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LV VE19 Schwingboden.pdf

Beschaffung eines Schwingbodens

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 10:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

19 VE19 Schwingboden

"Zentrum" Rosengarten, Visualisierung: Fassadenansichten Süd/West Blickrichtung von Flurstraße

Projekt Neubau "Zentrum" Rosengarten

Flurstraße 6

74538 Rosengarten

Leistungsverzeichnis VE19 - Schwingboden

Auftraggeber Gemeinde Rosengarten

Hauptstraße 39

74538 Rosengarten

Verfahrensbetreuung Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG

Rotebühlstraße 87

70178 Stuttgart

Vergabeart - siehe vorgeschaltete Formblätter -

Submission - siehe vorgeschaltete Formblätter -

Ausführungsbeginn - siehe vorgeschaltete Formblätter -

Ausführungsende - siehe vorgeschaltete Formblätter -

Die Verfahrenskommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers.

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

V 01_Inhaltsverzeichnis

V00 Deckblatt

V01 Inhaltsverzeichnis - diese Seite -

V02 Abkürzungsverzeichnis, Übersicht der Gewerke/Vergabeeinheiten

V03 Bau- und Projektbeschreibung

V04 Baustelleneinrichtungsplanung

V09 Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm

- Hinweise zu den nachfolgenden ZTV's

V10 ZTV-I gewerksübergreifend: VOB/C-DIN 18299

V11-1 ZTV_II_gewerksspezifisch: Verschiedenes

V12 Weitere besondere Vertragsbedingungen (WBVB)

V20 Liste Plan- und Sonstige Anlagen zum LV

Anlagen siehe V20 (Datei-Fremdformate; nicht in GAEB-Datei enthalten !)

Diese Anlagen sind Teil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter kalkulatorisch zwingend zu berücksichtigen.

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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 3 von 28

"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

V 02_Abkürzungsverzeichnis, Übersicht der Gewerke / Vergabeeinheiten

Allgemeingültiger Hinweise

Soweit in den LV Dokumenten Bezüge zu / Verweise auf Vortexte (V) hergestellt werden sollen,

erfolgt dies in der Form: "siehe VXX_[Unterpunkt]"

VXX = Vortextbestandteil mit der Nummer XX

[Unterpunkt] = Unterpunkt innerhalb dieses Vortextes

Abkürzungsverzeichnis

AG Auftraggeber

AN Auftragnehmer

BE Baustelleneinrichtung

EP Einheitspreis

GP Gesamtpreis

GW Grundwasser

h Stunde(n) (Einheit)

HK Hinterkante

i.V. in Verbindung (mit)

LV Leistungsverzeichnis

m Meter (Einheit)

mWo Meter x Woche

m² Quadratmeter (Einheit)

m³ Kubikmeter (Einheit)

MW Mauerwerk

NN Noch nachzutragen

OK Oberkante

OÜW Objektüberwachung des AG

St Stück

StWo Stück x Wochen

StMt Stück x Monate

StB Stahlbeton

StLB Standardleistungsbuch

UK Unterkante

VE Vergabeeinheit (Gewerk) mit Nr. (01, 02 ...)

VK Vorderkante

V Vortext mit der Nummer (01,02 ...)

t Tonne (Einheit)

Übersicht der Gewerke / Vergabeeinheiten (VE) im Projekt "Zentrum" Rosengarten

VE01 Verbauarbeiten

VE02 Erdarbeiten/ Abbrucharbeiten

VE03 Rohbauarbeiten

VE04 Gerüstarbeiten

VE05 Dachdeckungsarbeiten

VE06 Holzbauarbeiten

VE07 Schlosser+Metallbauarbeiten

VE08 Glaserarbeiten (Holz-Alufenster)

VE09 TGA - Sanitär

VE10 TGA - Heizung und Regelungstechnik

VE11 TGA - Lüftung

VE12 TGA - Elektro

VE13 TGA - PV-Anlage

VE14 TGA - Aufzuganlagen

VE15 TGA - Küchenausstattung

VE16 Putz-/Stuckarbeiten

VE17 Trockenbauarbeiten

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

V E18 Estricharbeiten

VE19 Schwingboden - Dieses Gewerk

VE20 Fliesenarbeiten

VE21 Tischlerarbeiten (Türen, Akustikwand Mensa)

VE21-1 Tischlerarbeiten (Prallwand mit Gerätetore und Tür)

VE22 Maler-/Lackierarbeiten / Wand- und Bodenbeschichtungen

VE23 Blendschutzarbeiten

VE24 Beschlagarbeiten

VE25 Tischlerarbeiten (Festeingebaute Möbel)

VE26 Bodenbelagsarbeiten

VE27 Sanitärtrennwände

VE28 Beschilderung

VE29 Baureinigung

VE30 Außenanlagen

VE31 LPS-Anlage

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

V 03 _Bau- und Projektbeschreibung

Projekt-Bezeichnung

Neubau „Zentrum“ Rosengarten

Projekt-Standort, Lage des Grundstücks

Flurstraße 6, 74538 Rosengarten (Ortsteil Westheim)

(@ google Maps)

Luftbildausschnitt Flurstraße 6, 74538 Rosengarten (Ortsteil Westheim), genordet.

Gelbe Fläche = Baustelleneinrichtungsfläche

Objekt / Bauvorhaben, Art der baulichen Anlagen

Neubau „Zentrum“ Rosengarten in der Flurstraße 6 auf den Flurstücken 309, 314, 308 und 309/1.

Alle genannten Flurstücke sind in kommunalem Eigentum.

Eine Nutzung des öffentlichen Raumes außerhalb des kommunalen Eigentums, ist als Baustelleneinrichtungs- Fläche

nicht vorgesehen. Die Baustellenzufahrt erfolgt ausschließlich über die Flurstraße, andere Zufahrten sind ohne aus-

drückliche Genehmigung des Auftraggebers (folgend als AG bezeichnet) nicht erlaubt. Der beigefügte Baustellenein-

richtungsplan ist zu beachten.

Geometrische Daten des Bauvorhabens Neubau "Zentrum" Rosengarten

EFH = ± 0.00 = 338.70 m üNN

Abmessungen des Baukörpers (ohne Tiefhof und Außentreppe) : L/B = ca. 37,5 x 21,9 m.

Geschossigkeit: 3 geschossig

Geschosshöhen: UG (FFB UG bis FFB EG): 4,87m,

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

EG (FFB EG bis FFB OG): ca. 3,91m

1.OG (FFB OG bis OK Dachhaut): geneigte Dachflächen, daher ca. 3,37m bis 5,56m

Gründungsfläche: ca. 745 m2

Grundflächen (nach DIN 277 Bruttogeschossflächen R+S): ca. 2.292m²

Brutto-Rauminhalt (nach DIN 277 BRI-R und BRI-S): ca. 9.587m³

Geplante Nutzungen

Das „Zentrum“ vereint eine Vielzahl synergetischer Nutzungen wie Schuleinrichtungen, Kinder-und Jugendangebote,

Ganztagsbetreuung (Verlässliche Grundschule) und Vereinsnutzungen.

Die grundsätzliche Organisation des Programms im Baukörper ist denkbar einfach:

Im Erdgeschoss befinden sich mit Mensa mit Cook and chill Ausgabeküche und Mehrzweckräume die Funktionen, die

den stärksten Bezug zur benachbarten Schule haben, im Obergeschoss die KITA mit 3 Gruppen (Kinder über 3 Jahre)

und im Untergeschoss der Bewegungsraum mit Sanitärräumen sowie Lager- und Technikflächen.

