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Beschaffung eines Röntgenscanners

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

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Systemlieferungsvertrag

Vertrag über die Lieferung eines IT-Systems

Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages ............................................................................. 3

1.1 Vertragsgegenstand ................................................................................................................................. 3

1.2 Vergütung ................................................................................................................................................. 3

1.3 Vertragsbestandteil ................................................................................................................................... 4

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen .................................................................................................. 5

2.1 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung .............................................................................. 5

2.2 Schulung .................................................................................................................................................. 5

2.3 Leistungen nach der Systemlieferung* ..................................................................................................... 5 3 Systemumgebung* des Systems und Beistellungen* .................................................................................... 5

4 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung* .................................................................................. 5

4.1 Verkauf von Hardware .............................................................................................................................. 5

4.2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (Verkauf) ............................... 6

4.3 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen ..................................................................... 8

4.4 Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ................................................................................................... 8

4.5 Sonstige Leistungen zur Systemlieferung ................................................................................................ 9

5 Schulung ....................................................................................................................................................... 9

5.1 Art und Umfang der Schulungen .............................................................................................................. 9

5.2 Schulungsunterlagen .............................................................................................................................. 10

5.3 Vergütung für Schulungen und Schulungsunterlagen ............................................................................ 10

6 Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)* .............................................................................. 10 6.1 Art und Umfang der Dokumentation ....................................................................................................... 10

6.2 Weitere Regelungen zur Dokumentation ................................................................................................ 11

6.3 Software Bill of Materials (SBOM)* ......................................................................................................... 11

7 Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* .......................................................... 11

7.1 Arten von Systemserviceleistungen ........................................................................................................ 11

7.2 Beginn/Dauer der Systemserviceleistungen ........................................................................................... 14

7.3 Kündigung von Systemserviceleistungen ............................................................................................... 14

7.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen ........................................................................ 14

7.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen ................................................................................ 15

7.6 Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* .................................................................................... 15

8 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software .................................................................................... 16 9 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand ........................................................................ 16

9.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ........................................................... 16

9.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand ............................................................... 17

9.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ................... 17

9.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten ............................................................... 18

9.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ...................................................................... 18

9.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis enthalten sind ................ 18

10 Termin- und Leistungsplan .......................................................................................................................... 18

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Systemlieferungsvertrag

11 Zahlungsplan, Rechnungen ........................................................................................................................ 19

12 Mängelmeldung ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 13 partner ......................................................................................................................................................... 19

14 Weitere Pflichten des Auftragnehmers ........................................................................................................ 20

14.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ............................................................. 20

14.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen .................................................................................................... 20

14.3 Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren* ....................................................................................... 20

14.4 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) ............................. 20

14.5 Entsorgung der Verpackung ................................................................................................................... 20

15 Mitwirkung des Auftraggebers ..................................................................................................................... 21

16 Systemlieferung* ......................................................................................................................................... 21

16.1 Demonstration des Systems ................................................................................................................... 21

16.2 Erfüllungsort ........................................................................................................................................... 21 16.3 Versand .................................................................................................................................................. 21

17 Mängelhaftung (Gewährleistung) ................................................................................................................ 21

17.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Systems ........................................................... 21

17.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen ..................................................... 21

17.3 Mängelmeldungen .................................................................................................................................. 21

17.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline, Teleservice* ................................. 22

17.5 Teleservice* ............................................................................................................................................ 23

17.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung .......................................................................................... 23

17.7 Vereinbarung zur kaufmännischen Rügepflicht, für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist ....... 23

18 Haftungsregelungen .................................................................................................................................... 23

18.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ................................................................. 23 18.2 Haftung bei Verzug ................................................................................................................................. 23

18.3 Haftung für entgangenen Gewinn ........................................................................................................... 23

19 Vertragsstrafen bei Verzug .......................................................................................................................... 24

19.1 Verzug bei Systemlieferung* oder Teillieferung* .................................................................................... 24

19.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ......................................................................... 24

20 Weitere Vereinbarungen ............................................................................................................................. 24

20.1 Abweichende Mängelklassifizierung ....................................................................................................... 24

20.2 Garantien ................................................................................................................................................ 24

20.3 Hinterlegung des Quellcodes* ................................................................................................................ 25

20.4 Haftpflichtversicherung ........................................................................................................................... 25

20.5 Sicherheiten............................................................................................................................................ 25 20.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ......................................................................................... 25

20.7 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention ............................................................................................ 25

