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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Vergabestelle
Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- bewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- wettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 17.03.2026
Bindefrist endet am 31.05.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. VgV)
Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Digitalisierung und IT
Vergabenummer Leistung 60101/2/6/26/706 Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR)
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind
632EU Bewerbungsbedingungen EU (Ausgabe 2017) 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien
Vorlage AVV
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung
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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 1 24_LD (Ei generklärung zur Eignung), Eigenerklärung VO-2022-833
K riterienka talog, Zertifikate: ISO 27001, ISO 9001, SOC2, Nachweis Mindestausstattung SOC
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Na- men und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Fax Straße E-Mail PLZ/Ort
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zu- schlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Auftragsbekanntmachung
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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe Auftragsbekanntmachung
3.3 Entfällt
4 Losweise Vergabe
nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur ein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU) - aus- genommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesonde- re unter Berücksichtigung von Nachlässen.
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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben: siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für Landratsamt Erzgebirgskreis Maßnahmennummer: Maßnahme: R eferat Digitalisierung und IT Vergabenummer: Leistung: 6 0101/2/6/26/706 B eschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR) „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB):
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632EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
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632EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU)
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer 6 0101/2/6/26/706 Maßnahme
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Digitalisierung und IT
Leistung
Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR)
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag- ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort Gebäude Raum
3 Ausführungsfristen ab 01.06.2026 Anlieferung Ende der Ausführung bi s 31.05.2029 + Option der Verlängerung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Vertragsbeginn 01.06.2026 mit 36 Monaten Laufzeit, Ende 31.05.2029 mit der Option auf Verlängerung (siehe Leistungsbeschreibung)
4 Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§ 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich bei -fach einzureichen.
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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 6 Sicherheitsleistung (§ 18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entspre- chen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli- chen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme (§ 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuer- betrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
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Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Digitalisierung und IT
60101/2/6/26/706 Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR)
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633 (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungs- beschreibung beträgt einincsl.c Uhml. sUamtzssattezuseteruer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für % Haupt- und alle Nebenangebote
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teil- leistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abre- de getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer | Baumaßnahme Landratsamt Erzgebirgskreis |
|---|---|
| Referat Digitalisierung und IT | |
| Vergabenummer 60101/2/6/26/706 | Leistung Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR) |
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
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235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 60101/2/6/26/706 | ||
| Baumaßnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Digitalisierung und IT | ||
| Leistung Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR) |
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
| In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |
|---|---|
| Name des Unternehmens | Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung |
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236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 60101/2/6/26/706 | ||
| Baumaßnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Digitalisierung und IT | ||
| Leistung Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR) |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
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Zertifikate: ISO 27001, ISO 9001, SOC2, Nachweis Mindestausstattung SOC
z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
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60101/2/6/26/706
Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Digitalisierung und IT
Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR)
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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.
Ich bin eingetragen bei:
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)3
2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
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- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags: Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Digitalisierung und IT -Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR) Geschäftszeichen des Auftraggebers: 60101/2/6/26/706
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
_______________________, den _______________________________
Unterschriften
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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
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Leistungsbeschreibung – Managed Detection & Response System (MDR)
- Auftrag, Zielsetzung und Hintergrund
1.1 Auftraggeber Landratsamt Erzgebirgskreis — Referat Digitalisierung und IT (Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, Zentrale Vergabestelle).
1.2 Gegenstand der Ausschreibung Beschaffung, Bereitstellung, Implementierung, Integration, Betrieb und fortlaufender Managed Service für eine unternehmensweite Virenschutz- und Managed Detection & Response (MDR)-Lösung bestehend aus: Endpoint Protection Platform (EPP), Endpoint Detection & Response (EDR), Device Control (z. B. USB-Kon- trolle), Vulnerability Management / Schwachstellenscanner sowie 24/7 MDR-Service.
Gegenstand der Ausschreibung und Bestandteil des Vergabeverfahrens ist ein ausführlicher, mindestens 4wöchiger Funktionstest (s. Anlage)
1.3 Ziel Bereitstellung einer skalierbaren, datenschutzkonformen, hochverfügbaren und SOC-gestützten MDR-Lö- sung, die Bedrohungen erkennt, analysiert und im Rahmen definierter Prozesse automatisch und personell unterstützt behebt.
- Leistungsumfang
2.1 Lieferumfang / Software & Lizenzen • Lizenzierung für EPP + EDR für 2000 Endpunkte (Skalierbarkeit auf höhere Stückzahlen möglich). • Modul „Device Control“ (u. a. USB-Port-Regelungen). • Vulnerability Management / Schwachstellenscanner (Scheduling, Priorisierung, Reporting). • Management Console (SaaS) mit rollenbasiertem Zugriff.
2.2 Managed MDR-Service (Leistungsbestandteile) • 24/7 Monitoring durch ein SOC (Threat Monitoring, Threat Hunting). • Erkennung, Triage und Priorisierung von Incidents. • Incident Response: Containment, Eradication, Remediation-Support (remote) und koordinierte Un- terstützung vor Ort falls erforderlich. • Proaktives Threat Hunting und regelmäßige Threat Intelligence-Feeds. • Forensische Analysen und Unterstützung bei Aufbereitung von Vorfallsberichten. • Integration/Anbindung in bestehende SIEM (Security Information and Event Management) / Ticke- ting / IAM-Systeme (Schnittstellen, API).
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2.3 Bereitstellung & Integration • Deployment-Konzept (Rollout-Plan für Gesamtbestand, 2000 Endpunkte; 1850 Clients, 150 Server) • Agent-Rollout (Windows optional: mobile Plattformen) inkl. zentralem Policy-Management. • Einrichtung von Alerts/Rules, Playbooks (automatisierte Reaktionsabläufe) und Eskalationsstufen. • Übernahme/Mapping bestehender Sicherheits-Policies, Import relevanter Logs/Historie (sofern möglich).
2.4 Operation, Support & Wartung • 24/7/365 Support für MDR-Funktionen (Telefon, E-Mail, Portal) mit definierten SLAs. • Regelmäßige Software-Updates, Signatur-/Modell-Updates, Systempflege. • Patch-Management-Unterstützung • Schulungen (Administrator-Schulungen, IT-Personal - max. 6 zu schulende Mitarbeiter - als Online- oder Präsenz-Schulung) Bereitstellung von Schulungsunterlagen (digital, barrierefrei). • Regelmäßige (monatliche) Reports, Dashboard-Zugänge und Wartungsberichte.
2.5 Dokumentation & Übergabe • Vollständige technische Dokumentation, Betriebs- und Handlungsanweisungen, Notfallpläne, Run- books. • Abschlussabnahme mit Testfällen (z. B. Erkennungsfall, Eskalationssimulation, Endpoint-Contain- ment).
-
Technische Mindestanforderungen
-
Plattformunterstützung: native Agenten für Windows (incl. Servervarianten), Linux-Distributionen, macOS.
-
Erkennungsfunktionen: Signatur-, Verhaltens-, KI-/ML-basierte Erkennung; Telemetrie-Sammlung; IOC-Matching.
-
Reaktion: automatische Isolierung (network/host), Remote-Forensik, Rollback-/Quarantäne-Funk- tionen.
-
Verschlüsselung & Datensicherheit: TLS 1.2+ für Transport; Verschlüsselung ruhender Daten; Key- Management; klare Datenlokation (EU/DE) — Anbieter muss Standort(e) der Verarbeitung offenle- gen.
-
Schnittstellen: REST-API, Syslog, Anbindung an gängige SIEM-Produkte, Ticketing (z. B. Jira), LDAP/AD/Single Sign-On.
-
Skalierbarkeit & Multi-Mandantenfähigkeit: horizontale Skalierung, Mandanten/Organisationsein- heiten (falls benötigt).
-
Audit & Nachvollziehbarkeit: vollständige Audit-Trails aller Aktionen, Änderungs- und Zugriffshisto- rie.
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- Sicherheitsanforderungen & Datenschutz
• Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO (AVV – gemäß dem durch den AG beigefüg- ten Muster), inklusive der Technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers nach Art. 32 DS-GVO (TOMs) • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO (auftragnehmerseitig), Löschkonzep- ten und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzvorfällen. • Nachweis von ISO-27001 (oder gleichwertig) für den Anbieter / SOC. • Standort der Log- und Telemetriedaten: vorzugsweise in Rechenzentren innerhalb EU / DE; bei Ver- arbeitung außerhalb EU sind geeignete Garantien (Standardvertragsklauseln / Angemessenheitsbe- schlüsse) erforderlich. • Verpflichtung zur Geheimhaltung; Mitarbeiterauskünfte
- SLA (Service Level Agreement)
Verfügbarkeit • Verfügbarkeit der Managementkonsole / MDR-Dashboards: ≥ 99,5 % p.a.
Reaktionszeiten (Beispiel-Katalog) • Critical (aktive RCE, breitflächige Ransomware, laufender Datenabfluss): Erstreaktion < 1 Stunde, kontinuierliche Betreuung bis Containment. • High (Ausbreitung, kompromittierte Konten): Erstreaktion < 4 Stunden. • Medium / Low: Erstreaktion < 24 Std.
Erkennungs- & Untersuchungszeiten • Zeit zur Erstmeldung an Auftraggeber nach Detektion: max. 15–60 Minuten je nach Priorität. • Mean Time To Detect (MTTD) / Mean Time To Respond (MTTR) KPIs werden quartalsweise berichtet.
- Bewertung & Zuschlags- und Ausschlusskriterien
• Technische Qualität / Umfang der Erkennung & Reaktionsfähigkeit — 30 % (Nachweis: Detektions- Rates, Referenzfälle, Demo-Szenarien) • Preis (Total Cost of Ownership über Vertragslaufzeit, inkl. Lizenzen, Betrieb, Onboarding) — 40 % • Erfahrungen / Referenzen (öffentliche Hand, Kommunen) — 05 % • SLA / Supportkonzept & Personelle Ressourcen (SOC-Standby, Eskalationsmatrix) — 15 % • Datenschutz & Compliance (Datenstandorte, AV-Vertrag, ISO-Zertifikate) — 10 %
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Hinweis: Preise sind als Gesamtbetriebskosten (TCO) für Vertragslaufzeit (3 Jahre) anzugeben.
Angebote, welche gegen geltende gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen bzw. behördliche Vorga- ben verstoßen ( insb. DS-GVO, IT-Sicherheitsgesetz, BSI-Vorgaben, ISO-/ DIN-Normen, kommunale Sicher- heitsrichtlinien) oder deren Einhaltung nicht nachweislich gewährleisten, werden vom weiteren Vergabe- verfahren ausgeschlossen.
- Eignungsnachweise & geforderte Unterlagen
Bieter müssen beifügen: • Unternehmensprofil, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjah- ren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Ein- schluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. • Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber fordert hierbei zusätzlich, dass es sich um öffentliche Auftraggeber handeln muss. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Refe- renzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. • Zertifikate: ISO 27001, ISO 9001, SOC2 • Nachweis über Mindestausstattung SOC (Mitarbeiter, Betriebszeiten). • Erklärung zur Datenverarbeitung, Datenstandorten und AV-Vertrag. • Gesamtangebot (Preisblatt), detaillierte Leistungsbeschreibung, Projektplan (Onboarding + Rollout). • Teamqualifikationen: Projektleitung, Lead Incident Responder, Security Analysts.
