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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
19 VE19 Schwingboden
"Zentrum" Rosengarten, Visualisierung: Fassadenansichten Süd/West Blickrichtung von Flurstraße
Projekt Neubau "Zentrum" Rosengarten
Flurstraße 6
74538 Rosengarten
Leistungsverzeichnis VE19 - Schwingboden
Auftraggeber Gemeinde Rosengarten
Hauptstraße 39
74538 Rosengarten
Verfahrensbetreuung Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG
Rotebühlstraße 87
70178 Stuttgart
Vergabeart - siehe vorgeschaltete Formblätter -
Submission - siehe vorgeschaltete Formblätter -
Ausführungsbeginn - siehe vorgeschaltete Formblätter -
Ausführungsende - siehe vorgeschaltete Formblätter -
Die Verfahrenskommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers.
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
V 01_Inhaltsverzeichnis
V00 Deckblatt
V01 Inhaltsverzeichnis - diese Seite -
V02 Abkürzungsverzeichnis, Übersicht der Gewerke/Vergabeeinheiten
V03 Bau- und Projektbeschreibung
V04 Baustelleneinrichtungsplanung
V09 Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm
- Hinweise zu den nachfolgenden ZTV's
V10 ZTV-I gewerksübergreifend: VOB/C-DIN 18299
V11-1 ZTV_II_gewerksspezifisch: Verschiedenes
V12 Weitere besondere Vertragsbedingungen (WBVB)
V20 Liste Plan- und Sonstige Anlagen zum LV
Anlagen siehe V20 (Datei-Fremdformate; nicht in GAEB-Datei enthalten !)
Diese Anlagen sind Teil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter kalkulatorisch zwingend zu berücksichtigen.
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
V 02_Abkürzungsverzeichnis, Übersicht der Gewerke / Vergabeeinheiten
Allgemeingültiger Hinweise
Soweit in den LV Dokumenten Bezüge zu / Verweise auf Vortexte (V) hergestellt werden sollen,
erfolgt dies in der Form: "siehe VXX_[Unterpunkt]"
VXX = Vortextbestandteil mit der Nummer XX
[Unterpunkt] = Unterpunkt innerhalb dieses Vortextes
Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
BE Baustelleneinrichtung
EP Einheitspreis
GP Gesamtpreis
GW Grundwasser
h Stunde(n) (Einheit)
HK Hinterkante
i.V. in Verbindung (mit)
LV Leistungsverzeichnis
m Meter (Einheit)
mWo Meter x Woche
m² Quadratmeter (Einheit)
m³ Kubikmeter (Einheit)
MW Mauerwerk
NN Noch nachzutragen
OK Oberkante
OÜW Objektüberwachung des AG
St Stück
StWo Stück x Wochen
StMt Stück x Monate
StB Stahlbeton
StLB Standardleistungsbuch
UK Unterkante
VE Vergabeeinheit (Gewerk) mit Nr. (01, 02 ...)
VK Vorderkante
V Vortext mit der Nummer (01,02 ...)
t Tonne (Einheit)
Übersicht der Gewerke / Vergabeeinheiten (VE) im Projekt "Zentrum" Rosengarten
VE01 Verbauarbeiten
VE02 Erdarbeiten/ Abbrucharbeiten
VE03 Rohbauarbeiten
VE04 Gerüstarbeiten
VE05 Dachdeckungsarbeiten
VE06 Holzbauarbeiten
VE07 Schlosser+Metallbauarbeiten
VE08 Glaserarbeiten (Holz-Alufenster)
VE09 TGA - Sanitär
VE10 TGA - Heizung und Regelungstechnik
VE11 TGA - Lüftung
VE12 TGA - Elektro
VE13 TGA - PV-Anlage
VE14 TGA - Aufzuganlagen
VE15 TGA - Küchenausstattung
VE16 Putz-/Stuckarbeiten
VE17 Trockenbauarbeiten
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
V E18 Estricharbeiten
VE19 Schwingboden - Dieses Gewerk
VE20 Fliesenarbeiten
VE21 Tischlerarbeiten (Türen, Akustikwand Mensa)
VE21-1 Tischlerarbeiten (Prallwand mit Gerätetore und Tür)
VE22 Maler-/Lackierarbeiten / Wand- und Bodenbeschichtungen
VE23 Blendschutzarbeiten
VE24 Beschlagarbeiten
VE25 Tischlerarbeiten (Festeingebaute Möbel)
VE26 Bodenbelagsarbeiten
VE27 Sanitärtrennwände
VE28 Beschilderung
VE29 Baureinigung
VE30 Außenanlagen
VE31 LPS-Anlage
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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 5 von 28
"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
V 03 _Bau- und Projektbeschreibung
Projekt-Bezeichnung
Neubau „Zentrum“ Rosengarten
Projekt-Standort, Lage des Grundstücks
Flurstraße 6, 74538 Rosengarten (Ortsteil Westheim)
(@ google Maps)
Luftbildausschnitt Flurstraße 6, 74538 Rosengarten (Ortsteil Westheim), genordet.
Gelbe Fläche = Baustelleneinrichtungsfläche
Objekt / Bauvorhaben, Art der baulichen Anlagen
Neubau „Zentrum“ Rosengarten in der Flurstraße 6 auf den Flurstücken 309, 314, 308 und 309/1.
Alle genannten Flurstücke sind in kommunalem Eigentum.
Eine Nutzung des öffentlichen Raumes außerhalb des kommunalen Eigentums, ist als Baustelleneinrichtungs- Fläche
nicht vorgesehen. Die Baustellenzufahrt erfolgt ausschließlich über die Flurstraße, andere Zufahrten sind ohne aus-
drückliche Genehmigung des Auftraggebers (folgend als AG bezeichnet) nicht erlaubt. Der beigefügte Baustellenein-
richtungsplan ist zu beachten.
Geometrische Daten des Bauvorhabens Neubau "Zentrum" Rosengarten
EFH = ± 0.00 = 338.70 m üNN
Abmessungen des Baukörpers (ohne Tiefhof und Außentreppe) : L/B = ca. 37,5 x 21,9 m.
Geschossigkeit: 3 geschossig
Geschosshöhen: UG (FFB UG bis FFB EG): 4,87m,
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
EG (FFB EG bis FFB OG): ca. 3,91m
1.OG (FFB OG bis OK Dachhaut): geneigte Dachflächen, daher ca. 3,37m bis 5,56m
Gründungsfläche: ca. 745 m2
Grundflächen (nach DIN 277 Bruttogeschossflächen R+S): ca. 2.292m²
Brutto-Rauminhalt (nach DIN 277 BRI-R und BRI-S): ca. 9.587m³
Geplante Nutzungen
Das „Zentrum“ vereint eine Vielzahl synergetischer Nutzungen wie Schuleinrichtungen, Kinder-und Jugendangebote,
Ganztagsbetreuung (Verlässliche Grundschule) und Vereinsnutzungen.
Die grundsätzliche Organisation des Programms im Baukörper ist denkbar einfach:
Im Erdgeschoss befinden sich mit Mensa mit Cook and chill Ausgabeküche und Mehrzweckräume die Funktionen, die
den stärksten Bezug zur benachbarten Schule haben, im Obergeschoss die KITA mit 3 Gruppen (Kinder über 3 Jahre)
und im Untergeschoss der Bewegungsraum mit Sanitärräumen sowie Lager- und Technikflächen.