20.8 Sonstige Vereinbarungen ....................................................................................................................... 26

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Systemlieferungsvertrag

Vertrag über die Lieferung eines IT-Systems

zwischen Stiftung Preußischer Kulturbesitz, vertreten durch die Präsidentin, Prof. Dr. Marion Ackermann und den Vizepräsidenten Gero Dimter, als weiteres Mitglied des Vorstandes diese wiederum vertreten durch den Leiter der Zentralen Vergabestelle, Herrn Jan Buchholz, Von-der-Heydt-Straße 16-18, 10785 Berlin

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeberin: SPK-2026-00051_Mikro-RF-Scanner „Auftraggeberin“ und späterer Eintrag ________________________________



Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____ „Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung* des nachfolgend beschriebenen Systems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer, auf der Grundlage eines Kaufvertrages und – soweit nachfolgend vereinbart – der Systemservice Beschaffung eines offenen, makroskopischen Mikro-Röntgenfluoreszenz-Spektrometersystems (MA- RFA / µ-RFA) zur zerstörungsfreien, bildgebenden Elementanalyse großformatiger Kulturgüter und musealer Objekte.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten.

1.2 Vergütung ☒ Der Pauschalfestpreis beträgt späterer Eintrag EURO (netto). Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen. ☐ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1 ☐ Der Pauschalfestpreis beträgt _____. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. ☐ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1

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Systemlieferungsvertrag

☐ Es wird kein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. ☐ Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. _____ 1Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 7.4.1

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.3 Vertragsbestandteil Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 26 und den folgenden Anlagen:

AnlageBezeichnungDatum /Anzahl Seiten
Nr.Version
1Leistungsbeschreibung inklusive Anlage Mindestanforderungen der Auftraggeberin aus dem zugrundeliegenden Vergabeverfahren einschließlich der dazugehörigen Anlagen und im Rahmen des Vergabeverfahrens erteilten Auskünfte, wenn sie schriftlich oder in Textform erteilt wurden16.10.20265
2EVB-IT-Systemlieferungs-AGB01.03.202616
3Angebotsaufforderung der Auftraggeberin16.10.20264
4Angebot des Auftragnehmers inklusive der eingereichten Preise ohne zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmersspäterer Eintragspäterer Eintrag
5etwaige weitere Vergabeunterlagen16.10.2026

☐ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.2.2, d.h. sie gelten, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nummer. 1.3.1 aufgelistet werden, ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und bei Anwendbarkeit der Nummer 4.2.2.1 in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden, allerdings gelten für Standardsoftware* bzw. Teile von Standardsoftware* (Softwarekomponenten), die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen und die Nummer 4.2.2.2. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Systemlieferungs-AGB definiert. 1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Lieferung* eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

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Systemlieferungsvertrag

Die EVB-IT Systemlieferungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de und die VOL/B unter bmwe.bund.de zur Einsichtnahme bereit.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Systemlieferungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Systemlieferungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

2.1 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung ☒ Verkauf von Hardware ☒ Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (Verkauf) ☐ Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen ☒ Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Systems (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing* und Integration* der Hardware und Standardsoftware*) ☐ Sonstige Leistungen

2.2 Schulung ☒ Schulung

2.3 Leistungen nach der Systemlieferung* ☐ Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) ☐ Sonstige Leistungen _____

3 Systemumgebung* des Systems und Beistellungen* ☐ Die Systemumgebung* des Systems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Die Beistellungen* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der Beistellungen*Art der Beistellungen* (HW, SW,
IS, S)1
FußnoteErläuterung
1HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS= Individualsoftware, S =Sonstige

☐ Die Beistellungen* ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

4 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung*

4.1 Verkauf von Hardware Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:

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Lfd. Nr.ProduktbezeichnungEXP1MengeEinzelpreis2Gesamtpreis2
und -beschreibung
Produkt-Nr.
1Gerätesteuereinheit (umfasst vollumfänglich den PC lt. Leistungsbeschreibung) inkl. vorinstallierter Systemsoftware (Windows 11)1111

Summe der Gesamtpreise _________________

FußnoteErläuterung
1US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften
2Bei vereinbartem Pauschalfestpreis lediglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfestpreis angeben. Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen.

