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EVB-IT Systemlieferungsvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
Vertrag über die Lieferung eines IT-Systems
Inhaltsangabe
R
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4 1.1 Vertragsgegenstand 4 1.2 Vergütung 4 1.3 Vertragsbestandteile 5 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den im Inhaltsverzeichnis bestehenden Seiten und den folgenden Anlagen: 5 1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Udie Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs- AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 5 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. 5 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 6 2.1 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung 6 2.2 Schulung 6 2.3 Leistungen nach der Systemlieferung 6
W
3 Systemumgebung des Systems und Beistellungen 6 4 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung 7 4.1 Verkauf von Hardware 7 4.2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (Verkauf) 8 4.2.1 Leistungsumfang und Vergütung 8 4.2.2 Bereitstellung der Standardsoftware 8 4.3 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 8 4.3.1 Leistungsumfang 8 4.3.2 Vergütung 8 4.4 HerbeifühTrung der Betriebsbereitschaft 9 4.4.1 Leistungsumfang 9 4.4.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 9 4.4.3 Vergütung 9 4.5 Sonstige Leistungen zur Systemlieferung 9 4.5.1 Leistungsumfang 9 4.5.2 Vergütung 9
N
5 Schulung 9 5.1 Art und Umfang der Schulungen 9 5.2 Schulungsunterlagen 11 5.3 Vergütung für Schulungen und Schulungsunterlagen 11 6 Dokumentation 11 6.1 Art und Umfang der Dokumentation 11 6.2 Weitere Regelungen zur Dokumentation 12
E
7 Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung 12 7.1 Arten von Systemserviceleistungen 12 7.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Systems (Störungsbeseitigung) 12 7.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) 14 7.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen (Standardsoftware) 14 7.2 Beginn/Dauer der Systemserviceleistungen 15 7.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 15 7.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 15 7.4.1 Vergütung 15 7.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 15 7.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 16 7.5.1 Teleservice 16 7.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 16 7.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 16 7.6 Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung 16
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
7.6.1 Leistungsumfang 16 7.6.2 Vergütung 16 8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 16
R
8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 16 8.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 18 8.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 18 8.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 18 8.2.3 Während sonstiger Zeiten 18 8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 18 8.4 Reisekosten, Nebenkosten, Materialkosten und Reisezeiten 19 8.4.1 Reisekosten, Nebenkosten und MaterialkosUten 19 8.4.2 Reisezeiten 19 8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 19 8.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis enthalten sind 19 9 Termin- und Leistungsplan 19 10 Zahlungsplan 20 11 Verantwortlicher Ansprechpartner 20 12 Weitere Pflichten des AuftraWgnehmers 21 12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 21 12.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 21 12.3 Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren 21 12.4 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) 21 12.5 Entsorgung der Verpackung 21 13 Mitwirkung des Auftraggebers 22 14 Systemlieferung 22 14.1 Demonstration des Systems 22 14.2 Erfüllungsort 22
T
14.3 Versand 22 15 Mängelhaftung (Gewährleistung) 23 15.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Systems 23 15.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 23 15.3 Mängelmeldungen 23 15.3.1 Form der Mängelmeldung 23 N15.3.2 Adresse für Mängelmeldungen 23 15.4 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline, Telefonischer Support 23 15.4.1 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten 23 15.4.2 Servicezeiten 24 15.4.3 Hotline 24 15.5 Telefonischer Support 24 15.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 24 E15.7 Vereinbarung zur kaufmännischen Rügepflicht, für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist 24 16 Haftungsregelungen 25 16.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 25 16.2 Haftung bei Verzug 25 16.3 Haftung für entgangenen Gewinn25 17 Vertragsstrafen bei Verzug 25 17.1 Verzug bei Systemlieferung oder Teillieferung 25 17.2 Verzug bei Reaktions- und Wiederherstellungszeiten 25 18 Weitere Vereinbarungen 25 18.1 Abweichende Mängelklassifizierung 25 18.2 Garantien 25 18.2.1 Auftragnehmergarantien 25 18.2.2 Herstellergarantien 26 18.3 Hinterlegung des Quellcodes 26 18.4 Haftpflichtversicherung 26
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
18.5 Sicherheiten 26 18.5.1 Vorauszahlungssicherheit 26 18.5.2 Mängelhaftungssicherheit 26
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18.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 27 18.7 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention27 18.8 Sonstige Vereinbarungen 27
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
Vertrag über die Lieferung einesR IT-Systems
Zwischen Stadt Langenfeld Konrad-Adenauer-Platz 1 40764 Langenfeld
U
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: XXX
— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —
W
und
XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: XXX
T
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —
wird folgender Vertrag geschlossen: 1 NGegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung des nachfolgend beschriebenen Systems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer, auf der Grundlage eines Kaufvertrages und‑ soweit nachfolgend vereinbart ‑ der Systemservice. ELieferung, Montage und Inbetriebnahme eines neuen Telekommunikationssystems der Firma/Hersteller XXX
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten.