Baukonstruktion
Gründung: Untergeschossbodenplatte als Flachgründung mit Vouten-Ausbildung in Form einer elastisch ge-
betteten Bodenplatte in WU-Ortbeton mit Frischverbundfolie mit unterseitiger XPS Dämmung
Untergeschoss:
Außenwände: Stb-Fertigteil-Hohlwände als WU-Stb-Wand mit zusätzlich außenseitig nachträglich abgedichte-
ten Fugen und außenseitiger XPS Dämmung
Innenwände: tragende Wände aus Stahlbeton, nicht-tagende Wände aus Mauerwerk oder Trockenbau
Decken: überwiegend vorgefertigte, vorgespannte T bzw. TT-Plattenelementen mit zusätzlichem oberseitigem
Stahlbeton als Ortbeton. Teilweise, bei geringen Deckenspannweiten, massive Stahlbetondecken als Ortbeton
Erdgeschoss:
Außenwände: Stahlbeton als Ortbeton
Innenwände: tragende Wände aus Stahlbeton, nicht-tragende Wände aus Trockenbau
Decken: überwiegend vorgefertigte, vorgespannte T bzw. TT-Plattenelementen mit zusätzlichem oberseitigem
Stahlbeton als Ortbeton. Teilweise, bei geringen Deckenspannweiten, massive Stahlbetondecken als Ortbeton
1. Obergeschoss:
Außenwände: Stahlbeton als Ortbeton
Innenwände: tragende Wände aus Stahlbeton, nicht-tragende Wände aus Trockenbau
Decken: Stahlbeton geneigt, aus Halbfertigteilen und oberseitigem Stahlbeton als Ortbeton
Gebäudehülle (Dach, Fassaden): - Dach als leicht geneigtes Satteldach als Metallstehfalz
Die wärmegedämmte Gebäudehülle ist mit einer vertikalen Holzlückenverschalungen verkleidet. Die Fenster
sind quadratische Fensteröffnungen mit in der Regel zweiflügligen öffenbaren Holz/Alufenster in zwei Format-
Größen gegliedert. Ausnahmen stellen der großflächig verglaste Eingangsbereich, die Fassade der KITA zur
Dachterrasse, sowie die Bandfassade im Bewegungsraum dar.
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
V 04_ Baustelleneinrichtungsplanung
- siehe hierzu BE-Konzeptplan in der Anlage zum LV -
Verkehr, Lagerflächen etc.
DIN 18299 - 0.1.5 - Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
DIN 18299 - 0.1.15 - Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Siehe BE-Plan in der Anlage zum LV.
Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt nur direkt von der Flurstraße aus.
Auf der Flurstraße fährt auch im Bereich der Baustelle die Stadtbuslinien Schwäbisch Hall 10 und 10E zur Hal-
testelle "Westheim Schule"
Da der heutige nördlich gelegene Gehwegbereich in der Flurstraße 6 Teil der BE- Fläche wird, müssen die Fußgänger
jeweils auf die andere Straßenseite geleitet werden. Der vor Gebäude Flurstraße 4 bestehende Zebrastreifen bleibt er-
halten, während der gesamten Baustellenzeit wird ein zusätzlicher temporärer Überweg auf Höhe Flurstraße 8 durch
die Gemeinde eigenständig eingerichtet. Für den Auf- und Abbau des Turmdrehkrans erforderliche temporäre Ein-
schränkung der Straße ist Sache des AN 03 deren verkehrsrechtliche Einholung der Genehmigung wird durch den
AN/VE03 aufgestellt und veranlasst.
Innerhalb des Baustellenbereichs sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Die Baustellenzufahrt darf nur für Be- und
Entladen benutzt werden. Die Be- und Entladezeit ist so kurz wie möglich zu halten und die Fahrzeuge umgehend wie-
der zu entfernen.
Dem AN stehen außerhalb der im BE- Plan dargestellten Flächen für dessen Nutzung nicht zur Verfügung.
Baugrundstück, Nutzung / Widmung
(Nördlicher Teil der BE- Fläche )
· Die im Nordosten befindliche eingezäunte BE-Fläche ist als Zwischenlagerfläche für Erdbeprobungen eingeplant.
· Im nördlichen BE- Bereich ist die Fläche für die Baustellencontainer vorgesehen. Dort wird auch der Sanitärcontai-
ner für die Gewerke ab Beginn Rohbau durch den AN 03eingerichtet und unterhalten.
· Die Aufstellung eigener Personal- oder Lagercontainer durch den AN ist aus Platzgründen nur begrenzt an den de-
finierten Bereichen innerhalb der BE- Fläche zulässig und bedürfen der genauen Abstimmung mit der Objektüber-
wachung.
Baustrom, Bauwasser, Medien-Ver-/Entsorgung Verbrauchskosten
DIN 18299 - 0.1.7 - Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Ener-
gie und Abwasser
Baustromversorgung und Baubeleuchtung:
Der Auftraggeber stellt eine gewerkeübergreifende Baustromverteilung im Außenbereich der Baustelle an der Südseite
zur Verfügung. Der Baustromverteiler wird durch den AN 03 (Rohbauarbeiten) eingerichtet.
In der Ausbauphase werden Baustromverteiler (22 kVA, mit 16A- und 32A Steckdosen) in jedem
Geschoss zur Verfügung stehen. Drehstromanschlüsse über 32 A Anschluss werden nach Bedarf von
der Hauptverteilung direkt versorgt.
Verkehrswege und Fluchtwege innerhalb der Baustelle (Flure und Treppenhäuser) werden beleuchtet
Bauwasserversorgung:
Vom AN 03 (Rohbauarbeiten) wird im Bereich der Sanitärcontainer Wasserzapfstellen außerhalb des Gebäudes zur
Verfügung stehen. Die weiteren Versorgungsleitungen für Bauwasser ab den Zapfstellen sind Sache des AN und ein-
zukalkulieren.
Der zentrale Bauwasseranschluss ist dem BE-Plan zu entnehmen.
Verbrauchskosten:
Die Kosten für Baustrom und Bauwasser, Gebühren für die laufende Energieentnahme sowie Grundgebühren für
die Bauzeit trägt der Auftraggeber. Für den Auftragnehmer fallen keine Kosten oder Gebühren an. Anschlüsse für
Baustrom und Bauwasser werden gestellt, weitere Unterverteilungen sind im Verantwortungsbereich des Auftragneh-
mers zu organisieren.
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Abwasserentsorgung:
Ein bauseitiger Abwasseranschluss ist nicht vorgesehen (einzige Ausnahme ist die durch den AN 02 (Erdbauarbeiten)
einzurichtende Grundwassereinleitung in den Kontrollschacht an der Süd/Westecke, sowie die spätere Einleitung des
Regenwassers durch die Hebeanlage im Tiefhofs, nach dessen Fertigstellung).
Anfallendes Abwasser - z.B. Kühlwasser bei den Schneidarbeiten, Wasser für die Reinigung der Werkzeuge - hat der
AN in eigenen Behältern zu sammeln und auf eigene Kosten zu entsorgen.
Genehmigungen für die Einleitung von Abwasser in die Kanalisation oder Leitungen im öffentlichen Straßenland sind
bei den zuständigen Stellen durch den AN einzuholen.
Allgemein:
Dem AN ist es untersagt, die vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellte Infrastruktur auf dem Baufeld einschließlich
Verbrauchskosten für Bauwasser etc. seinen Nachunternehmern in Rechnung zu stellen.
Lagerflächen
DIN 18299 - 0.1.8 - Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung
oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.
DIN 18299 - 0.1.23 - Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Siehe BE-Plan in der Anlage zum LV. Der AN05 - ist zeitgleich mit anderen Gewerken auf der Baustelle.Die vom AN05
geplanten Materiallogistik / Lagerflächen sind im BE-Plan des AN entsprechend darzustellen.
Vorhandene Anlagen, Installationen, Hindernisse etc.
DIN 18299 - 0.1.16 - Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungs-
leitungen
DIN 18299 - 0.1.17 - Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne,
Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
DIN 18299 - 0.1.22 - Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
· Die vorhandenen Medien (Mischwasserkanal DN 600 und Stromleitungen) im westlichen BE- Bereich werden bau-
seits durch die Gemeinde bzw. Stadtwerke bis Mai 2026 umverlegt.
