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2026-24-024.04 Vorlage Kaufvertrag.pdf

Beschaffung eines RCHIS- und Trainingskits

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 13:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vertrag

zwischen

[Name/Firma des Vertragspartners], [Anschrift des Vertragspartners], [vertreten durch (Person/Organ, durch die der Vertragspartner bei Abschluss dieses Vertrages rechtlich wirksam vertreten wird)]

  • nachfolgend "Verkäufer1" genannt –

und dem Deutsches Rotes Kreuz e.V., Carstennstraße 58, 12205 Berlin, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten d.d. Vorsitzenden (Generalsekretär) Christian Reuter,

  • nachfolgend "Käufer" genannt -

  • Verkäufer und Käufer nachfolgend auch die "Vertragsparteien" genannt

wird folgender Vertrag geschlossen:

Präambel: Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) unterhält Notfall-Einsatzteams (ERU), die innerhalb weniger Tage nach einer Katastrophe oder Krise überall auf der Welt ein mobiles Feldlazarett aufbauen können. In einem Feldkrankenhaus ist das Patientenaufkommen hoch, das Personal wechselt häufig, und die Behandlung erstreckt sich oft über mehrere Schichten, Teams und Einrichtungen hinweg. Eine papierbasierte Dokumentation reicht unter diesen Bedingungen nicht aus. Patientenakten gehen verloren, Übergaben werden unzuverlässig, und die Berichterstattung an Gesundheitsbehörden und Koordinierungsstellen verzögert sich. Um die Qualität der Versorgung zu sichern, die Effizienz zu steigern und die Koordination zu verbessern, betreiben die IFRC und mehrere nationale Gesellschaften, darunter das DRK, gemeinsam das Red Cross Health Information System (RCHIS). RCHIS ermöglicht die digitale Patientenregistrierung, klinische Dokumentation und Berichterstattung gemäß dem Minimum Data Set (MDS) des Emergency Medical Team (EMT) der WHO. Es verschafft dem klinischen Personal einen einheitlichen Überblick über jeden Patienten während des gesamten Behandlungsverlaufs. Zudem liefert es Management- und

1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei allen Personenbezeichnungen und Pronomen das generische Maskulinum verwendet. Dies soll ausdrücklich im Sinne der Gleichbehandlung alle Geschlechter umfassen und beinhaltet selbstredend keinerlei Wertungen.

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Koordinationspartnern wie dem Gesundheitsministerium, der WHO und dem Gesundheitscluster zeitnahe und standardisierte Daten für operative Entscheidungen.

Feldlazarette der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung werden häufig aus Komponenten zusammengestellt, die von mehreren nationalen Gesellschaften bereitgestellt werden. Die RCHIS-Hardware muss daher flexibel und modular aufgebaut sein. Sie muss sich an unterschiedliche Einrichtungsgrößen anpassen lassen und sich in RCHIS-Installationen und - Ausrüstung integrieren lassen, die von der IFRC und den nationalen Partnergesellschaften bereitgestellt werden. RCHIS kann nur auf spezieller IT-Feldhardware betrieben werden: Tablets, Netzwerk- und Stromversorgungskomponenten sowie Zubehör. Mit dieser Beschaffung werden das RCHIS-Kit und das dazugehörige RCHIS-Schulungskit wieder aufgefüllt. Dadurch wird die Bereitschaftskapazität vom DRK für einen sofortigen erneuten Einsatz wiederhergestellt und sichergestellt, dass das Personal der ERU und der Surge-Teams vor ihrem Einsatz auf dem System geschult bleibt.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Kauf von insgesamt 32 Tablets, 16 Laptops, 1 lokaler Server, 1 Lade- bzw. Laptopschrank und 1 LTE Router sowie jeweiligem Zubehör. Die genauen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen, die Vertragsbestandteil sind (vgl. Anlage 1). (2) Die Leistung wird losweise vergeben und umfasst; Los 1 - 32 Stück Tablet 10.9 Samsung Galaxy Tab S10 Lite WiFi, 128 GB, 6 GB RAM

