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Beschaffung eines kryogenen Magnetsystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 08:30 (Europe/Berlin)

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Max-Planck-Gesellschaft zur Formular der Eigenerklärung Förderung der Wissenschaften e. V. für das nicht offene Verfahren

Erklärung: Eignung und Ausschlussgründe

Wichtige Vorbemerkungen

Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind.

Die im Folgenden abzugebenden Eigenerklärungen und Angaben dienen

• dem Beleg der Eignung und • dem Beleg der Einhaltung von Ausführungsbedingungen.

Diese Anlage ist deshalb von jedem Bewerber auszufüllen.

Die jeweils relevanten Erklärungen sind durch Ankreuzen und ggf. zusätzlich durch einzufüllende Angaben zu tätigen. Sieht das Dokument vor, dass aus mehreren Erklärungen eine durch Ankreuzen ausgewählt wird, bitte an der entsprechenden Stelle ankreuzen.

Sollte der im Dokument vorgesehene Platz nicht ausreichen, sind die ergänzenden Angaben auf einem gesonderten Blatt zu machen und beizulegen. Dabei bitte angeben, zu welchem Abschnitt dieser Anlage das Blatt gehört.

Hinweis:

Die Eignungskriterien werden vorliegend wie folgt differenziert:

Die in diesem Formular gekennzeichneten Mindestanforderungen sind zugleich sog. Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer als Mindestanforderung gekennzeichneten Eignungsanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Diese Eignungsanforderungen dienen der Ermittlung der Reihenfolge und damit der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

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Abschnitt: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Wir erklären, dass

• wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllen:

da keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat rechtskräftig verurteilt und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat rechtskräftig festgesetzt worden ist, auch nicht nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten.

Genannt werden in § 123 Abs. 1 GWB folgende Straftaten:

i. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

ii. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

iii. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

iv. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

v. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

vi. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

vii. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässigen Interessenwahrnehmung durch Mandatsträger)

viii. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

ix. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

x. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

• wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind (§ 123 Abs. 4 GWB).

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• unser Unternehmen keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllt; da

• unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB);

• unser Unternehmen zahlungsfähig ist, über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und die Eröffnung eines solchen Verfahrens auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB);

• sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB);

• unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität unseres Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);

• wir keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB);

• unsererseits kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB);

• keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB);

• unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies auch nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB);

• unser Unternehmen nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB);

• unser Unternehmen weiterhin nicht

a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und

c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln;

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• unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;

• unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;

• unser Unternehmen

a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder

b. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland

die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat oder

unser Unternehmen

a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und

b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;

• unser Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht nach

a. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,

b. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,

c. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder

d. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind;

• unser Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nicht

a. nach § 404 Absatz 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder

b. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.

• es sich im Falle von Eisen- und Stahlerzeugnissen bei den von uns im Auftragsfall gelieferten Produkten

a. NICHT um Eisen- oder Stahlerzeugnis i. S. v. Art. 3 g i. V. m. Anhang XVII EU VO 833/2014 handelt, bzw.

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b. WENN es sich um Eisen- oder Stahlerzeugnis gemäß Anhang XVII der EU VO 833/2014 handelt UND diese aus einem Drittland stammen UND der Auftraggeber zollrechtlicher Einführer werden soll,

dass dies im Teilnahmeantrag AUSDRÜCKLICH AUSGEWIESEN wird UND wir im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung auf unseren Teilnahmeantrag unaufgefordert nach einer solchen Mitteilung eine Lieferantenerklärung für Eisen- und Stahlerzeugnisse zu Artikel 3g der Verordnung (EU) 833/2014 (oder eine Langzeitlieferantenerklärung) mit den dort jeweils geforderten Angaben vorlegen.

Hinweis:

Bei einem Auftragswert von 30.000 Euro (netto) oder höher ist der Auftraggeber verpflichtet, für den späteren Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen (§ 6 WRegG).

Im Falle einer Selbstreinigung bitte formlos die Nachweise nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB darstellen.

Hiermit erklären wir, dass wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie keine der fakultativen Ausschlussgründe des § 124 GWB erfüllen.