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
V 09_Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm
Wer Baustellen betreibt, hat nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom
- Mai 2013 (BGBl I S. 1274; 2021 I S.123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBI. 2025 I Nr.
189), dafür zu sorgen, dass
1. Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und
2. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu
beschränken
Die Bundesregierung hat Immissionsrichtwerte festgesetzt, bei deren Überschreitungen erhebliche Belästigungen durch Bauma-
schinen zu erwarten sind (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – vom 19. Au-
gust 1970, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160)
Als Immissionsrichtwerte sind festgesetzt worden für
a) Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der
Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind
70 dB(A)
b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind:
tagsüber 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche
Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind:
tagsüber 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind:
tagsüber 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind:
tagsüber 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten:
tagsüber 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Das betreffende Bauobjekt wird von allgemeinen Wohnbauflächen gemäß Kategorie d) umgeben.
Nachtzeit ist nach dieser Vorschrift die Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Nachtarbeiten werden nur nach Vorankündigung und ent-
sprechender Begründung zugelassen.
Die Bauherren, Bauunternehmer und Bauleiter haben die Pflicht, beim Betrieb von Baumaschinen auf die Einhaltung der Richtwer- te zu achten. Unabhängig davon haben sie ferner die Pflicht, zu jeder Zeit darauf zu achten, dass keine vermeidbaren erheblichen
Belästigungen von Bauarbeiten entstehen (§12 der Landesbauordnung Baden-Württemberg).
Gesetzesverstöße können zu Zwangsmaßnahmen bis zur Stillegung der Baustelle führen. Daneben können Bußgeldbescheide
verhängt werden und in besonders schwerwiegenden Fällen Strafanzeigen wegen Körperverletzung erfolgen. Um die Gefahr von Gesetzesverstößen auszuschließen, ist der Betrieb an jeder Baustelle möglichst geräuscharm abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind
nach Möglichkeit lärmarme Baumaschinen (z.B. gekennzeichnet mit dem Blauen Engel) einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu
treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine den Schallschutz der Anwohner berücksichtigende Aufstellung der Bauma-
schinen.
Für Motorkompressoren, Turmdrehkräne, Schweißstromerzeuger, Kraftstromerzeuger, handbediente Betonbrecher, Abbau-, Auf-
bruch- und Spatenhämmer, Hydraulikbagger, Seilbagger, Planiermaschinen, Lader und Baggerlader hat die Europäische Union
die Geräuschabstrahlung durch die Festlegung von Schalleistungspegeln begrenzt (vgl. Geräte- und Maschinenlärmschutzverord- nung – 32. BImSchV). Sie müssen mit einer CE-Kennzeichnung und dem garantierten Schallleistungspegel gekennzeichnet sein.
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
H inweise zu den nachfolgenden gewerksspezifischen ZTV'
Die jeweiligen gewerksbezogenen ZTV's sind nach den Kapiteln
0.1 Angaben zur Baustelle und
0.2 Angaben zur Ausführung
gegliedert und nummeriert.
Inhalte einzelner Gliederungsnummern, die in dem jeweiligen ZTV-Abschnitt nicht aufgeführt / beschrieben
sind, sind entweder gegenstandslos oder an anderer Stelle innerhalb der LV-Vorspanntexte beschrieben.
Soweit der Bieter im Rahmen der Angebotserstellung bzw. der Ausführung Nachunternehmer beteiligt, ist er verpflich-
tet, diesen die Gesamtheit des Leistungsverzeichnisses und der Informationen über einzelnen Teilgewerke/ Teilleistun-
gen zur Kenntnis zu bringen; die Einrede von Kalkulationsirrtümern in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Der Wortlaut "Ausführung nur auf besondere Anweisung (von ...") beinhaltet, dass sich die Anweisung auch auf Teil-
mengen der in der Position angegebenen Gesamtmenge bezieht.
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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 11 von 28
"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
V 10_ZTV-I gewerksübergreifend: VOB/C-DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 / 0.1.3-5 / 0.1.7 / 0.1.20
- siehe V03_Bau- und Projektbeschreibung bzw. V04_Baustelleneinrichtungsplanung
0.1.2 / 0.1.9-13 / 0.1.17 / 0.1.21
gegenstandslos
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen
Transporteinrichtungen
Durch den AN03 - Rohbau wird ein Baukran erstellt. Dieser kann während seiner Standzeit in Abstimmung und
zeitlicher Eintaktung von Fremdgewerken mitgenutzt werden. An der westlichen Fassade wird für das OG durch
AN04 - Gerüstbau ein Absetzbühne errichtet.
Transportwege
Transportwege sind die verfügbaren bzw. konkret vom AG bzw. seinem Beauftragten für das Gewerk zuge-
wiesenen Flächen im Bereich der für gemeinsame Nutzung eingerichteten BE-/Be-/Entlade-/Verkehrsfläche
Montageöffnungen
Montageöffnungen sind nicht vorgesehen, an der Absetzbühne wird ein Fenster verspätet eingebaut.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mit-
benutzung überlassenen Flächen und Räume
- siehe BE-Plan in der Anlage zum LV -
Es wird zunächst grundsätzlich davon ausgegangen, das der AN sein Material direkt vom Transportfahrzeug
entlädt und einbringt. Flächen im Außenbereich für (Zwischenlagerungs-) Zwecke werden auf Anfrage des AN
durch die Objektüberwachung zur zeitweiligen / kurzfristigen Nutzung / Zwischenlagerung zugeteilt; Dauer-
Lagerflächen sind für die VE18 nicht vorgesehen.
Es werden bauseits keine Räumlichkeiten außer- oder innerhalb des Gebäudes zur Verfügung gestellt;
Bauseits werden zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt: Baustellen-Sanitärcontainer (M/W).
Sonstige Räume für Lagerungs- und sonstige Zwecke (z.B. sonstige Aufenthalts-Sozialräume etc.) werden
für den AN bauseits nicht zur Verfügung gestellt; soweit der Bieter/AN solche Teile der Baustelleneinrichtung
(BE) benötigt, sind diese vom AN/Bieter 18 auf eigene Kosten zu stellen / vorzuhalten und die Aufwendungen
hierfür in die Positionen anteilig einzurechnen.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bau-
teilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Baumschutzmaßnahmen im sachlich erforderlichen Umfang werden bauseits erstellt / vorgehalten; der Bieter/
AN ist verpflichtet, im Rahmen seiner An-/Ablieferungstätigkeiten Beschädigungen an den vorhandenen Bäumen
bzw. Baumschutzmaßnahmen strikt zu vermeiden.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.
Verkehrssicherung erfolgt im Rahmen des im BE-Plan (siehe Anlage zum LV) dargestellten Umfanges i.W.
bauseits; Bei sämtlichen Anlieferungen sind eventuell benötigte Verkehrsregelungs- und -sicherungsmaß-
nahmen außerhalb der umgrenzten Baustelle vom Bieter/AN eigenverantwortlich zu organisieren und zu treffen.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Im Umgriff des Gebäudes sind bauseits Kanäle / Leitungen / Schächte vorverlegt bzw. installiert.
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf.
Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
Falls vom AN gewünscht, erhält der Bieter/AN seitens des AG im Auftragsfall eine schriftliche Bestätigung über
die Kampfmittelfreiheit des Baugeländes.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Die Gefährdungsbeurteilung gem §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz ist vom Bieter/AN für die geplanten Tätigkeiten auf
der Baustelle zu erstellen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter und Koordinator nach
BaustellV zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Die SiGe-Planung gem. BaustellV ist Teil des Sicherheitskonzeptes der Baustelle und ist vom Bieter/AN bei
der Ausführung seiner Leistungen zu berücksichtigen. Am Einweisungsgespräch besteht für die Mitarbeiter
vor Ort Teilnahmepflicht.
