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Landratsamt Erzgebirgskreis · Paulus-Jenisius-Str. 24 · 09456 Annaberg-Buchholz 23320 Abteilung 2 - Finanzen, Digitalisierung und Kultur Referat Liegenschaften und Zentrale Dienste Leiter Zentrale Vergabestelle
Bearbeiter/in: Herr Lein an alle Bewerber zum Verfahren Dienstgebäude: Klosterstraße 7 60101/2/6/26/706 09456 Annaberg-Buchholz Zimmer-Nr.: 2017 Telefon: 03733 831-1934 Telefax: 03733 831-85 1934 E-Mail: christopher.lein@kreis-erz.de Ihre Zeichen: __ Ihre Nachricht: Unsere Zeichen: 60101/2/6/26/706 Datum: 17.02.2026
Offenes Verfahren nach VgV
Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Digitalisierung und IT -Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR)- Vergabenummer: 60101/2/6/26/706
__ Hier: 2. Bewerberinformation
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Bewerber wurden folgende Fragen zu oben genannter Ausschreibung eingereicht:
[…] Sehr geehrte Damen und Herren,
__ wir bitten Sie auf folgende Bieterfrage einzugehen.
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Gehen wir recht in der Annahme, dass Schutzmechanismen gegen spezifische Angriffs- techniken (Pos. D.13/D.14) als erfüllt gelten, wenn diese durch alternative technische Ver- fahren (z. B. Virtual Patching, Behavior Monitoring) wirksam abgewehrt werden, auch wenn die herstellerspezifische Benennung abweicht?
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Wird das Kriterium A.6 (Direkte Vertragsbeziehung) so verstanden, dass der Lizenzkauf handelsüblich über einen zertifizierten Partner erfolgen darf, solange der Managed Ser- vice (SOC) und die Garantieleistungen (Warranty) direkt durch den Hersteller erbracht und verantwortet werden?
Sprechzeiten Kontakt Bankverbindung M o, Fr 08:00 – 12:00 Uhr Telefon 03733 831-0 Erzgebirgssparkasse Di 08:00 – 18:00 Uhr Telefax 03733 22164 IBAN DE30 8705 4000 3318 0029 67 Do 08:00 – 16:00 Uhr E-Mail info@kreis-erz.de BIC WELADED1STB USt-IdNr. DE260587011 Die Zugangsvoraussetzungen für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Nachrichten finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de. Ihre Informationsrechte nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de/datenschutz.
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Unter G.19 wird die Vorlage bzw. der Nachweis einer Breach Protection Warranty als ver- pflichtende Anforderung genannt. Da dieses Leistungsmerkmal herstellerabhängig ist und nicht von allen Anbietern in gleicher Form angeboten wird, bitten wir um folgende Klarstellung: Ist die Anforderung einer Breach Protection Warranty zwingend notwendig, oder kann diese zugunsten einer funktional gleichwertigen Absicherung bzw. eines alter- nativen Sicherheitskonzepts entfallen, um den Wettbewerb nicht unnötig einzuschrän- ken? Wir bitten um Bestätigung, dass die Forderung nicht als zwingendes Muss-Kriterium zu verstehen ist bzw. entsprechend aus den Anforderungen entfernt wird.
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In den Vergabeunterlagen wird keine gesonderte Regelung zur Haftung und zur Haf- tungsbegrenzung getroffen. Die VOL/B begrenzen die Haftung nur in besonderen Fällen, __ so dass die Haftung im Grundsatz unbegrenzt ist und für die Bieter ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Branchenüblich sind hingegen beispielhaft die Regelungen der gängigen EVB-IT Verträge oder eine Beschränkung der Haftung auf den 1,5-fachen Brutto-Gesamt- auftragswert. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass Sie einer Begrenzung der Haf- tung auf den 1,5-fachen Brutto-Gesamtauftragswert oder nach EVB-IT zustimmen?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen […]
Diese Fragen möchten wir nunmehr, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt, wie folgt beantworten:
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Bei den in Punkt D.14 erwähnten Begriffen handelt es sich um in der IT gebräuchliche Be- griffe, die konkrete Angriffsvektoren / Mitigationsmaßnahmen beschreiben. Eine Vereinfa- __ chung auf die allgemeinen Begriffe „Virtual Patching“ / „Behavior Monitoring “ ist nicht aus- reichend und zu unkonkret.
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Ja, die Lizenzen werden gekauft und der Service wird durch den Auftragnehmer erbracht.
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Wir haben es als A Kriterium eingestuft und so bleibt es auch stehen.
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Es wird KEINE Haftungsbegrenzung nach § 7 Nr. 2 (2) VOL/B vereinbart. __
+++ Bitte beachten Sie diese Information entsprechend! +++
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Lein -Leiter Zentrale Vergabestelle- SG Zentraler Service