Vergabeunterlagen vom 27.10.2026 (PDF)

Beschaffung eines Flügels

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 12:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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LV: B21002-80389000-001-640-02 – Flügel Seite: 1 Datum: 27.10.2026 LV-Datum: 09.10.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 01 Flügel – Yamaha GC 1 oder gleichwertig C-Flügel (Länge mindestens 160 cm)

88 Tasten

3 Pedale (Mittelpedal: Einzeltonhaltepedal)

inkl. Anlieferung von Klavierspedition und 1. Stimmung vor Ort

Ausführung möglichst in schwarz hochglanzpoliert

inkl. 3 Flügelspinnen mit Lenkrollen (zB Jahn Piano Spider)

ink. Abedeckung

1,000 St

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LV: B21002-80389000-001-640-02 – Flügel Seite: 2 Datum: 27.10.2026 LV-Datum: 09.10.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

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Land Berlin (SODA) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin (Ausschreibende Stelle)

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin

Tel.: 0 3 0 /90166-1823
Fax: 030-90166-1668
einkauf@bim-berlin.de
Berlin, 27.10.2026
Es schreibt Ihnen:

Gülsemin Aktas

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (UVgO)

Maßnahme: Wilhelminenhofstraße 90a in 12459 Berlin

Angebot für: Flügel B21002-80389000-001-640-02

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden gebeten, für die oben angegebene Leistung ein Angebot abzugeben.

Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Leistung soll im Rahmen einer nach Beschränkter Ausschreibung vergeben werden.

Die Auftragsbekanntmachung wurde bei öffentlichen Ausschreibungen, Beschränkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben mit Teilnahmewettbewerb auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu oben genannter Vergabenummer veröffentlicht.

  1. Auftraggebende Land Berlin (SODA) Stelle: c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36

10178 Berlin

  1. Vergabeunterlagen: Sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen und die Vertragsunterlagen, sind zu oben genannter Vergabenummer auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bereitgestellt.

Soweit einzelne Unterlagen diesem Schreiben nicht beigefügt sein sollten, können sie bei der ausschreibenden Stelle eingesehen/ abgefordert werden.

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  1. Auskunft über Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Vergabeunterlagen, Angebotserstellung sind unverzüglich über die Vergabeplattform an Anforderung die Vergabestelle zu übermitteln. zusätzlicher Unterlagen:

  2. Form und Frist für die Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist Angebotsabgabe: am 1 2 . 1 1. 2 02 6 um 1 0 : 10 Uhr

vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/oder Erklärungen, in Textform auf die Vergabeplattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein Preisangebot ohne Umsatzsteuer ab. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber die Umsatzsteuerschuld des Auftragnehmers in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sogenannnter „reverse charge“). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag „0%“ einzufügen.

  1. Aufteilung in Lose: keine Losvergabe vorgesehen

ja, Angebote können abgegeben werden für

ein Los mehrere Lose alle Lose

  1. Nebenangebote zugelassen nicht zugelassen

Falls zugelassen, müssen Nebenangebote auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet werden.

  1. Bindefrist: Die Bindefrist endet am 11.12.2026 Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder die erfolgte Zuschlagserteilung. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens einschließlich der Gründe hierfür. Der Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags die nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile

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des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und die nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe ihrer Nichtberücksichtigung.

  1. Kriterien für die Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe Wertung der Haupt- des § 43 UvgO unter Berücksichtigung der nachstehenden Kriterien und Nebenangebote: erteilt:
Nr.KriteriumGewichtung in %
1.Preis100
  1. Nachprüfungsstelle BBIIMM BBeerrlliinneerr IImmmmoobbiilliieennmmaannaaggeemmeenntt GGmmbbHH bei nationalen AKleeixbaenlsdterarsßter. 336 Ausschreibungen: 1100117788 BeBrelirnli n

Die Beschwerden sind über die E-Mail-Adresse nachpruefungsstelle-bim@bim-berlin.de unter Angabe der Vergabenummer und des Beschwerdegrundes einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

ii..AA.. Gülsemin Aktas EEiinnkkaauuff

(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig)

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Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen/ Abschließende Liste • Angebot UVgO/VgV einschließlich aller Vertragsbedingungen

• Leistungsverzeichnis mit Preisen

• Konzept gemäß Bewertungsmatrix (sofern zutreffend)

• Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz

• Nebenangebote (falls zugelassen)

• BVB zur Frauenförderung (Teil B) (bei Auftragswert über 75.000, - EUR netto)

• Selbstauskunft Bewerber/Bieter

• Bescheinigung über die Eintragung in ein amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in eine anerkannte Präqualifizierungsdatenbank (falls vorhanden)

• Eigenerklärung zur Eignung

• Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (optional)

• Erklärung Umweltschutz für FM-Dienstleistungen (nur bei Vergabe von FM-Dienstleistungen)

• Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (sofern zutreffend)

falls Nachunternehmer zum Einsatz kommen:

• Verzeichnis der Nachunternehmer UVgO VgV (vom Bieter auszufüllen)

• Verpflichtungserklärung Nachunternehmer UVgO VgV (vom Nachunternehmer auszufüllen)

• Eigenerklärung Nachunternehmer UVgO VgV (vom Nachunternehmer auszufüllen)

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Sonstige Erklärungen und/ oder Nachweise:

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Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Hinweis

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte" (Unterschwellen- vergabeordnung - UVgO) bzw. nach der Vergabeverordnung (VgV).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen.

2 Kommunikation

Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.

3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

4 Angebot

4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vorlagen zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.

4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen.

Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses sind nur zugelassen, wenn eine vom Auftraggeber erstellte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses nicht vorliegt. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die

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dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.

Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt.

Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.

4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.

4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

4.8 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des § 38 Abs. 10 Satz 2 UVgO. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 42 Abs. 1 Nr. 5 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV).

Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Preisnachlässe mit Bedingungen, die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen (z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).

Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.

Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.

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Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen Pauschalpreis.

Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4.9 Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers die Urkalkulation und/oder die von dem Auftraggeber benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von dem Auftraggeber benannten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.

4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, dem Kriminalgericht oder dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen werden.

4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

5 Nebenangebote

5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Nebenangebote sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.

Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

5.2 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.

6 Bietergemeinschaften

6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten und
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

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6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer jeweils eine Verpflichtungserklärung und eine Eigenerklärung einzureichen.

8 Auftragnehmerwechsel

Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.