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Zu Beginn der Arbeiten sind die bauseitigen Rohbau- und Fassadenarbeiten ("Gebäude dicht") im Wesentlichen
abgeschlossen.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Generell ist mit der Tätigkeit anderer Unternehmer auf der Baustelle zu rechnen.
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V 11-1_ZTV-II - gewerksspezifisch - Verschiedenes
1. Ausschreibung, Angebot
Grundlage der Angebotes sind die Ausschreibung und die dem LV beiliegenden Planunterlagen.
Alle sich aus den Allgemeinen Vorbemerkungen, den Technischen Vorbemerkungen und den
ZTV ergebenden Maßnahmen und damit in Verbindung stehenden Aufwendungen sind vom Bieter/AN
entsprechend zu berücksichtigen und in die Angebotspreise (ggf. anteilig) einzukalkulieren.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessung gelten
auch der Herstellungsvorgang und Herstellungsablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der
anerkannten Regeln der Technik und der Bestimmungen der DIN als beschrieben und bei den angebotenen
Einheitspreisen als berücksichtigt.
2. Bezugsnormen, Gesetze, Technische Regeln
Für die Ausführung der Leistungen sind im Wesentlichen folgende Regelwerke anzuwenden:
VOB/C DIN 18299 - Allgemeine Regelungen
in der aktuell gültigen Fassung.
Für die Ausführung der Leistungen sind sämtliche einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regel-
werke sowie behördlichen Auflagen in der jeweils zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung zu beachten und
einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere:
- die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011,
- das Gebäudeenergiegesetz (GEG),
- das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich der dazu erlassenen Verordnungen,
- die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
- die Deponieverordnung (DepV),
- die Baustellenverordnung (BaustellV),
- die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die hierzu erlasse-
nen Verordnungen (z. B. BetrSichV),
- die Vorschriften, Regeln und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
- die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und
Technischen Baubestimmungen.
Weiterhin sind die Inhalte der Baugenehmigung einschließlich aller Nebenbestimmungen sowie der SiGe-Plan in der
jeweils gültigen Fassung verbindlich zu beachten.
Weiterhin sind zwingend zu beachten die Planungs-/Bemessungs-/Konstruktions- und Verlegevorschriften
des Systemzulieferer(s) der Metalldachdeckung bzw. der übrigen auszuführenden Bauteile, wie z.B.
- Technikhandbücher, Konstruktionsdetails, Fertigungsvorschriften, Montagerichtlinien, Baustellenproduktionshinweise
Bearbeitungshinweise, Gebrauchsanweisungen
3. Windzone
Projekt liegt in der Windzone 1.
4. Anforderungen an die Leistung des Bieters/AN
4.1 Bauaufsichtliche Zulassung
Vom Bieter sind in allen Teilen Systeme / Bauteile zu wählen, die über eine gültige allgemeine bauauf-
sichtliche Zulassung verfügen; die Notwendigkeit von Zustimmungen im Einzelfall wird vom AG nicht
akzeptiert.
4.2 Statik, Dimensionierung, mechanische Beanspruchung, Widerstandsfähigkeit
(siehe auch Punkt 5.2)
Statische Dimensionierung aller Konstruktionen erfolgt verantwortlich durch den Bieter / AN im Zug seiner
Montage- /Verlegeplanung; sämtliche im LV angegebenen Dimensionen sind Anhaltswerte und nur in
gestalterischer Hinsicht verbindlich; wesentliche Abweichungen sind im Vorfeld der Erstellung der
Montage-/Verlegeplanung mit dem AG bzw. seinem Beauftragten abzustimmen.
Die vom AN auszuführenden Elemente müssen die Kräfte, die durch Eigengewicht und Windbelastung
auftreten, an den Baukörper ableiten; sie sind so zu projektieren und auszuführen, dass keine Lasten aus
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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
dem Rohbau oder anderen Bauteilen an die Konstruktionen abgegeben .
Die Konstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte
aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem
Rohbau auf Fenster und Fassaden einwirken. Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein,
dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist. Die Befestigungsmittel dürfen
temperaturbedingte Dehnungen nicht behindern. Sie müssen eine geräuschfreie Aufnahme der Dehnung
an Bauanschlüssen und Stößen ermöglichen.
4.3 Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz, Dichtheit etc.
Schallschutz
Der Schallschutz hat den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - den ergänzenden
Bestimmungen zu den DIN 4109 zu entsprechen.
4.4 Konstruktionen, Materialien, Werkstoffe
Der Angebotskalkulation und Ausführung sind wie in der Leistungsbeschreibung definiert auszuführen
(s. Positionen und Ausführungsbeschreibungen).
4.5 . Verbindungsmittel
Verbindungsmittel sind, soweit technisch möglich und nicht anders angegeben, grundsätzlich im verdeckten
Bereich anzuordnen; soweit die Anordnung von Verbindungsmitteln aus technischen oder funktionalen
Gründen (z.B. Revidierbarkeit etc.) im sichtbaren Bereich erforderlich ist, sind diese versenkt auszuführen
4.6 Zubehörteile
- siehe Leistungsbeschreibung -
5. Planungs- und Dokumentationsleistungen des Bieters/AN
5.1 Statik, Berechnungen, Nachweise, Zulassungen etc.
Sämtliche Dimensionierungen / Berechnungen / Nachweise der vom Bieter einzubauenden Konstruktionen
einschl. der zugehörigen Verglasungen und Bauanschlüsse sind vom Bieter/AN im Rahmen seiner
Montage-/Verlegeplanung zu erstellen/zu führen; nachträgliche Einreichung von Nachweisen wird nicht
akzeptiert.
6. Aufmaß, Fertigung
Fertigung aller Bauteile nach Aufmaß am Bau; das Aufmaß ist der Werk-/Montageplanung zugrunde-
zulegen. Mit der Fertigung darf erst auf der Basis der vollständigen, geprüften/freigegebenen Werk-/
Montageplanung begonnen werden.
7 Muster, Bemusterungen
Keine
8. Nebenleistungen
Als Nebenleistung sind anteilig in die Einheitspreise einzurechnen:
. Nebenleistungen nach VOB/C DIN 18299, Punkt 4.1
. Nebenleistungen nach VOB/C DIN 18353, Punkt 4.1
. Fachbauleitung nach LBO BaWü, § 45, Nr. (2) für die vom AN auszuführenden Leistungen
. Vollständige für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers
(einschl. Transportmitteln, Hebezeugen, maschinellem Gerät, Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten etc.)
. Sämtliche aus der Einhaltung der für die auszuführenden Arbeiten geltenden Sicherheitsvorschriften
resultierenden Leistungen (Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, Baubehelfe etc.
. Transport / Zwischenlagerung / arbeitstägliche Entsorgung des vom AN im Zug seiner Arbeiten erzeugten
Bauschutts und Baumülls
. Teilnahme an gewerksspezifischen Einweisungsgesprächen auf Aufforderung durch die Bauleitung
und/oder den SiGeKo
. Teilnahme an den wöchentlichen Baustellenbesprechungen auf Aufforderung durch die Bauleitung
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(jeweils durch die benannte aufsichtsführende Person) im Vorfeld und während der eigenen Ausführungs-
zeit
. Führung eines Bautagebuchs; der Bieter/AN ist verpflichtet, die täglich geleisteten Arbeiten in einem eigenen
Bautagebuch aufzuzeichnen und Kopien der Aufzeichnungen in regelmäßigen Abständen der Bauleitung -
soweit nichts anderes festgelegt wurde - wöchentlich zur Gegenzeichnung vorzulegen
. Der Bieter ist - im Bezug auf VOB/B, § 4, Nr. (3) verpflichtet, die Ausführung der Vorleistungen anderer
Gewerke so rechtzeitig vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen, daß die Ausführung seiner eigenen Leistungen
terminlich nicht gefährdet wird.