4.2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (Verkauf)

4.2.1 Leistungsumfang und Vergütung Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergütung überlassen:

Lf d. Nr .ProduktbezeichMengeEX P1Anzahl erlaubter Sicheungsko pienZu liefernde Version2AbweichendeEinz el- preis 4Gesamtpr eis4
nungNutzungsrechte
und -gemäß
beschreibungNutzungsrechts
Produkt-Nr.matrix Anlage
Nr. (Muster 3)3
1Standardsoftware des angebotenen Mikro-RFA- Systems einschließlich aller für Steuerung, Datenerfassung, Auswertung, Elementkartierun g, Datenexport und Berichterstellung erforderlichen Modulemindestens 1 vollständige Arbeitsplatzli zenz für den gelieferten Steuer- und Auswerterech ner, einschließlich aller erforderlichen Module und Treiber4bei Abnahme aktuelle, für das angebote ne System freigegeb ene Versionkeinein Pauschal- preis enthalten

Summe der Gesamtpreise _________________

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Systemlieferungsvertrag

FußnoteErläuterung
1US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften
2A = Überlassung der bei Lieferung* aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
3Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 4 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, dem er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz, etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.2.2). Von den Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf Open Source Software* darf in der Anlage nicht abgewichen werden.
4Bei vereinbartem Pauschalfestpreis lediglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfestpreis angeben. Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen.

4.2.2 Abweichende Lizenzbedingungen

4.2.2.1 Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponenten aus Nummer 4.2.1 lfd. Nr. 1 gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: ● Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 3 (s.a. Nummer 4.2.1, Spalte 7) ● Ziffer 2.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____ bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Standardsoftware* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, bleiben unberührt und haben stets Vorrang.

4.2.2.2 Regelungen für Open Source Software* ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt. ☐ Zusätzlich weist die vorgenannte Lizenz die weiteren Eigenschaften auf, die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben. ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____

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☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von durch openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung stellen. ☒ Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. 1, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 2.2.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB): Win11.

4.2.3 Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: ☐ gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____. ☒ gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. 1 in folgender Form: vorinstalliert ☐ gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____, wie in Anlage Nr. _____ beschrieben. ☐ gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____, bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.

4.3 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

4.3.1 Leistungsumfang ☐ Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.

4.3.2 Vergütung ☐ Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

4.4 Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*

4.4.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Systems (Ziffer 2.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB). ☐ Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.

4.4.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden gem. Anlage Nr. _____ für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.

4.4.3 Vergütung ☒ Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal Euro. ☐ Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

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Systemlieferungsvertrag

☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

4.5 Sonstige Leistungen zur Systemlieferung

4.5.1 Leistungsumfang ☐ Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemlieferung* ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

4.5.2 Vergütung ☐ Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil für die Leistungen beträgt _____. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

5 Schulung

5.1 Art und Umfang der Schulungen ☒ Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

Lfd . Nr.Anzahl der Schulung enArt derInhalt der SchulungSchulungstageOrt 2MaximaleBetrag pro Schulun g³Gesamtprei s³
Schulungpro SchulungAnzahl
(NZ/AD/MP/Teilnehm
S)1er pro
Schulung
11NZGerätesteuer- einheit inkl. vorinstallierter Systemsoftwa re (Windows 11)Anwendungs- training sowie zusätzlich 2 Tage Vor-Ort- Schulung zur Bedienung, Datenauswertu ng und einfachen FehlerdiagnoseBer -lin8

Summe der Gesamtpreise _________________

FußnoteErläuterung
1NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung
2Von Ziffer 2.4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichender Ort der Schulung

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FußnoteErläuterung
3Sofern im Pauschalfestpreis enthalten, keine Angabe notwendig

☐ Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.

5.2 Schulungsunterlagen ☒ Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:

Lfd. Nr.Schulung (hierSchulungsunterlageEXP1Menge
lfd. Nr. aus
Nummer 5.1
eintragen)
11Online-Training oder gleichwertiges Schulungskonzept für Selbststudium11
FußnoteErläuterung
1US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften

☐ Art und Umfang von Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Von Ziffer 2.4.2. und/oder Ziffer 2.4.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende oder zusätzliche Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

5.3 Vergütung für Schulungen und Schulungsunterlagen ☒ Die in Nummer 5.1 vereinbarten Schulungen sind im Pauschalfestpreis enthalten. ☐ Eine Vergütung für die Schulung ist gesondert nach Maßgabe von Nummer 5.1 zu zahlen.

