der Neugeräte grundsätzlich an die jeweiligen Standorte zu koordinieren. In den Räumlichkeiten des Landratsamtes stehen keine Lagermöglichkeiten für die Geräte zur Verfügung.
In einem Raum stehen technischen Voraussetzungen für die Softwarebetankung von bis zu 20 Clients zur Verfügung. Die erforderliche Infrastruktur für den Austausch ist daher seitens des Landratsamtes vorhanden.
Vor der Lieferung der Geräte müssen diese mit Parametern im BIOS nach Vorgaben des Auftraggebers voreingestellt werden, sodass die Integration sowie Betriebssystem- und Softwareinstallation möglich sind. Für die Softwarebetankung stellt der Auftraggeber ein Softwarebetankungstool.
Während der Vertragslaufzeit wird der Auftraggeber bei Bedarf Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers abrufen. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen rund um die IT-Arbeitsplätze.
Ein kleiner Teil der Geräte muss auf dem Postweg an das entsprechende Home-Office des Users geliefert werden.
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1.1.1. Konzept für mobile Arbeitsplätze beim Landratsamt Bodenseekreis
Im Landratsamt Bodenseekreis ist vorgesehen, dass ein Großteil der Arbeitsplätze künftig als mobile Arbeitsplätze gestaltet werden. Dies soll die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen und gleichzeitig die Flexibilität der Behörde für besondere Situationen wie Katastrophenfälle (z.B. COVID-19-Pandemie) verbessern. Durch die Einführung von Homeoffice-Möglichkeiten und flexiblen Arbeitszeiten wird nicht nur die Work-Life- Balance der Mitarbeitenden gefördert, sondern auch die Reaktionsfähigkeit des Landratsamts Bodenseekreis in Krisenzeiten gestärkt.
Wichtiger Bestandteil dieses Konzepts ist die Einführung von Desksharing-Modellen. Mitarbeitende erhalten keine festen Arbeitsplätze zugewiesen, sondern teilen sich flexibel die verfügbaren Arbeitsplätze innerhalb der Behörde. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung der Büroflächen und unterstützt die mobile Arbeitsweise.
Damit das Desksharing-Modell reibungslos funktionieren kann, müssen die mobilen Arbeitsplätze als einheitliches Gesamtsystem gestaltet werden, sodass ein unkomplizierter Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen möglich ist. Die technische Infrastruktur muss daher nahtlos zusammenarbeiten, damit Mitarbeitende ihre Geräte problemlos an jedem Arbeitsplatz anschließen und unverzüglich mit ihrer Arbeit beginnen können.
Diese flexible Arbeitsplatzgestaltung erfordert eine besonders homogene IT- Infrastruktur. Das Gesamtsystem muss zudem so konfiguriert sein, dass die MAC- Adresse des mobilen Clients automatisiert über die Dockingstation des Monitors weitergegeben wird. Nur durch diese Konfiguration können die Endgeräte dediziert durch das Management-System der Softwareverteilung erfasst und zuverlässig angesprochen werden. Dies ist entscheidend für die zentrale Verwaltung der Geräte, insbesondere für die Verteilung kritischer Sicherheitsupdates und die Einhaltung von IT- Sicherheitsstandards.
Der neue mobile Arbeitsplatz setzt sich zusammen aus: ▪ einem Notebook als zentrales Arbeitsgerät,
▪ ein bis zwei Monitoren, wobei einer über eine integrierte Dockingstation verfügt und
▪ der entsprechenden Peripherie (Maus und Tastatur).
Dieses Gesamtsystem soll so konzipiert sein, dass der Hauptmonitor über die integrierte Dockingstation das Notebook/mobiler Client mit Strom versorgt, die Netzwerkkonnektivität herstellt und das Bildsignal für den zweiten Monitor bereitstellt. Diese nahtlose Integration der Komponenten ist essenziell, um die volle Funktionalität der mobilen Arbeitsplätze sicherzustellen.