9. Ausführung vor Ort
Die Sicherung des eigenen Arbeitsbereiches des Bieters/AN nach den geltenden Unfallverhütungs--
vorschriften (UVV) ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Leistungen dürfen nicht ausgeführt werden, wenn die nach VOB/C bzw. den Technischen Angaben der
Materialhersteller erforderlichen äußeren Randbedingungen (Witterung, Außentemperatur, Bauteiltempera--
turen etc.) nicht eingehalten sind; Besondere Maßnahmen zur Fortsetzung der Arbeiten sind rechtzeitig
anzukündigen und mit dem Auftraggeber bzw. seinem Beteiligten abzuklären.
10. Umweltrechtliche Anforderungen und Festlegungen
Alle Arbeiten sind ausschließlich mit Geräten auszuführen, die keine Ölverluste aufweisen. Besondere
Anforderungen (z. B. Grundwasserschutz) sind z.B. bei der Baustellenbetankung u. dgl. zu beachten
(z.B. Bohrgerät, Maschinen).
Folgende Materialien dürfen nicht verwendet werden:
. asbesthaltige Baustoffe
. Baustoffe, die voll- oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten
oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden (insbesondere Schaumdämmplatten und Ort-
schäume),
. Bauteile aus Tropenhölzern
Die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehenden Abfälle, Abwässer und Bauschutt oder
sonstige zu entsorgenden Materialien sind - sofern nicht gesondert ausgeschrieben - durch den Auftrag-
nehmer ordnungsgemäß zu entsorgen. Die anfallenden Kosten hat der Auftragnehmer in seine Einheits-
preise einzurechnen. Kommt der Auftragnehmer einer schriftlichen Aufforderung zur Beseitigung von
Bauschutt oder Abfällen, zur (Teil-) Räumung der Baustelle oder zur Wiederherstellung eines ordnungs--
gemäßen Zustandes der zur Verfügung gestellten Flächen in angemessener Frist nicht nach, so kann der
Auftraggeber die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlassen.
Die Baustelle / der Arbeits-/Einbaubereich des Bieters/AN ist regelmäßig mindestens 1x pro Woche zu
reinigen. Arbeitsbereiche sind nach Beendigung oder Unterbrechung der Arbeiten besenrein zu übergeben.
Restmaterialien, Baustellenabfälle etc. sind ständig abzufahren.
Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge zu beachten (BImSchG in der
geltenden Fassung) sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm
(Geräuschemissionen) jeweils in der geltenden Fassung zu beachten. Sich daraus ergebende Vorgaben
sind zu berücksichtigen und entsprechend in die Angebotspreise einzukalkulieren.
In Innenräumen dürfen nach der Inbetriebnahme keine physikalischen, chemischen oder mikrobiologischen
Luft-und Materialoberflächenzustände auftreten, die gesundheitsschädlich sind. Die gesundheitsschädliche
Beurteilung erfolgt aufgrund des Kenntnisstandes zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Von den verwen-
deten Baustoffen dürfen keine Emissionen ausgehen, die nach dem Einbau in den Innenräumen zu
unzulässigen Konzentrati onen führen. Maßgebend für die Begrenzung solcher Konzentrationen sind nicht
die Werte für die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte), die sich auf Arbeitsstoffe beziehen,
sondern die maximal tolerierbaren Wirkstoffkonzentrationen (MR-Werte) Der Bieter akzeptiert diese
Anforderungen und garantiert, dass die von ihm angebotenen Produkte die geforderten Werte als
zugesicherte Eigenschaft besitzen und die Grenzwerte nicht überschritten werden.
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V 12_Weitere besondere Vertragsbedingungen (WBVB)
Hinweis: Diese Anlagen sind Teil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter kalkulatorisch zwingend
zu berücksichtigen.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB)
1.1 Planungsleistungen, Planunterlagen und Nachweise des Auftragnehmers
Die vom AN zu erstellenden Werkplanungen und/oder Montageplanungen, sind vom AN so rechtzeitig zur Prüfung vor-
zulegen, dass die erforderlichen Fristen zur Prüfung sowie zur Einarbeitung von Korrekturen berücksichtigt sind.
Die Prüffrist für den AG beträgt mindestens 10 Werktage.
Im Baufristenplan sind mindestens zwei Prüfläufe einzuplanen.
Sich aus der Prüfung ergebende Korrekturen sind vom AN in seine Planung einzuarbeiten. Die korrigierten Pläne sind
innerhalb von 5 Werktagen erneut zur Freigabe vorzulegen. Änderungen sind zu kennzeichnen.
Die Werkplanung ist zur Prüfung digital (über das zur Verfügung gestelltem Projektkommunikationssystem (PKMS) )
in den Formaten pdf und dwg beim Planer einzureichen.
Freigegebene Werkpläne sind mit Freigabe-Index zu versehen und in PKMS einzustellen.
Sofern ein Werkplan mit Anmerkungen freigegeben wird, ist der Werkplan entsprechend zu korrigieren und in Next-
cloud einzustellen.
Eine wiederholte Prüfung erfolgt in diesem Fall nicht, die Verantwortung für die Berücksichtigung der Prüfanmerkungen
liegt beim AN.
Unabhängig von einer Freigabe durch den Planer, obliegt die Verantwortung für eine den Auflagen und technischen
Bestimmungen genügende und konstruktiv einwandfreie und funktionsfähige Konstruktion dem AN.
Eine Überprüfung erfolgt nur im Hinblick auf die Gestaltung und die technischen Vorgaben. Maße werden grundsätz-
lich nicht überprüft.
Über alle statisch relevanten Bauteile müssen prüfbare Nachweise vorgelegt werden.
Die statischen Nachweise sind dem Prüfstatiker zur Prüfung zu übergeben. Die Prüfgebühren trägt der AG.
Kosten für Wiederholungsprüfungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen gehen zulasten des AN.
2. Projektkommunikationssystem (PKMS)
Für die Projektkommunikation wurde das internetbasierte Projektkommunikationssystem „Nextcloud“ eingerichtet.
Der AN hat sämtliche projektrelevante Daten und Informationen elektronisch zu übergeben und in diesem System den
anderen Projektbeteiligten im Rahmen ihrer Berechtigung zur Verfügung zu stellen. Für seine eigene Planung notwen-
dige Daten und Informationen anderer Projektbeteiligter kann er in elektronischer Form aus diesem System entneh-
men.
Die Ablage der Daten erfolgt nach dem vom AG vorgegebenen Aktenablageplan.
Die An- und Abmeldung erfolgt durch den AG. Nach dem Ende der Zusammenarbeit mit dem AG ist der Zugang zum
Projektraum nicht mehr gestattet.
Zur Nutzung der Software ist ein Internetanschluss vom AN vorzuhalten. Die jeweiligen Vorgaben des Systemanbieters
sind hierbei zu beachten.
Die Ersteinweisung des AN in das System erfolgt unter Regie des AG bzw. Projektsteuerung.
Die mit der Nutzung des PKMS verbundenen Aufwendungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
3 Bauzeitenplan
3.1 Bauzeitenplan/Ausführungsterminplan
Der Auftragnehmer hat einen Bauzeitenplan/Ausführungsterminplan –Gantt-Diagramm – über seine vertraglichen Leis-
tungen unter Berücksichtigung des gültigen Bauablaufplans zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Ausfüh-
rungs- / Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Bei Änderung der Ausführungs- / Vertragsfristen
oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu
überarbeiten. Der Bauzeitenplan/Ausführungsterminplan ist spätestens 14 Kalendertage nach Aufforderung des AG zu
übergeben und bei Erfordernis fortzuschreiben. Der Terminplan muss alle zur Durchführung der Leistungen des AN
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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 17 von 28
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w ichtigen Bau- und sonstigen Leistungen, auch Termine für Entscheidungen und Genehmigungen Dritter, sowie Dar-
stellung der Kapazitätsplanung enthalten und die jeweiligen Zuständigkeiten darstellen.