1.2 Vergütung Der Pauschalfestpreis beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1 Der Pauschalfestpreis beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis werden nachfolgend
1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 7.4.1
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Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer XXX
gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1 Es wird kein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung gemäß Anlage Teil C Preisblatt
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der im Preisblatt angebotene Nachlass auf alle Einheitspreise sowie ein gewährtes Skonto (Zahlungsfrist 14 Tage) sind Vertragsinhalt.
1.3 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den im Inhaltsverzeichnis bestehenden Seiten und den folgenden Anlagen:
| Anlagen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag | |||
|---|---|---|---|
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum / Version | Anzahl Seiten |
| 1 | Teil A Leistungsbeschreibung | XXX | XXX |
| 2 | Teil B Fragenkatalog | XXX | Exceltabelle |
| 3 | Teil C Preisblatt | XXX | Exceltabelle |
| 4 | Angebotsschreiben | XXX | XXX |
| 5 | Zuschlagsschreiben | XXX | XXX |
| 6 | Abnahmeprotokoll mit Anlage Mengen | XXX | XXX |
| 7 | Rechnungskontrolle XXX | XXX | XXX |
| 8 | Rechnung XXX | XXX | XXX |
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge wie oben aufgeführt.
1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs- AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Systemlieferungs-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Systemlieferungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Systemlieferungs-AGB zugelassen ist.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
R
2.1 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung Verkauf von Hardware Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (Verkauf) Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Hardware uUnd Standardsoftware) Sonstige Leistungen
2.2 Schulung Schulung
2.3 Leistungen nach der Systemlieferung
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Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft) Sonstige Leistungen
3 Systemumgebung des Systems und Beistellungen Die Systemumgebung des Systems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Teil A Leistungsbeschreibung. Die Beistellungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Beistellungen | Art der Beistellungen* (HW, SW, IS, S)1 |
|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 |
NTW
1 HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS= Individualsoftware, S =Sonstige
Die Beistellungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
E
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer XXX
4 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung
4.1 Verkauf von Hardware Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. | EXP1 | Menge | Bei vereinbartem Pauschalfestpreis lediglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfestpreis angeben2. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | Gesamtpreis | ||||
| 1 | Siehe Anlage Zuschlagsschreiben | Der Preis kann sich aufgrund von Mehrungen- und Minderungen während der Projektphase ändern | |||
| 2 | Siehe Anlage Rechnungskontrolle | XXX netto | |||
| Summe | XXX brutto |
1 US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen.
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Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
4.2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (Verkauf)
4.2.1 Leistungsumfang und Vergütung
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Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware gegen Einmalvergütung überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. | Menge | Anzahl erlaubter Sicherungs kopien | Zu liefernde Version | Abweichen de Nutzungsr echte gemäß Nutzungsr echtsmatri x | R Bei vereinbartem Pauschalfestpreis lediglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfestpreis angeben4 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzel- preis | Gesamtpr eis | |||||||
| 1 | Siehe Anlage Zuschlagsschreiben | U | Siehe 4.1 | Siehe 4.1 | ||||
| 2 | Siehe Anlage Rechnungskontrolle | Siehe 4.1 | Siehe 4.1 | |||||
| Summe | Im Kaufpreis lfd. Nr. 4.1. enthalten |
W
Sofern abweichenTde Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 3 (s.a. Nummer 4.2.1, Spalte 7) Ziffer 2.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB N die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
4.2.2 Bereitstellung der Standardsoftware Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware wie folgt zur Verfügung:
E
gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Teil A Leistungsbeschreibung in Form der Installation. gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. beschrieben.
4.3 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
4.3.1 Leistungsumfang Die Übernahme von Altdaten durch auslesen des Altsystems, sowie Anlage Mengengerüst als Exceldatei und gemäß Abstimmung im Auftaktgespräch.