Im Rahmen der Ausschreibung ist es daher zwingend erforderlich, dass diese Geräte vom Lieferanten als vollständig abgestimmtes Gesamtsystem bereitgestellt werden. Dabei müssen diese nicht zwingend von demselben Hersteller stammen. Der Auftragnehmer muss allerdings sicherstellen, dass:
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▪ alle Komponenten kompatibel miteinander sind,
▪ die Geräte vorab installiert, konfiguriert und getestet werden, ▪ und der Aufbau am Arbeitsplatz reibungslos erfolgt.
Dies gilt insbesondere bei Technologie-, Versions- und Treiberwechsel.
1.1.2. Umfang der Rahmenvereinbarung
Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zu schließen. Folgende IT-Technik wird voraussichtlich beschafft: ▪ Personalcomputer 100.000 € ▪ Mobile Clients 1.750.000 €
▪ Tastatur und Maus 75.000 € ▪ Monitore 550.000 €
Die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen werden auf EUR 250.000 netto geschätzt.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen die den Bodenseekreis auf Leistungsabruf oder auf den Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge.
1.2. Leistungsinhalt Los 2: IT-Leasing
Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit unterschiedlichen Leasinglaufzeiten für IT- Equipment. In diesem Zeitraum kann jegliches IT-Equipment mit unterschiedlichen Laufzeiten leasen.
Laufzeit 1: 36 Monate (Leasingdauer)
Laufzeit 2: 48 Monate (Leasingdauer)
Laufzeit 3: 60 Monate (Leasingdauer)
Kaufübernahmeoption: Nein
Andienungsrecht: Nein
Restwertrisiko: trägt Auftragnehmer
Zu erwartendes Volumen 6.000.000 € für Laufzeit der Mietscheine, welche innerhalb der 4 Jahre Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. (max. 6,5 Mio. €)
Für die Vergleichbarkeit der Angebote werden die Volumina auf die einzelnen Laufzeiten verteilt. Dem Auftraggeber steht es frei, je nach Anforderungen und Haushaltsmittel das Volumen individuell auf die einzelnen Laufzeiten anzupassen. Leasinglaufzeiten dürfen nicht automatisch verlängert werden. Dies ist nur durch eine schriftliche Vereinbarung durch das Landratsamt Bodenseekreis möglich.
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Folgende Produktkategorien können u.a. Inhalt im Leasingvertrag für IT-Equipment sein. ▪ Clients in unterschiedlichen Ausbaustufen und Varianten ▪ Monitore in unterschiedlichen Ausbaustufen und Varianten
▪ Server-, Backup- und Storagesysteme ▪ Netzwerkkomponenten
▪ Drucker und Kopierer ▪ Kommunikationstechnik
▪ IT-Zubehör ▪ Software, Lizenzen
▪ IT-Dienstleistungen
Eine Zuordnung einzelner Produktgruppen zu festen Laufzeiten erfolgt nicht.
1.3. Leistungszeitraum
Der Vertragsschluss ist bis zum April 2026 vorgesehen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.08.2026 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten bis zum 31.07.2030.
1.4. Weitere Informationen
Den ausgewählten Bietern werden mit Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
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- Formale Angaben zum Verfahren
2.1. Art des Verfahrens
Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Vergabe europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen des GWB sowie der VgV.
Das Verfahren wurde dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU zur europaweiten Bekanntmachung übersandt und im Supplement des Amtsblatts der EU veröffentlicht. Die Vergabebekanntmachung ist auf der Homepage http://ted.europa.eu abrufbar.
2.2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
2.3. Bewerbergemeinschaften
Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich.
Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
2.4. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer
Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen
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die Eignung der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
2.5. Ablauf des Verfahrens
Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
Phase 1 – Teilnahmewettbewerb:
Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage, der unter Ziffer 3.2.4 dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei bis fünf Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Phase 2 – Angebots- und Verhandlungsphase:
Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden.
Stufe 1: Erstes indikatives Angebot
Auf Grundlage der Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung und Vertrag) erarbeiten die Bieter ein erstes indikatives Angebot, das auch die geforderten konzeptionellen Inhalte an Umsetzung, Nachhaltigkeit, Service enthält.
Der Bodenseekreis wird die ersten indikativen Angebote auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien bewerten. In dieser Verfahrensstufe wird auch die wertende Teststellung durchgeführt.