Baukonstruktion

Gründung: Untergeschossbodenplatte als Flachgründung mit Vouten-Ausbildung in Form einer elastisch ge-

betteten Bodenplatte in WU-Ortbeton mit Frischverbundfolie mit unterseitiger XPS Dämmung

Untergeschoss:

Außenwände: Stb-Fertigteil-Hohlwände als WU-Stb-Wand mit zusätzlich außenseitig nachträglich abgedichte-

ten Fugen und außenseitiger XPS Dämmung

Innenwände: tragende Wände aus Stahlbeton, nicht-tagende Wände aus Mauerwerk oder Trockenbau

Decken: überwiegend vorgefertigte, vorgespannte T bzw. TT-Plattenelementen mit zusätzlichem oberseitigem

Stahlbeton als Ortbeton. Teilweise, bei geringen Deckenspannweiten, massive Stahlbetondecken als Ortbeton

Erdgeschoss:

Außenwände: Stahlbeton als Ortbeton

Innenwände: tragende Wände aus Stahlbeton, nicht-tragende Wände aus Trockenbau

Decken: überwiegend vorgefertigte, vorgespannte T bzw. TT-Plattenelementen mit zusätzlichem oberseitigem

Stahlbeton als Ortbeton. Teilweise, bei geringen Deckenspannweiten, massive Stahlbetondecken als Ortbeton

1. Obergeschoss:

Außenwände: Stahlbeton als Ortbeton

Innenwände: tragende Wände aus Stahlbeton, nicht-tragende Wände aus Trockenbau

Decken: Stahlbeton geneigt, aus Halbfertigteilen und oberseitigem Stahlbeton als Ortbeton

Gebäudehülle (Dach, Fassaden): - Dach als leicht geneigtes Satteldach als Metallstehfalz

Die wärmegedämmte Gebäudehülle ist mit einer vertikalen Holzlückenverschalungen verkleidet. Die Fenster

sind quadratische Fensteröffnungen mit in der Regel zweiflügligen öffenbaren Holz/Alufenster in zwei Format-

Größen gegliedert. Ausnahmen stellen der großflächig verglaste Eingangsbereich, die Fassade der KITA zur

Dachterrasse, sowie die Bandfassade im Bewegungsraum dar.

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

V 04_ Baustelleneinrichtungsplanung

- siehe hierzu BE-Konzeptplan in der Anlage zum LV -

Verkehr, Lagerflächen etc.

DIN 18299 - 0.1.5 - Für den Verkehr freizuhaltende Flächen

DIN 18299 - 0.1.15 - Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs

Siehe BE-Plan in der Anlage zum LV.

Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt nur direkt von der Flurstraße aus.

Auf der Flurstraße fährt auch im Bereich der Baustelle die Stadtbuslinien Schwäbisch Hall 10 und 10E zur Hal-

testelle "Westheim Schule"

Da der heutige nördlich gelegene Gehwegbereich in der Flurstraße 6 Teil der BE- Fläche wird, müssen die Fußgänger

jeweils auf die andere Straßenseite geleitet werden. Der vor Gebäude Flurstraße 4 bestehende Zebrastreifen bleibt er-

halten, während der gesamten Baustellenzeit wird ein zusätzlicher temporärer Überweg auf Höhe Flurstraße 8 durch

die Gemeinde eigenständig eingerichtet. Für den Auf- und Abbau des Turmdrehkrans erforderliche temporäre Ein-

schränkung der Straße ist Sache des AN 03 deren verkehrsrechtliche Einholung der Genehmigung wird durch den

AN/VE03 aufgestellt und veranlasst.

Innerhalb des Baustellenbereichs sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Die Baustellenzufahrt darf nur für Be- und

Entladen benutzt werden. Die Be- und Entladezeit ist so kurz wie möglich zu halten und die Fahrzeuge umgehend wie-

der zu entfernen.

Dem AN stehen außerhalb der im BE- Plan dargestellten Flächen für dessen Nutzung nicht zur Verfügung.

Baugrundstück, Nutzung / Widmung

(Nördlicher Teil der BE- Fläche )

· Die im Nordosten befindliche eingezäunte BE-Fläche ist als Zwischenlagerfläche für Erdbeprobungen eingeplant.

· Im nördlichen BE- Bereich ist die Fläche für die Baustellencontainer vorgesehen. Dort wird auch der Sanitärcontai-

ner für die Gewerke ab Beginn Rohbau durch den AN 03eingerichtet und unterhalten.

· Die Aufstellung eigener Personal- oder Lagercontainer durch den AN ist aus Platzgründen nur begrenzt an den de-

finierten Bereichen innerhalb der BE- Fläche zulässig und bedürfen der genauen Abstimmung mit der Objektüber-

wachung.

Baustrom, Bauwasser, Medien-Ver-/Entsorgung Verbrauchskosten

DIN 18299 - 0.1.7 - Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Ener-

gie und Abwasser

Baustromversorgung und Baubeleuchtung:

Der Auftraggeber stellt eine gewerkeübergreifende Baustromverteilung im Außenbereich der Baustelle an der Südseite

zur Verfügung. Der Baustromverteiler wird durch den AN 03 (Rohbauarbeiten) eingerichtet.

In der Ausbauphase werden Baustromverteiler (22 kVA, mit 16A- und 32A Steckdosen) in jedem

Geschoss zur Verfügung stehen. Drehstromanschlüsse über 32 A Anschluss werden nach Bedarf von

der Hauptverteilung direkt versorgt.

Verkehrswege und Fluchtwege innerhalb der Baustelle (Flure und Treppenhäuser) werden beleuchtet

Bauwasserversorgung:

Vom AN 03 (Rohbauarbeiten) wird im Bereich der Sanitärcontainer Wasserzapfstellen außerhalb des Gebäudes zur

Verfügung stehen. Die weiteren Versorgungsleitungen für Bauwasser ab den Zapfstellen sind Sache des AN und ein-

zukalkulieren.

Der zentrale Bauwasseranschluss ist dem BE-Plan zu entnehmen.

Verbrauchskosten:

Die Kosten für Baustrom und Bauwasser, Gebühren für die laufende Energieentnahme sowie Grundgebühren für

die Bauzeit trägt der Auftraggeber. Für den Auftragnehmer fallen keine Kosten oder Gebühren an. Anschlüsse für

Baustrom und Bauwasser werden gestellt, weitere Unterverteilungen sind im Verantwortungsbereich des Auftragneh-

mers zu organisieren.

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Abwasserentsorgung:

Ein bauseitiger Abwasseranschluss ist nicht vorgesehen (einzige Ausnahme ist die durch den AN 02 (Erdbauarbeiten)

einzurichtende Grundwassereinleitung in den Kontrollschacht an der Süd/Westecke, sowie die spätere Einleitung des

Regenwassers durch die Hebeanlage im Tiefhofs, nach dessen Fertigstellung).

Anfallendes Abwasser - z.B. Kühlwasser bei den Schneidarbeiten, Wasser für die Reinigung der Werkzeuge - hat der

AN in eigenen Behältern zu sammeln und auf eigene Kosten zu entsorgen.

Genehmigungen für die Einleitung von Abwasser in die Kanalisation oder Leitungen im öffentlichen Straßenland sind

bei den zuständigen Stellen durch den AN einzuholen.

Allgemein:

Dem AN ist es untersagt, die vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellte Infrastruktur auf dem Baufeld einschließlich

Verbrauchskosten für Bauwasser etc. seinen Nachunternehmern in Rechnung zu stellen.

Lagerflächen

DIN 18299 - 0.1.8 - Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung

oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.

DIN 18299 - 0.1.23 - Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.

Siehe BE-Plan in der Anlage zum LV. Der AN05 - ist zeitgleich mit anderen Gewerken auf der Baustelle.Die vom AN05

geplanten Materiallogistik / Lagerflächen sind im BE-Plan des AN entsprechend darzustellen.

Vorhandene Anlagen, Installationen, Hindernisse etc.

DIN 18299 - 0.1.16 - Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungs-

leitungen

DIN 18299 - 0.1.17 - Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne,

Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.

DIN 18299 - 0.1.22 - Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.

· Die vorhandenen Medien (Mischwasserkanal DN 600 und Stromleitungen) im westlichen BE- Bereich werden bau-

seits durch die Gemeinde bzw. Stadtwerke bis Mai 2026 umverlegt.