- Projektdurchführung, Onboarding & Abnahme
Phasen:
- Kick-off & Planung (4 Wochen) — Risikobewertung, Netzwerk-Survey, Pilotplanung.
- Pilotphase (z. B. 3-6 Wochen) — Einrichtung bei 50–200 ausgewählten Endpunkten, Testszenarien, Anpassung Policies.
- Rollout (stufenweise nach Pilot) — Rollout-Plan mit Zeitfenstern, Change-Management.
- Produktivbetrieb & Übergabe — Abschlussdokumentation, Schulungen, Abnahmeprotokoll.
Abnahme: • Abnahme erfolgt nach positivem Abschluss vorab definierter Testfälle (Detection, Incident Hand- ling, Reporting). • Abnahmeprotokoll mit Mängelrügen, Nachbesserungsfristen.
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- Vertragslaufzeit & Verlängerung
Mindestvertragslaufzeit: 36 Monate
Der Vertrag beginnt direkt nach dem Ende der Ausschreibung/ des Vergabeverfahrens, planmäßig zum 01.06.2026. Dabei gelten die ersten 36 Monate als Mindestvertragslaufzeit. Im Anschluss be- steht eine Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung des Vertrages ist un- begrenzt möglich.
Der AN teilt dem AG die Verlängerung seines Angebotes mit den neuen Angebotspreisen bis zum 30.06. des laufenden Jahres schriftlich mit. Die Gründe für eine Preiserhöhung sind dem AG umfas- send darzulegen und nachzuweisen. Der AG erklärt dem AN gegenüber schriftlich die Annahme des Verlängerungsangebotes oder die Kündigung bis spätestens zum 31.07. des laufenden Jahres. Soll- ten die genannten Fristen überschritten werden, gehen beide Vertragspartner davon aus, dass der Vertrag zu den Konditionen des Vorjahres weitergeführt wird.
Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden. Dafür muss die Kündigung bis spätestens 30.06. des jeweiligen Jahres bei der jeweils anderen Partei eingegangen sein. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum Ende des ersten Vertragsjahres zulässig. Eine vorfristige Kündigung kann inner- halb eines Monats zum Monatsende bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen. Wichtige Gründe, die eine vorzeitige Kündigung des AGs nach sich ziehen können, sind insbesondere:
- Unzuverlässigkeit des ANs
- wiederholte Qualitätsmängel in der Leistung
- Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Kündigungsfristen, Übergabe- prozedur bei Vertragsende (Datenexport, Agenten-Deinstallation, sichere Löschung).
Anlagenübersicht A: Leistungsverzeichnis, B: SLA-Matrix, C: AV-Vertrag, D: Abnahmeprotokoll, E: Referenzformular.
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Anlage A – Leistungsverzeichnis*
*Die Version zum verpreisen finden Sie ebenfalls in den Vergabeunterlagen
Modul Beschreibung Menge / Lizenzen EPP Endpoint Protection Plat- 2000 form inkl. Malware-, Viren- und Ransomware-Schutz EDR Endpoint Detection & 2000 Response inkl. Telemetrie, Incident Analysis Device Control USB-Kontrolle, Schnittstel- 2000 lenmanagement Vulnerability Scanner Schwachstellenscans, Priori- 2000 sierung, Reports MDR-Service 24/7 SOC, Threat Hunting, In- Gesamtbetrieb cident Response
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Anlage B – SLA-Matrix Priorität Reaktionszeit Maßnahmen Critical < 1 Stunde Sofortige Analyse, Contain- ment, Eskalation High < 4 Stunden Analyse, Gegenmaßnahmen, Reporting Medium < 24 Stunden Bearbeitung im SOC, Maß- nahmenplan Low < 48 Stunden Monitoring, Dokumentation, Nachbearbeitung
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Anlage C – Muster-AV-Vertrag Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben nach Art. 28 DS-GVO. Der vollständige AV- Vertrag wird nach Zuschlag geschlossen. Ein Muster liegt der Ausschreibung bei, dieses ist als Grundlage zu verwenden! Enthalten sind:
- Verfahrensbeschreibung
- Datenspeicherung & Löschung
- Sicherheitsmaßnahmen
- Unterauftragsverhältnisse
- Informationspflichten bei Datenschutzvorfällen.
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Anlage D – Test- und Abnahmeprotokoll Testfall Soll-Ergebnis Ergebnis / Bemerkung Malware-Erkennung System erkennt Testdatei und blockiert Ausführung EDR-Isolation Endpoint wird remote iso- liert Vulnerability Scan Scanner identifiziert be- kannte Schwachstelle Incident Report SOC liefert Bericht binnen SLA-Zeitfenster
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Anlage E – Referenzformular Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referen- zen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
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Teststellung
- Ziel der Testphase
Ziel der Testphase ist die Überprüfung der Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Praxistauglichkeit des an- gebotenen Managed Detection and Response (MDR)-Systems im realitätsnahen Umfeld des Auftraggebers. Die Testphase dient der objektiven Beurteilung, inwieweit die angebotene Lösung die im Leistungsbeschrei- bung beschriebenen Anforderungen an Erkennung, Analyse, Reaktion und Reporting von Sicherheitsvorfäl- len erfüllt.
- Gegenstand der Testphase
Im Rahmen der Testphase hat der Bieter den angebotenen MDR-Service in einer funktionsfähigen Testum- gebung bereitzustellen und die wesentlichen Komponenten und Prozesse des Systems bereitzustellen bzw. zu demonstrieren.
Die Testphase umfasst insbesondere: • die Bereitstellung und Anbindung der relevanten Sensorik, Agenten oder Log-Quellen, • die Einrichtung einer sicheren Testumgebung (z. B. via Cloud- oder Hybrid-Betrieb), • die Demonstration der Erkennungs- und Reaktionsmechanismen für definierte Test-Use-Cases (z. B. Phishing, Malware, Privilege Escalation, lateral movement), • die Bereitstellung des Security Operation Center (SOC)-Dashboards mit Echtzeit- und Alarmierungs- funktionen, • die Nachvollziehbarkeit von Analysen, Reports und Reaktionsmaßnahmen, • die Darstellung der Integration in bestehende Sicherheits- und IT-Systeme (z. B. SIEM, EDR, Ticket- Systeme).
- Dauer und Ablauf
Die Testphase dauert in der Regel 20 Arbeitstage und wird innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber durchgeführt. Der genaue Ablauf (Testzeitraum, Szenarien, Ansprechpartner, techni- sche Rahmenbedingungen) wird im Vorfeld zwischen Auftraggeber und den infrage kommenden Bietern abge- stimmt und in einem Testplan dokumentiert.
- Bewertung der Testphase
Die Ergebnisse der Testphase fließen als eigenständiges Zuschlagskriterium in die Gesamtbewertung ein. Bewertet werden insbesondere: • Erkennungsleistung: Fähigkeit des MDR-Systems, definierte Angriffsszenarien und verdächtige Akti- vitäten zu identifizieren,
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• Reaktionsfähigkeit: Qualität, Schnelligkeit und Nachvollziehbarkeit empfohlener oder automati- sierter Gegenmaßnahmen, • Benutzerfreundlichkeit und Transparenz: Übersichtlichkeit des Dashboards, Alarmmanagement, Reportingfunktionen, • Integration und Kompatibilität: Einbindung in die bestehende Systemlandschaft des Auftraggebers, • Kommunikation und Zusammenarbeit: Qualität des Incident-Handlings und der Interaktion mit dem SOC-Team des Bieters, • Sicherheits- und Datenschutzkonformität: Einhaltung der Vorgaben zu Informationssicherheit, DS- GVO und ISO 27001.
- Kosten und Durchführung
Die Testphase erfolgt auf Kosten des Bieters. Nach Abschluss der Testphase wird der bereitgestellte Service bzw. die Testumgebung vollständig deakti- viert und alle dabei erhobenen Daten werden datenschutzkonform gelöscht. Eine Vergütung für die Teil- nahme an der Testphase erfolgt nicht; sie dient ausschließlich der Bewertung der Leistungsfähigkeit im Rah- men des Vergabeverfahrens.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle im Rahmen der Testphase bereitgestellten Informationen, Logdaten, Systeme und Ergebnisse unterlie- gen der Vertraulichkeit. Es dürfen ausschließlich synthetische oder anonymisierte Testdaten verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich eine Freigabe zur Nutzung produktionsnaher Daten durch den Auftrag- geber erfolgt. Die Bestimmungen des IT-Sicherheitsgesetzes, der DS-GVO und einschlägiger Sicherheits- richtlinien sind einzuhalten.
