2. Bewerberinformation.pdf

Beschaffung eines Managed Detection & Response Systems (MDR)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 17:53 (Europe/Berlin)

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Landratsamt Erzgebirgskreis · Paulus-Jenisius-Str. 24 · 09456 Annaberg-Buchholz 23320 Abteilung 2 - Finanzen, Digitalisierung und Kultur Referat Liegenschaften und Zentrale Dienste Leiter Zentrale Vergabestelle

Bearbeiter/in: Herr Lein an alle Bewerber zum Verfahren Dienstgebäude: Klosterstraße 7 60101/2/6/26/706 09456 Annaberg-Buchholz Zimmer-Nr.: 2017 Telefon: 03733 831-1934 Telefax: 03733 831-85 1934 E-Mail: christopher.lein@kreis-erz.de Ihre Zeichen: __ Ihre Nachricht: Unsere Zeichen: 60101/2/6/26/706 Datum: 17.02.2026

Offenes Verfahren nach VgV

Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Digitalisierung und IT -Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR)- Vergabenummer: 60101/2/6/26/706

__ Hier: 2. Bewerberinformation

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Bewerber wurden folgende Fragen zu oben genannter Ausschreibung eingereicht:

[…] Sehr geehrte Damen und Herren,

__ wir bitten Sie auf folgende Bieterfrage einzugehen.

  1. Gehen wir recht in der Annahme, dass Schutzmechanismen gegen spezifische Angriffs- techniken (Pos. D.13/D.14) als erfüllt gelten, wenn diese durch alternative technische Ver- fahren (z. B. Virtual Patching, Behavior Monitoring) wirksam abgewehrt werden, auch wenn die herstellerspezifische Benennung abweicht?

  2. Wird das Kriterium A.6 (Direkte Vertragsbeziehung) so verstanden, dass der Lizenzkauf handelsüblich über einen zertifizierten Partner erfolgen darf, solange der Managed Ser- vice (SOC) und die Garantieleistungen (Warranty) direkt durch den Hersteller erbracht und verantwortet werden?

Sprechzeiten Kontakt Bankverbindung M o, Fr 08:00 – 12:00 Uhr Telefon 03733 831-0 Erzgebirgssparkasse Di 08:00 – 18:00 Uhr Telefax 03733 22164 IBAN DE30 8705 4000 3318 0029 67 Do 08:00 – 16:00 Uhr E-Mail info@kreis-erz.de BIC WELADED1STB USt-IdNr. DE260587011 Die Zugangsvoraussetzungen für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Nachrichten finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de. Ihre Informationsrechte nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de/datenschutz.

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Seite 2 von 2 Landratsamt Erzgebirgskreis

  1. Unter G.19 wird die Vorlage bzw. der Nachweis einer Breach Protection Warranty als ver- pflichtende Anforderung genannt. Da dieses Leistungsmerkmal herstellerabhängig ist und nicht von allen Anbietern in gleicher Form angeboten wird, bitten wir um folgende Klarstellung: Ist die Anforderung einer Breach Protection Warranty zwingend notwendig, oder kann diese zugunsten einer funktional gleichwertigen Absicherung bzw. eines alter- nativen Sicherheitskonzepts entfallen, um den Wettbewerb nicht unnötig einzuschrän- ken? Wir bitten um Bestätigung, dass die Forderung nicht als zwingendes Muss-Kriterium zu verstehen ist bzw. entsprechend aus den Anforderungen entfernt wird.

  2. In den Vergabeunterlagen wird keine gesonderte Regelung zur Haftung und zur Haf- tungsbegrenzung getroffen. Die VOL/B begrenzen die Haftung nur in besonderen Fällen, __ so dass die Haftung im Grundsatz unbegrenzt ist und für die Bieter ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Branchenüblich sind hingegen beispielhaft die Regelungen der gängigen EVB-IT Verträge oder eine Beschränkung der Haftung auf den 1,5-fachen Brutto-Gesamt- auftragswert. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass Sie einer Begrenzung der Haf- tung auf den 1,5-fachen Brutto-Gesamtauftragswert oder nach EVB-IT zustimmen?

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen […]

Diese Fragen möchten wir nunmehr, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt, wie folgt beantworten:

  1. Bei den in Punkt D.14 erwähnten Begriffen handelt es sich um in der IT gebräuchliche Be- griffe, die konkrete Angriffsvektoren / Mitigationsmaßnahmen beschreiben. Eine Vereinfa- __ chung auf die allgemeinen Begriffe „Virtual Patching“ / „Behavior Monitoring “ ist nicht aus- reichend und zu unkonkret.

  2. Ja, die Lizenzen werden gekauft und der Service wird durch den Auftragnehmer erbracht.

  3. Wir haben es als A Kriterium eingestuft und so bleibt es auch stehen.

  4. Es wird KEINE Haftungsbegrenzung nach § 7 Nr. 2 (2) VOL/B vereinbart. __

+++ Bitte beachten Sie diese Information entsprechend! +++

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Lein -Leiter Zentrale Vergabestelle- SG Zentraler Service

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