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Angebot (Liefer- und Dienstleistungen)

Tel.: Fax: E-Mail: , den (Name und Anschrift des Bieters)

An

Land Berlin (SODA) Ablauf der Bindefrist c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 am: 11.12.2026 10178 Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle)

Wilhelminenhofstraße 90a in 12459 Berlin Maßnahme:

Flügel Angebot für:

B21002-80389000-001-640-02

  • Leistungsverzeichnis mit Preisen Anlagen:
  • Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
  • Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
  • Eigenerklärung zur Eignung
  • Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
  • Nebenangebote (falls zugelassen)
  • Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
  • Eigenerklärung der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
  • Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
  • Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 75.000,- EUR netto)
  • Unterlagen gemäß der abschließenden Liste (Checkliste)

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Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihenfolge gelten: a) Auftragsschreiben bzw. Vertrag b) L eistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen Unte rlagen und Erläuterungen c) „B esondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A) für die Ausführung von Leistungen“ (soweit den Verg abeunterlagen beigefügt) d) „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt) e) „Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) für die Ausführung von Leistungen“ (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt) f) „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Leistungen“ g) Angebot samt Anlagen h) „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL Teil B)

Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis genommen und beachtet.

Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:

a) HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) *Preisnachlass ohne Bedingung
Summe Angebot€%

b) Nebenangebote zum Hauptangebot (soweit zugelassen) Anzahl:

c) Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptgebotes) (soweit zugelassen)Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) *
€
€
€
€
€
  • Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbringung.

An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

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Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Angebotsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.

Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.

Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.

Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzugeben.

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Wilhelminenhofstraße 90a in 12459 Berlin Maßnahme:

Flügel Angebot für:

B21002-80389000-001-640-02 Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)

für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung

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  1. Ausführungsfristen

Für die Ausführung der der Lieferung / Leistung gelten die nachstehend vereinbarten Fris- ten:

Anlieferung/ Leistungsbeginn: 01.12.2026

Ende der Ausführung: 29.01.2027

Einzelfristen (Ereignis und Termin): Etwaige im Leistungsverzeichnis festgelegten Fris- ten bzw. Regeltermine

  1. Preisgleitklausel

In Ergänzung zu Ziffer 2 ZVB wird folgende Preisgleitklausel vereinbart:

  1. Art der Anlieferung und Versand (§ 6 VOL/B)

(1) Die Überwachung der Anlieferung / Leistung obliegt Frau / Herrn .

(2) Zur Erteilung von Anordnungen / Abnahmen ist berechtigt Frau / Herr .

(3) Ort der Anlieferung / des Aufbaus / der Ausführung ist .

(4) Für die Art der Anlieferung bzw. den Versand der Leistung / Lieferung gilt abweichend von den Regelungen der ZVB Folgendes:

  1. Vertragsstrafen

(1) Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführungsfrist nach Ziffer 1 der BVB hat der Auf- tragnehmer als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

für jede vollendete Woche v.H.

für jeden Werktag 0 ,2 v.H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.

(2) Bei schuldhafter Überschreitung von Einzelfristen nach Ziffer 1 BVB hat der Auftragnehmer als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen

für jede vollendete Woche v.H.

für jeden Werktag 0 ,2 v.H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.

(3) Für jeden schuldhaften nicht genehmigten Nachunternehmereinsatz (bei Verstoß gegen Ziff. 9 Abs. 1 der ZVB) hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0 ,5 5 % der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer) zu zahlen. (4) Die Vertragsstrafe wird insgesamt begrenzt auf 5,0 v.H. der Nettoschlussrechnungs- summe.

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(5) Tage, die bei der Überschreitung von Vertragsfristen in Ansatz gebracht werden, werden bei der Überschreitung weiterer Vertragsfristen nicht noch einmal berücksichtigt, soweit diese auf denselben Umständen beruhen.

(6) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Vertragsverstoßes angerechnet.

(7) Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht und insbeson- dere von der Schlusszahlung abgezogen werden. Vertragsstrafen für Zwischentermine kön- nen von den Abschlagszahlungen abgezogen werden.

(8) Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz der Schäden, welche über die Vertragsstrafe hin- aus gehen, bleiben unberührt.

(9) Die Vertragsstrafe gilt auch für während der Leistungsausführung / Lieferung neu verein- barte oder verschobene Termine.

  1. Sicherheiten

Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungssicherheit zu stellen. Das Nähere regelt Ziffer 20 ZVB.

Als Sicherheit für die Mängelrechte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Mängelansprüchebürgschaft zu stellen. Das Nähere regelt Ziffer 20 ZVB.

  1. Art, Ort und Umfang der Güteprüfung (§ 12 VOL/B)

Zur Güteprüfung wird in Ergänzung von Ziffer 13 ZVB folgendes vereinbart:

  1. Besondere Regelung zur Abnahme (§ 13 VOL/B)

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Abnahme zu verweigern, soweit ein wesentlicher Man- gel vorliegt.

Wesentlich in diesem Sinne sind alle Leistungsabweichungen, welche die Gesamtfunk- tion, Einsatzfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu v.H. beeinträchtigen.

Wesentlich sind alle Mängel, die einen Ausfallzeitraum der Leistung von mindestens Stunden / T agen pro Tag / Woche / Monat verursachen.

(2) Im Übrigen gilt für die Abnahme der Leistung / Lieferung Folgendes (z.B. Vereinbarung förmlicher Abnahme):

  1. Test- bzw. Prüfungsfrist (§ 13 VOL/B)

Soweit die Art der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung dies erfordert, ist der Auftraggeber berechtigt, die zur Prüfung der Abnahmefähigkeit der Leistung notwendigen Tests bzw. Probeläufe durchzuführen. Der Auftraggeber erklärt binnen einer Frist von

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Werktagen nach der Entgegennahme der Leistung, ob er diese als vertragsgemäße Erfüllung anerkennt.

  1. Zahlungen

(1) Zahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet:

(2) Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt geleistet:

(3) Abschlagszahlungen werden – sofern dies nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 632 a BGB) –

geleistet.

nicht geleistet.

  1. Versicherungen

(1) Wegen der möglichen Gefährdung vorhandener Einrichtungen und Anlagen im Zuge der auszuführenden Arbeiten wird für Personen- und Sachschäden und deren Folgen als aus- reichende Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckungssumme von 5.000.000 EUR pau- schal (2-fach maximiert p.a.) gefordert.

(2) Bei Aufträgen für Beratungsleistungen wird zusätzlich für Vermögensschäden eine Min- destdeckungssumme von 1 1.5.50000.0.00000 EUR (2-fach maximiert p.a.) gefordert.

  1. Sonstige Bedingungen

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[Seite 19: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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  1. Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)

(1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.

