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Beschaffungsmaßnahme: Beschaffung und Installation einer IP-Telefonanlage für die Stadt Weinstadt Vergabenummer: 10_IT_2026
Öffentliches Verfahren
zur Vergabe der Leistung
Beschaffung und Installation einer
IP-Telefonanlage für die Stadt
Weinstadt
Schülerendgeräte 2024
• Lieferung
Angebotsauswertung
• Montage und Einrichtung
• Gewährleistung und Wartung 60 Monate
Liefer- und Dienstleistung
Vergabenummer: 10_IT_2026
Anlage 2 – Leistungsanforderungen an die
Komponenten
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Beschaffungsmaßnahme: Beschaffung und Installation einer IP-Telefonanlage für die Stadt Weinstadt Vergabenummer: 10_IT_2026
Inhaltsverzeichnis 1 Leistungsgegenstand ................................................................................................................. 4 1.1 Einleitung / Zielsetzung ....................................................................................................... 4 2 Allgemeiner Leistungsumfang ................................................................................................... 5 3 Leistungsbeschreibung .............................................................................................................. 5 3.1 Generelle Festlegungen ...................................................................................................... 6 3.2 Organisation ........................................................................................................................ 6 3.2.1 Leistungsteam .............................................................................................................. 6 3.2.2 Anforderungen an den Projektleiter AN ....................................................................... 6 3.2.3 Mitwirkung des Auftraggebers ..................................................................................... 7 3.3 IP-Telefonanlage ................................................................................................................. 7 3.3.1 Darstellung Ist-Situation ............................................................................................... 7 3.3.2 Übersicht Ausstattungsumfang .................................................................................... 8 3.3.3 TK-Zentrale ................................................................................................................... 9 3.3.4 Endgeräte ................................................................................................................... 11 3.3.5 Tastenerweiterungsmodul ......................................................................................... 12 3.3.6 Schnurlose Headsets .................................................................................................. 13 3.3.7 Schnurlose Apparate .................................................................................................. 14 3.3.8 Vermittlungsplatz ....................................................................................................... 14 3.3.9 Voicemail .................................................................................................................... 14 3.3.10 Fax-Geräte ................................................................................................................ 15 3.3.11 Sondergeräte ............................................................................................................ 15 3.3.12 CTI-Integration ......................................................................................................... 16 3.3.13 Softphone / Home-Office ......................................................................................... 16 3.3.14 Mobile Integration ................................................................................................... 16 3.3.15 Sammelgruppen ....................................................................................................... 17 3.3.16 Hotlines .................................................................................................................... 17 3.3.17 Dienstleistungen ....................................................................................................... 17 3.3.18 Instandhaltung ......................................................................................................... 18 3.3.19 Zusätzliche Leistungen ............................................................................................. 20 3.4 Mindestausstattung / Leistungstransparenz .................................................................... 20 4 Beschreibung der Leistungen zur Lieferung und Installation .................................................. 20 4.1 Kick-Off-Meeting, Schulungen, Dokumentation ............................................................... 21 4.1.1 Kick-Off-Meeting ........................................................................................................ 21 4.1.2 Schulungen / Einweisung ........................................................................................... 22 4.1.3 Dokumentation .......................................................................................................... 22
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4.2 Besondere Anforderungen an die Mitarbeitenden des Auftragnehmers ......................... 23 4.2.1 Nachhaltigkeit ............................................................................................................ 23 4.2.2 Abnahme .................................................................................................................... 23 4.3 Logistische und organisatorische Vorbemerkungen ......................................................... 23 4.3.1 Termine ...................................................................................................................... 23 4.3.2 Hinweis Dokumentenvollständigkeit .......................................................................... 24 4.3.3 Hinweis Mindestanforderungen ................................................................................. 24 4.3.4 Leistungsumfang ........................................................................................................ 24
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1 Leistungsgegenstand
1.1 Einleitung / Zielsetzung
Für die Verfahrensbedingungen wird auf das Rahmendokument verwiesen. Die dort
definierten Termine und Bedingungen sind zwingend einzuhalten.
Der Schwerpunkt dieses Dokuments liegt auf der Beschreibung der zu erbringenden
Leistungen zur Lieferung, Installation und Instandhaltung einer IP-Telefonanlage für die
Stadt Weinstadt.
Die Stadt Weinstadt plant die Beschaffung einer zentralen IP-Telefonanlage. Die Anlage
wird als eine zentrale TK-Zentrale im Serverraum des Hauptstandorts installiert und ersetzt
die bestehende Telefonie-Infrastruktur; sie wird auf Basis einer On-Premise-/Hybrid-
Lösung ausgeschrieben.
Die IP-Telefonanlage ist für die folgenden acht Standorte der Stadt Weinstadt auszulegen:
• Rathaus Beutelsbach (Hauptstandort), Marktplatz 1, 71384 Weinstadt (50 Endgeräte)
• Rathaus Endersbach, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt (21 Endgeräte)
• Bundschuhweg 3, 71384 Weinstadt (12 Endgeräte)
• Integrationsmanagement (Betsaal), Buhlstraße 14, 71384 Weinstadt (5 Endgeräte)
• Reichenecker-Gebäude, Poststraße 15, 71384 Weinstadt (48 Endgeräte)
• Technisches Rathaus, Poststraße 17, 71384 Weinstadt (58 Endgeräte)
• Stadtbücherei, Ulrichstraße 35, 71384 Weinstadt (7 Endgeräte)
• Freiwillige Feuerwehr Weinstadt, Florianweg 2, 71384 Weinstadt (6 Endgeräte)
Der Hauptstandort mit der zentralen TK-Zentrale ist das Rathaus Beutelsbach, Marktplatz
1, 71384 Weinstadt; der Serverraum befindet sich im Untergeschoss. Die übrigen sieben
Standorte werden ausschließlich über die bestehende Netzwerk-Standortkopplung (LWL-
Verbindungen) an die zentrale Anlage angebunden. Eine eigene TK-Zentrale oder
zusätzliche Hardware für eine Anlagengruppierung ist an diesen Standorten nicht
erforderlich; die hierfür notwendige Netzwerkanbindung ist bereits vorhanden und nicht
Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Gateway-/SBC-Komponente (Session Border Controller) für die Anbindung der SIP-
Trunks wird zentral am Hauptstandort vorgesehen.