Auf Grundlage der Bewertung anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien wird ein Bieterranking erstellt.
Stufe 2: Verhandlungsphase
Der Bodenseekreis behält sich vor, bereits nach Bewertung der ersten indikativen Angebote in Stufe 1 einzelne, schlechter platzierte Bieter zurückzustellen und nicht zu Verhandlungsgesprächen einzuladen. Der Bodenseekreis wird mit den besser platzierten
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Bietern, erste Verhandlungsgespräche führen. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche wird der Bodenseekreis die Bieter zur Überarbeitung und Ergänzung ihrer Angebote auffordern.
Die Angebote werden wiederum auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet und eine Bieterreihenfolge erstellt.
Der Bodenseekreis behält sich vor, ggf. weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Für das gesamte Verfahren ist folgender unverbindlicher Terminplan vorgesehen:
01.10.2025: Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots
03.11.2025: Ende der Frist zur Erstellung des ersten indikativen Angebots
anschließend: Bietergespräche inkl. Vertragsverhandlungen
anschließend: Angebotsüberarbeitung durch Bieter, ggf. weitere
Verhandlungsgespräche und Abgabe eines verbindlichen
Angebots
April 2026: Vertragsschluss
01.08.2026 Vertragsbeginn
2.6. Aufteilung in Lose und Nebenangebote
| Losaufteilung: | Ja Los 1: Rahmenvertrag über die Beschaffung von EDV-Geräten Los 2: Rahmenvertrag über IT-Leasing |
|---|---|
| Nebenangebote: | nicht zugelassen |
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2.7. Angebotswertung für die Angebotsphase (Stufe 2)
Die Bewertung der Angebote in Phase 2 und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt aufgrund des Preises und der in der Anlage „Kriterienkatalog“ pro Los festgelegten Kriterien und Fragestellungen.
Die Grundlage bildet die „erweiterte Richtwertmethode" gem. UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Zur Bewertung der Angebote im Bewertungsteil aus der Anlage „Kriterienkatalog“ wird wie folgt verfahren:
• Aufgliederung des Objekts in Kriterienhauptgruppen • Aufgliederung der Kriterienhauptgruppen in Kriteriengruppen • Aufgliederung der Kriteriengruppen in Kriterien und Einzelkriterien • Konkretisierung der Einzelkriterien durch Messvorschriften • Bewertung jedes Einzelkriteriums pro Angebot • Ermittlung des Gesamtergebnisses der Kriterien pro Bieter
Jedes Einzelkriterium, jedes Kriterium, jede Kriteriengruppe und jede Kriterienhauptgruppe wird mit einem der Bedeutung entsprechenden Gewicht versehen, wobei folgende Randbedingungen/Normierungen zu beachten sind: Die Summe sämtlicher Gewichte, die zu einem Kriterium gehören, beträgt „100“.
Als maximale Bewertungen können daher 1.000.000 Punkte für das Objekt erreicht werden.
Objekt Summe der Kriterienhauptgruppe * Gewichtung
Kriterienhauptgruppe Summe der Kriteriengruppen (max. 100.000) * Gewichtung
Kriteriengruppe Summe der Kriterien (max. 10.000) * Gewichtung
Kriterien Summe der Einzelkriterien (max. 1.000) * Gewichtung
Einzelkriterien Summe der Einzelkriterien (max. 100) * Bewertungspunkte
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Muster zur Gewichtung:
Die Gewichtungen werden in der Spalte „Gewicht“ bekannt gegeben. Ein Einzelkriterium besteht i.d.R. aus mehreren Positionen, die einzeln beantwortet werden müssen. Die Bewertung der Positionen zu dem jeweiligen Einzelkriterium, d.h. die Messvorschrift, wird nicht bekannt gegeben. Einige dieser Positionen besitzen in der Spalte „A/B/I)“ ein „A“ (Ausschlussvorschrift). Die Nichterfüllung einer Ausschlussvorschrift führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Bewertung.