(2) Bestandteile des Vertrags sind:

a) der Bestellschein und/oder das Auftragsschreiben, b) die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (insbe- sondere einschließlich Plänen, Einzel- und Detailzeichnungen sowie Berechnun- gen), c) etwaige Besondere Vertragsbedingungen (BVB), d) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB), e) die Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen (ZVB), f) etwaige Allgemeine Technische Vertragsbedingungen, g) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

(3) Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nach Abs. (2) in der dort angegebenen Reihenfolge; Text und Beschreibung gehen zeichnerischen Unterlagen vor, sofern nicht ausdrücklich Zeichnungen und Muster in den Vertrags- unterlagen als vorrangig für die Ausführung festgelegt sind.

(4) Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auf- tragnehmers werden nur dann Bestandteil dieses Vertrags, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

(5) Abweichungen von den in vorstehendem Abs. (2) angegebenen Vertragsbestandtei- len gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat.

(6) Werden ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen übertragen, gelten hierfür, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die Vertragsbedingungen und Vertragsbe- standteile des Hauptvertrags.

(7) Erfüllungsort ist der im Vertrag benannte Ort der Anlieferung, des Aufbaus oder der sonstigen Leistung.

  1. Preise (§§ 1, 16 VOL/B)

(1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Kostenerhöhungen nach Auftragserteilung berechtigen den Auftragnehmer nicht, Zusatzforderungen geltend zu machen.

(2) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach sämtli- chen Vertragsbestandteilen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, den Beson- deren Vertragsbedingungen, den Ergänzenden Vertragsbedingungen, den Zusätzli- chen Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbe- dingungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Hierzu zählen auch die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendigen Ne- benleistungen wie beispielsweise die Kosten für die Verpackung, Anlieferung und Versicherung. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen an Dritte sind eben- falls durch die Preise für die Leistung abgegolten.

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(3) Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen vorgesehen, so ist die dafür an- gegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Bezahlt werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden.

(4) Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen der jeweils gel- tenden Fassung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Auf- trägen und ggf. einer Preisüberprüfung. Die in diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne dieser Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag aus- drücklich ein anderer Preis angegeben ist.

  1. Mehr- oder Minderleistung (§ 2 VOL/B)

(1) Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit und dem Umfang der Leistungen verlangen, es sei denn, diese ist für den Auftragnehmer unzumutbar.

(2) Der Auftragnehmer hat das Verlangen auf Änderung der Leistung unverzüglich zu prüfen. Hat er Bedenken gegen die Leistungsänderung, so muss er dies dem Auf- traggeber unverzüglich schriftlich mitteilen und den Grund für seine Bedenken an- geben.

(3) Sind für Leistungen des Auftragnehmers im Vertrag Einheitspreise vorgesehen oder lassen sich bei Wegfall oder Beauftragung von zusätzlichen Leistungen die Preise ermitteln, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegte Einheitspreisen zu er- bringen oder mit einer Minderung bis zu 10 v. H. einverstanden zu sein.

(4) Die Vereinbarung eines neuen Einheitspreises bei Über- oder Unterschreitung des Mengensatzes von über 10 v. H. ist auf Verlangen nur dann vorzunehmen, wenn nicht durch Mengenänderungen bei anderen Positionen oder in anderer Weise ein Ausgleich eintritt.

(5) Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. Die Absätze (3) und (4) gelten nicht für Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen.

(6) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abwei- chung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet, soweit nicht die Voraussetzun- gen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) vorliegen.

  1. Änderungen der Vergütung (§ 2 Nr. 3 VOL/B)

(1) Beansprucht der Auftragnehmer auf Grund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Ver- gütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausführung der Leistung – anzeigen und unverzüglich ein Nachtragsangebot einreichen.

(2) Wenn nach § 2 Nr. 3 VOL/B neue Preise zu vereinbaren sind, so sind diese auf der Grundlage des Hauptangebotes zu bilden. Preise für Nachtragsleistungen gemäß VOL/B, die nicht unmittelbar aus den Wettbewerbspreisen des Hauptpreises abge- leitet werden können und für die bei Ausführungsbeginn keine frei vereinbarten Preise vorliegen, werden auf der Grundlage von Selbstkostenpreisen gemäß der

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Verordnung PR Nr. 30/53 vereinbart. Unterlieferanten sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

(3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderungen der Leistung be- dingten Preisänderungen in geeigneter Weise zu begründen und auf Verlangen des Auftraggebers die für die Preisermittlung maßgebenden Unterlagen sowie Lieferan- gebote, Lieferantenrechnungen, Frachtbriefe, Nachunternehmerangebote oder Rechnungen zur Einsicht vorzulegen.

  1. Verpackung

(1) Das Verpackungsmaterial muss den Vorschriften der Verpackungsverordnung (Ver- packV) entsprechen und mit Firmenbezeichnung und Entsorgungssystem gekenn- zeichnet sein.

(2) Es sind möglichst umweltfreundliche Verpackungen, insbesondere Mehrwegverpa- ckungen zu verwenden.

(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Verpackungsverordnung, insbesondere die Rücknahmepflichten für Transportverpackungen gemäß § 4 VerpackV.

  1. Ausführungsunterlagen (§§ 3 und 4 VOL/B)

(1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die vom Auftrag- geber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verant- wortung und Haftung des Auftragnehmers nach dem Vertrag, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Abs. 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt. Aus dem Freigabevermerk können Ansprüche gegen den Auftraggeber nicht hergeleitet wer- den. Die Freigabevermerke bedeuten insbesondere keine Anerkennung etwaiger Än- derungen der Vertragsunterlagen.

(2) Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrages kostenfrei zurückzugeben.

(3) Schriftliche Äußerungen des Auftragnehmers, insbesondere alle Ausführungsunter- lagen, müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.

  1. Ausführung der Leistungen (§ 4 VOL/B)

(1) Für die Ausführung der Leistung sind neben den vertraglichen Bestimmungen, ins- besondere die Vorgaben des § 4 VOL/B zu beachten.

(2) Der Auftraggeber kann sich jederzeit innerhalb der üblichen Geschäfts- und Be- triebsstunden des Auftragnehmers von der vertragsgemäßen Ausführung der Leis- tung unterrichten. Um dem Auftraggeber dabei die Prüfung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung, insbesondere der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen

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Einsicht in sämtliche erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibun- gen usw. in deutscher Sprache) zu gewähren.

(3) Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass die Anforderungen gemäß Absatz (1) nicht beachtet werden, so hat der Auftragnehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den ordnungsgemäßen Zustand auf seine Kosten unverzüglich herzustellen. Ist der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die gesetzlichen Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

(4) Etwaige Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung in deutscher Sprache beizufügen.

