Langenfeld_Auswahlverfahren_Bewertungsmethode_V8.pdf

Beschaffung und Betrieb eines Voice-over-IP-Telekommunikationssystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Auswahlverfahren und Bewertungsmethode

Bewerberauswahl im Teilnahmewettbewerb, Neues VoIP-Telekommunikationssystem für die Stadt Langenfeld

Stand: 19.10.2026

Trennung von Eignung, Auswahl und Zuschlag Eignung, Auswahl und Zuschlag werden getrennt geprüft. Zuerst wird nur mit Ja oder Nein entschieden, ob ein Bewerber geeignet ist. Danach werden die geeigneten Bewerber nach den Kriterien unten bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Diese Kriterien gelten später bei der Wertung der Angebote nicht noch einmal.

Verfahrensablauf in zwei Stufen Stufe 1: Eignungsprüfung (Ja/Nein):

Der Bewerber ist geeignet, wenn er alle folgenden Mindestanforderungen aus der Eigenerklärung zur Eignung erfüllt. Nur geeignete Bewerber kommen in Stufe 2.

  1. keine Ausschlussgründe (Erklärung)

  2. Befugnis zur Berufsausübung (Registerauszug oder Gewerbeanmeldung)

  3. kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren (Erklärung)

  4. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre; auf den Auftragsgegenstand bezogener Jahresumsatz mindestens in Höhe des geschätzten Auftragswerts

  5. Betriebshaftpflichtversicherung mit den in der Eigenerklärung genannten Deckungssummen

  6. mindestens drei vergleichbare Referenzen der letzten fünf Jahre mit Ansprechpartner

  7. Angaben zur Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung und des Fachpersonals

  8. Nachweis eines Informationssicherheitsmanagements nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig

Schutz- und Nutzungshinweis: Diese Vergabeunterlagen werden ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung im vorliegenden Vergabeverfahren überlassen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Soweit die Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind, bleiben alle Rechte vorbehalten.

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  1. Angaben zu Nachunternehmern und gegebenenfalls Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise und Erklärungen kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen nachfordern; er ist dazu nicht verpflichtet. Ein Ausschluss erfolgt erst, wenn die Nachforderung fruchtlos bleibt.

Stufe 2: Auswahl unter den geeigneten Bewerbern:

Die geeigneten Bewerber werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden höchstens 5 Bewerber, und zwar die mit den meisten Punkten. Mindestens werden 3 Bewerber aufgefordert. Gibt es weniger als 3 geeignete Bewerber, wird mit den geeigneten Bewerbern weitergemacht. Haben mehrere Bewerber auf dem letzten Platz gleich viele Punkte, entscheidet das Los.

Auswahlkriterien und Gewichtung

AuswahlkriteriumGewichtmax. Punkte
Vergleichbare Referenzen, Anzahl20 %20
Vergleichbare Referenzen, Einschlägigkeit25 %25
Vergleichbare Referenzen, Umfang25 %25
Qualifikation und Kapazität des Fachpersonals20 %20
Qualitätsmanagement / Zertifizierungen10 %10
Summe100 %100

Vergleichbare Referenzen, Anzahl: Anzahl der nachgewiesenen, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren. Je mehr einschlägige Referenzen, desto höher die Stufe.

Vergleichbare Referenzen, Einschlägigkeit: Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem konkreten Auftragsgegenstand (Art, technische Komplexität, Zielgruppe). Je näher am Auftragsgegenstand, desto höher die Stufe.

Vergleichbare Referenzen, Umfang: Umfang beziehungsweise Auftragswert der vergleichbaren Referenzen im Verhältnis zum ausgeschriebenen Auftrag. Je näher am ausgeschriebenen Volumen, desto höher die Stufe. Der geschätzte Auftragswert wird in der Bekanntmachung genannt.

Qualifikation und Kapazität des Fachpersonals: Anzahl und berufliche Qualifikation der für vergleichbare Leistungen einsetzbaren Fach- und Führungskräfte. Je höher Qualifikation und Kapazität, desto höher die Stufe.

Qualitätsmanagement und Zertifizierungen: Nachgewiesene Qualitätsmanagementsysteme beziehungsweise einschlägige Hersteller- oder Produktzertifizierungen. Je nach Umfang der nachgewiesenen Zertifizierung steigt die Stufe.

Schutz- und Nutzungshinweis: Diese Vergabeunterlagen werden ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung im vorliegenden Vergabeverfahren überlassen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Soweit die Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind, bleiben alle Rechte vorbehalten.

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Punktestaffeln je Auswahlkriterium Die Tabellen zeigen, wann welche Stufe (0 bis 4) vergeben wird und wie viele Punkte dazu gehören.

Wer die Mindestanforderungen der Eignung nicht erfüllt, wird nicht bewertet. Deshalb beginnen einzelne Tabellen erst bei Stufe 1.

Einschlägigkeit und Umfang werden an den 3 besten Referenzen des Bewerbers bewertet. Für die Anzahl zählt die angegebene Gesamtzahl vergleichbarer Referenzen der letzten fünf Jahre. Sie ist auf Verlangen zu belegen. Jede der drei Referenzen wird einer Stufe zugeordnet. Für das Kriterium gilt die höchste Stufe, die mindestens zwei dieser Referenzen erreichen. Beispiel: Erreichen zwei Referenzen Stufe 3 und eine Stufe 1, gilt Stufe 3. Mindestens drei vergleichbare Referenzen der letzten fünf Jahre sind Voraussetzung der Eignung.