Den Einzelkriterien werden, wenn möglich, immer die Erwartungshaltung der Anforderung mitgeteilt. In Einzelfällen, wie bei Konzeptbeschreibungen, werden folgende Bewertungsmaßstäbe angesetzt. Die Fragestellungen und Bewertungen beziehen sich immer auf die Einzelanforderungen bzw. Funktionen der Leistungsbeschreibung. Auch hier beziehen sich die Fragestellungen und Leistungen immer auf die jeweiligen Anforderungen und Funktionen der Leistungsbeschreibung sowie einer nachvollziehbaren und strukturierten Beschreibung.
Die Gewichtungen werden in der Spalte „Gewicht“ bekannt gegeben. Ein Einzelkriterium besteht i.d.R. aus mehreren Positionen, die einzeln beantwortet werden müssen. Die Bewertung der Positionen zu dem jeweiligen Einzelkriterium, d.h. die Messvorschrift, wird
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nicht bekannt gegeben. Einige dieser Positionen besitzen in der Spalte „A/B/I)“ ein „A“ (Ausschlussvorschrift). Die Nichterfüllung einer Ausschlussvorschrift führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Bewertung.
Den Einzelkriterien werden, wenn möglich, immer die Erwartungshaltung der Anforderung mitgeteilt. In Einzelfällen, wie bei Konzeptbeschreibungen, werden folgende Bewertungsmaßstäbe angesetzt. Die Fragestellungen und Bewertungen beziehen sich immer auf die Einzelanforderungen bzw. Funktionen der Leistungsbeschreibung. Auch hier beziehen sich die Fragestellungen und Leistungen immer auf die jeweiligen Anforderungen und Funktionen der Leistungsbeschreibung sowie einer nachvollziehbaren und strukturierten Beschreibung.
Bearbeitungs- und Ausfüllhinweise:
Beim Ausfüllen der Ausschreibungsunterlagen hat sich der Bieter an das vorgegebene Format zu halten. An Stellen, die mit
gekennzeichnet sind, ist eine ausführliche Beantwortung ggf. auf einem gesonderten Blatt unter Bezugnahme auf den entsprechenden Unterpunkt beizufügen. Die Beantwortung der Fragen ist mit den dementsprechenden Erläuterungen vorzunehmen. Positionen, die mit "ja" beantwortet werden, müssen im Angebotspreis enthalten sein. Positionen, die als A-Kriterium gekennzeichnet sind, gelten als Mindestanforderungen und sind vom Bieter uneingeschränkt zu erfüllen. Positionen die als Bewertungskriterium gekennzeichnet sind, werden gemäß den angegebenen Bewertungskriterien bewertet.
a) Bei der Erstellung des Angebotes sind die Vergabe- und Vertragsunterlagen als Gesamtheit zu betrachten. Eine Beschränkung auf das Ausfüllen des Tabellenwerkes führt zu einer entsprechend nachteiligeren Bewertung - u.U. auch zum Ausschluss - Ihres Angebotes.
b) Die einzelnen, mit einer lfd. Nummer versehenen Positionen sind als Fragen zu interpretieren.
c) Die Antworten müssen für die vergebende Stelle eindeutig formuliert sein. Vermeiden Sie daher Formulierungen wie z.B. "möglich", "denkbar" oder "realisierbar".
d) Die Beantwortung der Fragen ist möglichst knapp und präzise durchzuführen.
e) Sofern ein Verweis bei der Beantwortung der Frage eingetragen werden muss, ist dieser mit dem Namen des Dokumentes und der Textstelle bzw. Seite anzugeben.
f) Einzelne Anforderungen können mit "A" = Ausschlusskriterium gekennzeichnet sein.
g) Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
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h) Forderungen, die mit "B" gekennzeichnet sind, werden maximal mit der angegebenen Punktzahl * Gewichtung bewertet. Die Punktverteilung erfolgt zwischen 0 und 10.
i) Im Falle einer Auflistung mehrerer Positionen, die durch Kommata getrennt sind, ist die Erfüllung aller Positionen notwendig (logische „und“ Verknüpfung). Trifft die Beantwortung nur für einen Teil der Positionen zu, so ist in der Spalte „Beschreibung/Hinweis“ anzugeben, auf welche Positionen sich die Antwort bezieht.