(5) Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. an den Ausführungsstellen – auch während der Auftragsruhe – ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen des Auftraggebers befinden.

(6) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung übergebenen Gegen- stände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.

(7) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Gefahren- überganges das volle uneingeschränkte Eigentum an zu leistenden bzw. zu liefern- den Sachen zu verschaffen. Die Verschaffung erfolgt frei von Rechten Dritter.

(8) Bei Lieferungen sind sämtliche Sachen an die von der Empfangsstelle bezeichneten Räume bzw. auf die Grundstücksteile (Leistungsort) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellnummer, das Geschäftszeichen, die Wa- renbezeichnung und den Liefertag enthält.

(9) Liefertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.

(10) Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

(11) Bei Lieferungen müssen die zu liefernden Sachen den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen, Normen und Standards entsprechen, insbesondere dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (BGBl. I 2004 S. 2) in der jeweiligen Fassung.

  1. Veröffentlichungen, Nutzungsbefugnisse des Auftraggebers

(1) Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit dem AG bestehenden Geschäftsbezie- hungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken oder Werbung am Leistungs- ort sind nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Bei Zuwider- handlung behält sich der AG die Geldmachung von Ersatzansprüchen für entstan- dene Schäden vor.

(2) Alle vom Auftragnehmer gelieferten Sachen werden Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf etwaige enthaltene Unterlagen für innerdienstliche Zwecke sowie für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vervielfältigen und

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verwenden. Soweit erforderlich, ist die Weitergabe der Unterlagen an Behörden, Materialprüfstellen und Gutachter gestattet. Bei Vergaben dürfen sie nur insoweit verwendet werden, als dies zur Beschreibung (Text und Pläne) der zu vergebenden Leistung erforderlich ist. Im Einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden.

(3) Soweit bei der Erfüllung des Vertrages Urheberrechte des Auftragnehmers entstan- den sind, räumt er dem Auftraggeber an diesen das einfache Nutzungsrecht (Ver- vielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Vorführung) unentgeltlich ein.

  1. Nachunternehmerbeauftragung nach Zuschlagserteilung (Unterauftragnehmer) (§ 4 Nr. 4 VOL/B)

(1) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zu- schlagserteilung für die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Einsatz wei- terer Nachunternehmer des genehmigten Nachunternehmers bedarf ebenfalls einer vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Handelt es sich um unwesentliche Teil- leistungen i.S.v. § 4 Nr. 4 VOL/B, so ist der Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung an Nachunternehmer unter Angabe der Art und des Umfangs der Leis- tungen sowie des Namens und der Kontaktdaten des Nachunternehmers schriftlich zu informieren.

(2) Im Falle eines Zustimmungserfordernisses i.S.v. Ziff. 9 Abs. 1 dieser ZVB hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung des Dokuments „Verpflichtungser- klärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer“ die Art und den Umfang der Leistungen sowie den Namen, die Kontaktdaten, die gesetzlichen Vertreter und die Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des vorgesehenen Nachun- ternehmers schriftlich bekanntzugeben. Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung er- folgt die Erklärung, dass die Mittel und Ressourcen des Nachunternehmers für die Ausführung der betreffenden Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen. Vor der Zustimmungserteilung zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die für den Ausschluss des Nachunternehmers sprechen. Zu die- sem Zweck ist zusätzlich die Eigenerklärung der Nachunternehmer zur Eignung ein- zureichen.

(3) Der Auftragnehmer hat den Nachunternehmer darüber zu informieren, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer darf dem Nachunterneh- mer keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Mängelansprü- che, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheiten auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart ist. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen.

(4) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, welche die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrages erfüllen. Der Auftragnehmer ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist.

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(5) Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen, erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.

(6) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftrag- geber nach einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigen.

(7) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine Ver- tragsstrafe vereinbart.

(8) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist mitzuteilen.

(9) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch wei- terhin in allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegen- über dem Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunterneh- mer im Verhältnis zum Auftraggeber sicherzustellen.

  1. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren (§ 8 Nr. 1 VOL/B)

Wird die Eröffnung eines Insolvenz- oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfah- rens über das Vermögen des Auftragnehmers beantragt, so hat er dies dem Auf- traggeber unverzüglich mitzuteilen.

  1. Auftragsentziehung – Kündigung oder Rücktritt (§§ 7, 8 VOL/B)

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kün- digen oder von ihm zurückzutreten.

(2) Ein wichtiger Grund, der den Auftraggeber zur Kündigung bzw. Rücktritt berechtigt liegt, insbesondere in den folgenden Fällen vor:

a) wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile (§§ 331 ff. StGB und/oder § 12 UWG) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragneh- mers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftrag- nehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Ver- trags befasst sind, b) wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede ge- troffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt (§ 8 Nr. 2 VOL/B). Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbe- werbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über

 Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,

 die zu fordernden Preise,

 Bindungen sonstiger Entgelte,

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 Gewinnaufschläge,

 Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,

 Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,

 Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,

 Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben.

Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.

c) wenn der Auftragnehmer

 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit illegaler Be- schäftigung, Schwarzarbeit und Verstößen gegen gesetzlich vorgeschrie- bene Mindestlöhne,

 Steuerhinterziehung,

 weitere Straftaten im Geschäftsverkehr wie Betrug, Untreue und Urkun- denfälschung begangen hat

 entgegen der Ziff. 9 Abs. 1 dieser ZVB ungenehmigt Nachunternehmer zur Leistungserbringung einsetzt.

d) wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Wird nach der Zuschlagserteilung offenbar, dass das zu Grunde liegende Angebot durch Preisabsprache zustande kam oder dass der Bieter in anderer Weise den Wett- bewerb eingeschränkt hatte, so hat der Auftragnehmer als pauschalen Schadenser- satz 5 v.H. der Bruttoauftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass eine andere Schadenshöhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Ver- trag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.

  1. Güteprüfung (§ 12 VOL/B)

(1) Die Beschaffenheit der Proben und Muster, welche der Zuschlagerteilung zu Grunde liegen, ist für die Güte der zu liefernden Gegenstände maßgebend und gilt als ver- einbart; sie muss der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit entsprechen.

(2) Die Kosten für die öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbar- ten Güte- und Sicherheitsprüfungen einschließlich Stellung der hierzu notwendigen Hilfskräfte und Geräte sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit den Angebots- preisen abgegolten.