6 Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)*

6.1 Art und Umfang der Dokumentation ☒ Es wird folgende Dokumentation geschuldet:

Lfd. Nr.Dokumentation fürArt der DokumentationAnzahl
Systemkomponente* aus (z.B.
Nummer 4.1 lfd. Nr. 2)
1Bedienungsanleitung in deutscher oder englischer Sprache, Installations-, Wartungs- und Sicherheitsdokumentation, Konformitätserklärung und ggf. CE-Dokumentation.Bedienungsanleitung in deutscher oder englischer Sprache, Installations-, Wartungs- und Sicherheitsdokumentation, Konformitätserklärung und ggf. CE- Dokumentation.1

☐ Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

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6.2 Weitere Regelungen zur Dokumentation ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: _____. ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile _____ der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ bis zum _____ zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. ☐ Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. _____.

6.3 Software Bill of Materials (SBOM)* ☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene bzw. erstellte Software* ☐ im Format SPDX ☐ im Format CycloneDX zur Verfügung. Soweit Systemserviceleistungen zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems oder von Systemkomponenten* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.

7 Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

7.1 Arten von Systemserviceleistungen

7.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Systems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* ☐ des Systems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wiederherzustellen. oder ☐ des Systems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB mit Ausnahme folgender Systemkomponenten* wiederherzustellen: _____. oder ☐ folgender Systemkomponenten* gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wiederherzustellen: _____.

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oder ☐ gemäß Anlage Nr. _____ wiederherzustellen.

7.1.1.1 Störungsmeldung 7.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gemäß Anlage Nr. _____. 7.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt ☒ an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:späterer Eintrag
Organisationseinheit/Abteilung:
☐ Postanschrift:
☐ Telefon:
☐ Fax:
☐ E-Mail:
☐ Web-Adresse:

☐ gemäß Anlage Nr. _____.

7.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☐ Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart (siehe Ziffer 4.1.2 EVB- IT Systemlieferungs-AGB):

MängelklasseReaktionszeit*Wiederherstellungszeit*
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

☐ Es werden für in Nummer 19.1 vereinbarte Mängelklassen folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

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Systemlieferungsvertrag

Ergänzend können in Nummer 18.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

7.1.1.3 Servicezeiten, Hotline ☐ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen zur telefonischen Unterstützung (Hotline) gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. _____.

7.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ☐ angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Systems zu vermeiden. oder ☐ für folgende Teile des Systems: _____ oder für die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Teile davon angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen zu vermeiden. oder ☐ zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. _____.

7.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) ☐ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

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Systemlieferungsvertrag

Lfd. Nr.Patches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versionen*Leistung auf Anforderung des AuftraggebersLeistung
ausunverzüglich
Nummersobald verfügbar
4.2.1

☐ Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____.

Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.2.2 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.2.2 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.3.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekanntgegeben werden.

7.2 Beginn/Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen, beginnend mit ☐ dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Systems ☐ dem Tag nach der Systemlieferung* ☐ folgendem Datum: _____ jeweils ☐ für die Dauer von 0 Monaten ☐ für die Dauer von mindestens _____ Monaten (Mindestvertragsdauer) ☐ für die in Anlage Nr. _____ vereinbarte Dauer

zu erbringen.

7.3 Kündigung von Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 4.7.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). ☐ Ergänzend zu Ziffer 4.7.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

7.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

7.4.1 Vergütung ☐ Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis beträgt _____ Euro2. ☐ Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal 0 Euro.

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Systemlieferungsvertrag

☐ Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das System wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal _____ Euro vereinbart. ☐ Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 7.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen. ☐ Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.

2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen.

7.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen ☐ monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) ☐ quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalmonats) ☐ jährlich (zahlbar bis zum _____) ☐ einmalig zum _____. ☐ gemäß Anlage Nr. _____

7.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen

7.5.1 Teleservice* ☐ Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr._____.

7.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen ☐ Die Parteien vereinbaren eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. _____.

7.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. _____ aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

7.6 Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung*

7.6.1 Leistungsumfang ☐ Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

7.6.2 Vergütung ☐ Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt _____ Euro. ☐ Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 7.4.1 abgegolten. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt pauschal _____Euro. ☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9.

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Systemlieferungsvertrag

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

8 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software ☐ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Standardsoftware* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen. ☐ Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen. ☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 9. ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB zu pflegen. ☐ Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets ☐ Open Source Software* sein, ☐ Open Source Software* sein, für die ausschließlich von openCode* freigegebenen Lizenzen gelten soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. ☐ Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte. ☐ Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Open Source Software* nur nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat. ☐ Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung. ☐ Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Systemserviceleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Standardsoftware* hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Systemserviceleistungen umfasst jeweils, soweit dort vorhanden, auch die Pflege der Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten. Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt: ☐ auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____ ☐ auf openCode*.

9 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

9.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

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Systemlieferungsvertrag

Lfd. Nr.Bezeichnung der PersonalkategoriePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.1 je StundePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.1 je TagPreisPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.2 je TagPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.3 je StundePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.3 je Tag
innerhalb
der
Zeiten
gemäß
Nummer
9.2.2 je
Stunde

9.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

9.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr

9.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr

9.2.3 Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
Samstagvon _____ bis _____ Uhr
Sonntagvon _____ bis _____ Uhr
Feiertag am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

9.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Sätze 2 und 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

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Systemlieferungsvertrag

9.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

9.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten ☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. ☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

9.4.2 Reisezeiten ☒ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

9.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

9.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis enthalten sind ☐ Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Leistungen gemäß Nummer _____. ☐ Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung nach Maßgabe der Anlage Nr. _____ vereinbart.

10 Termin- und Leistungsplan ☒ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der zu erbringenden LeistungArt des Termins TL1, SL2LeistungszeitLeistungsort (einschließlich Anschrift)Bemerkungen
(Datum oder
Zeitpunkt nach
Zuschlagserteilung)
1Auslieferung und Inbetriebnahme des GerätesSLschnellstmöglichRathgen- Forschungslabor Postanschrift: Schloßstraße 1a 14059 Berlin
FußnoteErläuterung
1TL = Teillieferung*
2SL = Systemlieferung*

☐ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

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11 Zahlungsplan, Rechnungen ☐ Der Auftragnehmer erhält zum _____ (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von _____ Euro Zug um Zug gegen Gewährung einer Vorauszahlungssicherheit (siehe Nummer 19.5.1). ☐ Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Leistung gemäßArt der Zahlung, AZ1, TZ2, SZ3BetragBemerkungen
Nummer 9, lfd. Nr.
FußnoteErläuterung
1AZ = Abschlagszahlung
2TZ = Teilzahlung
3SZ =Schlusszahlung

☐ Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

☒ Rechnungen sind nach den Vorgaben der folgenden E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen ☒ E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV ☐ _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes] Dabei ist folgende Leitweg-ID späterer Eintrag zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder _____ gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. ☐ Für die Rechnungsstellung gilt abweichend davon die folgende Regelung: _____

12 Verantwortliche Ansprechpartner

Art des KontaktsAnsprechpartner des AuftraggebersAnsprechpartner des
Auftragnehmers
Namespäterer Eintragspäterer Eintrag
Position
Organisationseinheit
Telefonnummer:
Faxnummer:
E-Mail:
Anschrift:

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13 Weitere Pflichten des Auftragnehmers

13.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd.PositionFachlicheSicherheitsüberprüfung SÜ 1, 2 oder 31Sonstige Anforderungen,
Nr.Qualifikationz.B. weitere
Sicherheitsanforderungen
FußnoteErläuterung
1Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

13.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. ☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

13.3 Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren* ☐ Dem Auftragnehmer sind keine Kopier- oder Nutzungssperren* in den Systemkomponenten* bekannt. ☒ Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren* in den Systemkomponenten* gemäß Nummer späterer Eintrag lfd. Nr. späterer Eintrag bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. späterer Eintrag

13.4 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) ☐ Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. _____ aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. ☐ Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1 genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

13.5 Entsorgung der Verpackung ☐ Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB).

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14 Mitwirkung des Auftraggebers ☐ Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente):

Lfd. Nr.Art der MitwirkungErläuterungen (z.B. fachlichemax. AufwandTermin,Ort
Qualifikation des Personals,Zeitraum
das Mitwirkungsleistungen erbringt)

☐ Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

15 Systemlieferung*

15.1 Demonstration des Systems Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ☐ ergeben sich Regelungen zur Demonstration, deren Dauer und die vorzuführenden Funktionalitäten aus Anlage Nr. _____. ☒ erstellt der Auftragnehmer die erforderlichen Testdaten zur Durchführung der Demonstration. ☐ Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____. ☐ erbringt der Auftragnehmer weitere Unterstützungsleistungen gemäß Anlage Nr. _____.

15.2 Erfüllungsort ☒ Erfüllungsort (abweichend von Ziffer 12.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB Rathgen Forschungslabor, Schloßstr. 1A, 14059 Berlin (Leistungsempfänger))

15.3 Versand ☐ Abweichend von Ziffer 12.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird hinsichtlich der Versand- und Verpackungskosten folgende Regelung getroffen: _____

16 Mängelhaftung (Gewährleistung)

16.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Systems ☐ Es gilt Ziffer 13.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt. ☐ Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Anstelle der in Ziffer 13.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____-monatige Frist.

16.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teillieferungen* gemäß Anlage Nr. _____.

16.3 Mängelmeldungen

16.3.1 Form der Mängelmeldung Abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. _____.

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Systemlieferungsvertrag

16.3.2 Adresse für Mängelmeldungen Die Mängelmeldung erfolgt ☒ an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:späterer Eintrag
Organisationseinheit/Abteilung:
☐ Postanschrift:
☐ Telefon:
☐ Fax:
☐ E-Mail:
☐ Web-Adresse:

☐ gemäß Anlage Nr. _____.

16.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline, Teleservice*

16.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☐ Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit*Wiederherstellungszeit*
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmeldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 18.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

16.4.2 Servicezeiten ☐ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
Sonntagvon _____ bis _____ Uhr

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Systemlieferungsvertrag

TagUhrzeit
Feiertag am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

16.4.3 Hotline ☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
Sonntagvon _____ bis _____ Uhr
Feiertag am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen zur Hotline gemäß Anlage Nr. _____.

16.5 Teleservice* ☐ Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

16.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

16.7 Vereinbarung zur kaufmännischen Rügepflicht, für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist ☐ Es werden gemäß Anlage Nr. _____ von § 377 HGB abweichende Regelungen getroffen.

17 Haftungsregelungen

17.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei einem Auftragswert* über 100.000 EURO insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*. ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.

17.2 Haftung bei Verzug ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung für Verzug die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.

17.3 Haftung für entgangenen Gewinn ☐ Abweichend von Ziffer 15.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

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Systemlieferungsvertrag

18 Vertragsstrafen bei Verzug

18.1 Verzug bei Systemlieferung* oder Teillieferung* ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teillieferungen* gemäß Nummer 10 festgelegten Termine. ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird bei Verzug der Systemlieferung* oder Teillieferung* die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

18.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Systemlieferung* vereinbart. ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 16.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.

19 Weitere Vereinbarungen

19.1 Abweichende Mängelklassifizierung ☐ Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden die in Anlage Nr. _____ genannten Mängelklassen vereinbart.

19.2 Garantien

19.2.1 Auftragnehmergarantien ☐ Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 16 und Ziffer 13 EVB- IT Systemlieferungs-AGB) vereinbarten Mängelhaftung die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie). ☐ Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Nummer 15 und Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr. _____ erfolgt.

19.2.2 Herstellergarantien ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen:

Lfd. Nr. derGarantiebeginnDauer der GarantieName des HerstellersArt der Garantie (z.B. VOS/BIS1)
betroffenenin Monaten
Systemkomponente*
gemäß Nummer 4
FußnoteErläuterung
1VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten)

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Systemlieferungsvertrag

☐ Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. _____.

19.3 Hinterlegung des Quellcodes* ☐ Es wird gemäß Ziffer 16.1 EVB-IT-Systemlieferungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* vereinbart:

Lfd. Nr. aus Nummer 4.2.1Hinterlegungsstelle und HinterlegungsvereinbarungBeitritt zu einer bestehenden
Hinterlegungsvereinbarung
ja/nein
Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.

19.4 Haftpflichtversicherung ☐ Der Nachweis einer gemäß Ziffer 17.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird vereinbart. ☒ Der Nachweis sowie die Höhe der Haftpflichtversicherung erfolgen durch Eigenerklärung in der Anlage Fragebogen zur Eignungserklärung.

19.5 Sicherheiten

19.5.1 Vorauszahlungssicherheit ☐ Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungssicherheit statt 100 % der Vorauszahlung _____ Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100 % der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).

19.5.2 Mängelhaftungssicherheit ☐ Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 18.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB vereinbart. Höhe der Sicherheit: ☐ Abweichend von Ziffer 18.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit: _____ % des Auftragswertes*.

19.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. ☐ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. DSGVO). ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

19.7 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages ☐ die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

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Systemlieferungsvertrag

19.8 Sonstige Vereinbarungen ☒ Sonstige Vereinbarungen: Soweit der Auftragnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, der Sitz der Auftraggeberin in Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

+++ Dieser Vertrag wird mit Zuschlagserteilung gültig und bedarf keiner Unterschriften der Vertragsparteien. +++ ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

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