j) Die beiliegenden Exceltabellen sind auszufüllen und die Version jeweils ergänzt, um den Anbieternamen abzuspeichern und einzureichen.
k) Änderungen oder Ergänzungen an der Tabelle sind nicht zulässig.
l) Angaben mit „optional oder/und möglich“ werden als nicht erfüllt gewertet.
m) Antworten in der Tabelle „Bewertungskriterien“ sind möglichst knapp und präzise in die Tabelle eintragen.
n) Sofern ein Verweis bei der Beantwortung der Frage eingetragen werden muss, ist dieser mit dem Namen des Dokumentes (Anlage), der entsprechenden Seite und des entsprechenden Absatzes anzugeben.
o) Erfolgt kein genauer Verweis, gemäß oben genannten Punkt n), werden diese Kriterien maximal als „ausreichende Antwort“ gewertet.
p) Ein hoher Wert in den Bewertungen wird auch auf die Nachhaltigkeit der Leistungen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz sowie der Reduzierung von Ressourcen gelegt.
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Zuschlagskriterien
Kriterien Klassifizierung für die Leistungsbewertung aus den Anlagen Kriterienkatalog je Los:
| Kürzel | Art und Bedeutung des Kriteriums | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| „A“ | = | Ausschlusskriterium Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (KO-Kriterium). Gleiches gilt, wenn sich aus den Angaben des Bieters zu dem A- Kriterium (ggf. nach Aufklärung) ergibt, dass das Kriterium nicht erfüllt wird. | ||||||
| „B“ | = | Bewertungskriterium Die mit einem „B“ gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien da und besitzen eine Gewichtung entsprechend der Angabe in dem Kriterienkatalog. | ||||||
| „I“ | = | Informationskriterium Hier wird eine Antwort vom Anbieter gefordert, die jedoch nicht in die Bewertung des Angebotes einfließt. |
Zuschlag
Der Zuschlag wird demjenigen Bieter erteilt, der das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Die Gesamtbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungspunkte nach der „erweiterten Richtwertmethode" gem. UFAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Die Kennzahl für das beste Preis-Leistungsverhältnis wird ermittelt gemäß:
Kennzahl = Leistungspunkte/Gesamtpreis
Alle Teilnehmer, die im Bereich Zmax- 7% bis Z liegen (Schwankungsbereich), kommen in die Endauswahl, als Grundvoraussetzung zur Teilnahme ist das Erreichen von mindestens 70% der möglichen Leistungspunkte je Kriterienhauptgruppe.
Den Zuschlag erhält der Teilnehmer der Endauswahl mit dem geringsten Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet die höhere Kennzahl.
Der Zuschlag wird demjenigen Bieter erteilt, der das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Die Gesamtbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungspunkte nach der „erweiterten Richtwertmethode" gem. UFAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und
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Bewertung von IT-Leistungen). Alle Teilnehmer, die mindestens 70% der möglichen Gesamtleistungspunkte erreichen, kommen in die Endauswahl.
Die Kennzahl für das beste Preis-Leistungsverhältnis wird ermittelt gemäß: Kennzahl = Leistungspunkte/Gesamtpreis
Den Zuschlag erhält der Teilnehmer mit dem geringste Gesamtpreis. Bei Preisgleichheit entscheidet die höhere Kennzahl.
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- Formale Vorgaben zum Teilnahmewettbewerb (Phase 1)
3.1. Form und Frist der Teilnahmeanträge
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags stellt die Vergabestelle das in der Anlage pro Los beigefügte Teilnahmeformular und das Formular L124 zur Verfügung.
Für den Teilnahmeantrag und die Vollständigkeit der einzelnen Nachweise der Eignung sind allein die Bewerber verantwortlich. Sofern solche vorliegen, sind die von der AG vorgegebenen Vordrucke und Formblätter zu verwenden und ggf. durch erforderliche Anlagen zu ergänzen. Sofern für einzelne Eignungskriterien oder sonstige Nachweise keine Vordrucke oder Formblätter vorliegen, sind diese je nach Anforderung entweder durch selbst gefertigte Eigenerklärungen der Bewerber oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen oder Behörden zu erbringen.