Der Bauzeitenplan muss im Plankopf Angaben zum Projekt, der Vergabeeinheit, dem Verfasser sowie das Erstellungs-
datum enthalten.
Er ist so anzulegen, dass er als Papierexemplar im Format A3 gut leserlich ist, Schriftgröße im Ausdruck min. 6 pt /
2mm. Der Bauzeitenplan ist auf Papier sowie digital zu übergeben.
4 Bauschild
4.1 Firmenschilder
Das Aufstellen und Anbringen eigener Firmenschilder für Werbezwecke an Fassaden, Zäunen,
Gerüsten und sonstigen Baustelleneinrichtungen ist nicht gestattet.
Vom AG wurde für das Bauvorhaben ein Bauschild aufgestellt. Der AN kann auf eigene Kosten
(Kostenübernahme) auf dem vom AG gestellten Bauschild verzeichnet werden. Die Kosten für das
Liefern und Anbringen der Firmentafel betragen 150 €/netto. Es besteht kein Anspruch auf dem
Bauschild verzeichnet zu werden.
5. Einmessarbeiten und Überprüfen der Maße
5.1 Abmessungen, Maßtoleranzen
Das Aufmaß als Grundlage der Werkplanung ist vom AN eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
Die Prüfung der Vorleistungen, insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung von Maßtoleranzen, ist durch den AN zu
dokumentieren. Die Dokumentation ist der Objektüberwachung zu übergeben.
Unzulässige Maßtoleranzen der Vorgewerke sind so rechtzeitig zu melden, dass erforderliche Nacharbeiten zu keinen
Verzögerungen im Bauablauf führen.
Nachforderungen auf Grund von unzulässigen Maßtoleranzen, die nicht vor Ausführung festgestellt werden, werden
nicht anerkannt.
Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheri-
ges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit
dem AG zu vereinbaren.
5.2 Vermessung
Pro Geschoss werden bauseits 1 Höhenmarke (Meterrisse) im Bereich der Erschließungstreppe und 2 Achsen in
Längsrichtung und 2 Achsen in Querrichtung eingemessen.
Alle weiteren Vermessungen / Absteckungen sind durch den AN durchzuführen - diese Leistungen sind in die Einheits-
preise einzukalkulieren.
Die örtlich markierten Messpunkte dürfen nicht beschädigt werden, sind für alle Gewerke zugänglich zu halten und dür-
fen erst nach Rücksprache mit der Objektüberwachung überbaut werden.
Meterrisse dürfen nur dann auf Innenwände übertragen werden, wenn es sich nicht um Sichtflächen handelt.
6. Baustellenbesprechungen / Bautagesberichte / Informationen Mitteilungen
6.1 Bauanlaufbesprechung
Nach Auftragserteilung wird eine Anlaufbesprechung durchgeführt, in welcher der Auftragnehmer u. a. über die vom
Auftraggeber für die Auftragsabwicklung festgelegten Regelverfahren und -abläufe
informiert wird.
6.2 Baubesprechungen
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B aubesprechungen finden i.d.R. wöchentlich statt und dienen der Koordination der Leistungen und der am Bau betei-
ligten Firmen. Der Auftragnehmer muss an diesen Besprechungen durch einen schriftlich benannten Projektverant-
wortlichen vertreten sein. Dieser ist unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung zu be-
nennen. Die Teilnahme an Baubesprechungen wird nicht gesondert vergütet.
Von allen unvorhergesehenen Ereignissen auf der Baustelle, z.B. besondere Funde, Anzeigen, Beschwerden, Ermitt-
lungen, Verwarnungen, Unfälle usw. ist der Auftraggeber sofort in Kenntnis zu setzen, unabhängig von einer Erwäh-
nung im Bautagebuch des AN. Dies betrifft nicht ausschließlich betriebsinterne Ereignisse des AN.
Über vorgefundene Leitungen/Medien sind die Objektüberwachung unmittelbar vor deren Beseitigung zu informieren
und das weitere Vorgehen abzustimmen
6.3 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich einen Bautagesbericht zu fertigen, aus dem mindestens die Anzahl und Qualifi-
kation der Mitarbeiter und Art, Umfang und Ort der erbrachten Leistungen, Behinderungen sowie sonstige Angaben
enthalten, insbesondere solche, die für die Abrechnung der Leistungen von Bedeutung sein können.
Bei temperatur- und witterungsabhängiger Ausführung von Leistungen sind zusätzlich die dafür geltenden Mindestan-
forderungen zu dokumentieren.
Diese Berichte sind wöchentlich der Objektüberwachung zu übergeben.
6.4 Arbeitszeiten
Arbeiten können werktags Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 – 19.00 Uhr sowie Samstag in der Zeit von 09:00 –
16:00 Uhr ausgeführt werden.
Abweichende Arbeitszeiten, bzw. Baustellenbetriebszeiten, z.B. zur Entgegennahme von Anlieferungen oder zum Con-
tainerwechsel sind mit der Objektüberwachung des AG rechtzeitig abzustimmen.
6.5 Firmenbauleitung
Die Beschäftigten des Auftragnehmers sind von einem geeigneten und bevollmächtigten Bauleiter des Auftragnehmers
vor Ort anzuleiten.
Der zuständige Bauleiter und sein Stellvertreter sind nach Auftragserteilung dem Auftraggeber schriftlich und mit Anga-
be einer Mobilfunknummer zu benennen. Auf Aufforderung ist seine Qualifikation nachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen vorgesehenen Austausch der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen.
6.6 Unterweisungspflicht zur Mitführung- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
Der Auftragnehmer hat jeden seiner Arbeitnehmer und die Arbeitnehmer seiner Nachunternehmer gem. §2a Abs.2
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nachweislich und schriftlich auf die Mitführungspflicht von Perso-
nalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen hin-
zuweisen.
6.7 Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anord-
nung des Auftraggebers oder dessen dazu ausdrücklich ermächtigtem Beauftragten zu beginnen.
Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenzettel sind
werktäglich einzureichen.
6.8 Verkehrssprache
Die Verkehrssprache ist deutsch in Wort und Schrift, auch in der Planung. Der AN hat die Kommunikationsfähigkeit
seiner eingesetzten Mitarbeiter sicherzustellen.
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V 20_Liste Plan- und Sonstige Anlagen zum LV
(Datei-Fremdformate; nicht in GAEB-Datei enthalten !)
Hinweis: Diese Anlagen sind Teil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter kalkulatorisch zwingend
zu berücksichtigen.
Plananlagen
Baustelleneinrichtungsplan - ROS_A5_BE_001-B.pdf
Grundriss, Schnitt und Ansichten:
Grundriss UG - ROS_A5_GR-UG_001-H.pdf
Grundriss EG - ROS_A5_GR-EG_001-G.pdf
Schnitt 1-1 - ROS_A5_SN-11_001-G.pdf
Schnitt 2-2 - ROS_A5_SN-22_001-G.pdf
Schnitt 4-4 - ROS_A5_SN-44_001-G.pdf
Schnitt A-A - ROS_A5_SN-AA_001-G.pdf
Detailpläne Türen:
Eingangstür Bewegungsraum (bauseits) und Feuerlöschkasten
ROS_A5_DE_254-A.pdf
TAPETENTÜREN (Tür und Geräteraumtore Stahl).
Typ 50+51_Bewegungsraum Tür und Tor mit Prallwandbelag - ROS_A5_DE_265-A.pdf
Bauteilkatalog:
Bodentypen UG - ROS_A5_DE_001-C.pdf
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19.1 Planung, Berechnung, Dokumentation
19.1.10 Werk-/Montageplanung, Statische Berechnungen, sonstige Nachweise
Für alle die vom Bieter AN / VE19 auszuführenden Leistungen hat der AN für
folgende Leistungen zu erstellen und rechtzeitig zur Prüfung / Freigabe durch
den AG bzw. seine/n Beauftragten einreichen.