2 Allgemeiner Leistungsumfang
Mit diesem Projekt soll für die Verwaltung der Stadt Weinstadt eine moderne,
leistungsfähige und zukunftssichere IP-Telefonanlage installiert werden. Dabei sind
folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
• Bereitstellung einer durchgängigen IP-basierten Sprachkommunikation an allen
Standorten
• Einsatz eines zentralen Managementsystems für Administration und Konfiguration der
Anlage
• Integration der vorhandenen Endgeräte und Zubehörteile, soweit in dieser
Leistungsbeschreibung als zu integrieren gekennzeichnet
• Anbindung an die vorhandene IT-Infrastruktur (VLAN, PoE, zentrales Routing)
• Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit zur Vermeidung von Ausfällen der
Sprachkommunikation
• Schaffung von Investitionssicherheit durch Komponenten mit langfristiger
Herstellerunterstützung
Die hier beschriebenen Komponenten sind zu liefern und funktionsbereit zu installieren.
Die zentrale TK-Zentrale wird im Serverraum des Hauptstandorts installiert; die Endgeräte
werden an allen Standorten in Betrieb genommen. Hierzu gehören auch die für die
Funktionsbereitschaft erforderlichen Updates auf den aktuellen Software-Stand. Es ist
darauf zu achten, dass die Gesamtinstallation an allen Standorten als funktionierende
Einheit zusammenwirkt.
3 Leistungsbeschreibung
Mit dieser Leistungsbeschreibung sollen die Anbietenden verschiedene Produkte und
Dienstleistungen nach ihrer Wahl bestimmen und anbieten können. Eventuelle
Sachzwänge für bestimmte Produkte und Lösungen werden, sofern vorhanden, gesondert
aufgezeigt.
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3.1 Generelle Festlegungen
Im Folgenden werden die Komponenten beschrieben, die als IP-Telefonanlage für die Stadt
Weinstadt vorgesehen sind. Grundlage ist eine On-Premise-/Hybrid-Lösung mit einer
zentralen TK-Zentrale am Hauptstandort; die übrigen Standorte werden ausschließlich
über die vorhandene Netzwerk-Standortkopplung angebunden.
Für den Betrieb der Anlage ist eine Betriebs- und Supportdauer von mindestens 60
Monaten ab Vertragsbeginn zu gewährleisten (siehe Kapitel 3.3.19 Instandhaltung).
3.2 Organisation
3.2.1 Leistungsteam
Auftraggeberin folgend AG genannt
Auftragnehmer folgend AN genannt
Projektleiter Auftraggeber folgend Projektleiter AG genannt
Projektleiter Auftragnehmer folgend Projektleiter AN genannt
Leistungserbringer (inkl. aller Helfer, Techniker, Systemspezialisten und Projektleiter)
folgend Dienstleister genannt
3.2.2 Anforderungen an den Projektleiter AN
Um die speziellen und umfangreichen Dienstleistungen sicherzustellen, ist es erforderlich,
ein definiertes, namentlich benanntes Projektteam zu benennen. Die Benennung erfolgt
bei Angebotsabgabe. Hier sind die Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeitenden
offenzulegen. Für den Krankheits- oder Urlaubsfall sind entsprechende, mindestens
gleichwertige Mitarbeitende vorzuhalten und ohne Zeitverzug einzusetzen. Es ist
Bedingung, dass immer das eingewiesene Stammpersonal eingesetzt wird.
Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen, um erreichbar zu sein, mit mobilen
Telekommunikationsendgeräten ausgerüstet sein.
Der eingesetzte Projektleiter AN verfügt über gute Kenntnisse im Bereich der
Betriebsprozesse Projektorganisation und Projektsteuerung. Er ist inkl. eines
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Stellvertreters namentlich zu benennen und muss mindestens die dargestellten Prozesse
beherrschen. Der Projektleiter AN initiiert, steuert und kontrolliert aktiv folgende Prozesse:
• Gesamtkoordination aller Lieferungen und Dienstleistungen
• Überwachung des Projektteams
• Änderungs- und Erweiterungsmanagement
• Mitteilung über verfügbare Updates, Upgrades, Releases
• Eskalationsmanagement
• Überwachung der definierten / abgestimmten Servicelevel
• Rechtzeitige Mitteilung von Abweichungen
• Durchführung regelmäßiger Meetings
Der Projektleiter AN stimmt sich vor einer Änderung oder Erweiterung immer mit dem
Projektleiter AG der Stadt Weinstadt ab.
3.2.3 Mitwirkung des Auftraggebers
Die Stadt Weinstadt stellt als Gegenstück zum Projektleiter AN ebenfalls einen
verantwortlichen Projektleiter AG. Mitwirkungspflichten im Einzelnen:
• Abstimmung mit dem Auftragnehmer bei der Konfiguration der TK-Anlage und der
Endgeräte
• Informationen über Zutrittsmöglichkeiten an allen Standorten
• Informationen darüber, für wen, wann und an welchem Ort auftragsbezogene
Leistungen erbracht werden sollen
• Bereitstellung von Informationen (IP-Adressen, VLAN-Konzept, Rufnummernplan etc.)
• Nennung Ansprechpartner je Fachgebiet (Netzwerk, Anwendungen, Gebäudetechnik
etc.)