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

V 09_Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm

Wer Baustellen betreibt, hat nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom

  1. Mai 2013 (BGBl I S. 1274; 2021 I S.123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBI. 2025 I Nr.

189), dafür zu sorgen, dass

1. Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und

2. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu

beschränken

Die Bundesregierung hat Immissionsrichtwerte festgesetzt, bei deren Überschreitungen erhebliche Belästigungen durch Bauma-

schinen zu erwarten sind (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – vom 19. Au-

gust 1970, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160)

Als Immissionsrichtwerte sind festgesetzt worden für

a) Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der

Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind

70 dB(A)

b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind:

tagsüber 65 dB(A)

nachts 50 dB(A)

c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche

Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind:

tagsüber 60 dB(A)

nachts 45 dB(A)

d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind:

tagsüber 55 dB(A)

nachts 40 dB(A)

e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind:

tagsüber 50 dB(A)

nachts 35 dB(A)

f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten:

tagsüber 45 dB(A)

nachts 35 dB(A)

Das betreffende Bauobjekt wird von allgemeinen Wohnbauflächen gemäß Kategorie d) umgeben.

Nachtzeit ist nach dieser Vorschrift die Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Nachtarbeiten werden nur nach Vorankündigung und ent-

sprechender Begründung zugelassen.

Die Bauherren, Bauunternehmer und Bauleiter haben die Pflicht, beim Betrieb von Baumaschinen auf die Einhaltung der Richtwer- te zu achten. Unabhängig davon haben sie ferner die Pflicht, zu jeder Zeit darauf zu achten, dass keine vermeidbaren erheblichen

Belästigungen von Bauarbeiten entstehen (§12 der Landesbauordnung Baden-Württemberg).

Gesetzesverstöße können zu Zwangsmaßnahmen bis zur Stillegung der Baustelle führen. Daneben können Bußgeldbescheide

verhängt werden und in besonders schwerwiegenden Fällen Strafanzeigen wegen Körperverletzung erfolgen. Um die Gefahr von Gesetzesverstößen auszuschließen, ist der Betrieb an jeder Baustelle möglichst geräuscharm abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind

nach Möglichkeit lärmarme Baumaschinen (z.B. gekennzeichnet mit dem Blauen Engel) einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu

treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine den Schallschutz der Anwohner berücksichtigende Aufstellung der Bauma-

schinen.

Für Motorkompressoren, Turmdrehkräne, Schweißstromerzeuger, Kraftstromerzeuger, handbediente Betonbrecher, Abbau-, Auf-

bruch- und Spatenhämmer, Hydraulikbagger, Seilbagger, Planiermaschinen, Lader und Baggerlader hat die Europäische Union

die Geräuschabstrahlung durch die Festlegung von Schalleistungspegeln begrenzt (vgl. Geräte- und Maschinenlärmschutzverord- nung – 32. BImSchV). Sie müssen mit einer CE-Kennzeichnung und dem garantierten Schallleistungspegel gekennzeichnet sein.

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

H inweise zu den nachfolgenden gewerksspezifischen ZTV'

Die jeweiligen gewerksbezogenen ZTV's sind nach den Kapiteln

0.1 Angaben zur Baustelle und

0.2 Angaben zur Ausführung

gegliedert und nummeriert.

Inhalte einzelner Gliederungsnummern, die in dem jeweiligen ZTV-Abschnitt nicht aufgeführt / beschrieben

sind, sind entweder gegenstandslos oder an anderer Stelle innerhalb der LV-Vorspanntexte beschrieben.

Soweit der Bieter im Rahmen der Angebotserstellung bzw. der Ausführung Nachunternehmer beteiligt, ist er verpflich-

tet, diesen die Gesamtheit des Leistungsverzeichnisses und der Informationen über einzelnen Teilgewerke/ Teilleistun-

gen zur Kenntnis zu bringen; die Einrede von Kalkulationsirrtümern in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

Der Wortlaut "Ausführung nur auf besondere Anweisung (von ...") beinhaltet, dass sich die Anweisung auch auf Teil-

mengen der in der Position angegebenen Gesamtmenge bezieht.

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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 11 von 28

"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

V 10_ZTV-I gewerksübergreifend: VOB/C-DIN 18299

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 / 0.1.3-5 / 0.1.7 / 0.1.20

- siehe V03_Bau- und Projektbeschreibung bzw. V04_Baustelleneinrichtungsplanung

0.1.2 / 0.1.9-13 / 0.1.17 / 0.1.21

gegenstandslos

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen

Transporteinrichtungen

Durch den AN03 - Rohbau wird ein Baukran erstellt. Dieser kann während seiner Standzeit in Abstimmung und

zeitlicher Eintaktung von Fremdgewerken mitgenutzt werden. An der westlichen Fassade wird für das OG durch

AN04 - Gerüstbau ein Absetzbühne errichtet.

Transportwege

Transportwege sind die verfügbaren bzw. konkret vom AG bzw. seinem Beauftragten für das Gewerk zuge-

wiesenen Flächen im Bereich der für gemeinsame Nutzung eingerichteten BE-/Be-/Entlade-/Verkehrsfläche

Montageöffnungen

Montageöffnungen sind nicht vorgesehen, an der Absetzbühne wird ein Fenster verspätet eingebaut.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mit-

benutzung überlassenen Flächen und Räume

- siehe BE-Plan in der Anlage zum LV -

Es wird zunächst grundsätzlich davon ausgegangen, das der AN sein Material direkt vom Transportfahrzeug

entlädt und einbringt. Flächen im Außenbereich für (Zwischenlagerungs-) Zwecke werden auf Anfrage des AN

durch die Objektüberwachung zur zeitweiligen / kurzfristigen Nutzung / Zwischenlagerung zugeteilt; Dauer-

Lagerflächen sind für die VE18 nicht vorgesehen.

Es werden bauseits keine Räumlichkeiten außer- oder innerhalb des Gebäudes zur Verfügung gestellt;

Bauseits werden zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt: Baustellen-Sanitärcontainer (M/W).

Sonstige Räume für Lagerungs- und sonstige Zwecke (z.B. sonstige Aufenthalts-Sozialräume etc.) werden

für den AN bauseits nicht zur Verfügung gestellt; soweit der Bieter/AN solche Teile der Baustelleneinrichtung

(BE) benötigt, sind diese vom AN/Bieter 18 auf eigene Kosten zu stellen / vorzuhalten und die Aufwendungen

hierfür in die Positionen anteilig einzurechnen.

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bau-

teilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Baumschutzmaßnahmen im sachlich erforderlichen Umfang werden bauseits erstellt / vorgehalten; der Bieter/

AN ist verpflichtet, im Rahmen seiner An-/Ablieferungstätigkeiten Beschädigungen an den vorhandenen Bäumen

bzw. Baumschutzmaßnahmen strikt zu vermeiden.

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.

Verkehrssicherung erfolgt im Rahmen des im BE-Plan (siehe Anlage zum LV) dargestellten Umfanges i.W.

bauseits; Bei sämtlichen Anlieferungen sind eventuell benötigte Verkehrsregelungs- und -sicherungsmaß-

nahmen außerhalb der umgrenzten Baustelle vom Bieter/AN eigenverantwortlich zu organisieren und zu treffen.

0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.

Im Umgriff des Gebäudes sind bauseits Kanäle / Leitungen / Schächte vorverlegt bzw. installiert.

0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf.

Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.

Falls vom AN gewünscht, erhält der Bieter/AN seitens des AG im Auftragsfall eine schriftliche Bestätigung über

die Kampfmittelfreiheit des Baugeländes.

0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen

Die Gefährdungsbeurteilung gem §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz ist vom Bieter/AN für die geplanten Tätigkeiten auf

der Baustelle zu erstellen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter und Koordinator nach

BaustellV zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Die SiGe-Planung gem. BaustellV ist Teil des Sicherheitskonzeptes der Baustelle und ist vom Bieter/AN bei

der Ausführung seiner Leistungen zu berücksichtigen. Am Einweisungsgespräch besteht für die Mitarbeiter

vor Ort Teilnahmepflicht.

0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten

Zu Beginn der Arbeiten sind die bauseitigen Rohbau- und Fassadenarbeiten ("Gebäude dicht") im Wesentlichen

abgeschlossen.