4.3.2 Vergütung Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem
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Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer XXX
Pauschalfestpreis abgegolten. Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Anlage Nr. 1. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
4.4 Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
4.4.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems (Ziffer 2.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB). Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft wie in Anlage Teil A Leistungsbeschreibung beschrieben.
4.4.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Abweichend von Ziffer 2.3.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden gem. Anlage Nr. für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.
4.4.3 Vergütung Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft ist mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Anlage Nr. 1. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
4.5 Sonstige Leistungen zur Systemlieferung
4.5.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemlieferung ergibt sich aus Anlage Nr. .
4.5.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil für die Leistungen beträgt . Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
5 Schulung
5.1 Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:
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| Lfd. Nr. | Anzahl der Schulu ngen | Art der Schulung (NZ/AD/M P/S)1 | Inhalt der Schulung | Schulungs tage pro Schulung | Ort2 | Maximale Anzahl Teilnehm er pro Schulung | F Sofern im Pauschalfestpreis enthalten, keine Angabe notwendig | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Betrag pro Schulung | Gesa mtprei s | |||||||
| 1 | Siehe Anlage 1 Teil A Leistungsbeschreibung und Anlage Teil C Preisblatt | R | ||||||
| Summe gemäß Anlage Rechnungskontrolle und Anlage Gegenüberstellung/Prüfung Rechnungspositionen Anbieter) |
UR
W
1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung 2 Von Ziffer 2.4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichender Ort der Schulung
Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung.
T
N
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5.2 Schulungsunterlagen Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:
| Lfd. Nr. | Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 5.1 eintragen) | Schulungsunterlage | EXP1 | Menge |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Anlage Teil A Leistungsbeschreibung |
1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften
Von Ziffer 2.4.2. und/oder Ziffer 2.4.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende oder zusätzliche Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen sind in Anlage Nr. vereinbart.
5.3 Vergütung für Schulungen und Schulungsunterlagen Die in Nummer 5.1 vereinbarten Schulungen sind im Pauschalfestpreis enthalten. Eine Vergütung für die Schulung ist gesondert nach Maßgabe von Nummer 5.1 zu zahlen.
6 Dokumentation
6.1 Art und Umfang der Dokumentation Es wird folgende Dokumentation geschuldet:
| Lfd. Nr. | Dokumentation für Systemkomponente aus (z.B. Nummer 4.1 lfd. Nr. 2) | Art der Dokumentation | Anzahl |
|---|---|---|---|
| 1 | Siehe Anlage Teil A Leistungsbeschreibung |
Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Teil A Leistungsbeschreibung.
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6.2 Weitere Regelungen zur Dokumentation Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. .
7 Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/ oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände nach den folgenden Regelungen:
7.1 Arten von Systemserviceleistungen
7.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Systems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft des Systems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wiederherzustellen. oder des Systems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB mit Ausnahme folgender Systemkomponenten wiederherzustellen: . oder folgender Systemkomponenten gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wiederherzustellen: . oder gemäß Anlage Nr. _____ wiederherzustellen.
7.1.1.1 Störungsmeldung
7.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gemäß Anlage Nr. .
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7.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: R
| Name/Firma: | Anbieter |
|---|---|
| Organisationseinheit/Abteilung: | Service |
| Postanschrift: | R XXX |
| Telefon: | XXX |
| Fax: | XXX |
| E-Mail: | XXX |
| Web-Adresse: | U XXX |
WU
gemäß Anlage Nr.
7.1.1.2 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart (siehe Ziffer 4.1.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB):
T
| Mängelklasse | Reaktionszeit | Wiederherstellungszeit |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernder Mangel | ||
| Betriebsbehindernder Mangel | ||
| T Leichter Mangel |
NT
Es werden für in Nummer 18.1 vereinbarte Mängelklassen folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung vereinbart.
E
Hinweis: Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
Ergänzend können in Nummer 17.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
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7.1.1.3 Servicezeiten, Hotline Es werden die Servicezeiten gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung vereinbart:
Tag Uhrzeit
Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung.
Tag Uhrzeit
Weitere Vereinbarungen zur telefonischen Unterstützung (Hotline) gemäß Anlage Nr. . Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Service Level Agreement).