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L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR)
Vergabenummer: 60101/2/6/26/706
Position Menge Bezeichnung EP € GP €
| 1 | 2.000 | EPP Endpoint Protection Platform inkl. Malware-/Viren-/Ransomware-Schutz; Beschreibung und Leistungsumfang siehe Leistungsbeschreibung | € | € |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 2.000 | EDR Endpoint Detection & Response inkl. Telemetrie, Incident Analysis; Beschreibung und Leistungsumfang siehe Leistungsbeschreibung | € | € |
| 3 | 2.000 | Device Control USB-Kontrolle, Schnittstellenmanagement; Beschreibung und Leistungsumfang siehe Leistungsbeschreibung | € | € |
| 4 | 2.000 | Vulnerability Scanner Schwachstellenscans, Priorisierung, Reports; Beschreibung und Leistungsumfang siehe Leistungsbeschreibung | € | € |
| 5 | 1 psch | MDR-Service 24/7 SOC, Threat Hunting, Incident Response; Beschreibung und Leistungsumfang siehe Leistungsbeschreibung | € | € |
| 6 | 1 psch | Schulung und Dokumentation Administrator- und Awareness- Schulungen; Beschreibung und Leistungsumfang siehe Leistungsbeschreibung | € | € |
| 7 | 1 psch | Support & Wartung 24/7 Support, Updates, SLA; Beschreibung und Leistungsumfang siehe Leistungsbeschreibung | € | € |
| Nettosumme | ________________ € | |||
| 19 % USt. | ________________ € | |||
| Gesamtpreis | _____________ € |
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| Nr. | Anforderung | Kriterium A = Ausschlusskriterium W = Wunschkriterium | Erfüllt (Ja/Nein) | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| A | Grundsätzliche Anforderungen / Datenschutz | |||
| A.1 | Die Verwaltungsdaten werden in einem Rechenzentrum im Raum EU/EWR gespeichert | A | ||
| A.2 | Die Verwaltungsdaten werden in einem deutschen Rechenzentrum gespeichert | W | ||
| A.3 | Die Lösung verfügt über ein Testat nach den Anforderungen des Anforderungskatalogs Cloud Computing (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, C5) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | A | ||
| A.4 | Die Lösung verfügt über einen gültigen Nachweis für eine ISO27001 Zertifizierung | A | ||
| A.5 | Für die Lösung ist ein SOC2 Type II Report (unter Geheimhaltunsvereinbarung) einsehbar | A | ||
| A.6 | Die Vertragsbeziehung erfolgt direkt mit dem Hersteller, ohne einen zwischengeschalteten MSP-Dienstleister. | A | ||
| B | Verwaltung der Endpoint/ EDR /MDR-Lösung | |||
| B.1 | Alle geforderten Funktionalitäten können über eine gemeinsame, zentrale Verwaltung bedient werden | A | ||
| B.2 | Die Verwaltung wird als SaaS Lösung bereitgestellt | A | ||
| B.3 | Die Verwaltungsoberfläche kann über einen Web-Browser bedient werden | A | ||
| B.4 | Die Verwaltungsöberfläche und die dazugehörige Dokumentation/Hilfe wird in Deutsch angeboten. | A | ||
| B.5 | Es können mehrere personalisierte Administratoren-Zugänge im Verwaltungssystem angelegt werden | A | ||
| B.6 | Die Anmeldung an der Verwaltungsobfläche wird zwingend über eine integrierte Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) abgesichert | A | ||
| B.7 | Als 2FA-Verfahren wird mindestens TOTP (kompatibel mit Google Authenticator) und Passkey unterstützt | A | ||
| B.8 | Alle Aktivitäten und Änderungen durch Verwalter werden in einem Audit-Protokoll aufgezeichnet. | A | ||
| B.9 | Es kann ein rollenbasiertes Administrationskonzept umgesetzt werden mit mindestens folgenden Rollen: Vollzugriff ohne Einschränkungen (inkl. Verwaltung der Administratoren) Vollzugriff ohne Verwaltung der Administratoren Nur Lese-Zugriff (Auditor) Helpdesk-Zugriff (Standard-Aufgaben, keine Änderung der Konfiguration) | A | ||
| B.10 | Es können benutzerdefinierte Rollen erstellt werden. | W | ||
| B.11 | Die Lösung ist mandantenfähig. Jeder Mandant ist eigenständig, verfügt über eigene Einstellung, Richtlinien und Benutzer-/Computer-/Gruppen-Objekte und Administratoren. | A | ||
| B.12 | Die Verwaltungsdaten der Mandanten sind voneinandern separiert | A | ||
| B.13 | Ein Administrator hat nur Zugriff auf die Verwaltungsdaten seines Mandanten | A | ||
| B.14 | Es existiert ein übergreifendes Dashboard (Organisations-Dashboard) im dem die Alarme aller Mandanten konsolidiert dargestellt und eingesehen werden können | A | ||
| B.15 | Im Organisations-Dashboard werden alle angebundenen Mandanten angezeigt und es können neue Mandanten angelegt oder vorhandene Mandanten gelöscht werden | W | ||
| B.16 | Der Zugriffsrechte der Verwalter im Organisations-Dashboard können durch die Zuweisung einer Verwalter-Rolle und der Zuweisung von Mandanten festgelegt werden. | W | ||
| B.17 | Über ein Organisations-Dashboard kann man sich direkt in die Verwaltungsoberfläche eines Mandanten anmelden | W | ||
| B.18 | Über ein Organisations-Dashboard kann das Lizenz-Management der Mandanten vorgenommen werden | W | ||
| B.19 | Alle Aktivitäten und Änderungen durch Verwalter im Organisations-Dashboard werden in einem Audit-Protokoll aufgezeichnet und können - Berechtigungen vorausgesetz über die Verwaltungsoberfläche eingesehen werden. | t - W | ||
| B.20 | Globale Vorlagen: Es können globale Vorlage erstellt werden, sodass globalen Einstellungen und Basisrichtlinien auf alle oder eine Auswahl von Mandanten angewendet werden können. | W | ||
| B.21 | Ereignisse und sonstige allgemeine Status- und Fehlermeldung werden an das zentrale Management übermittelt. | A | ||
| B.22 | Ereignisse werden auch dann von Systemen umgehend an das zentrale Management übermittelt, wenn das Endgerät selbst nicht mit dem LAN verbunden ist (auch keine VPN Verbindung), sondern nur über ein beliebiges Netzwerk eine Internetverbindung besteht. | A | ||
| B.23 | Alle Ereignisse werden durch das zentrale Management der Lösung mindestens 90 Tage gespeichert | A | ||
| B.24 | Schwerwiegende Ereignisse müssen als Alarme automatisch per Email an ein oder mehrere Administratoren versendet werden können. | A | ||
| B.25 | Es können benutzerdefinierte Berichte mit selbst definierten Filtern erstellt und gespeichert werden | W | ||
| B.26 | Benutzerdefinierte Berichte können dem Verwalter automatisch per Email als Link oder in Dateiform (PDF/CSV) in vorgebbaren Zeitintervallen zugestellt werden | W | ||
| B.27 | Berichte können mindestens im CSV- und PDF-Format erstellt werden | W | ||
| B.28 | Es steht eine Schnittstelle zur Verfügung, die es ermöglicht, die Ereignisse und Alarme automatisiert an Security Information and Event-Management (SIEM) Systeme zu übergeben | A | ||
| B.29 | Import von Benutzer-/gruppen ist über Active Directory Anbindung möglich und je Mandant konfigurierbar. | A | ||
| B.30 | Es ist eine zeitgesteuerte, automatische Synchronisation möglich. | A | ||
| B.31 | Die Synchronisation erfolgt verschlüsselt (ldaps/https) | A | ||
| B.32 | Die Synchronisation kann ohnen direkte Verbindung zum Internet über einen Web-Proxy erfolgen. | A | ||
| B.33 | Interne Benutzerverwaltung: Benutzer-/gruppen können manuell über die Verwaltungsoberfläche erzeugt werden | A | ||
| B.34 | Die Listen der Computer, Server und Benutzer im Verwaltungssystem lassen sich als CSV-Datei exportieren. | W | ||
| B.35 | Die Verwaltung erfolgt durch Zuweisung von Richtlinien an Objekte. | A | ||
| B.36 | Eine Richtlinie kann einem oder mehreren Benutzerobjekten zugewiesen werden | A | ||
| B.37 | Eine Richtlinie kann einer oder mehreren Benutzergruppen zugewiesen werden | A | ||
| B.38 | Eine Richtlinie kann einem oder mehreren Computer / Server / Gerät zugewiesen werden | A | ||
| B.39 | Eine Richtlinie kann einer oder mehreren Computer-, Server-, Geräte-Gruppe zugewiesen werden | A | ||
| B.40 | Eine Richtlinie kann jederzeit manuell aktiviert oder deaktiviert werden, ohne dass die Zuweisung geändert werden müsste | A |
Beschaffung eines Managed Detection Response System (MDR) Kriterienkatalog_Seite 1 von 7
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| B.41 | Eine Richtlinie kann automatisch zu einem definierbaren Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) deaktiviert werden | W | ||
|---|---|---|---|---|
| B.42 | Die Richtlinienverwaltung ermöglicht die Erstellung mehrerer invidueller Richtlinien | A | ||
| B.43 | Die Richtlinienverteilung kann ohne direkte Verbindung zum Internet über einen Web-Proxy erfolgen. | A | ||
| B.44 | Die Richtlinieverteilung kann über einen internen Server mit Verbindung zum Internet über einen Web-Proxy erfolgen ohne dass der Client Verbindung zum Internet besitz | t. A | ||
| B.45 | Richtlinienverteilung: Änderungen an zentralen Vorgaben sowie Richtlinienänderungen werden auch dann umgehend an alle betroffenen System verteilt, wenn Systeme nicht mit dem LAN verbunden sind (auch keine VPN Verbindung), sondern nur über ein beliebiges Netz eine Internetverbindung besteht. | A | ||
| C | Lizensierung | |||
| C.1 | Das Lizenzmodell für Server ist computerbasiert, ohne Limitierung/Betrachtung der Zahl der angemeldeten Clients | A | ||
| C.2 | Das Lizenzmodell für Arbeitsstationen ist nutzerbasiert. Ein Nutzer kann mit einer Lizenz an mehreren Arbeitsstationen angemeldet sein. | A | ||
| C.3 | Auf Wunsch kann das Lizenzmodell für Arbeitsstationen auf computerbasierende Zählung umgestellt werden. | A | ||
| D | Funktionalität Endpoint auf Server | |||
| D.1 | Unterstützung von Windows Server ab 2016 und höher | A | ||
| D.2 | Unterstützung von Linux in den wichtigsten Distributionen (Debian, Ubuntu, RHEL, SLES, Oracle) | A | ||
| D.3 | Support von Installation in VMs mindestens unter folgenden Hypervisoren (vSphere, Hyper-V, Xen | A | ||
| D.4 | Die Installation des Endpoint ist via Script durchführbar | A | ||
| D.5 | Die Installation des Endpoint kann ohne direkte Verbindung zum Internet über einen Web-Proxy erfolgen. | A | ||
| D.6 | Die Installation des Endpoint kann über einen internen Cache-Server mit Verbindung zum Internet über einen Web-Proxy erfolgen ohne dass der Server Verbindung zum Internet besitzt. | A | ||
| D.7 | Der Endpoint Agent verfügt über einen signaturbasierte Echtzeit Schutz mit mindestens folgenden Eigenschaften: Überprüft Zugriffe auf lokalen Laufwerken und Netzlaufwerke, überprüft Downloads und Blockiert den Zugriff auf schädliche Webseiten (auf Basis von Inhalt und/oder Kontext). | A | ||
| D.8 | Wahlweise kann der Echtzeitschutz auf lesenden oder schreibenden Zugriff beschränkt werden. | W | ||
| D.9 | Erkennt und blockiert potenziell unerwünchte Anwendungen / Adware | A | ||
| D.10 | Erkennt und blockiert schädliches Verhalten | A | ||
| D.11 | Erkennt und blockiert Kommunikation mit Botnetzen | A | ||
| D.12 | Schädlichen Netzwerkverkehr mit Packet Inspection (IPS) verhindern | A | ||
| D.13 | Die Lösung verfügt über eine automatisch Malware-Bereinigungsfunktion Der Endpoint Agent verfügt über eine Exploit Prevention mit mindestens folgenden Funktionalitäten: | A | ||