Der Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online- Vergabeportal erfolgen.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags (mindestens 24 Stunden vor Ablauf der oben genannten Teilnahmefrist) zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support der Vergabeplattform. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder auch per E-Mail, sind nicht zugelassen.
3.2. Inhalte der Teilnahmeanträge, Bewerberauswahl
3.2.1. Nachweis der Eignung
Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben in der EU-weiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeformulars pro Los und das Formular L124.
Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist das ausgefüllte Teilnahmeformular, sowie das ausgefüllte Formular L124 oder eine entsprechend den Vorgaben ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen.
3.2.2. Präqualifizierung
Der Auftraggeber akzeptiert Zertifikate der Präqualifizierung in amtlichen Verzeichnissen, wie z.B. dass der IHK (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) Bieter, die bei einem dieser Verzeichnisse angemeldet sind, können ihr Zertifikat oder ihren Registrierungscode mit dem Angebot einreichen. Nicht im Verzeichnis hinterlegte Eigenerklärungen/Nachweise,
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die den Angeboten als pflichtige Erklärungen beizufügen sind, müssen separat eingereicht werden.
Präqualifizierte Bewerber müssen möglicherweise zusätzlich zu den geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweisen auch Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der entsprechenden unabhängigen Stellen vorlegen.
3.2.3. Mindestanforderungen an die Eignung
Wie aus der EU-Bekanntmachung ersichtlich, sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
Los 1:
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von vergleichbarer IT- Technik mit einem Auftragsumfang von 500.000 €. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein, d.h. die Leistungserbringung (mindestens die Lieferung einer Teilleistung) muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein.
Los 2:
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich von IT-Leasing von 1.000.000 €. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein, d.h. die Leistungserbringung (mindestens die Lieferung einer Teilleistung) muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein.
3.2.4. Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz gemäß der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften
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Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular enthalten sein und muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 10 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Bewertung Los1:
Die Angaben hierzu sind in der Anlage Los1_Teilnahmeformular einzutragen.
a) Bewertet wird die Art des Auftraggebers, für welche die Leistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe:
Auftraggeber ist ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB 3 Punkte
Auftraggeber ist ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB 0 Punkte
b) Bewertet wird die Vertragsform der Leistungserbringung nach folgender Maßgabe:
Leistungserbringung erfolgte mittels Rahmenvereinbarung
durch mehrere Einzelabrufe 3 Punkte
Leistungserbringung erfolgte nicht mittels Rahmenvereinbarung,
sondern durch einmaligen Abruf des Gesamtleistung 0 Punkte
c) Bewertet wird der Leistungsumfang, der erbracht wurde nach folgender Maßgabe:
Der Leistungsumfang enthält auch die Betankung und den Rollout 4 Punkte
Der Leistungsumfang enthält nur die Betankung oder den Rollout 2 Punkte
Der Leistungsumfang enthält nur Lieferung von Clients 0 Punkte
Bewertung Los2:
a) Alle qualifizierten Bieter werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
b) Die Angaben hierzu sind in der Anlage Los2_Teilnahmeformular einzutragen.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
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- Weitere Rahmenbedingungen des Verfahrens
4.1. Einverständnis der Bewerber
Jeder am Verfahren beteiligte Bewerber erklärt sich durch seine Beteiligung und Mitwirkung mit den vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf des Verfahrens vor und während der Laufzeit des Wettbewerbs sowie des ggf. anschließenden Vergabeverfahrens einschließlich der Veröffentlichung aller Ergebnisse dürfen nur durch die Vergabestelle und ihre Bevollmächtigten abgegeben werden.
Jeder Bewerber willigt durch seine Beteiligung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem o.g. Verfahren in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden Name, Vertreter, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Jeder Bewerber hat mit Übersendung von Unterlagen im Teilnahmewettbewerb bzw. in den nachfolgenden Vergabeverhandlungen diejenigen Unterlagen deutlich kenntlich zu machen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und in welche nach Auffassung des Bewerbers daher im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens die Akteneinsicht durch Dritte zu versagen ist.
