[Seite 1]
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
- Sachlicher Geltungsbereich Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von den Auftragsbestätigung: Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft abzuschließen- Der Empfang der Beauftragung ist unverzüglich schriftlich den Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, zu bestätigen. Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Weicht die Auftragsbestätigung vom Inhalt des Auftrages Lieferung herzustellender oder zu erzeugender ab, so ist dies zu begründen und wird als neues Vertrags- beweglicher Sachen. angebot gewertet. Gleiches gilt, falls die Auftragsbestäti- gung - abweichend vom ursprünglichen Angebot - Liefer- Soweit nicht zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht vorbehalte oder Freizeichnungen enthält. gelten als Grundlage für die Auftragsdurchführung in nachfolgender Reihenfolge: Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz der bestellenden Einrichtung der 1.1 der Wortlaut der Beauftragung (Auftrags- oder Max-Planck-Gesellschaft oder ein von dieser in der Zuschlagsschreiben bzw. Vertrag) einschließlich Beauftragung genannter Ort der Leistungserfüllung. eventueller Leistungsbeschreibungen und Anlagen; Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 1.2 soweit vereinbart: Ergänzende Vertragsbedingungen;
- Änderungen der Leistung 1.3 die nachstehenden "Zusätzlichen Vertragsbedingung- Die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, kann en“ der Max-Planck-Gesellschaft; durch schriftliche Vereinbarung geändert werden. Begründet eine Leistungsänderung Mehr- oder Minderko- 1.4 die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die sten, so ist der neue Preis vor Ausführung der Leistungs- Ausfüh-rung von Leistungen" (VOL/B) in der jeweils änderung zu vereinbaren. Auswirkungen auf sonstige gültigen Fassung; Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungs- fristen, sind zu berücksichtigen. 1.5 das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie sonstige ein- schlägige Gesetze und Verordnungen, in der jeweils Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder un- gültigen Fassung. ter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Ver- Mit der Abgabe eines Angebotes akzeptiert der Bieter diese langen innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuneh- "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" der Max-Planck- men oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten Gesellschaft, die damit Bestandteil des Angebotes und bei und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. dessen Annahme Vertragsbestandteil werden. Die An- wendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des 4. Ausführungsunterlagen Bieters/Auftragnehmers ist hierdurch ausgeschlossen. Die dem Auftragnehmer überlassenen Ausführungsunter- lagen in textlicher, bildlicher oder gegenständlicher Form Abweichungen von den "Zusätzlichen Vertragsbedingun- dürfen weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen gen" sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich als Abwei- anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie chung bezeichnet und vom Auftraggeber schriftlich sind spätestens nach Auftragsabwicklung dem bestätigt wurden. Auftraggeber zurückzugeben. Erfolgt die Auftragsvergabe nach einem Muster des Auf- Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Zusätzlichen tragnehmers, so geht dieses, soweit nichts anderes verein- Vertragsbedingungen" aus irgendwelchen Gründen nicht bart ist, ohne Anrechnung auf die Leistung oder besondere zur Anwendung kommen, bleiben die übrigen Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Bestimmungen davon unberührt.
- Ausführung der Leistung
- Art und Umfang der Leistungen Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung Angebot: oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zu- Das Angebot ist kostenlos und schriftlich abzugeben. Es ist stimmung des Auftraggebers an andere übertragen. für die Dauer von 6 Monaten ab Angebotsdatum bindend, Hierbei hat er kleine und mittlere Unternehmen angemes- wenn nicht vom Bieter ein abweichender Zeitraum ange- sen zu beteiligen. geben wird. Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, Für Maschinen, Geräte oder sonstige Arbeitsmittel muss behördlichen, steuerlichen und berufsgenossenschaftlichen als Bestandteil der zu erbringenden Leistung eine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern alleine Erklärung der Konformität mit den einschlägigen verantwortlich. europäischen Normen vorliegen bzw. erbracht werden und durch CE-Kennzeichnung belegt werden. Außerdem Der Auftragnehmer bzw. seine Erfüllungsgehilfen haben ist eine Betriebsanweisung in deutscher Sprache bei Leistungen in den Räumen oder auf den Grundstücken mitzuliefern. Alle hiermit verbundenen Kosten sind im des Auftraggebers dessen Anweisungen zu befolgen. Wird Angebotspreis enthalten. gegen wesentliche Anweisungen verstoßen, so kann der Nachweise zur Umweltverträglichkeit, wie z.B. die Verga- Auftraggeber ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. be des Umweltzeichens "Blauer Engel", sind beizufügen. Gefahrstoffe nach der jeweils gültigen Gefahrstoffverord- Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haften nung sind besonders zu kennzeichnen (siehe hierzu auch Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen der Pkt. 7). gesetzlichen Bestimmungen. Die Produkthaftung für die Stellen bei einer späteren Entsorgung der Auftragsgegen- Leistung einschließlich eventueller Beistellungen obliegt stand oder einzelne seiner Komponenten Sondermüll dar, ausschließlich dem Auftragnehmer. so ist hierauf hinzuweisen und eine mögliche Entsorgung aufzuzeigen. Der Auftraggeber kann sich während der Geschäftsstunden Bei Nichtverbrauchsgütern sind die Kosten für die im Werk des Auftragnehmers über die vertragsgemäße Rücknahme zur Entsorgung nach Gebrauch gesondert Ausführung der Leistung, insbesondere über die techni- auszuweisen. Andernfalls gilt die kostenfreie Rücknahme schen Bedingungen und Lieferfristen unterrichten. und Entsorgung als vereinbart.
