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Bieterfragen zum Projekt:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung und das Leasing von EDV-Geräten
Vergabe-Nr.: BSK-2025-022
| Nr. | 1 |
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| Eingang: | 25.08.2025 |
| Frage: | Nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen hat der Bewerber festgestellt, dass in den Vergabeunterlagen kein Leistungsverzeichnis enthalten ist. Es ist dem Bewerber bewusst, dass im Rahmen dieses Verfahrens – einem Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmeantrag –grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, das Leistungsverzeichnis zur Verfügung zu stellen. Um jedoch ein bedarfs- und fristgerechtes Angebot erstellen zu können, wäre es äußerst hilfreich, wenn das Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anforderungen an Hardware, Dienstleistungen etc. vorab bereitgestellt werden könnte. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die wertende Teststellung, die innerhalb von Phase 2 (Stufe 1) vorgesehen ist. Auf diese Weise könnten frühzeitig alle notwendigen Ressourcen für die Angebotserstellung eingeplant und organisiert werden. Wir bitten Sie daher höflich, dem Bewerber das Leistungsverzeichnis vorzeitig zur Verfügung zu stellen. |
| Antwort: | Eine vorzeitige Herausgabe des Leistungsverzeichnisses ist im Rahmen des gewählten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen. Die Angebotsphase wird eine Dauer von 30 Kalendertagen umfassen und bietet damit ausreichende Zeit für die Erstellung eines vollständigen Angebots (§ 20 Abs. 3 VgV) sowie der Teststellung. Der gegenwärtige Teilnahmeantrag dient ausschließlich der Eignungsprüfung und -bewertung geeigneter Bieter gemäß §§ 42 ff. VgV. Inhaltlich-technische Fragen zum Leistungsverzeichnis werden in dieser Phase nicht beantwortet, daher ist vor diesem Hintergrund eine frühzeitige Bereitstellung des Leistungsverzeichnisses nicht geplant. |
| Nr. | 2 |
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| Eingang: | 27.08.2025 |
| Frage: | Das Vergabeverfahren wurde in zwei Lose aufgeteilt. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags sind die bereitgestellten Formblätter sowie spezifische Nachweise pro Los zwingend vorzulegen. Ist unsere Annahme korrekt, dass ein Bewerber, der sich für beide Lose bewirbt, lediglich die folgenden Dokumente jeweils pro Los einreichen muss, während alle weiteren erforderlichen Unterlagen losübergreifend nur einmal abgegeben werden können? - Los1_Teilnahmeformular - Los2_Teilnahmeformular |
| Antwort: | Korrekt. |
| Nr. | 3 |
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| Eingang: | 27.08.2025 |
| Frage: | Frage zum Dokument "Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen": Im genannten Dokument wird die Bewertung des Teilnahmeantrags anhand der eingereichten Referenzen beschrieben. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass pro Los mindestens eine Referenz eingereicht werden muss, die kumulativ alle |
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| definierten Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus schreiben Sie, dass "im Rahmen der Auswahlentscheidung maximal 10 Punkte erzielt werden können." In der Bekanntmachung hingegen wird der Eindruck erweckt, dass jeder Bewerber pro Los mindestens zwei Referenzen einreichen muss, da dort zwischen "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" und "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" pro Los unterschieden wird. Hier ergeben sich zwei Fragen: 1. Ist unsere Annahme korrekt, dass es sich hierbei um einen redaktionellen Fehler in der Bekanntmachung handelt und die im Dokument "Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen" aufgeführte Variante maßgeblich ist? | |
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| Antwort: | Es sind keine 2 Referenzen gefordert. Die Mindestanforderungen an die Eignung sind gemäß Anlage "Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen" unter Ziffer 3.2.3 definiert. |
| Nr. | 4 |
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| Eingang: | 27.08.2025 |
| Frage: | 2. Hat der Bewerber einen Vorteil, wenn er mehr als eine Referenz vorlegt, die sowohl die Mindestanforderungen als auch alle B-Kriterien erfüllt, obwohl bereits mit einer Referenz die maximale Punktzahl von 10 erreicht wurde? |
| Antwort: | Nein, eine Referenz ist ausreichend. |
| Nr. | 5 |
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| Eingang: | 28.08.2025 |
| Frage: | Los 2: In Ziffer 1.2 der Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen ist die Rede davon, dass jegliches IT-Equipment geleast werden kann. Ist zu diesem Zeitpunkt eine Eingrenzung/ Übersicht im Hinblick auf die Hersteller möglich? |
| Antwort: | Nein, auch zukünftig nicht möglich. Der Auftraggeber kann nicht definieren, welche Hersteller in den nächsten 4 Jahren zum Einsatz kommen werden. |
| Nr. | 6 |
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| Eingang: | 28.08.2025 |
| Frage: | Los 2: Gehen wir Recht in der Annahme, dass Bieterfragen auch dann zugelassen werden, wenn mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden? Wir bitten in dem Zusammenhang um Klarstellung, um welche Art der Informationen es sich dabei handeln wird. Können wir davon ausgehen, dass es im Hinblick auf Los 2 ein leasingtypisches Vertragswerk geben wird? Oder gibt es eine Möglichkeit, dass das Vertragswerk des Auftragnehmers Geltung haben wird? |
| Antwort: | In dem jetzigen Teilnahmewettbewerb wird ausschließlich die Eignung der Bieter abgefragt, Verhandlungen zum Leistungsinhalt sind dabei kein Bestandteil des Teilnahmewettbewerbes, sondern ausschließlich Teil des nachgelagerten Verhandlungsverfahrens (Phase 2)- siehe auch Ziffer 2.5. In Phase 2 werden dann die vollständigen Vergabeunterlagen, wie Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Preisblatt, Kriterienkatalog usw., den geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt. |
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| Nr. | 7 |
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| Eingang: | 29.08.2025 |
| Frage: | LOS 1 wir beziehen uns auf die Bekanntmachung, Punkt 5.1.9 Eignungskriterien „Referenzen zu bestimmten Lieferungen“. In diesem Punkt wird ein „Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von vergleichbarer IT-Technik mit einem Auftragsumfang von 500.000 € gefordert. Wir gehen davon aus, dass ein Referenzprojekt über die Bereitstellung (Leasing) von Druckern und Multifunktionssystemen, welches die genannten Kriterien bezüglich Auftragsumfang und Leistungszeitraum erfüllt, als Nachweis für eine „vergleichbare Leistung“ im Sinne der Ausschreibung gilt. Wir bitten um eine kurze Bestätigung, ob diese Annahme korrekt ist. |
| Antwort: | Nein, Ihre Annahme ist nicht korrekt. Gemäß Anlage „Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen“ insbesondere unter Ziffer 1.1 sind hier die Leistungsinhalte beschrieben. Die Lieferung von Clients und Monitoren, sowie den da beschriebenen Dienstleistungen, u.a. der Softwarebetankung, sind nicht vergleichbar mit der Lieferung von Druckern und Multifunktionssystemen. |