Vergleichbare Referenzen, Anzahl (höchstens 20 Punkte)

StufeAnforderungPunkte
13 vergleichbare Referenzen (Mindestanforderung der Eignung)5
24 vergleichbare Referenzen10
35 bis 6 vergleichbare Referenzen15
47 oder mehr vergleichbare Referenzen20

Vergleichbare Referenzen, Einschlägigkeit (höchstens 25 Punkte)

StufeAnforderungPunkte
1Mit Abweichungen vergleichbar (andere Systemart oder deutlich geringere Komplexität)5
2Vergleichbar in der Art der Leistung, aber geringere technische Komplexität10
3Vergleichbar in Art der Leistung und technischer Komplexität20
4Unmittelbar vergleichbar: gleiche Systemart, gleiche Komplexität, vergleichbarer Auftraggeber25

Vergleichbare Referenzen, Umfang (höchstens 25 Punkte)

StufeAnforderungPunkte
0Referenzvolumen unter 25 % des geschätzten Auftragswerts0
125 % bis unter 50 % des geschätzten Auftragswerts5
250 % bis unter 75 % des geschätzten Auftragswerts10
375 % bis unter 100 % des geschätzten Auftragswerts20
4100 % des geschätzten Auftragswerts oder mehr25

Schutz- und Nutzungshinweis: Diese Vergabeunterlagen werden ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung im vorliegenden Vergabeverfahren überlassen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Soweit die Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind, bleiben alle Rechte vorbehalten.

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Qualifikation und Kapazität des Fachpersonals (höchstens 20 Punkte)

StufeAnforderungPunkte
0Nur die Mindestanforderung der Eignung ist erfüllt, darüber hinaus keine Angaben0
1Projektleitung und 1 weitere qualifizierte Fachkraft nachgewiesen5
2Projektleitung und 2 bis 3 weitere qualifizierte Fachkräfte nachgewiesen10
3Projektleitung und mindestens 4 weitere qualifizierte Fachkräfte nachgewiesen15
4Wie Stufe 3, zusätzlich Vertretung der Projektleitung geregelt und einschlägige Zusatzqualifikation nachgewiesen20

Qualitätsmanagement und Zertifizierungen (höchstens 10 Punkte)

StufeAnforderungPunkte
0Kein Qualitätsmanagement nachgewiesen0
1Dokumentiertes Qualitätsmanagement ohne Zertifikat2
2Zertifikat nach ISO 9001 oder gleichwertig5
3ISO 9001 oder gleichwertig und ein weiteres einschlägiges Zertifikat8
4ISO 9001 oder gleichwertig und mindestens zwei weitere einschlägige Zertifikate10

Begriffe Gleichwertigkeit von Zertifikaten:

Ein Zertifikat gilt als gleichwertig mit einem genannten Zertifikat, wenn es von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig ist, den Geltungsbereich Telekommunikations- beziehungsweise IT-Dienstleistungen des Bewerbers umfasst und die Anforderungen der genannten Norm inhaltlich vollständig abdeckt. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Zertifikats; der Bewerber erläutert die Gleichwertigkeit kurz.

Einschlägige Zusatzqualifikationen:

Einschlägige Zusatzqualifikationen sind Herstellerzertifizierungen für das angebotene System, Zertifikate im IT-Service-Management (zum Beispiel ITIL), im Projektmanagement (zum Beispiel PRINCE2, PMI, IPMA) sowie Qualifikationen im Bereich Informationssicherheit und Netzwerke (zum Beispiel BSI IT-Grundschutz-Praktiker), jeweils mit gültigem Zertifikat.

Einschlägige Zertifikate:

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Einschlägige Zertifikate sind ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit), ISO/IEC 20000-1 (IT-Service-Management), ISO 14001 (Umweltmanagement), ISO 45001 (Arbeitsschutz) sowie Hersteller- oder Partnerzertifizierungen für das angebotene System. ISO 9001 selbst und die in der Eignung geforderte ISO/IEC 27001 zählen nicht als weiteres einschlägiges Zertifikat.

So werden die Punkte vergeben Jedes Kriterium wird mit einer Stufe von 0 bis 4 bewertet. Zu jeder Stufe steht die Punktzahl in den Tabellen oben. Die Punkte aller Kriterien werden addiert. Höchstens sind 100 Punkte möglich.

Beispiel: Ein Kriterium mit höchstens 20 Punkten bringt bei Stufe 2 genau 10 Punkte. Die Punkte je Stufe sind nicht bei allen Kriterien gleichmäßig verteilt, maßgeblich sind die Tabellen.

Die Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Beispielrechnung (Rangfolge) Das Beispiel zeigt eine Rangfolge mit erfundenen Werten.

BewerberErreichte Punkte (max. 100)Rang
Bewerber A1001
Bewerber B752
Bewerber C503

Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden bis zu 5 der bestplatzierten Bewerber. Im Beispiel sind das: Bewerber A, Bewerber B, Bewerber C.

Transparenz und Dokumentation Kriterien, Gewichtung, Punkte und die Zahl der eingeladenen Bewerber stehen vorab in der Bekanntmachung und werden danach nicht mehr geändert. Die Entscheidung wird nachvollziehbar dokumentiert.

Schutz- und Nutzungshinweis: Diese Vergabeunterlagen werden ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung im vorliegenden Vergabeverfahren überlassen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Soweit die Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind, bleiben alle Rechte vorbehalten.

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