Sheet2
| Position | Technische Anforderungen | Kategorie | Bieterangabe Kriterium vorhanden | Unnamed: 4 | Spezifikation / Anmerkung des Bieters | Ausführungen / Anmerkungen des Käufers* | Gewichtung / Höchstpunktzahl | Hinweis zu Anforderung und Bewertung | Erreichte Punktzahl |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ja | nein | ||||||||
| Teil A | Grundanforderungen | ||||||||
| 1.1 | Das System soll aus mindestens 70 synchronisierten Kameras mit einzeln einstellbaren Blickwinkeln bestehen. Eine Kombination aus Graustufen- und Farbkameras ist möglich, um das Signal-Rausch-Verhältnis (SNR) und die Genauigkeit zu maximieren und zugleich 3D-Oberflächen und Texturen zu erfassen. Alternativ ist eine abweichende Kameraanzahl zulässig, sofern eine gleichwertige oder bessere Erfassungsleistung gegenüber der genannten Konfiguration erzielt wird. | B | 10.0 | Je mehr, desto besser. Bester Bieter: Höchstpunktzahl; 2. Platz: 7.5 Punkte; 3 Platz: 5.0 Punkte, 4. Platz 2.5 Punkte; 5. Platz 0 Punkte | |||||
| 1.2 | Die Kameras sind zu synchronisieren und durch augensichere Beleuchtung sowie optional durch Texturprojektoren zu ergänzen. | A | |||||||
| 1.3 | Kameraauflösung jeweils mindestens 12 Megapixeln (MP) und idealerweise 12 Bit pro Pixel | B | 10.0 | Je mehr, desto besser. Bester Bieter: Höchstpunktzahl; 2. Platz: 7.5 Punkte; 3 Platz: 5.0 Punkte, 4. Platz 2.5 Punkte; 5. Platz 0 Punkte | |||||
| 1.4 | Das System muss durch marktverfügbare Komponenten, wie Kameras und Beleuchtung erweiterbar sein. | B | 5.0 | Höchstpunktzahl wenn ja, wenn nicht 0 Punkte | |||||
| 1.5 | Robuste 360°-Erfassung des gesamten menschlichen Körpers einschließlich Kopf, Armen, Beinen und Füßen; ein Erfassungsvolumen mit einer Grundfläche von mindestens ca. 3 m × 3 m und einer Höhe von 2,5 m sowie einer hohen Dichte an Kameraperspektiven zur Minimierung von Verdeckungen. Ein vergrössertes Erfassungsvolumen von mind. 5 m × 5 m × 2.5 m muss konfigurierbar sein, ggf. bei reduzierter Genauigkeit bzw. erhöhten Rekonstruktionsabweichungen. | A | |||||||
| 1.6 | Die Gesamthöhe des Systems darf 3,1 m nicht überschreiten. Raumabmessungen: 21 m × 7 m, davon 12 m × 7 m nutzbar; Raumhöhe an der niedrigsten Stelle: 3,1 m. | A | |||||||
| 1.7 | Dichte Oberflächenrekonstruktion mit Abweichungen von der realen Geometrie im Bereich von 0,5–1,0 mm; mittlere absolute Abweichung (MAD) ≤ 0,7 mm kontinuierlich während der Aufnahme, insbesondere bei Weichteilverformungen und Analysen auf Ebene einzelner Netzpunkte. Kein Verlust von Bildern (Frames). | B | 5.0 | Je mehr, desto besser. Bester Bieter: Höchstpunktzahl; 2. Platz: 4.0 Punkte; 3 Platz: 2.0 Punkte, usw. bis 0 Punkte. Ohne Angabe: 0 Punkte | |||||
| 1.8 | Mindestens 60 3D-Modelle pro Sekunde (3D-fps), idealerweise 200 3D-fps, zur Erfassung schneller Bewegungen und Verformungen. | B | 10.0 | Je mehr, desto besser. Bester Bieter: Höchstpunktzahl; 2. Platz: 9.0 Punkte; 3 Platz: 8.0 Punkte, usw. bis 0 Punkte | |||||
| 1.9 | Kontinuierliche Aufzeichnung von Videosequenzen mit einer Dauer von mindestens 8 Minuten zur Erfassung realistischer menschlicher Bewegungsabläufe. | B | 10.0 | Je mehr, desto besser. Bester Bieter: Höchstpunktzahl; 2. Platz: 9.0 Punkte; 3 Platz: 8.0 Punkte, usw. bis 0 Punkte | |||||
| 1.10 | Hardwarebasierte Synchronisation mit externen Sensoren mit einer Genauigkeit von mindestens 60 Hz, beispielsweise über PTP gemäß IEEE 1588 oder einen dedizierten Synchronisationshub, zur Integration von Systemen wie inertialen Messeinheiten (IMUs), markerbasiertem Motion Capture (MoCap) oder Elektromyografie (EMG). Optional: Echtzeit-Ethernet mittels TSN (Time-Sensitive Networking) für das Datenstreaming. | A | |||||||
| 1.11 | GPU-, CPU- und Datenträgerkomponenten für den Einbau in ein 19-Zoll-Rack zur unkomprimierten Speicherung von Videodaten und zur Rekonstruktion. Die Komponenten sind in einem Schrank in einem separaten Serverraum unterzubringen, Leitungsentfernung ca. 40m. | A | |||||||
| 1.12 | Es muss Speicherkapazität für mindestens 5 unkomprimierte Aufzeichnungssequenzen bereitstehen. Die Videosequenzdaten werden nach der Rekonstruktion gelöscht. Vor der Rekonstruktion müssen Abschnitte der Bildsequenzen auswählbar sein, beispielsweise anhand ausgewählter Kameraansichten. Speicher zur Ablage rekonstruierter 3D-/4D-Daten ist nicht Bestandteil des angeforderten Systems. | B | 5.0 | Je mehr, desto besser. Bester Bieter: Höchstpunktzahl; 2. Platz: 4.0 Punkte; 3 Platz: 3.0 Punkte, 4. Platz 2.0 Punkte; 5. Platz 1.0 Punkt; 6. Platz 0 Punkte | |||||