• Bereitstellung notwendiger Einbauplätze für die zu liefernden Komponenten
3.3 IP-Telefonanlage
Darstellung Ist-Situation
Für die IT-Infrastruktur an allen Standorten werden folgende Voraussetzungen zugrunde
gelegt:
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• An jedem Aufstellort eines Telefonie-Endgerätes (auch Faxgeräte) ist ein passiver
Netzwerkanschluss vorhanden
• Für jedes Telefonie-Endgerät kann ein PoE-Netzwerkanschluss bereitgestellt werden
• Die Netzwerk-Infrastruktur ist VLAN-fähig; für die Telefonie steht ein priorisiertes
VLAN zur Verfügung
• Eine zentrale Routing-Instanz ist vorhanden; aus jedem VLAN kann in das Telefonie-
VLAN geroutet werden, auch über Portzuweisung
Die Stadt Weinstadt verfügt über acht Standorte, für die die IP-Telefonanlage auszulegen
ist (vgl. Standortübersicht in Kapitel 1.1). Alle Amtsleitungen werden am Hauptstandort
(Rathaus Beutelsbach) über einen SIP-Trunk gebündelt. Die übrigen sieben Standorte sind
über eine bestehende WAN-Standortkopplung mit dem Hauptstandort verbunden; diese
Netzwerkanbindung ist vorhanden und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Anschlusskabel bereits vorhandener IP-Telefone werden weiterverwendet. Die
Anschlusskabel aller übrigen Telefonie-Endgeräte werden im Zuge der Umstellung durch
Netzwerkkabel in der jeweils erforderlichen Länge ersetzt. Der AN liefert und installiert die
neuen Netzwerk-Anschlusskabel, die notwendigen Längen ergeben sich aus der
Installationsumgebung (saubere Verlegung, Längenreserve zum Umstellen der Endgeräte
auf den Schreibtischen, Entfernung vom Aufstellort zur Netzwerk-Anschlussdose etc.). Die
Kabel sind sauber und in einem einwandfreien optischen Zustand am Arbeitsplatz zu
installieren. Teilweise müssen dazu vorhandene Kabelbündel geöffnet, Bestandskabel
entfernt und die neuen Anschlusskabel wieder in einem Bündel geführt werden. Im
Preisblatt ist eine Mischkalkulation zu Grunde zu legen. Die derzeit geplanten Längen sind
der Übersicht der Bedarfserhebung ersichtlich.
3.3.1 Übersicht Ausstattungsumfang
Die folgende Übersicht fasst den mengenmäßigen Ausstattungsumfang gemäß
Bedarfserhebung der Stadt Weinstadt zusammen. Maßgeblich für die Kalkulation sind die
Angaben im Preisblatt.
| Ausstattung / Leistungsmerkmal | Anzahl | Anmerkung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Standorte | 8 | Hauptstandort (Rathaus Beutelsbach) mit zentraler TK-Zentrale und SIP- Trunk; übrige sieben Standorte |
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| Ausstattung / Leistungsmerkmal | Anzahl | Anmerkung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| angebunden über bestehende Standortkopplung (WAN) | ||||||||
| TK-Zentralen | 1 | eine zentrale, konsolidierte Anlage im Serverraum des Hauptstandorts (Rathaus Beutelsbach); keine eigene Zentrale an den übrigen Standorten | ||||||
| SIP-Kanäle (Amtsleitungen) | 30 | gebündelt am Hauptstandort | ||||||
| IP-Telefone (neu zu liefern) | 198 | ersetzen sämtliche bestehenden IP- und Analog-Telefone; einheitlich Variante „großes Display“ | ||||||
| Fax-Geräte (analog, verbleibend) | 6 | Anbindung über Gateway; Anschlusskabel wird durch Netzwerkkabel ersetzt | ||||||
| Tastenerweiterungsmodule | 5–7 | Beistellgeräte für zusätzliche Tasten | ||||||
| Schnurlose Headsets (Bestand) | 27 | zu integrieren | ||||||
| Schnurlose Apparate (DECT) | 2 | neue Geräte, Anbindung über IP- DECT-Sender | ||||||
| Vermittlungsplatz für Sehbeeinträchtigte | 1 | vorhandene Ausstattung zu integrieren | ||||||
| Sondergeräte | 2 | Türsprechstelle und Aufzug-Telefon (beide analoge Bestandsgeräte, Anbindung über Analog-Gateway), Standort Rathaus Beutelsbach | ||||||
| CTI-Integration | ja | z. B. Outlook, Zoom oder weitere marktführende Produkte, eine Lizenz je Nutzendem | ||||||
| Home-Office-Arbeitsplätze (Softphone) | 115 | zukünftiger Bedarf | ||||||
| Mobile Integration | 5 (Tendenz steigend) | Smartphone-Anbindung | ||||||
| Sammelgruppen | 20 | zzgl. Erweiterungsreserve | ||||||
| Hotlines | 4 | IT-, Sozial-, Krisen- und Finanzhotline |
Für die konsolidierte Anlage wird eine Nutzerkapazität von mindestens 400 Nutzenden (in
den Verwaltungsstandorten zzgl. Home-Office-Arbeitsplätze) zugrunde gelegt, inklusive
einer Ausbaureserve von 25 %.
3.3.2 TK-Zentrale
Am Hauptstandort (Rathaus Beutelsbach) ist im Serverraum im Untergeschoss eine
zentrale IP-TK-Anlage vorzusehen. Die übrigen sieben Standorte werden ausschließlich
über die bestehende Netzwerk-Standortkopplung (WAN) an die zentrale Anlage
angebunden; eine eigene TK-Zentrale oder zusätzliche Zentralen-Hardware an diesen
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Standorten ist nicht erforderlich. Die hierfür erforderliche Netzwerkanbindung ist bereits
vorhanden und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zentrale TK-Zentrale ist mit einer Gateway-/SBC-Komponente (Session Border
Controller) für die Anbindung der SIP-Trunks auszustatten. Am Hauptstandort ist ein SIP-
Trunk mit 30 gleichzeitig nutzbaren Kanälen bereitzustellen, über den sämtliche
Amtsleitungen aller Standorte geführt werden.