4.2. Fragen zum Verfahren
Interessenten haben die Möglichkeit, auf den Teilnahmewettbewerb bezogene Rückfragen elektronisch über das Vergabeportal und in deutscher Sprache bis spätestens 8 Tage vor Abgabe an die Vergabestelle zu richten und müssen konkreten Bezug auf den Unterpunkt der Vergabeunterlagen nehmen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe elektronisch in Textform darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fragen kurzfristig zu beantworten. Die Klärung von Fragen hat grundsätzlich keinen Einfluss auf gesetzte Termine.
Die Vergabestelle wird Antworten auf eine Bieterfrage unter Angabe der Frage anonymisiert allen Bietern zur Verfügung stellen, es sei denn, der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen steht einer allseitigen Beantwortung entgegen.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen ergänzende oder berichtigende Angaben sowie die Antworten auf Bieterfragen werden allen Teilnehmern elektronisch zur Verfügung gestellt.
4.3. Änderung und Aufhebung des Verfahrens
Die Vergabestelle behält sich vor, den Teilnahmewettbewerb zu jedem Zeitpunkt zu modifizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden, insbesondere dann, wenn nicht genügend qualifizierte Bewerbungen eingehen. Im Falle der Beendigung des Verfahrens
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während des Teilnahmewettbewerbs sind Ansprüche gegen die Vergabestelle ausgeschlossen.
Bewerber, die ihre Bewerbungsunterlagen im Verlauf des Verfahrens ganz oder teilweise publizieren oder Dritten ohne Einverständnis der Vergabestelle aushändigen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
4.4. Nachforderung von Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden gemäß § 57 (1) Nr.2 VgV i.V.m. § 57 (2) VgV ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt jedoch nur, insoweit dies nach § 56 VgV zulässig ist.
Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Dem Angebot sind die Vergabeunterlagen mit Anlagen zugrunde gelegt. Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die in den Vergabeunterlagen mit dem Angebot abzugebenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vollständig enthalten. Im Ausnahmefall können Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, unter Fristsetzung gemäß § 56 Abs. 4 VgV vom Bodenseekreis nachgefordert werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Eine Nachforderung findet nicht bei fehlenden Preisangaben statt, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
4.5. Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren
Für das Bearbeiten und Erstellen der Teilnahmeanträge sowie der Angebote wird den Bewerbern keine Entschädigung gewährt.
4.6. Vertraulichkeit
Das Vertraulichkeitsgebot verpflichtet die Vergabestelle und alle am Vergabeverfahren Beteiligten, die im Vergabeverfahren erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Vergabeunterlagen sind vertraulich und ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an dem Vergabeverfahren bestimmt. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Alle Unterlagen, die dem Interessenten/Bieter zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Die Interessenten/Bieter sind zur vertraulichen Behandlung aller im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen verpflichtet, haben diese gegen unbefugten Zugriff zu sichern und die von ihnen mit den Unterlagen befassten Personen entsprechend zu verpflichten.
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Eine anderweitige Verwendung (auch auszugsweise), z. B. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung (z. B. durch Einstellen im Internet), dieser Unterlagen oder anderer Informationen aus diesem Verfahren ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist untersagt und kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren wegen Unzuverlässigkeit des Interessenten/Bieters führen. Dies gilt auch für Antworten/Erläuterungen des Auftraggebers auf Fragen von Interessenten/Bietern.
Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen von dem Interessenten in eigener Zuständigkeit zu vernichten oder zurückzusenden. Auch nach Beendigung des Verfahrens haben alle Empfänger der Vergabeunterlagen über die bekannt gewordenen projektbezogenen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren. Nicht als Dritte in diesem Sinne gelten Berater und Nachunternehmer des Interessenten/Bieters, wenn er diese nachweisbar zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise verpflichtet hat. Die Nachweise hierzu sind dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.