7.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Systems zu vermeiden. oder für folgende Teile des Systems: oder für die in Anlage Nr. aufgeführten Teile davon angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen zu vermeiden. oder zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. .
7.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen (Standardsoftware) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände für die aufgeführte Standardsoftware zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:
| Lfd. Nr. aus Nummer 4.2.1 | Überlassung aller verfügbaren Programmstände | Zeitpunkt der Leistung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Patches, Updates | Upgrade s | Releases/ Versionen | Auf Anforderung des Auftraggebers | Unverzüglich so bald verfügbar | |
| 1 | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände gemäß Anlage Nr. .
Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände der jeweiligen
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Standardsoftware durch die für den neuen Programmstand geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekanntgegeben werden.
7.2 Beginn/Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen, beginnend dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Systems ab dem Tag nach der mängelfreien Abnahme folgendem Datum:
jeweils für die Dauer von Monaten für die Dauer gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung festgelegten Laufzeit für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer
zu erbringen.
7.3 Kündigung von Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.7.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Ergänzend zu Ziffer 4.7.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.
7.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen
7.4.1 Vergütung Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis beträgt Euro2. Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal Euro1. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das System wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) (hier die relevante Nummer(n) aus Nummer 7.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung und Zuschlagsschreiben.
7.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)
21Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen.
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quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalmonats) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum R gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung, Kapitel 14.4 (vierteljährlich nachträglich)
7.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen
7.5.1 Teleservice
U
Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Telefonischer Support entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. .
7.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen Die Parteien vereinbaren eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. .
W
7.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
7.6 Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung
7.6.1 Leistungsumfang
T
Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung ergibt sich aus Anlage Teil A Leistungsbeschreibung.
7.6.2 Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. NDer Vergütungsanteil für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung beträgt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 7.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Anlage Nr. 1. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
E
Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
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EVB-IT Systemlieferungsvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer XXX
8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Personalkategori e | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.1 | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.2 | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.3 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| je Stunde | je Tag | je Stunde | je Tag | je Stunde | je Tag | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| Kategorie 1 | |||||||
| Kategorie 2 | |||||||
| Kategorie 3 |
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EVB-IT Systemlieferungsvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer XXX
8.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:
8.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
Wochentag Uhrzeit
8.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
| Wochentag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr |
8.2.3 Während sonstiger Zeiten
| Wochentag | Uhrzeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Samstag | von | bis | Uhr | ||
| Sonntag | von | bis | Uhr | ||
| Feiertag am Erfüllungsort | von | bis | Uhr |
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. Anlage Teil A Leistungsbeschreibung.
8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Sätze 2 und 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
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EVB-IT Systemlieferungsvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer XXX
8.4 Reisekosten, Nebenkosten, Materialkosten und Reisezeiten
8.4.1 Reisekosten, Nebenkosten und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
8.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
8.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis enthalten sind Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Leistungen gemäß Nummer . Es wird eine Preisanpassung nach Maßgabe der Anlage Teil A Leistungsbeschreibung vereinbart.
9 Termin- und Leistungsplan Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der zu erbringenden Leistung | Art des Termins TL1, SL2 | Leistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung) | Leistungsort (einschließlich Anschrift) | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Rolloutplanung/Umstellung/ Installation | TL | 6 Monate, Beginn umgehend ab schriftlicher Auftragserteilung bzw. wenn gesetzliche Stillhaltefristen abgelaufen sind. | Rathaus, Stadthalle und Betriebshof der Stadt Langenfeld | |
| 2 | Vollständige, funktionsfähige und mängelfreie Bereitstellung | SL | spätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung | Rathaus, Stadthalle und Betriebshof der Stadt Langenfeld |
1 TL = Teillieferung* 2 SL = Systemlieferung*
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EVB-IT Systemlieferungsvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
Die konkrete Terminierung der Leistung erfolgt nach Zuschlagserteilung im Rahmen des Auftaktgesprächs in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. R Das Projekt ist unmittelbar nach Zuschlag umzusetzen; die Umsetzungsdauer bis zur mängelfreien Abnahme soll dabei sechs Monate ab Auftragsvergabe nicht überschreiten.
