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Anlage A
VERGABEVERFAHREN
Beschaffung, Implementierung, Wartung und
Support einer Source-to-Pay-Lösung
(eProcurement) für das Abfall- und
Energiezentrum Asdonkshof
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Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................ 2
- Einleitung .................................................................................................................. 3
- Hinweise an die Bewerber ........................................................................................ 4
2.1. Vorbemerkungen ............................................................................................. 4 2.2. Ablauf des Vergabeverfahrens ........................................................................ 5 2.3. Fristen für den Teilnahmewettbewerb ............................................................. 5 2.4. Einzureichender Teilnahmeantrag .................................................................. 5 2.5. Auswahl der Bewerber / Wertung der Teilnahmeanträge ................................ 5 2.6. Bewerbergemeinschaften ................................................................................ 7 2.7. Nachunternehmer ........................................................................................... 7
- Eignungsformular ..................................................................................................... 9 Bewerbergemeinschaft (Anlage 1) ................................................................................ 23 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 2) .................................................. 26
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1. EINLEITUNG
Seit nunmehr 28 Jahren ist das Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof mit über 200 Mitarbeiter:innen der stets zuverlässige Entsorgungspartner für den gesamten Kreis Wesel. Darum kümmern wir uns nicht bloß um die fachgerechte Entsorgung von Privat- und Gewerbeabfällen, sondern ebenso um die effiziente Rohstoff- und Energiegewinnung aus den uns zugeführten Materialien. Ermöglicht wird uns das durch eine in Deutschland bisher einzigartige Kombination aus verschiedenen Abfallbehandlungsprozessen.
Koordiniert und durchgeführt werden diese Aufgaben von zwei eng miteinander verbundenen Partnerunternehmen, die hinter dem Asdonkshof stehen:
der Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA) sowie der Kreis Weseler Abfallgesellschaft Regio mbH. (KWA Regio)
Es gibt Pläne das Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof weiterzuentwickeln und in Zukunft werden weitere Gesellschaften auf dem Asdonkshof ihr zu Hause finden.
Derzeit wird SAP R/3 als Warenwirtschaftssystem genutzt. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung von Prozessen und der Optimierung von Abläufen bestehen immer wieder Medienbrüche. Der Koordinationsaufwand und die Bearbeitungszeit sind damit recht hoch, weil u.a. einige Prozesse noch papierbasiert und nicht digital sind. Deshalb füllen solche Dokumente und Belege auf Papier Aktenordner und Büroschränke.
Der unternehmensweite Geschäftsprozess von der Bestellanforderung bis zum Rechnungsausgleich soll für alle am Standort agierenden Organisationen medienbruchfrei digitalisiert und automatisiert werden, um effizienter, transparenter und kostengünstiger zu arbeiten. Die Funktionen der elektronischen Freitextbestellung (eBANF) und die Bestellung per Warenkorb durch ein Katalogangebot von Lieferanten sollen vorhanden sein. Im strategischen Einkauf werden die Funktionen Lieferantenselbstauskunft, -onboarding und -bewertung benötigt.
Es wird ein Cloud-Service-Modell (z.B. Software-as-a-Service oder Managed Cloud) beschafft, damit ein bilateraler Datenaustausch mit SAP Business One reibungslos erfolgen kann.
Parallel zu diesem Projekt wird SAP Business One für das Finanzwesen, Rechnungswesen, Controlling, Einkauf und Materialwirtschaft eingeführt. Für die Schnittstellen-Umsetzungen müssen enge Absprachen erfolgen.
Folgende Meilensteine sind vorgesehen:
Die Neueinführung der Source-to-Pay-Funktionen für Bestellanforderung, Anfragen, Angebote, Auswertung von Angeboten, Bestellung/Vertrag hat bis zum 30.06.2027 zu erfolgen („Teil-Go Live eBanf“).
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Die Neueinführung der Source-to-Pay-Funktion für Lieferantenkataloge hat bis zum 31.08.2027 zu erfolgen („Teil-Go Live Kataloge“).
Die Neueinführung der Source-to-Pay-Funktionen für Lieferantenselbstauskunft, Lieferantenonboarding, Lieferantenbewertung hat bis zum 30.09.2027 zu erfolgen („Teil- Go Live Lieferantenbewertung“).
Die Neueinführung mit allen relevanten Source-to-Pay-Funktionen und Schnittstellen hat zum 01.01.2028 zu erfolgen („Haupt-Go Live“).
Die Neueinführung der Source-to-Pay Funktion für Spendmanagement hat zum 30.06.2028 zu erfolgen („Teil-Go Live Spend“).