Der Auftraggeber behandelt die eingehenden Angebote sowie andere von den Bietern angeforderte Unterlagen grundsätzlich vertraulich und verwahrt sie sorgfältig. Der Auftraggeber wird insbesondere Aussagen der Bieter zu technischen Schnittstellen, die als vertraulich gekennzeichnet wurden, vor dem Zugriff Dritter schützen. Dies gilt nicht für Berater des Auftraggebers, die selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter grundsätzlich damit einverstanden, dass im Falle der (beabsichtigten) Zuschlagserteilung auf sein Angebot sein Name und ggf. bestimmte Preisangaben Dritten bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter außerdem grundsätzlich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten der Personen, die von dem Auftraggeber zur Verhandlung und Entscheidung eingesetzt werden, zur Kenntnis genommen und verarbeitet werden. Entsprechendes gilt für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der abzuschließenden Verträge. Der Bieter ist daher verpflichtet, ggf. erforderliche Zustimmungen Dritter vor Abgabe seines Angebots einzuholen.
4.7. Vordrucke, Formblätter, Kurzfassungen
Für das Angebot sind die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke und Formblätter zu verwenden und, sofern erforderlich, durch weitere Anlagen zu ergänzen. Soweit keine Vordrucke oder Formblätter vorgegeben werden, haben Bieter selbst Unterlagen zu erstellen und zu erbringen. Eine selbst gefertigte Vervielfältigung, Abschrift oder Kurzfassung ist – ausgenommen beim Leistungsverzeichnis – unzulässig.
Anstelle des vom Bodenseekreis übersandten Vergabeunterlagen können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn die Bieter den vom Bodenseekreis verfassten Wortlaut des Vergabeunterlagen als allein verbindlich anerkennen.
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Abschriften oder Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Bodenseekreis übersandten Vergabeunterlagen vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten. Sie müssen für jede Teilleistung die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Einheitspreis in Worten und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen gen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Überträge, Zwischensummen der Leistungsabschnitte, der Angebotssumme und alle vom Bodenseekreis geforderten Textergänzungen enthalten. Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden.
Die Abschrift oder Kurzfassung wird zusammen mit dem vom Bodenseekreis übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebotes.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vordrucke und Formblätter etc. mit dem Angebot vollständig eingereicht werden müssen. Ggf. müssen Bieter die Vordrucke und Formblätter etc. daher selbst vervielfältigen. Bei der elektronischen Abgabe in Textform entfallen auf sämtlichen Vordrucken, Formblättern etc. die Unterschrift per Hand sowie der Firmenstempel. Es ist lediglich der Urheber des Dokuments, d.h. Ihre Firmenbezeichnung und die Person, die das Angebot abgibt, kenntlich zu machen. Für die Vollständigkeit des Angebotes sind letztlich allein die Bieter verantwortlich.
4.8. Veröffentlichung von Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des Bodenseekreises nicht statthaft. Falls potentielle Bieter die Vergabeunterlagen bereits ausgedruckt haben, jedoch kein Angebot abgeben möchten, sind die Vergabeunterlagen unverzüglich zu vernichten.
4.9. Eignung
Die Prüfung der Eignung erfolgte ausschließlich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs. Sofern Eigenerklärungen und Bescheinigungen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorgelegt wurden bzw. werden mussten und die Bieter nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden, gilt für ein-/nachzureichende Unterlagen:
a) Die Ausführungen in den Teilnahmebedingungen/Teilnahmewettbewerb gelten auch für das Angebot/die Angebotsabgabe.
b) Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Unterauftragnehmer/andere Unternehmer (Eignungsleihe)) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist und entsprechende Unterlagen vorgelegt wurden. Sofern sich hinsichtlich der Eignung oder den eingereichten Unterlagen Änderungen ergeben haben, sind Bieter verpflichtet, den Bodenseekreis zu informieren und aktualisierte Unterlagen einzureichen.
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c) Die Vergabestelle behält sich vor, geforderte und noch nicht vorgelegte Nachweise jederzeit bis zur Auftragserteilung und auch darüber hinaus nachzufordern. Bei fehlender Eignung werden die Bieter ausgeschlossen.
4.10. Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen
Der Bodenseekreis ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 des GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).
Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen.
Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme i. S. des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
4.11. Tariftreue und Mindestlohn
Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters ist gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben.
- Vergabekammer
Für Nachprüfungsverfahren zuständige Stelle:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Telefax: +49 721 926-3985
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