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Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)
| Bezeichnung des Unternehmens | ||
|---|---|---|
| Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) | ||
| Ansprechperson | ||
| gesetzliche(r) Vertreter(in) bei juristischen Personen | ||
| Präqualifizierung (nur sofern vorhanden - https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) | IHK-Zertifikatsnummer | Zugangscode |
- Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen und ver- fügen über die möglichweise erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
- Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt eine Eintragung vorliegt, die mein/unser Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
- Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes führen können.
- Ich/Wir erkläre(n), dass zum Zeitpunkt dieser abgegebenen Erklärung keine Strafen oder Geldbußen, für die Tatbe- stände gemäß den §§ 123, 124 GWB in der Bundesrepublik Deutschland oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten, gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt wurden, deren Verhalten meinem/unserem Unter- nehmen zuzurechnen ist, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren des und/oder Vertragsbeziehungen mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz rechtfertigen könnten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen von 1. bis 5. auch für Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dass ich/wir als Auftragnehmer der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, ab Unterzeichnung dieser Erklärung, jedwede Änderung hinsichtlich der Einhaltung/Erfüllung der vorgenannten Bedingungen unaufgefordert und unverzüglich schriftlich an zvs@spk-berlin.de melden werde/n.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung oder ein Unterlassen von Änderungsmitteilungen zur Eignung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen sowie zur Kündigung etwaig bestehender Vertragsbe- ziehungen zur Folge haben kann.
Hinweis: Sofern bei Ihnen ein Ausschlussgrund oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, erläutern Sie bitte auf einem se- parat beigefügten Dokument die näheren Umstände und legen Sie dar, warum Sie unter diesen Umständen dennoch in der Lage sind, als Auftragnehmer der Stiftung Preußischer Kulturbesitz tätig sein zu können.
| Ort | Datum |
|---|---|
| Name der/des bevollmächtigten erklärenden Vertreters/-in (in Blockbuchstaben) |
Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung) | Stand 01/26 Seite 1 von 2
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Datenverarbeitung
Von der/dem Erklärenden erbetene personenbezogene Angaben in dieser Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung) werden ge- mäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und bis zu ihrer endgültigen Löschung gespeichert. Die Speicherung der Daten richtet sich nach den gesetzlichen verfügten Aufbewahrungsfristen bzw. bis zum Widerruf durch die/den Erklärenden.
Erklärende haben sicherzustellen, dass notwendige Einwilligungen von Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen dieser Eigen- erklärung übermittelt werden, eingeholt wurden.
Informationen zu der Erhebung von personenbezogenen Daten im Vergabeverfahren gemäß Art. 13 DSGVO
Verantwortlich
Stiftung Preußischer Kulturbesitz Die Präsidentin Von-der-Heydt-Straße 16-18 10785 Berlin E-Mail: info@spk-berlin.de
Datenschutzbeauftragte/r
Stiftung Preußischer Kulturbesitz Datenschutzbeauftragte Von-der-Heydt-Straße 16-18 10785 Berlin E-Mail: Datenschutzbeauftragte@spk-berlin.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
a) Zweck der Verarbeitung: Erfassung eines Unternehmens/einer natürlichen Person zur Erfassung in der Unternehmensdatenbank der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur Durchführung von nichtöffentlichen Vergabeverfahren.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 55 Bundeshaushaltsord- nung nebst zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) i. V. m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
Die/Der Erklärende ist verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls sie/er diese Angaben nicht macht und nicht fortlaufend aktuell halten (unaufgeforderte Mitteilungspflicht im Falle von Änderungen – siehe Seite 1), führt dies zur Löschung aus der Unternehmensdatenbank und gegebenenfalls zu den auf Seite 1 genannten Sanktionen.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die vergabe-, haushalts- und zuwendungsrechtlichen Aufbewah- rungsfristen und bis auf Widerruf durch die/den Erklärenden und durch Löschung aufgrund von genannten Verfehlungen gemäß Seite 1.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder diese gesetzlich zugelassen ist: Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Diese Abfrage kann auch bei Teilnahmewettbewerben bzgl. der Bewer- ber durchgeführt werden, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Artikel 15 bis 18 DSGVO
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Recht auf Auskunft - Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
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Recht auf Berichtigung - Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die/der Erklärende betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
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Recht auf Löschung - Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden.
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten der/des Erklärenden zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentli- ches Interesse dem entgegensteht.
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
Etwaige Beschwerden sind an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu richten, sofern die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung) | Stand 01/26 Seite 2 von 2