| D.14 | - Enforce Data Execution Prevention (DEP): Unterbindet die missbräuchliche Nutzung von Pufferüberläufen - Mandatory Address Space Layout Randomization (ASLR): Verhindert vorhersagbare Code-Speicherorte - Bottom Up ASLR: Optimiert die Randomisierung von Code-Speicherorten - Null Page (Null Dereference Protection): Stoppt Exploits, die Sprungbefehle über die Zero-Page beinhalten - Heap Spray Allocation: Reserviert beim Programmstart Speicherbereiche, die häufig für das Einbringen von Schadcode verwendet werden, um solche Angriffe abzuwehren - Dynamic Heap Spray: Stoppt Angriffe, die verdächtige Sequenzen an verschiedene Stellen des Heaps schreiben - Stack Pivot: Stoppt missbräuchliche Nutzungen des Stack Pointers - Stack Exec (MemProt): Stoppt Code von Angreifern auf dem Stack - Stack-based ROP Mitigations (Caller): Stoppt „Return-Oriented Programming“-Standardangriffe - Branch-based ROP Mitigations (Hardware Augmented): Stoppt Angriffe die komplexe „Return- Oriented Programming“-Angriffe - Structured Exception Handler Overwrite Protection (SEHOP): Stoppt missbräuchliche Nutzungen des Ausnahmehandlers - Import Address Table Filtering (IAF) (Hardware Augmented): Stoppt Angriffe, die nach API-Adressen in der IAT suchen - Load Library: Unterbindet das Laden von Libraries von UNC-Pfaden - Reflective DLL Injection: Verhindert das Laden einer Library vom Speicher in einen Host-Prozess - VBScript God Mode: Verhindert die Ausnutzung von VBScript in IE zur Ausführung von Schadcode - WoW64: Stoppt Angriffe, die auf die 64-Bit-Funktion des WoW64- Prozesses abzielen - Syscall: Stoppt Angreifer, die versuchen, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen - Hollow Process: Stoppt Angriffe, die legitime Prozesse nutzen, um Schadecode zu verbergen - DLL Hijacking: Gibt System-Libraries für heruntergeladene Anwendungen Priorität - Squiblydoo AppLocker Bypass: Verhindert die Ausführung von Remote-Skripte und -Code durch regsvr32 - APC Violation (Double pulsar/AtomBombing): Entdeckt den Missbrauch von Application Procedure Calls - Process Privilege Escalation und Process Owner Changing: Verhindert Process Priviliege Escalation und Process Ower Changing indem es Kernel Token / Ticket Diebstahl erkennt und die Wiederverwendung durch einen Fremd-Prozess verhindert | A |
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| D.15 | Der Endpoint Agent verfügt mindestens über folgende Funktionalitäten: - Diebstahlschutz für Anmeldedaten und Hash-Informationen: Schützt Windows-Systeme vor unautorisierte Interaktionen mit dem LSASS-Laufzeitspeicher, der SAM DB Registry und den Sektoren mit Hash Inforationen auf der Festplatte - Code Cave Verwendung: Erkennt sogenannte Code Cave Inhalte in Anwendungen und verhindert deren Ausführung - Man-in-The-browser (MITB) Schutz: Überwacht Webbrowser um MITB Angriffe durch (Banking-)Trojaner zu erkennen und zu verhindern. - Malicious Process Migration: Erkennt und verhindert unautorisierte Prozess Migration mittels Pen Test Tools (z.B. Metasploit Meterprecter Shell). - Registry Protection: Schützt die Windows Sticky Key Einträge vor Manipulationen und verhindert den Missbrauch von Application Verifier (DoubleAgent). - AMSI-Schutz, über AMSI weitergeleiteter Code (Skripte) wird vor der Ausführung gescannt - Schutz wird im abgesicherten Modus aufrecht erhalten - Missbrauch des abgesicherten Modus wird blockiert. (Erkennnen und blockieren von Aktivitäten, die darauf hindeuten, dass ein Angreifer versucht, das Gerät in den abgesicherten Modus zu versetzen.) - Verwendung von Treiber-APIs überwachen die normalerweise von legitimen Anwendungen wie Druckern oder virtuellen Netzwerkadaptern verwendet werden, um mit Kernel-Modus-Code zu interagieren. - SSL/TLS-Entschlüsselung von HTTPS-Webseiten - QUIC-Browserzugriffe (Quick UDP Internet Connections) auf Webseiten blockieren | A | ||
|---|---|---|---|---|
| D.16 | Der Endpoint Agent verfügt über einen Ransomware Schutz mit mindestens folgenden Funktionalitäten: - Verhaltensbasierte Erkennung schadhafter Dateiverschlüsselungsoperationen an Dateien auf lokalen Datenträgern oder auf Netzlaufwerken - Automatische Wiederherstellung verschlüsselter Dateien: Beim Öffnen einer Datei wird durch einen Backup-Mechanismus der Lösung eine Kopie erstellt und diese im Bedarfsfall (Modifikation durch schadhafte Verschlüsselung) automatisch wiederhergestellt - Schutz vor remote ausgeführter Ransomware: Schadhafte Verschlüsselungsoperationen werden auch dann erkannt und gestoppt, wenn diese nicht durch einen lokalen Prozess, sondern durch ein anderes System über das Netzwerk (remote) ausgeführt werden - unterstützt den Einsatz auf Windows Terminal Servern. - Festplatten und Boot Record Schutz: Erkennt und verhindert die schadhafte sektorbasierte Verschlüsselung von Festplatten und die Manipulation des Master Boot Record (MBR) | A | ||
| D.17 | Die Lösung verfügt über eine Bedrohungsanalyse, die bei einer Erkennung lokal gesammtelte Meta-Daten in die Verwaltung hochlädt und diese dort in aufbereiteter Form anzeigt. Die angezeigten Daten umfassen die vollständige Angriffskette, vom Eintritt ins System bis hin zur Erkennung. | A | ||
| D.18 | Es könne alle Bedrohungsanalysen der letzten 90 Tagen über das Management eingesehen werden. | A | ||
| D.19 | Überblick der Gerätegefährdung und Anzeige, welche Geräte veraltet und anfällig für Bedrohungen sind. | A | ||
| D.20 | Threat Intelligence - Im Rahmen der Bedrohungsanalyse werden für jeden Prozess erweiterte Analysedaten bereitgestellt (bei bekannten Dateien) bzw. können diese Daten angefordert werden (bislang unbekannte Dateien). Werden die erweiterten Analysedaten angefordert wird die Datei zur Analyse in eine Sandbox-System übertrage und ausgeführt. | n A | ||
| D.21 | Die Daten der Bedrohungsanalyse können über das Management mittels einer Volltextsuche durchsucht und gefiltert werden | A | ||
| D.22 | Die Daten der Bedrohungsanalyse können pro Vorfall im CSV-Format exportiert werden | I | ||
| D.23 | Die vollständige Angriffskette, vom Eintritt ins System bis hin zur Erkennung, wird pro Vorfall in visualisierter Form im Management dargestellt | A | ||
| D.24 | Bei Bedarf kann über die Verwaltung ein forensicher Snapshot der Geräteaktivitäten auf dem lokalen Endgerät erzeugt und gespeichert werden | A | ||
| D.25 | In der Standardeinstellung werden alle systemkritische Datei und Registrierungsschlüssel eines Windows-System überwacht und Änderungen werden protokolliert . Die Konfiguration der Standardeinstellungen ist dokumentiert. | A | ||
| D.26 | Es können zusätzliche Überwachungsregeln auf Basis einzelner Dateien, Ordner, Registrierungsschlüssel und Registrierungswerte hinzugeführt werden. Die Verwendung von Systemvariablen wird unterstützt. | A | ||
| D.27 | Der Endpoint verfügt über eine Datei- und Registrierungsüberwachung (File Integrity Monitoring) | A | ||
| D.28 | Per Richtlinie kann eingestellt werden, dass automatisch zusätzliche Schutzmaßnahmen aktiviert werden, wenn ein Gerät angegriffen wird. Diese Einstellung bewirkt aggressivere Schutzmaßnahmen, wenn ein Angriff erkannt wird. Diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, die Aktionen eines Angreifers zu unterbrechen. | A | ||
| D.29 | Der Endpoint verfügt über ein Application Whitelisting (Server Lockdown) um zu verhindern, dass Software auf dem Server ausgeführt werden kann, die sich nicht auf der systemspezifischen Whiteliste befindet. | A | ||
| D.30 | Folgende Anforderungen an den Whitelist-Erstelllungsprozess werden erfüllt: - Über die zentral Verwaltung kann ein Automatismus gestartet werden, der eine systemspezifische Whitelist für ausgewählte System erstellt - Alle Betriebsystemkomponenten inkl. Windows Update werden zur Whiteliste hinzugefügt - Alle installlierten Anwendungen inkl. derer Update-Prozesse werden automatisch zur Whiteliste hinzugefügt - Dateien/Odner können über die zentrale Verwaltung zur Whiteliste eines oder mehrerer Systeme hinzugeführt werden - Dateien/Odner können über die zentrale Verwaltung von der Whiteliste eines oder mehrerer System entfernt werden | A | ||
| D.31 | Bei Bedarf kann das Whitelistverfahren auf einem System über die zentrale Verwaltung unmittelbar und vollständig deaktiviert werden. | A | ||
| E | Funktionalität Endpoint auf Arbeitsstation | A | ||
| E.1 | Unterstützung von Windows 10 und 11 | A | ||
| E.2 | Die Installation des Endpoint ist via Script durchführbar | A | ||
| E.3 | Die Installation des Endpoint kann ohne direkte Verbindung zum Internet über einen Web-Proxy erfolgen. | A | ||
| E.4 | Die Installation des Endpoint kann über einen internen Cache-Server mit Verbindung zum Internet über einen Web-Proxy erfolgen ohne dass der Server Verbindung zum Internet besitzt. | A | ||
| E.5 | Der Endpoint Agent verfügt über einen signaturbasierte Echtzeit Schutz mit mindestens folgenden Eigenschaften: Überprüft Zugriffe auf lokalen Laufwerken und Netzlaufwerken, überprüft Downloads und Blockiert den Zugriff auf schädliche Webseiten (auf Basis von Inhalt und/oder Kontext). | A | ||
| E.6 | Erkennt und blockiert potenziell unerwünchte Anwendungen / Adware | A | ||
| E.7 | Erkennt und blockiert schädliches Verhalten | A |
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| E.8 | Erkennt und blockiert Kommunikation mit Botnetzen | A | ||
|---|---|---|---|---|
| E.9 | Schädlichen Netzwerkverkehr mit Packet Inspection (IPS) verhindern | A | ||
| E.10 | Die Lösung verfügt über eine automatisch Malware-Bereinigungsfunktion Der Endpoint Agent verfügt über eine Exploit Prevention mit mindestens folgenden Funktionalitäten: | A | ||
| E.11 | - Enforce Data Execution Prevention (DEP): Unterbindet die missbräuchliche Nutzung von Pufferüberläufen - Mandatory Address Space Layout Randomization (ASLR): Verhindert vorhersagbare Code-Speicherorte - Bottom Up ASLR: Optimiert die Randomisierung von Code-Speicherorten - Null Page (Null Dereference Protection): Stoppt Exploits, die Sprungbefehle über die Zero-Page beinhalten - Heap Spray Allocation: Reserviert beim Programmstart Speicherbereiche, die häufig für das Einbringen von Schadcode verwendet werden, um solche Angriffe abzuwehren - Dynamic Heap Spray: Stoppt Angriffe, die verdächtige Sequenzen an verschiedene Stellen des Heaps schreiben - Stack Pivot: Stoppt missbräuchliche Nutzungen des Stack Pointers - Stack Exec (MemProt): Stoppt Code von Angreifern auf dem Stack - Stack-based ROP Mitigations (Caller): Stoppt „Return-Oriented Programming“-Standardangriffe - Branch-based ROP Mitigations (Hardware Augmented): Stoppt Angriffe die komplexe „Return- Oriented Programming“-Angriffe - Structured Exception Handler Overwrite Protection (SEHOP): Stoppt missbräuchliche Nutzungen des Ausnahmehandlers - Import Address Table Filtering (IAF) (Hardware Augmented): Stoppt Angriffe, die nach API-Adressen in der IAT suchen - Load Library: Unterbindet das Laden von Libraries von UNC-Pfaden - Reflective DLL Injection: Verhindert das Laden einer Library vom Speicher in einen Host-Prozess - VBScript God Mode: Verhindert die Ausnutzung von VBScript in IE zur Ausführung von Schadcode - WoW64: Stoppt Angriffe, die auf die 64-Bit-Funktion des WoW64- Prozesses abzielen - Syscall: Stoppt Angreifer, die versuchen, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen - Hollow Process: Stoppt Angriffe, die legitime Prozesse nutzen, um Schadecode zu verbergen - DLL Hijacking: Gibt System-Libraries für heruntergeladene Anwendungen Priorität - Squiblydoo AppLocker Bypass: Verhindert die Ausführung von Remote-Skripte und -Code durch regsvr32 - APC Violation (Double pulsar/AtomBombing): Entdeckt den Missbrauch von Application Procedure Calls - Process Privilege Escalation und Process Owner Changing: Verhindert Process Priviliege Escalation und Process Ower Changing indem es Kernel Token / Ticket Diebstahl erkennt und die Wiederverwendung durch einen Fremd-Prozess verhindert | A | ||
