Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für die Feuerwehr Euskirchen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- CPV-Codes
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- Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
- Spezialfahrzeuge (34114000)
- Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
- Bekanntmachung
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 173470-2026
- Verfahrensnummer
- 3d055c04-8ab8-487a-8f5b-379585429696
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Euskirchen schreibt die Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für die Löschgruppe Kirchheim aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt: Fahrgestell, Aufbau und Beladung. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung zur Modernisierung der feuerwehrtechnischen Ausstattung.
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Leistungsbeschreibung
Die Feuerwehr Euskirchen möchte ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die Löschgruppe Kirchheim, als Ersatzbeschaffung für ein älteres Fahrzeug beschaffen. Diese soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der Brandbekämpfung und in den sonstigen technischen Anforderungen berücksichtigt werden.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Fahrgestell
Der Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 29.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Aufbau
Der Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 29.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Beladung
Der Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 29.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft. Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Fahrgestell
- Los 1 a und Los 1 b 50 % max 1000 Punkte Los 1c 100 %
- Los 1 a 7,5 % max. 150 Punkte Los 1 b 10 % max. 150 Punkte
- Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
- Los 1 a und Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
- Los 1 a 10 % max. 200 Punkte Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
- Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
LOT-0002 · Aufbau
- Los 1 a und Los 1 b 50 % max 1000 Punkte Los 1c 100 %
- Los 1 a 7,5 % max. 150 Punkte Los 1 b 10 % max. 150 Punkte
- Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
- Los 1 a und Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
- Los 1 a 10 % max. 200 Punkte Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
- Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
LOT-0003 · Beladung
- Los 1 a und Los 1 b 50 % max 1000 Punkte Los 1c 100 %
- Los 1 a 7,5 % max. 150 Punkte Los 1 b 10 % max. 150 Punkte
- Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
- Los 1 a und Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
- Los 1 a 10 % max. 200 Punkte Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
- Los 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft. Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 487094-2026
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