Der AN hat unter anderem folgende technische Unterlagen und Nachweise zu
erbringen, wobei sämtliche Kosten und Gebühren zu berücksichtigen und einzu-
kalkulieren sind. Diese Nachweise sind jeweils vor Ausführung vorzulegen.
Vom AN sind nachstehende Unterlagen zu erstellen und beim AG einzureichen.
Werk- und Montageplanung:
- Sportboden
- sämtlichen weiteren Konstruktion, soweit dies für die Leitungserbringung des
AN erforderlich ist.
Der Inhalt der Werk- und Montageplanung: Planung (maßstäblich), muss fol-
gende Inhalte bei der Einreichung zur Prüfung enthalten:
. Grundriss- und Schnittdarstellung M 1:10 (ungestückelt) mit Darstellung der
vor Ort aufgenommenen Maße , Konstruktionen (Tragstruktur, Fügung, Ein-
zelbauteile, Füllungen etc.), aller wesent lichen Ausführungsmerkmale (Bauteile,
Schichtenaufbauten, Detailpunkte, Verbindungsmittel
- Zusätzlicher Abstimmungmehraufwand zum bauseitigen Fußbodenheizungs-
system ist hier mit einzukalkulieren.
Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Fabrikate und Bauweisen erlaubt.
Baurechtlich geforderte Nachweise sind als 2-fach Originalfassung beim AG
einzureichen.
Planübergabe AG/Planer an AN erfolgt ausschließlich digital als maßstäbliche
PDF-Dateien. Planübergabe von AN an AG/Beauftragten zur Prüfung / Freigabe
digital als importfähige CAD-Dateien / 2-D-Zeichnungen (Dateiformat DWG oder
DXF, nach Abstimmung mit Planung) und als maßstäbliche, druckfähige PDF-
Datei mit identischem Inhalt; Handzeichnungen / Skizzen werden als Planvorla-
ge nicht akzeptiert.
Rückgabe der geprüften Zeichnungen durch den AG/ bzw dessen Beauftragte,
erfolgt ausschließlich digital als (kommentierte) PDF-Dateien.
1 St .................... ....................
19.1.20 Dokumentation
Erstellen der Übergabeunterlagen für die erbrachten Leistungen zur Übergabe
an den Auftraggeber. Umfang der Unterlagen (alle, soweit für die auszuführen-
den Leistungen / den beschriebenen Leistungsumfang zutreffend; detaillierte
Festlegung erfolgt vor Ausführung durch den Beauftragten des AG):
A - Übergabe vor Ausführung
A1 Fachunternehmerbescheinigung
A2 Fachbauleitererklärung
A3 Werk-/Montageplanungen, Fertigteilplanungen (soweit zu erbingen)
A4 Statische Berechnungen und alle weiteren Nachweise/Berechnungen wie
im LV gefordert.
A5 (für einzubauende Materialien / Produkte etc.)
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen der Materialien, Überwa-
chungszeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, CE-Kennzeichnungen
etc.), technische Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter
Übertrag: ....................
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Übertrag: ....................
A6 Nachweis zum Kleben tragender Holzbauteile
B - Übergabe laufend / während der Ausführung
B1 Bautagesberichte, gelocht / sortiert / geheftet
B2 Entsorgungsnachweise, dito
C - Übergabe nach Abschluß der Ausführung
C1 Behördliche Abnahmen, TÜV, Gutachten etc., soweit für die auszu-
führenden Bauteile vorgeschrieben
C2 Revisionspläne
C3 Schemata, zugehörige Listen, Stromlaufpläne etc.
C4 Errichterbescheinigungen
C5 Handbücher, Bedienungsanleitungen, etc.
C6 Produktbeschreibungen, Auflistung mit den Bezugsquellen der
eingebauten Bauteile / Komponenten
Übergabe aller Unterlagen digital (2fach auf CD-ROM bzw. USB-Stick) und ana-
log (Ausdruck, Originalformat, sortiert nach vorstehender Numerierung, 2fach
im Ordner/Hefter). Abrechnung für alle Unterlagen / alle Ausfertigungen pau-
schal.
1 St .................... ....................
19.1 Planung, Berechnung, Dokumentation ....................
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19.2 Vorbereitende Arbeiten / Vorgezogene Maßnahmen
Vorbemerkungen Sportboden
Vom AN sind vor Ausführungsbeginn die Vorleistungen der Vorgewerke auf ihre
Maßgenauigkeit hin zu überprüfen.
Unzulässige Maßtoleranzen sind so rechtzeitig zu melden, dass erforderliche
Nacharbeiten zu keinen Verzögerungen im Bauablauf führen.
Nachforderungen auf Grund von unzulässigen Maßtoleranzen, die nicht vor
Ausführung festgestellt werden, werden nicht anerkannt.
Schutzmaßnahmen
Die Arbeitsbereiche einschließlich ihren Einbauten, sind nach Fertigstellung der
Leistung in sauberem Zustand zu verlassen.
Verunreinigte oder beschädigte Bauteile, die auf die Ausführung des AN zurück-
zuführen sind, werden auf Kosten des AN schadlos gereinigt oder im Bedarfsfall
ausgewechselt. Der AN hat, insbesondere bei Bauteilen mit fertiger Oberfläche
für einen ausreichenden Schutz seiner eigenen Leistungen zu sorgen, diesen
Schutz ständig zu überwachen und ggf. zu vervollständigen.
Vorgezogene Maßnahmen
Vor den bauseitigen Trockenbauarbeiten ist im Untergeschoss die Dampfsperre
auf der WU-Bodenplatte aufzubringen.
Anschließend ist eine planmäßige Arbeitsunterbrechung während der Trocken-
arbeiten vorgesehen. Dies ist in die Angebotspreise mit einzukalkulieren und die
Ausführung mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Abstimmung mit anderen Gewerken
Der Sportboden erhält im Fußbodenaufbau eine Fußbodenheizung. Dieses er-
folgt durch das bauseitige Gewerk TGA Heizung- und Regelungstechnik VE10.
Der AN VE19 hat dieses bauseitige Gewerk in enger planerischer und bauzeitli-
cher Abstimmung mit zu beachten und der Mehraufwand hierfür ist in die Ein-
heitspreise entsprechend mit einzukalkulieren.
19.2.10 STLB-Bau 10/2025 033 TA
Untergrund reinigen Beton auf Baustelle bereitstellen
Reinigen des Untergrundes aus Beton, von grober Verschmutzung, Untergrund
waagerecht, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern,
Behältergröße nach Wahl des AN, auf Baustelle bereitstellen, Abfall ist nicht
gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,
Einzelbeschreibungs-Nr 'Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung
jeglicher Art wie z.B. Bauschutt, Öl, Gips-, Farb- und Mörtelreste etc., soweit sie
von anderen Firmen verursacht wurden'.
272 m² .................... ....................
19.2.20 STLB-Bau 04/2026 018
Voranstrich Bitumenemulsion Boden
Voranstrich für bahnenförmige Abdichtungen, aus Bitumenemulsion, auf Boden,
Untergrund Beton.
272 m² .................... ....................
19.2.30 STLB-Bau 04/2026 018 TA
Wie Position 19.2.20, jedoch
Voranstrich Bitumenemulsion Innenwand
Übertrag: ....................
[Seite 23]
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
auf Innenwand, Höhe bis 2 m, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,
Einzelbeschreibungs-Nr 'An aufgehenden Stahlbetonwänden, seitlicher
Hochzug maximal 10cm'
7 m² .................... ....................