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle

Generell ist mit der Tätigkeit anderer Unternehmer auf der Baustelle zu rechnen.

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

V 11-1_ZTV-II - gewerksspezifisch - Verschiedenes

1. Ausschreibung, Angebot

Grundlage der Angebotes sind die Ausschreibung und die dem LV beiliegenden Planunterlagen.

Alle sich aus den Allgemeinen Vorbemerkungen, den Technischen Vorbemerkungen und den

ZTV ergebenden Maßnahmen und damit in Verbindung stehenden Aufwendungen sind vom Bieter/AN

entsprechend zu berücksichtigen und in die Angebotspreise (ggf. anteilig) einzukalkulieren.

Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessung gelten

auch der Herstellungsvorgang und Herstellungsablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der

anerkannten Regeln der Technik und der Bestimmungen der DIN als beschrieben und bei den angebotenen

Einheitspreisen als berücksichtigt.

2. Bezugsnormen, Gesetze, Technische Regeln

Für die Ausführung der Leistungen sind im Wesentlichen folgende Regelwerke anzuwenden:

VOB/C DIN 18299 - Allgemeine Regelungen

in der aktuell gültigen Fassung.

Für die Ausführung der Leistungen sind sämtliche einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regel-

werke sowie behördlichen Auflagen in der jeweils zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung zu beachten und

einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere:

- die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011,

- das Gebäudeenergiegesetz (GEG),

- das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich der dazu erlassenen Verordnungen,

- die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),

- das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),

- die Deponieverordnung (DepV),

- die Baustellenverordnung (BaustellV),

- die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die hierzu erlasse-

nen Verordnungen (z. B. BetrSichV),

- die Vorschriften, Regeln und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),

- die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und

Technischen Baubestimmungen.

Weiterhin sind die Inhalte der Baugenehmigung einschließlich aller Nebenbestimmungen sowie der SiGe-Plan in der

jeweils gültigen Fassung verbindlich zu beachten.

Weiterhin sind zwingend zu beachten die Planungs-/Bemessungs-/Konstruktions- und Verlegevorschriften

des Systemzulieferer(s) der Metalldachdeckung bzw. der übrigen auszuführenden Bauteile, wie z.B.

- Technikhandbücher, Konstruktionsdetails, Fertigungsvorschriften, Montagerichtlinien, Baustellenproduktionshinweise

Bearbeitungshinweise, Gebrauchsanweisungen

3. Windzone

Projekt liegt in der Windzone 1.

4. Anforderungen an die Leistung des Bieters/AN

4.1 Bauaufsichtliche Zulassung

Vom Bieter sind in allen Teilen Systeme / Bauteile zu wählen, die über eine gültige allgemeine bauauf-

sichtliche Zulassung verfügen; die Notwendigkeit von Zustimmungen im Einzelfall wird vom AG nicht

akzeptiert.

4.2 Statik, Dimensionierung, mechanische Beanspruchung, Widerstandsfähigkeit

(siehe auch Punkt 5.2)

Statische Dimensionierung aller Konstruktionen erfolgt verantwortlich durch den Bieter / AN im Zug seiner

Montage- /Verlegeplanung; sämtliche im LV angegebenen Dimensionen sind Anhaltswerte und nur in

gestalterischer Hinsicht verbindlich; wesentliche Abweichungen sind im Vorfeld der Erstellung der

Montage-/Verlegeplanung mit dem AG bzw. seinem Beauftragten abzustimmen.

Die vom AN auszuführenden Elemente müssen die Kräfte, die durch Eigengewicht und Windbelastung

auftreten, an den Baukörper ableiten; sie sind so zu projektieren und auszuführen, dass keine Lasten aus

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

dem Rohbau oder anderen Bauteilen an die Konstruktionen abgegeben .

Die Konstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte

aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem

Rohbau auf Fenster und Fassaden einwirken. Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein,

dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist. Die Befestigungsmittel dürfen

temperaturbedingte Dehnungen nicht behindern. Sie müssen eine geräuschfreie Aufnahme der Dehnung

an Bauanschlüssen und Stößen ermöglichen.

4.3 Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz, Dichtheit etc.

Schallschutz

Der Schallschutz hat den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - den ergänzenden

Bestimmungen zu den DIN 4109 zu entsprechen.

4.4 Konstruktionen, Materialien, Werkstoffe

Der Angebotskalkulation und Ausführung sind wie in der Leistungsbeschreibung definiert auszuführen

(s. Positionen und Ausführungsbeschreibungen).

4.5 . Verbindungsmittel

Verbindungsmittel sind, soweit technisch möglich und nicht anders angegeben, grundsätzlich im verdeckten

Bereich anzuordnen; soweit die Anordnung von Verbindungsmitteln aus technischen oder funktionalen

Gründen (z.B. Revidierbarkeit etc.) im sichtbaren Bereich erforderlich ist, sind diese versenkt auszuführen

4.6 Zubehörteile

- siehe Leistungsbeschreibung -

5. Planungs- und Dokumentationsleistungen des Bieters/AN

5.1 Statik, Berechnungen, Nachweise, Zulassungen etc.

Sämtliche Dimensionierungen / Berechnungen / Nachweise der vom Bieter einzubauenden Konstruktionen

einschl. der zugehörigen Verglasungen und Bauanschlüsse sind vom Bieter/AN im Rahmen seiner

Montage-/Verlegeplanung zu erstellen/zu führen; nachträgliche Einreichung von Nachweisen wird nicht

akzeptiert.

6. Aufmaß, Fertigung

Fertigung aller Bauteile nach Aufmaß am Bau; das Aufmaß ist der Werk-/Montageplanung zugrunde-

zulegen. Mit der Fertigung darf erst auf der Basis der vollständigen, geprüften/freigegebenen Werk-/

Montageplanung begonnen werden.

7 Muster, Bemusterungen

Keine

8. Nebenleistungen

Als Nebenleistung sind anteilig in die Einheitspreise einzurechnen:

. Nebenleistungen nach VOB/C DIN 18299, Punkt 4.1

. Nebenleistungen nach VOB/C DIN 18353, Punkt 4.1

. Fachbauleitung nach LBO BaWü, § 45, Nr. (2) für die vom AN auszuführenden Leistungen

. Vollständige für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers

(einschl. Transportmitteln, Hebezeugen, maschinellem Gerät, Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten etc.)

. Sämtliche aus der Einhaltung der für die auszuführenden Arbeiten geltenden Sicherheitsvorschriften

resultierenden Leistungen (Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, Baubehelfe etc.

. Transport / Zwischenlagerung / arbeitstägliche Entsorgung des vom AN im Zug seiner Arbeiten erzeugten

Bauschutts und Baumülls

. Teilnahme an gewerksspezifischen Einweisungsgesprächen auf Aufforderung durch die Bauleitung

und/oder den SiGeKo

. Teilnahme an den wöchentlichen Baustellenbesprechungen auf Aufforderung durch die Bauleitung

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(jeweils durch die benannte aufsichtsführende Person) im Vorfeld und während der eigenen Ausführungs-

zeit

. Führung eines Bautagebuchs; der Bieter/AN ist verpflichtet, die täglich geleisteten Arbeiten in einem eigenen

Bautagebuch aufzuzeichnen und Kopien der Aufzeichnungen in regelmäßigen Abständen der Bauleitung -

soweit nichts anderes festgelegt wurde - wöchentlich zur Gegenzeichnung vorzulegen

. Der Bieter ist - im Bezug auf VOB/B, § 4, Nr. (3) verpflichtet, die Ausführung der Vorleistungen anderer

Gewerke so rechtzeitig vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen, daß die Ausführung seiner eigenen Leistungen

terminlich nicht gefährdet wird.

9. Ausführung vor Ort

Die Sicherung des eigenen Arbeitsbereiches des Bieters/AN nach den geltenden Unfallverhütungs--

vorschriften (UVV) ist in die Einheitspreise einzurechnen.