Die Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) stellt den aktuellen Planungsstand dar, der sich im Laufe des Vergabeverfahrens und insbesondere während der Ausführung der Leistungen weiterentwickeln und verändern kann.
Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die KWA einen zuverlässigen, leistungsfähigen und erfahrenen Softwarespezialisten als Auftragnehmer auswählen, welcher die Implementierung, Wartung und den Support einer Source-to-Pay-Lösung effizient und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes erbringt. Die KWA erwartet ein hohes Verständnis für die Ziele der KWA sowie eine lösungsorientierte Herangehensweise, um der KWA bestmögliche Ideen aufzuzeigen und diese dann umzusetzen.
2. HINWEISE AN DIE BEWERBER
2.1. VORBEMERKUNGEN Für den jetzt stattfindenden Teilnahmewettbewerb müssen die Bewerber nur diese ausgefüllte und unterzeichnete Anlage A (nur ggf. in den Anlagen 1 und 2 dieser Anlage A) sowie ggf. sich daraus ergebende weitere Unterlagen einreichen. Erst für die nach dem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber sind die weiteren Vergabeunterlagen für die Angebotsphase besonders zu beachten.
Die KWA weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabeunterlagen mit Anlagen während des Teilnahmewettbewerbs, bis zur Angebotsabgabe und während des Verhandlungsverfahrens innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen weiterentwickeln und ändern können.
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2.2. ABLAUF DES VERGABEVERFAHRENS Die KWA führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4 VgV in Verbindung mit § 17 VgV durch.
In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens, diesem Teilnahmewettbewerb, wählt die KWA die Bewerber nach ihrer Eignung aus. Die KWA wird voraussichtlich 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes auffordern.
Die Einzelheiten dazu sowie zum gesamten Ablauf des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den abrufbaren Vergabeunterlagen.
2.3. FRISTEN FÜR DEN TEILNAHMEWETTBEWERB Die Teilnahmefrist endet am 02.11.2026, 10:00 Uhr.
Bewerber müssen ihren Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist über die elektronische Vergabeplattform elektronisch einreichen.
Fragen zur EU-Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder dieser Anlage A dürfen die Bewerber bis zum 23.10.2026 über die elektronische Vergabeplattform einreichen. Die KWA wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronische Vergabeplattform veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb voraussichtlich bis zum 26.10.2026. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
2.4. EINZUREICHENDER TEILNAHMEANTRAG Die Bewerber müssen für ihren Teilnahmeantrag diese Anlage A ausfüllen sowie ggf. um weitere Unterlagen ergänzen, diese Anlage A an den vorgesehenen Stellen unterzeichnen (nur ggf. in den Anlagen 1 und 2 dieser Anlage A) und ihren gesamten Teilnahmeantrag digital ausgefüllt über die elektronische Vergabeplattform bis zum 02.11.2026, 10:00 Uhr, einreichen.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages per Post, per E-Mail oder per Fax ist unzulässig.
2.5. AUSWAHL DER BEWERBER / WERTUNG DER TEILNAHMEANTRÄGE Nur die Bewerber, die ihre Eignung durch ihren Teilnahmeantrag belegen und die nach Auswertung aller Teilnahmeanträge die höchsten Punktzahlen erreichen, werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
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Die KWA wird zunächst die grundsätzliche Eignung der Bewerber anhand ihrer eingereichten Teilnahmeanträge prüfen. Bewerber, die mit ihrem Teilnahmeantrag nicht die erforderliche Eignung nachweisen, indem sie insbesondere gegen die nachfolgend benannten Ausschlusskriterien verstoßen, wird die KWA nicht weiter berücksichtigen.
Ausschlusskriterien sind folgende:
• Zuverlässigkeit (siehe Eigenerklärungen unter 3.A)
• Finanzielle Leistungsfähigkeit: Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eigenerklärungen unter 3.B)
• Technische Leistungsfähigkeit: Zertifizierung ISO-27001 oder gleichwertig (siehe Eigenerklärungen unter 3.C)
• Technische Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung über ein bestehendes EU- Hosting (siehe Eigenerklärungen unter 3.C)
• Folgende Mindestreferenzen (siehe Eigenerklärungen unter 3.C):
Mindestens zwei Referenzen über die erfolgreiche Implementierung sowie die Übernahme von Wartung und Support einer Source-to-Pay-Lösung (eProcurement) mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 50.000 EUR (netto) im Zeitraum 2022 bis November 2026.