- Behinderung und Unterbrechung der Leistung Auftrag: Behinderungen, die einer ordnungsgemäßen Ausführung Für den gesamten Inhalt der Beauftragung des der Leistung entgegenstehen, hat der Auftragnehmer unter Auftraggebers ist nur die schriftliche und unterschriebene Angabe von Gründen dem Auftraggeber unverzüglich Fassung des Auftrages verbindlich. schriftlich anzuzeigen.
[Seite 2]
des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Ver- Führt eine ordnungsgemäß angezeigte Behinderung zu schlechterung auf den Auftraggeber über. Sind über die einer von keiner Vertragspartei zu vertretenden Unter- reine Lieferung hinaus weitere Leistungen vereinbart, er- brechung der Leistung, so können beide Parteien nach folgt der Gefahrübergang erst nach Abnahme der Ge- Ablauf einer dreimonatigen Leistungsunterbrechung mit samtleistung durch den Auftraggeber. sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung ganz oder Voraus- oder Abschlagszahlungen auf den Kaufpreis teilweise vom Vertrag zurücktreten. bedeuten weder eine Abnahme noch eine Anerkennung der Mängelfreiheit der Leistung. 7. Anlieferung/Versand Vor- bzw. Zwischenabnahmen sind nur Prüfungen, die Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, beinhaltet weder für den Gefahrübergang noch für den Lauf von der Preis die Lieferung frei Erfüllungsort. Sind zur Lei- Fristen relevant sind. stungserfüllung Aufbauarbeiten erforderlich, versteht sich Sind im Zusammenhang mit Abnahmen kalendarische hier, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Preis frei Fristen vereinbart, dienen diese zur Feststellung eines Verwendungsstelle einschließlich aller Kosten, die dem Verzugs bei der Leistungserbringung, bedingen jedoch Auftragnehmer durch diese Aufbauleistung entstehen. einesfalls mit Ablauf eine automatische Abnahme. Werden die Versandkosten dem Auftraggeber gesondert Ist ein Probebetrieb vorgesehen, so wird die Abnahme in Rechnung gestellt, so werden sie maximal bis zur tarif- nach einwandfreiem Probelauf durch ein gemeinsames mäßig günstigsten Versandart vergütet, jedoch nur, wenn Abnahmeprotokoll ausgesprochen. sie durch Belege nachgewiesen werden. Durch den Ver- sand entstehende Nebenkosten wie Gebühren und der- 11. Haftung des Auftragnehmers für Verletzung von gleichen sind in jedem Fall durch den Preis der Leistung Schutzrechten abgegolten. Zuschläge für Eil- oder Expreßsendungen Der Auftragnehmer übernimmt bezüglich der Verletzung werden nur nach vorhergehender Vereinbarung erstattet. gewerblicher Schutzrechte Dritten gegenüber die alleinige Haftung. Dies gilt auch dann, wenn zur Ausführung der Verpackungsstoffe: Leistung Zeichnungen oder andere Fertigungsunterlagen Verpackungsstoffe verbleiben, wenn nichts anderes ver- bzw. gegenständliche Beistellungen vom Auftraggeber einbart ist, im Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt beigestellt worden sind. sowohl für Transport- als auch für Verkaufsverpackungen. Die kostenfreie Rücknahme der Verpackungsstoffe gilt als Werden Ansprüche aus Verletzung eines gewerblichen vereinbart. Schutzrechtes oder eines Urheberrechtes gegen den Auftraggeber geltend gemacht, ist der Auftragnehmer Gefahrstoffe: verpflichtet, auf seine Kosten den Auftraggeber gegen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Lieferung in allen diese Ansprüche zu verteidigen und von etwaigen, dem Fällen, in denen der Vertragsgegenstand bei Auftragser- Schutz-/ Urheberrechtsinhaber gerichtlich füllung unter die Bestimmungen der Gefahrstoff- zugesprochenen oder vom Auftragnehmer zugestandenen verordnung vom 26.08.1986 in der jeweils gültigen Fas- Kosten und Schadensersatzbeiträgen vollständig frei zu sung fällt, die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter stellen gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien, der TRGS 220 oder der DIN 52900 beizufügen. Der Vertragspreis enthält Schutzrechtsgebühren sowie alle erforderlichen Lizenzvergütungen. 8. Rücktritt, Kündigung Tritt der Auftraggeber in den Fällen 12. Sach- und Rechtsmängelhaftung
- einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverlet- Die Frist für die Mängelhaftung beginnt mit der Abnahme zung, der Leistung (vgl. Pkt. 10), bei Teilabnahmen mit der
- der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Endabnahme und beträgt in allen Fällen, in denen Vermögen des Auftragnehmers oder des Antrages auf vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, 24 Monate. Eröffnung oder eines vergleichbaren Verfahrens oder der Ablehnung dieser Eröffnung mangels Masse oder der Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch nicht nur vorübergehenden Einstellung von Zahlungen für unerhebliche Abweichungen der gelieferten Sache von durch den Auftragnehmer, den vereinbarten Spezifikationen, wenn diese den Wert
- unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung bei der Vergabe oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach vom Vertrag zurück, so kann er die Herstellung des vor dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder Vertragsabschluß bestehenden Zustandes fordern. mindern. Kündigt der Auftraggeber aus den oben genannten Grün- den den Vertrag, so kann er die bisherigen Leistungen, so- Für gelieferte Ersatzstücke oder erforderliche Ergänzungen weit er hierfür Verwendung hat, behalten. Diese sind nach gelten diese Bestimmungen entsprechend. Fristen den Vertragspreisen bzw. nach dem Verhältnis des ge- beginnen nach Feststellung der Mängelbeseitigung durch leisteten Teils zu den gesamten vertraglichen Leistungen den Auftraggeber. auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen. Nicht verwendbare Leistungen werden auf Kosten des Der Ablauf der Frist für die Mängelhaftung wird für den Auftragnehmers zurückgewährt. Zeitraum gehemmt, in dem sich die Lieferung/Leistung nicht im vertragsgemäßen Zustand befindet. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Mängelansprüche können auch nach Ablauf der Auftragneh-mers bleiben hiervon unberührt. diesbezüglichen Frist geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Mängel vor Fristablauf dem Auftrag-
- Güteprüfung nehmer gemeldet worden sind. Der Vertragspreis enthält auch die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Prüfung der Leistung auf 13. Rechnung, Abschlagszahlung Erfüllung der vertraglich vereinbarten Anforderungen Rechnungen sind in dreifacher Ausfertigung gemäß den entstehen. Die zur Güteprüfung erforderlichen gesetzlichen Erfordernissen einzureichen. Zahlungs- und Arbeitskräfte, Räume, Maschinen, Geräte, Prüf- und Skontofristen beginnen mit Eingang einer anforderungs- Meßeinrichtungen sowie Betriebsstoffe hat der gerechten Rechnung beim Auftraggeber, jedoch nicht vor Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. ordnungsgemäßer Leistungserbringung. Auf Verlangen der Auftraggebers können auch Werden aufgrund der vertraglichen Vereinbarung Ab- Teilleistungen Prüfungen unterzogen werden. schlagszahlungen geleistet, so gilt die Gestellung einer Unbrauchbar gewordene Stücke werden nicht auf die Bankbürgschaft in gleicher Höhe als vereinbart. Leistung angerechnet. Bei Teilrechnungen ist die Schlußrechnung als solche zu kennzeichnen.
- Gefahrübergang, Abnahme Die Lieferung gilt mit Eingang der Ware an der Anliefe- 14. Geltendes Recht rungsstelle des vereinbarten Erfüllungsortes als erfolgt. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Sind keine weiteren Leistungen vereinbart (Aufbau-, In- stallationsleistungen u.dgl.) geht mit ordnungsgemäßer Übergabe der Ware an der Anlieferungsstelle die Gefahr