Leistungen dürfen nicht ausgeführt werden, wenn die nach VOB/C bzw. den Technischen Angaben der

Materialhersteller erforderlichen äußeren Randbedingungen (Witterung, Außentemperatur, Bauteiltempera--

turen etc.) nicht eingehalten sind; Besondere Maßnahmen zur Fortsetzung der Arbeiten sind rechtzeitig

anzukündigen und mit dem Auftraggeber bzw. seinem Beteiligten abzuklären.

10. Umweltrechtliche Anforderungen und Festlegungen

Alle Arbeiten sind ausschließlich mit Geräten auszuführen, die keine Ölverluste aufweisen. Besondere

Anforderungen (z. B. Grundwasserschutz) sind z.B. bei der Baustellenbetankung u. dgl. zu beachten

(z.B. Bohrgerät, Maschinen).

Folgende Materialien dürfen nicht verwendet werden:

. asbesthaltige Baustoffe

. Baustoffe, die voll- oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten

oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden (insbesondere Schaumdämmplatten und Ort-

schäume),

. Bauteile aus Tropenhölzern

Die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehenden Abfälle, Abwässer und Bauschutt oder

sonstige zu entsorgenden Materialien sind - sofern nicht gesondert ausgeschrieben - durch den Auftrag-

nehmer ordnungsgemäß zu entsorgen. Die anfallenden Kosten hat der Auftragnehmer in seine Einheits-

preise einzurechnen. Kommt der Auftragnehmer einer schriftlichen Aufforderung zur Beseitigung von

Bauschutt oder Abfällen, zur (Teil-) Räumung der Baustelle oder zur Wiederherstellung eines ordnungs--

gemäßen Zustandes der zur Verfügung gestellten Flächen in angemessener Frist nicht nach, so kann der

Auftraggeber die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlassen.

Die Baustelle / der Arbeits-/Einbaubereich des Bieters/AN ist regelmäßig mindestens 1x pro Woche zu

reinigen. Arbeitsbereiche sind nach Beendigung oder Unterbrechung der Arbeiten besenrein zu übergeben.

Restmaterialien, Baustellenabfälle etc. sind ständig abzufahren.

Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge zu beachten (BImSchG in der

geltenden Fassung) sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm

(Geräuschemissionen) jeweils in der geltenden Fassung zu beachten. Sich daraus ergebende Vorgaben

sind zu berücksichtigen und entsprechend in die Angebotspreise einzukalkulieren.

In Innenräumen dürfen nach der Inbetriebnahme keine physikalischen, chemischen oder mikrobiologischen

Luft-und Materialoberflächenzustände auftreten, die gesundheitsschädlich sind. Die gesundheitsschädliche

Beurteilung erfolgt aufgrund des Kenntnisstandes zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Von den verwen-

deten Baustoffen dürfen keine Emissionen ausgehen, die nach dem Einbau in den Innenräumen zu

unzulässigen Konzentrati onen führen. Maßgebend für die Begrenzung solcher Konzentrationen sind nicht

die Werte für die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte), die sich auf Arbeitsstoffe beziehen,

sondern die maximal tolerierbaren Wirkstoffkonzentrationen (MR-Werte) Der Bieter akzeptiert diese

Anforderungen und garantiert, dass die von ihm angebotenen Produkte die geforderten Werte als

zugesicherte Eigenschaft besitzen und die Grenzwerte nicht überschritten werden.

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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 16 von 28

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V 12_Weitere besondere Vertragsbedingungen (WBVB)

Hinweis: Diese Anlagen sind Teil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter kalkulatorisch zwingend

zu berücksichtigen.

Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB)

1.1 Planungsleistungen, Planunterlagen und Nachweise des Auftragnehmers

Die vom AN zu erstellenden Werkplanungen und/oder Montageplanungen, sind vom AN so rechtzeitig zur Prüfung vor-

zulegen, dass die erforderlichen Fristen zur Prüfung sowie zur Einarbeitung von Korrekturen berücksichtigt sind.

Die Prüffrist für den AG beträgt mindestens 10 Werktage.

Im Baufristenplan sind mindestens zwei Prüfläufe einzuplanen.

Sich aus der Prüfung ergebende Korrekturen sind vom AN in seine Planung einzuarbeiten. Die korrigierten Pläne sind

innerhalb von 5 Werktagen erneut zur Freigabe vorzulegen. Änderungen sind zu kennzeichnen.

Die Werkplanung ist zur Prüfung digital (über das zur Verfügung gestelltem Projektkommunikationssystem (PKMS) )

in den Formaten pdf und dwg beim Planer einzureichen.

Freigegebene Werkpläne sind mit Freigabe-Index zu versehen und in PKMS einzustellen.

Sofern ein Werkplan mit Anmerkungen freigegeben wird, ist der Werkplan entsprechend zu korrigieren und in Next-

cloud einzustellen.

Eine wiederholte Prüfung erfolgt in diesem Fall nicht, die Verantwortung für die Berücksichtigung der Prüfanmerkungen

liegt beim AN.

Unabhängig von einer Freigabe durch den Planer, obliegt die Verantwortung für eine den Auflagen und technischen

Bestimmungen genügende und konstruktiv einwandfreie und funktionsfähige Konstruktion dem AN.

Eine Überprüfung erfolgt nur im Hinblick auf die Gestaltung und die technischen Vorgaben. Maße werden grundsätz-

lich nicht überprüft.

Über alle statisch relevanten Bauteile müssen prüfbare Nachweise vorgelegt werden.

Die statischen Nachweise sind dem Prüfstatiker zur Prüfung zu übergeben. Die Prüfgebühren trägt der AG.

Kosten für Wiederholungsprüfungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen gehen zulasten des AN.

2. Projektkommunikationssystem (PKMS)

Für die Projektkommunikation wurde das internetbasierte Projektkommunikationssystem „Nextcloud“ eingerichtet.

Der AN hat sämtliche projektrelevante Daten und Informationen elektronisch zu übergeben und in diesem System den

anderen Projektbeteiligten im Rahmen ihrer Berechtigung zur Verfügung zu stellen. Für seine eigene Planung notwen-

dige Daten und Informationen anderer Projektbeteiligter kann er in elektronischer Form aus diesem System entneh-

men.

Die Ablage der Daten erfolgt nach dem vom AG vorgegebenen Aktenablageplan.

Die An- und Abmeldung erfolgt durch den AG. Nach dem Ende der Zusammenarbeit mit dem AG ist der Zugang zum

Projektraum nicht mehr gestattet.

Zur Nutzung der Software ist ein Internetanschluss vom AN vorzuhalten. Die jeweiligen Vorgaben des Systemanbieters

sind hierbei zu beachten.

Die Ersteinweisung des AN in das System erfolgt unter Regie des AG bzw. Projektsteuerung.

Die mit der Nutzung des PKMS verbundenen Aufwendungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

3 Bauzeitenplan

3.1 Bauzeitenplan/Ausführungsterminplan

Der Auftragnehmer hat einen Bauzeitenplan/Ausführungsterminplan –Gantt-Diagramm – über seine vertraglichen Leis-

tungen unter Berücksichtigung des gültigen Bauablaufplans zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Ausfüh-

rungs- / Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Bei Änderung der Ausführungs- / Vertragsfristen

oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu

überarbeiten. Der Bauzeitenplan/Ausführungsterminplan ist spätestens 14 Kalendertage nach Aufforderung des AG zu

übergeben und bei Erfordernis fortzuschreiben. Der Terminplan muss alle zur Durchführung der Leistungen des AN

[Seite 17]

2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 17 von 28

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w ichtigen Bau- und sonstigen Leistungen, auch Termine für Entscheidungen und Genehmigungen Dritter, sowie Dar-

stellung der Kapazitätsplanung enthalten und die jeweiligen Zuständigkeiten darstellen.

Der Bauzeitenplan muss im Plankopf Angaben zum Projekt, der Vergabeeinheit, dem Verfasser sowie das Erstellungs-

datum enthalten.

Er ist so anzulegen, dass er als Papierexemplar im Format A3 gut leserlich ist, Schriftgröße im Ausdruck min. 6 pt /

2mm. Der Bauzeitenplan ist auf Papier sowie digital zu übergeben.