10 Zahlungsplan Der Auftragnehmer erhält zum (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von Euro Zug um Zug gegen Gewährung einer Vorauszahlungssicherheit. Der Zahlungsplan ergibt sich aus der folgenUden Tabelle:
| Leistung gemäß Nummer 9, lfd. Nr. | Art der Zahlung, AZ1, TZ2, SZ3 | Betrag | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| 1 | TZ | 50% | U Nach vollständiger Lieferung der in der Leistungsbeschreibung genannten Hardwarekomponenten sowie abgestimmter und vollständiger Rolloutplan. |
| 2 | TZ | W 30% | Nach erfolgreicher Installation, Konfiguration und Integration der gelieferten Komponenten in die bestehende Systemumgebung sowie erfolgreicher Durchführung von Funktionstests. |
| 3 | SZ | 20 % | Nach vollständiger, funktionsfähiger Bereitstellung des Systems (Systemlieferung) und mängelfreier Abnahme durch den Auftraggeber. |
NTW
1 AZ = Abschlagszahlung 2 TZ = Teilzahlung 3 SZ =Schlusszahlung
Die Zahlungsplan ergibt sich aus der Anlage. Auf alle Zahlungen nach diesem Zahlungsplan gilt die Skontofrist von 14 Tagen, sofern Skonto gewährt wurde.
E
11 Verantwortlicher Ansprechpartner
| E | Ansprechpartner des Auftraggebers | Ansprechpartner des Auftragnehmers |
|---|---|---|
| Name | XXX | XXX |
| Position | Projektleitung | XXX |
E
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
| Organisationseinheit | XXX | XXX |
|---|---|---|
| Telefonnummer: | XXX | F XXX |
| Faxnummer | XXX | XXX |
| E-Mail: | XXX | XXX |
| Anschrift: | XXX | XXX |
URF
12 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:
12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen aWn das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüber prüfung SÜ 1, 2 oder 31 | Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
W
1 Stufen der Si T cherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Teil A Leistungsbeschreibung.
12.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen
N
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: Anlage Teil A Leistungsbeschreibung
E
12.3 Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren Dem Auftragnehmer sind keine Kopier- oder Nutzungssperren in den Systemkomponenten bekannt. Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in den Systemkomponenten gemäß Nummer lfd. Nr. bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. .
12.4 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1 genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .
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EVB-IT Systemlieferungsvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
12.5 Entsorgung der Verpackung Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . R Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB).
13 Mitwirkung des Auftraggebers Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente):
U
| Lfd. Nr. | Art der Mitwirkung | Erläuterungen (z.B. fachliche Qualifikation des Personals, das Mitwirkungsleistungen erbringt) | max. Aufwand | Termin, Zeitraum | Ort |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Benennung eines technischen Ansprechpartners für den Erstkontakt (First-Level Support) und Durchführung einfacher Tätigkeiten nach Vorgabe des Auftragnehmers. | U | vor Ort | ||
| 2 | Bereitstellung Schulungsraum | vor Ort | |||
| 3 | Zugriff auf Systeme dieses Vertrages | W | vor Ort | ||
| 4 | Einhaltung Räumlicher Umgebungsbedingungen für die Hardware/Systeme | vor Ort | |||
| 5 | T Dokumentieren und Melden eventueller - qualifizierter Fehlermeldungen | vor Ort |
NTW
Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. .
14 Systemlieferung
E
14.1 Demonstration des Systems Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Demonstration, deren Dauer und die vorzuführenden Funktionalitäten aus Anlage Teil A Leistungsbeschreibung. erstellt der Auftragnehmer die erforderlichen Testdaten zur Durchführung der Demonstration. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . erbringt der Auftragnehmer weitere Unterstützungsleistungen gemäß Anlage Nr. .
14.2 Erfüllungsort Erfüllungsort (abweichend von Ziffer 12.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB)
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EVB-IT Systemlieferungsvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer XXX
14.3 Versand Abweichend von Ziffer 12.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird hinsichtlich der Versand- und Verpackungskosten folgende Regelung getroffen:
15 Mängelhaftung (Gewährleistung)
15.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Systems Es gilt Ziffer 13.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Anstelle der in Ziffer 13.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware tritt eine -monatige Frist.
15.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teillieferungen gemäß Anlage Nr. .
15.3 Mängelmeldungen
15.3.1 Form der Mängelmeldung Abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. .
15.3.2 Adresse für Mängelmeldungen Die Mängelmeldung erfolgt
an folgende Adresse:
| Name/Firma: | |
|---|---|
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| Postanschrift: | |
| Telefon: | |
| Fax: | |
| E-Mail: | |
| Web-Adresse: |
gemäß Anlage Nr. .