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Abschnitt: Unternehmensdarstellung

Zu der Art unseres Unternehmens, unserer Unternehmensorganisation und unserer Tätigkeit geben wir folgende Erklärung ab:

a) Allgemeine Angaben

Name des Unternehmens (Firma):

Anschrift:

E-Mail:

Telefon:

Internetadresse:

USt-ID-Nummer:

Gründungsjahr:

b) Angaben zur Unternehmensgröße1 (bitte Zutreffendes ankreuzen):

Es liegt i. S. d. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36)

ein Kleinstunternehmen vor.

ein kleines Unternehmen vor.

ein mittleres Unternehmen vor.

keines der vorgenannten Unternehmen vor.

c) Leistungsspektrum und Hauptgeschäftstätigkeit

Hauptgeschäftstätigkeit:

Leistungsspektrum:

d) Organisatorische Gliederung

Niederlassungen:

Tochtergesellschaften:

verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG:

e) Ggf. amtliches Verzeichnis/Präqualifizierungssystem

Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in

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dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist:

Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer:

Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente:

Hinweis zu Mindestanforderungen:

Die Erklärung durch Ankreuzen sowie die entsprechenden Einträge der Angaben sind erforderlich (=Mindestanforderung).

1 Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt.

Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Große Unternehmen: Unternehmen, die mehr als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz mehr als 50 Mio. EUR beträgt oder deren Jahresbilanzsumme mehr als 43 Mio. EUR beträgt.

Um als Kleinst-/ kleines oder mittleres Unternehmen zu gelten, muss ein Unternehmen zudem von Großunternehmen in dem Sinne unabhängig sein, dass sich weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile im Eigentum eines oder mehrerer Unternehmen befinden, das nach dieser Definition als großes Unternehmen anzusehen ist.

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Abschnitt: Berufs- oder Handelsregistereintragung

Wir erklären, dass unser Unternehmen

(bitte Zutreffendes ankreuzen)

wie folgt im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem unser Unternehmen niedergelassen ist, eingetragen ist:

Register:

Nummer:

nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist,

aber über folgende gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt:

und keine Erlaubnis des nachstehenden Berufs und keine Reglementierung der Berufsausübung vorgeschrieben ist:

Hinweis zu Mindestanforderungen:

Die Erklärung durch Ankreuzen sowie die entsprechenden Einträge der Angaben sind erforderlich (=Mindestanforderung).

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Abschnitt: Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Haftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird.

Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:

• mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und

• mindestens 500.000,00 EUR (1-fach maximiert, pro Jahr) für Vermögensschäden

Der Auftraggeber akzeptiert hierfür

  • entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungen

  • oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden).

Dies vorausgeschickt, erklären wir wie folgt:

Wir haben die vorstehenden Anforderungen an die Haftpflichtversicherung zur Kenntnis genommen und

bestätigen, bereits bei Abgabe unseres Teilnahmeantrags über eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung zu verfügen und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht zu erhalten,

bzw. alternativ

verpflichten uns, über eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung unverzüglich nach Zuschlag, jedoch in jedem Fall vor Leistungsbeginn abzuschließen und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht zu erhalten.

Hinweis zu Mindestanforderungen:

Verlangt wird im Teilnahmeantrag kein Nachweis (KEINE Police einreichen); die Erklärung durch Ankreuzen ist erforderlich (=Mindestanforderung)

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Abschnitt: Umsatzdarstellung

JahrGesamtumsatz des Unternehmens in Euro nettoUmsatz des Unternehmens im
Tätigkeitsbereich Herstellung
und/oder Vertrieb von
Magnetsystemen in Euro netto

Ausfüllhinweis:

Es ist vom Bewerber sowohl der Gesamtumsatz als auch der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen.

Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden addiert.

Hinweis zu Mindestanforderungen:

Die Erklärung durch entsprechende Einträge ist erforderlich.