4 Bauschild

4.1 Firmenschilder

Das Aufstellen und Anbringen eigener Firmenschilder für Werbezwecke an Fassaden, Zäunen,

Gerüsten und sonstigen Baustelleneinrichtungen ist nicht gestattet.

Vom AG wurde für das Bauvorhaben ein Bauschild aufgestellt. Der AN kann auf eigene Kosten

(Kostenübernahme) auf dem vom AG gestellten Bauschild verzeichnet werden. Die Kosten für das

Liefern und Anbringen der Firmentafel betragen 150 €/netto. Es besteht kein Anspruch auf dem

Bauschild verzeichnet zu werden.

5. Einmessarbeiten und Überprüfen der Maße

5.1 Abmessungen, Maßtoleranzen

Das Aufmaß als Grundlage der Werkplanung ist vom AN eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.

Die Prüfung der Vorleistungen, insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung von Maßtoleranzen, ist durch den AN zu

dokumentieren. Die Dokumentation ist der Objektüberwachung zu übergeben.

Unzulässige Maßtoleranzen der Vorgewerke sind so rechtzeitig zu melden, dass erforderliche Nacharbeiten zu keinen

Verzögerungen im Bauablauf führen.

Nachforderungen auf Grund von unzulässigen Maßtoleranzen, die nicht vor Ausführung festgestellt werden, werden

nicht anerkannt.

Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheri-

ges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit

dem AG zu vereinbaren.

5.2 Vermessung

Pro Geschoss werden bauseits 1 Höhenmarke (Meterrisse) im Bereich der Erschließungstreppe und 2 Achsen in

Längsrichtung und 2 Achsen in Querrichtung eingemessen.

Alle weiteren Vermessungen / Absteckungen sind durch den AN durchzuführen - diese Leistungen sind in die Einheits-

preise einzukalkulieren.

Die örtlich markierten Messpunkte dürfen nicht beschädigt werden, sind für alle Gewerke zugänglich zu halten und dür-

fen erst nach Rücksprache mit der Objektüberwachung überbaut werden.

Meterrisse dürfen nur dann auf Innenwände übertragen werden, wenn es sich nicht um Sichtflächen handelt.

6. Baustellenbesprechungen / Bautagesberichte / Informationen Mitteilungen

6.1 Bauanlaufbesprechung

Nach Auftragserteilung wird eine Anlaufbesprechung durchgeführt, in welcher der Auftragnehmer u. a. über die vom

Auftraggeber für die Auftragsabwicklung festgelegten Regelverfahren und -abläufe

informiert wird.

6.2 Baubesprechungen

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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 18 von 28

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B aubesprechungen finden i.d.R. wöchentlich statt und dienen der Koordination der Leistungen und der am Bau betei-

ligten Firmen. Der Auftragnehmer muss an diesen Besprechungen durch einen schriftlich benannten Projektverant-

wortlichen vertreten sein. Dieser ist unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung zu be-

nennen. Die Teilnahme an Baubesprechungen wird nicht gesondert vergütet.

Von allen unvorhergesehenen Ereignissen auf der Baustelle, z.B. besondere Funde, Anzeigen, Beschwerden, Ermitt-

lungen, Verwarnungen, Unfälle usw. ist der Auftraggeber sofort in Kenntnis zu setzen, unabhängig von einer Erwäh-

nung im Bautagebuch des AN. Dies betrifft nicht ausschließlich betriebsinterne Ereignisse des AN.

Über vorgefundene Leitungen/Medien sind die Objektüberwachung unmittelbar vor deren Beseitigung zu informieren

und das weitere Vorgehen abzustimmen

6.3 Bautagesberichte

Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich einen Bautagesbericht zu fertigen, aus dem mindestens die Anzahl und Qualifi-

kation der Mitarbeiter und Art, Umfang und Ort der erbrachten Leistungen, Behinderungen sowie sonstige Angaben

enthalten, insbesondere solche, die für die Abrechnung der Leistungen von Bedeutung sein können.

Bei temperatur- und witterungsabhängiger Ausführung von Leistungen sind zusätzlich die dafür geltenden Mindestan-

forderungen zu dokumentieren.

Diese Berichte sind wöchentlich der Objektüberwachung zu übergeben.

6.4 Arbeitszeiten

Arbeiten können werktags Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 – 19.00 Uhr sowie Samstag in der Zeit von 09:00 –

16:00 Uhr ausgeführt werden.

Abweichende Arbeitszeiten, bzw. Baustellenbetriebszeiten, z.B. zur Entgegennahme von Anlieferungen oder zum Con-

tainerwechsel sind mit der Objektüberwachung des AG rechtzeitig abzustimmen.

6.5 Firmenbauleitung

Die Beschäftigten des Auftragnehmers sind von einem geeigneten und bevollmächtigten Bauleiter des Auftragnehmers

vor Ort anzuleiten.

Der zuständige Bauleiter und sein Stellvertreter sind nach Auftragserteilung dem Auftraggeber schriftlich und mit Anga-

be einer Mobilfunknummer zu benennen. Auf Aufforderung ist seine Qualifikation nachzuweisen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen vorgesehenen Austausch der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen.

6.6 Unterweisungspflicht zur Mitführung- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

Der Auftragnehmer hat jeden seiner Arbeitnehmer und die Arbeitnehmer seiner Nachunternehmer gem. §2a Abs.2

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nachweislich und schriftlich auf die Mitführungspflicht von Perso-

nalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen hin-

zuweisen.

6.7 Anordnung von Stundenlohnarbeiten

Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anord-

nung des Auftraggebers oder dessen dazu ausdrücklich ermächtigtem Beauftragten zu beginnen.

Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenzettel sind

werktäglich einzureichen.

6.8 Verkehrssprache

Die Verkehrssprache ist deutsch in Wort und Schrift, auch in der Planung. Der AN hat die Kommunikationsfähigkeit

seiner eingesetzten Mitarbeiter sicherzustellen.

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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 19 von 28

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

V 20_Liste Plan- und Sonstige Anlagen zum LV

(Datei-Fremdformate; nicht in GAEB-Datei enthalten !)

Hinweis: Diese Anlagen sind Teil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter kalkulatorisch zwingend

zu berücksichtigen.

Plananlagen

Baustelleneinrichtungsplan - ROS_A5_BE_001-B.pdf

Grundriss, Schnitt und Ansichten:

Grundriss UG - ROS_A5_GR-UG_001-H.pdf

Grundriss EG - ROS_A5_GR-EG_001-G.pdf

Schnitt 1-1 - ROS_A5_SN-11_001-G.pdf

Schnitt 2-2 - ROS_A5_SN-22_001-G.pdf

Schnitt 4-4 - ROS_A5_SN-44_001-G.pdf

Schnitt A-A - ROS_A5_SN-AA_001-G.pdf

Detailpläne Türen:

Eingangstür Bewegungsraum (bauseits) und Feuerlöschkasten

ROS_A5_DE_254-A.pdf

TAPETENTÜREN (Tür und Geräteraumtore Stahl).

Typ 50+51_Bewegungsraum Tür und Tor mit Prallwandbelag - ROS_A5_DE_265-A.pdf

Bauteilkatalog:

Bodentypen UG - ROS_A5_DE_001-C.pdf

[Seite 20]

2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 20 von 28

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

19.1 Planung, Berechnung, Dokumentation

19.1.10 Werk-/Montageplanung, Statische Berechnungen, sonstige Nachweise

Für alle die vom Bieter AN / VE19 auszuführenden Leistungen hat der AN für

folgende Leistungen zu erstellen und rechtzeitig zur Prüfung / Freigabe durch

den AG bzw. seine/n Beauftragten einreichen.

Der AN hat unter anderem folgende technische Unterlagen und Nachweise zu

erbringen, wobei sämtliche Kosten und Gebühren zu berücksichtigen und einzu-

kalkulieren sind. Diese Nachweise sind jeweils vor Ausführung vorzulegen.

Vom AN sind nachstehende Unterlagen zu erstellen und beim AG einzureichen.