| E.12 | Der Endpoint Agent verfügt mindestens über folgende Funktionalitäten: - Diebstahlschutz für Anmeldedaten und Hash-Informationen: Schützt Windows-Systeme vor unautorisierte Interaktionen mit dem LSASS-Laufzeitspeicher, der SAM DB Registry und den Sektoren mit Hash Inforationen auf der Festplatte - Code Cave Verwendung: Erkennt sogenannte Code Cave Inhalte in Anwendungen und verhindert deren Ausführung - Man-in-The-browser (MITB) Schutz: Überwacht Webbrowser um MITB Angriffe durch (Banking-)Trojaner zu erkennen und zu verhindern. - Malicious Process Migration: Erkennt und verhindert unautorisierte Prozess Migration mittels Pen Test Tools (z.B. Metasploit Meterprecter Shell). - Registry Protection: Schützt die Windows Sticky Key Einträge vor Manipulationen und verhindert den Missbrauch von Application Verifier (DoubleAgent). - AMSI-Schutz, über AMSI weitergeleiteter Code (Skripte) wird vor der Ausführung gescannt - Schutz wird im abgesicherten Modus aufrecht erhalten - Missbrauch des abgesicherten Modus wird blockiert. (Erkennnen und blockieren von Aktivitäten, die darauf hindeuten, dass ein Angreifer versucht, das Gerät in den abgesicherten Modus zu versetzen.) - Verwendung von Treiber-APIs überwachen die normalerweise von legitimen Anwendungen wie Druckern oder virtuellen Netzwerkadaptern verwendet werden, um mit Kernel-Modus-Code zu interagieren. - SSL/TLS-Entschlüsselung von HTTPS-Webseiten - QUIC-Browserzugriffe (Quick UDP Internet Connections) auf Webseiten blockieren | A | ||
| E.13 | Der Endpoint Agent verfügt über einen Ransomware Schutz mit mindestens folgenden Funktionalitäten: - Verhaltensbasierte Erkennung schadhafter Dateiverschlüsselungsoperationen an Dateien auf lokalen Datenträgern oder auf Netzlaufwerken - Automatische Wiederherstellung verschlüsselter Dateien: Beim Öffnen einer Datei wird durch einen Backup-Mechanismus der Lösung eine Kopie erstellt und diese im Bedarfsfall (Modifikation durch schadhafte Verschlüsselung) automatisch wiederhergestellt - Schutz vor remote ausgeführter Ransomware: Schadhafte Verschlüsselungsoperationen werden auch dann erkannt und gestoppt, wenn diese nicht durch einen lokalen Prozess, sondern durch ein anderes System über das Netzwerk (remote) ausgeführt werden - Festplatten und Boot Record Schutz: Erkennt und verhindert die schadhafte sektorbasierte Verschlüsselung von Festplatten und die Manipulation des Master Boot Record (MBR) | A | ||
| E.14 | Per Richtlinie kann eingestellt werden, dass automatisch zusätzliche Schutzmaßnahmen aktiviert werden, wenn ein Gerät angegriffen wird. Diese Einstellung bewirkt aggressivere Schutzmaßnahmen, wenn ein Angriff erkannt wird. Diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, die Aktionen eines Angreifers zu unterbrechen. | A | ||
| E.15 | Die Lösung ist in der Lage mindestens auf Basis folgende Gerätetypen Peripheriegeräte zu überwachen und zu blockieren: - Bluetooth-Geräte - Wechseldatenträger - Infrarot-Geräte - Modem - Optische Laufwerke - WLAN Geräte - MTP/PTP Geräte (Smartphones, Tablets, Kameras und Media Player, deren Verbindung über MTP- oder PTP-Protokolle erfolgt.) | A |
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| E.16 | Für die Gerätetypen können mindestens folgende Zugriffsrichtlinien definiert werden: - Erlaubt - Peripheriegeräte dieser Kategorie sind nicht beschränkt - Blockieren - Peripheriegeräte dieser Kategorie sind nicht erlaubt - Schreibgeschützt - auf Peripheriegeräte dieser Kategorie kann nur lesend zugegriffen werden (Wechseldatenträger und optische Laufwerke) - Netzwerkbrücken Speren - verhindert die Nutzung von WLAN bei existierender LAN-Verbindung (WLAN) | A | ||
|---|---|---|---|---|
| E.17 | Ausnahmen können auf Basis eines Geräte-Modells oder für ein einzelnes Gerät (eindeutige ID) erstellt werden | A | ||
| E.18 | Beim Hinzufügen von Ausnahmen wird eine Liste mit allen bislang erkannten Periperiegeräte inkl. aller relevanten Details zur Identifizierung des Gerätes angezeigt. Ein oder mehrere Geräte können aus dem Liste ausgewählt und in die Liste überführt werden. | W | ||
| E.19 | Auf Basis von Richtlinien kann festgelegt werden, welche Anwendungen nicht verwendet bzw. nicht installiert werden können. Die Nutzung einer gesperrten Anwendung wird direkt beim Start der Anwendung bzw. bei deren Installation unterbunden | A | ||
| E.20 | Auf Basis eines Regelwerks, kann der Transfer von Dateien mit sensiblen Daten überwacht und beschränkt werden | A | ||
| E.21 | Folgende Anforderungen an das Regelwerk der Lösung werden erfüllt: - Inhaltsregeln: Die Übertragung kann auf Basis des Inhalts einer Datei gesteuert werden - Dateiregel: Die Übertragung kann auf Basis des Dateityps oder Dateinamens gesteuert werden | A | ||
| E.22 | Zur Überprüfung des Dateityps kommt ein "True File-Type"-Erkennungsverfahren zum Einsatz. Eine Überprüfung des Dateitypes auf Basis der Dateiendung ist nicht ausreichend. | A | ||
| E.23 | Inhaltsregeln: Zur Erkennung von Daten stehen auf Deutschland / EU angepasste Vorlagen zur Verfügung | A | ||
| E.24 | Inhaltsregeln: Es können manuell weitere Erkennungsmuster angelegt werden | A | ||
| E.25 | Inhaltsregeln: Es können Inhaltsregeln auf Basis von selbstdefinierten Begriffen (Schlagworten) erzeugt werden | A | ||
| E.26 | Inhaltsregeln: Es können Inhaltsregeln auf Basis von selbstdefinierten regulären Ausdrücken erzeugt werden | A | ||
| E.27 | Die Lösung bietet die Möglichkeit den Zugriff auf bestimmte Web-Inhalte und Downloads einzuschränken. Die Einschränkungen werden durch einen lokal installieren Agenten umgesetzt. | A | ||
| E.28 | Der Download mindestens folgender riskanter Dateitypen kann über eine True-File-Type Erkennungsverfahren eingeschränkt werden werden: - ActiveX Controls (ocx) - Adobe Flash Video (flv, swf) - Adobe PDF (pdf) - DOS-Befehlsdatei (com) - Java Applet (Class) und Java Archiv (jar) - Sonstige ausführbare Dateien - Windows Bibliotheksdatei (dll) - Windows Executable (exe) - Windows Installer (msi) | A | ||
| E.29 | Der Zugriff mindestens auf folgende Kategorien für Web-Inhalte können eingeschränkt werden: - Werbung - Nicht kategorisierte Seiten - Produktivitätsbezogene Kategorien (u.a. Glücksspiel, Jobsuche, Immobilien, Shopping, Sport, Unterhaltung, Reise etc.) - Soziale Netzwerke (u.a. Blogs und Foren, Chat, Dating etc.) - Jugendgefährdende und potenziell unangebrachte Inhalte (u.a. Alkohol und Tabak, Gewalt, Hacking, Illegale Drogen, Pornografie, Waffen etc.) - Übermäßige Bandbreitennutzung (Streaming Medien, Peer-to-Peer) - Geschäftsrelevante Kategorien (u.a. Bildung und Forschung, Business, Suchmaschinen, Öffentlicher Dienst, Wohlfahrts- und Berufsverbände etc.) - Webbasierte E-Mails und Downloads | A | ||
| E.30 | In den Richtlinien kann pro Kategorie und Unterkategorie festgelegt werden, ob der Zugriff auf die entsprechenden Web-Inhalte erlaubt, verboten oder der Benutzer gewarnt werden soll | A | ||
| E.31 | Die Kategorisierung einer Webseite oder Domäne kann manuell angepasst werden. | A | ||
| E.32 | Ein Manipulationsschutz verhindert, dass am System selbst Einstellungen durch Unberechtigte geändert oder Schutz-Mechanismen deaktiviert werden können | A | ||
| E.33 | Der Manipulationsschutz verhindert mindestens folgende Angriffe auf die Lösung: - Dienste der Lösung über den Dienste-Bereich des Betriebssystems (services.msc) beenden - Dienste der Lösung über den Task Manager des Betriebssystems beenden - Dienste der Lösung über die Kommandozeile des Betriebssystem beenden - Die Konfiguration der Dienste der Lösung über den Dienste-Bereich des Betriebssystems (services.msc) ändern - Die Konfiguration der Dienste der Lösung über die Kommandozeile des Betriebssystems ändern - Deinstallation der Lösung - Erneute Installation der Lösung - Beenden von Prozessen der Lösung über Task Manager - Löschen und Ändern geschützer Dateien oder Verzeichnisse der Lösung - Löschen und Ändern geschützter Registry-Keys der Lösung | A | ||
| E.34 | Der Maniplationsschutz kann am System selbst durch Eingabe eines Kennwortes deaktiviert werden. Dieser Vorgang wird als Ereignis in der zentralen Verwaltung protokolliert | A | ||
| E.35 | Das Kennwort zur Deaktivierung des Manipuationsschutzes wird automatisch erstellt, ist individuell/systemspezifisch und wird in den zentralen Verwaltung hinterlegt | A | ||
| E.36 | Der Manipulationsschutz kann über die zentrale Verwaltung pro System de-/aktiviert werden. | A | ||
| E.37 | Um eine nachträgliche Deaktivierung zu ermöglichen, werden die Kennwörter zur Deaktivierung des Manipulationsschutzes über den Zeitraum der Löschung eines Systems hinaus in der Verwaltungsobfläche gespeichert | A |
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| F | Funktionalität Bedrohungsanalyse | |||
|---|---|---|---|---|
| F.1 | Die Lösung verfügt über eine Bedrohungsanalyse, die bei einer Erkennung lokal gesammtelte Meta-Daten in die Verwaltung hochlädt und diese dort in aufbereiteter Form anzeigt. Die angezeigten Daten umfassen die vollständige Angriffskette, vom Eintritt ins System bis hin zur Erkennung. | A | ||
| F.2 | Es könne alle Bedrohungsanalysen der letzten 90 Tagen über das Management eingesehen werden. | A | ||
| F.3 | Überblick der Gerätegefährdung und Anzeige, welche Geräte veraltet und anfällig für Bedrohungen sind. | A | ||
| F.4 | Es werden durch die Bedrohungsanalyse mindestens folgende Informationen zu Vorfällen im Management bereitgestellt: - Name des angemeldeten Benutzers zum Zeitpunkt der Erkennung - Computername - Zeitpunkt der Erkennung (Datum und Uhrzeit) - Name aller aktive Prozesse zum Zeitpunkt der Erkennung inkl. vollständiger Pfadangabe, Prozess-ID, Datei-Hash (SHA256), Start/End Time, Interaktionen, Datei Reputation Bewertungen (bekannt gut/schadhaft, unbekannt) und Befehlszelenaufrufe / Parameterübergabewerte (z.B. Powershell) - Bei Ransomware: Namen aller angegriffene Geschäftsdateien inkl. vollständiger Pfadangabe - Aktive Netzwerkverbindungen inkl. IP-Adresse / DNS Name / URL - Zugriff auf die Registry unter Angabe der Registry-Pfade | A | ||
| F.5 | Threat Intelligence - Im Rahmen der Bedrohungsanalyse werden für jeden Prozess erweiterte Analysedaten bereitgestellt (bei bekannten Dateien) bzw. können diese Daten angefordert werden (bislang unbekannte Dateien). Werden die erweiterten Analysedaten angefordert wird die Datei zur Analyse in eine Sandbox-System übertrage und ausgeführt. Folgende Daten werden mindestens angezeigt: - Link zu Erkennungen für diese Datei bei bei Virus Total - Bewertung des Bekanntheits/Verbreitungsgrad der Datei - Analyseergebnis der Dateiattribute der Datei im Vergleich zu bekannten guten und bekannten schädlichen Dateien - Analyseergebnis der Code-Ähnlichkeiten der Datei im Vergleich zu bekannten guten und bekannten schädlichen Dateien - Analyseergebnis des Dateinamens/Pfads im Vergleich zu bekannten guten und bekannten schädlichen Dateien - Datei-Informationen: Produkt, Dateityp, Copyright, Originalname, Interner Name, Dateiversion, Firmenname, Beschreibung, Anmerkungen, Dateigröße, Ziel-Computer, Zeitstempel der Kompilierung, PDB-Pfad, Sprache - Zertifikatsinformationen: Signiert am und Signiert von | n A | ||