  • 32 Stück Schutzhülle für Samsung Galaxy Tab S10
  • 32 Stück Displayschutz für Samsung Galaxy Tab S10
  • 32 Stück Ladegerät für Samsung Galaxy Tab S10
  • 16 Stück Laptopmaus USB-A
  • 16 Stück Laptopschloss
  • 2 Stück Teaching Accessoires
  • 32 Stück USB Kabel
  • 8 Stück USB Stick / ext. Laufwerk
  • 1 Stück USB Tastatur & USB Maus
  • 1 Stück Monitor
  • 1 Stück Monitorkabel
  • 1 Stück Ladegerät für Monitor
  • 2 Stück externe Festplatte Los 2 - 16 Stück Laptops mit 256 GB SSD, 16 GB RAM, Tastataur US Englisch, Display 13.3-14.5, min. 1920x1080 (vergleichbar Mod. Dell 14 Pro) Los 3 - 1 Stück Lokaler Server, Industrie-PC lüfterlos, passiv gekühlt, Metallgehäuse, ohne bewegliche Teile, staubgeschützt mind. Schutzklasse IP5X oder vergleichbar Los 4 – 1 Stück Lade- und Laptopschrank, geeignet für mind. 30 Geräte, max. Größe 120x80cm,
  • 1 Stück USV Anlage und Batterie
  • 1 Stück Netzteil AC/DC
  • 1 Stück Schutzkontaktstecker

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  • 1 Stück Netzanschluss-Set Los 5 – 1 Stück LTE-Router und Access Point geeignet zur Nutzung im Außenbereich und Temperaturbereich –40 bis + 70 Grad Celsius
  • 2 Stück Kabel CAT6A 1m schwarz
  • 1 Stück Kabel CAT6A 5m schwarz
  • 1 Stück Kabel CAT6A 10m schwarz
  • 1 Stück Kabel CAT6A 20m schwarz (3) Neben diesem Vertrag gelten als Vertragsbestandteile: a) Die Ausschreibung des Auftraggebers vom , bestehend aus • der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, • dem Leistungsverzeichniss • beantworteten Bieterfragen sowie auftraggeberseitigen Korrekturen an den Vergabeunterlagen. b) Das Angebot des Auftragnehmers vom nebst Anlagen. c) Die Bieterauskünfte. d) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. (4) Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. (5) Ansprechpartner bei dem Käufer für den Verkäufer ist das Team 24, Einsatzunterstützung.

§ 2 Kaufpreis/Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis beträgt Euro (in Worten: ) ggf. zuzüglich anfallender Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. (2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach vollständiger und mangelfreier Lieferung sowie Vorlage einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. (3) Die Rechnung ist an die E-Mail-Adresse rechnungsstelle@drk.de zu übersenden. (4) Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers: Bank: [Name der Bank] IBAN: [IBAN] BIC: [BIC]. (5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers bleiben nach Maßgabe der §§ 320, 387 ff. BGB ausdrücklich bestehen.

§ 3 Lieferung, Gefahrübergang, Versand (1) Die Lieferung der unter § 1 dieses Vertrags bezeichneten Kaufsache erfolgt bis spätestens 31. Dezember 2026. (2) Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter § 1 dieses Vertrags bezeichnete Kaufsache innerhalb dieses Zeitraums zu liefern. Die Einhaltung dieses Liefertermins ist für den Käufer von wesentlicher Bedeutung, sodass das Geschäft mit der Einhaltung der Lieferfrist steht und fällt. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins entfallen die gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner; eine verspätete Lieferung stellt keine Erfüllung des Vertrags durch den Verkäufer dar (absolutes Fixgeschäft). Unbeschadet dessen verpflichtet sich der Verkäufer,

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dem Käufer alle Schäden zu ersetzen, die diesem durch die verspätete Lieferung entstehen, es sei denn, der Verkäufer weist nach, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. (3) Der Käufer verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen. (4) Das Risiko des Versands trägt der Verkäufer bis zur Übergabe an den Käufer. (5) Teillieferungen sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 4 Lieferbedingungen / Erfüllungsort

(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an folgenden Lieferort: DRK Bevölkerungsschutz-Hub Carl-Dietrich-Harries-Straße 8 14943 Luckenwalde

(2) Das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes trägt bis zur Übergabe an den Käufer oder eine von diesem benannte Person der Verkäufer. (3) Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz des Käufers. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragsparteien die Regelung des § 269 BGB.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an dem Kaufgegenstand geht mit vollständiger Bezahlung und tatsächlicher Übergabe auf den Käufer über. (2) Forderungen aus Eigentumsvorbehalt dürfen gegen den Käufer nicht geltend gemacht werden, sofern die Kaufsache vollständig bezahlt und geliefert ist.

§ 6 Sachmängel, Gewährleistung, Mängelrügen

(1) Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der unter § 1 bezeichneten Kaufsache ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten. (2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Für offene und versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. (3) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung nach den §§ 434 ff. BGB. (4) Der Verkäufer garantiert, dass die Kaufsache frei von Rechten Dritter ist.