Für den Betrieb der TK-Zentrale ist eine Betriebslizenz inkl. Software und Support für die
Dauer von 60 Monaten einzukalkulieren.
Folgende Anforderungen werden an die Basiseinheit gestellt:
- Vollständige Standardkonformität zum SIP-Protokoll (RFC 3261 und einschlägige
Folge-RFCs) für die Anbindung des SIP-Trunks sowie standardkonformer Endgeräte
und Software-Clients.
- Verschlüsselte Signalisierung (TLS) und verschlüsselte Sprachübertragung (SRTP) für
sämtliche IP-basierten Verbindungen.
- Redundante Auslegung der zentralen Systemkomponenten, sodass der Ausfall einer
einzelnen Komponente nicht zum vollständigen Ausfall der Telefonie führt.
- Auslegung für mindestens 250 Nutzende inklusive einer Ausbaureserve von 25 %;
Erweiterbarkeit der Nutzerkapazität im laufenden Betrieb ohne Austausch der
Kernkomponenten.
-
Webbasierte, rollenbasierte Administrationsoberfläche in deutscher Sprache.
-
Nachvollziehbare, revisionssichere Protokollierung von Konfigurationsänderungen.
-
Verarbeitung und Speicherung von Verbindungsdaten in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der DSGVO.
- Integrierte Funktionen wie Präsenzmanagement, Konferenzfunktionen, visuelle
Voice-Mail, automatische Vermittlung, Messaging und webbasierte
Zusammenarbeit, intelligente Anrufweiterleitung.
- Interne Rückruf-Funktion: Bei Abwesenheit oder besetzter Nebenstelle muss ein
interner Anrufer eine Bitte um Rückruf hinterlassen können, die am Zielendgerät
durch optische oder Textanzeige signalisiert wird.
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- Nachtschaltung: automatische Umleitung eingehender externer Anrufe auf ein
definierbares Nachtziel außerhalb der Geschäftszeiten der AG, mit Möglichkeit zur
manuellen Aktivierung von einer beliebigen Nebenstelle aus.
-
Sperrung kostenpflichtiger Rufnummernkreise für alle Nebenstellen.
-
Gestufte, je Nebenstelle konfigurierbare Berechtigung für Auslandsgespräche (Inland
uneingeschränkt, europäisches Ausland und weltweite Ziele nur für ausgewählte
Nebenstellen).
3.3.3 Endgeräte
Es sind 198 IP-Telefone zu liefern und zu installieren. Diese ersetzen sämtliche
bestehenden IP- und Analog-Telefone; die Anschlusskabel bereits vorhandener IP-Telefone
werden dabei weiterverwendet (vgl. Kapitel „Darstellung Ist-Situation“).
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Betrieb über Power over Ethernet (PoE nach IEEE 802.3af/at) ohne separates
Netzteil.
-
Breitband-Sprachqualität (HD-Voice, mindestens Codec G.722).
-
Integriertes Netzwerk-Durchschleif-Interface (Gigabit Ethernet) zum Anschluss des
jeweiligen Arbeitsplatz-PCs.
-
Unterstützung von LLDP bzw. LLDP-MED (Link Discovery Protocol)
-
Deutschsprachige Menüführung.
-
Variante „großes Display“: grafikfähiges Farbdisplay mit mindestens 3,5 Zoll
Bildschirmdiagonale und einer Auflösung von mindestens 320 × 240 Pixel, mit
mindestens 5 durch den Nutzenden frei belegbaren Funktionen (als physische Tasten
mit optischer Statusanzeige oder gleichwertige touch-/softkeybasierte
Bedienelemente). Bluetooth 5.0-Funktionen und integriertes WLAN, Unterstützung
von mindestens 2 Key-Modulen und optionale Wandhalterung.
- Das Endgerät verfügt zusätzlich zu den frei belegbaren Funktionstasten über
dedizierte, fest zugeordnete Tasten mindestens für Halten/Rückfrage,
Makeln/Konferenz, Lautsprecher/Freisprechen, Stummschaltung und Headset-
Aktivierung sowie über eine Navigationstaste zur Menüführung.
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- Kompatibilität mit den in Kapitel 3.3.7 genannten, im Bestand vorhandenen
Headsets.
3.3.4 Notruftasten
An allen TK-Endgeräten sind fest eingerichtete, durch die Nutzenden nicht veränderbare
Tasten für die Notrufnummern 110 und 112 vorzusehen. Optional ist eine Taste
„Medizinischer Notfall“ einzurichten, über die eine hinterlegte Gruppe von Ersthelfenden
alarmiert wird.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Feste, vom Nutzenden nicht veränderbare Belegung der Tasten für die
Notrufnummern 110 und 112 an jedem TK-Endgerät.
- Auslösung der Taste „Medizinischer Notfall“ alarmiert eine im System hinterlegte
Gruppe von Ersthelfenden.
- Bei Auslösung eines medizinischen Notfalls werden laufende Gespräche der
alarmierten Ersthelfenden unterbrochen und eine automatisierte akustische
Information über Notfall und Auslösenden ausgegeben.
3.3.5 Tastenerweiterungsmodul
Es sind 11 Tastenerweiterungsmodule (Beistellgeräte für zusätzliche, frei belegbare Tasten)
zu liefern.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Elektrische und mechanische Kompatibilität mit den zu liefernden IP-Telefonen der
Displayvariante „groß“.
- Mindestens 12 frei belegbare, digital beschriftbare Tasten mit Statusanzeige (LED) je
Taste.
- Stromversorgung über das angeschlossene Basistelefon; kein zusätzliches Netzteil
erforderlich.