| F.6 | Die Daten der Bedrohungsanalyse können über das Management mittels einer Volltextsuche durchsucht und gefiltert werden | A | ||
| F.7 | Die Daten der Bedrohungsanalyse können pro Vorfall im CSV-Format exportiert werden | W | ||
| F.8 | Die vollständige Angriffskette, vom Eintritt ins System bis hin zur Erkennung, wird pro Vorfall in visualisierter Form im Management dargestellt | A | ||
| F.9 | Bei Bedarf kann über die Verwaltung ein forensicher Snapshot der Geräteaktivitäten auf dem lokalen Endgerät erzeugt und gespeichert werden | A | ||
| F.10 | Live und DataLake Abfragesystem (Threat Hunting und IT Security Compliance) - folgende Anforderungen werden mindestens erfüllt: - Möglichkeit live die Sensoren auf Clients und Servern zentralisiert abzufragen. - Möglichkeit die Telemetrie zentralisiert aus dem DataLake abzufragen. - Eine standartisierte Abfragesprache (SQL) kommt zum Einsatz. - Historische Informationen über z.B. Dateizugriffe, Netzwerkzugriffe etc. können bis zu 90 Tage abgefragt werden. - Variablen können in den Abfragen genutzt werden. - Statistiken (wie z.B. Ausführzeit, übertragende Datenmenge & Systemauswirkung) zur Laufzeit der Abfragen werden dargestellt. - Abfrageergebnisse können im CSV Format exportiert werden. - Externe Datenquellen können für Abfragen genutzt werden - Abfrageergebnisse können unmittelbar als Ausgangswert für neue Abfragen genutzt werden. - Über eine KI-Suche können in natürlicher Sprache (Prompt) Daten aus dem DataLake abgefragt werden. | A | ||
| F.11 | Die Lösung besitzt die Möglichkeit einer Live Response (Remote Terminal Zugriff) mit mindestens folgenden Eigenschaften: - Absicherung des Zugriffs über mehrstufige Authentifizierung - Auditierung des Zugriffs - Möglichkeit der Nutzung einer Consolen Sitzung mit System-Rechten - Verwendung von DOS-, UNIX- oder Linux-Befehle (je nach Betriebssystem des Zielgerätes) | A | ||
| F.12 | Die Lösung besitzt die Möglichkeit einer KI gestützte Erkennung mit mindestens folgenden Merkmalen: - priorisierte Liste verdächtiger Aktivitäten und anfälliger Konfigurationen - Zuordnung der Aktivitäten zu den TTPs aus dem MITRE ATT&CK Framework - Risiko Einstufung verdächtiger Aktivitäten (Skala von 1 bis 10 ) - In der Erkennung wird die Datenquelle (z.B. Name des Herstellers des verwendeter Sensor) angezeigt. - In der Erkennung wird die Kategorie (z.B. der Typ der Sicherheitslösung, wie Endpoint oder Netzwerk) angezeigt. - In der Erkennung können alle Rohdaten, die zu deren Erstellung verwendet wurden, eingesehen werden. - Werte aus der Erkennung können unmittelbar als Ausgangswert für weiterführende Abfragen genutzt werden. - Der Zeitraum für die Darstellung von Erkennungen kann individuell angepasst werden. - Erkennungen können nach verschiedenen Kriterien (u.a. Schweregrad, Betriebssystem, MITRE-ATT&CK Taktik) gefiltert werden | A | ||
| F.13 | Zur Bearbeitung der generierten Erkennungen, stellt die Lösung ein Fallverwaltungssystem bereit, das folgende Anforderungen erfüllt: - Manuelle oder automatische Erstellung von neuen Fällen - Ein Fall kann einem Besitzer zuordnet werden - Einem Fall können ein oder mehrere Erkennungen zugeordnet werden - In einem Fall können Notizen gespeichert werden - In einem Fall wir der chronologischer Verlauf des Bearbeitungsvorgangs dargestellt - Reaktionsmaßnahmen können ausgeführt, der Ausführungsverlauf der angewandten Maßnahmen angezeigt und darüber hinaus im Fall dokumentiert werden. | A |
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| G | Funktionalität Managed Detection & Response (MDR) | |||
|---|---|---|---|---|
| G.1 | Proaktives Aufspüren und Prüfen von potenziellen Bedrohungen und Vorfällen | A | ||
| G.2 | Nutzen aller vorliegenden Informationen, um Ausmaß und Schwere von Bedrohungen zu bestimmen | A | ||
| G.3 | Bereitstellen konkreter Ratschläge, um die Ursache wiederholt auftretender Vorfälle zu bekämpfen (vollständige Ursachenanalyse) | A | ||
| G.4 | Security Health Check (proaktive Untersuchungen von Betriebsbedingungen und empfohlene Konfigurations-Verbesserungen) | A | ||
| G.5 | Aktivitätsreports (Zusammenfassungen der Aktivitäten im Rahmen von Wochen und Monatsreports) | A | ||
| G.6 | Angriffserkennung (Erkennung von Angriffs Taktiken, Techniken und Prozessen (TTPs)) | A | ||
| G.7 | 24/7 Bedrohungssuche (Mithilfe von Data Science, Threat Intelligence und der Intuition erfahrener Bedrohungsexperten werden verschiedene Informationen kombiniert, um das Verhalten von Angreifern vorherzusagen und neue Angriffsindikatoren (IoA) zu identifizieren) | A | ||
| G.8 | Dedizierter Ansprechpartner beim Incident Response Team | A | ||
| G.9 | Direkter Telefon-Support bei Vorfällen | A | ||
| G.10 | Monatliches Briefing zu aktuellen Bedrohungen | A | ||
| G.11 | Stoppen und Eindämmen von Bedrohungen | A | ||
| G.12 | Proaktives Aufspüren und Prüfen von potenziellen Bedrohungen | A | ||
| G.13 | Korrelieren aller vorliegenden Informationen, um Ausmaß und Schwere zu bestimmen | A | ||
| G.14 | Ergreifen von Maßnahmen zum Stoppen und Eindämmen von Bedrohungen | A | ||
| G.15 | Vollständiges Incident-Response: komplette Neutralisierung von Bedrohungen ohne Zusatzkosten oder zeitlicher Beschränkung. | A | ||
| G.16 | Zielzeit für Fallerstellung: 2 Minuten nach Erkennung | A | ||
| G.17 | Zielzeit für die erste Reaktionsmaßnahme: 30 Minuten nach der Fallerstellung | A | ||
| G.18 | Die Antwortzeiten sind in einem Service-Level-Argement definiert | A | ||
| G.19 | Breach Protection Warranty in Höhe von bis zu 1 Mio. US-Dollar für Reaktionsmaßnahmen | A | ||
| H | Unterstützung bei Inbetriebnahme der MDR-Lösung durch den Anbieter der Lösung | |||
| H.1 | Unterstützung bei Inbetriebnahme der Verwaltungsoberfläche nach "Best Practice" | A | ||
| H.2 | Unterstützung bei Rollout der Endpoint Agenten, Erstellung und Test der Verteilung via Script | A | ||
| H.3 | Einführung in die Benutzung der Verwaltungsoberfläche zur Nutzung der Daten für Bedrohungsanalyse (Threat Hunting) und Auswertung | A | ||
| H.4 | Plausibilitäts- und Sicherheitscheck nach Inbetriebnahme | A |
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Bewertungsmatrix
VgV - Offenes Verfahren Beschaffung eines Managed Detection & Response System (MDR)
Bewert- Punkte Nr. Auswahlkriterien ung
| 1. | A n g e b o t e n e sH Goensoarmart/sPurmeisme (brutto) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Angebotenes Gesamtsumme (brutto) | 0 - 40 Punkte | Die Summe aller Bieter wird miteinander verglichen. Punktbewertung: 40 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 1,5 fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenso 0 Punkte. Für dazwischenliegende Angebote erfolgt die Punktbewertung mittels linearer Interpolation gerundet mit zwei Stellen nach dem Komma. | ||||
| Zwischensumme |
| 2. | Technische Qualität/Erkennung & Reaktionsfähigkeit | |||
|---|---|---|---|---|
| 2.1 | - Nachweis der Detektionsrate (z. B. False Positive / True Positive Rate) - Qualität & Umfang der Reaktionsmechanismen - Referenzfälle / Demoszenarien - Integrationsfähigkeit in bestehende Systeme | 0 - 30 Punkte | 0 Punkte: ungenügend, Anforderungen nicht erfüllt 1 Punkt: sehr schwach, nur teilweise erfüllt 2 Punkte: ausreichend, Mindestanforderungen erfüllt 3 Punkte: gut, Anforderungen weitgehend erfüllt 4 Punkte: sehr gut, Anforderungen übertroffen 5 Punkte: exzellent, innovativ & nachweislich überdurchschnittlich | erreichte Punkte * 6 = max. 30 Punkte |
| Zwischensumme |
| 3. | Erfahrungen/Referenzen (öffentliche Hand, Kommunen) | |||
|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Referenz des Bieters, Mindestanforderung | nicht gegeben = 0 Punkte (Ausschluss) | gegeben = kein Ausschluss | |
| 3.2 | Referenz des Bieters, Zusatzkriterien | 0 oder 5 Punkte | Projekterfahrung mit öffentlicher Verwaltung /kommunalen Auftraggebern. 5 Zusatzpunkte | |
| Zwischensumme |
| 4. | SLA/Supportkonzept & Personelle Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|
| 4. | - Verfügbarkeit / Reaktionszeiten laut SLA - Eskalationsmatrix - 24/7 SOC-Betreuung - Qualifikation & Anzahl der Supportmitarbeitenden | 0 - 15 Punkte | 0 Punkte: ungenügend, Anforderungen nicht erfüllt 1 Punkt: sehr schwach, nur teilweise erfüllt 2 Punkte: ausreichend, Mindestanforderungen erfüllt 3 Punkte: gut, Anforderungen weitgehend erfüllt 4 Punkte: sehr gut, Anforderungen übertroffen 5 Punkte: exzellent, innovativ & nachweislich überdurchschnittlich | erreichte Punkte * 3 = max. 15 Punkte |
| Zwischensumme |
| 5. | Datenschutz / Compliance | |||
|---|---|---|---|---|
| 5. | - Datenstandorte (EU-EWR / DE) - AV-Vertrag - ISO 27001 / 9001 Zertifikate - Datenschutzkonzept | 0 - 10 Punkte | 0 Punkte: ungenügend, Anforderungen nicht erfüllt 1 Punkt: sehr schwach, nur teilweise erfüllt 2 Punkte: ausreichend, Mindestanforderungen erfüllt 3 Punkte: gut, Anforderungen weitgehend erfüllt 4 Punkte: sehr gut, Anforderungen übertroffen 5 Punkte: exzellent, innovativ & nachweislich überdurchschnittlich | erreichte Punkte * 2 = max. 10 Punkte |
| Zwischensumme |
Gesamtsumme: max. 100 Punkte
[Seite 42]
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Als Anlage zum Vertrag / zur Leistungsbeschreibung vom [Datum]
- nachfolgend „Leistungsvereinbarung“ -
zwischen der Bundesrepublik Deutschland (XXXX XXX), vertreten durch [öffentliche Stelle]
- nachfolgend „Verantwortlicher“ -
und
[Vertragspartner]
-
nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ -
-
beide nachfolgend gemeinsam „Vertragsparteien“ -
wird die folgende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen:
Mustervereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Version 2.1
[Seite 43]
Seite 2 | 13
Inhalt
Präambel ................................................................................................................... 3
§ 1 Anwendungsbereich .............................................................................................. 3
§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhalts ......................................................................... 3
§ 3 Verpflichtungen und Weisungsbefugnis .................................................................... 4
§ 4 Beachtung zwingender gesetzlicher Pflichten durch den Auftragsverarbeiter ................. 5
§ 5 Technisch-organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle ...................................... 5
§ 6 Mitteilung bei Verstößen durch den Auftragsverarbeiter.............................................. 6
§ 7 Löschung und Rückgabe von Daten ......................................................................... 7
§ 8 Subunternehmen .................................................................................................. 7
§ 9 Datenschutzkontrolle ............................................................................................. 8