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(3) Gegenstände, die bei der ordnungsgemäßen Güteprüfung beschädigt oder zerstört wurden, hat der Auftragnehmer – soweit nichts anderes vereinbart ist – ohne ge- sonderte Vergütung zu ersetzen.

(4) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung jedoch heraus, dass die gelieferten Waren nicht den Bedingungen ent- sprechen, so sind etwaige Kosten für die Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tra- gen. Die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren wer- den dann nicht vergütet.

  1. Abnahme (§ 13 VOL/B)

(1) Etwaige Aufbauleistungen sind förmlich abzunehmen, soweit nichts anderes verein- bart ist. Lieferungen und sonstige Leistungen sind nur auf schriftlichen Antrag einer Vertragspartei hin abzunehmen.

(2) Alle sich bei der Abnahme zeigenden Mängel können ungeachtet vorheriger Gü- teprüfungen noch geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn bereits vor der Abnahme Leistungen an den Auftraggeber übereignet worden sind oder die Ge- fahr aufgrund einer Vereinbarung auf den Auftraggeber übergegangen ist.

(3) Die Entgegennahme einer Leistung ist nicht gleichbedeutend mit der Abnahme.

(4) Über die förmliche Abnahme ist eine Niederschrift zu fertigen, die von beiden Ver- tragspartnern zu unterzeichnen ist.

(5) Aufbauleistungen werden nach der Fertigstellung an der Aufbaustelle, Lieferungen an der Anlieferstelle abgenommen. Werden Teilleistungen an der Herstellungsstelle abgenommen, wird dadurch die Gesamtabnahme der Aufbauleistung nicht berührt.

(6) Der Auftragnehmer hat bei Aufbauleistungen die Vertragserfüllung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Abnahme zu beantragen.

(7) Die Leistung gilt als abgenommen:

a) bei Lieferung mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung, b) bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des schriftlichen Antrags auf Abnahme, soweit der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert.

(8) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über:

a) bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle, b) bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.

  1. Mängelansprüche und Verjährung (§ 14 VOL/B)

(1) Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der Annahme der Lieferung. Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Einzel- leistung maßgeblich.

(2) Bei Teilleistungen beginnen die Mängelansprüche mit der Teilabnahme. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf der Mängelansprüche für die restlichen Teile der Leistung.

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(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre (§§ 634 a, 438 BGB).

(4) Die Mängelansprüche bestehen unabhängig davon, inwieweit der Auftraggeber die für die Ausführung benötigten Pläne, Zeichnungen oder Berechnungen vor Auf- tragserteilung geprüft und nach diesen bestellt oder beauftragt hat, es sei denn, dass der Mangel dem Auftraggeber bei Auftragserteilung bekannt war.

(5) Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz zu gegen- über Dritten zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungs- gehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den Ausgleich § 254 BGB entsprechend Anwendung.

  1. Rechnung (§ 15 VOL/B)

(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Fest- preisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzuset- zen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzu- führen.

(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teillieferungen müssten gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schluss- rechnung zu kennzeichnen.

(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Un- terlagen über die Lieferung/Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies ge- schieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.

(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML-Rechnung.

(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Ko- pien) an den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immo- bilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.

(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine ein- malige Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftrag- nehmer folgende Angaben an info.erv@bim-berlin.de:

 Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“.

 Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer.

 Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an uns senden möchten.

Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die

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Rechnung per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen wer- den.

Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:

AuftraggeberE-Mail-Adresse für Rechnungslegung
Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbHrechnungseingang.anmietvermoe- gen@sap.bim-berlin.de
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHrechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen für Daseins- vorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.soda@sap.bim-ber- lin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.thv1@sap.bim-ber- lin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.thv2@sap.bim-ber- lin.de
Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsge- sellschaft mbHrechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim- berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.LFB-gmbh- kg@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de
BBF Berliner Bodenfonds GmbHrechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de
  1. Bezahlung (§ 17 VOL/B)

(1) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen.

(2) Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der im Auftragsschreiben benannten Stelle, im Zweifel mit Eingang bei der BIM Berliner Immobilien Management GmbH, jedoch

a) bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme, b) bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der Erfüllung.

(3) Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Überweisungsverkehr. Bei Arbeitsgemein- schaften teilt der Auftragnehmer – unterzeichnet von allen Arge-Partnern – dem Auftraggeber mit, auf welches Konto Zahlungen mit befreiender Wirkung

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ausschließlich zu leisten sind. Zahlungen werden erst nach Eingang dieser Mitteilung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.

(4) Die Zahlung gilt als geleistet

a) bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag der Übergabe oder Einlieferung, b) bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut des Auftragge- bers.

  1. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Forderungen – auch aus anderen Rechts- verhältnissen – aufzurechnen.

(2) Dem AN stehen keine Zurückbehaltungsrechte oder Leistungsverweigerungsrechte zu, es sei denn die Rechte oder Ansprüche des AN sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt für das Aufrechnungsrecht des AN.

(3) Die Abtretung einer Forderung aus oder auf der Grundlage dieses Vertrags, gleich welchen Inhalts, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Besteller kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten.

  1. Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen

(1) Soweit die Leistung von Vorauszahlungen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wer- den sie grundsätzlich nur dann geleistet, wenn sie bei Abschluss des Vertrages schriftlich vereinbart worden sind. Sie setzen voraus, dass in voller Höhe Sicherheit geleistet wurde. Wird die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, hat diese den An- forderungen von Ziffer 20 Abs. 4 zu entsprechen.

(2) Abschlagszahlungen werden, sofern vereinbart, in Höhe von 95 v.H. der jeweils nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistung gewährt. Dies gilt nicht, sofern Ab- schlagszahlungen auf Grund von § 632 a BGB zu zahlen sind.

(3) Abschlagszahlungen in voller Höhe des Wertes der nachgewiesenen Leistung erfol- gen dann, wenn der Auftragnehmer Sicherheit in Form einer Bürgschaft in Höhe von 5 v.H. des Auszahlungsbetrages der jeweiligen Abschlagsrechnung leistet; die Bürg- schaft muss den Voraussetzungen des § 18 Nr. 3 VOL/B sowie der Ziffer 20 Abs. (4) entsprechen. Die Bürgschaft wird zurückgegeben, wenn die gesamte Leistung des Auftragnehmers geprüft und abgerechnet ist und ein Rückforderungsanspruch des Auftraggebers nicht in Frage kommt.

  1. Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)

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(1) Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung von Mängelansprüchen eine Sicherheit vereinbart, so beträgt sie 5 v.H. der Vertragssumme. Sicherheitsbe- träge werden auf volle 10,-- Euro nach unten abgerundet.