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Abschnitt: Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl

Wir erklären, in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich folgende Anzahl an Beschäftigten (VZÄ) beschäftigt zu haben:

  1. Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte)
Jahr
Anzahl
  1. Führungskräfte
Jahr
Anzahl

Ausfüllhinweis:

Es sind vom Bewerber sowohl die Anzahl der Gesamt-Beschäftigten (VZÄ) als auch die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben.

Die Mitarbeiterzahlen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden addiert.

Hinweis zu Mindestanforderungen:

Die Erklärung durch entsprechende Einträge ist erforderlich.

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Abschnitt: Unternehmensreferenzen

Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers feststellen zu können.

Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.

Die Referenzdarstellung erfolgt durch Ausfüllen jeweils eines Anhangs zu dieser Anlage pro Referenz. Dabei sind sämtliche im Anhang vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen. Auf separates Anfordern durch den Auftraggeber hat der Bewerber zudem die Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber zu benennen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer).

Hinweis zu Mindestanforderungen:
Verlangt wird die Vorlage von mindesten 3 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen
genügen.
Der prägende Teil der Leistungserbringung muss in den letzten drei Jahren (ab
Bekanntmachung dieses Verfahrens) erbracht worden sein. Liegt der Start der
Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in
den letzten drei Jahren erbracht wurden.
Für jede benannte Referenz muss gelten (=Mindestanforderung):
- Der prägende Teil der Leistung muss in den letzten drei Jahren vor Bekanntmachung
erbracht worden sein.

Der Bewerber hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zum Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Das Referenzblatt ist unter Berücksichtigung vorstehender Mindestanforderungen bedarfsgerecht zu vervielfachen und zwecks Zuordnung mit einer Referenznummer zu versehen.

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Auftragsausführung

Russland-Sanktionen

Nach Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige,

b) in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

c) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar von Angehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a) oder b) gehalten werden,

d) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Staatsangehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i. S. a), b) oder c) handeln,

e) Unterauftragnehmer, eignungsverleihende Unternehmen und Lieferanten die unter a) bis d) fallen, wenn auf diese mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.

Wir erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht

und

dass wir sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis d) VO 2022/576 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen.

Hinweis zu Mindestanforderungen:

Die Erklärung durch Ankreuzen ist erforderlich (=Mindestanforderung)

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Abschnitt: Sammelerklärung

Die Richtigkeit der in den vorigen Abschnitten angekreuzten und ausgefüllten Angaben und der anhängenden Unternehmensreferenzen bestätigen wir hiermit mit folgender Erklärung in Textform i. S. d. § 126b BGB:

Ort, Datum

Name des Unternehmens Name des Erklärenden

Hinweis zu Mindestanforderungen:

Verlangt wird der Eintrag von Ort, Datum, Name des Unternehmens und Erklärenden (=Mindestanforderung)

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Anhang zum Formular der Eigenerklärung:

Unternehmensreferenz 1.

Unternehmen/ Referenznehmer (Leistungserbringer der referenzierten Leistung)
Referenznummer
Name des Auftraggebers/Leistungsempfangenden/ Referenzgebers
Zeitraum der Leistungserbringungvon bis
Inhalt der referenzierten Leistung ist
Auftragsvolumen der selbst erbrachten Leistung

Gegenstand und Beschreibung der selbst erbrachten Leistung:

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Unternehmensreferenz 2.

Unternehmen/ Referenznehmer (Leistungserbringer der referenzierten Leistung)
Referenznummer
Name des Auftraggebers/Leistungsempfangenden/ Referenzgebers
Zeitraum der Leistungserbringungvon bis
Inhalt der referenzierten Leistung ist
Auftragsvolumen der selbst erbrachten Leistung

Gegenstand und Beschreibung der selbst erbrachten Leistung:

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Unternehmensreferenz 3.

Unternehmen/ Referenznehmer (Leistungserbringer der referenzierten Leistung)
Referenznummer
Name des Auftraggebers/Leistungsempfangenden/ Referenzgebers
Zeitraum der Leistungserbringungvon bis
Inhalt der referenzierten Leistung ist
Auftragsvolumen der selbst erbrachten Leistung

Gegenstand und Beschreibung der selbst erbrachten Leistung:

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