§ 10 Haftung und Schadenersatz .................................................................................. 8
§ 11 Schlussbestimmungen ......................................................................................... 8
Anhang „Weisungsbefugnis“ zu § 3 (nach Zuschlagserteilung auszufüllen) ....................... 10
Anhang „Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)“ .............................................. 11
Anhang „Subunternehmen“ zu § 8 .............................................................................. 13
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Präambel
Die Vertragsparteien sind mit der Leistungsvereinbarung ein Auftragsverarbeitungsverhältnis eingegangen. Um die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gemäß den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Ver- arbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richt- linie 95/46/EG - DSGVO), und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu konkretisieren, schließen die Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vereinbarung findet Anwendung auf die Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) aller per- sonenbezogener Daten (im Folgenden: Daten), die Gegenstand der Leistungsvereinbarung sind oder im Rahmen von deren Durchführung anfallen und auf Weisung des Verantwortlichen verarbeitet werden. Nicht unter den Anwendungsbereich fallen Daten von Mitarbeitern des Auftragsverarbeiters, soweit sie ausschließlich das Beschäftigungsverhältnis mit dem Auf- tragsverarbeiter betreffen.
(2) Diese Vereinbarung gilt vorranging vor anderen Vereinbarungen und Abreden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, es sie denn, zwischen den Parteien wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhalts
(1) Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung sowie Umfang, Art und Zweck der vor- gesehenen Verarbeitung von Daten bestimmen sich nach der Leistungsvereinbarung, die die- ser Vereinbarung angefügt ist.
(2) Folgende Arten personenbezogener Daten sind Gegenstand der Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter:
[Datenarten & -kategorien einfügen, bspw. Personenstammdaten, Kontaktdaten, bestimmte Gesundheitsdaten oder Verweis auf Leistungsbeschreibung im Anhang]
(3) Der Kreis der durch den Umgang mit ihren Daten betroffenen Personen ist (Kategorien betroffener Personen):
[Aufzählung und Beschreibung der betroffenen Personenkreise, bspw. Beschäftigte, Bewer- berInnen, Veranstaltungsteilnehmende oder Verweis auf Leistungsbeschreibung im Anhang ]
(4) Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden [keine] besondere[n] Kategorien von Daten verarbeitet.
(5) Die verarbeiteten personenbezogenen Daten haben einen [normalen/ hohen] Schutzbe- darf.
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§ 3 Verpflichtungen und Weisungsbefugnis
(1) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen durch datenschutzrechtliche Vorschriften (insbesondere die DSGVO) auferlegten Pflichten einzuhalten. Der Verantwortliche kann je- derzeit die Herausgabe, Berichtigung, Anpassung, Löschung und Einschränkung der Verar- beitung der Daten verlangen.
(2) Zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte der betroffenen Personen unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen angemessen, insbesondere durch die Gewährleis- tung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.
(3) Soweit sich eine betroffene Person zwecks Geltendmachung eines Betroffenenrechts un- mittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten.
(4) Der Auftragsverarbeiter darf Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Verant- wortlichen verarbeiten, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder des Mitgliedstaates, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wich- tigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO). Eine Weisung ist die auf einen bestimmten Umgang des Auftragsverarbeiters mit Daten gerichtete schriftliche, elektronische oder mündliche Anordnung des Verantwortlichen. Die Anordnungen sind zu do- kumentieren. Die Weisungen werden zunächst durch die Leistungsvereinbarung definiert und können von dem Verantwortlichen danach in dokumentierter Form durch eine einzelne Wei- sung geändert, ergänzt oder ersetzt werden.
(5) Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auf- tragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange aus- zusetzen, bis sie von Seiten des Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird. Die weisungs- berechtigten Personen auf Seiten des Verantwortlichen sowie die zum Empfang der Weisungen berechtigten Personen auf Seiten des Auftragsverarbeiters sowie die vorgesehenen Informa- tionswege sind im Anhang „Weisungsbefugnis“ festgelegt.
(6) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes mit Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren.
(7) Auskünfte an Dritte oder die betroffene Person darf der Auftragsverarbeiter nur nach vor- heriger ausdrücklicher schriftlicher (oder dokumentierter elektronischer) Zustimmung durch den Verantwortlichen erteilen, es sei denn er ist nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Herausgabe verpflichtet.
(8) Der Auftragsverarbeiter verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbeson- dere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben, es sei denn er ist nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Herausgabe verpflichtet. Kopien und Duplikate wer- den ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt.
(9) Der Verantwortliche führt das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten i.S.d. Art. 30 Abs. 1 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Wunsch Informati- onen zur Aufnahme in das Verzeichnis zur Verfügung. Der Auftragsverarbeiter führt entspre- chend den Vorgaben des Art. 30 Abs. 2 DSGVO ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung.
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(10) Die Verarbeitung der Daten im Auftrag des Verantwortlichen findet ausschließlich auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) / der Bundesrepublik Deutschland statt. Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbei- ter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grund- lage schriftlicher (oder dokumentierter elektronischer) Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mit- gliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der DSGVO im Einklang stehen. Die grundlegenden Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleiben unberührt.
(11) Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass ihm unterstellte natürliche Personen, die Zu- gang zu Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten. Eine Verar- beitung von Daten außerhalb der Betriebsräume des Auftragsverarbeiters (z.B. Telearbeit, Heimarbeit, Home Office, mobiles Arbeiten) bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen (oder dokumentierten elektronischen) Zustimmung des Verantwortlichen, die erst nach Fest- legung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen für die Verarbeitungssi- tuation erteilt werden kann.
§ 4 Beachtung zwingender gesetzlicher Pflichten durch den Auftragsverarbeiter
(1) Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Ver- schwiegenheitspflicht unterliegen und weist dies dem Verantwortlichen auf Wunsch nach. Dies umfasst auch die Belehrung über die in diesem Auftragsverarbeitungsverhältnis beste- hende Weisungs- und Zweckbindung.
(2) Die Vertragsparteien unterstützen sich gegenseitig beim Nachweis und der Dokumentation der ihnen obliegenden Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung einschließlich der Umsetzung der notwendigen technischen und organisa- torischen Maßnahmen (Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen hierzu bei Bedarf entsprechende Informationen zur Verfügung.
(3) Sofern der Auftragsverarbeiter der gesetzlichen Pflicht zur Benennung einer bzw. eines Datenschutzbeauftragte/n unterliegt, sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten dem Verantwortlichen zum Zwecke der direkten Kontaktaufnahme mitzuteilen. Unterliegt der Auftragsverarbeiter nicht der Benennungspflicht, teilt er dem Verantwortlichen die Kontaktda- ten eines Ansprechpartners für den Datenschutz mit.
(4) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich über Kontrollen und Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörden oder falls eine Aufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei dem Auftragsverarbeiter anfragt, ermittelt oder sonstige Erkundigungen ein- zieht.
§ 5 Technisch-organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle
(1) Die Vertragsparteien vereinbaren die in dem Anhang „Technisch-organisatorische Maßnah- men“ zu dieser Vereinbarung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Der Anhang „Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)“ wird Gegenstand dieser Vereinbarung.
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(2) Ergibt eine Prüfung des Verantwortlichen einen Anpassungsbedarf der vom Auftragsverar- beiter zu ergreifenden technisch-organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO, sind die Anpassungen vom Auftragsverarbeiter umzusetzen.
(3) Technische und organisatorische Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. In- soweit ist es dem Auftragsverarbeiter gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzuset- zen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der in dem Anhang „Technisch-organisatorische Maß- nahmen (TOM)“ festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderun- gen sind zu dokumentieren.
(4) Der Auftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, die zum Nachweis der Einhaltung der in dieser Vereinbarung getroffenen und der gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind. Er wird insbesondere Überprüfungen/ In- spektionen, die vom Verantwortlichen oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchge- führt werden, ermöglichen und deren Durchführung unterstützen.
(5) Die Überprüfung kann auch auf der Grundlage vorgelegter aktueller Testate, von Berichten hinreichend qualifizierter und unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, unabhängige Datenschutzauditoren), durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO, einer Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit erfolgen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, den Verantwortlichen über den Ausschluss von genehmigten Verhaltensregeln gemäß Art. 41 Abs. 4 DSGVO, den Widerruf einer Zertifizierung gemäß Art. 42 Abs. 7 DSGVO und jede andere Form der Aufhebung oder wesentlichen Änderung der vorgenannten Nachweise unverzüglich zu unterrichten.
(6) Die Überprüfung kann auch durch eine Inspektion vor Ort erfolgen. Der Verantwortliche kann sich hierzu in den Betriebsstätten des Auftragsverarbeiters zu den üblichen Geschäfts- zeiten ohne Störung des Betriebsablaufs von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhal- tung der gesetzlichen Vorgaben oder der zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen technischen und organisatorischen Erfordernisse überzeugen.