Teilnahmeanträge, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, schließt die KWA aus.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wird die KWA nach den Bewertungskriterien aus der Bewertungsmatrix zur Anlage A werten. Dafür wertet die KWA die eingereichten Mindestreferenzen nach der Bewertungsmatrix zur Anlage A.
Zu allen Referenzen sollen die Bewerber möglichst ein Referenzblatt mit Details zum Referenzprojekt abgeben.
Die KWA geht für die Wertung der Referenzen grundsätzlich von zwei eingereichten Mindestreferenzen aus. Daher sollten die Bewerber nicht mehr als die genannte Anzahl an Referenzen einreichen. Sollte ein Bewerber mehr als die genannte Anzahl an Referenzen für erforderlich halten, ist ihm dies jedoch freigestellt.
Für die Wertung wird die KWA alle eingereichten Mindestreferenzen anhand der in der Bewertungsmatrix zur Anlage A genannten Kriterien bewerten und jeweils eine
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Punktzahl je Referenz ermitteln. Die Summe der erreichten Punktzahlen der bewerteten Referenzen ist die Gesamtpunktzahl. Soweit ein Bewerber mehr als die geforderten zwei Referenzen abgibt, gilt Folgendes: Die Summe der erreichten Punktzahlen aller bewerteten Referenzen wird durch die Zahl der eingereichten Referenzen dividiert und so eine durchschnittliche Punktzahl ermittelt. Die durchschnittliche Punktzahl wird mit dem Faktor drei multipliziert (kaufmännische Rundung des jeweiligen Ergebnisses mit zwei Nachkommastellen). Die Bewerber sollten daher nur die Referenzen einreichen, die ihre Fachkunde besonders gut nachweisen und gemäß Bewertungsmatrix zur Anlage A hohe Punktzahlen erzielen.
Mit den Bewerbern, die mit ihrem Teilnahmeantrag die höchsten Gesamtpunktzahlen nach der Bewertungsmatrix zur Anlage A erhalten, wird die KWA das Verhandlungsverfahren fortsetzen. Die KWA wird voraussichtlich 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes auffordern. Sollten nach Auswertung gemäß der Bewertungsmatrix zur Anlage A mehrere Bewerber gleich geeignet sein (identische Gesamtpunktzahl), entscheidet das Los.
2.6. BEWERBERGEMEINSCHAFTEN Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird; • in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden; • in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird.
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die in diesem Dokument als Anlage 1 (siehe unten) beigefügte Bewerbergemeinschaftserklärung vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgibt. In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit ist die Eignung jeweils für den zu übernehmenden Leistungsteil nachzuweisen.
Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Pflichten.
2.7. NACHUNTERNEHMER Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder insbesondere seiner Fachkunde (technischen Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter,
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Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine vom Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Anlage 2 in diesem Dokument, siehe unten) sowie ein separates Eignungsformular mit den Erklärungen gemäß 3.A, 3.B und 3.C dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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3. EIGNUNGSFORMULAR
| Unternehmensangaben Bewerber | |
|---|---|
| Name | |
| Gesetzlicher Vertreter | |
| Anschrift (Str., Hausnr., PLZ, Ort) | |
| Rechtsform | |
| Eintragung Handelsregister | Handelsregister: __________________ Handelsregisternummer: ___________ Alternativ vergleichbare Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist: _________________________________________ |
| Ansprechpartner einschließlich Angabe der Position |
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| E-Mail-Adresse Ansprechpartner | |
|---|---|
| Telefonnr. Ansprechpartner |
| Informationen Bewerbergemeinschaften | |
|---|---|
| Die Leistungen werden von einer Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht: | ja Falls ja, ist für jedes Mitglied ein separates Eignungsformular mit den Erklärungen gemäß 3.A, 3.B und 3.C sowie die ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerber- /Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung (Anlage 1) einzureichen. |
| nein |
| Informationen zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen | |
|---|---|
| Wir berufen uns zur Erfüllung der Eignungskriterien gemäß 3.B und 3.C auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer): | ja Falls ja, reichen Sie bitte für jeden Nachunternehmer ein separates Eignungsformular mit den Erklärungen gemäß 3.A, 3.B und 3.C sowie die vom Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung ein. |
| nein |
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A: ZUVERLÄSSIGKEIT Wir erklären als Unternehmen,
dass für uns kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.
§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB lautet wie folgt:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
-
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
-
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
-
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
-
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung),
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-
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
-
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
-
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
- Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
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beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Ich/Wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 lautet wie folgt: „(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen,
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die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder
e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“
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Wir erklären ferner als Unternehmen,
dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,
dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben,
dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird,
dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
dass die bei uns beschäftigten Mitarbeiter/-innen nicht unterhalb der Mindestentgeltregelungen des Mindestlohngesetzes entlohnt werden.