| Teil B | Softwareanforderungen | ||||||||
| 2.1 | Die Ausgabe unkomprimierter Bild- und Videodaten sowie ggf. ein API-Zugriff sind erforderlich, um marktverfügbare, verteilte, GPU-basierte Rekonstruktionssoftware, wie RealityScan, einsetzen zu können. Die Rekonstruktion darf keine Annahmen über die zu rekonstruierenden Objekte machen. Beispielsweise ist die Annahme eines menschlichen Skelettmodells o.ä. nicht zulässig. Die Rekonstruktionssoftware muss auf den mit dem System bereitgestellten Rechnersystemen lauffähig sein. | A | |||||||
| 2.2 | Zusätzliche GPU-/CPU-Systeme des Auftraggebers müssen für die Rekonstruktion nutzbar sein. | A | |||||||
| 2.3 | Für die grundlegende Systemsteuerungssoftware, beispielsweise zur Steuerung von Kameras, Beleuchtung und Synchronisation, ist eine zeitlich unbefristete Lizenz erforderlich. | A | |||||||
| 2.4 | Exportmöglichkeiten in Standardformaten wie PLY, OBJ und STL einschließlich zeitlich kohärenter Oberflächeninformationen zur nahtlosen Integration in Verarbeitungspipelines für maschinelles Lernen (ML), Simulation und Analyse. | A | |||||||
| 2.5 | Automatisierte, stapelverarbeitungsfähige Verarbeitung einschließlich Kalibrierung, Registrierung und konsistenter Netzerzeugung sowie Mechanismen zur Qualitätskontrolle, um die reproduzierbare Verarbeitung großer Datenmengen sicherzustellen. | A | |||||||
| 2.6 | Die Anordnung von Kameras, Beleuchtung und weiteren Komponenten auf einer nicht reflektierenden Stativ- oder Tragkonstruktion muss an projektspezifische Anforderungen anpassbar sein; ein Verfahren zur erneuten Kalibrierung ist vorzusehen. | A | |||||||
| 2.7 | Optional: Latenzarmes, Ethernet-basiertes Echtzeitstreaming von Trackingdaten der Kameras, beispielsweise Skelett-Tracking mit oder ohne Marker, gegebenenfalls mit reduzierter Datenrate durch eine geringere Anzahl an Kameras oder eine reduzierte Bildgröße. | B | 5.0 | Höchstpunktzahl wenn ja, wenn nicht 0 Punkte | |||||
| 2.8 | Optional: Echtzeitstreaming segmentierter und unsegmentierter Punktwolken, gegebenenfalls mit reduzierter Auflösung. Gleichzeitige Aufzeichnung unkomprimierter Videodaten für die spätere Rekonstruktion sowie Echtzeitrekonstruktion und Streaming mit reduzierter Qualität. | B | 5.0 | Höchstpunktzahl wenn ja, wenn nicht 0 Punkte | |||||
| Teil C | Gewährleistung, Kundendienst, Support, Umweltschutz | ||||||||
| 3.1 | Gewährleistung mindestens 24 Monate | A/B | 2.5 | Je länger, desto besser. Bester Bieter: Höchstpunktzahl; 2. Platz: 1.5 Punkte; 3 Platz: 0.5 Punkte, 4. Platz 0 Punkte | |||||
| 3.2 | Lieferzeit weniger als 6 Monate | B | 2.5 | Höchstpunktzahl wenn ja, wenn nicht 0 Punkte | |||||
| 3.3 | Dokumentation zu Betrieb und Wartung des Systems sowie eine Schulung zu Betrieb und Wartung muss im Angebot enthalten sein. | A | |||||||
| 3.4 | Support mit Reaktionszeit < 24 Stunden (Montag bis Freitag). | A | |||||||
| 3.5 | Das System muss alle einschlägigen Sicherheitsnormen erfüllen. Erforderlich sind CE-Konformität, eine zuverlässige Kalibrierung, wartbare Komponenten sowie Herstellerunterstützung und Softwareaktualisierungen. | A | |||||||
| 3.6 | Eine Aufschlüsselung der voraussichtlichen laufenden jährlichen Kosten für Wartung und Support ist vorzulegen. | A | |||||||
| 3.7 | Vorkehrungen zur Rückgabe ausgedienter Geräte an zertifizierte Recyclingunternehmen sowie zur weiteren Nutzung funktionsfähiger Teilkomponenten. | A | |||||||
| 3.8 | Einsatz energieeffizienter Komponenten. Automatisierte Standby-Steuerung für alle Systemkomponenten. | A | |||||||
| Teil D | Preis | ||||||||
| 4.1 | Nettopreis für alle Komponenten | B | 30.0 | Preisformel Erreichte Punktzahl = niedrigster Preis/Preis des Bieters *xx Punkte | |||||
| 4.2 | Kosten für Kameras, Objektive, Netzwerk/Verbindungstechnik, Rechen- und Speichersysteme, Installation/Inbetriebnahme sowie Schulung müssen separat ausgewiesen werden. | A | |||||||
| Punktzahl | 100.0 | 0.0 | |||||||
| A = Ausschlusskriterium | Müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung eines solchen A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Bietenden. | ||||||||
| B = Evaluierungskriterium | Soll idealerweise erfüllt werden. Siehe Anmerkungen zur Evaluierung zur Punktevergabe. |