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3.3.6 Chef-/Sekretär(innen)-Funktion
Für die im Zuge der Bestandsaufnahme bestätigten Vorzimmer-Positionen der
Verwaltungsleitung (vgl. Kapitel 3.3.3 Endgeräte) sind mind. 2 Chef-/Sekretär(innen)-
Funktion (Che-/Se) einzurichten.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Durchbrechen einer aktivierten Rufumleitung der Chef-Nebenstelle durch das
Sekretariat.
- Steuerung eingehender Anrufe der Chef-Nebenstelle durch das Sekretariat (Anruf-
Management), einschließlich Annahme aller Anrufe auch ohne aktivierte
Rufumleitung.
-
Anzeige des Belegtzustands der Chef-Nebenstelle am Sekretariatsapparat.
-
Einschränkung der Erreichbarkeit der Chef-Nebenstelle („Bitte nicht stören“), durch
das Sekretariat durchbrechbar.
-
Geheimnummer für die Chef-Nebenstelle, ohne Anzeige der Durchwahl nach außen.
-
Direktruftaste vom Chef-Apparat zum Sekretariat.
-
Parallele Signalisierung der Sekretariatsrufnummer auf einem zusätzlichen
schnurlosen Apparat (vgl. Kapitel 3.3.8 Schnurlose Apparate); das schnurlose Gerät
benötigt dazu keine eigene Rufnummer.
3.3.7 Schnurlose Headsets
Im Bestand befinden sich 27 schnurlose Headsets. Diese sind in die neue Anlage zu
integrieren.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Anbindung der im Bestand befindlichen Headsets (Hersteller Poly/Plantronics,
Yealink, Jabra) an die neuen IP-Telefone, wahlweise per Kabel, Bluetooth oder
Electronic-Hook-Switch (EHS).
- Anrufannahme und -beendigung direkt über die Bedienelemente des Headsets
(Remote Call Control).
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3.3.8 Schnurlose Apparate
Im Bestand befinden sich 2 schnurlose Apparate (Stadtbücherei: 1, Rathaus Endersbach:
1). Diese sind durch neue schnurlose Apparate zu ersetzen und über einen IP-DECT-Sender
an die zentrale TK-Anlage anzubinden.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
-
Anbindung über eine IP-DECT-Basisstation an die zentrale TK-Anlage.
-
Verschlüsselte Luftschnittstelle nach dem DECT-Sicherheitsstandard und dedizierte
DECT-Frequenz.
-
Benutzer-Authentifizierung und Sprachverschlüsselung.
-
Mindestens 2,0 Zoll Farbdisplay, dreifarbige LED-Anzeige, programmierbare
Softkeys.
-
USB-C-Ladefunktion, Kopfhöreranschluß, IP 44-Protection und Gürtel-/Drehclip
-
Inklusive Ladeschale mit Netzteil und Anschlußkabel.
3.3.9 Vermittlungsplatz
Es ist ein Vermittlungsplatz für Sehbeeinträchtigte am Hauptstandort (Rathaus
Beutelsbach) einzurichten. Die vorhandene Ausstattung des Arbeitsplatzes ist in die neue
Anlage zu integrieren.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Vollständige Bedienbarkeit der Vermittlungssoftware über Tastatur, ohne zwingende
Mausbedienung.
-
Kompatibilität mit marktüblichen Screenreadern.
-
Integration der vorhandenen assistiven Ausstattung des Arbeitsplatzes (vgl. Kapitel
„Darstellung Ist-Situation“) ohne Funktionseinschränkung.
- Für Sehbeeinträchtigte zugängliche Darstellung von Anrufwarteschlange,
Präsenzstatus und Verzeichnissuche.
3.3.10 Voicemail
Es ist eine systemweite Voicemail-Lösung bereitzustellen.
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Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
-
Systemweite Verfügbarkeit für alle Nebenstellen und Sammelgruppen.
-
Benachrichtigung über neue Nachrichten per Message-Waiting-Indication am
Endgerät und optional per E-Mail.
- Individuell besprechbare Ansagetexte je Nebenstelle bzw. Sammelgruppe.
3.3.11 Fax-Geräte
Es sind 6 analoge Fax-Geräte anzubinden (Rathaus Beutelsbach: 4, Technisches Rathaus –
Poststraße 17: 1, Rathaus Endersbach: 1). Die Geräte bleiben analog und werden über ein
Gateway an die zentrale IP-TK-Anlage angebunden. Die Anschlusskabel werden im Zuge
der Umstellung durch Netzwerkkabel in der jeweils erforderlichen Länge ersetzt (vgl.
Kapitel „Darstellung Ist-Situation“).
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Anbindung über ein Fax-Gateway mit T.38-Unterstützung zur störungsfreien
Faxübertragung über die IP-Infrastruktur.
- Beibehaltung der bestehenden Rufnummern der betroffenen Faxanschlüsse.
3.3.12 Sondergeräte
Es sind 2 Sondergeräte anzubinden: eine Türsprechstelle und ein Aufzug-Telefon, beide am
Hauptstandort (Rathaus Beutelsbach). Beide Geräte sind vorhandene analoge
Bestandsgeräte und werden unverändert weiterverwendet; die Anbindung an die zentrale
IP-TK-Anlage erfolgt über ein Analog-Gateway.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Anbindung der Türsprechstelle und des Aufzug-Telefons über ein Analog-Gateway an
die zentrale TK-Anlage, ohne Austausch der vorhandenen Endgeräte.
- Weiterleitung eingehender Rufe der Türsprechstelle wahlweise an einzelne
Nebenstellen oder Sammelgruppen.
- Signalisierung eingehender Rufe des Aufzug-Telefons an eine definierte Nebenstelle.