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B: FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Ausschlusskriterium:
Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 300.000.
alternativ zu vorstehender Erklärung
Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
Nur informativ (kein Ausschlusskriterium):
Den Bruttogesamtumsatz unseres Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre1 (2022 – 2024 oder 2023 – 2025), beziffern wir wie folgt:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|
| Bruttogesamtumsatz Unternehmen in EUR |
1 Newcomer sind zugelassen, insoweit ist eine dreijährige Geschäftstätigkeit keine Mindestanforderung.
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C: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT / FACHKUNDE
Nur informativ (kein Ausschlusskriterium):
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter/-innen unseres Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre2 (2022 – 2024 oder 2023 – 2025), beziffern wir wie folgt:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter/-innen |
Die durchschnittliche Anzahl der Software-Entwickler:innen unseres Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre3 (2022 – 2024 oder 2023 – 2025), beziffern wir wie folgt:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Anzahl der Software-Entwickler:innen |
Die durchschnittliche Anzahl der Support-Mitarbeiter:innen unseres Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre4 (2022 – 2024 oder 2023 – 2025), beziffern wir wie folgt:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Anzahl der Support-Mitarbeiter:innen |
2 Newcomer sind zugelassen, insoweit ist eine dreijährige Geschäftstätigkeit keine Mindestanforderung. 3 Newcomer sind zugelassen, insoweit ist eine dreijährige Geschäftstätigkeit keine Mindestanforderung. 4 Newcomer sind zugelassen, insoweit ist eine dreijährige Geschäftstätigkeit keine Mindestanforderung.
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Ausschlusskriterium:
Unser Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach ISO-27001 oder gleichwertig.
Auf besondere Anforderung durch die KWA werden wir kurzfristig einen entsprechenden Nachweis für die obige Zertifizierung ISO-27001 nachreichen.
Ausschlusskriterium:
Unser Unternehmen erbringt Cloud-Dienste mit Hosting in der EU.
Auf besondere Anforderung durch die KWA werden wir kurzfristig einen entsprechenden Nachweis nachreichen.
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Ausschlusskriterium:
Mindestens zwei Referenzen über die erfolgreiche Implementierung sowie die Übernahme von Wartung und Support einer Source-to-Pay-Lösung (eProcurement) mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 50.000 EUR (netto) im Zeitraum 2022 bis November 2026.
Zu den nachfolgenden Referenzen soll der Bewerber möglichst jeweils ein Referenzblatt mit Details zu dem Referenzauftrag einreichen.
| Referenz 1 (Source-to-Pay-Lösung) – Mindestanforderung (sowie wertungsrelevant) Referenz über die erfolgreiche Implementierung sowie die Übernahme von Wartung und Support einer Source-to-Pay-Lösung (eProcurement) mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 50.000 EUR (netto) im Zeitraum 2022 bis November 2026. | |
|---|---|
| Auftraggeber | …............................................................ Öffentlicher Auftraggeber Privater Auftraggeber |
| Auftragsgegenstand | __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ |
| Auftragswert (netto) | __________________________ |
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| Jahr des Projektabschlusses der Implementierung | __________________________ |
|---|---|
| Implementierung von Lieferantenkatalogen | ja nein |
| Implementierung von Multilieferantenkatalogen | ja nein |
| Implementierung von eBanf/Freitextbestellung | ja nein |
| Implementierung eines digitaler Rechnungseingangs- Workflows | ja nein |
| Implementierung einer Lieferantenbewertung | ja nein |
| Implementierung einer Lieferantenselbstauskunft | ja nein |
| Implementierung eines Lieferantenonboardings | ja nein |
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| Referenz 2 (Source-to-Pay-Lösung) – Mindestanforderung (sowie wertungsrelevant) Referenz über die erfolgreiche Implementierung sowie die Übernahme von Wartung und Support einer Source-to-Pay-Lösung (eProcurement) mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 50.000 EUR (netto) im Zeitraum 2022 bis November 2026. | |
|---|---|
| Auftraggeber | …............................................................ Öffentlicher Auftraggeber Privater Auftraggeber |
| Auftragsgegenstand | __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ |
| Auftragswert (netto) | __________________________ |
| Jahr des Projektabschlusses der Implementierung | __________________________ |
| Implementierung von Lieferantenkatalogen | ja nein |
| Implementierung von Multilieferantenkatalogen | ja nein |
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| Implementierung von eBanf/Freitextbestellung | ja nein |
|---|---|
| Implementierung eines digitaler Rechnungseingangs- Workflows | ja nein |
| Implementierung einer Lieferantenbewertung | ja nein |
| Implementierung einer Lieferantenselbstauskunft | ja nein |
| Implementierung eines Lieferantenonboardings | ja nein |
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BEWERBERGEMEINSCHAFT (ANLAGE 1)
Name der Bewerbergemeinschaft: ………………………………………………………
Namen/Anschriften der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Bezugnahme auf ihre Vertretungsverhältnisse:
-
……………………………………………………. ……………………………………………………. ……………………………………………………. ……………………………………………………. ……………………………………………………. …………………………………………………….
