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Max-Planck-Gesellschaft zur Verfahrensbelange Förderung der Wissenschaften e. V. für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verfahrensbelange
1 Zeitplanung
Dem Vergabeverfahren liegt derzeit folgende Zeitplanung zugrunde:
| Meilensteine | Termin/Zeitraum |
|---|---|
| Beabsichtigtes Fristende zur Einreichung von Bieterfragen | 18.11.2026 |
| Beabsichtigte Angebotsfrist | 27.11.2026 / (12:00 Uhr) |
| Beabsichtigter Zeitraum für Bieterklärungsgespräche | 30.11.26 – 04.12.2026 |
| Beabsichtigter Zuschlagstermin | 15.12.2026 |
| Bindefrist für die Angebote | 60 Kalendertage |
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, von der hier genannten Zeitplanung abzuweichen, wenn der Verfahrensgang dies erfordert. Über maßgebliche Änderungen informiert der Auftraggeber alle Bewerber bzw. Bieter gleichermaßen und unaufgefordert über das Vergabeportal.
2 Bewerber- und Bieterfragen sowie zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen
2.1 Fragen zum Vergabeverfahren
Bewerber- und Bieterfragen zum Vergabeverfahren sind elektronisch und ausschließlich über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg – „www.tender24.de“ – (eVergabe-Tool AI Vergabe) einzureichen.
Hinweis:
Die Bewerber bzw. Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung der Bewerber- und Bieterfragen über das Vergabeportal zu informieren!
Eine systemseitige Benachrichtigung wird nur an beim Vergabeportal registrierte Nutzende versandt.
Es wird daher grundsätzlich allen Bewerbern und Bietern empfohlen, sich möglichst frühzeitig bei dem Vergabeportal freiwillig zu registrieren.
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Bewerber- und Bieterfragen werden ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform beantwortet.
2.2 Fragen zum Vergabeportal und zur Bietersoftware
Voraussetzung für die Verwendung des eVergabe-Tools – einschließlich einer elektronischen Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsabgabe – ist eine kostenlose Registrierung, die Sie bitte gleich zu Beginn vornehmen sollten (vgl. vorstehenden Hinweis).
Bei Fragen zum Vergabeportal (www.tender24.de) und zur elektronischen Übermittlung der Angebote und zur verwendeten Software „AI Bietercockpit“ wenden Sie sich bitte an den Bieter- Support des Staatsanzeigers Baden-Württemberg:
Telefon: +49 711 66601-476
E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de
Informationen zu technischen Systemanforderungen für die Nutzung des Bietercockpits des Vergabeportals erhalten Sie
− unter dem Link: https://www.tender24.de/service/
− dort unter der Rubrik/dem Link: Systemanforderungen BIETERCOCKPIT
2.3 Nachfordern von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
2.4 Verwendung der Vergabeunterlagen und Datenschutz
Die Vergabeunterlagen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen dürfen nur zur Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig.
Für Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DS-GVO bezüglich der personenbezogenen Daten siehe https://www.mpg.de/de/einkauf/datenschutzinformationen.
3 Allgemeines zur und Angebotsabgabe
3.1 Form, Übermittlung und Inhalt der Angebote
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg (www.tender24.de) über die Funktion „Angebotsabgabe“ (nicht über die Nachrichten- bzw. Kommunikationsfunktion) zu erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst sein.
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Bei der Abgabe des Angebots ermöglicht das Bietercockpit die Eingabe eines Preises auf dem Deckblatt. Bitte überspringen Sie diese Eingabe. Sieht die Vergabeplattform für die Übermittlung des Angebots technisch zwingende Eintragungen vor, sind die Pflichtfelder auszufüllen; für die Wertung der Angebotswertung sind jedoch allein die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Erklärungen im sonstigen Angebotsschreibens maßgeblich.
Das Angebot des Bewerbers/ Bieters ergeht auf die veröffentlichten Vergabeunterlagen, insbesondere mit den dort enthaltenen Elementen Leistungsbeschreibung, sowie dem Vertrag in der zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags/ der Angebotsabgabe jeweils maßgeblichen Version.
Wichtige Hinweise:
Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist im Angebotsschreiben und bei den zutreffenden Eigenerklärungen eine lesbare Erklärung erforderlich, in der der Name der Person, die die Erklärung abgibt, genannt wird.
Angebote die nicht fristgemäß über das Vergabeportal beim Auftraggeber eingegangen sind, sind zwingend auszuschließen, sofern der Bewerber bzw. Bieter – z. B. aufgrund bestehender technischer Probleme auf Bewerber- bzw. Bieterseite – den verspäteten Eingang zu vertreten hat. Deshalb bitte für die elektronische Übermittlung und das Hochladen der geforderten Dokumente ausreichend Zeit einplanen.
Die Bewerber bzw. Bieter haben diejenigen Teile ihrer Unterlagen deutlich zu kennzeichnen, welche Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen der Geheimhaltung unterliegen. Achtung: Die Vergabeunterlagen dürfen dabei nicht geändert oder ergänzt werden. Es darf nur der Hinweis erfolgen, welche Informationen vertraulich sind.
3.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote / Änderungen an den Vergabeunterlagen
Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen oder eine Rücknahme des Angebots durch die Bewerber bzw. Bieter können nur elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg (www.tender24.de) und nur bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bzw. Angebotsfrist vorgenommen werden.
Eintragungen des Bewerbers bzw. Bieters und Änderungen an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss führen.
3.3 Keine Vergütung/ Kostenerstattung/ Aufwandsentschädigung
Für die Erstellung des Angebots und die Beteiligung am Verfahren werden keine Aufwendungen erstattet.
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