(2) Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach Zuschlagserteilung (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung) geleistet, so werden von jeder Abschlagszahlung 10 v.H. einbehalten, bis 5 v.H. der Gesamtauftragssumme erreicht sind. Sind Abschlagszahlungen nicht vereinbart, so wird der Sicherheitsbetrag von der Abrechnungssumme einbehalten.

(3) Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigege- ben, wenn während dieser Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden. Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so bleibt die Sicherheit bis zur Be- seitigung der Mängel gesperrt.

(4) Wird die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, muss die Bürgschaftserklärung außer dem Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) und dem Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB) auch den Verzicht auf die Aufrech- nung (§ 770 Abs. 2 BGB) enthalten; dies gilt nicht, soweit die Forderung, mit denen der Auftragnehmer aufrechnen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Es muss ebenfalls erklärt werden, dass der Anspruch aus der Bürgschaft nicht vor dem gesicherten Anspruch verjährt, spätestens jedoch nach 30 Jahren. Weiterhin muss die Bestimmung, dass die Bürgschaft auch bei einem Wechsel des Inhabers bzw. bei einer Änderung der Rechtsform des Schuldners bestehen bleibt und der Erfüllungsort Berlin ist, enthalten sein.

  1. Vertragsänderungen

Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).

  1. Unwirksame Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes sowie die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, ungültige oder undurchführbare Bestimmungen vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter der Berücksichtigung der beidersei- tigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.

  1. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern

(1) Bei der Auslegung von Verträgen ist ausschließlich der in deutscher Sprache abge- fasste Vertragsstand verbindlich.

(2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Rech der Bundesrepublik Deutschland.

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  1. Datenschutz

Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum Da- tenschutz verpflichtet zu haben.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

BIM- Stand 01.01.2016 Seite 1 von 12

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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

BIM- Stand 01.01.2016 Seite 2 von 12

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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

BIM- Stand 01.01.2016 Seite 6 von 12

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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

BIM- Stand 01.01.2016 Seite 7 von 12

[Seite 40]

Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

BIM- Stand 01.01.2016 Seite 8 von 12

[Seite 41]

Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

BIM- Stand 01.01.2016 Seite 9 von 12

[Seite 42]

Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

BIM- Stand 01.01.2016 Seite 10 von 12

[Seite 43]

Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

BIM- Stand 01.01.2016 Seite 11 von 12

[Seite 44]

Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)

  • Gewerk: ________________
  1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR

  2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ %

  3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ %

  4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ %

  5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ %

  6. Wagnis und Gewinn ________________ %

  7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR

Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!

BIM- Stand 01.01.2016 Seite 12 von 12

[Seite 45]

Maßnahme: Wilhelminenhofstraße 90a in 12459 Berlin

Teilnahmeantrag/ Angebot für: Flügel B21002-80389000-001-640-02

Bewerber:in/ Bieter:in:

Verzeichnis der einfachen und eignungsleihenden

Nachunternehmer

(falls Nachunternehmer zum Einsatz kommen)

Zur Ausführung der im Teilnahmeantrag/ Angebot enthaltenen Leistungen werden nachfolgend

• die durch Nachunternehmer zu erbringenden Teilleistungen und – soweit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie • die eignungsleihenden Nachunternehmer, deren Kapazitäten für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch genommen werden sollen, benannt.

Beschreibung der Teilleistung bzw. Bezeichnung der einfachen bzw. Eignungskriterium eignungsleihenden Nachunternehmer (Name, Anschrift)

a)

b)

c)

d)

e)

Die Zustimmung der Auftraggeber hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeber zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung sowie ggf. zur Vertragsstrafe führen.

Version 07.03.2022 Seite 1 von 2

[Seite 46]

Hinweis:

Auf Verlangen der Auftraggeber werde(n) ich/ wir vor Vertragsabschluss für die Leistungen einfacher Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen für Teilleistungen der benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen ist im Falle der Eignungsleihe zwingend mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot einzureichen.

Die Erklärung wurde eingereicht von dem/ der Bewerber:in/ Bieter:in:

(Datum, Vorname, Name der natürlichen Person in Textform)

(Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift.)

Datum, Stempel und Unterschrift (nur bei schriftlichem Angebot)

Version 07.03.2022 Seite 2 von 2

[Seite 47]

Maßnahme: Wilhelminenhofstraße 90a in 12459 Berlin

Flügel Teilnahmeantrag/ Angebot für:

B21002-80389000-001-640-02

Nachunternehmer:in:

Eigenerklärung der/des Nachunternehmer/s zur Eignung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen gemäß §§ 26 Abs. 5, 31 Abs. 1, 35 Abs. 1 UVgO bzw. §§ 36 Abs. 5, 42 Abs. 1, 48 Abs. 1 VgV

I. Allgemeine Angaben und Erklärungen

Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe bzw. Unterauftragsvergabe), sind auch die Eignungsverleiher bzw. Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§§ 36 Abs. 5, 47 Abs. 2 S. 1 VgV; §§ 26 Abs. 5, 34 Abs. 2 UVgO).

Ich erkläre/Wir erklären rechtsverbindlich, dass

• ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einschließlich der Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind und ermächtigen den öffentlichen Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers vor.

Ich bin/Wir sind

Mitglied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr.

• Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen. Soweit eintragungs-, anzeige- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten Gegenstand der Leistung sind, kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens entsprechende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verlangen.

II. Besondere Angaben, insbesondere gemäß §§ 26, 31, 35 UVgO bzw. §§ 36, 42, 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen:

Version 25.11.2022 Seite 1 von 4

[Seite 48]

  • Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

  • Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.

Version 25.11.2022 Seite 2 von 4

[Seite 49]

  1. Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen:

a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,

b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit nicht eingestellt,

c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,

d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen,

e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen,

g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,

h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

  1. Ich/ Wir erkläre(n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB vorliegen. Ich bin/ Wir sind:

a) in den letzten 3 Jahren nicht

  • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),
  • gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),

Version 25.11.2022 Seite 3 von 4

[Seite 50]

  • gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
  • gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.

b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.

  1. Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:innen:

III. Abschließende Erklärung

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen, dass dieser ersetzt wird.

Die Eigenerklärung wurde eingereicht:

am von

(Datum, Vorname, Name der natürlichen Person bzw. Firma bei juristischen Personen in Textform)

Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift.