19.2.40 STLB-Bau 04/2026 018 TA
Abdichtung Boden innen W0-I Bitumen-Schweißbahn V60S4 BA
Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen DIN 18534-1 und DIN 18534-2,
Wassereinwirkungsklasse W0-I (gering), Rissklasse R1-I
(Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm),
einlagig, Bitumen-Schweißbahnen V 60 S4 mit Glasvlieseinlage 60 g/m2,
Anwendungstyp DIN/TS 20000-202 BA (Bahn für Bauwerksabdichtung), im
Schweißverfahren aufbringen, Ausführung gemäß Zeichnung und
Einzelbeschreibung,
Einzelbeschreibungs-Nr 'Die Abdichtung ist max. 10 cm seitlich an aufgehenden
Bauteilen wannenförmig hochzuführen. Der Mehraufwand ist in die Position mit
einzukalkulieren.'.
279 m² .................... ....................
19.2.50 Erstellen eines Nivelliernetzes
Erstellen eines Nivelliernetzes
Erstellen eines Nivelliernetzes der abgedichteten
Rohbetondecke im Raster von 3 x 3 m. Das Messprotokoll ist zu
übergeben.
Der zu vermessende Raum im Untergeschoß hat eine Grundfläche
von a x b= 17,855m x 15,225m = ca. 272m².
Die Auswertungen des Messprotokolls sind auch in die Werk- und Montagepla-
nung des AN mit aufzunehmen und in der Arbeitsvorbereitung zu beachten.
1 St .................... ....................
19.2 Vorbereitende Arbeiten / Vorgezogene Maßnahmen ....................
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19.3 Sportboden
19.3.10 STLB-Bau 04/2026 025 TA
Wärmedämmschicht Lagerhölzer Fußboden Mineralwolle MW D 50mm
0,040W/(mK) DEO dm
Wärmedämmschicht zwischen Lagerhölzern für Fußboden, aus Mineralwolle
MW DIN EN 13162, als Platte, Dicke 50 mm, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit max. 0,040 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max.
0,037 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 A1 (nichtbrennbar), einlagig,
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, mittlere Druckbelastbarkeit - dm, lichter
Abstand der Lagerhölzer über 70 bis 80 cm, Ausführung im Erdgeschoss,
Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,
Einzelbeschreibungs-Nr 'Die Wärmedämmung ist vollflächig auf die
Bitumenschweißbahn zu verlegen, die Aussparungen für die Holzklötze
(Verlegeraster das AN ca. 44x50cm) des Schwingbodens sind auszusparen. Die
Mehraufwendungen durch Aussparungen und Verschnitt sind durch AN in den
Einheitspreis mit einzukalkulieren.'.
272 m² .................... ....................
19.3.20 STLB-Bau 04/2026 036 TA TB
Sportboden Sportlinoleum D 4mm flächenelastisch Doppelschwingträger
Sportboden DIN V 18032-2, mit Sportlinoleum, Dicke 4 mm, als flächenelasti-
sche Konstruktion, mit Doppelschwingträger, Flächenheizung in Konstruktion
vorgesehen, auf vorh. Betondecke, Abdichtung gegen Restfeuchte aus der Be-
tondecke wird gesondert vergütet, die Beschreibung des Sportbodenaufbaus
einschl. Prüfzeugnis eines anerkannten unabhängigen Prüfinstituts ist vom AN
beizufügen, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung,
Zeichnungs-Nr 'ROS_A5_DE_001-C.pdf'
Einzelbeschreibungs-Nr 'Aufbau und Konstruktion:
- ca 54 mm Modul-Einheit Doppelschwingträger bestehend aus durchlaufender
Ober- und Untergurt aus
unbehandeltem
Fichtenholz nach DIN 68365, Güteklasse II / III, ca. 15/21 mm dick - Zwischen-
steg und Stützlager aus OSB-Flachpressplattenabschnitten, ca. 9 mm dick und -
Elastikpads aus Verbundschaum ca. 9 mm dick; Ober- und
Untergurt sind verschraubt.
- ca. 15 mm Blindboden-Modul aus unbehandeltem Fichtenholz, wie vor. Die
Blindboden-Module dürfen über den
Kreuzungspunkten zum Doppelschwingträgermodul nicht ein- oder durchgesägt
sein.
- ca. 0,03 mm dicke PE- Folie
- ca. 12 mm dicke Druckverteiler-Module bestehend aus Sperrholz BFU 100
nach DIN 68705, Teil 3.
Als Verbindungselemente der Druckverteiler-Module mit den Blindbodenmodu-
len kommen Spezial-Schrauben zum Einsatz.
Die Blindboden-Module werden mit Spezial-Nägeln auf der Modul-Einheit Dop-
pelschwingträger befestigt
Als Verbindungselemente der Modul-Einheit Doppelschwingträger mit den Blind-
boden-Modulen und den
Druckverteiler-Modulen kommen Spezial-Nägel zum Einsatz.
Konstruktionshöhe: 81 mm (ohne Unterklotzung!)
Untergrund:
- WU- Stahlbetonbodenplatte.
In gesonderter Leistung:
- Ausgleichsholzklötze
Übertrag: ....................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
- vollflächige Bitumenschweißbahn mit Nahtüberlappung
- vollflächige Wärmedämmung
Bauseitige Leistungen, die vom AN nicht in den Einheitspreis einkalkuliert wer-
den darf:
- Der Oberbelag Linoleum mit ca. 4mm Dicke kommt bauseits durch das Ge-
werk Bodenbelagsarbeiten VE26.
- Die umlaufende Prallwand inklusive Sockelleiste kommt bauseits durch das
Gewerk VE21-1 Tischler Prallwand.
- Die Fußbodenheizung ( bestehend aus Heizrohre mit Halterungen zwischen
Doppel-Schwingträger gehängt
innerhalb ca. 88 mm Luftraum - Schwingbodenkonstruktion inklusive Unter-
klotzung- innerhalb des Fußbodenaufbaus) kommt bauseits durch das Gewerk
TGA Heizung- und Regelungstechnik VE10.
'
Hersteller und Typ '....................................................'
vom Bieter einzutragen.
272 m² .................... ....................
19.3.30 Liefern und einbauen von Unterlagsklötzen
Liefern und einbauen von Unterlagsklötzen
zur Erhöhung der gesamten Sportbodenkonstruktion aus Position 19.3.20 auf ø
175 mm (Angabe bezieht sich von OK RFB bis OKFF= Gesamtfußbodenauf-
bauhöhe)
Die Holzklötze sind miteinander zu verbinden; der unterste Klotz muss auf dem
Untergrund verklebt werden. Das Raster der Unterlagsklötze richtet sich nach
den statischen Erfordernis des gewählten Sportbodensystems. In der Regel liegt
das Holzklotzratser bei ca. 50 x 44 cm.
Inklusive Anpassen der Holzklötze auf die Unebenheit des Klebeuntergrundes.
Die Klötze sind eng mit dem Gewerk TGA Heizung- und Regeltechnik VE10 in
einem Verlegeplan abzustimmen.
272 m² .................... ....................
19.3 Sportboden ....................
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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 26 von 28
"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
19.4 Stundenlohnarbeiten
Hinweis:
Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge,
Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet.
Zuschläge für Mehr- , Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie
Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit
einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im
Leistungsverzeichnis enthalten sind- im Bedarfsfall zu vereinbaren und
gesondert nachzuweisen.
Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der
abgerechneten Stunden gilt.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der
Objektüberwachung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
19.4.10 STLB-Bau 10/2025 091
Baufacharbeiter/-in TRGS sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in mit
Sachkunde-/Eignungsnachweis nach TRGS
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche
Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10 h .................... ....................
19.4.20 STLB-Bau 10/2025 091
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche
Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10 h .................... ....................
19.4 Stundenlohnarbeiten ....................
19 VE19 Schwingboden ....................
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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 27 von 28
"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden
Zusammenstellung
19.1 Planung, Berechnung, Dokumentation ....................
19.2 Vorbereitende Arbeiten / Vorgezogene Maßnahmen ....................
19.3 Sportboden ....................
19.4 Stundenlohnarbeiten ....................
19 VE19 Schwingboden ....................
Summe netto ....................
zzgl. MwSt ......... % ....................
Gesamtsumme ....................
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