Werk- und Montageplanung:

- Sportboden

- sämtlichen weiteren Konstruktion, soweit dies für die Leitungserbringung des

AN erforderlich ist.

Der Inhalt der Werk- und Montageplanung: Planung (maßstäblich), muss fol-

gende Inhalte bei der Einreichung zur Prüfung enthalten:

. Grundriss- und Schnittdarstellung M 1:10 (ungestückelt) mit Darstellung der

vor Ort aufgenommenen Maße , Konstruktionen (Tragstruktur, Fügung, Ein-

zelbauteile, Füllungen etc.), aller wesent lichen Ausführungsmerkmale (Bauteile,

Schichtenaufbauten, Detailpunkte, Verbindungsmittel

- Zusätzlicher Abstimmungmehraufwand zum bauseitigen Fußbodenheizungs-

system ist hier mit einzukalkulieren.

Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Fabrikate und Bauweisen erlaubt.

Baurechtlich geforderte Nachweise sind als 2-fach Originalfassung beim AG

einzureichen.

Planübergabe AG/Planer an AN erfolgt ausschließlich digital als maßstäbliche

PDF-Dateien. Planübergabe von AN an AG/Beauftragten zur Prüfung / Freigabe

digital als importfähige CAD-Dateien / 2-D-Zeichnungen (Dateiformat DWG oder

DXF, nach Abstimmung mit Planung) und als maßstäbliche, druckfähige PDF-

Datei mit identischem Inhalt; Handzeichnungen / Skizzen werden als Planvorla-

ge nicht akzeptiert.

Rückgabe der geprüften Zeichnungen durch den AG/ bzw dessen Beauftragte,

erfolgt ausschließlich digital als (kommentierte) PDF-Dateien.

1 St .................... ....................

19.1.20 Dokumentation

Erstellen der Übergabeunterlagen für die erbrachten Leistungen zur Übergabe

an den Auftraggeber. Umfang der Unterlagen (alle, soweit für die auszuführen-

den Leistungen / den beschriebenen Leistungsumfang zutreffend; detaillierte

Festlegung erfolgt vor Ausführung durch den Beauftragten des AG):

A - Übergabe vor Ausführung

A1 Fachunternehmerbescheinigung

A2 Fachbauleitererklärung

A3 Werk-/Montageplanungen, Fertigteilplanungen (soweit zu erbingen)

A4 Statische Berechnungen und alle weiteren Nachweise/Berechnungen wie

im LV gefordert.

A5 (für einzubauende Materialien / Produkte etc.)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen der Materialien, Überwa-

chungszeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, CE-Kennzeichnungen

etc.), technische Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter

Übertrag: ....................

[Seite 21]

2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 21 von 28

"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

A6 Nachweis zum Kleben tragender Holzbauteile

B - Übergabe laufend / während der Ausführung

B1 Bautagesberichte, gelocht / sortiert / geheftet

B2 Entsorgungsnachweise, dito

C - Übergabe nach Abschluß der Ausführung

C1 Behördliche Abnahmen, TÜV, Gutachten etc., soweit für die auszu-

führenden Bauteile vorgeschrieben

C2 Revisionspläne

C3 Schemata, zugehörige Listen, Stromlaufpläne etc.

C4 Errichterbescheinigungen

C5 Handbücher, Bedienungsanleitungen, etc.

C6 Produktbeschreibungen, Auflistung mit den Bezugsquellen der

eingebauten Bauteile / Komponenten

Übergabe aller Unterlagen digital (2fach auf CD-ROM bzw. USB-Stick) und ana-

log (Ausdruck, Originalformat, sortiert nach vorstehender Numerierung, 2fach

im Ordner/Hefter). Abrechnung für alle Unterlagen / alle Ausfertigungen pau-

schal.

1 St .................... ....................

19.1 Planung, Berechnung, Dokumentation ....................

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2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 22 von 28

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

19.2 Vorbereitende Arbeiten / Vorgezogene Maßnahmen

Vorbemerkungen Sportboden

Vom AN sind vor Ausführungsbeginn die Vorleistungen der Vorgewerke auf ihre

Maßgenauigkeit hin zu überprüfen.

Unzulässige Maßtoleranzen sind so rechtzeitig zu melden, dass erforderliche

Nacharbeiten zu keinen Verzögerungen im Bauablauf führen.

Nachforderungen auf Grund von unzulässigen Maßtoleranzen, die nicht vor

Ausführung festgestellt werden, werden nicht anerkannt.

Schutzmaßnahmen

Die Arbeitsbereiche einschließlich ihren Einbauten, sind nach Fertigstellung der

Leistung in sauberem Zustand zu verlassen.

Verunreinigte oder beschädigte Bauteile, die auf die Ausführung des AN zurück-

zuführen sind, werden auf Kosten des AN schadlos gereinigt oder im Bedarfsfall

ausgewechselt. Der AN hat, insbesondere bei Bauteilen mit fertiger Oberfläche

für einen ausreichenden Schutz seiner eigenen Leistungen zu sorgen, diesen

Schutz ständig zu überwachen und ggf. zu vervollständigen.

Vorgezogene Maßnahmen

Vor den bauseitigen Trockenbauarbeiten ist im Untergeschoss die Dampfsperre

auf der WU-Bodenplatte aufzubringen.

Anschließend ist eine planmäßige Arbeitsunterbrechung während der Trocken-

arbeiten vorgesehen. Dies ist in die Angebotspreise mit einzukalkulieren und die

Ausführung mit der Objektüberwachung abzustimmen.

Abstimmung mit anderen Gewerken

Der Sportboden erhält im Fußbodenaufbau eine Fußbodenheizung. Dieses er-

folgt durch das bauseitige Gewerk TGA Heizung- und Regelungstechnik VE10.

Der AN VE19 hat dieses bauseitige Gewerk in enger planerischer und bauzeitli-

cher Abstimmung mit zu beachten und der Mehraufwand hierfür ist in die Ein-

heitspreise entsprechend mit einzukalkulieren.

19.2.10 STLB-Bau 10/2025 033 TA

Untergrund reinigen Beton auf Baustelle bereitstellen

Reinigen des Untergrundes aus Beton, von grober Verschmutzung, Untergrund

waagerecht, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern,

Behältergröße nach Wahl des AN, auf Baustelle bereitstellen, Abfall ist nicht

gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,

Einzelbeschreibungs-Nr 'Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung

jeglicher Art wie z.B. Bauschutt, Öl, Gips-, Farb- und Mörtelreste etc., soweit sie

von anderen Firmen verursacht wurden'.

272 m² .................... ....................

19.2.20 STLB-Bau 04/2026 018

Voranstrich Bitumenemulsion Boden

Voranstrich für bahnenförmige Abdichtungen, aus Bitumenemulsion, auf Boden,

Untergrund Beton.

272 m² .................... ....................

19.2.30 STLB-Bau 04/2026 018 TA

Wie Position 19.2.20, jedoch

Voranstrich Bitumenemulsion Innenwand

Übertrag: ....................

[Seite 23]

2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 23 von 28

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

auf Innenwand, Höhe bis 2 m, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,

Einzelbeschreibungs-Nr 'An aufgehenden Stahlbetonwänden, seitlicher

Hochzug maximal 10cm'

7 m² .................... ....................

19.2.40 STLB-Bau 04/2026 018 TA

Abdichtung Boden innen W0-I Bitumen-Schweißbahn V60S4 BA

Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen DIN 18534-1 und DIN 18534-2,

Wassereinwirkungsklasse W0-I (gering), Rissklasse R1-I

(Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm),

einlagig, Bitumen-Schweißbahnen V 60 S4 mit Glasvlieseinlage 60 g/m2,

Anwendungstyp DIN/TS 20000-202 BA (Bahn für Bauwerksabdichtung), im

Schweißverfahren aufbringen, Ausführung gemäß Zeichnung und

Einzelbeschreibung,

Einzelbeschreibungs-Nr 'Die Abdichtung ist max. 10 cm seitlich an aufgehenden

Bauteilen wannenförmig hochzuführen. Der Mehraufwand ist in die Position mit

einzukalkulieren.'.