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3.3.13 CTI-Integration
Es ist eine CTI-Integration (Wählen aus Anwendungen wie beispielsweise Outlook oder
Videokonferenzsysteme (WebEx, Zoom, Teams oder andere marktführende Produkte)
bereitzustellen, mit einer Lizenz je Nutzendem.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Integration in die vorhandene Bürokommunikationsumgebung (Outlook bzw. Zoom)
je lizenzierter Nutzung.
- Mindestens folgende Funktionen: Wählen aus der Anwendung (Click-to-Dial),
Anzeige eingehender Rufe mit Kontaktzuordnung, Anrufjournal.
- Zentrale, IT-seitig administrierbare Bereitstellung ohne manuelle
Einzelplatzkonfiguration.
3.3.14 Softphone / Home-Office
Für 115 Home-Office-Arbeitsplätze sind Softphone-Lizenzen bereitzustellen.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Vollwertiger Funktionsumfang eines Tischtelefons (Halten, Makeln, Weiterleiten,
Konferenz) im Softphone-Client.
- Verschlüsselte Anbindung (TLS/SRTP) an die zentrale TK-Anlage auch außerhalb des
städtischen Netzes.
- Nutzung derselben dienstlichen Rufnummer wie am Arbeitsplatz-Endgerät.
3.3.15 Mobile Integration
Für 5 Nutzende ist eine Integration mobiler Telefone (Smartphones) vorzusehen.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Anbindung der dienstlichen Smartphones unter derselben Rufnummer wie das
zugehörige Tischtelefon (One-Number-Konzept).
- Rufübernahme zwischen mobilem Endgerät und Tischtelefon während eines
laufenden Gesprächs.
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3.3.16 Sammelgruppen
Es sind mindestens 20 Sammelgruppen einzurichten. Bei der Dimensionierung der Anlage
ist eine Erweiterungsreserve für künftige Sammelgruppen zu berücksichtigen.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Konfigurierbare Anrufverteilung je Sammelgruppe (z. B. linear, gleichzeitig oder
rotierend).
- Erweiterbarkeit um zusätzliche Sammelgruppen innerhalb der vereinbarten
Nutzerkapazität ohne zusätzliche Lizenzkosten.
- Konfigurierbare Wartemusik bzw. Warteansage je Sammelgruppe.
3.3.17 Hotlines
Es sind folgende 4 Hotlines einzurichten: IT-Hotline, Sozial-Hotline, Krisenhotline und
Finanzhotline.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Einrichtung der in Kapitel 3.3.1 genannten Hotlines als eigenständig konfigurierbare
Rufnummern bzw. Sammelgruppen.
- Für die Krisenhotline: bevorzugte, ausfallsichere Erreichbarkeit auch bei hoher
Systemauslastung.
3.3.18 Dienstleistungen
Durch den AN sind, bezogen auf die gesamte IP-Telefonanlage, folgende Leistungen zu
erbringen:
- Auspacken, Prüfung der Komponenten auf Vollständigkeit und Transportschäden,
fachgerechte Entsorgung der Verpackungsmaterialien
- Aufbau einer vollständigen Testumgebung in den Räumlichkeiten der AG, alternativ
beim AN
-
Dokumentation aller Konfigurationen und Rangierungen
-
Installation der zentralen TK-Zentrale und der Endgeräte an den vorgegebenen
Standorten, Inbetriebnahme, Anbindung an die bestehende Netzwerk-Infrastruktur,
Funktionstest sowie Dokumentation
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- Durchführung von Workshops zur Festlegung der Konfiguration, insbesondere
Rufnummernplan, Sammelgruppen und Berechtigungen
-
Erarbeitung eines Migrationskonzeptes in Abstimmung mit der AG
-
Einweisung und Schulungsmaßnahmen zu den Komponenten und der Anlage
-
Projektierung, Montage und Einrichtung
-
Projektleitung und formelle Abnahmen
Die Kosten für Projektleitung, Abnahmen sowie Mehrkosten für Tätigkeiten außerhalb der
Geschäftszeiten der AG sind in die Einheitspreise einzurechnen, eine separate Vergütung
erfolgt nicht.
3.3.19 Instandhaltung
Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung und Leistungen zur Instandhaltung und Pflege
der IP-Telefonanlage. Die Ausschreibung beinhaltet:
• Instandhaltung der TK-Zentrale und der Endgeräte (Software und Hardware)
• Software-Pflege für Firmware, Konfiguration und Management-Software
• Vollständige Datensicherung vor und nach Installation von Software (Update /
Upgrade)
• Einweisung und Anpassung der bestehenden Dokumentation
• Zugang zu einer Service-Website des Herstellers zur Verfolgung von
Störungsmeldungen (Tickets) sowie Nutzung einer Wissensdatenbank
• Laufzeit: 60 Monate
• Vertragsbeginn nach Abnahme und Mängelbeseitigung
• Für die Bearbeitung von Störungsmeldungen gelten folgende gestaffelte Reaktions-
und Wiederherstellungszeiten:
• Sind von einer Störung mehr als 50 % der Nutzenden eines Standortes betroffen, gilt
eine Reaktionszeit von 4 Stunden und eine Wiederherstellungszeit von 24 Stunden.
• Sind von einer Störung weniger als 50 % der Nutzenden eines Standortes betroffen,
gilt eine Reaktionszeit von 12 Stunden und eine Wiederherstellungszeit von 36
Stunden.
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• Als Basis ist die Zahl der Nutzenden je Standort anzunehmen; für Standorte mit
weniger als 10 Nutzenden gilt grundsätzlich die Reaktionszeit von 12 Stunden mit einer
Wiederherstellungszeit von 36 Stunden.
• Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten laufen auch außerhalb der
Geschäftszeiten der AG weiter. Die Geschäftszeiten der AG werden wie folgt
festgelegt: Mo. – Do. 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Fr. 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Sa. und So.
keine
• Störungsmeldungen mit hoher Priorität sind telefonisch vorzunehmen; eine
schriftliche Störungsmeldung wird nachgereicht. Nach einer schriftlichen
Störungsmeldung erfolgt binnen 30 Minuten ein qualifizierter Rückruf durch den AN.
