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Vergabebedingungen
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DEUTSCH
HINWEIS FÜR VERGABE
Wir weisen darauf hin, dass Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig sind. Nebenangebote dürfen nicht abgegeben werden.
Ich/Wir erkläre(n) ferner, dass die Festlegungen in dem vom Auftraggeber erstelltenm Vertragsunterlagen (Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis) allein verbindlich sind und etwaige hiervon abweichende Angaben in unserem Angebot keine Gültigkeit haben.
HINWEIS ZU EIGNUNG
Die geforderten Eignungskriterien müssen vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Dokumente können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Wettbewerbsregister
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gem. § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen.
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Vergabebedingungen
AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
ANLAGEN VERTRAGSBESTANDTEIL
Vertragsbestandteil werden folgende Inhalte und Anlagen: Teile der Leistungsbeschreibung
Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
Mindestlohn (MiLoG)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich stets die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten, insbesondere seine Beschäftigten rechtzeitig nach dem MiLoG zu entlohnen. Beauftragt der Auftragnehmer zum Zwecke der Durchführung des Vertrages Nachunternehmer oder Verleiher, verpflichtet er sich, diese wiederum zur Einhaltung der Vorgaben nach dem MiLoG zu verpflichten. Gleiches gilt für von diesen Nachunternehmern beauftragte Nachunternehmer oder Verleiher. Die Einhaltung der Vorgaben des MiLoG hat der Auftragnehmer Fraunhofer durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Auf Verlangen von Fraunhofer hat der Auftragnehmer diese Unterlagen unverzüglich vorzulegen. Der Auftragnehmer stellt Fraunhofer von allen Ansprüchen seiner Beschäftigten, der Beschäftigten der von ihm beauftragten Nachunternehmer und Verleiher oder der Beschäftigten der von diesem Nachunternehmer beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher, frei.
Mit Annahme des Auftrages garantiert der Auftragnehmer, dass er nicht gem. §19 Abs. 1 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist.
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fraunhofer-Gesellschaft April 2026
Siehe Anlage "AEB_04-26_deutsch"
VOL/B in ihrer aktuellen Fassung
ANLAGEN DIE DER BIETER MIT SEINEN
ANGEBOTSUNTERLAGEN ABZUGEBEN HAT
Ausgefüllte Tabelle der Technische Details
Ausgefüllte Excel-Tabelle "Abgleich Leistungsverzeichnis.xlsx" -> Abgabe als pdf
Unterschriebenes Rücklaufexemplar (bei Bieterfragen)
Unterschriebenes Rücklaufexemplar des letzten Nachversands (sofern zutreffend)
Unterschriebene Selbsterklärung Ausschlussgründe
Unterschriebene Eigenerklärung das keine Ausschlussgründe vorliegen. "Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe.pdf"
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Unterschriebene Selbsterklärung (EU) Nr. 833/2014
Unterschriebene Eigenerklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der EU- Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt. "Eigenerklärung EU833-2014.pdf"
Unterschriebene Selbsterklärung Tariftreueversprechen
Unterschriebene Eigenerklärung zum Tariftreueversprechen
Unterlagen zur Eignungsprüfung, siehe Leistungsverzeichnis Punkt 4.1
KOMMUNIKATION
Vergabeplattform
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Rückfragen
Stellung von Rückfragen / Beantwortung der Rückfragen: Ausschließlich über die Vergabeplattform.
Fristen zur Stellung der Rückfragen / Beantwortung der Rückfragen bei
-
Offenem Verfahren / Verhandlungsverfahren / Öffentlicher Ausschreibung: Stellung der Rückfragen bis 8 Kalendertage vor der Submission bei der Vergabestelle Beantwortung der Rückfragen bis 5 Kalendertage vor der Submission
-
Nichtoffenem Verfahren / Beschleunigtem Verhandlungsverfahren / Beschränkter Ausschreibung / Verhandlungsvergabe: Stellung der Rückfragen bis 8 Kalendertage vor der Submission bei der Vergabestelle Beantwortung der Rückfragen bis 4 Kalendertage vor der Submission
Kommunikation nach Ablauf der Fristen
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
ANGEBOTSAUSWERTUNG
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der gewichteten Punkte je Zuschlagskriterium ergibt, erreicht hat.