Die Eigenerklärung wurde eingereicht (nur bei schriftlichem Angebot):

am von


(Stempel und Unterschrift)

Version 25.11.2022 Seite 4 von 4

[Seite 51]

Maßnahme: Wilhelminenhofstraße 90a in 12459 Berlin

Teilnahmeantrag/ Angebot für: Flügel B21002-80389000-001-640-02

Nachunternehmer:in:

Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch

Nachunternehmer und Eignungsleihe

Bewerber:in/ Bieter:in

Beschreibung der Teilleistung und der zur Verfügung gestellten Kapazitäten

Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartner:innen der Nachunternehmer:in

Unterauftragnehmer:in

Der/ Die Nachunternehmer:in stellt für die oben bezeichnete(n) Leistung(en) die ☐ erforderlichen Mittel zur Verfügung.

Eignungsleihe (d.h. Inanspruchnahme der Kapazitäten der Nachunternehmer für die Erfüllung der Eignungskriterien)

Bewerber:in bzw. Bieter:in nehmen zum Nachweis ihrer Eignung ☐

a) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ☐

b) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ☐

Version 07.03.2022 Seite 1 von 2

[Seite 52]

meines/ unseres Unternehmens in Anspruch.

Die entsprechend erforderlichen Nachweise werden unaufgefordert eingereicht.

Ich bin mir/ wir sind uns bewusst, dass die Auftraggeber verlangen können, dass mein/ unser Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam mit den Hauptauftragnehmern haftet.

Die Erklärung wurde eingereicht von dem/ der Nachunternehmer:in:

Datum, Stempel und Unterschrift

Version 07.03.2022 Seite 2 von 2

[Seite 53]

Maßnahme: Wilhelminenhofstraße 90a in 12459 Berlin

Angebot für: Flügel

B21002-80389000-001-640-02

Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Bezeichnung:

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass

  • im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-

gemeinschaft gebildet wird,

  • nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.

  • der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

  • die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
  1. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Version 30.07.2024 Seite 1 von 3

[Seite 54]

  1. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

  1. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

  1. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Ende der Aufzählung

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass

  • der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,

  • alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,

  • der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,

Version 30.07.2024 Seite 2 von 3

[Seite 55]

  • die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.

Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

1Hinweis:

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

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[Seite 56]

Maßnahme: W il h el m inenhofstraße 90a in 12459 Berlin

Flügel Angebot für:

B 21 0 0 2 -80389000-001-640-02

Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue

Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

  1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:

1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,

1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart (Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),

1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von 14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).

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[Seite 57]

1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.

1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,

2.3.3 der betreffende Unterauftrag

a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder

b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 4

[Seite 58]

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

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[Seite 59]

Anlagenverzeichnis

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:

Version 15.07.2026 Seite 4 von 4

[Seite 60]

Maßnahme: W il h el m inenhofstraße 90a in 12459 Berlin

Flügel Angebot für:

B 21 0 0 2 -80389000-001-640-02

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

Teil C der

Besonderen Vertragsbedingungen

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B), zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B), zur Frauenförderung (BVB - Teil B), zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)

I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe- dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai- gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

II. Kontrolle und Sanktionen

  1. Kontrolle

1.1 Umfang der Kontrolle

Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol- gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli- chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon- trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:

1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein- schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset- zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,

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[Seite 61]

§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be- treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest- stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).

1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);

1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge- setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver- einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3);

1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe- schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor- mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern- arbeitsnorm (Teil B));

1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));

1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh- rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B)).

1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent- lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta- rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau- enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die- ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).

1.2 Durchführung der Kontrolle

1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent- rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli- chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten- den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück- sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

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1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf- tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes- sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er- forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag- nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit- stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.

1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen

Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung

1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:

• Arbeitsverträgen, • Entgeltnachweisen, • Arbeitszeitnachweisen;

1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter- lagen aus II.1.3.1 aus:

• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe, • den einschlägigen Tarifverträgen;

1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:

• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei- hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer- kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen, • ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;

1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:

• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität), • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis- tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

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• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer- scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions- mengen;

1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:

• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför- derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht, • Arbeitsverträgen, • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;

1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:

• Zertifikaten/ Gütezeichen, • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen, • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi- schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla- gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.

Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.

1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen

Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge- heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.

1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver- leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette

1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit- stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf- tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-

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terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent- ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.

1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un- terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba- rung zu treffen.

  1. Sanktionen

2.1 Umfang der Sanktionen

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.

Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver- hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi- gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.

2.2 Vertragsstrafe

2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann- ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge- führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz- steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be- sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B) nach Nummer 2.1.

2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,

2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein- verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege- ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

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2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags- ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be- schäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver- einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be- schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf- zeit;

2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor- mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe- rung;

2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver- langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf- zeit;

2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan- forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar- ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge- führt wurden;

2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver- pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar- beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un- terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun- denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun- denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus- führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-

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barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf- tragnehmerkette);

2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol- len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun- gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla- gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg- loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.

2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver- pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh- mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag- nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.

2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.

2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über- schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an- gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.

2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.

2.3 Kündigung; Rücktritt

2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.

2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.

2.4 Minderung; Schadensersatz

2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver- trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver- langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)).

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2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.

Hinweis

Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon- trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).

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Selbstauskunft AN

Wilhelminenhofstraße 90a in 12459 Berlin Projekt ……………………………………………………………………………………………………

Firmenname ……………………………………………………………………………………………………

Ansprechpartner ……………………………………………………………………………………………………

Anschrift ……………………………………………………………………………………………………

Telefon ……………………………………………………………………………………………………

Fax ……………………………………………………………………………………………………

E-Mail ……………………………………………………………………………………………………

Allgemeine Angaben

  1. Unternehmensdaten ……………………………………………………………………

1.1 Gründungsdatum des Unternehmens ……………………………………………………………………

1.2 Geschäftsführung Name, Vorname ……………………………………

1.3 Geschäftsort Hauptsitz ……………………………………

Niederlassungen ……………………………………

  1. Finanzdaten

2.1 Rechtsform ……………………………………

2.2 Stammkapital €uro ……………………………………

2.3 Gesamtumsatz des Unternehmens 20../ €uro ……………………………………

20../ €uro ……………………………………

20../ €uro ……………………………………

2.4 Umsatz des Unternehmens 20../ €uro ……………………………………

(bezügl. der Leistung, die vergleichbar 20../ €uro ……………………………………

ist mit der Leistung, die Gegenstand 20../ €uro ……………………………………

dieser Vergabe ist.)