(7) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen darüber hinaus alle erforderlichen In- formationen zur Verfügung, die er für die Prüfungen nach Absatz 4 sowie für eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz der Daten (Datenschutz- Folgenabschätzung i.S.d. Art. 35 DSGVO) benötigt.
(8) Der Auftragsverarbeiter hat im Benehmen mit dem Verantwortlichen alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten bzw. der Sicherheit der Verarbeitung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Stands der Technik, sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen.
§ 6 Mitteilung bei Verstößen durch den Auftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen umgehend bei schwerwiegenden Störungen seines Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Verstöße gegen diese Vereinbarung sowie gesetzliche Datenschutzbestimmungen, bei Verstößen gegen solche Bestimmungen oder an- deren Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Verantwortlichen. Dies gilt ins- besondere im Hinblick auf die Meldepflicht nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO sowie auf korrespon- dierende Pflichten des Verantwortlichen nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO. Der Auftragsverar- beiter sichert zu, den Verantwortlichen erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen. Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO für den Verantwortlichen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Weisung gem. § 3 dieser Vereinbarung durchführen.
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§ 7 Löschung und Rückgabe von Daten
(1) Überlassene Datenträger und Datensätze verbleiben im Eigentum des Verantwortlichen.
(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen oder früher nach Aufforderung durch den Verantwortlichen, jedoch spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung, hat der Auftragsverarbeiter sämtliche im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitete personen- bezogene Daten dem Verantwortlichen zurückzugeben oder nach vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen datenschutzgerecht zu löschen bzw. zu vernichten. Dies umfasst insbeson- dere dem Auftragsverarbeiter überlassene Daten, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungser- gebnisse sowie Datenbestände (wie auch hiervon gefertigte Kopien oder Reproduktionen), die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen. Eine weitere Speicherung ist nur zu- lässig, wenn hierzu eine Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitglied- staats besteht. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Ein Löschungsprotokoll ist dem Verantwortlichen auf Anforderung vorzulegen.
(3) Der Auftragsverarbeiter kann Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ord- nungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen bis zu deren Ende auch über das Vertragsende hinaus aufbewahren. Alternativ kann er sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Verantwortlichen übergeben. Für die nach Satz 1 aufbewahrten Daten gelten nach Ende der Aufbewahrungsfrist die Pflichten nach Absatz 2.
§ 8 Subunternehmen
(1) Der Auftragsverarbeiter darf weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmen) nur nach ei- nem der nachfolgenden Verfahren einsetzen: [Zutreffendes bitte ankreuzen]
Der Auftragsverarbeiter darf keinen seiner Verarbeitungsvorgänge, die er im Auftrag des Verantwortlichen gemäß dieser Vereinbarung durchführt, ohne vorherige geson- derte schriftliche (oder dokumentierte elektronische) Genehmigung des Verantwortli- chen an einen Subunternehmer untervergeben. Der Auftragsverarbeiter reicht den An- trag für die gesonderte Genehmigung mindestens vier Wochen vor der Beauftragung des betreffenden Subunternehmers zusammen mit den Informationen ein, die der Ver- antwortliche benötigt, um über die Genehmigung zu entscheiden. Die Liste der vom Verantwortlichen genehmigten Subunternehmer findet sich im Anhang „Subunterneh- men“. Die Parteien halten den Anhang jeweils auf dem neuesten Stand.
Der Auftragsverarbeiter erhält die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Subunternehmen, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens vier Wochen im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Subunternehmen und räumt dem Verant- wortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des betreffenden Sub- unternehmens Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auf- tragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Ver- fügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
Nicht als Leistungen von Subunternehmen im Sinne dieser Regelung gelten Dienstleistungen, die der Auftragsverarbeiter bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung der Auftragsdurch- führung in Anspruch nimmt, beispielsweise Telekommunikationsdienstleistungen. Der Auf- tragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
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(2) Wenn Subunternehmen durch den Auftragsverarbeiter eingeschaltet werden, hat der Auf- tragsverarbeiter sicherzustellen, dass seine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Subunter- nehmen so gestaltet sind, dass das Datenschutzniveau mindestens der Vereinbarung zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter entspricht und alle vertraglichen und ge- setzlichen Vorgaben beachtet werden; dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den Einsatz geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung eines ange- messenen Sicherheitsniveaus der Verarbeitung.
(3) Dem Verantwortlichen sind in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Subunternehmen Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Ebenso ist der Verantwortlichen berechtigt, auf schriftliche (oder dokumentierte elektronische) Anforde- rung vom Auftragsverarbeiter Auskunft über den Inhalt des mit dem Subunternehmen ge- schlossenen Vertrages und die darin enthaltene Umsetzung der datenschutzrelevanten Ver- pflichtungen des Subunternehmens zu erhalten.
(4) Kommt das Subunternehmen seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nach, so haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmens. Der Auftragsverarbeiter hat in diesem Falle auf Verlangen des Verantwortlichen die Beschäftigung des Subunternehmens ganz oder teilweise zu beenden oder das Vertragsverhältnis mit dem Subunternehmen zu lösen, wenn und soweit dies nicht unverhältnismäßig ist.
§ 9 Datenschutzkontrolle
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, der/dem Datenschutzbeauftragten des Verantwort- lichen zur Erfüllung ihrer bzw. seiner jeweiligen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Zusam- menhang mit diesem Auftrag Zugang zu den üblichen Geschäftszeiten zu gewähren. Er duldet insbesondere Betretungs-, Einsichts- und Fragerechte einschließlich der Einsicht in durch Be- rufsgeheimnisse geschützte Unterlagen. Er wird seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwei- sen, mit dem/ der Datenschutzbeauftragten zu kooperieren, insbesondere ihre bzw. seine Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Die nach Gesetz bestehenden Ver- schwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte der Genannten bleiben davon un- berührt.
§ 10 Haftung und Schadenersatz
Auf Artikel 82 DSGVO wird bezüglich der Haftung und des Rechts auf Schadenersatz verwie- sen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und aller ihrer Bestandteile - ein- schließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragsverarbeiters - bedürfen einer schriftlichen Ver- einbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfor- dernis.
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(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirk- samen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige wirksame und durchführbare Rege- lung, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.
Datum, Ort Datum, Ort
Unterschrift (Verantwortlicher) Unterschrift (Auftragsverarbeiter)
Name, Vorname, Funktion Name, Vorname, Funktion
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Anhang „Weisungsbefugnis“ zu § 3 (nach Zuschlagserteilung auszufüllen)
zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vom [Datum] zwischen XXXXXX XXXX und [Vertragspartner]
Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auf- tragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange aus- zusetzen, bis sie von Seiten des Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird. Die weisungs- berechtigten Personen auf Seiten des Verantwortlichen sowie die zum Empfang der Weisungen berechtigten Personen auf Seiten des Auftragsverarbeiters sowie die vorgesehenen Informa- tionswege sind nachfolgend festgelegt.
Weisungsberechtigte Personen auf Seiten des Verantwortlichen:
X (Weisungsbefugter) XX (Stelllvertreter) …
Zum Empfang der Weisungen berechtigte Personen auf Seiten des Auftragsverar- beiters:
Y (für … Bereich) YY (für … Bereich) YYY (Stellvertreter) …
Vorgesehene Informationswege, wenn eine Weisung nach Meinung des Auf- tragsverarbeiters gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt: [Zutreffendes bitte ankreuzen]
schriftliche und/oder
elektronische und/oder
mündliche Information
Weisungen (auch mündliche Weisungen) sind durch die Vertragsparteien zu dokumentieren. Änderungen bei den weisungsbefugten Personen, den zum Weisungsempfang berechtigten Personen und bei den vorgesehenen Informationswegen sind dem Vertragspartner entspre- chend unverzüglich anzuzeigen.
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Anhang „Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)“
zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vom [Datum] zwischen XXXXX XXXX und [Vertragspartner]
§ 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist zur Konkretisierung der technisch- organisatorischen Maßnahmen auf diesen Anhang.
§ 1 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Die Vertragspartner sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anfor- derungen erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person in angemessener Form gewährleistet ist.
§ 2 Innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation des Auftragsverarbeiters Der Auftragsverarbeiter wird seine innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden Daten oder Datenkategorien geeignet sind.
§ 3 Konkretisierung der Einzelmaßnahmen (1) Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen bestimmt, die der Umsetzung der Vorgaben des Art. 32 DSGVO dienen:
| Nr. | Maßnahme | Umsetzung der Maßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Maßnahmen der Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezoge- ner Daten | |||||||
| 2. | Maßnahmen zur fortdauernden Sicher- stellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammen- hang mit der Verarbeitung | |||||||
| 3. | Maßnahmen zur Sicherstellung der Fä- higkeit, die Verfügbarkeit der perso- nenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wieder- herzustellen | |||||||
| 4. | Verfahren zur regelmäßigen Überprü- fung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und or- ganisatorischen Maßnahmen zur Ge- währleistung der Sicherheit der Verar- beitung | |||||||
| 5. | Maßnahmen zur Identifizierung und Autorisierung der Nutzer | |||||||
| 6. | Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Übermittlung |
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| 7. | Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Speicherung | |
|---|---|---|
| 8. | Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit von Orten, an denen personenbezogene Daten verar- beitet werden | |
| 9. | Maßnahmen zur Gewährleistung der Protokollierung von Ereignissen | |
| 10. | Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemkonfiguration, einschließlich der Standardkonfiguration | |
| 11. | Maßnahmen für die interne Gover- nance und Verwaltung der IT und der IT-Sicherheit | |
| 12. | Maßnahmen zur Zertifizierung/Quali- tätssicherung von Prozessen und Pro- dukten | |
| 13. | Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenminimierung | |
| 14. | Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität | |
| 15. | Maßnahmen zur Gewährleistung einer begrenzten Speicherdauer | |
| 16. | Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht | |
| 17. | Maßnahmen zur Ermöglichung der Da- tenübertragbarkeit und zur Gewähr- leistung der Löschung | |
| 18. | Ggf. Beschreibung der spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Auftragsverarbei- ter zur Unterstützung des Verantwort- lichen ergreifen muss |
(2) Es ist ein Verfahren zu etablieren, das eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der zum Einsatz kommenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die Vertragsparteien ermöglicht.
(3) Falls vorhanden, werden folgende Nachweise dieser Vereinbarung angefügt: [Zutreffendes bitte ankreuzen]
Einhaltung von Verhaltensregeln nach Artikel 40 DSGVO Zertifizierung nach Artikel 42 DSGVO Prüfberichte, Testate etc. unabhängiger Prüfer, bspw. Wirtschaftsprüfer, Auditoren, Da- tenschutzbeauftragte etc. geeignete Zertifizierung durch einen Auditprozess
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Anhang „Subunternehmen“ zu § 8
Nach § 8 Abs. 1 S. 2 der Vereinbarung sind die zur Erfüllung dieses Vertrages bereits hinzu- gezogenen Subunternehmen zu bezeichnen. Gem. § 8 Abs. 1 S. 3 der Vereinbarung erklärt sich der Verantwortliche mit deren Beauftragung einverstanden.
| Subunternehmen (Name, Anschrift bzw. Sitz) | Datum des Abschlusses | (Teil-)Leistungsgegenstand im | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| der Vereinbarung zur | Rahmen der Auftragsverarbei- | |||||
| Auftragsverarbeitung | tung |
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