• Zusätzlich zum Instandhaltungsvertrag wird eine eigenständige Herstellergarantie
gefordert:
• Laufzeit 60 Monate.
• Kostenneutraler Austausch defekter Komponenten im Garantiefall während der
Gewährleistung.
• Lieferung und Austausch defekter Hardware innerhalb der vereinbarten
Wiederherstellungszeit.
Folgende Nachweise sind bei der Angebotsabgabe beizubringen:
• Partnerschaftsvertrag mit dem Hersteller der angebotenen TK-Anlage. Als Nachweis
genügt die schriftliche Erklärung des Herstellers oder die Kopie des Vertrages
• Nachweis über die Möglichkeit zur Eröffnung eines Case für den Störungsfall beim
Hersteller
• Nachweis über die Bereitstellung einer Hotline, die zu den Geschäftszeiten der AG
telefonisch erreichbar ist
• Nachweis über ein entsprechend ausgestattetes Ersatzteillager für die
ausgeschriebenen Komponenten
• Vorlage mindestens eines Zertifikates für Techniker-Ausbildung gemäß den Standards
des Herstellers
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3.3.20 Zusätzliche Leistungen
Sieht der Bieter neben den geforderten Leistungen der Leistungsbeschreibung zusätzliche
Leistungen für erforderlich an, ist gemäß VOL zu verfahren.
3.4 Mindestausstattung / Leistungstransparenz
Sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Einzelbeschreibungen stellen die
Mindestausstattung dar. Diese Mindestausstattung ist unbedingt einzuhalten.
Dem Angebot sind ausführliche Produktbeschreibungen (Datenblätter) in Form einer
Anlage beizufügen. In den Datenblättern ist unbedingt die tatsächliche Konfiguration der
angebotenen Komponenten kenntlich zu machen.
Die Preisblätter sind unbedingt vollständig auszufüllen, insbesondere die Hersteller- und
Typangaben. Fehlende Angaben führen zum Ausschluss aus dem Bewertungsverfahren.
Ergänzend zu den geforderten Komponenten und Dienstleistungen sind in den jeweiligen
Einzelpreisen folgende Leistungen kalkulatorisch zu berücksichtigen:
• Lieferung frei Installationsort
• Installation aller Komponenten und Geräte gemäß Leistungsverzeichnis
• Abnahme
• Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeit des Auftragnehmers
4 Beschreibung der Leistungen zur Lieferung und Installation
Das ausführende Unternehmen (Auftragnehmer) muss nach Vorgabe der Auftraggeberin
sämtliche Systeme zum jeweiligen Aufstellort liefern und dort komplett funktionsbereit
installieren.
Ausführung und Installation aller beschriebenen Lieferungen und Leistungen haben
grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Auf die Einhaltung
einschlägiger Sicherheitsvorschriften sei besonders hingewiesen. Folgende Normungen
und Richtlinien sind insbesondere zu berücksichtigen:
• DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
• DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
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• Vorschriften und Richtlinien, die in den technischen Vorbemerkungen aufgeführt sind
Für die richtige Auslegung, Vollständigkeit und Funktionssicherheit aller angebotenen
Lieferungen und Leistungen verbürgt sich der Anbieter mit der Angebotsabgabe; dies gilt
sowohl für die Vollständigkeit der Lieferungen und Leistungen als auch für die Montage-,
Revisions- und Dokumentationsunterlagen. Im Auftragsfall übernimmt der Auftragnehmer
die volle Verantwortung für die Beschaffenheit und Betriebsfähigkeit der betreffenden
Lieferungen und Leistungen.
Der Auftragnehmer hat für eine umweltgerechte und fachgerechte Entsorgung der durch
ihn entstandenen Abfälle zu sorgen. Verpackungsmaterialien sind unmittelbar nach
Anlieferung von den Räumlichkeiten der AG zu entfernen. Es ist darauf zu achten,
vorhandene Einrichtungen vor möglichen Beschädigungen zu schützen. Die Räume sind
nach Umsetzung der Maßnahmen besenrein zu verlassen. Die Kosten zur Entsorgung, zum
Schutz und zur Reinigung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Es werden Sprachkenntnisse in Deutsch gemäß „Gemeinsamer Europäischer
Referenzrahmen für Sprachen“ mit der Sprach-Niveaustufe C1 gefordert. Diese sind in
jeder Phase der Kommunikation schriftlich, mündlich und vor Ort in der Zusammenarbeit
gefordert.
4.1 Kick-Off-Meeting, Schulungen, Dokumentation
4.1.1 Kick-Off-Meeting
Die hier beschriebene Dienstleistung ist als Workshop zu verstehen, der mindestens einmal
mit den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung durchzuführen ist. Neben Terminen und
organisatorischen Details dienen diese Workshops hauptsächlich der Definition der
einzelnen Konfigurationen der Komponenten, insbesondere in Bezug auf
Rufnummernplan, Sammelgruppen, Berechtigungen sowie der Einführung der
Mitarbeitenden der AG in die Administration der Anlage.
Der AN erstellt hierzu eine Agenda, die mindestens 14 Tage vor Durchführung der AG zur
Verfügung gestellt wird. Die AG legt die Teilnehmenden seitens der Stadt Weinstadt fest,
der AN entsendet entsprechend technisch geschultes Personal sowie den Projektleiter AN.
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4.1.2 Schulungen / Einweisung
Für die mit der Administration betrauten Mitarbeitenden der AG (IT-Administratorinnen
und -Administratoren) werden Schulungen durchgeführt, die diese in die Lage versetzen,
alle installierten Komponenten zu administrieren. Dies gilt für die TK-Zentrale, die
Endgeräte sowie den Vermittlungsplatz.