279 m² .................... ....................

19.2.50 Erstellen eines Nivelliernetzes

Erstellen eines Nivelliernetzes

Erstellen eines Nivelliernetzes der abgedichteten

Rohbetondecke im Raster von 3 x 3 m. Das Messprotokoll ist zu

übergeben.

Der zu vermessende Raum im Untergeschoß hat eine Grundfläche

von a x b= 17,855m x 15,225m = ca. 272m².

Die Auswertungen des Messprotokolls sind auch in die Werk- und Montagepla-

nung des AN mit aufzunehmen und in der Arbeitsvorbereitung zu beachten.

1 St .................... ....................

19.2 Vorbereitende Arbeiten / Vorgezogene Maßnahmen ....................

[Seite 24]

2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 24 von 28

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

19.3 Sportboden

19.3.10 STLB-Bau 04/2026 025 TA

Wärmedämmschicht Lagerhölzer Fußboden Mineralwolle MW D 50mm

0,040W/(mK) DEO dm

Wärmedämmschicht zwischen Lagerhölzern für Fußboden, aus Mineralwolle

MW DIN EN 13162, als Platte, Dicke 50 mm, Bemessungswert der

Wärmeleitfähigkeit max. 0,040 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max.

0,037 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 A1 (nichtbrennbar), einlagig,

Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, mittlere Druckbelastbarkeit - dm, lichter

Abstand der Lagerhölzer über 70 bis 80 cm, Ausführung im Erdgeschoss,

Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,

Einzelbeschreibungs-Nr 'Die Wärmedämmung ist vollflächig auf die

Bitumenschweißbahn zu verlegen, die Aussparungen für die Holzklötze

(Verlegeraster das AN ca. 44x50cm) des Schwingbodens sind auszusparen. Die

Mehraufwendungen durch Aussparungen und Verschnitt sind durch AN in den

Einheitspreis mit einzukalkulieren.'.

272 m² .................... ....................

19.3.20 STLB-Bau 04/2026 036 TA TB

Sportboden Sportlinoleum D 4mm flächenelastisch Doppelschwingträger

Sportboden DIN V 18032-2, mit Sportlinoleum, Dicke 4 mm, als flächenelasti-

sche Konstruktion, mit Doppelschwingträger, Flächenheizung in Konstruktion

vorgesehen, auf vorh. Betondecke, Abdichtung gegen Restfeuchte aus der Be-

tondecke wird gesondert vergütet, die Beschreibung des Sportbodenaufbaus

einschl. Prüfzeugnis eines anerkannten unabhängigen Prüfinstituts ist vom AN

beizufügen, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung,

Zeichnungs-Nr 'ROS_A5_DE_001-C.pdf'

Einzelbeschreibungs-Nr 'Aufbau und Konstruktion:

- ca 54 mm Modul-Einheit Doppelschwingträger bestehend aus durchlaufender

Ober- und Untergurt aus

unbehandeltem

Fichtenholz nach DIN 68365, Güteklasse II / III, ca. 15/21 mm dick - Zwischen-

steg und Stützlager aus OSB-Flachpressplattenabschnitten, ca. 9 mm dick und -

Elastikpads aus Verbundschaum ca. 9 mm dick; Ober- und

Untergurt sind verschraubt.

- ca. 15 mm Blindboden-Modul aus unbehandeltem Fichtenholz, wie vor. Die

Blindboden-Module dürfen über den

Kreuzungspunkten zum Doppelschwingträgermodul nicht ein- oder durchgesägt

sein.

- ca. 0,03 mm dicke PE- Folie

- ca. 12 mm dicke Druckverteiler-Module bestehend aus Sperrholz BFU 100

nach DIN 68705, Teil 3.

Als Verbindungselemente der Druckverteiler-Module mit den Blindbodenmodu-

len kommen Spezial-Schrauben zum Einsatz.

Die Blindboden-Module werden mit Spezial-Nägeln auf der Modul-Einheit Dop-

pelschwingträger befestigt

Als Verbindungselemente der Modul-Einheit Doppelschwingträger mit den Blind-

boden-Modulen und den

Druckverteiler-Modulen kommen Spezial-Nägel zum Einsatz.

Konstruktionshöhe: 81 mm (ohne Unterklotzung!)

Untergrund:

- WU- Stahlbetonbodenplatte.

In gesonderter Leistung:

- Ausgleichsholzklötze

Übertrag: ....................

[Seite 25]

2 4.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 25 von 28

"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

- vollflächige Bitumenschweißbahn mit Nahtüberlappung

- vollflächige Wärmedämmung

Bauseitige Leistungen, die vom AN nicht in den Einheitspreis einkalkuliert wer-

den darf:

- Der Oberbelag Linoleum mit ca. 4mm Dicke kommt bauseits durch das Ge-

werk Bodenbelagsarbeiten VE26.

- Die umlaufende Prallwand inklusive Sockelleiste kommt bauseits durch das

Gewerk VE21-1 Tischler Prallwand.

- Die Fußbodenheizung ( bestehend aus Heizrohre mit Halterungen zwischen

Doppel-Schwingträger gehängt

innerhalb ca. 88 mm Luftraum - Schwingbodenkonstruktion inklusive Unter-

klotzung- innerhalb des Fußbodenaufbaus) kommt bauseits durch das Gewerk

TGA Heizung- und Regelungstechnik VE10.

'

Hersteller und Typ '....................................................'

vom Bieter einzutragen.

272 m² .................... ....................

19.3.30 Liefern und einbauen von Unterlagsklötzen

Liefern und einbauen von Unterlagsklötzen

zur Erhöhung der gesamten Sportbodenkonstruktion aus Position 19.3.20 auf ø

175 mm (Angabe bezieht sich von OK RFB bis OKFF= Gesamtfußbodenauf-

bauhöhe)

Die Holzklötze sind miteinander zu verbinden; der unterste Klotz muss auf dem

Untergrund verklebt werden. Das Raster der Unterlagsklötze richtet sich nach

den statischen Erfordernis des gewählten Sportbodensystems. In der Regel liegt

das Holzklotzratser bei ca. 50 x 44 cm.

Inklusive Anpassen der Holzklötze auf die Unebenheit des Klebeuntergrundes.

Die Klötze sind eng mit dem Gewerk TGA Heizung- und Regeltechnik VE10 in

einem Verlegeplan abzustimmen.

272 m² .................... ....................

19.3 Sportboden ....................

[Seite 26]

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

19.4 Stundenlohnarbeiten

Hinweis:

Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn

und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge,

Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet.

Zuschläge für Mehr- , Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie

Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit

einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im

Leistungsverzeichnis enthalten sind- im Bedarfsfall zu vereinbaren und

gesondert nachzuweisen.

Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der

preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der

abgerechneten Stunden gilt.

Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der

Objektüberwachung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).

19.4.10 STLB-Bau 10/2025 091

Baufacharbeiter/-in TRGS sämtliche Kosten/Zuschläge

Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in mit

Sachkunde-/Eignungsnachweis nach TRGS

der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche

Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,

Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,

Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

10 h .................... ....................

19.4.20 STLB-Bau 10/2025 091

Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge

Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in

der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche

Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,

Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,

Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

10 h .................... ....................

19.4 Stundenlohnarbeiten ....................

19 VE19 Schwingboden ....................

[Seite 27]

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"Zentrum" Rosengarten VE19 Schwingboden

Zusammenstellung

19.1 Planung, Berechnung, Dokumentation ....................

19.2 Vorbereitende Arbeiten / Vorgezogene Maßnahmen ....................

19.3 Sportboden ....................

19.4 Stundenlohnarbeiten ....................

19 VE19 Schwingboden ....................

Summe netto ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

[Seite 28]

Inhaltsverzeichnis

19 VE19 Schwingboden.............................................................................. 1

19.1 Planung, Berechnung, Dokumentation................................................ 20

19.2 Vorbereitende Arbeiten / Vorgezogene Maßnahmen........................... 22

19.3 Sportboden............................................................................................. 24

19.4 Stundenlohnarbeiten.............................................................................. 26

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung