SPK - Verpflichtungserklärung Bundestariftreuegesetz.pdf

Beschaffung eines Röntgenscanners

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

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VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ZUR TARIFTREUE

Gemäß § 4 Bundestariftreuegesetz (BTTG)

Angaben des sich verpflichtenden Unternehmens:

Bezeichnung des Unternehmens
Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort)
gesetzliche(r) Vertreter(in) bei juristischen Personen

Ich/Wir erkläre(n) hiermit verbindlich:

  1. dass bei der Ausführung des oben bezeichneten öffentlichen Auftrags die nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden;
  2. dass den Beschäftigten mindestens die Arbeitsbedingungen gewährt werden, die durch eine aufgrund § 5 BTTG erlassene Rechtsverordnung1 für den jeweils einschlägigen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung verbindlich vorgegeben sind;
  3. dass Nachunternehmer und Verleiher, deren Leistungen zur Erfüllung des Auftrags in Anspruch genommen werden, entsprechend verpflichtet werden, die nach dem BTTG geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen einzuhalten;
  4. dass auf Verlangen die zur Prüfung der Einhaltung des BTTG erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden;
  5. dass bekannt ist, dass schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung vergaberechtliche und vertragliche Konsequenzen, insbesondere Vertragsstrafen, Kündigungsrechte sowie den Ausschluss von Vergabeverfahren, nach sich ziehen können.

Die Verpflichtung gilt für die gesamte Dauer der Auftragsausführung.

Ort, Datum Name der/des Erklärenden

1 Über die nach § 5 BTTG erlassenen Rechtsverordnungen informieren die Informationsseiten des BMAS.

Verpflichtungserklärung Tariftreue (BTTG) | Stand 06/2026 Seite 1 von 1

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