Metrische Zuschlagskriterien
Aus der Menge der wertungsfähigen Angebote, d.h. alle Angebote, die nicht aus formalen Gründen, nicht aus Gründen der fehlenden Unternehmenseignung und nicht aus Gründen eines im Verhältnis zur Leistung unangemessenen niedrigen Preises ausgeschlossen wurden, wird der niedrigste Angebotspreis/Lieferzeit bestimmt. Dieser so bestimmt niedrigste Angebotspreis/Lieferzeit erhält die volle Punktzahl.
Ein fiktiver doppelt so teurer Angebotspreis/Lieferzeit erhält null Punkte. Die Preise/die Lieferzeit der dazwischenliegenden Angebote werden mittels einer linearen Interpolation bewertet und in Punkte umgewandelt.
Beispiel: Angebot A = 100.000 Euro -> 100 Punkte Angebot B = 120.000 Euro -> 80 Punkte Angebot C = 180.000 Euro -> 20 Punkte Angebot D = 210.000 Euro -> 0 Punkte
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Nicht metrische Zuschlagskriterien
Technische Ausführung des Produktes/der DL Die Angebote werden bei jedem nichtmetrischen Zuschlagskriterium anhand einer Punkteskala von 0 bis 100 Punkte bewertet. Dabei erhält das Angebot mit der unter Abwägung aller Vor- und Nachteile relativ besten Lösung die Höchstpunktzahl 100. Die Punktzahl der anderen Angebote wird in Abhängigkeit der Unterschiede/Nachteile gegenüber dem Angebot mit der relativ besten Lösung bestimmt.
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Mitteilung von Unklarheiten
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist..
Angebot
Sprache
Das Angebot ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
Einreichen des Angebotes
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Kurzversion LV
Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
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Preis in EUR
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Unterlagen nach Angebotsabgabe
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Nebenangebote
sind nicht zulässig
Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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Angebotspreis
Der vereinbarte Kaufpreis ist ein unveränderlicher Festpreis.
Grant Agreement
Kontrollen, Prüfungen, Rechnungsprüfungen bei Erwerb von Gütern sowie Bau- und Dienstleistungen gem. Art. 22 und 23 des Grant Agreement bei EU- geförderten Projekten: Der Auftragnehmer erkennt die Rechte der EU-Kommission, des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) oder von durch die EU-Kommission benannten Dritten an, Kontrollen und Prüfungen sowie Bewertungen die-ses Vertrags gemäß den Regelungen aus Artikel 22 und 23 der Finanzhilfevereinbarung vorzunehmen.
Auftragsbekanntmachung
Gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV bzw. § 7 Abs. 3 S. 2 UVgO stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen auf https://www.vergabe.fraunhofer.de/NetServer/ für Sie auch ohne Registrierung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
Bindefrist
Die Bindefrist der Angebote endet mit Ablauf der Zuschlagsfrist.
DSGVO
Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß der bestehenden Da-tenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihres Angebotes hiermit einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass gem. unserer zuwendungsrechtlichen Vorgaben die Daten bis zu 30 Jahre gespeichert werden können.
Nicht berücksichtigte Angebote
Bieter und Bewerber unterliegen mit der Abgabe von Angeboten auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote, gem. §19 Vergab- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. §46 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. §62 Vergabeverordnung (VGV). Akteneinsicht nur bei VgV
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Vergabekammern u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggfs. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§165 Abs. 2 GWB). Nach §165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte bei Übersendung seiner Akten oder Stellung- nahmen auf die Wahrung des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen. Sollten Sie von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, haben Sie die Möglichkeit, in Ihren Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen.
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