§ 7 Vertragsstrafen

Liefert der Verkäufer die jeweilige Menge/die Kaufsache nicht innerhalb der in § 3 Abs. 1 bestimmten Frist oder führt er die Teillieferungen nicht termingerecht aus, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 0,3 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf 10% der Gesamtsumme begrenzt.

§ 8 Höhere Gewalt und Pandemieklausel

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(1) Wird die Lieferung des Kaufgegenstandes nach § 1 durch den Eintritt höherer Gewalt unterbrochen, so werden die Parteien von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag für diese Zeit befreit. Umfasst sind insbesondere bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, geologische Veränderungen und Einwirkungen und sonstige unvorhersehbare unabwendbare Ereignisse. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche auf die Zahlung der Vergütung, auf den Ersatz von Auslagen oder Schadensersatz. (2) Bei einem Eintritt von höherer Gewalt verpflichtet sich jede Vertragspartei die andere unverzüglich zu unterrichten und alle notwendigen Informationen, die der Schadensminderung dienen, zur Verfügung zu stellen. Die Parteien verpflichten sich, über die möglichen und notwendigen Maßnahmen in einem solchen Fall zu beraten. (3) Werden die Parteien bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen durch Auswirkungen, die direkt oder indirekt im konkreten Zusammenhang mit eine/r Schutzmaßnahme zur Verhinderung der (weiteren) Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes einer staatlichen Behörde oder anderen Epidemien oder Pandemien stehen beeinträchtigt, verpflichten sie sich hierüber die andere Vertragspartei unverzüglich in Textform zu informieren. Eine Verlängerung von Fristen ist in einem solchen Fall möglich, jedoch erst nach Rücksprache. Sie kann aber zu keinem Rücktrittsrecht oder Schadensersatzanspruch der anderen Vertragspartei führen. Beide Parteien verpflichten sich, ihr Möglichstes zur Schadensminderung zu unternehmen. (4) Eine Beeinträchtigung nach Absatz 3 liegt insbesondere vor, wenn • der Betrieb oder ein Teil des Betriebs einer Vertragspartei von Quarantänemaßnahmen betroffen ist, • behördlich angeordnete Betriebsschließungen, Ausgangssperren, Reiseverbote oder Auslands-Rückkehr-Gebote ausgesprochen werden, • aufgrund von Einreisesperren oder anderweitiger behördlicher Maßnahmen Lieferketten unterbrochen werden und daher Material oder Dienstleistungen nicht zur Verfügung stehen, • der Betrieb oder ein Teil des Betriebs einer Vertragspartei aufgrund des Infektionsgeschehens nicht arbeitsfähig ist oder sich in Quarantäne befindet. (5) Beide Vertragsparteien sind bei einer andauernden Unterbrechung oder Beeinträchtigung von über 12 Monaten berechtigt gänzlich oder teilweise den Vertrag zu kündigen, ohne dass von der anderen Vertragspartei hieraus Ersatzansprüche abgeleitet werden können.

§ 9 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. (2) Die in Absatz 1 genannten unwirksamen Bestimmungen, sind durch neue, dem geltenden Recht entsprechende Bestimmungen zu ersetzen. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Abreden bzw. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht.

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(2) Sämtliche Änderungen des Zeitplanes der Lieferung, des Umfanges der Leistung gemäß § 1 dieser Vereinbarung des Verkäufers, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Vereinbarung. Dies gilt, soweit nicht die Einhaltung weitergehender Formvorschriften erforderlich ist. Als Textform reicht eine elektronische Übermittlung mit erkennbarer Signatur eines Vertretungsberechtigten aus. Für solche Änderungen ist auf Seiten des Käufers die Teamleitung des Teams 24 zur Unterzeichnung bevollmächtigt. (3) Weitere, als die vorab genannten beidseitigen Änderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unter Schriftform verstehen die Vertragsparteien ein Dokument mit eigenhändigen Unterschriften der jeweiligen Vertretungsberechtigten der Parteien. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Bestimmung selbst. (4) Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind verpflichtender Vertragsbestandteil. (5) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (6) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Berlin vereinbart.


[Ort, Datum] [Ort, Datum]


Deutsches Rotes Kreuz e. V. [Name/Firma des Verkäufers] Funktionsberschreibung [Vertreter] [Funktionsbeschreibung z.B. Vorstand, z.B. Geschäftsführer, Vorstand

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