-
……………………………………………………. ……………………………………………………. ……………………………………………………. ……………………………………………………. ……………………………………………………. …………………………………………………….
-
……………………………………………………. ……………………………………………………. ……………………………………………………. ……………………………………………………. ……………………………………………………. …………………………………………………….
Erklärung der Bewerbergemeinschaft
- Wir benennen die im Folgenden genannte Person als bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft für das vorliegende Vergabeverfahren.
Wir erklären, dass diese Person im vorliegenden Vergabeverfahren alleinvertretungsberechtigt ist. Sie ist insbesondere befugt, rechtsgeschäftliche und/oder gesetzliche Erklärungen entgegenzunehmen und abzugeben sowie Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen und Vereinbarungen zu der Leistung zu treffen. Wir bestätigen, dass diese Person die Bewerbergemeinschaft insoweit gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
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Bevollmächtigter Vertreter:
Name: …………………………………………………………………………………...
Unternehmen: …………………………………………………………………………..
Unternehmensadresse: ……………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………….
E-Mail: ……………………………………………………………………………………
Telefon: …………………………………
Telefax: …………………………………
Wir verpflichten uns, jede Änderung in der Person des bevollmächtigten Vertreters schriftlich, rechtzeitig und unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen. Wir erkennen an, dass Änderungen in der Person eines bevollmächtigten Vertreters erst nach Zugang einer schriftlichen Erklärung der Bewerbergemeinschaft wirksam werden. Wir verpflichten uns, schriftlich, rechtzeitig und unverzüglich der Vergabestelle einen neuen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und dessen Vertretungsmacht nachzuweisen, soweit in dieser Anlage nur ein bevollmächtigter Vertreter benannt wurde und Änderungen in dieser Person des bevollmächtigten Vertreters eintreten.
-
Wir erklären, dass wir im Auftragsfalle eine Rechtsform bilden werden, die eine gesamtschuldnerische Haftung beinhaltet.
-
Wir erklären, dass die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft folgende Leistungen erbringen:
Mitglied 1: ……………………………..
Mitglied 2: ……………………………..
Mitglied 3: ……………………………..
(Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften ist die Unterzeichnung durch jeweils eine vertretungsberechtigte Person des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft erforderlich.)
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…………………………….. …………………………………………………… Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift
- Mitglied der Bewerbergemeinschaft
…………………………….. …………………………………………………… Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift 2. Mitglied der Bewerbergemeinschaft
…………………………….. …………………………………………………… Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift 3. Mitglied der Bewerbergemeinschaft
…………………………….. …………………………………………………… Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift 4. Mitglied der Bewerbergemeinschaft
(für weitere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bitte ergänzende Blätter verwenden, Nummerierung fortführen)
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VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
NACHUNTERNEHMER (ANLAGE 2)
Das Unternehmen ……………………………………………………… [Name des Bewerbers zu ergänzen] beabsichtigt, sich bei der Erfüllung der Aufträge
Vergabe Beschaffung, Implementierung, Wartung und Support einer Source-to-Pay- Lösung (eProcurement) für das Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof
der Fähigkeiten unseres Unternehmens
Name: ……………………………………………………………………………................. Unternehmen: ………………………………………………………………………………. Unternehmensadresse: …………………………………………………………............... …………………………………………………………………………………………………
hinsichtlich folgender Leistungen
……………………………………………………………………………………………………... ……………………………………………………………………………………………………... ……………………………………………………………………………………………………... ……………………………………………………………………………………………………... ……………………………………………………………………………………………………... ……………………………………………………………………………………………………...
zu bedienen.
Hiermit verpflichten wir uns, im Falle einer Auftragserteilung auf das Angebot des oben genannten Hauptauftragnehmers die zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen zu erbringen.
…………………………….. …………………………………………………… Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Nachunternehmers
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