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Bieterfragen zum Projekt:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung und das Leasing von EDV-Geräten
Vergabe-Nr.: BSK-2025-022
| Nr. | 1 |
|---|---|
| Eingang: | 25.08.2025 |
| Frage: | Nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen hat der Bewerber festgestellt, dass in den Vergabeunterlagen kein Leistungsverzeichnis enthalten ist. Es ist dem Bewerber bewusst, dass im Rahmen dieses Verfahrens – einem Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmeantrag –grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, das Leistungsverzeichnis zur Verfügung zu stellen. Um jedoch ein bedarfs- und fristgerechtes Angebot erstellen zu können, wäre es äußerst hilfreich, wenn das Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anforderungen an Hardware, Dienstleistungen etc. vorab bereitgestellt werden könnte. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die wertende Teststellung, die innerhalb von Phase 2 (Stufe 1) vorgesehen ist. Auf diese Weise könnten frühzeitig alle notwendigen Ressourcen für die Angebotserstellung eingeplant und organisiert werden. Wir bitten Sie daher höflich, dem Bewerber das Leistungsverzeichnis vorzeitig zur Verfügung zu stellen. |
| Antwort: | Eine vorzeitige Herausgabe des Leistungsverzeichnisses ist im Rahmen des gewählten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen. Die Angebotsphase wird eine Dauer von 30 Kalendertagen umfassen und bietet damit ausreichende Zeit für die Erstellung eines vollständigen Angebots (§ 20 Abs. 3 VgV) sowie der Teststellung. Der gegenwärtige Teilnahmeantrag dient ausschließlich der Eignungsprüfung und -bewertung geeigneter Bieter gemäß §§ 42 ff. VgV. Inhaltlich-technische Fragen zum Leistungsverzeichnis werden in dieser Phase nicht beantwortet, daher ist vor diesem Hintergrund eine frühzeitige Bereitstellung des Leistungsverzeichnisses nicht geplant. |