15.4 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline, Telefonischer Support
15.4.1 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten Es werden die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten aus Anlage Teil A Leistungsbeschreibung vereinbart.
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EVB-IT Systemlieferungsvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
Mängelklasse
| Reaktionszeit | Wiederherstellungszeit |
|---|---|
| F |
RF
Hinweis: Reaktions- und WiederherstellungszeitUen beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmeldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 17.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
15.4.2 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung vereinbart.
W
Tag Uhrzeit
15.4.3 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung.
T
Tag Uhrzeit
N
Weitere Vereinbarungen zur Hotline sind gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung aufgeführt.
15.5 Telefonischer Support Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Telefonischer Support entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. .
E
15.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
15.7 Vereinbarung zur kaufmännischen Rügepflicht, für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist Es werden gemäß Anlage Nr. von § 377 HGB abweichende Regelungen getroffen.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer XXX
16 Haftungsregelungen
16.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei einem Auftragswert über 100.000 EURO insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
16.2 Haftung bei Verzug Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung für Verzug die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
16.3 Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 15.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
17 Vertragsstrafen bei Verzug
17.1 Verzug bei Systemlieferung oder Teillieferung Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teillieferungen gemäß Nummer 9 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird bei Verzug der Systemlieferung oder Teillieferung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung, Kapitel 18 (Abnahmebedingungen) vereinbart.
17.2 Verzug bei Reaktions- und Wiederherstellungszeiten Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Teil A Leistungsbeschreibung, Kapitel 14.16 (Pönalen-Regelung) Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 geregelten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach der Systemlieferung vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Teil A Leistungsbeschreibung, Kapitel 14.16 (Pönalen-Regelung) Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 geregelten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
18 Weitere Vereinbarungen
18.1 Abweichende Mängelklassifizierung Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden die in Anlage Teil A Leistungsbeschreibung, Kapitel 14.12 bis 14.14 (Fehlerklassen 1 bis 3) genannten Mängelklassen vereinbart.
18.2 Garantien
18.2.1 Auftragnehmergarantien Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 15 und Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) vereinbarten Mängelhaftung die in Anlage Nr. aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie). Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich die in diesem Vertrag vereinbarte Mängelhaftung (Nummer
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EVB-IT Systemlieferungsvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
15 und Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Teil B Fragenkatalog erfolgt.
R
18.2.2 Herstellergarantien Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen:
| Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente gemäß Nummer 4 | Garantiebeginn | Dauer der Garantie in Monaten | R Name des Herstellers | Art der Garantie (z.B. VOS/BIS 1) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
UR
1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten)
W
Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. .
18.3 Hinterlegung des Quellcodes Es wird gemäß Ziffer 16.1 EVB-IT-Systemlieferungs-AGB die Hinterlegung des Quellcode folgender Standardsoftware vereinbart:
| Lfd. Nr. aus Nummer 4.2.1 | Hinterlegungsstelle und Hinterlegungsvereinbarung | Beitritt zu einer bestehenden Hinterlegungsvereinbarung gemäß |
|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 |
| lfd. Nr. | T Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. | Anlage Nr. |
NT
18.4 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen, die dem Umfang und Risiko der zu erbringenden Leistungen entspricht wird vereinbart.
E
18.5 Sicherheiten
18.5.1 Vorauszahlungssicherheit Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungssicherheit statt 100 % der Vorauszahlung Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100 % der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).
18.5.2 Mängelhaftungssicherheit Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 18.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB vereinbart.
Höhe der Sicherheit:
Version 1.4/05.11.25 / 1.1/23.11.2012
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber XXX
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer FXXX
Abweichend von Ziffer 18.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit: % des Auftragswertes.
R
18.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit gemäß Anlage Teil A Leistungsbeschreibung. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in der Anlage Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, abzuschließen vor Aufnahme der Leistungen (Leistungsbeschreibung, Kapitel 1.6), eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen
U
Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß Art. 28 Absatz 3 DSGVO). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
18.7 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages die in Anlage Nr. aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachtenW. folgende weitere Regelungen einzuhalten: .
18.8 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: . Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. . XXX T , XXX XXX , XXX Ort Datum Ort Datum
Auftragnehmer Auftraggeber
N
Unterschrift Auftragnehmer (Name in Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift) Druckschrift)
E
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