BIM-Stand 06.06.2012 Seite 1 von 4

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  1. Kapazität

3.1 personelle Ausstattung des Unternehmens 20.. 20.. 20..

  • durchschnittliche Anzahl der Arbeitskräfte gesamt ……….. ……….. ………..

  • gegliedert nach Berufsgruppen ……………………………… ……….. ……….. ………..

……………………………… ……….. ……….. ………..

……………………………… ……….. ……….. ………..

  1. Haftpflichtversicherung

Angabe der Deckungssummen

Personenschäden p.a./ € ……………………………………………………………………………………………………

Sachschäden p.a./ € ……………………………………………………………………………………………………

  1. Referenzen

Referenz 1

Objektbezeichnung ……………………………………………………………………………………………………

Objektdaten ……………………………………………………………………………………………………

Auftraggeber ……………………………………………………………………………………………………

Ansprechpartner mit Tel.-Nr. ……………………………………………………………………………………………………

Leistungsumfang ……………………………………………………………………………………………………

Netto-Auftragswert ……………………………………………………………………………………………………

Leistungszeitraum ……………………………………………………………………………………………………

Referenz 2

Objektbezeichnung ……………………………………………………………………………………………………

Objektdaten ……………………………………………………………………………………………………

Auftraggeber ……………………………………………………………………………………………………

Ansprechpartner mit Tel.-Nr. ……………………………………………………………………………………………………

Leistungsumfang ……………………………………………………………………………………………………

Netto-Auftragswert ……………………………………………………………………………………………………

Leistungszeitraum …………………………………………………………………………………………………… BIM-Stand 06.06.2012 Seite 2 von 4

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Referenz 3

Objektbezeichnung ……………………………………………………………………………………………………

Objektdaten ……………………………………………………………………………………………………

Auftraggeber ……………………………………………………………………………………………………

Ansprechpartner mit Tel.-Nr. ……………………………………………………………………………………………………

Leistungsumfang ……………………………………………………………………………………………………

Netto-Auftragswert ……………………………………………………………………………………………………

Leistungszeitraum ……………………………………………………………………………………………………

Referenz 4

Objektbezeichnung ……………………………………………………………………………………………………

Objektdaten ……………………………………………………………………………………………………

Auftraggeber ……………………………………………………………………………………………………

Ansprechpartner mit Tel.-Nr. ……………………………………………………………………………………………………

Leistungsumfang ……………………………………………………………………………………………………

Netto-Auftragswert ……………………………………………………………………………………………………

Leistungszeitraum ……………………………………………………………………………………………………

Referenz 5

Objektbezeichnung ……………………………………………………………………………………………………

Objektdaten ……………………………………………………………………………………………………

Auftraggeber ……………………………………………………………………………………………………

Ansprechpartner mit Tel.-Nr. ……………………………………………………………………………………………………

Leistungsumfang ……………………………………………………………………………………………………

Netto-Auftragswert ……………………………………………………………………………………………………

Leistungszeitraum ……………………………………………………………………………………………………

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Referenz 6

Objektbezeichnung ……………………………………………………………………………………………………

Objektdaten ……………………………………………………………………………………………………

Auftraggeber ……………………………………………………………………………………………………

Ansprechpartner mit Tel.-Nr. ……………………………………………………………………………………………………

Leistungsumfang ……………………………………………………………………………………………………

Netto-Auftragswert ……………………………………………………………………………………………………

Leistungszeitraum ……………………………………………………………………………………………………

BIM-Stand 06.06.2012 Seite 4 von 4

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Maßnahme: Wilhelminenhofstraße 90a in 12459 Berlin

Flügel Teilnahmeantrag/

Angebot für

B21002-80389000-001-640-02

Bewerber/Bieter:

Eigenerklärung der Bewerber und Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen gemäß §§ 31 Abs. 1, 35 Abs. 1 UVgO bzw. §§ 42 Abs. 1, 48 Abs. 1 VgV

I. Allgemeine Angaben und Erklärungen

  1. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister

Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.

Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:

Bezeichnung des Bewerbers bzw. Bieters:Inländisches Register:
(Firma, Geschäftsbezeichnung, Vor- und Nachname bei
Einzelunternehmen z.B. freiberuflich Tätigen)
Registergericht (sofern zutreffend):
Rechtsform:Register-Nr. (sofern zutreffend):
Aktuelle Postanschrift des Unternehmens:Ausländisches Register:
(Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
registerführende Stelle (sofern zutreffend):
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):Registerbezeichnung (sofern zutreffend):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend):

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  1. Angaben zur Bankverbindung

Kontoinhaber:

IBAN:

BIC:

  1. Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.

Die untenstehend anzugebenen Daten werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)

Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)

Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)

Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)

  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere solche, die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen. Soweit eintragungs-, anzeige- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten Gegenstand der Leistung sind, kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens entsprechende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verlangen.

  1. Angaben zur Berufsgenossenschaft (nur sofern Beschäftigte eingesetzt werden)

Name der Berufsgenossenschaft:

Mitgliedsnummer:

II. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 31, 35 UVgO bzw. §§ 42, 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB

  1. Ich/wir erkläre(n) rechtsverbindlich, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen:
  • Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

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b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

  • Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.
  1. Weiter erkläre(n) ich/wir, dass die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB nicht vorliegen:

a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,

b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse

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abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit nicht eingestellt,

c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,

d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen,

e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen,

g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,

h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

  1. Ich/ Wir erkläre(n) weiter, dass die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB nicht vorliegen:

a) Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber oder Bieter gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

b) Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

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(SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.

c) Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.

d) Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber oder Bieter gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 Euro belegt worden sind.

e) Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.

f) Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.

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  1. Angaben bei Vorliegen von Ausschlussgründen und Selbstreinigung (§ 125 GWB)

Bestehen Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB, so sind die maßgeblichen Sachverhalte sowie die ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB nachfolgend oder in einer gesonderten Anlage darzustellen.

III. Abschließende Erklärungen

Mir/Uns ist bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber einen Bewerber/Bieter bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen hat. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber einen Bewerber/Bieter unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen. Vor einem Ausschluss ist dem betroffenen Bewerber/Bieter jedoch Gelegenheit zu geben, die von ihm ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB darzulegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

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Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,

Keibelstraße 36, 10178 Berlin

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

datenschutz nord GmbH

Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.

3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).

  1. Empfänger der personenbezogenen Daten:

Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6 WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.

Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.

Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.

Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere

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Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.

Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.

Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.

Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter gegangen ist.

Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.

Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.

Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht.

Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren (Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.

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  1. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.

  1. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt.

  1. Sonstiges

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

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