Gemeint ist hierbei speziell die administrative Bedienung der Komponenten; Schulungen
der Mitarbeitenden der Verwaltung zur allgemeinen Bedienung der Telefonie-Endgeräte
sind nicht Bestandteil dieser Leistung. Die Schulungen werden in den Räumlichkeiten der
AG durchgeführt. Notwendiges Schulungsmaterial wird den Teilnehmenden vorab zur
Verfügung gestellt, technisches Equipment zur Durchführung der Schulung stellt der AN zur
Verfügung. Über die Schulungen ist ein Nachweis zu führen, der Bestandteil der
Dokumentation wird.
4.1.3 Dokumentation
Im Nachgang zur Installation ist eine umfassende Dokumentation der Gesamtinstallation
zu erstellen. Diese beinhaltet folgende Unterlagen:
• Abnahmebescheinigung
• Errichtererklärung
• Datenblätter zu allen installierten Komponenten
• Anlagenplan je Standort mit allen physikalischen Verbindungen inkl. Portangaben
zwischen den Komponenten
• Beschriftung aller Geräte nach Vorgabe der AG, insbesondere Gerätebezeichnung,
Seriennummer und bei Bedarf Inventarnummer und/oder IP-Adresse
• Liste aller verbauten Komponenten mit Seriennummer, logischer Adresse und
Ersatzteilnummer
• Konfigurationsdateien der Geräte
• Rufnummernplan mit Zuordnung und Zweck der Sammelgruppen
• Die Dokumentation ist einmal in Papierform (ohne Konfigurationsdateien) und einmal
auf Datenträger (mit Konfigurationsdateien) an die AG zu übergeben. Die Übergabe ist
zu protokollieren.
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4.2 Besondere Anforderungen an die Mitarbeitenden des Auftragnehmers
4.2.1 Nachhaltigkeit
Die Auswahl der technischen Komponenten muss unter Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten wie Energieverbrauch und Energieeffizienz, Betriebskosten,
Lebensdauer und Recyclingfähigkeit getroffen werden.
Weiterhin ist die Auswahl der Komponenten auf Basis der Lebenszyklen von Produkten und
Technologien zu treffen. Es dürfen keine Technologien oder Produkte zum Einsatz
kommen, die in naher Zukunft nicht mehr am Markt verfügbar sein werden oder nicht mehr
dem Stand der Technik entsprechen.
4.2.2 Abnahme
Die beauftragten Lieferungen und Leistungen werden von der AG abgenommen, wenn alle
wesentlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zur Abnahme der Anlage ist der Nachweis
der Vollständigkeit und Mängelfreiheit anhand einer technischen Abnahmeprüfung zu
erbringen, die nach Installation am jeweiligen Standort durchgeführt wird.
Die Fertigstellung ist schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme erfolgt förmlich. Eine Abnahme
durch Gebrauch ist ausgeschlossen. Das Abnahmeprotokoll ist von beiden
Vertragsparteien zu unterzeichnen, jede Partei erhält eine Ausfertigung.
Nach erfolgter Funktionsprüfung ist die vollständige Dokumentation an die Auftraggeberin
zur Prüfung zu übergeben. Notwendige, sich aus der Prüfung ergebende Änderungen sind
umgehend nach deren Anzeige umzusetzen. Zur Abnahme der ausgeführten Leistungen
müssen die geforderten Unterlagen 10 Werktage vor Abnahme vorliegen.
Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
4.3 Logistische und organisatorische Vorbemerkungen
4.3.1 Termine
Zu Beginn der Dienstleistung wird gemeinsam mit der AG ein Projektablaufplan erstellt.
Dieser dient als Grundlage für die Steuerung und den Ablauf der Maßnahmen.
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Die Termine sind jeweils mit der AG abzustimmen. Montagearbeiten sind, soweit sie den
laufenden Verwaltungsbetrieb beeinträchtigen können, außerhalb der Dienstzeiten der
Stadtverwaltung durchzuführen.
Die Lieferung erfolgt frei Haus nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch die
Auftraggeberin. Die Räumlichkeiten zur Installation der Komponenten müssen vor dem
Installationstermin durch das Vertragsunternehmen besichtigt werden. Ein Vertreter der
AG nimmt an den Begehungen teil.
4.3.2 Hinweis Dokumentenvollständigkeit
Das Fehlen einer oder mehrerer der angeforderten Angaben, Zertifizierungsdokumente,
Datenblätter und Terminverlaufsplan führt trotz Nachforderung zum Ausschluss aus dem
Wettbewerb.
4.3.3 Hinweis Mindestanforderungen
Die in dieser Leistungsbeschreibung angegebenen technischen Daten der geforderten
Komponenten sind als Mindestanforderungen an die Gerätequalitäten zu verstehen.
Geforderte Zulassungsbescheinigungen sind auf die gesamte, installierte Funktionseinheit
anzuwenden.
4.3.4 Leistungsumfang
Die Leistung umfasst die komplette Lieferung und betriebsfertige, funktionsfähige
Montage, geforderte und erforderliche Messungen, Programmierungen,
Inbetriebnahmen, Einweisung und Dokumentation der in den Ausschreibungsunterlagen
beschriebenen Leistungen, einschließlich allem Zubehör sowie den notwendigen
Nebenleistungen und bei ausdrücklicher Beauftragung auch inkl. Wartung. Die Anlage ist
betriebsfertig und funktionsfähig an die Auftraggeberin zu übergeben.
Passen einzelne Angaben der technischen Spezifikation nicht zu den gewählten Produkten,
werden die Bieter gebeten, die Möglichkeiten des Ausschreibungsverfahrens,
insbesondere die Möglichkeit der Bieterfragen, zu nutzen und Unstimmigkeiten zu klären.
In den angebotenen Preisen sind Anfahrt- und Reiseaufwendungen inklusive. Die Kosten
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